1. Einleitung/Fragestellung
Diese Arbeit soll sich mit der Frage beschäftigen, welche Versuche die britische Regierung im Laufe der 50er, 60er und 70er Jahre unternommen hat, um die Arbeitsbeziehungen in Großbritannien zu verrechtlichen und welche unmittelbaren und mittelbaren Folgen diese Maßnahmen hatten. Daraus ergibt sich in logischer Konsequenz die Frage nach den Gründen, die in den Augen der britischen Regierung diese Maßnahmen erforderlich machten. Die obigen Problemstellungen erfordern vorab noch einen näheren Blick auf die Ursprünge der historisch gewachsenen britischen Trade Unions. Auch sollen einige der Maßnahmen explizit in ihrem zeitlichen Kontext erörtert und analysiert werden.
2. Ursprünge des britischen Gewerkschaftswesens
Bereits im 19. Jahrhundert kristallisierte sich in Großbritannien ein grundlegender Unterschied in der Behandlung von Arbeitervereinigungen seitens der Regierung heraus, betrachtete man jene im Direktvergleich mit anderen Ländern Europas. Von Anfang an war das Verhältnis Staat-Gewerkschaften charakterisiert von einer sehr toleranten und
entgegenkommenden Haltung der Regierung gegenüber industrieller Vereinigung. Daher wird in der Forschungsliteratur über die britischen Gewerkschaften auch weitestgehend die Ansicht vertreten, dass sich anhand dieses Verhaltens der britischen Regierung, das von anderen Ländern Europas stark abwich und -weicht, der Sonderweg britischer Arbeitsbeziehungen erklären lässt. Bereits sehr früh wurden in Großbritannien gewerkschaftliche Vereinigungen rechtlich anerkannt, gerade zu einer Zeit, als in Kontinentaleuropa jedwede sozialistischen Bewegungen im Keim erstickt wurden. Diese liberale Tradition wurde mehr oder weniger fortgeführt bis hin zur 1 Ära Thatcher.
1 Abelshauser, Werner(Hrsg.): Konflikt und Kooperation. Strategien Europäischer
2
2.1 Rechtliche Grundlagen
Die beiden Säulen, auf die sich das Gewerkschaftswesen stützte, waren einerseits die faktische rechtliche Immunität der Gewerkschaften und andererseits die staatliche Anerkennung ihrer Autonomie und des freiwilligen Grundcharakters der Tarifverhandlungen. Damit war den Arbeitern auch prinzipiell Tür und Tor geöffnet, jederzeit in Streik zu treten, ohne dass der Staat 2 intervenieren konnte oder wollte. Bereits durch die Aufhebung des
Koalitionsverbots 1824/25 wurde den Gewerkschaften ein Status der 3 rechtlichen Anerkennung eingeräumt. Während durch die Arbeitsgesetzgebung von 1871 und 1875 den Gewerkschaften offiziell die Möglichkeit eingeräumt wurde, zur Wahrung ihrer Rechte die Gerichte anzurufen, sowie sie auch festlegte, dass Streiks nicht 4 länger unter das Konspirationsgesetz fielen , bestätigte der Trade Disputes Act
von 1906 dazu noch deren Immunität vor der Justiz, brachte also einen 5 Von einer neu gewählten liberalen Rundumschutz aus juristischer Perspektive.
Regierung verabschiedet, legte er fest, dass Gewerkschaften in keiner Weise zivilrechtlich für im Rahmen eines Streiks entstandene Schäden haftbar gemacht werden konnten und räumte den Arbeitervereinigungen damit eine 6 Im Conciliation Act von 1896 lang andauernde übergesetzliche Sphäre ein.
wurde festgeschrieben, dass der Staat allenfalls als Vermittler oder Schlichter in bestehende Arbeitskämpfe eingreifen dürfe, vorausgesetzt, beide oder
Gewerkschaften im 20. Jahrhundert, Essen 1988, Seite 31-33
2 Ferner, Anthony/ Richard Hyman(Hrsg.): Industrial Relations in the New Europe, Oxford 1992,
Seite 6
3 Abelshauser 1988, Seite 33
4 Moran, Michael: The Politics of Industrial Relations. The Origins, Life and Death of the 1971
Industrial Relations Act, London/Basingstoke 1977, Seite 6-8
5 Coates, David: The Crisis of Labour. Industrial Relations & the state in contemporary Britain,
Oxford 1989, Seite 47
6 Taylor, Robert: The Trade Union Question in British Politics. Government and Unions since
1945, Oxford 1993, Seite 6
3
7 zumindest eine der Konfliktparteien stimmten diesem Eingriff zu. Zusammenfassend betrachtet brachte das 19. Jahrhundert in der Praxis ein System der Arbeitsbeziehungen hervor, das von Freiwilligkeit und Tarifautonomie gekennzeichnet war. Die getroffenen Vereinbarungen beruhten auf gegenseitigem Vertrauen und der Staat war gar nicht oder kaum involviert -und wenn, dann auch nur mit Einverständnis beider Parteien. Dieser historisch gewachsene Konsens der Tarifverhandlungen außerhalb staatlicher Einflussbereiche war das Charakteristikum, das die britische
Gewerkschaftslandschaft für lange Zeit von Arbeitsbeziehungen in anderen europäischen Ländern grundlegend unterschied.
