Klimapolitische Richtlinien der EU und nationale Umsetzung in Deutschland und Großbritannien


Seminararbeit, 2009

18 Seiten


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Entwicklung der Klimapolitik

3. Richtlinien
3.1 Richtlinie 2003/ 87/ EG
3.2 Richtlinie 2008/ 101/ EG
3.3 Richtlinie 2009/ 28/ EG

4. Nationale Umsetzung der Klimapolitischen Richtlinien
4.1 Deutschland
4.2 Großbritannien

5. Zusammenfassung und Schlussbetrachtung

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Klimapolitik in der Europäischen Union und darüber hinaus ist ein recht junges Themengebiet. Seit etwa 30 Jahren beschäftigen sich Wissenschaftler, Politiker und Umweltorganisationen mit seit dem Beginn der Industrialisierung voranschreitenden anthropogenen Klimawandel. Die EU rea gierte schnell auf die beängstigenden Vorhersagen des 4. Sachstandberichts des Zwischenstaatli chen Ausschuss über Klimaveränderungen. Doch erst seit 1994 werden jährliche Klimakonferen zen abgehalten. Als Vorreiterländer mit entschiedenem Entgegenwirken auf den Klimawandel gelten Deutschland, Großbritannien, Frankreich und Schweden. Deutschland und Großbritannien werden in diesem Manuskript genauer betrachtet.

In Kapitel 2 wird die Entwicklung der Klimapolitik kurz erläutert. Dabei werden wichtige Beschlüs se der EU in den letzten beiden Jahrzehnten herausgearbeitet.

In den darauf folgenden Kapiteln dieser Arbeit wird weiterhin ein Überblick über die wichtigsten klimapolitischen Richtlinien der EU gegeben. In Kapitel 3 wird die Richtlinie 2003/ 87/ EG über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft (Kapitel 3.1) sowie die Richtlinie 2008/ 101/ EG zur Änderung der Richtlinie 2003/ 87/ EG zwecks Einbeziehung des Luftverkehrs in das System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Ge meinschaft (Kapitel 3.2) vorgestellt. Eine weitere relevante Richtlinie stellt die Richtlinie 2009/ 28/ EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen dar (Kapitel 3.3).

Im Anschluss wird in Kapitel 4 die nationale Umsetzung dieser Richtlinien in den Ländern Deutsch land (Kapitel 4.1) und Großbritannien (Kapitel 4.2) mit den wichtigsten Maßnahmen erläutert. Eine obligatorische und bei allen EU Mitgliedstaaten umzusetzende Maßnahme ist es einen Allo kationsplan für bestimmte Zeitperioden zu erstellen. Aus diesem müssen unter anderem die für die jeweilige Zeitperiode oder auch Handelsperiode voraussichtlich verursachten CO2 Emissionen angegeben werden, die von Periode zu Periode weniger werden sollten. Darüber hinaus haben sich Deutschland und Großbritannien sehr unterschiedliche Maßnahmenpakete für ihren Beitrag gegen den Klimawandel auferlegt. Deutschland setzt insbesondere auf die Reduzierung von CO2 in einzelnen Sektoren, Großbritannien mehr auf Klimagesetze und privatwirtschaftliche Unter nehmen, die mit Hilfe von Staatsgeldern in verschiedenen Bereichen die CO2 Reduzierung unters tützen sollen. Kapitel 5 schließt mit einer kurzen Zusammenfassung und der Schlussbetrachtung diese Arbeit ab.

2. Entwicklung der Klimapolitik

1997 haben die Vertragsstaaten auf der 3. Klimakonferenz in Kyoto, Japan, das „Kyoto Protokoll“ verabschiedet.1 In diesem Protokoll verpflichteten sich die unterschreibenden Industriestaaten verbindlich, ihre Emissionen der sechs wichtigsten Treibhausgase im Zeitraum 2008 bis 2012 um 5,2 Prozent unter das Niveau von 1990 zu reduzieren. Zu diesen Treibhausgasen gehören u.a. Kohlendioxid (CO2), Methan (CH4) und Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW’s). Dabei haben die Länder unterschiedliche Emissionsbegrenzungsverpflichtungen zugesagt. Deutschland hat sich zu einer Reduktion um 21 Prozent der damalig ausgestoßenen Emissionen innerhalb des Zeitraums von 2008 bis 2012 verpflichtet, Großbritannien zu einem Minus von 12,5 Prozent. Insgesamt strebten die damaligen 15 EU Staaten zusammen eine Reduktion der Emissio nen von acht Prozent für den gleichen genannten Zeitraum an.

