Die Evangelische Kirche und Medien in Deutschland seit 1945


Magisterarbeit, 2009

129 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

1. Wichtige Phasen der deutschen Medienlandschaft von 1945 bis in die Gegenwart
1.1 Die Öffentlichkeitssituation der Nachkriegszeit
1.2 Die Entstehung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
1.3 Die Etablierung des Privatfunks und die gegenwärtige Medienlandschaft

2 Exkurs: „Medienreligion“ - Ein Phänomen der Massenmedien

3 Die evangelische Kirche und ihre Stellung in der Mediengesellschaft
3.1 Die Neuorganisation und das Medienverständnis zwischen 1945 und 1990
3.2 Die EKD-Gesamtpläne zur Publizistik von 1990 und 1997 im Kontext der deutschen Wiedervereinigung
3.3 Dokumente zur gegenwärtigen Medienpräsenz der evangelischen Kirche

4 Bundesweite Presseämter und gegenwärtige Printmedien der evangelischen Kirche
4.1 Der Evangelische Pressedienst (epd)
4.2 Das Gemeinschaftswerk der Evangelischen Publizistik (GEP)
4.3 Formate evangelischer Zeitungen und Zeitschriften
4.3.1 Die „Evangelische Zeitung“ - eine Wochenzeitung in Niedersachsen
4.3.2 „Zeitzeichen“ - das evangelische Monatszeitschrift für Intellektuelle
4.3.3 „chrismon“ - die auflagenstärkste evangelische Zeitschrift
4.3.4 Zwischenfazit: Evangelische Printmedien

5 Die evangelische Kirche im gegenwärtigen deutschen Rundfunk
5.1 Rechtsstellung der Kirche im öffentlich-rechtlichen Rundfunk
5.2 Rechtsstellung der Kirche im privaten Rundfunk
5.3 Medienbeauftragte und Rundfunkbeauftragte der EKD
5.3.1 Zusammenschlüsse kirchlicher Medienarbeit
5.3.1.1 Das Evangelische Rundfunkreferat der norddeutschen Kirchen e.V. (ERR)
5.3.1.2 Die Arbeitsgemeinschaft Evangelischer Rundfunk (aer)
5.4 Überblick der Sendeplätze und Formate im deutschen Rundfunk
5.4.1 Sendeplätze und Formate bei öffentlich-rechtlichen und privaten Sendern
5.4.2 Eigene Sender der evangelischen Kirche

6 Rundfunkbeiträge der evangelischen Kirche im Vergleich - am Beispiel von öffentlich-rechtlichen und privaten Sendern unter dem Aspekt der Unterhaltung
6.1 Verkündigungsbeiträge im öffentlich-rechtlichen Rundfunk
6.1.1 „Das Wort zum Sonntag“ - Der Klassiker der ARD
6.1.2 NDR 2 „Moment mal“ und die „Radiokirche“ bei N-JOY - Verkündigungsformate zwischen Ernst und Unterhaltung beim Hörfunk des NDR
6.2 Beiträge im privaten Rundfunk
6.2.1 „So gesehen“ - christliche Denkanstöße in 60 Sekunden
6.2.2 „ffn-Spezial“ und „Kinderbibelquiz“ - evangelische Beitragsvariationen bei ffn.

Zusammenfassung und Ausblick

Literaturverzeichnis
Quellen
Monographien
Zeitschriften und Broschüren
Lexika
Internet

Anhang

Einleitung

Die evangelische Kirche und Medien mit den Bereichen Print, Rundfunk und Online-Dienste sind zwei wesentliche Faktoren der Kommunikation im 21. Jahrhundert. Die Kirche in Deutschland ist als „Körperschaft des öffentlichen Rechts“ eine systematisch organisierte Institution, agiert auf vielen gesellschaftlichen Ebenen der Bundesrepublik und hat in den vergangenen zwanzig Jahren eine zunehmende Konzentration auf ihre Öffentlichkeits- und Medienarbeit vorangetrieben.

Die Medien leisten über Nachrichten- und Informationsträger wie Zeitungen, Zeitschriften, Bücher und mittels einer Vielzahl von Hörfunk- und Fernsehprogrammen einen entscheidenden Beitrag für das Zusammenleben der Generationen und verschiedener Berufs- und Interessengruppen. Insbesondere seit der Einführung des dualen Rundfunksystems sind die öffentlich-rechtlichen und die privaten Rundfunkanstalten und Verlage zunehmend einflussreicher gewordene Wettbewerbsteilnehmer auf dem Kommunikationsmarkt. Wie viele der westlichen Industriestaaten ist die deutsche Gesellschaft, mit ihrem Gebrauch und ihrer Abhängigkeit von Radio, Fernsehen, Computer- und audiovisuellen Techniken, eine für die gegenwärtige Zeit typische Mediengesellschaft. Durch die konstante Weiterentwicklung elektronischer Kommunikationsmittel, mit hoch spezifizierter Technik, existiert mittlerweile eine vollständig digitalisierte Medienkultur. Sowohl beruflich als auch privat, ob gemeinschaftlich oder individuell - nahezu jeder Haushalt bedient sich, neben der Printmedien, der Rundfunk- und Onlinemedien.

Eine Langzeitstudie über die Mediennutzungsgewohnheiten der deutschen Staatsbürger, die von 1964 bis 2005 von ARD und ZDF durchgeführt wurde, belegt enorme Veränderungen bezüglich des Mediengebrauchs innerhalb dieser 41 Jahre. Die Studie hat repräsentative Zahlen zur Mediennutzung der deutschen Staatsbürger ab dem 14. Lebensjahr ermittelt. Demnach sind das Radio, mit 221 Minuten Laufzeit pro Tag, und das Fernsehen, mit 220 Minuten Laufzeit pro Tag, die offensichtlich bevorzugten Medien. Das Internet wird täglich 44 Minuten genutzt und Tageszeitungen werden nach den Ergebnissen der Studie 30 Minuten täglich gelesen. Unter Einbeziehung des Zeitschriften- und Bücherkonsums ergibt sich eine Nutzungszeit von durchschnittlich 600 Minuten. Im Vergleich zur Mediennutzung im Jahr 1980 (346 Minuten) entspricht das einer Zunahme von ca. 75 Prozent.1

Neben diesem medialen Wandel innerhalb unserer Mediengesellschaft ist der Pluralismus unterschiedlicher Kulturen und Religionen von großer Bedeutung für die Position der Kirche in der Öffentlichkeit Deutschlands. Auch die evangelische Kirche steht heute daher bezüglich ihrer Selbstdarstellung und der Kooperation mit Verlagen, Presseeinrichtungen sowie Print- und Rundfunkvertretern vor völlig anderen Herausforderungen als noch vor einem halben Jahrhundert.

Zu dem Thema „Kirche und Medien“ gibt es bereits viele Publikationen, die verschiedene Ebenen und Aspekte erörtert haben. Die aktuelle Literatur bietet, ausgehend vom Umgang der Kirchen - und Medienvertreter mit rechtlichen Grundvoraussetzungen, über Positionen des evangelischen Selbstverständnisses entsprechend der Repräsentation in den Medien, von kircheninterner Personalpolitik über praktisch-theologische Debatten bis hin zur Rezeptions- und Medienwirkungsforschung, ein großes Forschungsfeld. Anliegen dieser Arbeit ist es, zu verdeutlichen, wie die evangelische Kirche sich seit 1945 in den Medienbereichen etabliert hat und wie sich währenddessen die Standpunkte der Theologen und Kirchenvertreter gegenüber den Voraussetzungen und Ansprüchen der Mediengesellschaft geändert haben. Welche Position hatte, bzw. hat die evangelische Kirche in der Medienwelt? Wie nutzt sie ihr Drittsenderecht in Hörfunk und Fernsehen? Wie verläuft die Kooperation zwischen Kirchenvertretern und Journalisten? Wo bestehen effektive Möglichkeiten für die Verständigung mit den verschiedenen Gesellschaftsmilieus und wo treten Probleme auf? Diese und weitere Fragen sollen sowohl unter Einbezug der Öffentlichkeitssituation nach dem Zweiten Weltkrieg und während des Wiederaufbaus des deutschen Staates als auch unter Betrachtung des gegenwärtigen Verhältnisses zwischen der evangelischen Kirche und den Medien erörtert werden.2 Folglich gliedert sich der Inhalt dieser Arbeit in einen historischen Teil (Punkt 1-3) und in einen gegenwarts-orientierten Teil (Punkt 4-6).

Die Nachkriegszeit zwischen 1945 und 1950 ist hinsichtlich der Wiedererlangung der Meinungs- und Pressefreiheit und der Neuordnung des Mediensystems von besonderer Bedeutung. Im ersten Teil der Arbeit wird daher unter Punkt 1 die Entfaltung der deutschen Medienlandschaft unter der Militärregierung der alliierten Siegermächte beschrieben. In diesem Zusammenhang werden medienpolitisch entscheidende Daten, Gesetze und Abkommen erläutert, die für das Fortbestehen, beziehungsweise für das Entstehen, der unterschiedlichen Medieneinrichtungen entscheidend waren. Die Etablierung des öffentlich- rechtlichen Rundfunks im Jahr 1950 und die Entwicklung der ersten privaten Medienanstalten in den 1980er Jahren werden in diesem Zusammenhang erläutert. Neben Quellen, wie Gesetzen und Verträgen, bietet das chronologische Handbuch von Gerd G. Kopper: „Medien- und Kommunikationspolitik der Bundesrepublik Deutschland“3 zahlreiche Detailinformationen, die auch die medienpolitische Wirkung der Kirche mit einbeziehen.

In Punkt 2 wird ein Exkurs zu dem in der gegenwärtigen Religionssoziologie und in der Medienwirkungsforschung häufig behandelten Phänomen der „Medienreligion“ geführt, da dieser Begriff zwar eine Ebene der Präsenz von Kirche und Religion in der Gesellschaft beschreibt, jedoch nicht als „die Kirche in den Medien“ zu verstehen ist. Anschließend wird in Punkt 3 das konkrete Verhältnis von Medien und Kirche erörtert. Dabei werden ausschlaggebende Positionierungen der evangelischen Kirche bezüglich der Auseinandersetzung mit den Facetten der Mediengesellschaft dargestellt. Zunächst werden unter diesem Themenpunkt einige EKD - Gesamtpläne zur evangelischen Publizistik genannt. Da der letzte umfassende Gesamtplan der EKD aus dem Jahr 1997 stammt, werden zur heutigen Situation regional begrenzte Stellungnahmen und eine Rede der Bischöfin der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannover, Margot Käßmann, aus dem März 2008 betrachtet. Die Gesamtheit dieser Dokumente soll Aufschluss über die gegenwärtige Situation der Kirche auf dem Medienmarkt geben und darüber, wie die Kooperation mit den Print - und Rundfunkeinrichtungen derzeit von Öffentlichkeitsbeauftragten der Kirche und von Journalisten bewertet wird.

In Anlehnung daran beschäftigt sich der zweite Teil der Arbeit detailliert mit dem gegenwärtigen Verhältnis zwischen der evangelischen Kirche und den Medien. Die Gemeinde-Publikationen sind dabei weitgehend unbeachtet, da das Anliegen dieser Arbeit nicht die Kommunikation innerhalb der Kirchengemeinde ist. Das Kernthema ist die christliche Kommunikation über Print- und Rundfunkmedien, die für alle Teile der Gesellschaft zugänglich sind und sich eher Kausal-Christen zuwenden. Da die Pressearbeit, die Publikationen und das Rundfunkprogramm der evangelischen Kirche inzwischen ein umfassendes Angebot bieten, werden aus den genannten Bereichen vereinzelte Medienproduktionen exemplarisch behandelt. Eine Betrachtung aller Formen evangelischer Medienarbeit würde den Umfang dieser Arbeit sprengen.

