Inhaltsverzeichnis
1. Papst Johannes Paul II. schafft Frieden 3
2. Fragestellung, Definitionen und Untersuchungszeitraum 4
3. Theoretischer Ansatz: Faith-Based Mediation nach Jacob Bercovitch und Ayse 5
Kadayifci -Orellana
4. Entstehung und Entwicklung der Grenzstreitigkeiten zwischen Argentinien und Chile 7
bis zum Beagle-Konflikt
4.1 Erster Streitpunkt des Beagle-Konflikts: Die Souveränität der Inseln Picton, 9
Nueva und Lennox
4.2 Zweiter Streitpunkt des Beagle-Konflikts: 200-Seemeilen-Zone 10
4.3 Zwei friedliche Lösungswege bei Grenz- und Territorialstreitigkeiten 11
in Südamerika
5. Analyseeinheit A - Mediation durch die Britische Krone 13
5.1 Kompetenzen und Aufgaben der britischen Krone als Mediator 13
5.2 Der Schiedsspruch des Tribunals und die Reaktion der Konfliktparteien 14
5.3 Die Rolle der britischen Krone als Mediator 14
6. Analyseeinheit B - Mediation durch den Papst 18
6.1 Das Problem, einen geeigneten Mediator zur finden 18
6.2 Kompetenzen und Aufgaben des Papstes als Mediator 21
6.3 Der Weg bis zum Friedens- und Freundschaftsvertrag von 1984 22
6.4 Die Vorgehensweise des Papstes in der Mediation 24
7. Fazit und Schlussfolgerung 27
8. Anhang 31
8.1 Schema 1: Faith-Based Key Factors of Mediation 31
8.2 Schema 2: Secular Key Factors of Mediation 31
8.3 Karte 1: Kartogrpfische Eingrenzung zum Schiedspruch von 1977 32
8.4 Karte 2: Päpstlicher Vorschlag von 1980 32
9. Literaturangaben 35
9.1 Bibliografische Quellen 35
9.2 Quellen aus dem Internet 36
1. Papst Johannes Paul II. schafft Frieden
Der Friedensnobelpreis dürfte die höchste Auszeichnung für Friedensstifter sein. Mit ihm werden Menschen und Organisationen ausgezeichnet, die sich für den Frieden starkgemacht haben (vgl. Norwegian Nobel Institute 2007). Bei den Preisträgern handelte es sich überwiegend um politisch aktive Persönlichkeiten wie Politiker oder Diplomaten (vgl. ebd. 2009), auch religiöse Persönlichkeiten wie Mutter Teresa, Erzbischof Desmond Tutu, der 14. Dalai Lama oder der Bischof Carlos Filipe Ximenes Belo wurden ausgezeichnet (vgl. ebd.). Sicherlich ist die Ambition religiöser Würdenträger, Frieden stiften zu wollen oder eine Konflikteskalation zu verhindern, in ihrer Religion begründet. Diese Tatsache allein macht sie aber nicht per se zu erfolgreichen Friedensstiftern (vgl. Weingardt 2007: 11-14).
Dabei ist Mediation durch religiöse Persönlichkeiten kein neues Phänomen, denn „Over the last two decades […] they have become significantly more visible in resolving regional and international conflicts“ (Bercovitch und Kadayifci-Orellana 2009: 176). Hierdurch ist eine gestiegene Aufmerksamkeit für religiöse Mediatoren von Konflikten nicht zwangsläufig gegeben (vgl. ebd.: 176f.). Vielmehr wurde das Potenzial von religiösen Persönlichkeiten durch „[…] secular, rational problem-solving approaches and methodological, epistemological perspectives […]“ der Wissenschaft selbst ignoriert (ebd.: 177). Besonders seit den Anschlägen vom 11. September 2001 auf das World Trade Center in New York wurde das Konfliktpotenzial von Religion in den Vordergrund gestellt (vgl. ebd.).
