1. Einleitung
1.1. Ziel und Gegenstand der Arbeit 2
2. Geschichte der leitungsgebundenen Energiewirtschaft in Ostdeutschland
2.1. Struktur der leitungsgebundenen Energiewirtschaft in der DDR 3
2.2. Neue Strukturen im Osten nach der Wiedervereinigung 4
3. Rechtliche Probleme der Privatisierung
3.1. Die Verhandlungen um die Stromverträge 5
3.2. Der Konflikt zwischen den Stadtwerken und der VEAG 7
4. Gründung von Stadtwerken - Ein Erfahrungsbericht
4.1. Gründung von Stadtwerken nach der Wiedervereinigung 4.1.1. Überlegungen im Vorfeld der Stadtwerksgründungen 8
4.1.2. Gründe für eine Stadtwerksbildung 9
4.1.3. Probleme in der Anfangsphase der Stadtwerksgründungen 11 4.1.4. Beispiel Stendal 10
4.2. Situation der Stadtwerke in bezug auf die bevorstehende Liberalisierung des Strommarktes 4.2.1. Die EU-Stromrichtlinie 13
4.2.2. Aussichten für Stadtwerke auf dem europäischen Markt und auf kommunaler Ebene 13
4.2.3. Der Weg zu einem wettbewerbsfähigen Unternehmen 15
5. Abschließender Kommentar 16
1
1. Einleitung
1.1. Ziel und Gegenstand der Arbeit
Mit dieser Arbeit soll ein Erfahrungsbericht über die Gründung von Stadtwerken in Ost-deutschland erstellt werden. Zuerst werfe ich den Blick zurück in die ehemalige DDR (Kapitel 2.1) und beleuchte im Anschluß die Zeit nach der „Wende“ (Kapitel 2.2). Dabei beschränke ich mich auf eine Betrachtung der leitungsgebundenen Energien Strom, Erdgas und Fernwärme. Das Hauptaugenmerk liegt aber auf der Sekundärenergie Strom.
Durch rechtliche Konflikte um die Stromverträge verzögerte sich die Privatisierung der ostdeutschen Energiewirtschaft bis Ende Juli 1993 (Kapitel 3.1). Danach kam es zu einem Streit zwischen dem Verbundunternehmen VEAG und den kommunalen Energieversorgern um die Strompreise. Dieser Streit bremst erneut die Entwicklung hin zu einer flexiblen und wettbewerbsfähigen Energiestruktur in Ostdeutschland (Kapitel 3.2).
Der Hauptteil (Kapitel 4) ist ein Erfahrungsbericht mit dem Thema „Gründung von Stadtwerken in Ostdeutschland“. Bis zum Stand Februar 1996 kam es zu 103 Gründungen von Stadtwerken, deshalb wird im Kapitel 4.1. explizit auf die Gründungsphase der Stadtwerke nach der Wiedervereinigung eingegangen. Kapitel 4.2. steht ganz unter dem Zeichen der künftigen Liberalisierung des europäischen und demzufolge auch deutschen Energiemarktes durch die EU-Stromrichtlinie.
Da es zu dem Thema meiner Seminararbeit keine allzu ergiebige Literaturauswahl gibt, werde ich Informationsmaterial verwenden, welches ich direkt von den kommunalen Energiever-sorgungsunternehmen (EVU) in Ostdeutschland und den Energieverbänden (VKU, IZE) bekommen habe.
2
2. Geschichte der Stadtwerke in Ostdeutschland
2.1. Struktur der leitungsgebundenen Energiewirtschaft in der DDR
Nach dem Ende des zweiten Weltkrieges wurde die pluralistische Struktur der öffentlichen Stromversorgung durch eine stark zentralistische ersetzt. Die Versorgungsaufgaben der Elektrizitätswirtschaft waren in der DDR dreistufig gegliedert und organisatorisch in die Sparten Elektrizitätsversorgung, Fortleitung und regionale Verteilung an die Endverbraucher getrennt. 1
18 Kombinate teilten die Versorgungsaufgaben untereinander auf. Zu diesen Kombinaten zählten :
• das Kombinat für Stromerzeugung aus Braunkohle
• das Kombinat für Stromerzeugung aus Kernenergie
• das Kombinat für das Verbundnetz und
• 15 Bezirkskombinate für die Versorgung der Bevölkerung mit Strom, Fernwärme, Gas und festen Brennstoffen (vorwiegend Braunkohlebriketts). 2
Die jeweiligen 15 Bezirkskombinate und deren Versorgungsgebiete korrespondierten mit den 15 Verwaltungsbezirken der ehemaligen DDR.
