Abstract
Der Begriff „Sozialraumorientierung“ erregt in der Fachöffentlichkeit der Sozialen Arbeit seit nunmehr zehn Jahren erhebliche Aufmerksamkeit. Gründe dafür sind einerseits gesamtgesellschaftliche Entwicklungen, die eine raumbezogene Reorganisation sozialer Dienste vor allem aus sozialpolitischer und -administrativer Sicht nötig erscheinen lassen. Andererseits werden in der Sozialen Arbeit Stimmen laut, die eine sozialräumliche Neu-und Grundausrichtung der Profession als fortschrittliche Herangehensweise an soziale Probleme propagieren. Als Fachkonzept Sozialer Arbeit zielt Sozialraumorientierung auf die Schaffung menschenwürdiger Lebensbedingungen. Was dieses Ziel konkret beinhalten soll und was zu seiner Realisierung hierzulande beitragen kann, wird in dieser Diplomar- beit auf mehreren Ebenen beleuchtet.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 1
1.1 Gegenstand der Arbeit 1
1.2 Ziel der Arbeit 5
1.3 Aufbau der Arbeit 6
2. Raum als sozialwissenschaftlicher Gegenstand 7
2.1 Absolut(istisch)e und relat(ivistisch)e Raumvorstellungen 8
2.2 Materialistische und konstruktivistische Raumvorstellungen 9
2.3 Der relationale Raumansatz nach Löw 11
2.3.1 Die Bausteine des Raumes 12
2.3.2 Die Dualität von Räumen 13
2.3.3 Raum und soziale Ungleichheit 17
3. Segregation in (städtischen) Wohngebieten 20
3.1 Was heißt Segregation? 20
3.2 Mechanismen des Wohnungsmarktes 22
3.3 Quartiere der Ausgrenzung 23
4. Raumbilder 25
4.1 Der Globale/Lokale Raum 26
4.2 Der Abgekoppelte/Aufgewertete Raum 27
4.3 Der (De)Regulierte Raum 29
4.4 Der Riskante/Sichernde Raum 30
5. Sozialraumorientierung als Fachkonzept Sozialer Arbeit 31
5.1 Funktionsebenen der Sozialraumorientierung: Das SONI-Schema 31
5.2 Das fachlich-ethische Fundament
sozialraumorientierter Sozialer Arbeit 36
5.2.1 Orientierung an Interessen und am Willen 37
5.2.2 Unterstützung von Eigeninitiative und Selbsthilfe 41
5.2.3 Konzentration auf die Ressourcen der Menschen
und des Sozialraums 43
5.2.4 Zielgruppen- und bereichsübergreifende Sichtweise 46
5.2.5 Kooperation und Koordination 48
5.3 Das Sozialraumbudget 49
5.3.1 Die Grundidee 49
5.3.2 Rechtliche Streitpunkte 51
5.4 Die Family Group Conference 56
6. Quartier(s)management - ein Instrument
integrierter Stadt(teil)entwicklung 61
6.1 Die Funktionsebenen des Quartiermanagements 62
6.2 Die (Gesamt)Steuerung von Quartiermanagement 69
7. Schlussbetrachtung 73
7.1 Zusammenfassung 73
7.2 Schlussfolgerungen 79
Abk ürzungsverzeichnis 84
Literaturverzeichnis 86
Anhang 93
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Das „Weitwinkelobjektiv“: SRO als Erweiterung und
Überschreitung des bereichsbezogenen Blickfeldes
Abbildung 2: Der „Methodenmix“: SRO als Gesamtstrategie, die
bereichsspezifische Methoden miteinander verknüpft
Abbildung 3: Zielsystematik im Rahmen der Stadt(teil)entwicklung
Abbildung 4: Wirksamkeitsmessung operativer Maßnahmen
der Stadt(teil)entwicklung
1. Einleitung
Formales: Die zu treffende Entscheidung zwischen einer „gender-sensitiven“ und kompakten Schreibweise fälle ich zugunsten Letzterer. Sofern es an geschlechtsneutralen Begriffen mangelt, ist die durchgängige Verwendung der (bloß grammatisch zu verstehenden) männlichen Form bei der Nennung von Personen(gruppen) nur deshalb vorzuziehen, weil sie die kürzere ist. Als Verfasser dieser Diplomarbeit habe ich Personen weiblichen Geschlechts stets mitgedacht und fordere den Leser (also auch die Leserin!) hiermit ausdrücklich auf, bei der Lektüre Selbiges zu tun! Ebenfalls zugunsten von Prägnanz werden oft Abkürzungen verwendet, die alle im Abkürzungsverzeichnis aufgelistet und nachschlagbar sind.
1.1 Gegenstand der Arbeit
„Sozialraumorientierung“ (SRO) und „sozialraumorientierte Soziale Arbeit“ (SRA) bilden als Synonyme den Oberbegriff dieser Diplomarbeit. SRO/SRA ist vorerst nur ein Schlag-wort, Etikett, das es mit Inhalt und „Leben“ sinnig zu füllen, aber nicht zu überfüllen und vor ideologischen, sozialarbeiterische 1 Werte konterkarierenden Aufladungs-/Vereinnahmungsversuchen effektiv zu schützen gilt.
Spätestens seit Ende der 1990er löste die Vokabel eine breite Debatte in sozialpädagogischen und daran angrenzenden, insbes. sozialpolitischen, -rechtlichen und -administrativen Fachdiskursen aus (s. etwa FoEh 2000; SPI 2001; Merten 2002b), 2 deren Diskussionsniveau leider oft zu wünschen übrig ließ. So scheinen einige Autoren die Fachdebatte eher zu Selbstdarstellungszwecken zu missbrauchen als darum bemüht, mit ihren Ausführungen zur Verbesserung sozialarbeiterischer (Jugendhilfe)Leistungen zugunsten hilfesuchender Menschen tatsächlich beizutragen. Viele Einwände gegen die SRO basieren „auf unzulässigen Generalisierungen, der Dramatisierung von Teilaspekten und der mutwilligen Sprachverwirrung. Hier ist die wissenschaftliche Diskussion weder dem akademischen
1 Mit dem Sammelbegriff „Soziale Arbeit“ scheint die klassische Trennung zwischen Sozialarbeit und -pädagogik in der Fachwelt weitgehend hinfällig geworden zu sein. Diesem Trend folgend verwende ich beide Begriffe und die daraus ableitbaren Adjektive (sozialarbeiterisch/-pädagogisch) synonym, obgleich sich gewiss immer noch gute Gründe finden lassen, an dieser Unterscheidung (generell oder punktuell) festzuhalten (vgl. Thole 2005).