Liegt die Gabe, ein erfolgreicher Friedensstifter zu sein, also eher im Bereich persönlicher Fähigkeiten? Haben religiöse Persönlichkeiten durch ihren Glauben ein besonderes Gespür, sozusagen ein Feeling für Konfliktlösung. Oder ist es vielmehr ihr Amt, das ihnen Würde und Autorität verleiht, um Einfluss in der Konfliktvermittlung auszuüben. Dieser Sachverhalt soll exemplarisch am Beispiel des Beagle-Konflikts zwischen Argentinien und Chile untersucht werden. Der Konflikt stellt gleich in dreierlei Hinsicht ein besonderes Beispiel dar: Erstens wurden in ihm mehrere Mediationsversuche vorgenommen (vgl. Weingardt 2007: 49-66). Zu den Vermittlern zählten die USA, die Britische Krone und der Vatikan, wobei nur die letzten beiden in dieser Untersuchung behandelt werden (vgl. ebd.: 52-55). Zweitens ist die Konfliktdauer mit über 100 Jahren ungewöhnlich lang (vgl. ebd.: 49f.). Drittens ist die letzten Endes erfolgreiche Mediation durch die höchste religiöse Instanz einer Weltreligion, Papst Johannes Paul II., erfolgt (vgl. ebd.).
2. Fragestellung, Definitionen und Untersuchungszeitraum
Der Fokus der Untersuchung liegt auf der Mediation der britischen Krone und des Papstes sowie auf den beiden Konfliktparteien Argentinien und Chile. Hierbei wird der Mediation im Beagle-Konflikt die Frage untersucht:
Ist die Religiosität des Mediators bei der Bewältigung eines Konflikts vorteilhaft?
In der vorliegenden Untersuchung berufe ich mich bei der Zuordnung von Religiosität auf keine spezifische Definition, da unbestritten sein dürfte, dass der Papst ein religiöser Akteur ist. Dementsprechend wird in dieser Abhandlung die Britische Krone als säkularer Akteur eingestuft, selbst in Anbetracht der Tatsache, dass ihr Amt auf Gottes Gnaden beruht. Diese Unterscheidung findet ebenso Anwendung auf die im Auftrag der Mediatoren handelnden Akteure.
Primär muss bei jeder Art von Mediationsbemühungen festgehalten werden, dass diese in ihrem jeweiligen historischen Kontext und der Verbindung der beiden (oder mehrerer) Akteure betrachtet werden müssen (vgl. Bercovitch und Kadayifci-Orellana 2009: 176). Um die Komplexität und die Dynamik der Meditation erschöpfend erfassen zu können, greife ich an dieser Stelle auf einige Merkmale nach Jacob Bercovitch und Richard Jackson aus dem Buch International Conflict (1997) zurück, die für die zu untersuchenden Fälle charakteristisch sind:
„[…] Mediation involves the intervention of an outsider - an individual, a group, or an organization - into a conflict between two or more states or other actors. […] Mediation is a voluntary form of conflict management. The actors involved retain control over the outcome (if not always over the process) of their conflict, as well as the freedom to accept or reject mediation or mediators’ proposals. […] Mediation is usually an ad hoc procedure only“ (ebd.: 127).
Der Untersuchungszeitraum beginnt mit Berufung der britischen Krone als Mediator im Jahr 1971 und erstreckt sich bis zum Vorschlag des Papstes Ende der 80er Jahre. Zwar wurde der Freundschafts- und Friedensvertrag zwischen Chile und Argentinien erst 1984 unterzeichnet, jedoch fand die eigentliche Mediationsphase in dem o.g. Zeitraum statt (vgl. Weingardt 2007: 61). Die Zeitspanne bis zur Unterzeichnung 1984 und Ratifizierung 1985 des Vertrags wird durch mehrere exogene Faktoren, das Attentat auf den Heiligen Vater, den Falklandkrieg, den Tod des Kardinals Samoré und die Rückkehr Argentiniens zur Demokratie, bestimmt, sodass der eigentliche Kompromiss bis zu diesem Zeitpunkt erarbeitet wurde (vgl. ebd.). Die Analyse
wird in zwei Einheiten unterteilt. Den Anfangspunkt der zweiten Einheit setzt die Ankündigung des Papstes, sich für eine Mediation im Beagle-Konflikt zu engagieren.
In der Untersuchung werden andere Grenzstreitigkeiten der beiden Länder, wie jene um Patagonien und Feuerland oder die Andenregion, für die Analyse ausgelassen, jedoch im historischen Kontext thematisiert (vgl. Greño Velasco 1978: 71f.; Haffa 1987: 62ff.; Oellers-Frahm 1979: 341f.). Andere Mediationen der britischen Krone zwischen Argentinien und Chile werden nicht untersucht, finden jedoch im historischen Kontext Erwähnung (vgl. Hernekamp 1980: 10ff.; Laudy 2000: 298f.; Oellers-Frahm 1979: 341f.; Weingardt 2007: 52). In den Analyseeinheiten werden die Urteile, Verträge und Abkommen zwischen den Konfliktparteien nicht unter juristischer Perspektive nach allgemeinem oder völkerrechtlichem Inhalt und Gültigkeit untersucht. Lediglich mit dem Fokus auf die Auswirkungen, die die Mediation betreffen, werden die Urteile, Verträge und Abkommen thematisiert.
