Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung 3
2 Auslöser für den Dezentralisierungsprozess 5
2.1 Fortschreitender Europäischer Integrationsprozess 6
2.2 Zusammenbruch der italienischen Parteienlandschaft 7
2.3 Gesellschaftlicher Wandel 8
2.4 Ineffizienter Zentralstaat 8
2.5 Verstärkter Nord-Süd Konflikt 9
2.6 Dezentralisierung in der öffentlichen Debatte 9
3 Regionalisierung als Modernisierung 10
4 Erste Schritte der Reformen 11
4.1 Reform des Wahlrechts 11
4.2 Einfachgesetzliche Reformen ab 1996 12
4.3 Die Verfassungsreform von 1999 und 2001 13
5 Mindestanforderungen an Bundesstaatlichkeit 14
5.1 Territoriale Einheiten und Entscheidungskompetenzen 14
5.2 Finanzielle Eigenständigkeit 15
5.3 Teilhabe am Willensbildungsprozess 16
6 Entwicklung nach 2001 17
6.1 Scheitern der Reform der Reform 17
6.2 Schleppende Umsetzung der Reform von 2001 18
7 Vergleich mit bundesstaatlichen Mindestanforderungen 19
7.1 Unzureichende finanzielle Eigenständigkeit 19
7.2 Vernachlässigung der Umsetzung der Eigenständigkeit 19
7.3 Schwache Einbindung am Entscheidungsprozess 19
8 Gründe für den schwierigen Umsetzungsprozess 20
8.1 Gespannte politische Lage 20
8.2 Streitigkeiten vor dem Verfassungsgericht 21
8.3 Mangelnde Reformbereitschaft der „normalen“ Regionen 21
8.4 Regionen mit Sonderstatut beharren auf Status quo 22
9 Italiens weiter Weg zur Föderation 23
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1 Einleitung
Seit Beginn der 1990er Jahre haben in Italien einige zum Teil bemerkenswerte Schritte hin zu einer Dezentralisierung des Staatswesens stattgefunden. Wohin dieser Weg letztendlich führen soll, ist allerdings unschlüssig, wie die voneinander abweichende Bezeichnungen bezüglich der Finalität dieses Prozesses in der Literatur zeigen. So spricht Georg Mühlbacher von „Italiens aymmetrischem Regionalismus“ (2002, S. 315), sieht Umberto Morelli „Italien zwischen Föderalismus und Devolution“ (2003, S. 186), ist für Francesco Palermo und Jens Woelk „Italien auf dem Weg zum Föderalismus“ (2005, S. 388) und Alexander Grasse titelt mit „Italien - Ein Bundesstaat in der Entstehung“(2004, S. 200). Der Dezentralisierungsprozess ist gekennzeichnet durch zum Teil beachtliche Fortschritte in der Gesetzgebung, worauf allerdings oft eine mangelhafte oder schleppende politische Umsetzung dieser Gesetze folgte. Der Prozess der Umwandlung des italienischen Staates war und bleibt also weiter politisch schwierig und unübersichtlich.
Es stellt sich die Frage, warum es in Italien seit nun fast zwanzig Jahren eine dezentrale Entwicklung gibt und wodurch diese ausgelöst und befördert wurde. Zudem ist es interessant zu betrachten, wo der Weg hinführt, ist die Dezentralisierungspolitik lediglich eine pragmatische Regionalisierungspolitik oder soll am Ende ein Föderalstaat stehen? Eine Besonderheit in Italien stellen die fünf Regionen mit Sonderstatus dar. Die Autonomie dieser Regionen geht soweit, dass die Zusammenarbeit zwischen dem Staat und diesen Regionen zu einem Verhältnis führt, das eher auf Gleichrangigkeit als auf Hierarchie basiert und daher an das System völkerrechtlicher Beziehungen zwischen Staaten erinnert, wodurch folglich Asymmetrien zwischen diesen und normalen Regionen entstehen (vgl. Zwilling, 2008, S. 344). Im Rahmen dieser Arbeit soll dies allerdings nur am Rande erwähnt sein, hauptsächlich werden die Entwicklungen zwischen dem Zentralstaat und den 15 Regionen mit Normalstatut betrachtet, da die fortschreitende Dezentralisierung vor allem diese betrifft.