2 Einige zentrale Auslöser, die SRO zum breit diskutierten Gegenstand machten, seien genannt: der KGSt-Bericht 12/1998, der die Einführung von Sozialraumbudgets im Jugendhilfebereich empfahl sowie dementsprechende, zeitgleich stattfindende oder in Reaktion auf diesen Bericht erfolgende Umsetzungsversuche in verschiedenen deutschen Gemeinden (s. hierzu Hinte u. a. 2003); das 1999 infolge landesspezifischer Vorläuferprogramme gestartete Bund-Länder-Prgramm „Soziale Stadt“ (s. http://www.sozialestadt.de/programm/) und damit einhergehende Partnerprogramme wie „Entwicklung und Chancen junger Menschen in sozialen Brennpunkten“ (E&C) (s. http://www.eundc.de/); die vom „Sozialpädagogischen Institut im SOS-Kinderdorf e. V.“ (SPI) 2001 veröffentlichte rechtswissenschaftliche Untersuchung Münders über die Vereinbarkeit der SRO mit den Regelungen des SGB VIII (s. SPI 2001).
1
Erkenntnisfortschritt und erst recht nicht der Praxis Sozialer Arbeit dienlich.“ (Schönig 2008: 21) Zu Recht wertet Kleve (2004: 21) die Argumentationen der Juristen Baltz, Krölls und Wiesner 3 als „unangemessen“, die sich alle sehr einseitig auf ein kleines, rechtlich durchaus kritisierbares Teilsegment sozialräumlicher Arbeit (das Sozialraumbudget) konzentrieren und daraufhin ein insgesamt gut begründetes, präzise ausformuliertes sozialarbeiterisches Gesamtkonzept gänzlich ablehnen. In seiner Kritik an der Sozialraumbudgetierung diffamiert Krölls (2002) jegliches Bemühen, Jugendhilfeleistungen sparsam zu erbringen, als Angriff auf sozialarbeiterisch-fachliche sowie rechtlich verbriefte (Min-dest)Standards. Ein derartiges Pauschalurteil verkennt oder will verkennen, dass mit ganz unterschiedlichen Effekten zu rechnen ist, je nachdem, ob
• dem Jugendamt Sparziele seitens der Verwaltungsspitze befehlsartig „von oben“ diktiert oder amtsintern vom Personal selbst in einem diskursiven Prozess auf Basis strategischfachlicher Erwägungen beschlossen wurden,
• eingesparte Mittel im Jugendamt (z. B. zur Finanzierung sog. „Zusatzleistungen“ fürs Klientel, Fachkräfte-Fortbildungen etc.) verbleiben dürfen oder von der Verwaltungsspitze einfach einkassiert und anderweitig verwendet werden,
• zuletzt erzielte Sparerfolge die Aberkennung des Jugendhilfeetats in bisheriger Höhe bewirken oder bei künftiger Haushaltsverteilung seitens der Verwaltungsspitze anerkannt und entsprechend honoriert werden.
Angesichts einer z. T. leider sehr undifferenziert und hitzig geführten Fachdebatte (vgl. Merten 2002a: 9 f.) ist zuallererst zu klären, was SRA im Kern sein soll. Als energische Fürsprecher einer stärker am Sozialraum orientierten Form Sozialer Arbeit haben sich v. a. Budde, Früchtel und Hinte profiliert und sich als (Mit)Verfasser zahlreicher einschlägiger Publikationen besonders intensiv in SRO-Diskurse eingebracht (s. Literaturverzeichnis). Budde und Früchtel, tätig als Lehrende am Fachbereich Soziale Arbeit der Universität Bamberg und oft als Autorenduo in Erscheinung tretend, stimmen mit Hinte, dem Leiter des Essener Instituts für Stadtteilbezogene Soziale Arbeit und Beratung (ISSAB) 4 , darin überein, dass SRO in der Tradition der Gemeinwesenarbeit (GWA) steht (vgl. Früchtel u. a. 2007b: 39; Hinte 2007c: 99). GWA definiert Oelschlägel, der neben Hinte den bundesdeutschen GWA-Diskurs seit Mitte der 1970er maßgeblich geprägt hat (vgl. Lüttringhaus 2007: 15), wie folgt:
3 Jeweils nachzulesen in Merten 2002b
4 Zu näheren Informationen über das ISSAB s. dessen Website: http://www.uni-essen.de/issab/
2
„Gemeinwesenarbeit ist eine sozialräumliche Strategie, die sich ganzheitlich auf den Stadtteil und nicht pädagogisch auf einzelne Individuen richtet. Sie arbeitet mit den Ressourcen des Stadtteils und seiner BewohnerInnen, um seine Defizite aufzuheben. Damit verändert sie allerdings auch die Lebensverhältnisse und Handlungsspielräume der BewohnerInnen.“ (Oelschlägel 2004: 11) Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde GWA - erste bundesdeutsche GWA-Vorläuferprojekte hatten die NS-Zeit nicht überstehen können (vgl. Oelschlägel 2001: 655 f.) - als US-amerikanisches und niederländisches Import hierzulande als sog. „Dritte Methode“ der Sozialarbeit eingeführt (vgl. Oelschlägel 2002). Im klassischen Berufsverständnis teilt sich Soziale Arbeit in drei (Haupt)Methoden/Arbeitsfelder auf: Einzel(fall)hilfe, Gruppenarbeit und GWA. Besonders in Deutschland entwickelte sich die Einzelfallhilfe im Zuge der allmählichen Professionalisierung Sozialer Arbeit zur dominanten Arbeitsmethode. Der einzelne Fall stand zusehends „im Zentrum von Hilfeanspruch, Zuständigkeiten und Finanzierung und damit der gesamten Organisation sozialer Hilfen und Leistungen, - wobei ‚der Fall’ oftmals nicht einmal eine Person, sondern ein bestimmtes Problem dieser Person gewesen ist“ (Riege 2007: 376). Im Zuge der Studentenbewegung wurde scharfe Kritik an der Einzelfallhilfe laut. „Ihr wurde vorgeworfen entpolitisierend und individualisierend zu wirken, da sie die Ursachen sozialer Not aus ihrem Handlungskonzept ausklammere und nur Symptome bekämpfe.“ (Ehrhardt 2007: 645) Als Strategie gesellschaftsverändernder Praxis erlangte GWA nun erstmals stärkere Beachtung. „Es kam vermehrt zu GWA-Projekten insbes. in sog. sozialen Brennpunkten, in denen [...] über die GWA nicht nur eine Milderung der individuellen Problemlagen erzielt werden sollte, sondern eine grundsätzliche Veränderung menschlicher Lebensbedingungen intendiert wurde.“ (Ebd.)
