INHALTSVERZEICHNIS
1 Einleitung 3
2 Das Verständnis von Verantwortung 3
2.1 Definition und Abgrenzung des Verantwortungsbegriffs 3
2.2 Definition und Abgrenzung des Corporate Social Responsibility 5
2.3 Problemfelder des Corporate Social Responsibility 7
2.3.1 Attribuierungsproblematik 7
2.3.2 Grundkonflikt zwischen Ökonomie und Ethik 9
2.3.3 Theoretische Lösungsansätze zur Überwindung der Problemstellungen 10
3. Empirische Untersuchung 12
3.1 Die Deutsche Bahn 12
3.1.1 Unternehmensstruktur 12
3.1.2 gesellschaftliche Verantwortung der Deutschen Bahn 12
3.1.3 Die moralische Entwicklung der Deutschen Bahn 14
3.2 Die Deutsche Bank 15
3.2.1 Unternehmensstruktur 15
3.2.2 gesellschaftliche Verantwortung der Deutschen Bank 15
3.2.3 Das moralische Handeln der Deutschen Bank im Spiegel der Kritik 17
4. Fazit 18
Literaturverzeichnis 21
2
1. Einleitung
In der jüngsten Vergangenheit ist die Frage nach der gesellschaftlichen Verantwortung der Unternehmen besonders in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Mit zunehmender Erwartungshaltung von Regierungen, Umweltverbänden und Verbrauchern ist auch der Druck auf die Unternehmen, mehr gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen und entsprechende Maßnahmen einzuleiten, gestiegen. Vor allem im Rahmen des Corporate Social Responsibility (CSR) wird von ihnen erwartet, mehr Engagement in außerbetrieblichen Bereichen zu zeigen. Neben ihrem regulären Geschäft werden Unternehmen aufgefordert, aktiv soziale und ökologische Verantwortung zu übernehmen. So beziehen sich unternehmensethische Fragen daher nicht nur auf wirtschaftliche Prozesse in den Unternehmen, sondern ebenso auf gesellschaftlich vielschichtige Probleme, zu deren Bewältigung die Unternehmen einen Beitrag leisten sollen. Auf Grund der Komplexität der Probleme und der unbestimmten Erwartungshaltung ist es für die Unternehmen bzw. deren Führungen nicht einfach, einzuschätzen, wie viel Verantwortung sie übernehmen sollen. Ziel dieser Arbeit ist es, den Verantwortungsbegriff im Allgemeinen und die Unterneh-mensverantwortung im Rahmen des CSR im Besonderen zu erläutern. So soll auf folgende Fragen eingegangen werden: Sind die theoretischen Vorstellungen konform mit einer praktischen Umsetzung? Welche Probleme ergeben sich für die Unternehmen und wie kann das CSR diese Probleme lösen? Zur Beantwortung dieser Fragen wird zunächst der Verantwortungsbegriff definiert und abgegrenzt sowie die Problemfelder des CSR erläutert. Im Hauptteil werden die praktische Umsetzung des CSR und der Umgang mit den Problemen, die sich für die Unternehmen ergeben, untersucht. Auf Grund der aktuellen Vorfälle wurde das realwirtschaftliche Unternehmen „Deutsche Bahn“ und das finanzwirtschaftliche Unternehmen „Deutsche Bank“ für die empirische Untersuchung ausgewählt.
