Ausweitung der OTA-Ausbildung - Zeit für die Pflege sich aus dem OP
zurückzuziehen?
In den letzten Jahren hat die Zahl der Auszubildenden für Operationstechnische Assistentinnen und Assistenten (kurz OTA) enorm zugenommen. Immer mehr ausgebildete OTAs ersetzten in den Operationsabteilungen die Krankenpflegekräfte. Zeit, sich die Frage zu stellen, ob die Krankenpflege sich aus diesem Funktionsbereich zurückziehen sollte. Krankenpflege im OP - eine traditionelle Entwicklung
Die Krankenpflege im OP ist ursprünglich betrachtet ein traditionelles Relikt (vgl. Bischoff-Wanner, 2000). Mit der vorschreitenden medizinischen Entwicklung in Deutschland wurden nach und nach immer mehr Mitarbeiter benötigt, die die Vor- und Nachbereitung der Operationen übernahmen und die Instrumentation während der OP durchführten. Da im Krankenhaus um 1910 keine anderen medizinischen Fachkräfte vorhanden waren außer der Krankenpflege, wurde diese fast selbstverständlich auch zur Arbeit im OP herangezogen. Damals sicherlich aus dem Berufsverständnis als „ärztliche Assistenz“ verständlich und vollkommen nachvollziehbar. Nach Jahrzehnten der „angelernten“ Tätigkeit entwickelte sich erst 1970 in Deutschland die Fachweiterbildung für den Operationsdienst - gleichzeitig mit anderen Fachweiterbildungen wie z.B. der für die Intensivpflege (vgl. Bartholomeyczik, 1996). Es entstand ein neues Verständnis von Krankenpflege im OP, allerdings ohne die differenzierte und detaillierte Festlegung bzw. Beantwortung der Frage, ob man unbedingt Krankenpflege in diesem Funktionsbereich benötigte. Erst 1979 gab es die erste offizielle Empfehlung der Deutschen Krankenhausgesellschaft zur einheitlichen Standardisierung der Fachweiterbildung. Diese Empfehlung wurde zusammen mit der Deutschen Gesellschaft für Fachkrankenpflege (DGF) und dem Deutschen Berufsverband für Krankenpflege (DBfK) entwickelt. Als eine Weiterentwicklung dieser Empfehlung ist die in 1995 vom Land Nordrhein-Westfalen erlassene Weiterbildungs- und Prüfungsverordnung für den Operationsdienst anzusehen. Die Fachweiterbildung wird heutzutage als entscheidende und unabdingbare Qualifikation für die Krankenpflege im Operationsdienst angesehen. Die OTA-Ausbildung
Die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistenz rührt in Deutschland aus der Personalnot in deutschen OPs. Krankenpflegekräfte standen für die steigende Zahl der Operationen nicht mehr in ausreichendem Maße zur Verfügung - sei es durch Konzentration
der Krankenpflegeausbildung auf andere Bereiche im Krankenhaus und in der ambulanten Versorgung oder durch die Abwanderung von Pflegekräften aus dem OP in die medizintechnische Industrie. Die Bemühungen um eine die Krankenpflege ersetzende bzw. ergänzende Ausbildung wurden erstmals 1990 in Deutschland durch das Evangelische Krankenhaus in Mühlheim a.d. Ruhr umgesetzt. Was somit in einem Krankenhaus in Deutschland begann, hat sich inzwischen weit verbreitet. Inzwischen gibt es in Deutschland ca. 50 Ausbildungsstätten für OTAs mit ca. 400 angeschlossenen Krankenhäusern und Kliniken(vgl. OTA-Internet, 2009). Diese Ausbildungen beruhen alle auf der DKG-Richtlinie zur Ausbildung zu Operationstechnischen Assistentin/Assistenten vom 19.September 2007 (vgl. Bundesrichtlinie zur bundeseinheitlichen Regelung der OTA-Ausbildung, 2007). Deutschland ist in dieser Entwicklung im internationalen Vergleich als Spätzünder zu bewerten. Gerade unsere europäischen Nachbarn aus den Niederlanden und der Schweiz betreiben schon seit Jahrzehnten eine äquivalente Ausbildung zur deutschen OTA. OTA oder Fachweiterbildung?
Dieser Thematik kann man sich am Besten mit der Beantwortung einiger Fragen nähern: 1. Gibt es einen Unterschied in der Qualifikation?
