1. Begriffsklärung: Qualitätsmanagement in der Sozialen Arbeit
Mit dem Begriff Qualitätsmanagement sind alle Bemühungen in einer Einrichtung gemeint, die auf die Entwicklung, Sicherung und Kontrolle von Qualität ausgerichtet sind. Soll die Qualität in einer Einrichtung verbessert werden spricht man von Qualitätsentwicklung. Der Begriff Qualitätssicherung bezeichnet den gesamten organisatorischen Rahmen, den Prozess einer Leistungserbringung und das Ergebnis. Durch Maßnahmen der Qualitätssicherung wird beispielsweise geprüft, ob die Verfahrensabläufe einer Organisation so gestaltet sind, dass sie die definierten Qualitätsstandards gewährleisten. Unter Qualitätskontrolle versteht man ein Verfahren, durch das festgestellt werden kann, ob definierte Qualitätsanforderungen, also Standards tatsächlich erreicht wurden. 1
Nach DIN ISO 8402 (Ausgabe März 1992) umfasst Qualitätsmanagement „alle Tätigkeiten des Gesamtmanagements, die im Rahmen des Qualitätsmanagementsystems die Qualitätspolitik, die Ziele und Verantwortungen festlegen sowie diese durch Mittel wie Qualitätsplanung, Qualitätslenkung, Qualitätssicherung/Qualitätsmanagement-Darlegung und Qualitätsverbesserung verwirklichen.“ 2
Qualitätsmanagement ist ein kontinuierlicher Prozess, es betrifft alle Aktivitäten, die darauf abzielen, die Erwartungen aller Beteiligten zu erkunden und sie untereinander und im Verhältnis zu den Ressourcen aufeinander abzustimmen. Hier sind objektive Indikatoren der Leistungserbringung und subjektive Indikatoren der Lebensqualität gleichermaßen von Bedeutung. Zu berücksichtigende Akteure sind Geldgeber, Träger, MitarbeiterInnen, NutzerInnen von Dienstleistungen und KooperationspartnerInnen. 3
2. Die Entwicklung der Qualitätsdebatte 4
In der Nachkriegszeit wurde der Qualitätsaspekt in der Sozialen Arbeit quantitativ ausgelegt, d.h. Gelder für die Aufgaben der Sozialen Arbeit wurden nur vergeben, wenn eine Region einen Bedarf nachweisen konnte. Formal-rechtliche Kriterien wurden erst in den 60er und
1 Vgl. Puch, H.-J./Westermeyer, K.: Managementkonzepte, Eine Einführung für soziale Berufe, Freiburg im Breisgau 1999, S. 110.
2 Puch, H.-J./Westermeyer, K.: Managementkonzepte, Eine Einführung für soziale Berufe, Freiburg im Breisgau 1999, S. 110.
3 Vgl. Heil, K./Heiner, M./Feldmann, U. (Hrsg.): Evaluation sozialer Arbeit, Eine Arbeitshilfe mit Beispielen zur Evaluation und Selbstevaluation, Frankfurt/Main 2001, S. 31f.
