Inhaltsverzeichniss III
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis II
1 Einleitung 1
2 Das Schulsystem 2
2.1 Schule und Koedukation 3
2.2 Welche Aufträge hat die Schule? 2
3 Empirie. 5
3.1 Beschaffenheit der Schulen und ihres Personals 5
3.2 Ursachen 7
3.3 Möglichkeiten. 9
4 Fazit. 11
Quellenverzeichnis 13
11Einleitung 11
1 Einleitung
Im Zuge der Zunahme von Qualifikation und Wissen in unserer Gesellschaft kam es in der Vergangenheit häufiger zu angeregten Diskussionen über deren Erreichbarkeit und Verteilung auf Personen verschiedener Kategorien innerhalb der Gesellschaft. Formaler Startpunkt nahezu jeder Bildungskarriere ist die Schule, welche Kenntnisse vermittelt und Abschlüsse vergibt, die dann zumeist wegweisend für den weiteren gesellschaftlichen und bildungstechnischen Werdegang einer Person sind. Auf Grundlage dieser Schlüsselfunktion der Schule soll ihr auch in dieser Arbeit das Hauptinteresse gelten. Durch einen Artikel von Allan Guggenbühl in der NZZ (Neue Züricher Zeitung) wurde der Autor im Speziellen auf die Kategorie Geschlecht aufmerksam. In seinem Artikel 'Böse Buben' sieht Allan Guggenbühl eine deutliche Benachteiligung der männlichen Schülerschaft gegenüber der weiblichen als gegeben an (vgl. Guggenbühl; August; 2001; „Böse Buben“- NZZ-Folio). Diese Position formuliert der Autor in der Hypothese:
Für weibliche Schüler ist es in deutschen Schulen wahrscheinlicher einen höherwertigen Abschluss zu erreichen, als für männliche.
Inwieweit diese Hypothese zutreffend ist, wird der Autor in der vorliegenden Arbeit herausstellen. Vertiefend wird auf diese Thematik am Beispiel des Primarbereichs, Sekundarbereichs I sowie an der Schulform Gymnasium, als Teil des Sekundarbereichs II, eingegangen. Im zweiten Abschnitt wird der Verlauf der Koedukationsdebatte skizziert und die Kernaufgaben der Schule am Beispiel Schleswig-Holsteins beleuchtet. Der dritte Abschnitt widmet sich den bislang gemachten Erfahrungen im geschlechtergemeinsamen Unterricht und ihren Ergebnissen, welche durch empirische Erhebungen belegt werden. Hierbei steht neben der Ursachenbenennung das Aufzeigen von Möglichkeiten zur Behebung von eventuell vorhandenen Missständen im Fokus. Im vierten Abschnitt werden erfolgversprechende Ansätze abschließend durch den Autor diskutiert. Zielsetzung dieser Arbeit ist es einen Bei- trag zum Verständnis der aktuellen Diskussion zu liefern.
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2 Das Schulsystem
2.1 Welche Aufträge hat die Schule?
Da Bildungsangelegenheiten Ländersache sind und daher jedes Bundesland seine eigenen Schulgesetze erlässt, wird exemplarisch am Schulgesetz von Schleswig-Holstein der dort definierte Kernauftrag der Schule herausgestellt. Hier sei noch angemerkt, dass auch die Schulpflicht Ländersache ist und sich im Bundesland Schleswig-Holstein auf 9 Jahre beläuft(Schleswig-Holstein; 2007; §20). Ferner heißt es dort „Der Auftrag der Schule wird bestimmt durch das Recht des jungen Menschen auf eine seiner Begabung, seinen Fähigkeiten und seiner Neigung entsprechende Erziehung und Ausbildung...“ (Schleswig-Holstein; 2007; §4.1). Neben dem Bildungserwerb oder auch Ausbildung wird in der Schule auch die Sozialisation vorangetrieben. Sozialisation soll in der vorliegenden Arbeit als „Prozeß der Entstehung und Entwicklung der Persönlichkeit in wechselseitiger Abhängigkeit von der gesellschaftlich vermittelten sozialen und materiellen Umwelt. Vorrangig thematisch ist dabei…, wie sich der Mensch zu einem gesellschaftlich handlungsfähigen Subjekt bildet“ (Geulen/ Hurrelmann; 1980; S. 51) zu verstehen. Ferner soll gemäß dem angeführten Schulgesetz in der Schule auch erzieherisch auf die Schüler eingewirkt werden. Um auch den Begriff der Erziehung kurz aufzugreifen, eine Definitionen