Zunächst wird betrachtet, welches die Auslöser und Beweggründe für den Dezentralisierungsprozess ab Beginn der 1990er Jahre waren. Darauf folgend werden die wichtigsten Reformschritte bis zur großen Verfassungsreform von 2001 dargestellt und dies reformierte Verfassung daraufhin überprüft, ob sie die zentralen
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Merkmale einer föderalen Ordnung enthält. Schließlich wird die Umsetzung der Verfassungsreform im Kontext zur politischen Entwicklung in der Zeit ab 2001 betrachtet um schließlich die Hindernisse aufgezeigt, die dem
Dezentralisierungsprozess im Wege stehen.
Schließlich wird aus diesen Erkenntnissen die Frage erörtert, ob der Dezentralisierungsprozess zu einem Bundesstaat Italien geführt hat
beziehungsweise in absehbarer zu einem solchen führen kann und was die Hauptvoraussetzung für solch eine Entwicklung wäre.
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2 Auslöser für den Dezentralisierungsprozess
In der Verfassung von 1948 wird Italien als Einheitsstaat beschrieben, gleichzeitig schreibt aber der Titel V subnationale Gebietskörperschaften fest: Regionen, Provinzen und Kommunen, diese Einheiten hatten allerdings zunächst keinen Verfassungsrang als konstitutive Elemente sondern beschrieben lediglich die territoriale Aufgliederung der Republik. Im Rahmen dieser Arbeit soll die Reform der Beziehungen des Staates zu den Regionen behandelt werden. Fünf dieser Regionen sind Regionen mit Sonderstatut. Diese wurden aufgrund besonderer Gegebenheiten (v.a. ethnisch-sprachliche Minderheiten) zwischen 1944 und 1948 eingerichtet und genießen eine spezielle Autonomie, die auch in der Verfassung verankert ist. So haben die Regionen Aostatal, Trentino-Südtirol, Friaul-Julisch Venetien, Sizilien und Sardinien eine deutlich stärkere Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und Finanzhoheit als die übrigen Regionen (vgl. Köppl, 2007, S. 179). Obwohl bereits 1948 festgelegt, wurden die 15 Regionen mit Normalstatut erst 1970 endgültig eingerichtet, über zwanzig Jahre nach der Verabschiedung der Verfassung, bezeichnend für die schleppende Umsetzung vieler Gesetze in Italien. Diese Regionen verfügen alle über ein gewähltes Regionalparlament und einen Präsidenten der Region, ihre Stellung innerhalb des Staates war aber zunächst sehr schwach. Die Regionen unterlagen einer zentralstaatlichen Kontrolle sowohl ihre Politik als auch ihre Verwaltungstätigkeiten betreffend, zudem legte der Verfassungsgerichtshof lange eine Rechtssprechung an den Tag, die die nationale Ebene begünstigte. Hinzu kam eine Finanzordnung, die die Regionen mit Normalstatut nahezu ausschließlich von Zuweisungen aus Rom abhängig machte, im Jahre 1994 etwa waren 87% der Einnahmen der Regionen Zuweisungen aus der Hauptstadt (vgl. Köppl, 2007, S. 176-181).
Die Bedeutung der Regionen wuchs über die siebziger und achtziger Jahre des letzten Jahrhunderts zwar stetig an, allerdings erfuhren diese erst im Zuge des Reformprozesses ab Beginn der 1990er Jahre eine umfassende Aufwertung und eine völlig neue Bedeutung. Im folgenden werden nun die Ursachen und Gründe erörtert, die diesen Prozess auslösten.
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2.1 Fortschreitender Europäischer Integrationsprozess
Ein Großteil der italienischen Bürger steht dem eigenen Staat sehr skeptisch gegenüber und ist mit den staatlichen und politischen Institutionen extrem unzufrieden. Diese negative Einstellung dem eigenen Staat gegenüber begünstigt die Stellung der Europäischen Union, der viele Italiener über äußerst positiv gegenüberstehen. Im Vergleich zu anderen Europäern haben überdurchschnittlich viele Italiener Vertrauen in die Europäische Union sind einer Weiterentwicklung gegenüber sehr aufgeschlossen(vgl. Köppl, 2007, S. 33). Italien wollte also in jedem Fall bei einem Fortschreiten des europäischen Einigungsprozesses dabei sein. Nun wurde im Dezember 1991 in Maastricht eine gemeinsame europäische Währung beschlossen. Bei dieser Währungsunion konnten allerdings nur diejenigen Staaten mitmachen, die zeigten, dass sie eine Politik der finanziellen Stabilität verfolgen würden, um die Stabilitätskriterien wie etwa eine Neuverschuldung nicht über 3% des Bruttoinlandsproduktes erfüllen zu können. Davon konnte in Italien zu diesem Zeitpunkt allerdings keine Rede sein. Italien war im Sommer 1992 in der Gefahr eines totalen Staatsbankrottes.
