Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abk ürzungsverzeichnis
1. Einleitung 1
2. Bundesstraße 50 neu 1
3. Planfeststellung 4
4. Planfeststellungsbericht 2000 - Neubau B50 4
4.1 Urteil OVG Koblenz 2003 5
4.2 Europäische Vogelschutzrichtlinie - Wälder Wittlich Cochem 6
4.3 Erläuterung OVG Koblenz 2003 8
5. Planfeststellungsbeschluss 2006 115
5.1 Urteil OVG Koblenz 2007 13
6. Fazit 14
7. Quellenverzeichnis 15
Anhang 16
Abbildungsverzeichnis :
Abb. 1: Streckenverlauf B 50 neu und Kosten
Abb. 2: Animation des Hochmoselübergangs zwischen Zeltingen-Rachtig und
Ürzig
Abkürzungsverzeichnis:
B 50 n = Bundesstraße 50 neu
BAB = Bundesautobahn BFStrG = Bundesfernstraßengesetz
BMU = Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit BNatSchG = Bundesnaturschutzgesetz BUND = Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland BVWP = Bundesverkehrswegeplan FFH-RL = Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie LBM RLP = Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz LNatSchG = Landesnaturschutzgesetz LStrG = Landesstraßengesetz.
LSV = Landesbetrieb für Straßen und Verkehr Rheinland-Pfalz OVG = Oberverwaltungsgericht VRL = Vogelschutzrichtlinie
1. Einleitung
Im Kreis Bernkastel-Wittlich wird mit der Bundesstraße 50 neu eines der größten Straßenbauvorhaben in Deutschland realisiert. Die B 50 neu ist hierbei Teil einer großräumigen europäischen West-Ost-Achse, die den niederländischen und belgischen Raum mit dem Rhein-Main-Gebiet und Südwestdeutschland verbindet. Allerdings entstehen bei Planungen immer wieder Konflikte, sodass sich Bauvorhaben von Fernstraßen nicht immer reibungslos durchführen lassen. So geschehen bei dem geplanten Neubau der Bundesstraße 50 zwischen der Bundesautobahn A 1 bei Wittlich und der B 327 bei Büchenbeuren im Planfeststellungsbericht II zwischen Platten und Longkamp. Mit Verlauf dieser Hausarbeit wird die Problematik in der Planung dieses Großprojektes genauer untersucht. Welche Hindernisse für Raumplaner bei Projekten entstehen können und mit welchen Barrieren gerechnet werden müssen wird im Folgen am Beispiel der Bundesstraße 50 erläutert. Schwerpunkt soll hierbei die Ausarbeitung der Europäischen Vogelschutzlinie sein. Ob sich die Vogelschutzrichtlinie als Störfaktor für die neue Bundesstraße 50 im Planfeststellungsabschnitt II entpuppt wird sich im Laufe dieser Arbeit herausstellen. Des Weiteren werden allgemeine Einblicke in das Bauvorhaben gegeben und die wichtigsten Punkte der Planfeststellungsberichte der Jahre 2000 und 2006 erläutert. Darüber hinaus werden die Klagen des Naturschutzvereins BUND vor dem
Oberverwaltungsgericht in Koblenz detailliert beschrieben. Hierzu wird die Urteilsbegründung des Oberverwaltungsgerichts Koblenz genauer betrachtet.
2. Bundesstraße 50 neu
Die Neubaustreckenplanung der B 50 neu von der A 1 bei Wittlich bis zum Anschluss an die bereits ausgebaute B 50 neu bei Büchenbeuren besteht aus drei Planfeststellungsabschnitten. Abschnitt I verläuft von der A 1 bei Wittlich bis Platten, Abschnitt II von Platten bis Longkamp und Abschnitt III von Longkamp bis Büchenbeuren (siehe Abb. 1 im Anhang). Die Planungen für jeden Abschnitt
1
wurden hierfür in eigenständigen Planfeststellungsverfahren erhoben. 1 In Betracht der Umstände und mit Einbeziehung der Europäischen Vogelschutzrichtlinie wird der Planfeststellungsabschnitt II zentrales Thema dieser Arbeit sein. Planfeststellungsabschnitt I & III wird nur kurz zur Vervollständigung des Planfeststellungsbeschluss 2000 erwähnt, aber im weiteren Verlaufe nicht weiter beachtet.
Für Abschnitt I zwischen Wittlich und Platten besteht seit Januar 2003 Baurecht und ist seit Mai desselben Jahres in Bau. Die Kosten belaufen sich auf rund 61 Mio. Euro für eine Strecke von circa 5,3 km Länge. 2
Abschnitt II führt von Platten bis Longkamp einschließlich des Zubringers Longkamp bis zur B 50 alt bei Kommen. Dieser rund 20,60 km lange Bauabschnitt wurde in zwei Planungsbereiche unterteilt. Planungsbereich A erstreckt sich von Platten über die 1.700 m lange und 158 m hohen Hochmoselbrücke bei Zeltingen-Rachtig bis einschließlich des Zubringers B 53 bei Erden und Lösnich. Planungsbereich B beinhaltet den Streckenabschnitt vom Zubringer B 53 Erden/Lösnich bis zum Zubringer Longkamp an die B 50 alt bei Kommen. 3 Genauer betrachtet verläuft der Planungsabschnitt durch die Wittlicher Senke, um dann den Wald am Rothenberg als Teil des Europäischen Vogelschutzgebiets Wälder zwischen Wittlich und Cochem auf einer Länge von circa 550 m zu durchqueren. Anschließend verläuft die B 50 neu über den 158 m hohen und 1.700 m langen Hochmoselübergang. Auf dem Moselsporn führt die Streckenplanung südostwärts ansteigend in Richtung B 327 Hunsrück-Höhenstraße. In dem Planungsabschnitt II B verläuft die B 50 neu entlang eines Korridors zwischen den beiden FFH-Gebieten Tiefenbachtal und Kautenbachtal. Hierbei durchquert die Bundesstraße den Randbereich des Tiefenbachtals auf circa 570 m. 4 Bei dem Abschnitt II der Bundesstraße 50 neu handelt es sich um das größte Einzelvorhaben im Bundesfernstraßenbau in Rheinland-Pfalz. Die Investitionen belaufen sich für den Straßenneubau auf rund 270 Mio. Euro. Für die
1 vgl. LBM RLP (o. J.): B50 Hochmoselübergang - Planung.
2 vgl. LBM RLP (o. J.): B 50 Hochmoselübergang - Kosten.
3 vgl. Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen Rheinland-Pfalz (2000): Kapitel A - I.
4 vgl. OVG (2006): Tatbestand.
2
Arbeit zitieren:
Benedikt Breitenbach, 2009, Europäische Vogelschutzrichtlinie - Störfaktor für die Bundesstraße 50 neu, München, GRIN Verlag GmbH
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