Die Blütezeit der GWA währte aber nur kurz. Viele zunächst erfolgreich gestartete GWA-Projekte scheiterten langfristig an chronischer Finanzierungsschwäche, da sie keine Lobby in Politik und Interessenverbänden hatten und die Projektakteure es aufgrund ihrer politischen, dem Establishment feindlich gesonnen Grundhaltung entweder kategorisch ablehnten oder schlichtweg damit überfordert waren, eine solche gezielt aufzubauen:
„[P]erspektivisch gab es kein tragendes gesellschaftliches Umfeld für einen Arbeitsansatz, der jenseits leistungsgesetzlicher Bestimmungen die Interessen der Wohnbevölkerung eines Quartiers in den Vordergrund stellte und damit erstmal fast alle gegen sich hatte: Parlamentarische Instanzen, die nicht mehr genau wussten, wen sie nun vertreten sollten; die Jugend- und Sozialbürokratie, die das Chaos heraufziehen sah, wenn man dem vermeintlichen Anarchismus benachteiligter Bevölkerungsgruppen Raum ließ; und nicht zuletzt die Konzerne der freien Träger [...], die angesichts ihrer Abhängigkeit von staatlichen Geldern möglichst vermieden, irgendwelche Aktivitäten subversiver Art zu unterstützen.“ (Hinte 2007c: 7 f.)
3
Um die GWA aus ihrer prekären Lage zu befreien, veröffentlichten Boulet, Krauss und Oelschlägel 1980 ihr Buch „Gemeinwesenarbeit als Arbeitsprinzip - eine Grundlegung“. In diesem plädieren sie dafür, GWA nicht länger als isolierte, dritte Sozialarbeitsmethode, sondern als eine Grundorientierung professionellen sozialarbeiterischen Handelns zu begreifen, als „eine grundsätzliche Herangehensweise an soziale Probleme, wo auch immer im Bereich sozialer Berufsarbeit im weitesten Sinne“ (Oelschlägel 2007 [1984]: 69). Obwohl dieser Vorschlag konzeptionell durchdacht und theoretisch gut begründet war, fand er in der sozialarbeiterischen Gemeinde kaum Beachtung. Die Vokabel GWA war bereits zu stark in Verruf geraten: „Mit GWA assoziierte man dogmatische Linke aus der 68er Zeit, unbelehrbare Besserwisser/innen auf Seiten vermeintlich Sozialhilfe missbrauchender Betroffener oder schlichtweg Gutmenschen ohne Bodenhaftung.“ (Hinte 2007c: 9) Um gemeinwesenarbeiterischem Gedankengut dennoch zum Durchbruch zu verhelfen, nahmen Hinte, Metzger-Pregizer und Springer einen Begriffswechsel vor. Am ISSAB entwickelten sie 1982 das Konzept „Stadtteilbezogene Soziale Arbeit“, welches später in „So-zialraumorientierte Soziale Arbeit“ umbenannt wurde 5 . Dieses nahm „einige Diskussionslinien, Erkenntnisse und methodische Prinzipien aus der GWA auf, präzisierte, ergänzte und erweiterte sie und zwar mit Blick auf die Anschlussfähigkeit zur institutionellen sozialen Arbeit“ (ebd.).
Zwecks begrifflicher Klarheit macht es Sinn, GWA heute ganz im klassischen Sinne als abgegrenztes Arbeitsfeld und SRA/SRO ganz im Sinne des von Boulet u. a. propagierten „Arbeitsprinzips GWA“ als grundlegende Orientierung oder umfassende Strategie Sozialer Arbeit zu begreifen. „Im Arbeitsfeld GWA geht es heute um die Organisation von projekt-und themenunspezifischen Prozessen in Wohnquartieren [...] anhand direkt geäußerter [...] Interessen der Wohnbevölkerung mit dem Ziel einer ‚Grundmobilisierung’ eines Wohnquartiers, die den ‚Humus’ für größere Einzelprojekte darstellt.“ (Ebd.: 11) Das Fach-, Rahmen- oder Hintergrundkonzept SRO kann dagegen in jedem Arbeitsfeld Sozialer Arbeit realisiert werden und findet derzeit Beachtung „in der Fallarbeit (Hinte/Litges/Springer 1999), der offenen Jugendarbeit (Deinet 2005), den Hilfen zur Erziehung (Peters/Koch 2004) und dem Quartiermanagement (s. Grimm/Hinte/Litges 2004)“ (ebd.: 11).
5 Zu den Gründen der Umbenennung s. das von mir mit Hinte geführte Interview im Anhang.
4
1.2 Ziel der Arbeit
Ziel dieser Diplomarbeit ist zu erörtern, wie eine am Sozialraum orientierte Soziale Arbeit (SRA) zur Schaffung menschenwürdiger Lebensbedingungen im Kontext der bundesdeutschen Gesellschaft wirksam beitragen kann. Die Eingrenzung dieser Fragestellung auf die Situation in Deutschland soll Menschen in anderen Ländern ihr Recht auf ein Leben unter derartigen Bedingungen keineswegs absprechen. Vielmehr erscheint mir diese Fokussierung geboten, weil die professionelle, institutionelle Soziale Arbeit eng an den nationalstaatlichen Kontext gebunden ist. Ihre Gestaltungsmöglichkeiten hängen entscheidend davon ab, welche Rolle ihr von der Sozialpolitik (dies schließt die Sozialgesetzgebung ein) zugewiesen und mit welchen Finanzmitteln sie von derselben ausgestattet wird. So definiert Schönig (2008: 16) die Soziale Arbeit „als besonderes Instrument der praktischen [insbes. der kommunalen; W. W.] Sozialpolitik“. Was ist nun unter Menschenwürde zu verstehen?
„Nach der vorherrschenden rechtsphilosophischen und juristischen Interpretation ist die Menschenwürde ein Wert der Person an sich, der nicht erworben werden muss und nicht verloren gehen kann. Sie macht das Wesen des Menschen aus. [...] Das Grundgesetz verpflichtet den Staat umfassend auf die Würde des Menschen. Und das bedeutet für die Praxis staatlichen Handelns, wozu im weiteren Sinne auch die Praxis der Sozialen Arbeit gehört, von der großen Regierungspolitik bis zum letzten Verwaltungsakt, dass staatliches Handeln für den Menschen da ist und nicht umgekehrt der Mensch für den Staat.“ (Kappeler 2006: 7 f.; Herv.: W. W.)