Als tragende Einrichtungen, sowohl für die Presse als auch für Hörfunk- und Fernsehen, werden unter Punkt 4 zunächst der „Evangelische Pressedienst“ (epd) und das „Gemeinschaftswerk der Evangelischen Publizistik“ (GEP) vorgestellt. Beispielgebend für die verschiedenen Printformate der evangelischen Kirche werden in diesem Zusammenhang die „Evangelische Zeitung“ in Niedersachsen, das bundesweite Abonnement-Magazin „Zeitzeichen“ und die Zeitschrift „chrismon“, welche als Beilage in mehreren Tages- und Wochenzeitungen veröffentlicht wird, zur Veranschaulichung dienen.

In Punkt 5 wird der Blick auf die Präsenz der evangelischen Kirche im deutschen Rundfunk gerichtet. Diesbezüglich soll die Verbindung mit den öffentlich-rechtlichen und den privaten Medienanstalten geschildert werden, beginnend mit den rechtlichen Voraussetzungen, welche die Grundlage für die Zusammenarbeit bilden. Davon ausgehend wird die Funktion der verschiedenen Positionen der kirchlichen Rundfunkvertreter erläutert und im Zusammenhang der Organisations- und Tätigkeitsbereiche werden gegenwärtige Zusammenschlüsse der evangelischen Medienarbeit geschildert. Dazu zählen das „Evangelische Rundfunkreferat der norddeutschen Kirchen“ (ERR) als Kooperationspartner des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Norddeutschland und die „Arbeitsgemeinschaft Evangelischer Rundfunkarbeit“ (aer), die ein bundesweiter Verband der evangelischen Hörfunkredaktionen im privatrechtlichen Rundfunk ist. Anschließend wird ein Überblick der unterschiedlichen Sendeplätze und Formate innerhalb des Programms des dualen Rundfunksystems erstellt, wobei auch die Rolle zusätzlicher privater Sender mit christlichem Profil, wie „Radio Paradiso“, „bibel.TV“ und „bwfamily.tv“ thematisiert wird.

Oben ist bereits auf die entscheidende, gegenwärtige Dominanz der Hörfunk- und Fernsehprogramme hingewiesen worden. Dieses Forschungsergebnis und die zu beobachtende verstärkte quantitative und qualitative Nutzung der TV- und insbesondere der Radioformate durch die evangelische Kirche, ist Anlass für die Ausführungen unter Punkt 6. Dort sollen evangelische Rundfunkprogramme bezüglich ihres Formates, ihres theologisch- gesellschaftlichen Anspruchs und ihrer Zielgruppenorientierung verglichen werden. Als Beispielformate des öffentlich-rechtlichen Rundfunks werden „Das Wort zum Sonntag“, als ältestes Verkündigungssendung in der ARD, und zwei evangelische Radioformate im NDR betrachtet. Davon wendet sich ein Format („Moment mal“) an Hörer des Senders NDR 2, dessen Zielgruppe durchschnittlich im Alter zwischen 29 und 55 Jahren liegt. Das Format des Jugendsenders N-JOY Radio, mit der Bezeichnung „ Die Radiokirche auf N-JOY“, ist für den NDR-Hörerkreis der 14- bis 29-Jährigen konzipiert.

Als Muster evangelischer Formate im privaten Fernsehen wird die bei Sat.1 ausgestrahlte, christliche Kurzsendung „So gesehen“ näher betrachtet. Für ein Beispiel kirchlich verantworteter Beiträge im privaten Hörfunk werden Produktionen des „Evangelischen Kirchenfunk Niedersachsen“ (ekn), zum einen das „ffn-Spezial“ und zum anderen das „Kinderbibelquiz“ (beide für Radio ffn), hinsichtlich ihrer Zielgruppenorientierung und ihrer Gestaltung verglichen.

Insbesondere seit der Etablierung der privaten Medienanbieter und deren kommerziell gesteuerten Programmgestaltung haben sich deutliche Entwicklungen bezüglich der Vermittlung des Evangeliums im Rundfunk vollzogen. In der Praktischen Theologie kommt immer wieder die Diskussion um den Unterhaltungsaspekt bei der inhaltlichen Gestaltung evangelischer Rundfunkbeiträge zum Tragen. Aufgrund dessen sollen die hier erläuterten Beispiele unter dem Aspekt der Diskrepanz zwischen der Ernsthaftigkeit christlicher Dogmatik und dem nach Belustigung und Entspannung ausgerichteten Unterhaltungsprogramm, das einen großen Teil der gegenwärtigen Hörfunk- und Fernsehformate ausmacht, betrachtet werden.

Schließlich soll deutlich werden, dass die Medienpräsenz der evangelischen Kirche in der Vergangenheit und in der Gegenwart stets von der Gesamtheit der gesellschaftlichen, politischen und medienrechtlichen Bedingungen abhängig war, und weiterhin abhängig ist.

1. Wichtige Phasen der deutschen Medienlandschaft von 1945 bis in die Gegenwart

1.1 Die Öffentlichkeitssituation der Nachkriegszeit

Die Funktionen und die Wirkungsweise von Medien wie Presse, Hörfunk und Fernsehen sind immer aus dem Kontext der gesamtgesellschaftlichen Situation zu verstehen. Um die Struktur unseres gegenwärtigen Mediensystems nachzuvollziehen und einen Zugang zu den medienrechtlichen Gesetzgebungen und Ordnungen zu erhalten, ist es erforderlich, sich der politischen und wirtschaftlichen Situation in Deutschland unmittelbar nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges bewusst zu werden.

Deutschland wurde nach der Kriegsniederlage 1945 von der Militärregierung der alliierten Besatzungsmächten USA, Großbritannien, Frankreich und der Sowjetunion beherrscht.4 Mit klaren Leitvorstellungen und Plänen, die teilweise bereits vor Kriegsende entwickelt worden waren, leisteten insbesondere die USA und Großbritannien intensive Beiträge zum Wiederaufbau der deutschen Demokratie. Die Grundsätze lauteten: Entnazifizierung, Entmilitarisierung, Demokratisierung und Dezentralisierung.

Ein staatliches Herrschaftsmonopol wie das nationalsozialistische Hitler-Regime, das sämtliche Wirtschafts- und Gesellschaftsbereiche vereinnahmte und zentralisierte und Deutschland zu einem absolutistischen Staat machte, sollte in jeder Hinsicht verhindert werden. Die alliierten Westmächte wollten ihre Regierungshoheit nutzen, um föderalistische Strukturen zu entwickeln und den deutschen Staatsbürgern ein neues Gesellschaftsbewusstsein zu vermitteln. Neben dem Bildungs- und Kulturbereich hatte dabei die Neuordnung des Medienwesens oberste Priorität. Dafür wurden alle bestehenden Presse- und Verlagseinrichtungen unter Kontrolle gebracht.6 Vor allem dem Rundfunk wurde eine klare Staatsferne verordnet, weil dieser seit der Machtübernahme Hitlers im Januar 1933 ausnahmslos als Instrument der NS-Propaganda fungiert hatte.7 Im Dritten Reich war das Medium Radio vollständig der Autorität der nationalsozialistischen Staatsführung unterworfen. Dafür hatte Hitler zahlreiche Verordnungen und Erlasse ausfertigen lassen, die es ermöglichten, jegliche Funktionen und Produktionen des Mediums dem im Juni 1933 eingerichteten Reichsministerium für Propaganda und Volksaufklärung zu unterstellen.8 Noch vor der Kriegsniederlage Deutschlands und vor dem Sturz der NS-Regierung schlossen die USA und Großbritannien im November 1944 ein Abkommen für ein zeitlich unbefristetes Kontrollsystem der Siegermächte über Deutschland.9 Nur zehn Tage später trat das Gesetz Nr.191 der „Alliierten Hohen Kommission in Deutschland“ in Kraft, das sämtliche Bereiche des Rundfunks, des Nachrichtendienstes, sowie Film, Theater und Musik unter die Kontrolle der Besatzungsmächte stellte. Kurz nach der endgültigen Kapitulation des deutschen Militärs wurde dieses Mediengesetz durch weitere Artikel ergänzt und dahingehend erneuert, dass im Juni 1945 jedweder deutsche Sendedienst verboten wurde und Veröffentlichungen von deutschen Zeitungen, Zeitschriften, Plakaten und anderen publizistischen Blättern nur dann zulässig waren, wenn sie den politischen Richtlinien entsprachen und unter Leitung einer der Besatzungsmächte standen. Rundfunkprogramme deutscher Sender waren verboten.10 Die bestehenden Hörfunkfunksender standen unter vollständiger Leitung der alliierten Militärführung.11

Auch im Pressewesen gab es wegweisende Entwicklungen. Zwischen September und Oktober 1945 wurde in der US-Zone die „Deutsche Allgemeine Presseagentur“ (DANA) errichtet, die ein Jahr später in die genossenschaftliche „Deutsche Nachrichtenagentur“ (DENA) umbenannt wurde. Im Januar 1947 entstand aus der bisher britischen Agentur „German News Service“ (GNS) der „Deutsche Pressedienst“ (dpd), der zunächst als GmbH eingetragen war und einige Monate später in eine Genossenschaft umgewandelt wurde. Ab September 1949 schlossen sich die DENA aus der US-Zone und der dpd aus der britischen Zone zur „Deutschen Presseagentur“ (dpa) zusammen. Damit hatte sich nach und nach ein deutsches Nachrichtendienstsystem konstituiert.12

Das Zeitungswesen war wegen der angespannten wirtschaftlichen Lage Deutschlands stark beschränkt. Soweit die Knappheit des Papiermarktes es zuließ, dienten viele regionale Ausgaben zumindest in den Städten als Plattform für Stellen- und Verkaufsangebote. Den Provinzgebieten hingegen blieb diese Informationsquelle zunächst verwehrt. Um Auflagenverluste bei den Redaktionen und Verlagen zu vermeiden, einigten sich die größeren Zeitungen auf eine Pressekonzentration. Das führte zum einen zur Existenz von regionalen und überregionalen Kooperationen zwischen größeren und kleineren Presseblättern. Zum anderen entwickelten sich neuartige Tageszeitungsformate wie in München die „Neue Zeitung“, an deren Gestaltung beispielsweise auch Erich Kästner mitwirkte. Nachrichtenblätter, die der „Sozialdemokratischen Partei Deutschlands“ (SPD) oder der „Christlich-Demokratischen Union“ (CDU) nahe standen, gründeten im britischen Hoheitsgebiet die Zusammenschlüsse „Konzentration GmbH“ (1946) und „Verein Union Presse“ (1947), die sich ab 1949 im gesamten Bundesgebiet etablierten. Zwar zeigten beide eine parteiliche Bindung, jedoch waren sie so organisiert, dass die Einflussnahme entsprechender Politiker nur begrenzt möglich war.14 Zudem wurden wichtige Organisationen gegründet wie beispielsweise der „Zonenpresserat“ 1948 und der „Deutsche Journalistenverband“ 1949, die über wichtige Presseangelegenheiten berieten und den Aufbau und die Förderung der Demokratie auf journalistischer Ebene unterstützen sollten.15 Das wirtschaftliche Wachstum innerhalb der besetzten Zonen Deutschlands verlief unterschiedlich. Folglich gab es auch keine gleichmäßigen Entwicklungen in der Industrie. Dennoch kurbelte die im Zuge der konstanten Autoproduktion wachsende Mobilität und die einsetzende Weiterentwicklung von Informations- und Kommunikationstechniken, eine fortlaufende Gesamtdynamik an. Das hatte auch Auswirkungen auf die Reichweite und die Möglichkeiten des sich aufbauenden Massenmediensystems.16