nach Brezinka: „Unter Erziehung werden soziale Handlungen verstanden, durch die Menschen versuchen das Gefüge der psychischen Disposition anderer Menschen in irgendeiner Hinsicht dauerhaft zu verbessern oder seine als wertvoll beurteilten Kompetenzen zu erhalten“ (Brezinka 1975 zit. nach Gudjons; 1995; S.185). Ferner heißt es im Schulgesetz noch, es sei bestimmend für den Auftrag der Schulen „…die einzelne Schülerin und den einzelnen Schüler auf ihre Stellung als… Bürger mit den entsprechenden Rechten und Pflichten vorzubereiten“(Schleswig-Holstein; 2007; §4.1). Wir erkennen also den Auftrag der Schule den Kindern neben der Wissensvermittlung auch den Weg in die Gesellschaft aufzuzeigen. Nach Diefenbach hat die Schule den Auftrag der sozialen Platzierung inne, denn auf Grundlage der Bildungsabschlüsse wird auf gesammeltes Wissen und Sozialisationsleistungen zurückgeschlossen (vgl. Diefenbach; 2002; 940). Vereinfachend lässt sich die Funktion der Schule also in 4 Hauptsegmente aufteilen: erstens die Bildungsvermittlung, zwei- tens die Zuordnungsfunktion der Schüler zu ihren Folgebildungsstätten, drittens die
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sogenannten „Integrationsfunktion“(Gudjons; 1995; S.263) und viertens die Weitergabe von Kultur. (vgl. Gudjons; 1995; S.263) 2.2 Schule und Koedukation
Um einen kurzen Einblick in die Genese des heutigen schulischen Systems zu gewähren wird die Geschichte des geschlechtergemeinsamen Unterrichts kurz skizziert. Dem Begriff der Koedukation werden verschiedene Bedeutungen zugeordnet. In dieser Arbeit kommt dem Begriff der Koedukation die Bedeutung der gemeinsamen Unterrichtung von Mädchen und Jungen zu. Koedukation wurde in der Bundesrepublik Deutschland länderabhängig ab den 1960er Jahren eingeführt und wurde für das gesamte damalige Bundesgebiet durchgesetzt. (vgl. Hanke; 2003; Koedukation) Im Anschluss an die Einführung ergaben sich verschiedene Entwicklungsstufen der Sichtweise auf die Koedukation, welche bei Crotti aus Sicht des Autors sehr anschaulich erläutert sind. Aus diesem Grund sollen diese nachfolgend aufgeführt werden.
Nach Crotti lässt sich der neuere Diskurs über Koedukation in drei Hauptphasen einteilen. Während der ersten Phase, welche Crotti in die 1960er Jahre einordnet, wurden rechtliche Benachteiligungen von Frauen / Mädchen in Bildungsfragen ausgeräumt. In der zweiten Phase, beginnend in den 1980er Jahren, sah man sich genötigt „kompensatorische Maßnahmen“ (Crotti; 2006; S.363) einzuleiten. Gemäß Crotti entspringt dann aus der Kritik an vorhergehenden Maßnahmen, wie auch der Kenntnisnahme vom männlichen Geschlecht die dritte Phase der Debatte, welche sich das Ziel gesetzt hat männliche und weibliche Bildungsinteressen gleichermaßen zu bedenken. (vgl. Crotti; 2006; S.363) Als ein Beispiel der sogenannten reflexiven Koedukation lässt sich auch der Vorstoß Schleswig-Holsteins verstehen, welches 1990 folgenden Zusatz in sein Schulgesetz aufnahm: „Aus pädagogischen Gründen kann in einzelnen Fächern zeitweise getrennter Unterricht stattfinden“(Schleswig-Holstein; 1990; §5.1). (vgl. Crotti; 2006; S.363) Inwieweit derartige Vorstöße erfolgversprechend sind, wird später in der Arbeit durch den Autor noch aufgegriffen. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass der Schule als Institution eine entscheidende Rolle in der weiteren gesellschaftlichen Entwicklung der Jungen und Mädchen zukommt. Wenn wir nun eine ungleiche Chancenverteilung von Jungen und Mädchen zu Grunde legen, wie beispielsweise Guggenbühl (siehe Kapitel 1) das
Arbeit zitieren:
Christof Kaczmarkiewicz, 2008, Chancengleichheit innerhalb der Schulausbildung im Hinblick auf die Kategorie Geschlecht, München, GRIN Verlag GmbH
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