Vorausgegangen war die Diskussion über die Veränderung des Weltklimas seit Ende der 70er Jah re. Ein politischer Prozess zum Schutz des Klimas entstand etwa zehn Jahre später, Ende der 80er Jahre und führte 1994 zum Abschluss der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen. Die Klimarahmenkonvention2 ist der erste internationale Vertrag der den Klimawandel als ernst zu nehmendes Problem bezeichnet und die unterzeichnenden Staaten zum Handeln gegen den Kli mawandel verpflichtet. Seither signierten 186 Staaten die Klimarahmenkonvention. Seit 1995 finden jährliche Klimakonferenzen in der ganzen Welt im Rahmen der Vereinten Nationen statt. Im Dezember 2009 wird die 15. Klimakonferenz in Kopenhagen stattfinden.

Bei der EU Ratstagung am 20. Februar 2007 in Brüssel hat sich die EU im Rahmen eines interna tionalen Abkommens dazu entschlossen Emissionen bis zum Jahre 2020 um 30 Prozent gegenüber 1990 zu begrenzen, wenn sich andere Industriestaaten zu ähnlichen Zielen entschließen und auch die Schwellenländer einen Betrag zum Emissionsrückgang leisten.3 Die EU hat mit diesem Be schluss die Führungsrolle im internationalen Klimaschutz übernommen. Viele Experten sind sich sicher, dass sich die durchschnittliche Temperatur weltweit um nicht mehr als 2 °C erwärmen darf um irreversible Folgen für das Klima zu verhindern.4 „Dies kann nur gelingen, wenn die weltweiten Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2020 stabilisiert und bis 2050 um die Hälfte des Wertes von 1990 abgesenkt werden.“5

Im Rahmen dieser neuen integrierten Energie und Klimapolitik6 haben die EU Staats und Regie rungschefs eine Einsparung von 20 Prozent des Energiebedarfs durch effizientere Energienutzung, die Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien am Gesamtenergieverbrauch bis 2020 und die Verzehnfachung (mindestens zehn Prozent) des Anteils der Biokraftstoffe am gesamten Benzin und Dieselverbrauch bis 2020 beschlossen. Des Weiteren soll die Förderung und Entwicklung von emissionsarmen oder freien Technologien weiter voran schreiten, indem auch direkt bei der Pro duktion von CO2 die Emission der Gase in die Atmosphäre verhindert wird und diese stattdessen in unterirdisch erschöpften Gasfeldern oder ehemaligen Salzbergwerken geleitet werden, so ge nannt CO2 Sequestrierung. Als weitere Punkte sehen die EU Staats und Regierungschefs die bes sere Integration der EU Energiemärkte vor, indem ein Übergang zu wettbewerbsfähigeren euro paweiten Elektrizitäts und Gasmärkten geschaffen werden soll. Die bessere Zusammenarbeit der EU Energiepolitik mit anderen Politikfeldern wie mit den Bereichen Forschung, Landwirtschaft und auch Handel soll gewährleistet werden und die Ausdehnung der internationalen Kooperation. Dabei ist angedacht, dass die EU den gemeinsamen Ansatz in der Energiepolitik stark nach außen vertreten soll, damit sie eine globale Energiedebatte anführen kann.

Um die Ziele der integrierten Energie und Klimapolitik erreichen zu können, entwickelte die EU im Jahre 2005 das EU Emissionshandelssystem (EU EHS). Dieses System entstand aus dem Euro päischen Programm zur Klimaänderung. „Es ist das erste internationale System für den Handel mit CO2 Emissionen und hat für eine schnelle weltweite Verbreitung dieses Konzeptes gesorgt. Das System soll dazu betragen, Emissionsminderungen zu möglichst niedrigen Preisen zu erreichen.“7 Weitere Punkte zu diesem System sind dem nachfolgenden Kapitel zu entnehmen.