Vor der Gründung der Bundesrepublik Deutschland, mit einer klaren gesetzlichen Regelung hinsichtlich der Meinungs- und Pressefreiheit und einer einheitlichen Verfassung, hielten sich die Siegermächte jedoch konsequent an ihren, bis Oktober 1949 wirkenden, Lizenzierungsplan. Immer wieder wurden neue Mediengesetze und Verordnungen verabschiedet, die das öffentliche Wirken der Journalisten einschränkten und insbesondere den Einfluss der Politiker auf einzelne Medienbereiche nahezu ausschlossen. Insgesamt blieben medienpolitische Einigungsprobleme und Diskussionen mit den Besatzungsmächten also vorherrschend. Schließlich führten diese Debatten 1946 und 1947 zu Kontrollratsdirektiven, die den demokratischen Parteien und der deutschen Presse die freie, öffentliche Besprechung von politischen Konfliktpunkten legitimierten. Des Weiteren waren Kommentare über die Militärpolitik der Besatzungsmächte gestattet und der Vertrieb von Print-Produkten und Filmen in ganz Deutschland wurde genehmigt.17

Auch das existierende Postmonopol, das in Bezug auf die Rundfunksender und den Einzug von Rundfunkgebühren lange Bestand hatte, wurde auf Geheiß der Siegermächte nach und nach aufgelöst. Alle der Post zugehörigen Rundfunksender und Studios wurden in festgelegten Zeiträumen an die Landesregierungen und Landesrundfunkorganisationen abgegeben. Diese sollten bis zum Erlass von Rundfunkgesetzen auch für die Finanzierung verantwortlich sein.18

In der ostdeutschen Zone entwickelte sich die Lage grundlegend anders. Die sowjetische Besatzungsmacht nahm zunehmend Abstand von den demokratisch-politischen Zielen. Die Regierung Stalins arbeitete auf eine Angleichung Deutschlands an das kommunistische System der Sowjetunion hin, was sich ebenso auf die Medienwirtschaft übertrug. Bereits im Dezember 1945 übergab die sowjetische Militäradministration die Rundfunkverantwortung an die „Deutsche Zentralverwaltung für Volksaufklärung“ (DVV), die noch ein halbes Jahr zuvor in publizistischer Kooperation mit dem „Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda“ fungiert hatte. Mit dieser Entscheidung war die erste Maßnahme zur Errichtung eines Staatsrundfunks vollzogen. Im September 1947, bei einer Tagung der Rundfunkvertreter aus allen vier Besatzungszonen in München, nahmen zum letzten Mal Beauftragte aus der sowjetischen Besatzungszone teil. In den Folgejahren entwickelten sie eine sich von den Westmächten vollständig abgrenzende Medienpolitik.20 Insgesamt ist festzustellen, dass hinsichtlich der Kommunikations- und Medienarbeit gerade in den ersten vier Nachkriegsjahren ein strikter Kontrollrahmen von Seiten der Militärregierung dominierend war. Wenn auch Politiker der Parteien aus der Weimarer Zeit ihre Wege in die Öffentlichkeit suchten, blieb die Souveränität dennoch bei den Siegermächten.21 Mit der Gründung der „Bundesrepublik Deutschland“ (BRD) und dem am 23.5.1949 in Kraft getretenen Grundgesetz war jedoch der größte verfassungsrechtliche Schritt zur freien, öffentlichen Meinungsäußerung getan. Denn in Artikel 5 Absatz 1 heißt es:

„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“22

Das vom Parlamentarischen Rat und unter Einfluss der westlichen Alliierten erstellte Grundgesetz machte alle bisherigen Vorschriften und Regelungen der Militärregierung in Bezug auf das Pressewesen sekundär. Die Vorbehaltsrechte der Alliierten im Rundfunkbereich hingegen, behielten vorerst ihre Geltung.23

1.2 Die Entstehung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Die Zielvorstellungen und Entwürfe der Alliierten über die Gestaltung des Mediensystems unter deutscher Leitung waren vor allem seit der Spaltung Deutschlands 1949 in die BRD und in die „Deutsche Demokratische Republik“ (DDR) von unterschiedlicher Prägung. Nachdem die geplante Phase der totalen Ausschaltung der deutschen Sendebetriebe (1945- 1947) und die darin aufgehende Phase der Sender- und Programmgestaltung durch die Alliierten (1946-1949), konsequent umgesetzt werden konnten, war das Hauptanliegen der Besatzungsmächte anschließend die Medienverantwortung wieder in deutsche Hände zu übertragen.24 Im September 1949 erließ die „Alliierte Hohe Kommission“ das Gesetz Nr. 5, das den Lizenzzwang aufhob und, unter Bezugnahme auf das Grundgesetz, neben der Pressefreiheit auch die Rundfunkfreiheit zusicherte.25 Hinsichtlich der Umsetzung dieses Statuts diskutierten die US-Amerikaner und die Briten über zwei Modelle26: Die Vertreter der USA plädierten für einen Rundfunkmarkt mit kommerziellem Wettbewerb zwischen privaten Sendern, so wie es ihnen aus der amerikanischen Gesellschaft mit einem liberalen Mediensystem geläufig war. Die Engländer hingegen traten für ein deutsches Rundfunksystem ein, dass dem Modell des britischen Senders „British Broadcasting Corporation“ (BBC) entsprach, also ein in öffentlicher Verantwortung stehendes, vom Staat unabhängiges Medienunternehmen.27 Da ein privater Rundfunkmarkt aufgrund der sehr unterschiedlichen ökonomischen Gegebenheiten nicht zu verwirklichen war und weil für alle westlichen Besatzungsmächte der schon erläuterte Aspekt der Staatsferne des Rundfunks von großer Bedeutung war, wurde auf eine föderalistische Organisationsstruktur in Form von eigenständigen Landesrundfunkanstalten hingearbeitet. Während des ersten Jahrzehnts nach dem Krieg entwickelte sich ein Rundfunkmodell, das sich im Wesentlichen an das BBC- Modell anlehnte. So wurden in der britischen Besatzungszone bereits 1945 „Radio Hamburg“ und der „Nordwestdeutsche Rundfunk“ (NWDR) unter der Leitung des BBC- Generaldirektors Hugh Greene gegründet. 1948 wurde die Leitung des NWDR, unter der Bedingung der allgemeinen Kontrolle durch die „Alliierte Hohe Kommission“ dem ehemaligen niedersächsischen Kultusminister Adolf Grimme (Amtszeit: 1945-1948) erteilt. Schrittweise wurden die Rundfunksender als Anstalten des öffentlichen Rechts organisiert und fungierten als gemeinnützige, vom Staat unabhängige Einrichtungen, die mittels Gebühren finanziert werden sollten. Zur Organisations- und Programmkontrolle wurden Rundfunk- und Verwaltungsräte gegründet, in denen Vertreter verschiedener Interessengruppen aus politischen, kulturellen, kirchlichen und wissenschaftlichen Bereichen als Aufsichtsorgane wirkten. Mit diesen pluralistisch organisierten Aufsichtsgremien sollte die Entstehung von Meinungsmonopolen ausgeschlossen werden.28 Noch im gleichen Jahr erfolgte durch erste Landesrundfunkgesetze die Gründung des Hessischen (HR)- und des Bayerischen Rundfunks (BR), sowie 1949 des Radio Bremen (RB), des Südwestrundfunks (SWR) und des Süddeutschen Rundfunks (SDR). Insgesamt dauerte die Etablierungsphase der einzelnen Hörfunk- und später auch Fernsehsender mehrere Jahre. Viele Anstalten sendeten noch lange unter Einfluss oder teilweise unter Leitung der Besatzungsmächte. Insbesondere die Machthaber der französischen Besatzungszone hielten sich mit Statuten an deutsche Rundfunksender zurück.29

Dennoch kamen bereits im Juni 1947 Intendanten der drei westlichen Besatzungszonen zusammen, um über urheberrechtliche Verträge und über Zusammenarbeit der Landesrundfunkanstalten zu konferieren.30 Der Erfinder des Hörfunks Hans Bredow, der 1947 Rundfunkkommissar und Vorsitzender im Verwaltungsrat des Hessischen Rundfunks war, schlug noch im selben Jahr auf einer weiteren Tagung vor, eine „Arbeitsgemeinschaft Deutscher Rundfunk“ zu gründen, um eine Verbesserung der Kooperation zwischen den einzelnen Anstalten zu erzielen. Auch der NWDR entwarf eine Satzung für die Arbeitsgemeinschaft.31 Nach mehrheitlicher Abstimmung gründeten die Intendanten des BR, HR, SDR, SWF, NWDR und des RB schließlich im August 1950 die „Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland“ (ARD).32 Der erste Vorsitzende wurde Rudolf von Scholtz vom Bayerischen Rundfunk. Zweck dieser Gemeinschaft war zunächst sowohl der Austausch als auch die gemeinsame Produktion von Hörfunkprogrammen. Schon wenige Wochen später ernannten die Intendanten der ARD eine Fernsehkommission, die Kontakte zu Rundfunksendern in London, Paris und den New York knüpfte, um Kenntnisse über neue Techniken und Programmgestaltungen des Bildschirm- Mediums in Erfahrung zu bringen. Zudem entschied sich die ARD-Hauptversammlung, einen von der CDU vorgeschlagenen Sender für die sowjetisch besetzte Zone zu gründen, woraus sich bis ins Jahr 1962 der Langwellensender „Deutschlandfunk“ entwickelte.33 Auch die ersten Pläne für einen Rundfunkdienst im Ausland, dessen politische Programmgestaltung in Absprache mit den Regierungs- und Oppositionsparteien gestaltet werden sollte, wurden offiziell. Bereits 1952 bezeichnete der NWDR den geplanten Sender als „Deutsche Welle“. Im Mai 1953 ging dieser Kurzwellendienst erstmals auf Sendung, wurde aber erst 1960 zu einer eigenständigen Rundfunkanstalt. Bis dahin wurde das Programm, wie das des Langwellensenders, vom NWDR organisiert.34 Sowohl der „Deutschlandfunk“ als auch der Sender „Deutsche Welle“ waren auf den zunehmenden mehr oder weniger subtilen Einfluss des Bundes zurückzuführen.35 Deswegen soll an dieser Stelle erwähnt sein, dass parallel zu der Etablierung der Rundfunksender seit Mai 1950 scharfe Debatten über ein „Bundesrundfunkgesetz“ geführt wurden. Nachdem der zu jener Zeit amtierende Kanzler Konrad Adenauer kritisiert hatte, dass das bestehende Rundfunksystem als Instrument der SPD-Opposition fungiere und damit die Bundesregierung behindere, folgten abwechselnd Entwürfe aus den Reihen der ARD und der Bundesregierung. Weder die Intendanten, noch die Politiker und die Alliierten konnten sich bei Konferenzen auf die Umsetzung einer Neuordnung einigen. Hauptdiskussionspunkte waren die Organisation der Rundfunkfreiheit, die Rolle der Parteien im Rundfunk und die Grenzen der Einflussnahme der Besatzungsmächte, die auch in den ersten Jahren nach der Gründung der Bundesrepublik die Rundfunkhoheit besaßen. Diese Auseinandersetzungen zwischen Entwurfsvorschlägen und Ablehnungen, zwischen rechtlichen Forderungen von politischer Seite und Zurückweisungen durch die Alliierten dauerten Jahre an. Als Konsequenz daraus machte das Bundesverfassungsgericht die Bestimmung der Rundfunkrichtlinien zunehmend zur eigenen Angelegenheit. Die dort von 1961 bis 2008 dreizehn gefällten Rundfunk-Urteile, die im Folgenden noch genauer behandelt werden, waren richtungweisend für jedes Bundesland. Ein für alle geltendes Rundfunkgesetz wurde jedoch nie verabschiedet.36

