Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 4
2. Definition 5
3. Rahmenbedingungen 7
3.1. Kleinstaatlichkeit 7
3.2. Pluralität 8
3.3. Geschichte 10
4. Politisches System 11
4.1. Allgemeine Besonderheiten 11
4.2. Föderalismus 13
4.3. Direkte Demokratie 14
5. Erfüllte die Schweiz noch die Bedingungen einer 16
Konkordanzdemokratie
5.1. Eine tief zerklüftete Gesellschaft 16
5.2. Entscheidungsfindung entgegen der Mehrheitsregel 18
5.3. Vetorechte aller relevanten Bevölkerungsgruppen und deren 19
Einbezug in die Regierung
5.4. Proportionalität bei der Besetzung von politischen Ämtern 20
5.5. Einflusssphären jeder Bevölkerungsgruppe in bestimmten 21
Bereichen
6. Fazit und Ausblick 22
Literatur 25
2
Abkürzungsverzeichnis
BGB Bauern-, Gewerbe- und Bürgerpartei CVP Christlichdemokratische Volkspartei EU Europäische Union FDP Freisinnig-Demokratische Partei OECD Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung SP Sozialdemokratische Partei SVP Schweizerische Volkspartei
3
1. Einleitung
„Die Schweiz ist ein Experiment, das nicht abgebrochen werden kann“, sagte einst der Schweizer Schriftsteller Friedrich Dürrenmatt. Wichtigster Bestandteil dieses „Experiments“ ist die Konkordanz - eine Form der Verhandlungsdemokratie, die darauf abzielt, eine möglichst große Zahl von Akteuren in den politischen Prozess einzuziehen und Entscheidungen durch Herbeiführung eines Konsenses zu treffen. Aus diesem Grund gelten der Staat und das politisches System der Schweiz gemeinhin als Sonderfall, Unikum oder Paradebeispiel einer Konkordanzdemokratie. Allerdings gibt es auch Einwände, die Schweiz nicht als Konkordanzdemokratie einzustufen. Denn ihr Vielparteiensystem sowie ihre hochgradig segmentierte Gesellschaft hätten die Schweiz instabil, ihr hochkomplexes politisches Entscheidungssystem hanglungsunfähig, ihre dauerhaften Verteilungskoalitionen wirtschaftlich ineffektiv machen müssen. Doch die Schweiz stand jahrzehntelang Pate für ihre Systemstabilität und Leistungsfähigkeit. In den vergangenen Jahren hat die schweizerische Demokratie jedoch weiteren regen Zulauf in den politischen Diskussionen bekommen, denn die Stabilität der Konkordanz hatte nach den Wahlen 2003 erste Risse bekommen. Nachdem dort erstmals nach 131 Jahren ein amtierendes Regierungsmitglied abgewählt und die traditionelle, bis dahin unveränderte „Zauberformel“ gesprengt worden ist, sprach bei den Eidgenossen schon selbst davon, dass die Konkordanz „zu Grabe getragen“ (vgl. Arens 2003) worden sei.
In dieser Hausarbeit soll das politische System der Schweiz erklärt und die Frage geklärt werden, inwieweit heute bei den Eidgenossen überhaupt noch bei der ihr charakteristischen Konkordanzdemokratie gesprochen werden kann. Um das zu beantworten wird im ersten Teil der Arbeit geklärt, was überhaupt unter einer Konkordanzdemokratie verstanden wird. Um ein besseres Verständnis über das schweizerische System der Konkordanz zu erlangen, erfolgt im nächsten Abschnitt ein kurzer Abriss über die Rahmenbedingungen der Schweiz. Danach folgt im vierten Punkt ein Blick auf die Auswirkungen der schweizerischen Institutionen auf die Staatstätigkeit und deren Besonderheiten. Im folgenden Abschnitt wird dann untersucht, ob die Schweiz noch die Bedingungen einer Konkordanzdemokratie erfüllt, ehe die Arbeit mit dem Fazit abgeschlossen wird.
