- I -
Inhaltsverzeichnis
Einleitung 1
1. Grundlagen
1.1 Begriffserklärung
Klinisches Risikomanagement, Fehlermanagement,
Strahlentherapie 3
1.2 Gesetzliche Grundlagen
Im klinischen Risikomanagement, für Fehlermanagement
in der Strahlentherapie 4
2. Fehlermanagement
2.1 Voraussetzungen für ein Fehlermanagement 6
2.2 Aufbau eines Fehlermanagements in der Strahlentherapie 12
2.3 Einführung des Fehlermanagementsystems 17
2.4 Probleme beim Umgang mit dem System 18
3. Fazit und Ausblick 20
Glossar 22
Literaturverzeichnis 24
- II - Abkürzungsverzeichnis
Aufl. Auflage ÄZQ Ärztlichem Zentrums für Qualität in der Medizin BGH Bundesgerichtshof DRG Diagnosis Related Groups (Deutsch Diagnosebezogene Fallgruppen) MAV Mitarbeiter-Vertretung MEV Mega-Elektronen-Volt OLG Oberlandesgericht PDCA Plan / Do / Check / Act QM Qualitätsmanagement QMB Qualitätsbeauftragter RöV Röntgenverordnung SGB Sozial - Gesetz - Buch StrlSchV Strahlenschutzverordnung vgl. vergleiche
Abbildungsverzeichnis
1. Ablaufplan zum „Gesunden“ Fehlersystem 11
2. Beispiel eines Fehlerschlüssels 13
3. Meldeformular für Zwischenfälle 14 4. Ereignisprotokoll 15
- 1 - Einleitung
„Überall wo Menschen arbeiten, unterlaufen ihnen dabei auch Fehler. Obwohl das Fehler machen also menschlich ist, sollte man sie nicht einfach akzeptieren, denn in der Regel bleiben sie nicht ohne Folgen. In der Berufswelt des Krankenhauses, bei der die Gesundheit der Patienten im Vordergrund steht, können diese Folgen tragisch und unumkehrbar sein. Verwechslungen von Patienten, falsch zugeordnete Befunde und die falsch operierte Seite sind Beispiele für Irrtümer, die nur selten eine breite
Öffentlichkeit erreichen, und sind nur die Spitze eines Eisbergs“. 1
Behandlungsfehler in Krankenhäusern sind neben ethischen und juristischen Aspekten wie z. B. strafrechtliche oder zivilrechtliche Folgen, auch durch ökonomische Auswirkungen (Schadenersatzanspruch) für das Management interessant. Aufgrund der möglichen Auswirkungen ergibt sich also der Anspruch, dass Fehler zu vermeiden sind.
Dieser Anspruch steht in Konflikt zur menschlichen Natur: Menschen machen Fehler, es dürfen aber keine Fehler passieren. Beim Umgang mit dieser Situation werden aufgetretene Fehler vertuscht oder verleugnet. Bei dieser Strategie besteht die Gefahr, dass sich ein aufgetretener Fehler so oder so ähnlich wiederholt. Um vermeidbare Fehler langfristig zu unterbinden, bedarf es eines Fehlermanagement - Systems. Ziel ist es, aufgetretene Fehler systematisch zu erfassen, zu analysieren und Maßnahmen zu ergreifen, die ein erneutes Auftreten weniger wahrscheinlich machen. Das heißt: Aus
Fehlern Konsequenzen ziehen.“ 2
Je nach vorherrschender Fehlerkultur, die sich in eine „positive Fehlerkultur“ und eine „Kultur der Schuldzuweisungen” unterteilen lässt, sehen die Konsequenzen unterschiedlich aus.
In der Kultur der Schuldzuweisungen werden für aufgetretene Fehler Schuldige gesucht, gefunden und dann bestraft, was eher zum Vertuschen von Fehlern führt.
1 Vgl.: Rieger, T, : (7/ 2006) , S. 1
2 Vgl.: ebd.
- 2 -In der positiven Fehlerkultur wird ein Fehler als Ausgangspunkt für Verbesserungen gesehen. Konsequenz ist hier die kontinuierliche Verbesserung von betrieblichen Prozessen und Sicherungssystemen.
Um einen Übergang zur positiven Fehlerkultur zu erreichen, ist es wichtig, viele aufgetretene Fehler zu erfassen, um in der Folge möglichst viele schon mal aufgetretene Fehler vermeiden zu können. Dabei ergibt sich das Problem, dass es Menschen schwerfällt, einen begangenen Fehler zuzugeben. Es gibt verschiedene Hemmschwellen zu überwinden zum Beispiel die Erwartung negativer Konsequenzen. Ein Fehlermeldesystem in einer positiven Fehlerkultur das es den Benutzern einfach macht, auch anonym Fehler zu melden, kann somit dazu beitragen, mehr Fehler zu erfassen, daraus zu lernen und sie in der Zukunft zu vermeiden.
Ziel dieser Arbeit ist die Herausarbeitung eines möglichen Fehlermanagementsystems in der Strahlentherapie.