Die ARD arbeitete in den Jahren zwischen 1950 und 1954 an einem gemeinschaftlichen Fernsehprogramm. Zur Gestaltung und zur Regelung der gemeinsamen Finanzierung verabschiedeten die Intendanten im Juni 1953 den so genannten „Fernsehvertrag“ und gründeten eine „Ständige Programmkonferenz“. Nach langer Strukturierungsphase wurde schließlich ab November 1954 das Programm „Erstes Deutsches Fernsehen“ ausgestrahlt.37

Im April 1952 erfolgte auch der Beitritt der ARD in die „Europäische Rundfunk-Union“ (UER), die wiederum 1954 den aus acht europäischen Sendegesellschaften bestehenden Zusammenschluss „Eurovision“ gründete. Dadurch wurde ein europaweiter Programmaustausch ermöglicht.38

Im Jahr 1953 kamen erstmals Pläne für einen Werbefunk auf, die insbesondere von Zeitschriften und Verlagen kritisiert wurden, was verdeutlicht, dass der aus unserem heutigen Kommunikationssystem nicht mehr wegzudenkende Werbeanteil in der Wiederaufbauphase des Rundfunks ein Fremdkörper war. Dennoch integrierten die Rundfunkanstalten, beginnend mit dem BR, schrittweise Werbespots in ihre Programmgestaltung. 1954 entstand im Auftrag der ARD die „Arbeitsgemeinschaft Rundfunkwerbung“ und 1956 wurde schließlich die „Studiengesellschaft für Funk- und Fernsehwerbung e.V.“ gegründet, die zur Regelung des Umgangs mit Werbesendungen im öffentlich-rechtlichen Rundfunkprogramm beitragen sollten.39

Im Juni 1954 nahm der „Sender Freies Berlin“ seinen Sendebetrieb auf und fungierte als eigenständige Rundfunkanstalt in dem von den Westmächten besetzten Teil Berlins. Aufgrund der prekären Situation in der geteilten Besatzungszone Berlin hatte man über die Lizenzierung dieses Senders fünf Jahre debattiert. In den Jahren 1954/55 erfolgte die Gründung des Westdeutschen- und des Norddeutschen Rundfunks (WDR und NDR), nachdem die Alliierten die Verordnung Nr. 118, die eine Aufspaltung des NWDR bis dahin untersagt hatte, im Februar 1955 aufhoben. Beide Rundfunkanstalten etablierten sich als öffentlich-rechtliche Einrichtungen zunehmend im Hörfunk und präsentierten wenig später auch eigene Fernsehprogramme. Des Weiteren wurden sie Mitglieder der ARD.40 Im Mai desselben Jahres wurde die Alliierte Hohe Kommission nach über zehn Jahren oberster Kontrollfunktion aufgelöst und die Bundesrepublik erhielt die volle Rundfunksouveränität.41 Das Saarland erklärte im Januar 1957 seinen Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland und zum Ende des Jahres beschloss der Landtag das „Gesetz zur Gründung des Saarländischen Rundfunks“ (SR). Im Mai 1959 nahm die ARD den SR als neuntes Mitglied auf. Damit gehörten dem Zusammenschluss der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten insgesamt neun Mitglieder an.42

Oben wurde bereits darauf hingewiesen, dass seit Mitte der 1950er Jahre über eine Neuordnung des Rundfunkwesens verhandelt wurde. Die im Mai 1953 gegründete „Ständige Kommission für Rundfunkfragen“ legte ihre Entwürfe im Februar 1955 erstmals der Bundesregierung und den Länderregierungen vor. Dann folgte eine sechs Jahre andauernde Debatte zwischen der Bundesregierung und den Ländern, der so genannte „Fernsehstreit“, bei dem es im Wesentlichen um die Gestaltung eines zweiten Fernsehprogramms ging. Unter anderem forderten die Länder das Sende- und Programmmonopol für die Landesfunkanstalten und dass die Zuteilung neuer Funkwellen ausnahmslos an die bestehenden Sender erfolgen sollte. Der Bund setzte dem die Forderung nach mehreren konkurrierenden Sendern entgegen und verlangte einen Fernsehvertrag, der ein bundesweites Programm und mehrere Regionalprogramme festlegen sollte.43 Da diese Verhandlungsebene sich als nicht effizient erwies, beauftragte das Bundeskabinett die Innenminister der Länder neue Gestaltungsvorschläge zur Umgestaltung des Rundfunks zu entwerfen. Diese einigten sich im Oktober 1958 auf ein zweites Programm, das von den Rundfunkanstalten getragen werden sollte und hielten eine bundesgesetzliche Regelung für unnötig.44

Zur selben Zeit entwarf auch die Bundesregierung einen Antrag, in dem sie ein zweites Fernsehprogramm forderte, das unabhängig von den bestehenden Rundfunkanstalten fungieren sollte. Im Dezember 1959 beauftragte die Regierung die „Freies Fernsehen GmbH“, eine private Gesellschaft, die im Dezember 1958 gegründet worden war, ein solches Programm zu entwickeln. Letztendlich sollte daraus die „Deutschland - Fernsehen - GmbH“ entstehen, die auch unter „Adenauer-Fernsehen“ bekannt wurde, weil der Bundeskanzler den Versuch unternahm einen Sender einzurichten, der allein vom Bund organisiert wurde. Die von Adenauer geplanten Satzungsinhalte hielten die SPD-regierten Länder für verfassungswidrig und reichten Klage ein. Am 28.02.1961 verkündete das Bundesverfassungsgericht ein Urteil über die Neuordnung des Rundfunkwesens. Den Anträgen der Länder wurde stattgegeben und die vom Bund geplante Fernsehgesellschaft wurde verboten, mit der Begründung, dass der Staat nach Artikel 5 Absatz 1 und Artikel 30 des Grundgesetzes über keinerlei Kontrolle einer Rundfunkanstalt oder einer Mediengesellschaft verfügen darf. Dieses erste Rundfunk-Urteil erteilte den Ländern die Gesetzgebungskompetenz für den Rundfunk und gestand dem Bund nach Artikel 73 Nr. 7 lediglich die Zuständigkeit für die Übertragungstechnik zu.46

In Anlehnung an dieses Urteil erstellten die Ministerpräsidenten innerhalb weniger Monate einen Staatsvertrag über die Errichtung des „Zweiten Deutschen Fernsehen“ (ZDF), im Juni 1961 auf einer Konferenz unterzeichnet wurde. Die Fernsehgebührenverteilung zwischen ARD und ZDF wurde bereits im Mai festgelegt. Demnach sollten die ARD Landesfunkanstalten 70 Prozent der Gebühreneinnahmen erhalten und das ZDF 30 Prozent. Bis zum Dezember wurden mittels eines Darlehens vom rheinland-pfälzischen Landtag und mit dem Erwerb der Studios der „Freies Fernsehen GmbH“ wichtige organisatorische Zielsetzungen für das neue Programm erreicht. Bevor die gemeinnützige Anstalt des öffentlichen Rechts ZDF ihren Sendebetrieb im April 1963 aufnahm, und kurz darauf der Europäischen Rundfunkunion beitrat, zeichneten sich noch einige Konflikte mit der ARD ab. Dabei ging es vorwiegend um Sendeplätze und um die Programmaufteilung von ARD und ZDF. Aufgrund der anfänglichen Finanzierungsschwierigkeiten des ZDF stimmten die Ministerpräsidenten dem ARD-Vorschlag zu, dass die ARD in der Anfangsphase das zweite Programm ausstrahlen sollte.47

Schließlich existierten zwei große, öffentlich-rechtliche Rundfunkunternehmen nebeneinander, die sich in der Gestaltung der Programme und Sendezeiten zwar grundsätzlich voneinander absetzten, die jedoch den Anspruch einer objektiven, informierenden und bildenden Berichterstattung gemein hatten. In der Satzung des zwischen allen Bundesländern vereinbarten ZDF-Staatsvertrags48 heißt es dazu:

„In den Sendungen der Anstalt soll den Teilnehmern in ganz Deutschland ein objektiver Überblick über das Weltgeschehen, insbesondere ein umfassendes Bild der deutschen Wirklichkeit vermittelt werden.“49

„Der Intendant hat durch die Zusammenarbeit mit den für das Erste Fernsehprogramm Verantwortlichen darauf hinzuwirken, dass die Fernsehteilnehmer der Bundesrepublik zwischen zwei inhaltlich verschiedenen Programmen wählen können.“50 Die Zusammenarbeit zwischen der ARD und dem ZDF verbesserte sich stetig, da insbesondere in der internationalen Rundfunkkommunikation (Auslandssender „Deutsche Welle“, „Eurovision“ und „Europäische Rundfunkunion“) und bezüglich des Rundfunkengagements in Ost-Deutschland („Deutschlandfunk“) gleiche Zielvorstellungen bestanden. In den Richtlinien für die Sendungen des ZDF vom 11.07.1963 steht unter Absatz 4 Punkt 3:

„Das Programm soll der Wiedervereinigung Deutschlands in Frieden und Freiheit und der Erhaltung der Freiheit Berlins dienen. Es sind Sendungen zu veranstalten, die über die Lage in der sowjetisch besetzten Zone Deutschlands und in den Gebieten der Oder und Neisse mit dem Willen der Objektivität unterrichten.“51

Anhand dieser Formulierung soll die medienpolitische Lage in der DDR betrachtet werden. Im vorigen Punkt wurde bereits erläutert, dass sich die sowjetische Besatzungskommission von den Plänen der westlichen Alliierten abgrenzte. Das ist vor allem auf die unterschiedlichen politischen Ziele zurückzuführen. Nach Stalins gescheiterten Verhandlungen mit den Westalliierten über einen Friedensvertrag und die Wiedervereinigung Deutschlands, verstärkten sich Anfang der 1950er Jahre die umfassenden kommunistischen Ausrichtungen der Sowjetunion. Die DDR sollte ein sozialistischer Arbeiter- und Bauernstaat werden, in dem die durch Zwangsvereinigung von SPD und KPD entstandene „Sozialistische Einheitspartei Deutschlands“ (SED) als Parteidiktatur regieren sollte. Infolgedessen konstituierte sich die DDR als eine Republik, die das Mediensystem verstaatlichte und damit den Verordnungen und Gesetzen der Partei bzw. der Regierung unterstellte. In der DDR-Verfassung von 1949 gab es keinen Hinweis auf ein Presse- und Rundfunkgesetz, sondern lediglich die in Artikel 9 festgelegte „Freiheit zur Meinungsäußerung“, insofern sich diese im Rahmen der allgemeinen Gesetzgebung bewegte. Erst in der neuen Verfassung der DDR von 1968 wurde in Artikel 27 Absatz 1 und 2 eine unbeschränkte Meinungs-, Presse- und Rundfunkfreiheit deklariert. Jedoch wurde die Pressefreiheit nur als Bürgerrecht bewertet und war hinsichtlich der Informationsfreiheit stets den diktatorischen Grundsätzen der SED unterworfen.52

Schon 1945 wurde der Hörfunksender „Rundfunk der DDR“ gegründet, der ab 1952 unter der Leitung und Kontrolle des „Staatlichen Komitees für Rundfunk“ stand. Dieses Komitee setzte sich fast ausschließlich aus Mitarbeitern der SED zusammen und existierte bis zum Zusammenbruch der DDR. Bis 1960 wurden insgesamt vier Hörfunksender eingerichtet, zu denen auch der Propagandasender „Freiheitssender 904“ (1957) und der „Soldatensender 935“ (1960) zählten.53 Im Auftrag des staatlichen Fernsehfunks wurden im Dezember 1952 erstmals die deutschen Fernsehnachrichten „Aktuelle Kamera“ als Versuchsprogramm ausgestrahlt, die bis Dezember 1990 existierten. Daraus entwickelte sich im Januar 1956 der Sender „Deutscher Fernsehfunk“ (DFF).54 Aufgabe des Rundfunks war es den Zuhörern und Zuschauern ein nationalistisches, sozialistisches und moralisierendes Programm zu präsentieren, das, wie die Publikationen der Presse, langfristig eine politisch-ideologische Erziehung erzielte.55 Neben aktuellen Informationen und Themenbereichen der eigenen Region setzten sich die Programme dabei ideologisch gefärbt auch mit der politischen und wirtschaftlichen Situation der Bundesrepublik auseinander.

