Gliederung
1. EINLEITUNG 1
2. ENTSTEHUNG DER UNIVERSITÄTEN IM EUROPÄISCHEN
KONTEXT 2
2.1 URSACHEN 2
2.2 STRUKTUR DER MITTELALTERLICHEN UNIVERSITÄT 3
3. ENTSTEHUNG DER LEIPZIGER UNIVERSITÄT 5
3.1 AUSZUG DER STUDENTEN UND LEHRER AUS PRAG 5
3.1.1 Ursachen und Anlass 5
3.1.2 Ablauf. 7
3.2 GRÜNDUNG DER LEIPZIGER UNIVERSITÄT 8
3.2.1 Voraussetzungen (territoriale) 8
3.2.2 Päpstliche Privilegierungsbulle 10
3.2.3 Konstituierung der Universität 11
3.2.4 Finanzierung 14
3.2.5 Dualismus zwischen Universität und Stadt 15
4. FAZIT. 17
5. LITERATURVERZEICHNIS 18
6. QUELLEN 18
1. Einleitung
Die Universität Leipzig wird im Jahre 2009 ihren 600 jähriges Bestehen feiern. Der historische Ursprung dieser langen akademischen Tradition reicht somit bis in die Zeit des Mittelalters zurück. Als am 13.11.1409 eine päpstliche Privilegierungsbulle zur Gründung einer Universität in Leipzig eingetroffen ist, lobte das Schreiben die Stadt in höchsten Tönen: „ … ein großer volkreicher Ort, in einer fruchtbaren Gegend, unter einem milden Himmel, mit allen Mitteln zum Genuß des Lebens, einer reizenden Umgebung und gebildeten Einwohnern hinlänglich versehen…“ (CDS II,11, Nr.1 ; Übers. aus Hoyer 1990, S.61 f.). Diese poetische Beschreibung lässt Leipzig im Lichte eines Sonderstatus glänzen, während die Stadt nur ein Element der entstehenden Universitätslandschaft war.
Diese Hausarbeit versucht zunächst diese Entwicklung von Universitäten im europäischen Rahmen zu beschreiben. Im ersten Themenschwerpunkt soll dadurch, ausgehend von den allgemeinen Entstehungsursachen und Merkmalen universitärer Lehranstalten, eine Grundlage für das Verständnis der Leipziger Universitätsgründung geschaffen werden. Schließlich wird im zweiten Gliederungspunkt die anfängliche Geschichte der Leipziger Universität unter mehreren Fragestellungen erläutert: Warum entstand gerade in Leipzig eine neue Universität? In welcher Weise konstituierte sich die Institution? Und welche Probleme zeigten sich mit der Zeit durch die Errichtung der Hochschule? Der zeitliche Betrachtungsrahmen soll sich auf die Anfangszeit (15.Jh.) der Universität beschränken. Die Quellenlage für diesen Themenbereich ist sehr umfangreich. Als wichtigste Quellensammlung ist der Codex diplomaticus Saxoniae regiae (CDS) zu nennen, eine Sammlung aller Urkundenbücher der Markgrafen von Meißen. In diesen Bänden sind unter anderem die Matrikel der Universität Leipzig seit dem WS 1409 verzeichnet. Daneben existieren auch „Die urkundlichen Quellen zur Geschichte der Universität Leipzig in den ersten 150 Jahren ihres Bestehens“ von Zarncke. Für die Untersuchung der Beziehungen zwischen Stadt und Universität können ebenfalls die „Leipziger Ratsbücher“ von Henning Steinführer als Quellensammlung dienen. Sehr intensiv setzte sich auch Gustav Wustmann, als ehemaliger Leiter des Stadtarchivs, mit Leipzigs Geschichte auseinander. Leider sind seine Abhandlungen zur Universitätsentstehung nicht mit Fußnoten belegt, sodass ich seine Ausführungen trotz seiner Glaubwürdigkeit nur als Behauptungen betrachte. Als Präferenz erachte ich vielmehr die jahrelangen Ausarbeitungen zur Universitätsgeschichte von Siegfried Hoyer.