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2. Definition
Als Konkordanzdemokratie (oder auch Verhandlungsdemokratie) wird laut Gerhard Lehmbruch ein Typus der Volksherrschaft bezeichnet, der darauf abzielt, eine möglichst große Zahl von Akteuren (Parteien, Verbände, Minderheiten, gesellschaftliche Gruppen) in den politischen Prozess einzubeziehen und Entscheidungen durch Herbeiführung von Kompromiss- und Konsenslösungen zu treffen. Wesentliche Entscheidungen werden nicht mit Stimmmehrheit, sondern durch Prozesse des Aushandelns getroffen - Lehmbruch bezeichnet dies als „Konfliktregelung durch Aushandeln“ (Lehmbruch 1992: 207). Demzufolge dient das Mehrheitsprinzip nicht als zentraler Entscheidungsmechanismus, sondern die Machtteilung. Parteien könnten zwar sicher mit der Stimmkraft der von ihr vertretenen Bevölkerungsgruppen rechnen, nicht aber unbedingt mit Gewinnen aus anderen Lagern. Zwischen den Gruppen respektive Akteuren gibt es deshalb zumutbare Kompromisslösungen in Form von „package deals“ (vgl. Andeweg 2000: 512), die für jede Seite Vor-, aber auch Nachteile in bestimmten Bereichen beinhaltet. Das gütliche Einvernehmen der Akteure erfährt seine institutionelle Sicherung durch die Wahrung der Proportionalität, indem die wichtigsten Gruppen in der Exekutive durch Ministerposten und daraus folgend öffentliche Ämter für andere Parteimitglieder vertreten sind und dadurch ihren Einfluss auf die politischen Entscheidungen sicherstellen. Denn ohne Macht und eigene Einflusssphären sind politische Minderheiten nicht bereit, Regierungspolitik mitzutragen.
Durch diese Auslegung ist zudem meistens sicher gestellt, dass alle relevanten gesellschaftlichen Bevölkerungsgruppen mit relativ starken Vetorechten ausgestattet sind. Relevant sind dabei alle Gruppen, die organisiert und konfliktfähig auftreten. Vetorechte werden den Gruppen dabei durch Beteiligung an den Staatsgeschäften durch Einbindung in die parlamentarische Opposition auf informeller Basis in Form einer Großen Koalition oder sogar einer Allparteien-Koalition eingeräumt. Diese Konsensstrategien sollen verhindern, dass die Kosten politischer Entscheidungen auf strukturelle Minderheiten abgewälzt werden. Konkordanzdemokratien entstehen vor allem in kleinen kontinentaleuropäischen Ländern unter spezifischen historischen Bedingungen dort, wo Gesellschaften kulturelle, konfessionell, ethnisch, sprachlich oder sozial-ökonomisch so tief gespalten sind, dass die Stimmabgabe bei Wahlen immer gleiche strukturelle Mehrheiten erzeugt, denen eine immer gleiche verlierende Mehrheit gegenüber steht. In diesen tief zerklüfteten Gesellschaften entstehen Konfliktlinien respektive Cleavages, die sich nicht überschneiden. Dadurch können stark unterschiedliche, voneinander abgekapselte Subkulturen entstehen, die sich negativ auf die Stabilität der Demokratie auswirken können.
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Zusammenfassend ist eine Konkordanzdemokratie also durch folgende Eigenschaften gekennzeichnet:
- Entscheidungsfindung entgegen der Mehrheitsregel
- Proportionalität bei der Besetzung von politischen Ämtern
- Einflusssphären jeder Bevölkerungsgruppe in bestimmten Bereichen
- Vetorechte aller relevanten Bevölkerungsgruppen
- Eine tief zerklüftete Gesellschaft
Obwohl Konkordanzdemokratien schwerfällige Entscheidungsstrukturen aufweisen und dadurch eine geringe politische Problemlösungskapazität zu erwarten ist, sind sie im Vergleich mit Mehrheitsdemokratien 1 diesen in einigen Politikfeldern überlegen. Arend Lijphardt untersuchte in seiner Studie „Patterns of democracy“ sowohl Konkordanz- als auch Mehrheitsdemokratien (insgesamt 21 Regierungssysteme) anhand von zehn Kriterien und fand heraus, dass die Konkordanzdemokratien nicht weniger effizient, dafür aber repräsentativer seien als Mehrheitsdemokratien - und stufte sie deshalb als überlegen ein. Er zeigte außerdem, dass die verhandlungsdemokratischen Regierungsformen viel weiter (und die Mehrheitsdemokratien viel weniger) verbreitet sind, als man annehmen wollte. Des Weiteren sind Verhandlungen in Konkordanzdemokratien meist sehr effektiv, wenn sie im Schatten der Mehrheitsentscheidung eingebettet sind. Denn die Unsicherheit über Mehrheitsentscheidungen motiviert die Akteure schneller zur Aushandlung von Kompromissen. Negativ ist allerdings, dass sich informelle Minderheiten etablieren können, die ihre Positionen wiederholte ungeachtet der Minderheiten durchsetzen und dafür nicht einmal sanktioniert werden.