Grundsätzlich hingen die thematischen Schwerpunkte stets eng mit der SED-Ideologie und den jeweils aktuellen Zielen der Partei zusammen.56 1968 etablierte sich aus den Reihen des „Staatlichen Komitees für Rundfunk“ das „Staatliche Komitee für Fernsehen“ und ein Jahr später entstand ein zweites Fernsehprogramm, das noch stärker als das erste Programm als Bildungsträger fungieren sollte. Im Februar 1972 wurde der DFF in das „Fernsehen der DDR“ (DDR-FS) umbenannt und existierte unter diesem Namen bis 1990. Bis zum Jahr 1987 wurden noch weitere Hörfunksender gegründet, zu denen sowohl das „Jugendradio DT 64“ als auch der Kurz- und Mittelwellensender „Radio DDR International“, der weltweit Programme in deutscher Sprache und in zehn Fremdsprachen ausstrahlte, zählten. Dabei gab es kein Konkurrenz-Verhältnis zwischen einzelnen DDR-Sendern, da die Finanzierung über Gebühren, staatliche Subventionen und zu einem geringen Teil durch Werbung erfolgte. Diesbezüglich hatte auch das Postwesen einen entscheidenden Stellenwert, da die Post in der DDR sowohl für die Übertragungs- als auch für die Studiotechnik verantwortlich war.57 Das Interesse an den westlichen Sendeformen entwickelte sich nur langsam und die DDR- Hörfunk- und Fernsehsender standen, aufgrund ihres sozialistisch-ideologischen Charakters, unter deutlicher Kritik seitens der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der BRD.58 Aufgrund der Entwicklung neuer Ausstrahlungstechniken war es rund 80 Prozent der DDR- Bevölkerung möglich, sowohl einige westdeutsche Hörfunksender als auch die Fernsehsender ARD und ZDF zu empfangen. Der Staatssicherheitsdienst (Stasi) und die staatlichen Komitees der DDR versuchten nachdrücklich, diese Möglichkeit zu unterbinden.59 Hinsichtlich der hier aufgeführten Entwicklungen der Rundfunklandschaft in der BRD und der DDR zwischen 1950 bis Anfang der 1970er Jahre wird deutlich, wie prägnant der gesellschaftlich-politische Wandel im geteilten Deutschland die jeweiligen Mediensysteme geformt hat. Die langjährigen Diskussionen und Gerichtsverfahren in Westdeutschland demonstrieren, dass dort die von den Alliierten erarbeiteten Strukturen für ein demokratisches, föderalistisches Mediensystem angenommen wurden, während sich dieses Öffentlichkeitsmodell im ehemals sowjetisch besetzen Ostdeutschland nicht durchsetzen konnte.

1.3 Die Etablierung des Privatfunks und die gegenwärtige Medienlandschaft

Anfang der 1960er Jahre wirkten drei große Rundfunksysteme in Deutschland: In der Bundesrepublik die ARD, mit ihren verschiedenen Landesfunkanstalten, und das ZDF als von allen Ländern getragene Einrichtung. Und drittens der staatlich geleitete „Deutsche Fernsehfunk“ in der DDR.

Bereits während der Gründungsphase des „Zweiten Deutschen Fernsehens“ und den damit einhergehenden Diskussionen über zweite und dritte Hörfunk- und Fernsehprogramme hatten sich private Produktionsgesellschaften für Rundfunklizenzen beworben. Die „Freies Fernsehen GmbH“ war 1958 eine der ersten Gesellschaften, die sich ein Programm auf privatwirtschaftlicher Ebene zum Ziel setzte. Genau ein Jahr darauf gründete der deutsche Schauspieler Hans-Joachim Kulenkampff die „Kulenkampff-Television-Produktion GmbH“ für die Produktion und den Vertrieb von Fernsehfilmen, sowie für die Gestaltung von täglichen Programmen. Zudem gründeten Zeitungsverleger Kooperationen wie beispielsweise die „Presse-Fernseh-Nordrhein-Westfalen GmbH“ oder die niedersächsische „Presse- Fernseh-GmbH“, die die Betätigung der Publizistik auf den Ebenen eines privaten Hör- und Fernsehfunks verwirklichen sollten.60 Die Anzahl dieser und weiterer Zusammenschlüsse, nahm jährlich zu, denn grundsätzlich war die Teilnahme privater Anbieter bereits durch die Ergebnisse des ersten Rundfunkurteils, mit Bezug auf Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes, genehmigt.61 Da die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten jedoch ebenfalls Interesse an einem zweiten und schließlich auch an einem dritten, regionalen Fernsehprogramm hatten, zog sich die allgemeine Anerkennung privater Sender am Rundfunkmarkt über beinahe zwanzig Jahre hin. Die in diesem Zeitraum geführten medienpolitischen Auseinandersetzungen wurden durch die rundfunktechnischen Fortschritte (Frequenzvielfalt, Satellitenentwicklung, Farbfernsehen) und aufgrund der zunehmenden Wettbewerbssituation zwischen den Presse- und den Rundfunkmedien noch verstärkt.62 Ein entscheidender Aspekt war des Weiteren die Kommerzialisierung, die sich als Folge der Existenz von privaten Produktionsanstalten verstärkte. Insbesondere die ARD und der „Deutsche Gewerkschaftsbund“ (DGB) befürchteten einen Niveauverlust und eine Verflachung der Programme durch einen höheren Werbeanteil innerhalb der Hörfunk- und Fernsehsendungen. Die privaten Medienanstalten sollten sich jedoch ausschließlich über Werbeeinnahme finanzieren. Eine Initiative des bereits seit 1952 fungierenden „Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger“ (BDZV), dachte 1964 schließlich an eine Privatisierung des ZDF, die von den Ministerpräsidenten der Länder jedoch aus rechtlichen und wirtschaftlichen Gründen nachdrücklich abgelehnt wurde.63 Der Bundestag diskutierte im Zusammenhang mit einer notwendigen Neuordnung des Rundfunkwesens sogar über ein Anti-Werbegesetz für öffentlich-rechtliche Medienanstalten. Da im ZDF-Staatsvertrag aber eine Werbezeit von 20 Minuten täglich bereits manifestiert war, wurde der Gesetzentwurf von den Ländern abgelehnt.64

Der BR und der HR strahlten im Herbst 1964 als erste Landesrundfunkanstalten ein drittes Fernsehprogramm aus und anschließend folgten weitere ARD-Mitgliedanstalten. Als der WDR im Dezember 1965 ein „Drittes“ als Pilotprogramm ansetze, wurde vom Sender zum Selbstverständnis erklärt, dass dieses Fernsehprogramm, im Unterschied zu den bisherigen öffentlich-rechtlichen Sendeformaten, mittels künstlerischer, unterhaltender und bildender Themen gezielt Interessen-Minderheiten ansprechen sollte.65

Nachdem der saarländische Landtag im Dezember 1964 eine Änderung des Rundfunkgesetzes bezüglich der Veranstaltungen von Hörfunk- und Fernsehsendungen verabschiedete, war das Saarland das erste Bundesland, das privaten Rundfunkgesellschaften Konzessionen erteilte. Diese Entscheidung stieß bundesweit auf Kritik und die „Freie Rundfunk AG“ (FRAG) versuchte über Jahre hinweg eine solche Konzession zu erhalten. Da die Bemühungen erfolglos blieben, reichte die FRAG Klage beim Verwaltungsgericht ein. Von dort aus wurde der Sachverhalt 1978 dem Bundesverfassungsgericht übergeben, das am 16.06.1981 schließlich das dritte Rundfunkurteil, auch FRAG-Urteil66 genannt, fällte. Es erklärte die Abänderungen des saarländischen Rundfunkgesetzes in vielen Teilen für verfassungswidrig. Zudem wurden in erneut enger Anlehnung an Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes entscheidende Beschlüsse zur Neuregelung des Verhältnisses zwischen öffentlichem und privatem Rundfunk formuliert. Die binnenpluralistische Organisation der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, das heißt, die Vertretung vielfältiger Interessengruppen, sowohl im Programm als auch in den Kontrollräten, sollte durch eine außenpluralistische Organisation, also Meinungsvielfalt durch eine hohe Anzahl von Programmanbietern, ergänzt werden. Das Bundesverfassungsgericht beurteilte diese Struktur als legitim, sofern sich die privaten Rundfunkanstalten verpflichteten, sachliche und breite Informationen zu produzieren.67 Vor dem Hintergrund dieser neuen Richtlinien entwarfen die Bundesländer in den Jahren von 1981 bis 1987 Landesmediengesetze zur Regelung des außenpluralistischen, kommerziellen Modells. Darauf aufbauend wurden neben zahlreichen anderen kommerziellen Hörfunk- und Fernsehsendern auch „Radio-Tele-Luxembourg“ (RTL plus), im Januar 1984, und Sat.1, im Januar 1985, gegründet. Beide setzten ihren Programmschwerpunkt im Bereich der Unterhaltung, in dem vorwiegend Filme, Shows und Magazine ausgestrahlt wurden. Diese Entwicklung stieß bei den Intendanten und Ratsvorsitzenden des öffentlich-rechtlichen Systems oftmals auf Skepsis und führt nach wie vor zu medienpolitischen Diskussionen.68

Aufgrund der fortschreitenden Versuche hinsichtlich des Einsatzes der Satelliten- und Breitbandkabel-Technik zur Übertragung und Ausstrahlung von Rundfunkprogrammen und der Entwicklung neuer Technologien zur Informationsspeicherung und Datenübermittlung, entwickelte sich neben den Marktanteilen der öffentlich-rechtlichen und der privaten Rundfunkanbieter noch eine dritte Plattform: Der „Lokalfunk“ begann als nicht kommerzielle Einrichtung, die sich in konzeptioneller Hinsicht bereits zu Beginn ihrer Etablierung in „Freie Radios“, „Offene Kanäle“ und den „Bürgerrundfunk“ gliederte. Allen gemein war die Finanzierung über Spenden und Beiträge ehrenamtlicher Mitarbeiter.69

Nachdem die ARD und zahlreiche Regierungsmitglieder die Regelungen des niedersächsischen Landesrundfunkgesetzes von 1984, den privaten Rundfunk unbefristet zuzulassen, als verfassungswidrig kritisierten, reichten 201 Bundestagsmitglieder der SPD Klage beim Bundesverfassungsgericht ein. Dabei betonten sie die Unvereinbarkeit dieser Regelungen mit dem Bundes- und dem Landesrecht. Resultat des Verfahrens war das vierte Rundfunkurteil („Niedersachsen-Urteil“), das am 04.11.1986 verkündet wurde.70 Das Verhältnis der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gegenüber den privaten Rundfunkeinrichtungen wurde neu formuliert. Die Hauptverantwortung für eine ausführliche Berichterstattung und für die Ausstrahlung von politisch und kulturell bildenden Programmen, sollte ausschließlich dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk auferlegt werden. Den privaten Rundfunkgesellschaften wurde primär die Sicherung eines Grundstandards an Meinungsvielfalt zugewiesen. Des Weiteren erklärte das Bundesverfassungsgericht die bisher für private Rundfunkbewerber vorgesehene Zulassungsregelung durch staatliche Erlaubnisbehörden, wegen des Verstoßes gegen die Staatsfreiheit, für verfassungswidrig.71 Dieses Urteil führte in den Folgejahren zur Gründung der bis heute bestehenden staatlich unabhängigen Landesmedienanstalten.