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2. Entstehung der Universitäten im europäischen Kontext
2.1 Ursachen
Die erste Universität im deutschsprachigen Raum entstand im Jahre 1348 im Auftrag von Karl IV. in Prag. Es folgten auf deutschen Territorien die Universitätsgründungen von Wien (1365), Heidelberg (1386), Köln (1388), Erfurt (1392), Würzburg (1402) und schließlich Leipzig (1409) (vgl. Krause 2003, S.21 f.). Diese Gründungsdaten weisen im europäischen Vergleich eine Altersdiskrepanz auf, denn im Allgemeinen entstanden Universitäten auf deutschen Boden weitaus später, als in anderen europäischen Ländern. Dieser Sachverhalt ist auf den rückständigen Entwicklungsstand zurückzuführen, den die Wirtschaft und Gesellschaft im Vergleich zu Ländern wie Frankreich oder Italien lange Zeit inne hatte. In Frankreich setzte sich bereits Ende des 12. Jahrhunderts ein einheitliches Staatsterritorium gegen die lokale Fürstengewalt durch. Die norditalienischen Städte erlebten durch ihre rege Handelstätigkeit im 12./13. Jahrhundert einen kulturellen und wirtschaftlichen Aufschwung. Durch die Steigerung der Tätigkeiten in Handwerk und Handel nahm das Papiergeld eine immer größere Rolle als Tauschmittel ein. Dadurch musste eine immer größer werdende Anzahl an Menschen in der Lage sein, rechnen, zählen und schreiben zu können. Kirchliche Bildungseinrichtungen in Klöstern und Domkapiteln lehrten diese elementaren Fertigkeiten nur unzureichend, weil sie auf die Ausbildung geistlicher Führungskräfte konzentriert waren. Für die Vorbereitung und Ausbildung im Rahmen neuer Formen des Zusammenlebens -und arbeitens mussten andere Schulen entstehen. (vgl. Rathmann 1984, S.9 f. ; Hoyer 1959, S.1).
Eben weil diese veränderten gesellschaftlichen Bedingungen und der wachsende Bedarf an gebildeten Kräften sich zuerst fernab der zersplitterten deutschen Territorien entwickelte, entstanden die Urtypen der Universität auch in Bologna (1088) oder Paris (1231). Gleichsam als dynamischer Prozess, entstanden diese frühen Universitäten aus bereits etablierten Bildungsseinrichtungen. In Bologna befand sich bereits längere Zeit eine bedeutende Rechtsschule und die Universität von Paris ging aus der Domschule von Notre-Dame hervor (vgl. Krause 2003, S.21). Die Entwicklung dieser frei entstandenen Universitäten (universitas ex consuetudine) steht im Kontrast zu späteren, von geistlichen oder weltlichen Herrschern veranlassten Gründungen (universitas ex privilegio), wie es zum Beispiel auch die Leipziger Universität gewesen ist (vgl. Müller 1990, S.19).
Die Kirche unterstützte die entstehenden Hochschulen, weil sie die neue Form der Wissenschaftsbetätigung als Mittel zur Glaubensstärkung ansah. Zur Errichtung eines Generalstudiums war eine päpstliche Zustimmung deshalb so bedeutungsvoll, weil aufgrund
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des supranationalen Geltungsanspruchs der Kirche gleichsam gewisse Privilegien für die Universität festgesetzt werden konnten (z.B. licentia ubique docendi). Aus der kirchlichen Anerkennung gewann die Universität internationales Ansehen und konnte für ihre Finanzierung auf kirchliche Pfründe zurückgreifen, sodass die klerikale Förderung oftmals als wirtschaftliche Starthilfe eine bedeutende Vorraussetzung war. (vgl. Müller 1990, S.15). Begriffsgeschichtlich stammt „universitas“ aus dem Lateinischen und bedeutet soviel wie Gemeinschaft, Korporation oder Gesamtheit. Zunächst galt die Institution einer Universität als Vereinigungen von Lehrern und Studenten (universitas magistrorum et scholarium) zum Ziele der gesamten Aneignung aller Wissenschaften (studium generale). Als Lehrmethode diente das scholastische Prinzip, welches durch die „[…] systematische Vermittlung von Wissenschaft durch Vorlesung und Disputation […]“ (Rathmann 1984, S.9) gekennzeichnet war und neben dem monologischen Lehrverfahren somit auch eine aktive Rolle des Studenten einräumte. Der Drang nach Wissenszuwachs und wissenschaftlicher Neugier ist sicherlich nur ein Grund für den Zusammenschluss zu universitären Lehr-Lern-Gemeinschaften gewesen. Viel entscheidender für den langfristigen Erfolg von Universitäten sollte jedoch die Nützlichkeit des Wissens für den sozialen Aufstieg des Einzelnen und für die Erweiterung kirchlicher und weltlicher Macht sein. (vgl. Rathmann 1984, S.9 ; Krause 2003, S. 21).