2.2 Abriss staatlicher Eingriffe
Bereits früh erkannte jedoch die Regierung Großbritanniens, dass das System der freien und überstaatlichen Tarifverhandlungen für die Wirtschaft des Landes Nachteile barg. Aufgrund der Neigung von Gewerkschaften, den Einzelinteressen der Arbeitervertretungen gegenüber nationalen Belangen Priorität einzuräumen, mussten diese Interessen sich in die Quere kommen. Selbstverständlich würden Gewerkschaftsvertreter nicht ihre Interessen hintenanstellen zugunsten eines nationalen Vorteils, den sie unter Umständen nicht einmal nachvollziehen konnten. Da Tarifvereinbarungen zudem auf freiwilliger Basis ausgehandelt wurden, hatte die Regierung keinerlei 8 Handhabe, um diese Abkommen in ihrem Sinne zu beeinflussen. Aus den oben genannten Gründen wurde das System der freiwilligen Tarifverhandlungen während der beiden Weltkriege 1914-1918 und 1939-1945 ausgesetzt, was vermutlich als erste einschneidende Eingriffe der britischen Regierung in das liberale Gewerkschaftssystem anzusehen ist. Hier hatte die Regierung im Gegensatz zu Friedenszeiten allerdings die Handhabe des übergesetzlichen Notstandes, der in der Rangfolge noch über dem Konsens der
7 Abelshauser 1988, Seite 33
8 Abelshauser 1988, Seite 36
4
liberalen Behandlung von Gewerkschaften gestanden haben muss. Als Gegenbeispiel hierzu lässt sich die gescheiterte Maßnahme einer Labour-Regierung anführen, die im Jahr 1924 versuchte, die innerhalb der Baubranche vereinbarten Arbeitsbedingungen zu ändern, um den Bau von Stadtwohnungen 9 für Mieter aus der Arbeiterklasse zu beschleunigen.
2.3 Frühe Regulierungsmaßnahmen
Die ersten Maßnahmen zur Regulierung von Streiks, welche bereits Ende des 19. Jahrhunderts als ökonomische Störfaktoren registriert wurden, waren 1919/1920 der Aufbau eines Regierungsapparates, der wesentliche Sektoren der Wirtschaft sichern sollte sowie die Verabschiedung des Emergency Powers Act. Damit hatte die Regierung vorerst einmal staatliche Dienstleistungen abgesichert. Der Trades Disputes Act von 1927 als Reaktion auf den Generalstreik 1926 verbot Closed Shops und Sympathiestreiks. Jedoch kam dieses Gesetz bis zu seiner Abschaffung durch eine Labour-Regierung 1946 10 niemals zur Anwendung.
In Konsequenz des Emergency Powers Act zeichnete sich dann in den 1950er und 1960er Jahren zunehmend die Schädigung des Sektors privater Dienstleister als unmittelbar von Streiks betroffen ab. Hier prallten nun die Bemühungen des Staates, nach dem Krieg die Binnenwirtschaft Großbritanniens zu stabilisieren, der Inflation herr zu werden und die Industrie zu modernisieren, auf die Anstrengungen der Gewerkschaften, in deren Interesse Modernisierungen und gesetzlich festgelegte Lohntarife so gar nicht lagen, da sie Arbeitsplätze wegrationalisiert hätten. Ein weiterer Aspekt war, dass die Regierung durch die Verstaatlichung einiger Wirtschaftszweige nach 1945 im Rahmen des Nachkriegskonsens vielerorts selbst die Rolle des Arbeitgebers innehatte und dadurch direkte Konflikte zwischen Gewerkschaften und Regierung unvermeidlich wurden.
9 Ebd.: Seite 36
10 Moran 1977, Seite 13-14
5
Diese Konflikte schien die Regierung nun zum Anlass für persönliche Vendetta zu nehmen und suchte die Konfrontation bewusst, um ihre Autorität öffentlich zu behaupten. Hinzu kam, dass durch den Nachkriegskonsens die Regierung Großbritanniens auch zunehmend interventionistische Attitüden in Bezug auf die Wirtschaft entwickelte, was wiederum in deren Bestrebungen begründet 11 Ein letzter war, die britische Ökonomie nach Kriegsende zu stabilisieren. Aspekt, der zu nennen wäre, war die zunehmende (wenn auch nur indirekte) Involvierung der Gewerkschaften in Regierungsgeschäfte, da sich nach 1945 die aus dem TUC erwachsene Labour Party als zweite große Partei etabliert hatte und natürlich in erster Linie den Gewerkschaften verpflichtet war. All diese Faktoren müssen berücksichtigt werden bei der Bearbeitung obiger Fragen.
3. Gewerkschaften zu stark oder zu schwach?
Einerseits werden die Gewerkschaften gern zum Großteil für die im Direktvergleich mit anderen europäischen Ländern schwache
Nachkriegswirtschaft Großbritanniens verantwortlich gemacht, da sie unter anderem durch restriktive Praktiken Innovationen auf dem technischen Sektor bekämpft haben, der z.B. Arbeitsplätze hätte einsparen und Betriebe effizienter machen können oder auch durch die Bereitschaft, sehr schnell Arbeitskampfmaßnahmen zu ergreifen und damit den Ablauf von 12 Andererseits wird aber auch die Ansicht Produktionsprozessen zu stören.
vertreten, dass die Wirtschaftskrise und die damit einhergehende permanente Inflation, die sich durch die Keynesianische Politik der Konjunktursteuerung nach Kriegsende spiralförmig verschärften und bereits in den 1950er Jahren teilweise zur Aufgabe des Nachkriegskonsens zwangen, der eigentliche Auslöser des gewerkschaftlichen Widerstandes gegen die Politisierung der
11 Abelshauser 1988, Seite 36-37
12 Taylor, Robert: The Trade Union Question in British Politics. Government and Unions since
1945, Oxford 1993, Seite 1-3
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Katja Glaser, 2007, Trade Unions in Großbritannien, München, GRIN Verlag GmbH
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