Im April 1987 legten die Ministerpräsidenten den Landtagen den ausgehandelten „Staatsvertrag zur Neuordnung der Rundfunkwesens“ vor, der am 30.11.1987 schließlich in Kraft trat. Damit wurde nach vier Jahren kontroverser Verhandlungen endgültig ein „duales Rundfunksystem“ festgelegt. In der Präambel dieses Staatsvertrages heißt es:

„Mit der Vermehrung des elektronischen Medienangebots sollen Informationsvielfalt und kulturelles Angebot im deutschsprachigen Raum verstärkt werden. […] Für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sind Bestand und weitere Entwicklung zu gewährleisten. […]

Den privaten Veranstaltern sollen der Aufbau und die Fortentwicklung eines privaten Rundfunksystems ermöglicht werden.“72

Die Organisation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und des Privatfunks wurde auf allen Ebenen festgelegt, um eine klare Aufgabenverteilung und eine effiziente Finanzierungsgrundlage zu bestimmen.73 Mit der Existenz dieses Modells entwickelte sich eine neue Kommunikationsdynamik, die unsere Mediengesellschaft noch heute prägt. Das langwährende Monopol des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wurde aufgehoben und an Stelle dessen rückte die wechselseitige Beziehung zwischen den klassischen und den kommerziellen Rundfunkveranstaltern. Der Vertrag von 1987 wurde bislang bereits zehnmal geändert, was auf den pluralistischen Charakter der stetig expandierenden Medienlandschaft zurückzuführen ist.

Als wichtige Neuregelung des Mediensystems soll an dieser Stelle der „Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland“ vom 31.08.1991 genannt sein.74 Die Wiedervereinigung Deutschlands war ein bedeutender gesellschaftlicher und politischer Einschnitt und war folglich auch für die Zukunft der Medienlandschaft richtungweisend. Nahezu fünfzig Jahre hatte die DDR ein sich von der BRD abgrenzendes Mediensystem geführt. Erst 1987 schlossen die ARD und das ZDF ein Deutsch-Deutsches Fernsehabkommen mit dem „Staatlichen Komitee für Fernsehen“ der DDR, das den Austausch von Programmen und einzelnen Fernsehproduktionen vereinbarte.75 Nach dem Mauerfall wurden die neuen Bundesländer in das duale Rundfunksystem der alten Länder integriert. Der „Deutsche Fernsehfunk“ wurde von der ARD übernommen. Auch das ZDF erhielt Frequenzen. Dafür wurden die Staatsverträge beider öffentlich-rechtlichen Anstalten erneuert. Die Grundsätze des neuen Rundfunkstaatsvertrages schafften eine einheitliche Rahmenordnung für die gesamte Bundesrepublik.76 Im Februar 1992 wurde angesichts der ähnlichen kulturellen und wirtschaftlichen Situation der Region Berlin/Brandenburg ein Staatsvertrag über die gemeinsame Rundfunkarbeit dieser beiden Länder geschlossen.77

Auf den markanten Wandel der Informations- und Kommunikationstechnologie wurde oben schon des Öfteren hingewiesen. In den 1990er Jahren sahen Bund und Länder sich verpflichte, auf diese Situation zu reagieren und schließlich entstand im Januar und Februar 1997 ein „Staatsvertrag über Mediendienste“.78 Zweck dieses Vertrages war die Klärung des Rechtsverhältnisses zwischen Medienanbietern und Mediennutzern. Es wurde bestimmt, wie die Mediengesellschaft verantwortungsvoll mit den neuen Möglichkeiten der Computer- und audiovisuellen Technik umgehen sollte. Insbesondere wurden neue Regelungen des Daten-, Jugend- und Verbraucherschutzes erstellt, die einen verantwortungsbewussten Umgang mit der Digitalisierung und Komprimierung von Daten gewährleisten sollten.79

Alle öffentlich-rechtlichen und privaten Hörfunk- und Fernsehanstalten der Gegenwart zu nennen, ist hinsichtlich der Schwerpunktthematik dieser Arbeit nicht angebracht. Insbesondere die Zahl der privaten Medienanbieter steigt stetig. Sie sind beispielsweise im zweiten Band des Medienhandbuchs von 1996 von Pape und Samland aufgelistet.80 Die heutige Rundfunklandschaft ist geprägt von einer hoch komplexen technischen Infrastruktur. Die Medienanbieter und die Programmnutzer verkehren auf dem multilateralen Markt des digitalen Zeitalters. Um eine noch bessere Bild- und Tonqualität zu erreichen, soll in Deutschland bis zum Jahr 2010 die gesamte analog-terrestrische Antennenübertragung, des Hör- und Fernsehfunks durch die digitale Frequenzübertragung (DVB-T) ersetzt werden. Aufgrund der daraus resultierenden Übertragungsvielfalt wird sich das Informations- und Unterhaltungsangebot der Medien noch weiter ausdehnen. Bis 2015 soll das System auch europaweit etabliert sein, um eine bestmögliche Übertragung bei niedrigen Kosten zu ermöglichen.81 Ein ebenfalls wichtiger Aspekt ist die Archivierung der Daten, die es ermöglicht, noch Jahrzehnte später auf Sendematerial zurückzugreifen. Sowohl öffentlichrechtliche als auch private Medienanstalten nutzen moderne Computernetzwerke zur zentralen und dezentralen Datenverarbeitung.82

Das Internet ist wohl die markanteste Entwicklung unserer gesellschaftlichen Kommunikation und steht aufgrund seiner vielfältigen Anwendungsoptionen in einem ambivalenten Verhältnis zum Rundfunk. Einerseits macht sich jeder Anbieter dieses Medium zu Eigen, beispielsweise als interne Informationsquelle bei Nachrichtenagenturen, als Produktionshilfe und als Kommunikationsmittel. In Bezug auf den Konsumenten wird das Internet als Kommunikationsplattform über die Fernsehprogramme hinaus genutzt - als Basis für Serviceleistungen, sowie als Aufklärungs- und Unterhaltungsmedium auf den jeweiligen Websites.83 Anderseits tritt die zunehmende Präsenz des Internets, als Berufs- und Freizeitmedium, in Konkurrenz zu den Angeboten der Hörfunk- und Fernsehsender. Radio-, Film- und Fernsehprogramme werden mittlerweile auch verbreitet im Web genutzt. Ferner werden verschiedene Printmedien seit einigen Jahren elektronisch erstellt und via Internet veröffentlicht. Neben dem traditionellen Modell des Presse- und Rundfunkjournalismus hat sich seit Mitte der 1990er Jahre daher eine neuer Mediensparte etabliert, der so genannte Online-Journalismus. Diesbezüglich wurde parallel zur neunten Änderung des Rundfunkstaatsvertrags, welcher im März 2007 verabschiedete wurde, das „Telemediengesetz“ (TMG) zur Regelung des elektronischen Informations- und Geschäftsverkehrs entwickelt.84 Eine ARD/ZDF Online-Studie, die seit 1997 jährlich die Internet-Entwicklung in Deutschland beobachtet, hat im Jahr 2008 einen Zuwachs von 1,9 Millionen Internet-Nutzern verzeichnet.85 Wie die ARD/ZDF- Langzeitstudie86 zum Thema Massenkommunikation in Deutschland, die zwischen 1964 und 2005 durchgeführt wurde, jedoch belegt, bleiben bisher der Hörfunk (221 Minuten Nutzung pro Tag) und das Fernsehen (220 Minuten Nutzung pro Tag) die einflussreichsten Medien auf dem Kommunikationsmarkt. Das Fernsehen und das Radio haben sich also im Laufe eines halben Jahrhunderts zu den wichtigsten Begleitmedien entwickelt. Journalisten und Pressevertreter arbeiten „crossmedial“, das heißt, mittels einer gegenseitigen Durchlässigkeit der unterschiedlichen Medienbereiche.87 Die Wechselbeziehung zwischen Medien, Gesellschaft, Politik, Ökonomie und Kultur hat sich seit der Etablierung des dualen Rundfunksystems noch verstärkt. Als eine Konsequenz dieses Kooperationsverhältnisses ist auch der internationale Ausbau, vor allem auf Ebene des Rundfunks und des Films, zu werten. Die deutsche Kinowirtschaft wird schon seit mehreren Jahrzehnten zu einem wesentlichen Teil von amerikanischen - der Marktanteil liegt bei 80- bis 90 Prozent88 - englischen und französischen Film- und Serienproduktionen bestimmt. Doch auch die deutsche Medienindustrie besitzt, insbesondere aufgrund der ständigen Präsenz in der „Europäischen Rundfunkunion“ und durch die Zusammenarbeit mit der „Eurovision“, internationale Bedeutung. Erinnert sei noch einmal an den Auslandsrundfunk „Deutsche Welle“, der seit 2004 in etwa dreißig Sprachen vermehrt im Internet fungiert, da sich seit den 1990er Jahren in Folge zu geringer Nachfrage erhebliche Finanzierungsprobleme der Programme via Kurzwellenübertragung ergeben haben. Zudem verfügen beispielsweise der englische Auslandsrundfunk „British Broadcasting Corporation“ (BBC), sowie der amerikanische Nachrichten-Fernsehsender „Cable News Network“ (CNN) über feste Sendeplätze in der deutschen Rundfunklandschaft.89

Seit 1945 hat sich in Deutschland also eine hochdynamische Medienstruktur entwickelt, die besonders im Hörfunk und im Fernsehen stets durch Neuordnungen geprägt wurde. Immer noch bilden die einstigen Ideen der Alliierten die Grundlage der deutschen Medienkommunikation, jedoch führen das zunehmende Konkurrenzverhältnis und der Kampf um Zuschauerquoten immer wieder zur Auseinandersetzung um die ursprüngliche Selbstbestimmung der Sender. Auch die Debatten über die Bewandtnis und die Rechtfertigung von Fernsehgebühren, die Finanzierung durch Werbespots innerhalb der Rundfunkprogramme und durch Subventionen nehmen häufig großen Raum ein.90 Wohin genau sich die gegenwärtigen Medienbereiche in Folge der Online-Innovationen entwickeln ist langfristig nur schwer absehbar. Jedoch wirkt das System schon jetzt teilweise sehr undurchsichtig, weil die Möglichkeiten über Frequenzen, Spartensender, Webseiteneinrichtungen etc. sowohl Medienanbietern als Mediennutzern eine enorme Auswahl an Kommunikationsmöglichkeiten eröffnen.