Einen qualifizierten Unterschied zwischen fachweitergebildeten Krankenpflegekräften und den ausgebildeten OTAs gibt es nicht. Die Fachweiterbildung befähigt die Pflegekräfte im OP zur professionellen Ausübung ihrer Tätigkeiten im Berufsfeld Operationsabteilung. Die reine Krankenpflegeausbildung reicht nach hinlänglicher Meinung in der Fachliteratur nicht als grundständig qualifizierende Ausbildung aus. Die Dauer der Qualifikation unterscheidet sich aber erheblich. Wird der „klassische“ Weg über Krankenpflegeausbildung (3 Jahre), Sammlung von Berufserfahrung (2 Jahre) und Fachweiterbildung (2 Jahre) beschritten, braucht die Krankenpflege insgesamt 7 Jahre um die gleiche Qualifikation zu erreichen, die OTAs nach ihrer 3-jährigen Ausbildung besitzen.
2. Gibt es einen Unterschied in der Tätigkeitsübernahme zwischen OTA und fachweitergebildeter Pflegekraft?
Diese Frage kann mit einem klaren Nein beantwortet werden. Keine vorliegende Fachliteratur unterscheidet in den Tätigkeitsanforderungen zwischen Pflegekraft und OTA (vgl. Busse, 2005; Debrand-Passard et al, 2006; Liehn et al, 2007).
3. Wo liegt die manifestierte Begründung für Krankenpflege im OP? Auch hier muss (leider) geantwortet werden, dass es bisher kein Berufverband verstanden hat, eine wirkliche, ernsthafte und realistische Aussage zu treffen, warum Krankenpflege im Operationsdienst benötigt wird. Selbst der DBfK mit seiner eigenen Arbeitsgruppe OP-Dienst hat hierzu keine alleingültige unumstößliche Aussage getroffen (vgl. DBfK, 1999). Die Veröffentlichungen zur Pflege im OP beruhen im Wesentlichen auf Tätigkeitsbeschreibungen und allgemeinen Aussagen zur Krankenpflege, aber der entscheidende Aspekt ist auch hier nicht zu finden (vgl. Metzler, 1992). Untersuchungen zur Folge liegt der pflegerische Teil der Tätigkeit im OP bei ca. 15 % und bezieht sich vor Allem auf Tätigkeiten als Praxisanleiter für neue Kolleginnen und Kollegen und Krankenpflegeschülerinnen und -schüler. 4. Welcher Bildungsweg verursacht die geringeren Kosten? Die Krankenpflegeausbildung wird durch das Krankenhausfinanzierungsgesetz refinanziert, die Fachweiterbildung nicht. Die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistenz ist noch nicht refinanziert. Eine entsprechende Bundesinitiative zur bundesrechtlichen Regelung ist seit dem 06. März 2009 beschlossen. Also muss man aus heutiger Sicht sagen, dass sich berufliche Erfahrungssammlung mit anschließender Fachweiterbildung der Krankenpflege und 3-jährige Ausbildung zur OTA gegenüberstehen. Die Kosten dürften sich im Großen und Ganzen aber die Waage halten und lassen sich nur schwer kalkulieren und vergleichen. Hier spielt vor Allem der Kostenfaktor „Praktische Ausbildung“ eine unbekannte und schwer messbare Größe. Wird die OTA-Ausbildung in ihrer Finanzierung in naher Zukunft ebenfalls äquivalent zur Krankenpflegeausbildung refinanziert, könnte hier ein entscheidender Vorteil auf Seiten der OTAs liegen.
5. Muss eine OP-Leitung eine pflegerische Ausbildung besitzen? Auch hier gibt es nur eine Antwort: Nein! In der gesamten Krankenpflegeausbildung gibt es keine Inhalte, die eine Leitung auf ihre Aufgaben vorbereitet. Erst mit dem Lehrgang zur Fachkraft für Leitungsaufgaben werden Kenntnisse, die zur Leitung einer Station bzw. Abteilung befähigen, vermittelt. Ob diese Qualifikation für eine moderne OP-Abteilung gerade unter den Aspekten der betriebswirtschaftlichen Zusammenhänge im OP noch als ausreichend bewertet werden kann, ist noch unzureichend untersucht. Andererseits stellt sich hier auch wieder die Frage, ob diese Qualifikation nicht auch von OTAs angegangen werden kann (vgl. Tewes, 2009; Welk et al, 2006).
Arbeit zitieren:
Nicolas Vogt, 2010, Pflege im OP, München, GRIN Verlag GmbH
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