Gliederung
1. Einleitung 3
2. Ziel der Friedenssicherung zwischen Anspruch und
Wirklichkeit 4
3. Das Friedenssicherungskonzept der UN-Charta 5
3.1 Grundsätze und Methoden 5
3.1.1 System der kollektiven Sicherheit 7
3.1.2 Souveränitätsprinzip der Staaten 7
3.1.3 Verpflichtung zur friedlichen Streitbeilegung 8
3.2 Zwischenbilanz 9
4. Reale Arbeitsweise der VN im Bereich der
Friedenssicherung 9
4.1 Souveränitätsprinzip 9
4.2 Sicherheitsrat und Vetorecht 11
4.3 Paradoxon des Intervenierungsrechts 11
4.3 UN-Friedenstruppen und Peacekeeping 12
5. Zusammenfassung 15
6. Literaturverzeichnis 16
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1. Einleitung
Die Gründung der Vereinten Nationen ist eng mit dem Eindruck zweier verheerender Weltkriege und dem Scheitern des entscheidungsschwachen Völkerbundes verbunden. Denn durch verbesserte internationale Kooperation und geschlossenem Einsatz zur Wahrung des Weltfriedens sollte mit der Unterzeichnung der UN-Charta am 26.06.1945 der Grundstein für eine handlungsfähige Organisation zur internationalen Friedenssicherung gelegt werden. Das Gründungsdokument der Vereinten Nationen beinhaltet dabei die Normen und Methoden, um zu diesem Ziel des Weltfriedens zu gelangen. Jedoch besteht sie seit 62 Jahren in unveränderter Form, obwohl seitdem die globale Sicherheitslage bedeutsamen Veränderungen unterworfen war. Ost-West-Konflikt, Entkolonialisierung und der 11.September 2001 sind dabei nur exemplarische Beispiele. Haben die Vereinten Nationen dennoch eine derartige Rolle in der internationalen Friedenssicherung eingenommen, wie vom Vertragswerk der UN-Charta zugedacht? Meine These lautet dazu: Es gibt eine Diskrepanz zwischen den ursprünglichen Strategien der UN-Charta zur internationalen Friedenssicherung und deren realpolitischen Umsetzung.
Der Begriff der Friedenssicherung soll in diesem Zusammenhang im engeren Sinne als Verhinderung von Krieg und Gewaltanwendung im internationalen Bereich (vgl. Gareis 2002, S.39) verstanden werden. Die Berücksichtigung anderer Dimensionen, wie Menschenrechtsschutz, Fortentwicklung des Völkerrechts oder wirtschaftliche und soziale Entwicklung, werden an dieser Stelle ausgespart, um den Rahmen dieser Arbeit nicht zu sprengen. Im ersten Themenabschnitt soll die Friedenssicherung als Hauptziel der Vereinten Nationen kritisch auf Erreichung geprüft werden, um das Verhältnis zwischen Anspruch und Wirklichkeit anhand der Zielsetzung zu verdeutlichen. Der zweite Gliederungspunkt beschäftigt sich darauf mit den Normen und Methoden des ursprünglichen Friedenskonzepts der UN-Charta. Dadurch entsteht eine Grundlage für den Vergleich mit der realpolitischen Arbeitsweise der Vereinten Nationen zur Friedenssicherung, welche im dritten Themenschwerpunkt behandelt wird. Bei festgestellten Abweichungen zwischen dem Friedenskonzept der UN-Charta und der tatsächlichen Rolle der Vereinten Nationen werden gleichsam die Ursachen beleuchtet. Mit Bedacht auf die zahlreichen jungen Erscheinungen in der Fachliteratur und der gegenwärtigen Diskussionen über die Reform der Vereinten Nationen behandelt diese Hausarbeit eine Thematik von großer aktueller Brisanz.
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2. Ziel der Friedenssicherung zwischen Anspruch und Wirklichkeit
Aus dem Artikel 1 der UN-Charta ist ersichtlich, mit welchen Zielvorstellungen die Arbeit der Vereinten Nationen verbunden ist. In Anlehnung an unsere Gebrauchsweise des Friedenssicherheitsbegriffs rückt vordergründig dessen erster Abschnitt in den Mittelpunkt der Betrachtung. Darin bekräftigen die Vereinten Nationen ihr Streben, „den Weltfrieden und die interna- tionaleSicherheit zu wahren und […] internationale Streitigkeiten oder Situationen, die zu einem Friedensbruch führen könnten, durch friedliche Mittel nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit und des Völkerrechts zu bereinigen oder beizulegen“. Der Anspruch zielt also auf die Beilegung internationaler Konflikte, die Kriegsprävention, die Durchsetzung von Zwangsmaßnahmen sowie die Friedenskonsolidierung durch das Wirken der Vereinten Nationen ab.