2 Exkurs: „Medienreligion“ - Ein Phänomen der Massenmedien

Die Darstellung der Entwicklung der Presse- und vor allem der Rundfunklandschaft illustriert, wie sich im Zuge der Wiedervereinigung Deutschlands und der medienpolitischen Entscheidungen ein komplexes, unsere Gesellschaft durchdringendes Mediennetz ausgebildet hat. Nachrichten, Informationen und Unterhaltung sind über das enorme Angebot an Pressepublikationen, über vielfältige Rundfunkfunkprogramme, Fernseh- und Kinofilme und seit den 1990er Jahren mittels der Internetvernetzung weltweit auf zahlreichen Webseiten laufend abrufbar. Dieses Angebot wird für vor allem gezielt für Interessengruppen, für „Massen“, produziert. Modernste technische Medien werden zum einen von Journalisten und Produzenten zur Übermittlung ihres Angebotes an den Konsumenten genutzt und zum anderen von den Lesern, Zuhörern und Zuschauern selbst, um jenes Angebot zu empfangen. Über diese Wechselbeziehung entsteht Massenkommunikation: die Vermittlung von Berichten und Meinungen an eine große Zahl von Rezipienten.91 In den 1980er Jahren kam für technische Innovationen, wie beispielsweise für die mögliche Datenspeicherung auf Magnetbänder oder die Informationsvermittlung über Video- und Bildschirmtext sowie Kabelfernsehen, der Begriff „neue Medien“ auf.92

[...]


1 Vgl. Eimeren, Birgit; von Ridder, Christa -Maria: Trends in der Nutzung und Bewertung der Medien 1970 bis 2000. Ergebnisse der ARD/ZDF-Langzeitstudie Massenkommunikation, in: Media Perspektiven, 11/2000, S. 538-553.

2 Anmerkung: Wenngleich diese Arbeit sich auf die Medienarbeit der evangelischen Kirche stützt, ist es punktuell notwendig auch auf die katholische Kirche zu schließen, da die Medienpräsenz der beiden Konfessionen häufig zueinander in Verbindung steht.

3 Vgl. Kopper, Gerd G.: Medien- und Kommunikationspolitik der Bundesrepublik Deutschland. Ein chronologisches Handbuch 1944 bis 1988, Saur Verlag, München 1992.

4 Vgl. Pfändtner, Bernhard und Möller, Silke: Nationalsozialismus, C.C. Buchner Verlag, 2.Aufl., Bamberg 2007, S. 106 und S.138 und Internet: Declaration Regarding the Defeat of Germany and the Assumption of Supreme Authority with Respect to Germany and Supplementary Statements, The American Society of International Law, 1945, www.jstor.org/pss/2213921, 10.01.2009.

5 Vgl. Vollnhals, Clemens: Entnazifizierung. Politische Säuberung und Rehabilitierung in den vier Besatzungszonen 1945-1949, Deutscher Taschenbuch Verlag, München 1991, S. 7-9.

6 Vgl. Kopper, Gerd G.: Medien- und Kommunikationspolitik der Bundesrepublik Deutschland. Ein chronologisches Handbuch 1944 bis 1988, Saur Verlag, München 1992, S. 59.

7 Vgl. Bundeszentrale für politische Bildung: Informationen zur politischen Bildung. Nationalsozialismus II. Führerstaat und Vernichtungskrieg, Nr. 266/2000, S.20.

8 Vgl. Lerg, Winfried B.: Zur geschichtlichen Entwicklung des Fernsehens in Deutschland. Das Fernsehen der Reichs-Rundfunkgesellschaft 1935-1944, in Longolius, Christian (Hrsg.): Fernsehen in Deutschland. Gesellschaftspolitische Aufgaben und Wirkungen eines Mediums, Hase& Kohler Verlag, Mainz 1967, S. 12-14.

9 Vgl. Kutsch, Arnulf: Rundfunk unter alliierter Besatzung, in Wilke, Jürgen (Hrsg.): Mediengeschichte der Bundesrepublik Deutschland, Böhlau-Verlag, Bonn 1999, S.60 f.; Anmerkung: Frankreich billigte das Abkommen nachträglich, nachdem die Alliierten Roosevelt, Churchill und Stalin sich auf der Potsdamer Konferenz (17.07.-02.08.1945) einigten auch Frankreich eine Besatzungszone zuzuteilen.

10 Vgl. Kopper, Gerd G.: Medien- und Kommunikationspolitik der Bundesrepublik Deutschland. Ein chronologisches Handbuch 1944 bis 1988, Saur Verlag, München 1992, S. 94-95.

11 Anmerkung: Zur Entwicklung dieser Sender siehe im anschließenden Punkt anhand der Entstehung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Wortwörtliche Formulierungen dieser Gesetze sind zu finden bei Vollnhals, Clemens: Entnazifizierung. Politische Säuberung und Rehabilitierung in den vier Besatzungszonen 1945-1949, Deutscher Taschenbuch Verlag, München 1991.

12 Vgl. Kopper, Gerd G.: Medien- und Kommunikationspolitik der Bundesrepublik Deutschland. Ein chronologisches Handbuch 1944 bis 1988, Saur Verlag, München 1992, S. 96 und S. 102-103.

13 Vgl. Koszyk, Kurt: Pressepolitik für Deutsche 1945-1949. Geschichte der deutschen Presse. Teil IV, Copress Verlag, München 1986, S. 45 f.

14 Vgl. Kopper, Gerd G.: Medien- und Kommunikationspolitik der Bundesrepublik Deutschland. Ein chronologisches Handbuch 1944 bis 1988, Saur Verlag, München 1992, S.102 und 105.

15 Vgl. ebd., S. 110 und S. 120.

16 Vgl. ebd., S. 62-63.

17 Vgl. ebd., S.102-104.

18 Vgl. Bausch, Hans: Rundfunk in Deutschland. Rundfunkpolitik nach 1945. Erster Teil, Dt. TaschenbuchVerl., München 1980, S. 26-36.

19 Vgl. Kutsch, Arnulf: Rundfunk unter alliierter Besatzung, in Wilke, J. (Hrsg.): Mediengeschichte der Bundesrepublik Deutschland, Böhlau Verlag, Köln 1999, S. 70.

20 Vgl. Kopper, Gerd G.: Medien- und Kommunikationspolitik der Bundesrepublik Deutschland. Ein chronologisches Handbuch 1944 bis 1988, Saur Verlag, München 1992, S. 105.

21 Vgl. Bausch, Hans: Rundfunk in Deutschland. Rundfunkpolitik nach 1945. Erster Teil, Dt. TaschenbuchVerlag, München 1980, S. 72-14.

22 Siehe Quelle: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Artikel 5 Absatz 1, Textausgabe, Bundeszentrale für politische Bildung (Hrsg.), Bonn 2005, S. 14.

23 Vgl. Kopper, Gerd G.: Medien- und Kommunikationspolitik der Bundesrepublik Deutschland. Ein chronologisches Handbuch 1944 bis 1988, Saur Verlag, München 1992, S. 116.

24 Vgl. Kutsch, Arnulf: Rundfunk unter alliierter Besatzung, in Wilke, J. (Hrsg.): Mediengeschichte der Bundesrepublik Deutschland, Böhlau Verlag, Köln 1999, S. 61.

25 Vgl. Kopper, Gerd G.: Medien- und Kommunikationspolitik der Bundesrepublik Deutschland. Ein chronologisches Handbuch 1944 bis 1988, Saur Verlag, München 1992, S. 118.

26 Anmerkung: Das französische Rundfunk-Modell stand aufgrund seiner zentralistischen und staatsnahen Struktur nicht zur Diskussion. Vgl. auch Fischer Lexikon: Publizistik Massenkommunikation, Noelle-Neumann, Elisabeth; Schulz, Winfried, Wilke, Jürgen (Hrsg.), Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt am Main 2002, S. 553.

27 Vgl. Kopper, Gerd G.: Medien- und Kommunikationspolitik der Bundesrepublik Deutschland. Ein chronologisches Handbuch 1944 bis 1988, Saur Verlag, München 1992, S. 60.

28 Vgl. Wallenreiter, Christian: Die ARD und ihr Fernsehen, in Longolius: Fernsehen in Deutschland. Gesellschaftspolitische Aufgaben und Wirkungen eines Mediums, Hase& Kohler Verlag, Mainz 1967, S. 23-24.

29 Vgl. Kopper, Gerd G.: Medien- und Kommunikationspolitik der Bundesrepublik Deutschland. Ein chronologisches Handbuch 1944 bis 1988. Saur Verlag, München 1992, S. 108.

30 Vgl. Bausch, Hans: Rundfunk in Deutschland. Rundfunkpolitik nach 1945. Erster Teil, Deutscher Taschenbuchverlag, München 1980, S. 251.

31 Vgl. ebd., S. 252-258.

32 Vgl. ebd., S. 125.

33 Vgl. Kopper, Gerd G.: Medien- und Kommunikationspolitik der Bundesrepublik Deutschland. Ein chronologisches Handbuch 1944 bis 1988. Saur Verlag, München 1992, S. 122-123 und 125-126.

34 Vgl. ebd., S. 135.

35 Vgl. Fischer Lexikon: Publizistik Massenkommunikation, Noelle-Neumann, Elisabeth; Schulz, Winfried, Wilke, Jürgen (Hrsg.), Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt am Main 2002, S. 554.

36 Vgl. Kopper, Gerd G.: Medien- und Kommunikationspolitik der Bundesrepublik Deutschland. Ein chronologisches Handbuch 1944 bis 1988. Saur Verlag, München 1992, S. 61.

37 Vgl. ebd., S. 149 und S. 161 und vgl. Wallenreiter, Christian: Die ARD und ihr Fernsehen, in Longolius: Fernsehen in Deutschland. Gesellschaftspolitische Aufgaben und Wirkungen eines Mediums, Hase&Kohler Verlag, Mainz 1967, S. 26 und S. 161.

38 Vgl. Kopper, Gerd G.: Medien- und Kommunikationspolitik der Bundesrepublik Deutschland. Ein chronologisches Handbuch 1944 bis 1988. Saur Verlag, München 1992, S. 140 und S. 158.

39 Vgl. ebd., S. 154, S. 158, S. 168-169 und S. 171.

40 Vgl. ebd., S. 163.; und vgl. Bausch, Hans: Rundfunk in Deutschland . Rundfunkpolitik nach 1945. Erster Teil, Dt. Taschenbuch- Verl., München 1980, S. 213-234.

41 Vgl. Fischer Lexikon: Publizistik Massenkommunikation, Noelle-Neumann, Elisabeth; Schulz, Winfried, Wilke, Jürgen (Hrsg.), Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt am Main 2002, S. 555.

42 Vgl. Kopper, Gerd G.: Medien- und Kommunikationspolitik der Bundesrepublik Deutschland. Ein chronologisches Handbuch 1944 bis 1988. Saur Verlag, München 1992, S. 174 und S. 191.