Aus diesem „Wert der Person an sich“ sind die Menschenrechte abgeleitet, die ihm unverletzlich und unveräußerlich unabhängig von Staatszugehörigkeit und über Staatsgrenzen hinweg zustehen sollen (vgl. Ebsen/Welti 2007: 642). Menschenwürdige Lebensbedingungen bezeichnen ein materiell-soziales Umfeld, das es Menschen ermöglicht, ihr Leben auf persönlich zufriedenstellende Weise zu führen, es „nach ihren eigenen Vorstellungen“ (Kappeler 2006: 4) zu gestalten. Laut IFSW/ISSAW (2004: 2) sollen Sozialarbeiter vier Grundprinzipien beachten, um der Würde ihrer Klienten gerecht zu werden: (1) das Recht der Betroffenen auf Selbstbestimmung achten, (2) ihre Teilhabechancen verbessern, (3) sie ganzheitlich in ihren sozialen Beziehungen wahrnehmen und (4) ihre Stärken anerkennen und fördern. Diese Prinzipien lassen sich zu folgender These verdichten: Die zentrale Aufgabe der Sozialen Arbeit besteht darin, ihren Klienten zu einer Erweiterung ihrer Handlungsoptionen zu verhelfen, sodass sie ihr Leben auf persönlich zufriedenstellende(re) Weise führen können (vgl. Kessl/Reutlinger 2007: 26). Je nach Situation sind dabei ganz unterschiedliche sozialarbeiterische Vorgehensweisen, Kompetenzen und Handlungsstrategien gefragt. Soziale Arbeit bewegt sich an der Schnittstelle „zwischen System und ‚Le-
5
benswelt’ bzw. zwischen öffentlicher und privater Sphäre“ (Kleve 2007: 131). Sie muss sich sowohl auf die Logiken des politisch-administrativen Systems als auch auf jene des Alltags benachteiligter Privatbürger einlassen. Sie steht dabei vor der großen Herausforderung, sowohl
• eine system- und gesellschaftskritische (politische) als auch • eine lebenswelt- und subjektbezogene (beraterisch-therapeutische) Perspektive einzunehmen und diese beiden Sichtweisen zu einer sinnvollen Handlungsstrategie zu verknüpfen (vgl. Wolff 2002). Wenn Soziale Arbeit Erstere zulasten Letzterer fokussiert, steht sie in der Gefahr, den einzelnen Menschen mit seinen drängenden Nöten, seinem konkreten Hilfebedarf aus dem Blick zu verlieren und im Stich zu lassen. Wenn sie Letztere zulasten Ersterer fokussiert, gerät sie in Gefahr, strukturelle, politisch beheb- oder reduzierbare Missstände und Ungerechtigkeiten zu übersehen und sich als Erfüllungsgehilfin einer sozialarbeiterischen Werten zuwider handelnden (Sozial)Politik missbrauchen zu lassen. Die SRA wird sich also letztlich daran messen lassen müssen, wie gut es ihr gelingt, diese beiden Blickrichtungen so miteinander zu einer Gesamtstrategie zu verbinden, dass sie zur Schaffung menschenwürdiger Lebensbedingungen im gesamtgesellschaftlichen Kontext mit ihren Möglichkeiten entscheidend beiträgt. Dies gilt v. a. deshalb, weil die SRO - wie das 1980 propagierte Arbeitsprinzip GWA - den Anspruch erhebt, Basiskonzept der gesamten Sozialarbeit zu sein.
1.3 Aufbau der Arbeit
Im direkt anschließenden, zweiten Kapitel erfolgt eine Bestimmung des (Sozial)Raumbegriffs aus sozialwissenschaftlicher Perspektive. Viele sozialpädagogische Beiträge zur SRO rekurrieren gerne auf das facettenreiche Raummodell der Soziologin Löw, ohne es aber einem tiefergehenden professionsinternen Fachdiskurs durch hinreichend sorgfältige Aufbereitung zugänglich zu machen (vgl. Hinte 2007a: 32; Früchtel u. a. 2007b: 199 ff.; Grimm 2007: 78 ff.). Um diese Lücke zumindest zu verkleinern, wird eine ausführlichere zusammenfassende Darstellung dieses Modells vorgenommen. Im Fokus stehen dabei jene Aspekte gesellschaftlichen Zusammenlebens, die bzgl. menschenwürdiger Lebensbedingungen besonders relevant, d. h. hinderlich oder förderlich erscheinen. Auf Basis stadtsoziologischer Befunde befasst sich das dritte Kapitel mit dem Phänomen sozialräumlicher Segregation in Wohngebieten und dient damit der Konkretisierung der im vorangegangenen Kapitel durchgeführten Begriffsbestimmung. Das vierte Kapitel nimmt eine Außenperspektive auf den sozialarbeiterischen SRO-Diskurs ein. Es zeigt auf, in welchem gesellschaftspolitischen Klima dieser aktuell stattfin-
6
det und welche Raumbilder deshalb in diesem dominieren. Damit bildet das Kapitel die Überleitung von einem primär sozialstrukturellen hin zu einem primär sozialpädagogischen Blickwinkel auf Soziale Räume.
Das fünfte Kapitel befasst sich mit der SRO als Fach-, Hintergrund- oder Rahmenkonzept einer ganzheitlich-integrativen Form Sozialer Arbeit und stellt damit den wichtigsten Teil, das „Herzstück“ dieser Diplomarbeit dar. Neben fachlich-ethischen Maximen, der sog. „Philosophie“ des Konzepts, werden hier auch steuerungs- und finanzierungstechnische sowie damit einhergehende juristische Fragen thematisiert, zu denen es sehr kontroverse Ansichten gibt.
Das sechste Kapitel beschreibt das Quartiermanagement (QM), welches im Rahmen sog. „Programme integrierter Stadt(teil)entwicklung“ vielerorts vermehrt eingerichtet wird, um bauliche Sanierungsprojekte durch (vermeintliche) sozialarbeiterische Aktivierungs-und Beteiligungsmaßnahmen der ansässigen Bürger zu ergänzen und so die Lebensqualität in als benachteiligt eingestuften Wohngebieten zu steigern. Interessant ist, dass dabei oft auch Prinzipien alter GWA-Ansätze explizit oder implizit Beachtung finden. Schließlich werden im siebten und letzten Kapitel die Kerngedanken dieser Arbeit zusammengefasst und einige Schlussfolgerungen gezogen.
Im Anhang findet sich zudem ein E-Mail-Interview, welches ich mit Wolfgang Hinte im April 2008 im Rahmen meiner Recherchen zur vorliegenden Diplomarbeit geführt habe. Hinte beantwortet in diesem einige Fragen, über die die mir bekannte Literatur nur wenig Aufschluss bot.