Das Modell des dezentralisierten Einheitsstaates kontrolliert von einer breiten zentralistischen Koalition in Rom geriet in diesem Zusammenhang immer stärker in die Kritik. Italiens Ineffizienz und der korrupte Zentralismus brachten das Land in die Gefahr, vom Prozess zur europäischen Währungsunion ausgeschlossen zu werden und somit die weitere europäische Integration zu verpassen. Maastricht trug also maßgeblich dazu bei, Italien die Ineffizienz seines zentralistischen Systems aufzuzeigen und schuf die unbedingte Notwendigkeit, etwas dagegen zu tun, wollte man den Anschluss in Europa nicht verlieren (vgl. Fabbrini/Brunazzo, 2003, S. 105) Darüber hinaus führte der fortschreitende Europäisierungsprozess zu der Einsicht, dass die Regionen mehr Eigenständigkeit benötigen würden. So machte etwa die schiere Anzahl der EU Fonds und die Komplexität ihres Steuerns die Einrichtung direkter Verbindungen der Institutionen der einzelnen Regionen mit denen der EU nahezu unausweichlich. Die Regionen sollten gezielter in die Lage gebracht werden, die für sie wichtigen Förderungen beantragen und verwalten zu können (vgl. Fabbrini/Brunazzo, 2003, S. 106).
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2.2 Zusammenbruch der italienischen Parteienlandschaft
Zwischen 1948 und 1991 herrschten in Italien, obgleich der bekannten Probleme der zersplitterten Parteienlandschaft und häufig wechselnder Regierungen, relativ stabile politische Kräfteverhältnisse. Die Periode ist charakterisiert von der dauerhaften Vormachtstellung der Christdemokraten (Demokratiza Christiana; DC), welche in diesem Zeitraum die stärkste politische Kraft bildeten, stets in der Regierungskoalition vertreten waren und somit die dominante Partei in Italien waren. Die Christdemokraten konnten sich stets gegenüber der starken kommunistischen Partei (Partito Comunista Italiano; PCI) behaupten, die in all den Jahren nie an die Regierung gelangen konnte, allerdings ebenfalls eine sehr starke politische Kraft darstellte.
Obgleich der oben erwähnten häufigen Regierungswechsel war immer das selbe politische Lager an der Macht, was zu Verstrickungen, Machtmissbrauch und politischem Stillstand führte. (vgl. Köppl, 2007, S. 52). Dies änderte sich jedoch dramatisch als ab 1991 durch den Schmiergeldskandal tangempoli, einer lawinenartigen Aufdeckung weitereichender Korruption in den etablierten Parteien, diese Jahrzehnte währende politische Kräftekonstellation hinweggefegt wurde. (vgl. Grasse, 2004, S. 200). Die ineffiziente Verwaltung, der große Sektor staatlicher Wirtschaftsbeteiligungen und die Dauerherrschaft der immer gleichen Parteien führten zu einem weitverzweigtem und flächendeckenden Korruptionssystem, in das nahezu alle Regierungs- und Oppositionsparteien verwickelt waren. Die Aufdeckung dieses Systems führte zur Auflösung der DC und der meist an der Regierung beteiligten Partito Socialista Italiano (PSI), zu einer völligen Erosion der italienischen Parteienlandschaft und der Entmachtung großer Teile der politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Elite Italiens. (vgl. Gohr, 2001, S. 138f).
Dieser Vorgang ist so bedeutend für Italien, dass in der Literatur häufig von der „Ersten Republik“ vor dem Zusammenbruch des Parteiensystems gesprochen wird und von der „Zweiten Republik“ in der Zeit danach. Köppl (2007, S. 49) teilt den Prozess in drei Phasen ein, so nennt er die „erste Republik“ die Phase von 1946 bis 1991, die Jahre 1991-1996 bezeichnet er als Transitionsphase und mit der erstmaligen Regierungsübernahme einer Mitte-Links-Regierung 1996 spricht er von der „Zweiten Republik“. Dies ist insofern bedeutend, als in den ersten zwei Jahren dieser Regierung unter Premierminister Romano Prodi ab 1996 einige erfolgreiche
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Arbeit zitieren:
Reinhard Humplmair, 2008, Der steinige Weg weg von Rom – führt die Dezentralisierung Italiens hin zu einem Bundesstaat?, München, GRIN Verlag GmbH
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