43 Vgl. Fuhr, Ernst W.: ZDF-Staatsvertrag. Staatsvertrag über die Errichtung der gemeinnützigen Anstalt des öffentlichen Rechts „Zweites Deutsches Fernsehen“, Hase& Koehler Verlag, Mainz 1972, S. 9-10.

44 Vgl. Kopper, Gerd G.: Medien- und Kommunikationspolitik der Bundesrepublik Deutschland. Ein chronologisches Handbuch 1944 bis 1988, Saur Verlag, München 1992, S. 181 und S. 187.

45 Vgl. Fuhr, Ernst W.: ZDF-Staatsvertrag. Staatsvertrag über die Errichtung der gemeinnützigen Anstalt des öffentlichen Rechts „Zweites Deutsches Fernsehen“, Hase& Koehler Verlag, Mainz 1972, S. 10-11.

46 Vgl. ebd., 1. Fernsehurteil, S. 228 und vgl. Kopper, Gerd G.: Medien- und Kommunikationspolitik der Bundesrepublik Deutschland. Ein chronologisches Handbuch 1944 bis 1988, Saur Verlag, München 1992, S. 211.

47 Vgl. ebd., S. 213-216 und S. 226.

48 Anmerkung: Die vollständigen Satzungsinhalte, Richtlinien und Rundfunk-Urteile liegen vor in: Fuhr, Ernst W.: ZDF-Staatsvertrag. Staatsvertrag über die Errichtung der gemeinnützigen Anstalt des öffentlichen Rechts „Zweites Deutsches Fernsehen“, Hase& Koehler Verlag, Mainz 1972, S. 195-327.

49 Siehe Quelle: Satzung der gemeinnützigen Anstalt des öffentlich Rechts „Zweites Deutsches Fernsehen“, § 3 Absatz 1, in Fuhr, Ernst W.: ZDF-Staatsvertrag. Staatsvertrag über die Errichtung der gemeinnützigen Anstalt des öffentlichen Rechts „Zweites Deutsches Fernsehen“, Hase& Koehler Verlag, Mainz 1972, S. 195.

50 Siehe Quelle: Satzung der gemeinnützigen Anstalt des öffentlich Rechts „Zweites Deutsches Fernsehen“, § 17 Absatz 3, in ebd., S. 199.

51 Siehe Quelle: Satzung der gemeinnützigen Anstalt des öffentlich Rechts „Zweites Deutsches Fernsehen“, § 17 Absatz 3, in ebd., S. 203.

52 Vgl. Fischer Lexikon: Publizistik Massenkommunikation, Noelle-Neumann, Elisabeth; Schulz, Winfried, Wilke, Jürgen (Hrsg.), Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt am Main S. 216 und S. 223-226.

53 Vgl. ebd., S. 224.

54 Vgl. Lingenberg, Jörg: Der Deutsche Fernsehfunk, in Longolius, Christian (Hg.): Fernsehen in Deutschland. Gesellschaftspolitische Aufgaben und Wirkungen eines Mediums, Hase& Kohler Verlag, Mainz 1967, S. 39.

55 Vgl. Fischer Lexikon: Publizistik Massenkommunikation, Noelle-Neumann, Elisabeth; Schulz, Winfried, Wilke, Jürgen (Hrsg.), Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt am Main 2002, S. 214-215.

56 Vgl. Lingenberg, Jörg: Der Deutsche Fernsehfunk, in Longolius, Christian (Hg.): Fernsehen in Deutschland. Gesellschaftspolitische Aufgaben und Wirkungen eines Mediums, Hase& Kohler Verlag, Mainz 1967, S. 39-41.

57 Vgl. Fischer Lexikon: Publizistik Massenkommunikation, Noelle-Neumann, Elisabeth; Schulz, Winfried, Wilke, Jürgen (Hrsg.), Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt am Main 2002, S. 224 und S. 226.

58 Vgl. Lingenberg, Jörg: Der Deutsche Fernsehfunk, in Longolius, Christian (Hg.): Fernsehen in Deutschland. Gesellschaftspolitische Aufgaben und Wirkungen eines Mediums, Hase& Kohler Verlag 2002, S. 215, Mainz 1967, S. 38 und S. 42.

59 Vgl. Fischer Lexikon: Publizistik Massenkommunikation, Noelle-Neumann, Elisabeth; Schulz, Winfried, Wilke, Jürgen (Hrsg.), Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt am Main 2002, S. 226-227.

60 Vgl. Kopper, Gerd G.: Medien- und Kommunikationspolitik der Bundesrepublik Deutschland. Ein chronologisches Handbuch 1944 bis 1988, Saur Verlag, München 1992, S. 197 und S. 199.

61 Vgl. ebd. S. 211 und siehe Quelle: Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28.Februar 1961, in Fuhr, Ernst W.: ZDF-Staatsvertrag. Staatsvertrag über die Errichtung der gemeinnützigen Anstalt des öffentlichen Rechts „Zweites Deutsches Fernsehen“,Hase& Koehler Verlag, Mainz 1972, S. 228.

62 Vgl. Kopper, Gerd G.: Medien- und Kommunikationspolitik der Bundesrepublik Deutschland. Ein chronologisches Handbuch 1944 bis 1988, Saur Verlag, München 1992, S. 241-251.

63 Vgl. ebd., S. 248-250.

64 Vgl. Kopper, Gerd G.: Medien- und Kommunikationspolitik der Bundesrepublik Deutschland. Ein chronologisches Handbuch 1944 bis 1988, Saur Verlag, München 1992,S. 253.

65 Vgl. ebd., S. 257.

66 Siehe Quelle Internet: BVerfGE 57, 295 - 3. Rundfunkentscheidung, www.servat.unibe.ch/law/dfr/bv057295.html, 10.12.2008. 23

67 Vgl. Kopper, Gerd G.: Medien- und Kommunikationspolitik der Bundesrepublik Deutschland. Ein chronologisches Handbuch 1944 bis 1988, Saur Verlag, München 1992, S. 355.

68 Vgl. ebd., S. 398 und S. 426-427.

69 Vgl. ebd., S. 382-383 und S. 391.

70 Vgl. Pape, Martin und Samland, Detlev: Medienhandbuch. Die Privaten. Privater Hörfunk/Privates Fernsehen. Rundfunkstaatsverträge, Band 1, Luchterhand Verlag, Neuwied 1996, S. 2.

71 Vgl. ebd., S. 2.

72 Siehe Quelle: Staatsvertrag zur Neuordnung des Rundfunkwesen svom 30.11.1987, in Pape, Martin und Samland, Detlev: Medienhandbuch. Die Privaten. Privater Hörfunk/Privates Fernsehen. Rundfunkstaatsverträge, Band 1, Luchterhand Verlag, Neuwied 1996, Punkt 3.2, S. 1.

73 Vgl. ebd., S. 1-7.

74 Siehe Quelle: Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland vom 31.08.1991, in ebd., Punkt

3.8.2, S. 1-29.

75 Vgl. Kopper, Gerd G.: Medien- und Kommunikationspolitik der Bundesrepublik Deutschland. Ein chronologisches Handbuch 1944 bis 1988, Saur Verlag, München 1992, S. 398 und S. 507.

76 Vgl. Pape, Martin und Samland, Detlev: Medienhandbuch. Die Privaten. Privater Hörfunk/Privates Fernsehen. Begründung zum Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland, Band 1, Luchterhand Verlag, Neuwied 1996, Punkt 3.8.3, S. 1.

77 Vgl. ebd., Staatsvertrag über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich des Rundfunks, Punkt 3.10, S. 1.

78 Siehe Quelle: Staatsvertrag über Mediendienste , in Pape, Martin und Samland, Detlev: Medienhandbuch. Die Privaten. Privater Hörfunk/Privates Fernsehen, Band 1, Luchterhand Verlag, Neuwied 1996, Punkt 3.11.2, S. 1- 7.

79 Vgl. ebd., S. 2-6.

80 Vgl. Pape, Martin und Samland, Detlev: Medienhandbuch. Die Privaten. Privater Hörfunk/Privates Fernsehen. Band 2, Luchterhand Verlag, Neuwied 1996, S. 1fff.

81 Vgl. Internet: NDR-Online, Fragen und Antworten auf die Digitalisierung, www1.ndr.de/unternehmen/technik/fernsehempfang_digital/fernsehempfangdigital2.html, 10.12.2008.

82 Vgl. Kopper, Gerd G.: Medien- und Kommunikationspolitik der Bundesrepublik Deutschland. Ein chronologisches Handbuch 1944 bis 1988, Saur Verlag, München 1992, S. 65.

83 Anmerkung: Vergleiche dazu die Website-Strukturen der großen Anbieter im Internet unter: www.ard.de, www.zdf.de, www1.ndr.de, www.rtl.de, www.sat1.de, 10.12.2008.

84 Vgl. Internet Quelle: „Telemediengesetz“, in Bundestagsblatt Jahrgang 2007, Teil 1 Nr.6, Bonn 2007, www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl107s0179.pdf, 10.12.2008.

85 Vgl. Internet Quelle: Ergebnisse der ARD/ZDF- Onlinestudie 2008, in Media Perspektiven 7/2008, http://www.daserste.de/service/studie08_1.pdf, 10.12.2008.

86 Vgl. Reitze, Helmut; Ridder, Christa-Maria: Massenkommunikation VII. Eine Langzeitstudie zur Mediennutzung und Medienbewertung 1964-2005, Band 19, Nomos Verlag, Baden-Baden 2006.

87 Vgl. Kopper, Gerd G.: Medien- und Kommunikationspolitik der Bundesrepublik Deutschland. Ein chronologisches Handbuch 1944 bis 1988, Saur Verlag, München 1992, S. 65.

88 Vgl. Herrmann, Jörg: Medienerfahrung und Religion. Eine empirisch-qualitative Studie zur Medienreligion, Band 51, Vandenhoeck & Ruprecht Verlag, Göttingen 2007, S. 133.

89 Vgl. ebd., S. 64 -65 und S. 505.

90 Anmerkung: Zur Funktion und gegenwärtiger Position der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) vgl im Internet unter: www1.ndr.de/unternehmen/organisation/gebuehren/kurz_zusammengefasst/ndr1224.html, 10.12.2008.

91 Vgl. Bentele, Günter; Brosius, Hans-Bernd; Jarren, Otfried (Hrsg.): Lexikon Kommunikations- und Medienwissenschaft, VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2006, S. 161.

92 Vgl. ebd., S. 165 und Ratzke, Dieter: Handbuch der Neuen Medien: Information und Kommunikation, Fernsehen und Hörfunk, Presse u. Audiovision heute und morgen, zweite Auflage, Deutsche Verlags-Anstalt. Stuttgart 1984, S. 14-15.

Ende der Leseprobe aus 129 Seiten

Details

Titel
Die Evangelische Kirche und Medien in Deutschland seit 1945
Hochschule
Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover
Note
1,0
Autor
Jahr
2009
Seiten
129
Katalognummer
V144063
ISBN (eBook)
9783640543519
ISBN (Buch)
9783640543427
Dateigröße
1420 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Kirche und Rundfunk, Medienreligion, Drittsenderecht, chrismon, Radiokirche, EKD-Gesamtpläne, Rundfunkgesetze, Mandat und Markt, Margot Käßmann, epd, Wort zum Sonntag, N-JOY, NDR2, FFN, Sat 1 So gesehen
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Diana Schild (Autor:in), 2009, Die Evangelische Kirche und Medien in Deutschland seit 1945, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/144063

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