2. Raum als sozialwissenschaftlicher Gegenstand
Eine Auseinandersetzung mit dem Thema Raum findet in sozialwissenschaftlichen Diskursen erst seit den 1990ern in verstärktem Maße statt (vgl. Kessl/Reutlinger 2007: 20). Bis dahin war vom Raum meist nur implizit die Rede, d. h. im Zusammenhang mit Kategorien wie Stadt, Gemeinde oder Nation, auf die man i. d. R. das Hauptaugenmerk richtete. Auf die Entwicklung eines speziell sozialwissenschaftlichen Raumbegriffs wurde lange Zeit
7
verzichtet, weil man sich von Raumanalysen offensichtlich keinen nennenswerten Erkenntnisgewinn in Bezug auf die Erklärung sozialer Phänomene versprach. Sofern Sozialwissenschaftler den Gegenstand Raum dennoch implizit, d. h. als etwas eher Nebensächliches, in ihre Überlegungen einbezogen, geschah dies zumeist in Anlehnung an philosophische oder physikalische Denktraditionen. So liegen in den Sozialwissenschaften seit der Aufklärung zwei konkurrierende Raumvorstellungen vor (vgl. ebd.), die ihre Wurzeln im „philosophisch-physikalischen Diskurs“ (Löw 2001: 153) haben.
2.1 Absolut(istisch)e und relativ(istisch)e Raumvorstellungen
Kessl/Reutlinger (2007: 21) bezeichnen diese beiden konkurrierenden Auffassungen einfach als „absolute“ und „relative Raumvorstellungen“, während Löw (2001: 24) sie - etwas umständlicher - als „absolutistische“ und „relativistische Raumvorstellungen“ tituliert. Löw nimmt damit bereits bei der Benennung dieser beiden tradierten raumtheoretischen Ansichten eine explizite Wertung vor, die Kessl/Reutlinger mit ihr teilen: „Sowohl die Vorstellung des absoluten Raumes [...] als auch der Gegenentwurf des relativen Raumes [...] erscheinen verkürzt. Für eine systematische Beschreibung von Räumlichkeit sollte daher versucht werden, sich weder ausschließlich auf die eine noch auf die andere Position zu beziehen.“ (Kessl/Reutlinger 2007: 27) Weil ich mich dieser Kritik anschließe, werde ich im Folgenden konsequenterweise auch die von Löw gewählten Bezeichnungen übernehmen.
Absolutistische Raumvorstellungen gehen von einem sog. „Container-Raum“ aus. Raum wird als ein Behälter angesehen, in dem sich alle Körper (alle Gegenstände, alle Lebewesen) befinden. Dabei wird ein Dualismus, d. h. eine Trennung zwischen Raum und Körpern behauptet, wobei „der Raum als eine den Körpern übergeordnete Realität“ (Früchtel u. a. 2007b: 196) gilt.
Relativistische Denktraditionen schreiben dem Raum keine eigenständige, von den Körpern losgelöste Existenz zu, sondern begreifen ihn als das „alleinige Ergebnis der Beziehungsverhältnisse“ (Löw u. a. 2007: 9; Herv.: W. W.) der Körper. Die (räumliche) Lage eines Körpers kann nur im Verhältnis zu anderen Körpern bestimmt werden und ist zudem vom jeweils eingenommenen Blickpunkt eines Betrachters abhängig. „Je nachdem von welchem Punkt aus man die räumliche Lage eines Körpers betrachtet, kommt man zu einer anderen Verortung.“ (Kessl/Reutlinger 2007: 21)
8
2.2 Materialistische und konstruktivistische Raumvorstellungen
Raum als sozialwissenschaftlichen Gegenstand und somit als „Sozialraum“ oder „Sozialen Raum“ zu betrachten bedeutet, ihn auf die sozialen Praktiken der Spezies „Mensch“ zu beziehen. Zwischen beiden Kategorien (Raum und sozialen Praktiken) lässt sich ein Zusammenhang herstellen, indem man folgender Frage nachgeht: Stellt Raum eine starre, vorgegebene Ordnung bzw. Rahmenbedingung für soziale Aktivitäten dar oder ist er „menschengemacht“ und kann deshalb von Menschen jederzeit verändert oder (auf sehr ähnliche Weise) stetig reproduziert werden? Wer Ersteres bejaht, vertritt Kessl/Reutlinger zufolge einen „materialistischen“ Standpunkt. Wer dagegen von Letzterem ausgeht, nimmt diesen Autoren zufolge eine „konstruktivistische“ Sichtweise ein (vgl. ebd.: 25). Beide raumtheoretischen Standpunkte weisen sowohl Stärken als auch Schwächen (blinde Flecken) auf:
• Im Verständnis einer konstruktivistischen Raumtheorie tragen „alle Gesellschaftsmit-
• Inmaterialistischen Ansätzen stehen dagegen die „manifestierten Raumordnungen“,
erster Linie mit folgender Frage befassen: Welchen Einfluss üben die bestehenden räumlichen Ordnungen auf die sozialen Zusammenhänge der Menschen aus? „Von absolut grundlegender Bedeutung erscheinen aus dieser Perspektive heraus die ökonomische Ausstattung armer oder erwerbsloser Gesellschaftsmitglieder, ihre prekarisierte Wohnsituation oder die für sie fehlenden oder nur schwer zugänglichen sozialinfrastrukturellen Angebote. Eine raumbezogene Soziale Arbeit, die sich einer materialistischen Sichtweise anschließt, müsste sich daher vor allem für solche Ausstattungsfragen interessieren und zuständig erklären.“ (Ebd.: 25 f.) Materialistische Ansätze neigen - quasi in Umkehrung zu konstruktivistischen Perspektiven - zur Überbetonung einer vorgegebenen Ordnung, die menschliches Handeln beeinflusst und strukturiert, und somit zugleich zur Vernachlässigung sowie Unterschätzung der Möglichkeiten des Menschen, auf bestehende Ordnungen (verändernd oder stabilisierend) einwirken zu können. Materialistische Raumtheorien können folgende Fragen nicht oder nur unzureichend beantworten: „Wie kommt es zur ungleichen Verteilung der Zugangs- und Beteiligungsmöglichkeiten, und welche Konstruktionsprozesse haben zur aktuellen Ordnung des Räumlichen geführt?“ (Ebd.: 26)
Beiden raumtheoretischen Ansätzen ist also eine gewisse Einseitigkeit zu bescheinigen. Der forschende Blick wird entweder auf die menschlichen Einwirkungsmöglichkeiten oder aber auf die manifestierten Raumordnungen verengt. Weil zwischen diesen beiden Ebenen jedoch ein ständiges Wechselspiel und somit auch ein Abhängigkeitsverhältnis besteht, bedarf es einer Verschränkung bzw. Synthese zwischen materialistischen und konstruktivistischen Raumauffassungen, um soziale Phänomene vollständig(er) in den Blick nehmen zu können. Kessl/Reutlinger bezeichnen eine derartige Synthese als „relationale[n] Raumbegriff“ (ebd.: 27), weil sie - so die Begründung der Autoren - ihren Fokus auf die Wechselbeziehung, sprich: die Relation, zwischen beiden Ebenen („menschlichen Konstruktionsleistungen“ und „gegebenen Rahmenbedingungen“) richten müsste. Aus sozialwissenschaftlicher Perspektive hat sich Löw (2001) besonders intensiv mit raumtheoretischen Fragen auseinandergesetzt und ein gleichsam facettenreiches wie komplexes relationales Raumkonzept vorgelegt, welches - wie noch zu zeigen sein wird - die von Kessl/Reutlinger aufgestellte Forderung nach einer Synthese zwischen konstruktivistischen und materialistischen Annahmen einzulösen vermag.