Gerd Hankel resümiert daher, dass „[d]er Friede, für den die UNO stand, [...] in erster Linie ein negativer Friede [war], gekennzeichnet durch die Abwesenheit von Krieg“ (Hankel 2006, S.35). Obwohl dieses negative Sicherheitsverständnis später durch ein positives komplettiert wurde, bei dem staatliche Rahmenbedingungen durch Menschenrechtsschutz oder wirtschaftliche Entwicklung bei der Friedenssicherung zunehmend Beachtung gefunden hätten (vgl. Gareis 2002, S.30), existierte das Friedenskonzept der Vereinten Nationen einst unter ersterer Prämisse. Deshalb bleibt zu hinterfragen, ob durch die Existenz dieser Weltorganisation die Anzahl von Kriegen und gewaltsamen Konflikten weltweit tatsächlich eingedämmt werden konnte.
Die nüchterne Zahl von 216 Kriegen weltweit zwischen 1945 und 2005, darunter 54 zwischenstaatliche Grenzkriege, lassen eine skeptische Betrachtung der Friedenslage zu (Siehe Opitz 2005, S.67). Augenscheinlich ist diese Einschätzung auch angesichts 50 Millionen Toter, 80 Millionen Verletzter und mehreren 100 Millionen Vertriebener, die seitdem in Folge von Kriegen auf den Globus zu verzeichnen seien (vgl. Opitz 2005, S.65). Sollte es der Anspruch der Initiatoren zur Gründung der Vereinten Nationen gewesen sein, primär für Europa den Frieden zu sichern, so könnte von einer Verwirklichung der Zielvorgaben gesprochen werden. Denn nur 6,9 % der geführten gewaltsamen Konflikte zwischen 1945 und 2005 fanden auf europäischem Boden statt (Siehe Opitz 2005, S.67). Eine solche Einschätzung wäre aus meiner Sicht jedoch zu engstirnig, denn alleine ein Auszug aus der Präambel der Vereinten Nationen verdeutlicht, dass es der Anspruch aller „Völker der Vereinten Nationen [sei], künftige Generationen von der Geißel des Krieges zu bewahren […]“. Demzufolge muss die Blickrichtung bei der Erreichung der Ziele auch weltumspannender gerichtet werden, weil die
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Mitgliedsländer der Vereinten Nationen von allen Kontinenten stammen und nicht auf Europa beschränkt bleiben können. Dabei ist auffällig, dass vor allem Afrika, Asien und der Orient seit Ende des zweiten Weltkriegs die Konfliktherde der Erde bilden. Allesamt Regionen, deren Länder nur vereinzelt zu den fortschrittlichen Industrieländern gezählt werden, vielmehr jedoch Entwicklungsländer beherbergen. Die Siegerstaaten des zweiten Weltkriegs konnten demnach einen gewissen Grad an Friedenssicherheit erreichen, hingegen entstanden neue Schmelztiegel in anderen geographischen Regionen.
Seit Gründung der Vereinten Nationen sind also militärische Auseinandersetzungen innerhalb und zwischen Staaten in großer Anzahl ausgeübt worden, auch wenn sie territorial andere Schwerpunkte einnahmen und darunter keine Kriege zwischen den führenden Wirtschaftsmächten zu verzeichnen sind. Zwar ist es nicht zum Ausbruch einer fürchterlichen menschlichen Auseinandersetzung in Form eines dritten, eventuell nuklearen Weltkrieges gekommen, jedoch scheint dies mehr dem „Gleichgewicht des Schreckens“ zwischen den Vereinigten Staaten und der Sowjetunion geschuldet, als dem Verdienst der Vereinten Nationen. Deshalb bin ich der Meinung, dass die Begrenzung von Krieg und Gewalt eher eine Orientierungshilfe denn eine resolut verfolgte Zielvorstellung der Vereinten Nationen im Bereich der internationalen Friedenssicherung ähnelt. Denn für die Wahrung dieses Anspruchs hätte die Anzahl von militärischen Auseinandersetzungen auf dem Globus seit Bestehen der Vereinten Nationen bedeutend geringer ausfallen müssen. In Anlehnung an unsere Arbeitshypothese gibt es an dieser Stelle folglich eine erste Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit der Vereinten Nationen im Bereich der Zielsetzung zur Friedenssicherung. Nach der Einschätzung über das wirkliche Ausmaß der gewaltsamen Konflikte weltweit, stellt sich im Folgenden die Frage, mit welchen Grundsätzen und Methoden die Vereinten Nationen ausgehend von der UN-Charta ihre Ziele anfänglich erreichen wollten.
3. Das Friedenssicherungskonzept der UN-Charta
3.1 Grundsätze und Methoden
Die Grundsätze zur Arbeitsweise der Vereinten Nationen legt Artikel 2 der UN-Charta fest. Darin „[…] werden die Stellung der Mitgliedstaaten in der Organisation unter Festlegung ihrer Rechte und Pflichten geklärt, die Grundstruktur der Organisation definiert und dann die Kompetenzen der Vereinten Nationen gegenüber den Staaten abgegrenzt“ (Gareis 2002, S.41). Zwar kann eine thematische Aufteilung der Grundsätze erfolgen, aber in ihrer Funktionsweise sind sie nur schwer voneinander zu trennen, weil sie sich gegenseitig bedingen und
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Arbeit zitieren:
Erik Neumann, 2007, Untersuchung über die Rolle der Vereinten Nationen im Bereich der Friedenssicherung, München, GRIN Verlag GmbH
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