2. Das Verständnis von Verantwortung
2.1 Definition und Abgrenzung des Verantwortungsbegriffs
Der Begriff >> Verantwortung << wird sowohl im alltäglichen Sprachgebrauch als auch in philosophischen, theologischen und politischen Fachrichtungen verwendet. 1 Auf Grund der Komplexität des Begriffs ist eine einheitliche Definition schwierig. Dabei ist jedoch allen Verwendungen gemeinsam, dass sich Verantwortung immer auf ein soziales Prob-
1 Siehehierzu Heidbrink 2003 und Fetzer 2004
3
lem bezieht, das eine Lösung erfordert. Verantwortung kann in Bezug auf eine Norm und soziale Handlungsgrundsätze wahrgenommen werden. Unterschieden werden sittlich-moralische Normen und Rechtsnormen, wobei sittlich-moralische Normen wie CSR einer sozialen Akzeptanz bedürfen und unverbindlich sind, während Rechtsnormen z.B. per Gesetz oder Verordnung verbindlich sind. 2
HAUSCHILD differenziert den Begriff weiter. Er versteht die Verantwortung zum einen in der organisationstheoretischen Perspektive als Pflicht einer Person, eine Aufgabe zu erfüllen und über das Ergebnis persönlich Rechenschaft abzulegen. Zum anderen sieht er die Verantwortung in der gesellschaftlichen Perspektive zwischen den Unternehmen gegenüber ihrem politischen und sozialen Umfeld. Die Unternehmensleitung hat die Pflicht, gesellschaftlichen Problemen entgegen zu wirken und Rechenschaft über das Handeln oder auch Nichthandeln gegenüber der Öffentlichkeit abzulegen. Handlungsspielräume ermöglichen den Akteuren, frei zu handeln und die für eine Zielerreichung notwendigen Mittel selbstständig zu wählen. Der Umfang des Handlungsspielraums hängt von der Entscheidungsfreiheit ab. In Organisationen werden persönliche Handlungsspielräume und Kompetenzen verliehen, wobei der Handlungsumfang durch unternehmenspolitische Wer-tevorstellungen und Ziele bestimmt wird. 3 HEID akzentuiert die Bedeutung der Handlungsfreiheit als einen wichtigen Aspekt der Verantwortung. Für ein verantwortliches Handeln ist sie unabdingbar. 4
Des Weiteren lässt sich eine temporäre Abgrenzung des Verantwortungsbegriffs vornehmen. Verantwortung wird nicht nur für die Gegenwart sowie für die nahe liegende Vergangenheit und Zukunft übernommen, sondern ebenso für eine überlieferte Vergangenheit und eine ferne Zukunft. So hat der deutsche Staat aufgrund der Verbrechen gegen Millionen von Juden im Dritten Reich retrospektiv die Verantwortung, sich für die Belange der heute lebenden jüdischen Bevölkerung einzusetzen, und die Gesellschaft erwartet von Unternehmen prospektiv eine nachhaltige Umweltpolitik. 5 HEIDBRINK beobachtet eine zunehmende Komplexität der Handlungsbereiche und eine abnehmende Vorhersehbarkeit der Handlungsfolgen. Er steht einer retrospektiven Rechtfertigung kritisch gegenüber, da sich die Verantwortung schwieriger zuordnen lässt. Diese Form der Verantwortung hat in seinen Vorstellungen keinen normativen Bestand mehr und muss sich deshalb den veränderten Situationen anpassen. Es geht nicht nur darum, ein Schadenspotenzial zu minimie- 2 Vgl.Auhagen & Bierhoff 2001, S. 1 ff.
3 Vgl. Hauschildt 1995, S. 2097 ff.
4 Vgl. Heid 2005, S. 174
5 Vgl. Heidbrink 2003, S. 35 f.
4
ren und rezeptiv Gesetze und Normen einzuhalten, sondern auch darum, zukünftige Problemfelder zu erkennen, um darauf das philanthropische Handeln auszurichten. Schließlich hat der Verantwortungsbegriff eine „positive Ausrichtung“ (HEIDBRINK 2003, S. 209). Die normative Grundlage bildet jetzt der geschichtliche Raum, in dem agiert wird. Es tritt eine neue teleologische Dimension auf, in der alle möglichen beabsichtigten und unbeabsichtigten Auswirkungen einer relevanten Entscheidung betrachtet werden. 6 So muss sich beispielsweise eine Regierung und der Energieversorger bei dem Bau eines neuen Atomkraftwerks mit der Frage auseinander setzen, wie nützlich diese Energiegewinnung zu dem jetzigen Zeitpunkt ist und wie schädlich sie in Zukunft sein wird. Für ein verantwortliches Handeln in einer komplexer werdenden Welt ist es des Weiteren unerlässlich, nicht nur die eigenen Interessen, sondern auch die Fremdinteressen zu berücksichtigen. Gerade die Finanzkrise hat gezeigt, welche Auswirkungen das Eigeninteresse der wenigen Anteilseigner und Manager auf die gesamte Weltbevölkerung hat. HEIDBRINK postuliert einen „erweiterten Moralbegriff“ (HEIDBRINK 2003, S. 210), der ebenso die Fremdinteressen der betroffenen Menschen berücksichtigt. Gegenseitiger Respekt, die Anerkennung der unterschiedlichen Interessen und ein wertschätzendes ethisches und philanthropisches Handeln sind Voraussetzung für eine unversehrte und funktionierende Umwelt. 7
Die erweiterte Betrachtung des „positiven“ Verantwortungsbegriffs hat den Vorteil, dass sich der verantwortbare Handlungshorizont vergrößert, da aktuelle und zukünftige Probleme in der Entscheidungsfindung berücksichtigt werden. HEIDBRINK stellt selbstkritisch fest, dass diese Ausrichtung des positiven Verantwortungsbegriffs Defizite hat. Das freiwillige Handeln setzt bei den Akteuren ein hohes Maß an moralischer Einsichtsfähigkeit und ein Gespür für die aktuellen und zukünftigen gesellschaftlichen Probleme und Erwartungen voraus. Außerdem ist eine Attribuierung von Verantwortung schwierig, da dieser „positive“ Verantwortungsbegriff nichts über die Reichweite des Verantwortungshorizonts aussagt. 8
2.2 Definition und Abgrenzung des Corporate Social Responsibility
Bei Corporate Social Responsibility geht es um Unternehmen sowie andere Organisationen und Institutionen, die neben den gesetzlichen Pflichten, freiwillig gesellschaftliche Verantwortung übernehmen. MÜLLER & SCHALTEGGER verdeutlichen in ihrem Beitrag die