10
2.3 Der relationale Raumansatz nach Löw
Löw u. a. (2007: 51) nehmen eine erste Konturierung des Raumbegriffes vor, indem sie die Begriffe „Raum“ und „Zeit“ einander zunächst kontrastierend gegenüberstellen. Raum bezeichnet den Autoren zufolge „eine Organisationsform des Nebeneinanders“, während Zeit „eine Formation des Nacheinanders“ darstellt. Raum spannt sich zwischen einer Mehrzahl von gleichzeitig nebeneinander existierenden Objekten auf und bezeichnet damit eine „Relation zwischen gleichzeitigen Platzierungen“ (ebd.). Raum kann geradezu „als der Inbegriff für Gleichzeitigkeiten“ (ebd.) angesehen werden, weil die Objekte/Körper oder „Bausteine“ (Löw 2001: 157), die den Raum konstituieren, „unaufhörlich in Bewegung sind“ (ebd.: 131).
Löws Raumdefinition, die sie in ihrem 2001 erschienen Grundlagenwerk „Raumsoziologie“ ausführlich entfaltet und m. W. dort erstmalig vorlegt, lautet: „Raum ist eine relationale (An)Ordnung sozialer Güter und Menschen (Lebewesen) an Orten.“ (Löw 2001: 224; Kursivdruck i. O.).
Diese Definition gilt es, nun v. a. in solchen Komponenten zu beleuchten, die einen Erkenntnisgewinn hinsichtlich der (sozialpolitisch wie -pädagogisch bedeutsamen) Frage nach der Herstellung menschenwürdiger Lebensbedingungen vermuten und erhoffen lassen. Vorweg aber noch ein Hinweis: Ähnlich wie bei „Raum“ und „Zeit“ nimmt die Autorin auch eine grundlegende analytische Trennung zwischen den Begriffen „Raum“ und „Ort“ vor. Während Raum einen eher qualitativen Aspekt (eine Verknüpfung sozialer Güter und Menschen, also sowohl ein Beziehungsgefüge als auch einen sozialen Prozess) darstellt, bezeichnet Ort eine eher quantitative Größe (ein ziemlich eindeutig mess- und abgrenzbares Territorium; einen kleinen, klar umrissenen und benennbaren Teil der Erdoberfläche). Orte stellen den geografischen Untergrund sozialer Prozesse dar. Räume entstehen und wandeln sich an bzw. „auf“ Orten. Orte erfahren durch Räume eine symbolische Besetzung, was Aussagen zeigen wie: „Dies ist der Ort (die Stelle, der Platz), an dem einst die Berliner Mauer stand.“ Eine derartige symbolische Aufladung ist jedoch nicht „naturgegeben“, sondern vielmehr an (inter)subjektive menschliche Wahrnehmungs- und Deutungsprozesse gebunden (vgl. ebd.: 198 ff.).
11
2.3.1 Die Bausteine des Raumes
„Soziale Güter“ und „Menschen“ 6 sind in der vorliegenden Definition als Elemente, Körper oder Bausteine zu begreifen, aus denen sich ein Raum zusammensetzt. Löw betont, dass Raum erst dadurch entsteht, dass ein Beobachter zwischen diesen Elementen einen Zusammenhang, eine Verbindung, Beziehung oder Relation herstellt bzw. wahrnimmt. Weil Raum auf der „Relationenbildung“ zwischen einzelnen Elementen beruht, bezeichnet die Autorin ihr Raummodell auch als relational (vgl. ebd.: 156). 7 Was ist mit „sozialen Gütern“ gemeint? Löw u. a. (2007: 64) sprechen nicht von Dingen oder Gegenständen, sondern von sozialen Gütern, um so zu betonen, dass Menschen als vergesellschaftete Wesen Gegenstände nie einfach „neutral“ oder „natürlich“ wahrnehmen, sondern diese stets „durch ein tradiertes System von Sinngebungen und damit symbolischen Besetzungen“ betrachten. Soziale Güter lassen sich definieren als „‚Produkte gegenwärtigen und vor allem vergangenen materiellen und symbolischen Handelns’“ (Löw 2001: 153). Im Zusammenhang mit menschlichen Handlungen kann bei sozialen Gütern entweder der materielle oder aber der symbolische Aspekt stärker in den Vordergrund treten, sodass soziale Güter in „primär materielle“ und „primär symbolische“ Güter differenziert werden können. „Primär materielle Güter sind z. B. Tische Stühle oder Häuser, primär symbolische dagegen Lieder, Werte oder Vorschriften.“ (Ebd.) Mit der Bezeichnung „primär“ wird zum Ausdruck gebracht, dass soziale Güter (je nach Kontext) vorrangig, aber nicht ausschließlich als etwas Materielles oder Symbolisches betrachtet werden können. Einerseits lassen sich soziale Güter nur aufgrund ihrer materiellen Eigenschaft anordnen oder platzieren. Andererseits lassen sie sich nur aufgrund ihrer symbolischen Eigenschaft (sofern es gelingt, diese zu entschlüsseln) verstehen. Im Straßenverkehr werden Hinweisschilder aufgestellt, um eine Symbolik zu entfalten. Diese Aufstellung, die einem symbolischen Zweck dient, kann aber nur vorgenommen werden, weil die Schilder auch eine Materialität aufweisen (vgl. ebd.: 154).
Neben sozialen Gütern können auch Menschen Teil einer Raumformation sein. Diskotheken werden bspw. zu ganz unterschiedlichen Räumen, je nachdem, „ob tanzende Menschen anwesend sind oder ob es sich um leere Hallen handelt“ (ebd.). Der Raum, den man erlebt, wenn man als Neuankömmling auf einer Feier erscheint, wird nicht nur durch sozia- 6 Eswürde den Rahmen sprengen, hier auf „Lebewesen“ im Allgemeinen einzugehen (s. dazu Löw 2001: 154).