3. Richtlinien

3.1 Richtlinie 2003/ 87/ EG

Im Folgenden wird die „Richtlinie 2003/87/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft“ mit ihren wichtigsten Punkten vorgestellt. Mit dieser Richtlinie wird ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft geschaffen, um auf kos teneffiziente und wirtschaftlich effiziente Weise auf eine Verringerung von Treibhausgasemissio nen hinzuwirken.8

Die EU Mitgliedstaaten stellen sicher, dass ab 01. Januar 2005 Treibhausgas emittierende Tätig keiten wie Energieumwandlung und umformung in Mineralölraffinerien, Eisenmetallerzeugung und Verarbeitung, mineralverarbeitende Industrie und sonstige Industriezweige nur durchgeführt werden, wenn der Betreiber über eine Genehmigung von der zuständigen Behörde verfügt (Arti kel 4). Es handelt sich dabei um die Treibhausgase Kohlendioxid, Methan, Distickstoffoxid, Fluor kohlenwasserstoffe, Perfluorierte Kohlenwasserstoffe und Schwefelhexafluorid (Anhang I), welche zusammenfassend als Kohlendioxidäquivalente bezeichnet werden.

Anträge auf die Erteilung der Genehmigung zur Emission von Treibhausgasen werden zugelassen, wenn Angaben zu Punkten wie in der Anlage durchgeführte Tätigkeiten und verwendete Techno logien, welche Rohmaterialien und Hilfsstoffe verwendet werden und wie sie verwendet werden. Dazu soll die voraussichtliche Entstehung von Emissionen bei der Verwendung der Rohmaterialien und Hilfsstoffe ermittelt werden. Es sollen die Quellen der Emissionen angegeben werden sowie die geplanten Maßnahmen zur Überwachung und Berichterstattung in Bezug auf die Emissionen (Artikel 5).

In der Richtlinie 2003/ 87/ EG ist im Artikel 9 vorgeschrieben, dass jeder EU Mitgliedstaat für Zeit räume ab 2005 einen nationalen Zuteilungsplan erstellen muss aus welchem hervorgeht, wie viele Emissionszertifikate das Land insgesamt zuzuteilen beabsichtigt und wie die Zertifikate zuzuteilen sind. Der erste Zeitraum erstreckte sich von 2005 bis 2007, der zweite läuft von 2008 bis 2012. Die nationalen Pläne müssen seit dem zweiten Zeitraum mindestens 18 Monate vor Beginn des Zeit raums an die Kommission und an die Öffentlichkeit ausgehändigt werden. Die Zuteilungsmethode sieht in Artikel 10 der Richtlinie vor, dass von 2005 bis 2007 die EU Mitgliedstaaten 95 Prozent der Emissionszertifikate kostenlos zuteilen und von 2008 bis 2012 90 Prozent. Damit wären innerhalb von wenigen Jahren bereits 10 Prozent der gesamten Emissionen bereits eingespart. Artikel 16 behandelt das Thema Sanktionen. Die EU Mitgliedstaaten müssen Vorschriften über Sanktionen festlegen, falls Verstöße gegenüber der Richtlinie im nationalen Raum getätigt werden. Dies soll gewährleisten, dass die Durchsetzung der Vorschriften erfolgreich ist. Die Sanktionen sollen wirk sam, verhältnismäßig und abschreckend sein. Bei Emissionsüberschreitung soll ab 2008 für jede von der Anlage ausgestoßene Tonne Kohlendioxidäquivalent 100 Euro gezahlt werden. „Die Zah lung der Sanktion entbindet den Betreiber nicht von der Verpflichtung, Zertifikate in Höhe dieser Emissionsüberschreitung abzugeben, wenn er die Zertifikate für das folgende Kalenderjahr abgibt (Artikel 16, Punkt 4).“9

[...]


1 Vgl.: www1

2 Vgl.: www2

3 Vgl.: www3

4 Vgl.: www4

5 www4

6 Vgl. das Folgende: www4

7 www4

8 www5

9 www5

Ende der Leseprobe aus 18 Seiten

Details

Titel
Klimapolitische Richtlinien der EU und nationale Umsetzung in Deutschland und Großbritannien
Hochschule
Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)  (Kulturwissenschaftliches Institut)
Veranstaltung
Europäische Energiepolitik zwischen Liberalisierung, Klimapolitik und Versorgungssicherheit
Autor
Jahr
2009
Seiten
18
Katalognummer
V144909
ISBN (eBook)
9783640544905
ISBN (Buch)
9783640545162
Dateigröße
433 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Klimapolitische, Richtlinien, Umsetzung, Deutschland, Großbritannien
Arbeit zitieren
Elisa Minossi (Autor:in), 2009, Klimapolitische Richtlinien der EU und nationale Umsetzung in Deutschland und Großbritannien, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/144909

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