Inhaltsverzeichnis
1 Vorwort. 3
2 Prostitution und sexuelle Tempelkulte im Alten Orient 4
2.1 Kultische sexuelle Dienste: Hierodulenpaarung, Heilige Hochzeit und
Apotrop äische „Prostitution“ 5
2.2 Gewerbliche Prostitution 6
3 Prostitution in der griechischen und römischen Antike 7
3.1 Kultische Sexualität und kommerzielle Liebesdienste im antiken
Griechenland 8
3.1.1 Hetären und Auletriden 8
3.1.2 Kommerzielle Prostitution und Bordellsklaverei 9
3.2 Käufliche Liebe im antiken Rom - Kurtisanen und Lupae 10
4 Prostitution im Mittelalter 12
4.1 Prostitution als „geringeres Übel“ 13
4.2 Städtische Frauenhäuser 14
5 Prostitution zur Zeit der Reformation 17
5.1 Der Untergang des städtischen Frauenhauses 17
5.2 Die Hure und das Hurenstrafrecht. 18
6 Prostitution im 19. und 20. Jahrhundert. 19
7 Resümee 22
Literaturverzeichnis 23
2
1 Vorwort
Die Prostitution gilt allgemein als „das älteste Gewerbe der Welt“. Seit dem Beginn der Geschichtsschreibung lassen sich in allen bedeutenden Zivilisationen und Zeitepochen der Menschheitsgeschichte Spuren - vor allem in literarisch überlieferter Form - des käuflichen Erwerbs sexueller Dienste finden und belegen. Assoziationen, welche wir aus heutiger Sicht mit 'gewerblicher Prostitution' verbinden, treffen jedoch auf die wenigsten Formen der in der Geschichte vollzogenen sexuellen Dienste zu, zumal es das 'Gewerbe' in der heutigen Bedeutung des Wortes in Deutschland erst seit dem 19. Jahrhundert - einhergehend mit der Einführung der Gewerbefreiheit - gibt.
Die vorliegende Arbeit widmet sich daher weitläufiger dem Zeit überdauernden Phänomen der „käuflichen Liebe“ beziehungsweise dem Handel mit sexuellen Diensten in ausgewählten Epochen der Menschheitsgeschichte. Der in der Arbeit verwendete Prostitutionsbegriff subsumiert in Anlehnung an McGinn verschiedene außereheliche Formen von Sexualität, die meistens auf der Basis von materieller Entlohnung erfolgen und drei gemeinsame Aspekte aufweisen: Promiskuität, Bezahlung und emotionale Indifferenz zwischen den Sexualpartnern. Eine derartige Definition der Prostitution, so schreibt er, „seems best suited to this distinction and flexible enough to allow for the great variety these forms of sexuality exhibits in different societies, both present and past.“ 1
Angefangen bei der Kultur Mesopotamiens werden in der folgenden Arbeit das Phänomen der Prostitution sowie charakteristische Formen des Handels mit sexuellen Diensten in der antiken Welt Griechenlands sowie Roms, im Mittelalter, unter dem Einfluss der Reformation, im 19. und 20. Jahrhundert bis hin zum bundesrepublikanischen „Prostitutionsgesetz“ im Jahre 2002 geschildert.
Abgesehen von den ersten beiden Epochen beschränkt sich die Arbeit auf den deutschsprachigen Raum; auch kann sie aufgrund der Komplexität des Sachverhalts keinen Anspruch auf Vollständigkeit der Darstellung erheben. Interessante Aspekte
1 McGinn, 1998, S.18
3
wie die homosexuelle Prostitution, die Prostitution der Männer an sich oder neuere Erscheinungsformen, wie etwa der Sextourismus, werden nicht erörtert.
2 Prostitution und sexuelle Tempelkulte im Alten Orient
Die ersten Überlieferungen über sexuelle Dienste stammen aus der Kultur Mesopotamiens und sind somit bereits zu Beginn der eigentlichen Geschichtsschreibung etwa 3000 Jahre vor Christi Geburt zu finden. Diese Schriftquellen, zumeist in Form von geschriebener Keilschrift auf Tontafeln, gehören vor allem zur verwaltungstechnischen, juristischen und dichterischen Literatur. Zu letzterem ist als wichtigster dichterischer Text das Gilgamesch-Epos, das älteste und verbreitetste Großepos der Frühgeschichte, zu nennen, in welchem erstmals - in der deutschen Übersetzung - eine Frau mit der Bezeichnung „Dirne“ bzw. „Hure“ auftritt 2 . Jedoch ist hierbei anzumerken, dass man die Begrifflichkeiten mit dem heutigen abwertenden Verständnis dieser nicht gleichsetzen kann.
Neben der bereits damals im Zweistromland, dem heutigen Irak, vorhandenen gewerblichen Prostitution zeichnet sich diese früheste Epoche ebenfalls durch religiöse Sexualität in Form von Fruchtbarkeits- und Tempelkulten aus, welche zum Teil bis weit in die griechisch-römische Antike Bestand hatten. Sexualität an sich wurde in der damaligen Zeit als etwas Zivilisiertes und den Göttern Wohlgefälliges gesehen und nicht selten in Kosmologien und Götterbilder eingebettet. Zu den Formen kultischer Sexualität, welche nicht selten fälschlicherweise unter dem Begriff der „Prostitution“ subsumiert werden, zählen unter anderem die so genannte „Hierodulenpaarung“, die „Heilige Hochzeit“ sowie die „Apotropäische 'Prostitution'“.