7 Zugleich betont Löw (2001: 156), dass es nicht ausreicht, bloß die Relationen zwischen den Elementen zu betrachten. Um einen ganz bestimmten Raum (in empirischer wie auch analytischer Hinsicht) begreifen, d. h. in seinen ganz speziellen Merkmalen sehen, erkennen, beschreiben und verstehen zu können, muss man unbedingt auch Erkenntnisse über seine einzelnen Bausteine gewinnen.
12
le Güter (Buffet, Sitzgelegenheiten, Musikanlage etc.) gebildet, sondern eben auch dadurch, dass sich die dort anwesenden Menschen(gruppen) auf eine ganz bestimmte Weise bewegen und zueinander positionieren. Die Art und Weise, wie sich zwei Menschen zuein-ander positionieren, ist raumkonstituierend und liefert Rückschlüsse über deren Beziehungsverhältnis: „Sozial sich Nahestehende lassen zwischen sich einen kleineren Raum entstehen als sozial Fremde. Die Grenzen dieses Raums zeigen sich sehr deutlich, wenn sie von einem Gesprächspartner [...] überschritten werden.“ (Ebd.: 154) Menschen zeichnen sich als Bausteine dadurch aus, dass sie an der Gestaltung von Räumen (in unterschiedlich starkem Ausmaß) bewusst und aktiv mitwirken können. Menschen platzieren soziale Güter, andere Menschen und sich selbst, werden aber andererseits natürlich auch durch die Handlungen ihrer Mitmenschen platziert. „Darüber hinaus beeinflussen sie mit Mimik, Gestik, Sprache etc. die Raumkonstruktionen.“ (Löw u. a. 2007: 65)
2.3.2 Die Dualität von Räumen
Löw (2001: 171) überträgt die von Giddens vorgenommene gesellschaftstheoretische Differenzierung zwischen Struktur und Handeln auf ihr Raumkonzept und spricht infolgedessen davon, dass Räume eine Dualität aufweisen. „Dualität bezeichnet eine Zweiheit, keine Gegensätzlichkeit, wie sie in der Rede vom Dualismus zum Ausdruck kommt.“ (Ebd.) Mit seiner speziellen Schreibweise soll der in der Definition auftauchende Begriff der „(An)Ordnung“ auf die behauptete Dualität von Räumen hinweisen, welche darin besteht, dass Räumen sowohl eine Struktur- als auch eine Handlungsdimension innewohnt. Weil der (An)Ordnungsbegriff beide Dimensionen repräsentieren soll, muss er doppeldeutig verstanden werden. Er bezeichnet zum einen den Vorgang des Anordnens (Handeln), weist zum anderen aber auch auf eine bestehende gesellschaftliche Ordnung (Struktur) hin. An-ordnen meint primär etwas Prozesshaft-Dynamisches und Ordnung primär etwas Stabil-Fortdauerndes (vgl. Löw u. a. 2007: 63). Im Löwschen Raummodell gelten beide Dimensionen als aufs engste miteinander verwoben; wie die zwei Seiten einer Medaille bedingen sie einander, was nicht zuletzt dadurch hervorgehoben wird, dass beide Dimensionen mit einem gemeinsamen, nämlich dem (An)Ordnungs-Begriff versehen sind. (Menschliches) Handeln findet einerseits immer in einer vorgegebenen gesellschaftlichen Ordnung bzw. in vorgegebenen Strukturen statt, bringt aber andererseits eine gesellschaftliche Ordnung auch immer erst (und immer wieder neu) hervor, wirkt also strukturbildend. Kompakter formuliert: Strukturen beeinflussen Handeln, welches umgekehrt Strukturen beeinflusst (vgl. Löw 2001: 158 ff.).
13
Mit dieser Konzeptionalisierung löst Löw die von Kessl/Reutlinger aufgestellte Forderung nach einer theoretischen Zusammenführung konstruktivistischer und materialistischer Raumvorstellungen ein. Kessl/Reutlinger verstehen unter einem relationalen Raummodell ein raumtheoretisches Konzept, welches eine enge Wechselwirkung zwischen „menschlichen Aktivitäten“ und „manifestierten Raumordnungen“ voraussetzt und fokussiert (s. 2.2). Durch die Verwendung des (An)Ordnungsbegriffs sowie die Charakterisierung von Räumen als „Dualität zwischen Struktur und Handeln“ bringt Löw genau dies - nämlich, dass sie eine derartige Wechselwirkung annimmt und als zentral erachtet - explizit zum Ausdruck. Somit handelt es sich beim Löwschen Raummodell auch im Sinne des besagten Autorenduos um ein relationales Modell, obwohl Löw es aus einem anderen Grunde als relational bezeichnet (s. 2.3.1).
Um mehr Klarheit über beide Dimensionen zu gewinnen, werde ich sie nun getrennt in den Blick nehmen. Aufgrund ihrer starken Wechselwirkung kann eine derartige Trennung im Folgenden aber nicht strikt durchgehalten werden, sondern nur tendenziell erfolgen.
Die Handlungsebene: Beim Anordnen gilt es zwei Aktivitäten analytisch voneinander zu unterscheiden: das „Spacing“ und die „Syntheseleistung“.
Spacing meint „das Plazieren von sozialen Gütern und Menschen“ (ebd.: 178) bzw. das „Errichten, Bauen oder Positionieren“ (ebd.: 158) der einzelnen Bausteine eines Raumes. Als Beispiele benennt Löw „das Aufstellen von Waren im Supermarkt, das Sich-Positionieren von Menschen gegenüber anderen Menschen, das Bauen von Häusern, das Vermessen von Landesgrenzen“ und „das Vernetzen von Computern zu Räumen“ (ebd.). Bei den beweglichen Bausteinen des Raumes bezeichnet Spacing „sowohl den Moment der Plazierung als auch die Bewegung zur nächsten Plazierung“ (ebd.: 159). Syntheseleistung meint eine wahrnehmend-kognitive Tätigkeit. Raum entsteht dadurch, dass Menschen die einzelnen Raumelemente „über Wahrnehmungs-, Vorstellungs- oder Erinnerungsprozesse“ (Löw. u. a. 2007: 64) miteinander verknüpfen. So wird ein „Ensemble von Häusern, Plätzen, Wegen und Menschen beispielsweise als das Element ‚Ferienanlage’ eingeordnet, eine bestimmte Konstellation von Möbelstücken und die Tätigkeiten der Menschen darin lässt uns den Raum ‚Wohnzimmer’ erkennen, obwohl wir das erste Mal diese Wohnung betreten“ (Früchtel u a. 2007b: 199).