Durch knappe Devisen gezwungen, legte sich die DDR-Regierung auf die im Gegensatz zu anderen Energieträgern energetisch minderwertige Braunkohle als Hauptenergieträger fest. Ende der achtziger Jahre wurde durch die Braunkohle ca. 70 vH des Primärenergiebedarfs abgedeckt. Rund 4/5 der erzeugten Elektrizität stammte aus Kraftwerken auf Braunkohlebasis. 3
Die Struktur im Energiesektor Fernwärme war im Gegensatz zum Stromsektor pluralistisch gegliedert. Allerdings waren die Bezirkskombinate als Träger der öffentlichen Fernwärmever-sorgung nur als Letztanbieter für Wärmeenergie-Versorgungsgebiete zuständig, deren Wärmehöchstbedarf die 12 MW-Grenze überschritt. 4 Die Fernwärmeversorgung wurde in der ehemaligen DDR schon damals im Querverbund vorgenommen und im Spartenverbund mit der Elektrizitätsversorgung dargeboten.
1 Vgl. NEU, A. D. (1992), S.28
2 Vgl. STROMBASISWISSEN (1993), Nr.115, S.2
3 Vgl. WIRTSCHAFTSPOLITISCHE DISKURSE (1991), Nr. 23, S.3
4 Vgl. NEU, A. D. (1992), S.38
3
Die Versorgung von Haushalten mit Fernwärme nahm durch administrative Vergaben und hohe Subventionen 24 vH der gesamten Versorgung des Wohnbestandes ein. In West-deutschland hingegen nur 9 vH. 5
In der ehemaligen DDR gab es drei Bezugsquellen für die Versorgung mit Erdgas. Importiert wurde Erdgas mit sehr hohem Brennwert aus der ehemaligen Sowjetunion und Erdgas mit niedrigem Brennwert wurde aus heimischen Feldern gefördert. Außerdem wurde Stadtgas, welches den halben Brennwert des aus der Sowjetunion importierten Erdgases aufwies und auf der Basis der heimischen Braunkohle hergestellt wurde, produziert. Es existierte nur ein einziges Fernverteilungsunternehmen, welches die Gasversorgung für die Industrie, die Kraftwerke und die 15 regionalen Energiekombinate übernahm.
2.2. Neue Strukturen nach der Wiedervereinigung im Osten Deutschlands
Um den Aufbau einer effizienten Elektrizitätswirtschaft in Ostdeutschland zu gewährleisten wurden im ersten Schritt die 18 Kombinate in Aktiengesellschaften umgewandelt und von der Treuhandanstalt verwaltet. Am 22. August 1990 wurden die Stromverträge zwischen der DDR-Regierung, der Treuhand und den acht westdeutschen Verbund EVU geschlossen, die eine rasche Sanierung der ostdeutschen Stromwirtschaft gewährleisten sollten. Aus diesen Verträgen ging die einzige ostdeutsche Verbundgesellschaft hervor, die VEAG (Vereinigte Energiewerke AG) 6 . An ihr hielten in der Gründungsphase RWE Energie AG, PreussenElektra und Bayernwerk (jetzt zu E.ON fusioniert) zusammen 75 vH der Anteile. Die übrigen Anteile gingen an die restlichen westdeutschen Stromverbundunternehmen. Am 1.1.1995 schied das Badenwerk (jetzt EnBW) aus dem Konsortium aus, dh. daß sieben der acht Ver-bundunternehmen aus den alten Ländern das Alleineigentum an der neu geschaffenen VE-AG besitzen. 7
Die damalige DDR war in das IPS (Interconnected Power System) der osteuropäischen Staaten integriert. Das Verbundnetz in Westeuropa (UCPTE) war asynchron in bezug auf das IPS. Wegen unterschiedlicher Frequenzen war ein direkter Stromverbund nicht möglich. „Durch Beschluß der Vollversammlung der UCPTE vom Oktober 1990 sollten die neuen Länder dem UCPTE-Verbund eingegliedert werden.“ 8 Am 13.9.1995 wurde Ostdeutschland
5 Vgl. NEU A.D. (1992), S.40
6 Vgl. STROMBASISWISSEN (1991), Nr115, S.2-3
7 Vgl. KUMKAR/NEU (1997), S.57-58
8 KUMKAR/NEU (1997), S.62
4
Arbeit zitieren:
Stefan Schuster, 1998, Gründung von Stadtwerken in Ostdeutschland, München, GRIN Verlag GmbH
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