2.2 Struktur der mittelalterlichen Universität
In der Entstehungszeit der Universitäten entsprach der Lehrinhalt zunächst den spezifischen Bedürfnissen der örtlichen Strukturen. So setzte die Pariser Universität auf die Vermittlung von feudalen und christlichen Werten im Sinne einer Zentralisierung der kirchlichen Ausbildung, während in Bologna, dessen Einwohner eher wirtschaftliche Interessen verfolgten, die Rechtswissenschaft Einzug hielt. Es blühte gerade eine medizinische Lehr - undForschungshochschule im Salerno des 10./11. Jahrhunderts auf, weil dort die arabische Kultur samt Ärzten und Philosophen besonders Einfluss nehmen konnte. Während also am Anfang die Magister nur in einzelnen Wissensbereichen an den Universitätsorten lehrten kam es indessen, im Zuge der europäischen Gründungswellen von Universitäten, zunehmend zur Vermischung dieser „Urtypen“. Alsbald waren an mittelalterlichen Universitäten juristische Fakultäten neben theologischen und medizinischen aufzufinden. Schließlich schloss sich dieser Wissenschaftsdisziplinen noch die Artistenfakultät an. Darin wurden nach spätantikem Vorbild die „septem artes liberalis“, also Grammatik, Rhetorik, Dialektik (Trivium), Arithmetik, Musik, Geometrie und Astronomie (Quadrivium), gelehrt. Die Artistenfakultät griff gemeinhin die Rolle eines Grundstudiums auf, denn der erfolgreiche Abschluss an der Artistenfakultät (magister artium) war Vorraussetzung für die Aufnahme der eigentlichen
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Fachstudien. (vgl. Hoyer 1959, S.1 f. ; Krause 2003, S.21 f.). In Leipzig nahm sie sogar eine weitere Aufgabe wahr, denn durch das Fehlen einer Stadtschule bis zur Eröffnung der Nikolaischule zu Beginn des 16.Jahrhunderts ersetzte die Artistenfakultät für eine breite Schicht bildungshungriger Bürger die gehobene Schule (vgl. Steinführer 2003, S.25). Zarncke charakterisiert
die Pariser Universität als „
... epochenmachend,
[…] weshalb sie mit Recht die Grundlage fast aller späteren Universitätsbildungen geworden ist …“ (Zarncke
1857, S.512 f.). Diese Einschätzung liegt vor allem in der Vorbildwirkung der inneren Gliederung der Universität in vier Nationen begründet.
Unter einer „natio“ versteht man
eine
„ …
genossenschaftliche Vereinigung auf <
Die Effizienz der Nationenverfassung erschwerte sich mit der Zeit jedoch immer mehr. Vor allem als die Universitätsgründungen im Heiligen Römischen Reich einsetzten, konnten viele Studenten in ihren Heimatterritorien studieren und für die Unterscheidung der Herkunft bestand daher weniger Notwendigkeit. Beispielsweise waren in Erfurt oder Heidelberg keinerlei Nationen aufzufinden. Mit der Zunahme der Bedeutungen der drei höheren Studienrichtungen und der Macht ihrer Professoren verschob sich die Kompetenzverteilung in der Verwaltung von den Nationen zu den Fakultäten. (vgl. Hoyer 1959, S.15 ; Rathmann 1984, S.14). Die Universität Leipzig hielt jedoch an der Organisationsform nach Nationen fest, wobei dies nicht als Fortschritt gewertet werden sollte: „Keine deutsche Universität war Ende des 15. Jahrhunderts konservativer und scholastischer als die Leipziger.“ ( Hoyer 1959, S.17).
Die mittelalterliche Universität war nicht nur eine lehrende Gemeinde, sondern auch eine Politische. Wie eben beschrieben gab es genaue Festlegungen, wie die innere Gliederung der Korporation auszusehen hatte. Aber auch nach Außen besaß sie ihre eigenen Rechte, denn alle Angehörigen der Universität unterstanden einer eigenen Gerichtsbarkeit. Durch die Etablierung von Sonderrechten, wie Selbstverwaltung, Promotionsrecht oder studentische Aufsichtshoheit bildete sich innerhalb der Städte neben den kirchlichen und städtischen Einrichtungen ein neuer Rechtsbereich heraus. Zwangsläufig führte dieser Sonderrechtsstatus
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Arbeit zitieren:
Erik Neumann, 2008, Die Gründung der Universität Leipzig, München, GRIN Verlag GmbH
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