6 Vgl. Heidbrink 2003, S. 209 f.
7 Vgl. Heidbrink 2003, S. 210 f.
8 Vgl. Heidbrink 2003, S. 211 f.
5
fehlende einheitliche Definition des Begriffs CSR. Auf Grund der verschiedenen Begrifflichkeiten wie Corporate Citizenship und Corporate Sustainability ist eine Abgrenzung unklar und missverständlich. Die Autoren weisen auf die unterschiedliche Übersetzung des Wortes „social“ hin. So kann es mit „sozial“ oder mit „gesellschaftlich“ übersetzt werden. Im ersten Fall ist der Schwerpunkt die soziale Verantwortung. Die gesellschaftliche Verantwortung hingegen ist komplexer und schließt zudem den nachhaltigen verantwortungsvollen Umgang mit der Umwelt durch die Unternehmen mit ein. 9 Nach Meinung der Europäischen Kommission handeln Unternehmen gesellschaftlich verantwortungsvoll, wenn sie neben den einzuhaltenden Gesetzen freiwillig Verpflichtungen übernehmen, die Menschenrechte respektieren sowie Umweltstandards sicherstellen und proaktiv ausbauen. Des Weiteren ist die Beziehungspflege zu den verschiedenen internen (Mitarbeiter) und externen (Kunden und Zulieferer) Stakeholdern ein integraler Bestandteil unternehmerischer Verantwortung. Die Interessen der unterschiedlichen Gruppen sollen gewahrt und bei der Umsetzung der Unternehmenspolitik durch die Manager berücksichtigt werden. 10 Bei der Realisierung des CSR stellt sich die Frage nach dem Umfang des verant-wortlichen und freiwilligen Handelns. Die Unternehmen befinden sich in einer Dilemmasituation. Sie müssen erkennen, wie viel gesellschaftliche Verantwortung von ihnen erwartet wird und wie viele finanzielle Mittel sie sich für die Übernahmen von Verantwortung leisten können. Um diesen Grundkonflikt intensiver zu erörtern, ist zunächst eine weiterführende Differenzierung des CSR notwendig.
CARROLL definiert CSR als die Erwartungen und Anforderungen der Gesellschaft und Stakeholder an die Unternehmen, ihrer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht zu werden. Hierbei unterscheidet er vier Verantwortungsbereiche: ökonomisch, gesetzlich, ethisch und philanthropisch. Der ökonomische Erfolg und die Einhaltung von Gesetzen sind dabei unabdingbare Forderungen und Voraussetzungen für die Übernahme von gesellschaftlicher Verantwortung. Nur wenn ein wirtschaftlich ausgerichtetes Unternehmen genügend Gewinne erzielt, kann es sich das moralische und philanthropische Handeln leisten. Die ethische Verantwortung wird von der Gesellschaft erwartet. Sie betrifft den Bereich, für den keine politischen Gesetze existieren. So wird von den Unternehmen ein anständiger Umgang mit den Mitarbeitern und Kunden erwartet. Die philanthropische Verantwortung wird von der Gesellschaft erwünscht und ist freiwillig. Beispiele hierfür sind die finanzielle Unterstützung von Sportlern oder die ehrenamtliche Mitarbeit in einem
9 Vgl. Müller & Schaltegger 2008, S. 1 ff.
10 Vgl. Grünbuch der Europäischen Kommission 2001, S. 7 ff.
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Arbeit zitieren:
Christian Bodenstein, 2009, Die gesellschaftliche Verantwortung der Unternehmen - ein Vergleich von Theorie und Praxis, München, GRIN Verlag GmbH
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