Das Vorgehen in dieser Arbeit ist im Wesentlichen durch vier Schritte geprägt. Nach Überlegungen zur Begriffsdefinition (Kapitel 1.1) und den gesetzlichen Grundlagen (Kapitel 1.2) werden die Voraussetzungen für das Fehlermanagementsystem (Kapitel 2.1) und der Aufbau (Kapitel 2.2) betrachtet, um die erforderlichen Anstrengungen und entstehenden Kosten darzulegen. Im Folgenden wird ein Konzept zur Einführung (Kapitel 2.3) näher betrachtet und welche Probleme beim Umgang mit dem System (Kapitel 2.4) entstehen können.
Relevante Erkenntnisse und Fehlermeldesysteme aus der Literatur werden dabei nicht in einem Abschnitt zusammengefasst dargestellt, sondern fließen an geeigneten Stellen jeweils ein.
- 3 - 1.Grundlagen
1.1 Begriffserklärung
Im Themenbereich Risikomanagement und Fehlermanagement gibt es eine Vielzahl von Begriffen und Definitionen. In dieser Arbeit soll auf das klinische Risikomanagement und die Definition von Fehlern im Gesundheitswesen eingegangen werden, daher erfolgt die Begriffserklärung anhand von verwendeten Definitionen im klinischen Alltag.
Klinisches Risikomanagement
Nach Führing 3 ist Risikomanagement ein Präventionssystem, das Risiken bei der Patientenversorgung reduzieren soll, und die Zielsetzung der ständigen Verbesserung der Behandlungsqualität und Patientensicherheit verfolgt, sowie der Abwehr ungerechtfertigter Anspruchsstellungen von Patienten gegen die Institution Krankenhaus dient. Klinisches Risikomanagement beinhaltet also die Maximierung und Optimierung der Patientensicherheit und ist eine Management - Methode, um juristische Folgen aus einem Behandlungsfehler zu verhindern.
Fehlermanagement
Fehlermanagement ist die Organisation von Fehlerentdeckung, Fehlerdiagnose, Fehlerkompensation und der Fehlerkorrektur. Es beinhaltet den aktiven Umgang mit Fehlern. Es bedeutet, das die Mitarbeiter geschult werden daraufhin, das Fehler zugegeben werden dürfen, diese dokumentiert und analysiert werden. Des Weiteren steht im Vordergrund, aus den in der Fehleranalyse erfassten Daten zu lernen und einen Vermeidungsweg zu finden.
„Wenn Risikoerkenntnis ein wichtiges Instrument der Fehlervermeidung ist, dann ist jedes Erkenntnissystem, das Risiken erkennbar macht, eine Steigerung der Qualität der
Gesundheitsversorgung.“ 4
3 Vgl.: Führing, M., Gausmann,P.: (2004)
4 Vgl.: CIRS Handlungsempfehlung, S.2, (2006)
- 4 - Strahlentherapie
„ Im deutschsprachigen Raum werden die Begriffe Strahlentherapie, Radiotherapie und Radioonkologie als Synonyme gebraucht und entsprechend die Ärzte in der Strahlentherapie als Strahlentherapeuten, Radiotherapeuten oder Radioonkologen bezeichnet.“
„Strahlentherapie ist der alte deutsche Begriff für die Behandlung von bösartigen und
nicht bösartigen Erkrankungen innerhalb der Radiologie mit ionisierenden Strahlen.“ 5 Dies gilt sowohl im stationären wie im ambulanten Bereich für Strahlentherapie.
1.2 Gesetzliche Grundlagen Klinisches Risikomanagement
Grundsätzlich gibt es keine Rechtspflicht Risikomanagement zu betreiben. Lediglich
das Qualitätsmanagement wird gesetzlich geregelt. 6 Dies betrifft aber nicht den haftungsrechtlichen Bereich, der der Hauptgrund zum Führen von
Risikomanagementsystemen ist. „ Dabei ist das Risikomanagement primär an der zivilrechtlichen und strafrechtlichen Rechtsprechung des BGH und der einzelnen OLG orientiert. Aus der umfangreichen und immer weiter zunehmenden Rechtsprechung werden dabei präventive und generelle Schlüsse gezogen und im Krankenhausalltag
umgesetzt, um offensichtliche Haftungsfallen zu vermeiden.“ 7 Zivilrechtlich greifen hier aus dem Haftungsrecht der § 280 BGB Haftung aus Vertrag und die § 823 ff. BGB Haftung aus unerlaubter Handlung, strafrechtlich ist hier die Körperverletzung § 223 ff. StGB zu nennen.
Auch der Datenschutz darf nicht außer Acht gelassen werden, hier gilt der § 203 StGB und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
5 Vgl.: Sauer, R. : (1993)
6 Vgl. §§ 80ff SGB XI, §§ 135 SGB V, insbesondere die Verpflichtung in § 135a Abs.2 Nr.2 SGB V
7 Vgl. : Koller,Chr., v. Langsdorff, U. : (2005)
Arbeit zitieren:
Britta Schwetlick, 2009, Projektarbeit: Fehler-Management als Teil des Risikomanagements in der Strahlentherapie, München, GRIN Verlag GmbH
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DOI
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