Inhaltsverzeichnis I
INHALTSVERZEICHNIS
Abk ürzungs- und Abbildungsverzeichnis II
1 Einleitung und Problemdarstellung. 1
2 Das Drei-Säulen-Konzept. 2
3 Die gesetzliche Rentenversicherung 3
3.1 Definition 3
3.1.1 Ursprung. 3
3.1.2 historische Entwicklung 3
3.2 Umlageverfahren. 5
3.3 Kapitaldeckungsverfahren 6
4 Die Rentenlücke 6
4.1 Entwicklung und Status quo 6
4.2 Berechnung und Prognose. 9
5 Möglichkeiten der Vorsorge 11
5.1 betrieblich 11
5.1.2 staatliche Förderung. 12
5.1.3 Riester-Förderung. 13
5.2 privat. 13
6 Fazit. 15
7 Literatur- und Quellenverzeichnis 16
Abkürzungs- und Abbildungsverzeichnis II
Abkürzungs- und Abbildungsverzeichnis
ARW aktueller Rentenwert
AltEinkG AVmG Bafin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bAV betriebliche Altersversorgung BetrAVG Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung BeitrEntlG Beitragsentlastungsgesetz BMAS Bundesministerium für Arbeit und Soziales EStG Einkommensteuergesetz gRV gesetzliche Rentenversicherung PSVaG Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit RAG Rentenanpassungsgesetz RF Rentenartfaktor SGB Sozialgesetzbuch WFG Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz ZF Zugangsfaktor
Abbildung 1 Die drei Säulen der Altersvorsorge Abbildung 2 Entwicklung der Beitragssätze seit 1956 Abbildung 3 Die Entwicklung des Rentenniveaus
Einleitung und Problemdarstellung 1
1 Einleitung und Problemdarstellung
Das System der gesetzlichen Rentenversicherung in der Bundesrepublik Deutschland wurde vor mehr als 100 Jahren als eines der ersten staatlichen Rentensysteme der Welt eingeführt und galt für viele Staaten als Vorbild. Zwischenzeitlich wird die BRD für das bestehende System nicht mehr beneidet. Während andere Staaten das System erfolgreich reformierten, hinkt die Entwicklung hierzulande stark hinterher. Das hauptsächliche Problem liegt in der Finanzierbarkeit des sogenannten Umlageverfahrens. Im Wesentlichen stehen die hohe Beitragsbelastung der jüngeren Bevölkerung, die demographische Verschiebung und eine steigende Arbeitslosenquote im Vordergrund. Bereits Mitte der 80er Jahre wurden die Gefahren des sogenannten Generationenvertrages erkannt, jedoch wurde - obwohl allgemein ein breiter Konsens in der Bevölkerung hinsichtlich des Reformbedarfes besteht - eine Reform bisher nicht durchgeführt.
Um die steigenden Kosten zu decken, waren und sind mehr Zuschüsse aus Bundesmitteln erforderlich. Lag der Zuschuss im Jahre 1985 noch bei ca. 12 Prozent sind es heute nahezu ein Drittel des gesamten Etats. Kurz gesagt, die eigene private Vorsorge gewinnt an Bedeutung; die Ausgaben hierfür steigen.
Am Markt sind unzählige Angebote vorhanden, die sowohl von öffentlich-rechtlichen Zusatzversorgseinrichtungen als auch von privaten Versicherern angeboten werden. Die folgende Arbeit beginnt mit einer Definition der grundlegenden Begriffe und einem geschichtlichen Überblick über das System und die Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung. Im Folgenden wird dann auf die Problematik der Renten-/ Versorgungslücke näher eingegangen, die das Erfordernis einer erhöhten privaten Vorsorge nachsichzieht. Hieran schließt sich ein Überblick über die Möglichkeiten betrieblicher und privater Vorsorge sowie der staatlichen Förderung an. Im abschließenden Fazit der Arbeit werden Konsequenzen für die private Vorsorge aufgezeigt und ein Ausblick für mögliche Entwicklungen in der Zukunft gegeben.
das Drei-Säulen-Konzept 2
2 das Drei-Säulen-Konzept
Das Alterssicherungssystem in der Bundesrepublik Deutschland beruht auf mehreren Säulen. Das nachfolgende Schaubild stellt diese zusammengefasst dar und soll einen ersten Überblick verschaffen.
