INHALTSVERZEICHNIS
1. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
1.1 Definition „Währung“
1.2 Definition „Währungsunion“
1.3 Definition „Wirtschafts- und Währungsunion“
2. SCHRITTE ZUR WÄHRUNGSPOLITISCHEN INTEGRATION
3. DER MAASTRICHTER VERTRAG
4. DIE PHASEN DER EWU-BILDUNG
5. PHASEN DER EURO - EINFÜHRUNG
5.1 Die Vorbereitungsschritte in Phase A (Mai bis Dezember 1998)
5.2 Umstellung des Buchgeldes in Phase B (1999-2001)
5.3 Bargeldaustausch in Phase C (erste Hälfte 2002)
6. DIE EUROPÄISCHE ZENTRALBANK
6.1 Gründung der Europäischen Zentralbank
6.2 Aufgaben der Europäischen Zentralbank
6.3 Unabhängigkeit der Europäischen Zentralbank
7. KONVERGENZKRITERIEN
8. CHANCEN UND RISIKEN DER WÄHRUNGSUNION
8.1 Volkswirtschaftliche Vorteile
8.2 Chancen für den Arbeitsmarkt
8.3 Währungsunion als Perspektive für Deutschland? - Eine kritische
Betrachtung
8.4 Fazit
9. LITERATURVERZEICHNIS
10. ERGEBNISTHESEN
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1. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
1.1 Definition „Währung“
„Im Sinne des Währungsgesetzes (1948) und vorherrschenden Sprachgebrauchs Bezeichnung für die konkrete Gestalt des nationalen Geldwesens“ (GEIGANT u.a. 1983, 729).
„Die Einheit des gesetzlichen Zahlungsmittels und die Geldordnung eines Landes bzw. eines Währungsgebiets. Der Außenwert einer Währung bezeichnet ihre Kaufkraft im Ausland. Er wird durch den jeweiligen Wechselkurs im Verhältnis zu den einzelnen ausländischen Währungen ausgedrückt. Entsprechend ihrem Verhältnis zum Gold unterscheidet man sogenannten Goldwährungen (das sind Währungen, für die die Notenbank zum Tausch gegen Gold verpflichtet ist und für die eine entsprechende Goldreserve auch tatsächlich vorhanden sein muß) und an keinen Metallwert gebundene Papierwährungen. Von einer Indexwährung spricht man, wenn der Geldwert an einen bestimmten Preisindex gekoppelt ist“ (vgl. Microsoft Encarta Enzyklopädie, 1998).
1.2 Definition „Währungsunion“
„Unwiderrufliche Fixierung des Wechselkurses zwischen zwei oder mehreren Währungen, oder durch die Übernahme einer neuen gemeinsamen Währung“ (GABLER 1997).
1.3 Definition „Wirtschafts- und Währungsunion“
“Engste Form der wirtschaftlichen Integration. Die Wirtschaft und Währungsunion als Endzustand: Wirtschaftsgebiet, das durch „binnenmarktmäßige Verhältnisse“ gekennzeichnet ist, d.h. In den sich Waren-, Dienstleistungs-, Personen- und Kapitalverkehr frei und ohne strukturelle oder regionale Ungleichgewichte zu verursachen. (...)
Speziell auf dem Sektor der Währungsunion müssen folgende Voraussetzungen geschaffen werden: Unwiderrufliche Festsetzung der Währungsparitäten, Beseitigung der Bandbreiten, vollständige und irreversible Konvertibilität der Währungen, völlige Liberalisierung des Kapitalverkehrs, Koordinierung der Geld-, Kredit-, Kapitalmarkt- und Währungspolitik (z.B. durch ein gemeinschaftliches Zentralbankensystem)“ (GEIGANT u.a. 1983, 761).
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2. SCHRITTE ZUR WÄHRUNGSPOLITISCHEN INTEGRATION
„Der Weg zur Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWU) läßt sich in drei Etappen gliedern, und zwar die Zeit a) von den Römischen Verträgen (1957) zum Werner - Bericht (1970) b) vom Werner - Bericht zum Europäischen Währungssystem (EWS, 1979) c) vom EWS zum Maastrichter Vertrag (1992)“ (KÖNIG, in BOLSENKÖTTER 1998, 25).
zu a) Die Grundlage der Idee einer Koordinierung der nationalen Wirtschafts- und Währungspolitiken bilden die Gründungsverträge aus dem Jahre 1957 - die sogenannten Römischen Verträge. Sie sehen eine erste Koordinierung der nationalen Wirtschaft- und Währungspolitiken der Mitgliedsstaaten vor. Zu b) Eine erste umfassende Konkretisierung der stufenweisen Verwirklichung einer Wirtschafts- und Währungsunion strebte der Werner - Bericht (benannt nach dem damaligen Luxemburger Finanzminister Pierre Werner) von 1970 an. Er schlug einen drei- stufigen Prozeß für die vollständige Verwirklichung einer Europäische Wirtschafts- und Währungsunion innerhalb von zehn Jahren vor, die Währungsturbulenzen und Ölkrisen in den 70er Jahren verhinderten jedoch die Umsetzung.
Im Jahre 1979 wurde das Europäische Währungssystem gegründet. Ziel dieses Wechselkursverbundes war es, in Europa - auf Basis einer engeren währungspolitischen Zusammenarbeit - zu einer relativen Währungsstabilität zu kommen.
Zu c) Die Unterzeichnung des Maastrichter Vertrages im Februar 1992 führte im Bereich der Wirtschafts- und Währungsunion (EWU) zu weiteren detaillierten und fristgebundenen Regelungen (vgl. KÖNOG, in BOLSENKÖTTER 1998, 25).
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Arbeit zitieren:
Judith Hilden, 2002, Währungsunion Europa - Erfahrungen und Perspektiven, München, GRIN Verlag GmbH
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