4 Siehe Beitrag: „Steuerung“.
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70er Jahren entwickelt. 1961 wurden durch die Novellierung des Jugendwohlfahrtsgesetzes Mindeststandards in der organisatorischen Ausstattung von Einrichtungen festgelegt, außerdem wurde eine Berichterstattungspflicht in Form der Jugendberichte des Bundes eingeführt. „In den 70er und 80er Jahren knüpften die Qualitätsüberlegungen in der Sozialen Arbeit an der Professionalisierungsdebatte an. Durch die Definition von Kompetenzprofilen für Sozialarbeiter und SozialpädagogInnen und deren Vermittlung im Studium sollte sichergestellt werden, daß das berufliche Handeln in der Sozialen Arbeit fachwissenschaftlichen Ansprüchen gerecht wird.“ 5 Im Diskussionsvordergrund stand die Orientierung am sogenannten „Input“, hier beschäftigte man sich mit der Frage: „Welcher fachliche und materielle Aufwand wird eingebracht, um eine Versorgung mit einem entsprechend qualitativ gutem Angebot zu sichern?“ 6
Ende der 80er Jahre wurde nicht mehr nur über fachliche und sozialpolitische Standards diskutiert, es kamen auch betriebswirtschaftliche Aspekte in den Blick. Da die Gelder in der Sozialen Arbeit knapper wurden, rückte die Frage, was mit den Geldern passiert, in den Vordergrund. Es wurden Überprüfungen gefordert und die Effektivität der Sozialen Arbeit wurde zum neuen Schwerpunkt. Die Inputorientierung wurde von der Outputorientierung abgelöst. Die Qualität der Sozialen Arbeit wird seitdem auch an der Qualität der erreichten Ergebnisse und an der Wirtschaftlichkeit des erbrachten Aufwandes gemessen. „Dieser Perspektivenwechsel - wesentlich herbeigeführt durch die Umsetzung „neuer Steuerungskonzepte“ in der öffentlichen Verwaltung - hat zur Folge, daß die Kontrolle und Sicherung der Qualität in sozialen Einrichtungen zu einer Aufgabe des Managements insgesamt wurde.“ 7 In dieser neuen Qualitätsdebatte wird auf Qualitätssicherungs- und Qualitätsentwicklungsmodelle zurückgegriffen, die sich stark an der Industrie orientieren. Mitte der 80er Jahre veränderte sich der Qualitätsbegriff auch in der Industrie. Die Bemühungen um Qualität wurden in ein umfassendes Qualitätsmanagement eingebunden. Es wurden nationale und internationale Standards für Qualität festgelegt (DIN: Deutsches Institut für Normung, ISO International Organization for Standardization). 8
5 Puch, H.-J./Westermeyer, K.: Managementkonzepte, Eine Einführung für soziale Berufe, Freiburg im Breisgau 1999, S. 102.
6 Vgl. Puch, H.-J./Westermeyer, K.: Managementkonzepte, Eine Einführung für soziale Berufe, Freiburg im Breisgau 1999, S. 101f.
7 Puch, H.-J./Westermeyer, K.: Managementkonzepte, Eine Einführung für soziale Berufe, Freiburg im Breisgau 1999, S. 102.
8 Vgl. Puch, H.-J./Westermeyer, K.: Managementkonzepte, Eine Einführung für soziale Berufe, Freiburg im Breisgau 1999, S. 102f.
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„Aktuell findet in der Sozialen Arbeit eine breite Auseinandersetzung mit den in der Industrie verwendeten Qualitätsmanagementmodellen statt.“ 9 Festzuhalten gilt, dass die Bemühungen um Qualität und Wirtschaftlichkeit auch in der Sozialen Arbeit einen hohen Stellenwert bekommen haben. 10
3. Veränderungen in den Sozialgesetzen
In allen Sozialgesetzen, die für die Einrichtungen der Sozialen Arbeit unmittelbare Regelungen enthalten, wurden Vorschriften eingesetzt, die Qualität, Qualitätsentwicklung oder Qualitätsprüfung zum Inhalt haben. Die einzelnen Gesetze enthalten allerdings unterschiedliche thematische und prozessuale Nuancierungen, die zu beachten sind. 11
Krankenversicherungsrecht (SGB V)
Durch die Gesundheitsreform 1989 wurde das Qualitätsthema erstmalig in den sozialrechtlichen Regelungsbereich eingeführt. „Maßnahmen zur Gewährleistung von Qualität wurden durch die §§ 135-139 SGB V für die wichtigsten Gesundheitsleistungen verbindlich eingeführt: ‚Qualitätssicherung bei der vertragsärztlichen und
vertragszahnärztlichen Versorgung, Qualitätssicherung bei ambulanten Versorgeleistungen und Rehabilitationsmaßnahmen, Qualitätssicherung bei der stationären Versorgung, Qualitätssicherung bei der Einführung von Heil- und Hilfsmitteln’.“ 12
Arbeitsförderungsrecht (SGB III)
Für Träger der Sozialen Arbeit die im Bereich der beruflichen Eingliederung und Weiterbildung tätig sind, ist § 93 SGB III von Bedeutung „in dem unter dem Etikett „Qualitätsprüfung die Arbeitsämter aufgefordert werden, ‚durch geeignete Maßnahmen die Durchführung der Maßnahmen (der beruflichen Weiterbildung; J.M.) (zu) überwachen sowie
9 Puch, H.-J./Westermeyer, K.: Managementkonzepte, Eine Einführung für soziale Berufe, Freiburg im Breisgau 1999, S. 103.