Abbildung 1 Die drei Säulen der Altersvorsorge 1
I. Säule II. Säule III. Säule
Hierbei stellt die gesetzliche Rentenversicherung die erste Säule dar. 2 Sie umfasst neben der Rentenversicherung für Arbeiter die Rentenversicherung der Angestellten und die knappschaftliche Rentenversicherung. 3 Die zweite Säule stellt die betriebliche Altersversorgung (bAV) dar, die ihre gesetzliche Grundlage im 1974 erlassenen Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) findet. Durch die Rentenreform im Jahr 2002 (auch: Riester-Reform) wurde versucht, die bis dahin stagnierende Nutzung der privaten Altersvorsorge weiter auszudehnen.
Die dritte Säule umfasst die private Vorsorge, bestehend aus den privaten Ersparnissen. Hierbei finden sich mannigfaltige Formen der Ersparnisbildung am Markt. Neben klassischen Anlageprodukten und Sparformen sind auch Investmentsparen, Immobilienvermögen und andere Produkte zu finden. Sie werden zumeist von Banken, Versicherungen, Bausparkassen und anderen
Finanzdienstleistungsunternehmen angeboten. 4 Die zweite und dritte Säule der Altersvorsorgung flankieren die erste Säule, allerdings zeichnet sich - auch aufgrund der jüngsten Reformen - eine Verlagerung der Bedeutung ab.
1 eigene Darstellung
2 vgl. Rinsche, H., (Alterssicherung, 2007), S. 236
3 vgl. Köhler, L., (Rechtslage, 2002), S. 24 f.
4 vgl. Rüttler, A., (Vergleich, 2006), S. 43
Die gesetzliche Rentenversicherung 3
3 Die gesetzliche Rentenversicherung
3.1 Definition
Die Deutsche Rentenversicherung ist eine öffentlich-rechtliche, soziale
Pflichtversicherung, die im Sozialgesetzbuch (SGB) verankert ist. Sie leistet
Zahlungen an ihre Versicherten bei Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit, im Alter sowie bei Tod an die Hinterbliebenen. 5 Einbezogen in ihren Versicherungsschutz sind grundsätzlich alle Erwerbstätigen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Für nicht versicherungspflichtige Arbeitnehmer besteht die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung.
2.1.1 Ursprung
Die ersten Anfänge finden sich bereits im Mittelalter; Zünfte und Gilden kannten bereits Selbsthilfeeinrichtungen auf gemeinschaftlicher Grundlage. Als früheste Vorläufer der heutigen Sozialversicherung gelten jedoch Handwerk und Bergbau. Das Gesetz über die Vereinigung der Berg-, Hütten- und Salinenarbeiter in Knappschaften aus dem Jahre 1854 war die erste landesgesetzliche, öffentlichrechtliche Arbeiterversicherung.
Die eigentliche Rentenversicherung wurde vom Reichskanzler Bismarck im Rahmen der Sozialversicherungsgesetzgebung eingeführt, sie geht auf die „kaiserliche Botschaft“ Wilhelms I. vom 17. November 1881 zurück. Otto von Bismarck gilt gemeinhin als „Vater der Rente“. 6
Damaliges Ziel war es, die sozialen Probleme der Arbeiterschaft zu lösen, da ein Verlust der Arbeitskraft für die Arbeiter zu einem existenziellen Risiko werden konnte. Es galt die sich aus Unfällen, Krankheiten, Invalidität oder abnehmender körperlicher Leistungsfähigkeit ergebenden Risiken zu minimieren. 7
2.1.2 historische Entwicklung
Im Jahr 1889 wurde das Gesetz zur Alters- und Individualitätsversicherung beschlossen, nachdem bereits zuvor Gesetze zur Regelung der Kranken- und Unfallversicherung verabschiedet worden waren. Diese umfassten einen Personenkreis von ca. 10 Millionen Versicherten. Die Rentenversicherung wurde zum 01. Januar 1891 eingeführt und sah die Gewährung einer Altersrente ab dem 70. Lebensjahr vor - bei einer wesentlich geringeren Lebenserwartung als heute - sowie eine Invaliditätsrente bei Erwerbsunfähigkeit. Anspruchsvoraussetzung waren
mindestens 30 Jahre Beitragszahlung (Wartezeit), bei einem Beitragssatz von 1,7 Prozent. 1911 werden auch Hinterbliebene sowie Angestellte in die Rentenversicherung mit einbezogen, eine erste umfassende Reform.
5 vgl. Bundeszentrale für politische Bildung, (Lexikon, 2004), S. 486
6 vgl. http://www.rentenarchiv.de, zuletzt abgerufen am 26.06.2009
7 vgl. Rüttler, A., (Förderung, 2006), S. 79
Arbeit zitieren:
Michael Peter Hufschmidt, 2009, Die Rentenlücke - gestiegenes Erfordernis und Lösungsansätze privater Vorsorge, München, GRIN Verlag GmbH
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