Im Fall der Schweiz dreht sich die aktuelle Diskussion darüber, ob sie im Sinne der Theorie überhaupt noch eine Konkordanzdemokratie sei. Denn die Kritik bezieht sich zum einen auf die Gesellschaftsstruktur der Schweiz, die weder kulturell heterogen noch mit feindselig gegenüberstehenden Subkulturen segmentiert ist. Zum anderen wird aufgrund der zentralen Rolle der direkten Demokratie im schweizirischen politischen System bezweifelt, ob das Mehrheitsinstrument der Volksabstimmung mit der Logik konkordanter
1 Das Gegenmodell zur Konkordanz wird als Mehrheitsdemokratie (oder Konkurrenzdemokratie) bezeichnet, in dem - grob formuliert - jene gerade regieren, die die meisten Sitze im Parlament haben. Es ist wird dort vor allem nach dem Mehrheitsprinzip als zentralem Entscheidungsmechanismus bei Unstimmigkeiten regiert.
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Entscheidungsprozesse vereinbar sei. Diese beiden wichtigen Aspekte gilt es im weiteren Verlauf der Arbeit unter anderem näher zu beleuchten.
Reinformen der Konkordanzdemokratie gibt es in Europa nicht; das politische System Luxemburgs gilt als ausgeprägt konkordanzdemokratisch. In der Geschichte wiesen auch die Niederlande, Belgien und Österreich zeitweise konkordanzdemokratische Züge auf. Weltweit gilt auch Ecuador als konkordanzdemokratisch strukturiert. Auch das politische Modell des Libanon, in dem die höchsten Staatsämter auf die religiösen Gruppen aufgeteilt sind, weist starke konkordanzdemokratische Züge auf (vgl. Andeweg 2000; Bolliger 2007: 20-26; Czada 2000; Czada 2003: 173-204; Lehmbruch 1992: 206-211; Schmidt 2000: 328).
3. Rahmenbedingungen
Die Schweiz gehört zu jenen Ländern, deren Rahmenbedingungen mit besonderen Auffälligkeiten geprägt sind. Zum besseren Verständnis sollen diese deshalb an dieser Stelle in knapper Form erläutert werden. Besonders hervor stechen drei Eigenschaften: die Lage und Ausstattung des Staatsgebietes mit den Alpen und knapp vorhandenen Rohstoffen, die Pluralität des Landes in kultureller, konfessioneller und sprachlicher Hinsicht und - als dritter Aspekt - die lange Tradition der Schweiz. Diese drei Punkte vermögen nicht alles, aber doch vieles zu erklären.
3.1. Kleinstaatlichkeit
Die Lage der Schweiz am Alpenbogen Westeuropas hat drei dominante Effekte erzeugt. Zunächst bietet der alpine Raum einen natürlichen Schutz, da dieser militärisch gut zu verteidigen ist und gleichzeitig zu arm respektive zu klein ist, um als Eroberungsziel wichtig und attraktiv zu sein. Daraus entstand ein Mythos der Wehrhaftigkeit und Unbesiegbarkeit, der auch noch heute in der politischen Kultur des Landes eine wichtige Rolle spielt. Denn es gibt nicht nur eine kompromisslose allgemeine Wehrpflicht bis zum 60. Lebensjahr, sondern auch ein ausgedehntes Militärwesen. Die Kleinheit des Landes bedeutet ebenso aber auch Ressourcenarmut, was die Bürger des Landes bei der Wehrpflicht und der sozialen Kontrolle stärker in die Pflicht nimmt und andererseits verschiedene Funktionen und Rollen nur im Nebenamt ausüben lässt. Aus diesem Grund spricht man in der Schweiz von einem Milizsystem; denn bei der geringen Professionalisierung verschiedener politischer Rollen handelt es sich um eine Struktur sparende Strategie, die für das Verständnis der Politik des Landes von entscheidender Bedeutung ist.
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Arbeit zitieren:
Frederik Böckmann, 2009, Die Schweizer Demokratie - Ende der Konkordanz?, München, GRIN Verlag GmbH
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