2 Vgl. Schmitter, 2004, S.9
4
2.1 Kultische sexuelle Dienste: Hierodulenpaarung, Heilige Hochzeit und Apotropäische „Prostitution“
Die so genannte „Hierodulenpaarung“ diente gläubigen Männern dazu, durch den sexuellen Akt mit einer „Hierodule“ - einer „heiligen Sklavin“ oder auch „Tempeldienerin“ - zur Gotteserfahrung zu gelangen. Diese Hingabe der Tempeldienerinnen, welche „nicht [als] Befriedigung eigener Lust, sondern [vielmehr als] Opfer des Körpers im Dienste der Gottheit“ 3 anzusehen ist, wurde entweder im Tempel oder außerhalb desselben vollzogen. „Hierodulen“ waren gesellschaftlich integriert und akzeptiert.
Eine weitere Form kultischer Sexualität stellte die „Heilige Hochzeit“ dar. Diese war ein Ritual, welches auf verschiedene - auch außerorientalische - Fruchtbarkeitskulte in Form von Beischlaf unter Götterpaaren bzw. einer Göttin mit ihrem Sohn und Geliebten zurückzuführen ist: „Nach dem Mythos der Sumerer, der Begründer der Kultur Mesopotamiens, suchte - einmal im Jahr, am Neujahrsfest im Juni, zur Zeit der Gerstenernte - Inana, die Göttin der Liebe und des Krieges, ihren geliebten Sohn Dumuzi auf, um sich mit ihm zu vereinigen.“ 4 In Vertretung der Göttin wurde dieser alljährliche Paarungsritus von der Hohepriesterin des Inana-Tempels in Uruk - einem bedeutenden urbanen Zentrum zur Zeit der Sumerer - und dem jeweiligen König des Stadtstaates vollzogen. Die „Heilige Hochzeit“ besaß zwei elementare Funktionen: zum einen war sie für die Fertalität der Gläubigen sowie deren Land und Vieh signifikant, zum anderen legitimierte die Hohepriesterin durch ihre Vereinigung mit dem König dessen Herrschaftsanspruch.
Ebenfalls zu den kultischen sexuellen Diensten zu zählen ist die so genannte „Apotropäische“, d.h. unheilabwehrende „Prostitution“. Diese ist durch die einmalige Hingabe einer heiratswilligen Frau vor der Eheschließung an einen Fremden gekennzeichnet. Dieses Ritual hatte einen ausschließlich religiösen Hintergrund: „die Frau, die eine Ehe eingehen wollte, verstieß damit gegen das Gebot der Fruchtbarkeitsgöttin, nach dem Sexualität durch kein Gesetz reglementiert werden durfte.“ 5 Dieser einmalige Akt der Hingabe der Frau, bevor sie in ihr Heim zu ihrem Ehemann
3 Ebd., S.11
4 Schmitter, 2004, S.12
5 Ebd., S.17
5
zurückkehrte und nie wieder käuflich war, stellte somit ein Unheil abwehrendes symbolisches Opfer dar.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass sich weder die „Hierodulenpaarung“ noch die „Heilige Hochzeit“ der Prostitution im allgemein gebräuchlichen Sinne zuordnen lassen: „Zwar steht der Geschlechtsakt jeweils im Mittelpunkt, aber weder findet er beliebig statt, noch wird er entlohnt. Vor allem aber ist er nicht nur kein diskriminierender Vorgang, sondern ein kultisches Ritual, dessen Beteiligte als Priesterin und König höchste Verehrung genießen.“ 6 Der gewerbsmäßig betriebenen Prostitution näher - wenn auch nur einmalig - kommt schon die Apotropäische „Prostitution“, da der Fremde, der beliebige Sexualpartner, die Frau mit einer Münze als Zeichen seiner Wahl bezahlte und der eigentliche Akt außerhalb des Tempels vollzogen wurde.
2.2 Gewerbliche Prostitution
Berufslisten der altbabylonischen Periode belegen, dass es damals mit den „kar.did“ bzw. „harimtum“ bereits gewerbliche Prostituierte gab, deren Arbeit gesetzlich geregelt war 7 . Die Prostitution war - entgegen der allgemein läufigen Meinung, dass sie das 'älteste Gewerbe der Welt' sei - lediglich ein Gewerbe unter anderen, welches jedoch - so suggerieren die gesetzlichen Regelungen und der Berufscharakter - gesellschaftlich fest institutionalisiert war. Verglichen mit den Tempeldienerinnen gehörten die Prostituierten jener Zeit eher niedrigeren Berufsgruppen an und genossen deutlich weniger gesellschaftliche Wertschätzung. Unterscheiden muss man hierbei auch zwischen frei geborenen und unabhängigen Frauen, die dem Gewerbe nachgingen, und Sklavinnen. Letztere waren „rechtlos und ihre sexuelle Dienstleistung ein ebenso selbstverständlicher Bestandteil ihrer Unfreiheit wie die Arbeiten, die sie im Haus, in der Landwirtschaft oder im Gewerbe tun mußte[n].“ 8 Ein Verbot des Sichverhüllens unterschied, deklassierte und stigmatisierte alle Prostituierten und Sklavinnen des Mittelassyrischen Reichs (14.-11. Jh. v. Chr.) von frei geborenen Ehefrauen, Witwen und Töchtern. Zuwiderhandlungen wurden nicht selten mit harten Strafen geahndet.
6 Ebd., S.16
7 Vgl. Schmitter, 2004, S.17
8 Ebd., S.18
6
Arbeit zitieren:
Alexander Unger, 2007, Prostitution - ein epochenübergreifendes Phänomen, München, GRIN Verlag GmbH
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