3. Theoretischer Ansatz: Faith-Based Mediation nach Jacob Bercovitch und Ayse Kadayifci-Orellana
Aufbauend auf den charakteristischen Merkmalen einer Mediation von Jacob Bercovitch und Richard Jackson werden folgend die Faith-Based Key Factors of Mediation mit den säkularen Key Factors of Mediation verglichen 1 (Bercovitch und Kadayifci-Orellana 2009: 179-191).
Die Mediators Identity, bestehend aus Legitimacy und Trust, bildet das notwendige Element, das vorhanden sein muss, damit Faith-Based- oder säkulare Mediatoren überhaupt in einen Konflikt eingreifen können (vgl. ebd.: 180, 186f.). Darüber hinaus haben diese beiden Elemente einen entscheidenden Einfluss auf den Ausgang einer Mediation, da „Mediators endowed with legitimacy and who enjoy the parties’ trust can influence the effectiveness of the mediation“ (ebd.: 180). In enger Verbindung mit der Legitimacy als notwendigem Element stehen dabei Impartiality und Neutrality des Mediators als hinreichendes Element (vgl. ebd.: 186f.). Bei Faith-Based Mediators ist die Legitimacy durch das Attribut der moralischen und spirituellen Legitimacy gekennzeichnet (vgl. ebd.). Hinzu wird die Legitimacy religiöser Akteure von der Wahrnehmung untermauert, dass sie von moralischen Prinzipien und nicht verdeckten Interessen geleitet werden, die die Aufnahme und den Verlauf der Mediation beeinflussen können (vgl. ebd.). Hierdurch werden Faith-Based Mediators als High-Ranking Leaders wahrgenommen (vgl. ebd.: 187f.).
1 Vergleiche zu den schriftlichen Erläuterungen Schema 1 und 2 (vgl. Anhang auf Seite 31).
Die Mediator Resources, die mit der Mediators Identity als interdependentes Element verbunden sind, bestehen aus Leverage (vgl. ebd.: 180f., 187f.). „Leverage entails the ability to become a relevant actor […] by putting pressure on the parties or offering them inducements to accept a proposed settlement“ (ebd.: 180). Dabei kann Leverage entweder durch die Ausübung von Pressure oder durch Willingness des Mediators ausgeübt werden (vgl. ebd.: 180f.). Durch welches der beiden Attribute Leverage ausgeübt wird, spielt nicht die entscheidende Rolle, da „[…] a mediator’s ability to influence the outcome“ im Endeffekt ausschlaggebend ist (ebd.: 181). Ähnlich wie bei der Mediators Identity sprechen die Autoren auch bei den Mediators Resources der Faith-Based Mediators von moralischen und spirituellen Attributen (vgl. ebd.: 187). Die moralische und spirituelle Leverage bei religiösen Akteuren ist dabei „[…] based on a respected set of values and a well-established influence in the community“ (ebd.). Eine zusätzliche Besonderheit bei Faith-Based Mediators, die bei säkularen Mediatoren nicht vorhanden ist, ist das Element der Time as Resource (vgl. ebd.: 188f.). Die Unterzeichnung eines Friedensvertrags zwischen zwei Konfliktparteien ist i.d.R. nicht ausreichend, um Frieden längerfristig zu sichern (vgl. ebd.). In den ersten beiden Jahren nach einer Vereinbarung, die Frieden bringen soll, ist die Gefahr eines Wiederaufflammens des Konflikts sehr hoch (vgl. ebd.). Faith-Based Mediators kennzeichnen dabei besonders die Umstände, dass sie im Gegensatz zu säkularen Mediatoren zumeist ein Long-Term Involvement in dem Konflikt aufweisen (vgl. ebd.). So sind sie in einem Konflikt, in dem sie als Mediator auftreten, oft auch vor und nach der Mediation zum Beispiel durch humanitäre Hilfe präsent (vgl. ebd.).