10 10 Puch, H.-J./Westermeyer, K.: Managementkonzepte, Eine Einführung für soziale Berufe, Freiburg im Breisgau 1999, S. 101ff.
11 Vgl. Merchel, J.: Qualitätsmanagement in der Sozialen Arbeit, Ein Lehr- und Arbeitsbuch, 2. Aufl., Weinheim/München 2004, S. 19.
12 Merchel, J.: Qualitätsmanagement in der Sozialen Arbeit, Ein Lehr- und Arbeitsbuch, 2. Aufl., Weinheim/München 2004, S. 19.
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den Erfolg (zu) beobachten’.“ 13 Die Überprüfung bezieht hier den Erfolg der Maßnahmen ein. 14
Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI)
In § 80 SBG XI werden den Pflegeeinrichtungen Maßnahmen zur Qualitätssicherung auferlegt, außerdem werden Möglichkeiten für qualitätsbezogene Prüfverfahren angeführt: „Die zugelassenen Pflegeeinrichtungen sind verpflichtet, sich an Maßnahmen zur Qualitätssicherung zu beteiligen; bei stationären Pflege erstreckt sich die Qualitätssicherung neben den allgemeinen Pflegeleistungen auch auf die Leistungen bei Unterkunft und Verpflegung sowie auch auf die Zusatzleistungen. Die Pflegeeinrichtungen haben auf Verlangen der Landesverbände der Pflegekassen dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung die Prüfung der Qualität ihrer Leistung durch Einzelprüfungen, Stichproben oder vergleichende Prüfungen zu ermöglichen. Die Prüfungen sind auf die Qualität der Pflege, der Versorgungsabläufe und der Pflegeergebnisse zu erstrecken (§ 80 SGB XI).“ 15
Bundessozialhilfegesetz (BSHG)
„Nach § 93 Abs. 2 BSHG soll der Träger einer Einrichtung mit dem Träger der Sozialhilfe eine Vereinbarung anschließen über
‚1. Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungen (Leistungsvereinbarung), 2. Vergütung, die sich aus Pauschalen und Beträgen für einzelne Leistungsbereiche zusammensetzt (Vergütungsvereinbarung),
3. die Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Qualität der Leistungen (Prüfungsvereinbarung).’“ 16
Das Thema Qualität wird hier im Zusammenhang der Leistungsvereinbarung und der Prüfungsvereinbarung angesprochen. Die Leistung kann nur auf der Ebene der Strukturqualität (s. Kap. 4.1) beschrieben werden. In Bezug auf die Prüfungsvereinbarung wird auch der Aspekt der Strukturqualität in den Vordergrund gestellt. Außerdem ist hier
13 Merchel, J.: Qualitätsmanagement in der Sozialen Arbeit, Ein Lehr- und Arbeitsbuch, 2. Aufl., Weinheim/München 2004, S. 20.
14 Vgl. Merchel, J.: Qualitätsmanagement in der Sozialen Arbeit, Ein Lehr- und Arbeitsbuch, 2. Aufl., Weinheim/München 2004, S. 20.
15 Merchel, J.: Qualitätsmanagement in der Sozialen Arbeit, Ein Lehr- und Arbeitsbuch, 2. Aufl., Weinheim/München 2004, S. 20.
16 Merchel, J.: Qualitätsmanagement in der Sozialen Arbeit, Ein Lehr- und Arbeitsbuch, 2. Aufl., Weinheim/München 2004, S. 20f.
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Arbeit zitieren:
Rosa Jorczig, 2008, Qualitätsmanagement in der Sozialen Arbeit, München, GRIN Verlag GmbH
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