Die Strukturebene: In Gesellschaften gibt es eine Vielzahl vereinheitlichter bzw. „institutionalisierter“ Räume:
14
„Wer durch verschiedene Städte oder auch durch unterschiedliche Stadtteile flaniert, stößt auf immer gleiche (An)Ordnungen. Bahnhöfe in ganz Deutschland gleichen sich in der Plazierung von bunten Figuren als Wegweiser, in der Zusammenführung von Geschäften zu ‚Marktplätzen’, in der Plazierung eines überdimensionalen Fernsehmonitors immer mehr an. Auch in Fußgängerzonen in ganz Deutschland wiederholen sich die immer gleichen (An)Ordnungen. Räume in und um Kirchen herum, Parlamente, Friedhöfe oder Supermärkte sind unabhängig von Ort und Zeitpunkt immer gleich gestaltet. Im Supermarkt zum Beispiel sind die (An)Ordnungen der Regale zueinander, die Plazierung der Güter im Verhältnis zu anderen Gütern [...], die (An)Ordnung der Kassen, der Einkaufswagen und die obligatorische Schranke am Eingang institutionalisiert.“ (Ebd.: 162)
Zu ergänzen ist in diesem Zusammenhang, dass nicht nur die Platzierung sozialer Güter, sondern auch die von Menschen institutionalisiert sein kann: „Beim Empfang eines Staatsoberhauptes sind alle (An)Ordnungen festgeschrieben. Die Räume zwischen Arzt/Ärztin und Patient/Patientin etc. sind geregelt.“ (Ebd.: 164) Ebenso ist im Gericht klar festgelegt -und zwar in allen vergleichbaren Gerichten Deutschlands auf gleiche oder ähnliche Weise - wie „sich Richter, Anwälte, Staatsanwälte, Angeklagte(r) und Publikum zu plazieren haben“ (ebd.). Löw definiert Institutionen als „auf Dauer gestellte Regelmäßigkeiten sozialen Handelns“ (ebd.: 169). 8 Die Dauerhaftigkeit von Institutionen liegt zum einen darin begründet, dass Menschen in ihrem Alltag, d. h. in den ihnen vertrauten Situationen, zumeist auf Gewohnheiten bzw. Routinen zurückgreifen. „Das bedeutet, daß sie nicht lange darüber nachdenken müssen, welchen Weg sie einschlagen, wo sie sich plazieren, wie sie Waren lagern und wie sie Dinge und Menschen miteinander verknüpfen. Sie haben ein Set von gewohnheitsmäßigen Handlungen entwickelt, welches ihnen hilft, ihren Alltag zu gestalten.“ (Ebd.: 161) Weil viele Routinen in Sozialisationsprozessen schon „von Kind an gelernt“ (ebd.: 166) werden, erscheinen sie den meisten Menschen als etwas so Selbstverständliches, Vertrautes und Notwendiges, dass ihnen der Gedanke überhaupt nicht in den Sinn kommt, sie zum Gegenstand ihrer Reflexion zu machen oder sie gar grundlegend und (selbst)kritisch infrage zu stellen. Durch ständige Wiederholung werden Routinen allmählich zu einem festen Bestandteil der eigenen Persönlichkeit. Sie vermitteln dem Menschen „Sicherheiten und ‚Seinsgewißheit’“ (ebd.:163).
Zum anderen verdanken Institutionen ihre Dauerhaftigkeit dem Umstand, dass in ihnen Strukturen, d. h. Regeln und Ressourcen, „rekursiv [...] eingelagert sind“ (ebd.: 167):
8 Sie führt weiter aus, dass Institutionen einerseits „soziale Gebilde mit organisatorischen Formen sein können wie die Bauaufsichtsbehörde oder der Tanzkurs als Initiation in die öffentlichen Verhaltensweisen“ (Löw 2001: 169). Andererseits können sie aber auch „gesellschaftlich vorarrangierte Muster des Handelns“ (ebd.) darstellen. Wenn Menschen ihren Wohnraum bspw. so gestalten wie die Kataloge bestimmter Möbelhäuser es ihnen nahelegen oder wie es andere Personen tun, die über ein ähnliches Einkommen verfügen, dann orientieren sie sich an derartig vorarrangierten Mustern (vgl. ebd.: 169 f.).
15
Arbeit zitieren:
Willfried Werner, 2008, Der Beitrag sozialraumorientierter Sozialer Arbeit zur Schaffung menschenwürdiger Lebensbedingungen in Deutschland, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Formatvorlage (Microsoft Word) für eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Ha...
Für MS Word 2003 - Update 2010
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 25 Seiten
Formatvorlage (OpenOffice) für eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Hausar...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 35 Seiten
Formatvorlage / Vorlage zur Erstellung einer Diplomarbeit, Bachelorarb...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 15 Seiten
Formatvorlage / Vorlage für eine Diplomarbeit / Hausarbeit
Für MS Word 2007 - dotx
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 25 Seiten
Anleitung zum Erstellen schriftlicher Arbeiten: Der Aufbau einer wisse...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 20 Seiten
Erstellen einer schriftlichen Hausarbeit
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Hausarbeit, 14 Seiten
Grundtechniken wissenschaftlichen Arbeitens
Bibliografieren - Reden - Schr...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Skript, 46 Seiten
Ratgeber zur Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten. Diplomarbeiten - ...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 39 Seiten
Willfried Werner hat den Text Der Beitrag sozialraumorientierter Sozialer Arbeit zur Schaffung menschenwürdiger Lebensbedingungen in Deutschland veröffentlicht
Willfried Werner hat einen neuen Text hochgeladen
Soziale Arbeit mit Menschen mit Behinderung in Deutschland, Frankreich...
Dokumentation eines deutsch-fr...
Ludger Kolhoff, Thomas Assmann
Kultur des Aufwachsens - Soziale Arbeit, Bildung und Religion in Jorda...
Ein friedenspädagogisches Stud...
Hildrun Keßler, Brigitte Wießmeier
Basiswissen Soziale Arbeit. Lebensalter und Soziale Arbeit. 6 Bände
Bd.1:Eine Einführung. 2:Kindhe...
Hans Günther Homfeld, Jörgen Schulze-Krüdener, Thomas Swiderek, Michael Galuske, Sven Stiehler, Ute Karl
Soziale Arbeit im Dialog gestalten
Theoretische Grundlagen und me...
Hans Ullrich Krause, Regina Rätz-Heinisch
Soziale Arbeit nach dem Sozialpädagogischen Jahrhundert
Positionsbestimmungen Sozialer...
Birgit Bütow, Karl August Chassé, Rainer Hirt
Sozialer Ausschluss und Soziale Arbeit
Positionsbestimmungen einer kr...
Roland Anhorn, Frank Bettinger, Johannes Stehr
0 Kommentare