Der letzte Key Factor, Motivation for Mediation, ist ebenfalls interdependent mit der Mediators Identity verbunden (vgl. ebd.: 181f.). Auch besteht ein wechselseitiges Verhältnis zu den Mediator Resources, wobei die Time as Resource als hinreichende Bedingung zu verstehen ist (vgl. ebd.: 180-191). Zur Legitimacy und Trust der Mediators Identity kommt die Credibility of Motivation for Mediation hinzu, welche ebenfalls die Effektivität der Mediation beeinflussen kann (vgl. ebd.). „If the parties believe that the mediator is sincerely interested in reducing violence and resolving the conflict it is more likely that they will trust the mediator“ (ebd.: 181). Das Interesse und damit verbunden die Credibility des Mediators stellen dabei den entscheidenden Unterschied zwischen Faith-Based und säkularer Mediation dar, denn „[…] interest usually intertwines with other, less altruistic, motivations ranging from a desire to gain access to major political leaders […]“ (ebd.: 181f.). Faith-Based Mediators „[…] are more likely to be perceived as evenhanded, trustworthy, and possessing a strong moral and spiritual commitment than their secular counterparts“ (vgl. ebd.: 190). Diese Eigenschaften
werden ihnen durch ihre religiöse Motivation unterstellt, welche es ihnen erlaubt „[…] to be regarded as neutral mediators with no ulterior motives but to do the work of God“ (ebd.).
Folgend soll nun dieser theoretische Ansatz in der Untersuchung Anwendung finden. Dabei werden zuerst die historischen Entwicklungen des Beagle-Konflikts dargestellt. Der Fokus liegt vor allem auf den für die Analyseeinheiten wichtigen Ereignissen. Ebenso werden bilaterale Verträge dargestellt, welche eine spätere Analyse überhaupt es möglich machen, bzw. auf deren Grundlage diese basieren.
4. Entstehung und Entwicklung der Grenzstreitigkeiten zwischen Argentinien und Chile
bis zum Beagle-Konflikt
Die zu Beginn des 19. Jahrhunderts in Lateinamerika vorherrschenden Bestrebungen nach Unabhängigkeit erfassten auch das Vizekönigreich Rio de la Plata 2 und das Generalkapitanat 3 von Chile. Der Grenzverlauf zwischen den neu gegründeten Staaten Chile und Argentinien richtete sich nach den damaligen Verwaltungsgrenzen (vgl. Wagner 1992: 42-46, 55f.). Da sich die unabhängig gewordenen Länder als legitime Nachfolger der Königreiche Spaniens und Portugals betrachteten, beriefen sie sich bei der Grenzziehung untereinander auf das Prinzip des uti possidetis 4 , welches zwischen den damaligen Kolonialmächten im Vertrag von Madrid vereinbart wurde (vgl. Haffa 1987: 38, 62, 76f.; Hernekamp 1980: 5; Wagner 1992: 53ff.). Während die Vereinbarung zwischen den Kolonialmächten den Status quo sicherstellen sollte, ergab sich für die unabhängigen Länder in Lateinamerika ein übergeordnetes Problem, das noch nicht erschlossene Territorium sicherzustellen (vgl. Wagner 1992: 56). Die Form des Besitzprinzips, ohne weite Teile Patagoniens oder des Amazonas effektiv zu besitzen, wurde in Lateinamerika in einer leicht modifizierten Version übernommen (vgl. Hernekamp 1980: 5; Oellers-Frahm 1979: 343; Wagner 1992: 56).
„Dieses Manko wurde durch den Zusatz ‚iuris‘ überwunden. Es galt nun anstelle des ‚Ihr sollt so besitzen, wie ihr tatsächlich besitzt,‘ vielmehr ‚Ihr sollt das besitzen, worauf ihr das Recht habt, es zu besitzen‘“ (Wagner 1992: 56).
2 Der Name Argentinien leitet sich von dem lateinischen Wort argentum (= Silber) ab und wurde ab ungefähr 1861 verwendet (vgl. Gerño Velasco 1978: 68).
3 Das Generalkapitanat Chile war Teil des Vizekönigreichs Peru. Es bestand bis 1818 und umfasste die heutige Mitte Chiles (vgl. Wagner 1992: 35-41).
4 „Uti possidetis“ (lat. = was ihr besitzt), vollständig „Uti possidetis, ita possideatis“ (= wie ihr besitzt, so sollt ihr besitzen), ist eine Ausformung des völkergewohnheitsrechtlichen Effektivitätsgrundsatzes (http://dic.academic.ru/dic.nsf/dewiki/1443496, Zugriff: 23.08.2009).
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Bachelor of Political Science Stefan Rodrigo Spriestersbach, 2009, Der Jahrhundertkonflikt zwischen Argentinien und Chile , München, GRIN Verlag GmbH
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