Adverse Selektion und Moral Hazard, VWL III - Finanzwissenschaft, Thomas Bohm 1
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1. Einleitung 2
2. Theoretische Darstellung von Adverser Selektion und Moral Hazard
im Krankenversicherungsmarkt 3
2.1 Adverse Selektion im Krankenversicherungsmarkt. 3
2.2 Moral Hazard im Krankenversicherungsmarkt 4
3. Lösungsansätze für Adverse Selektion und Moral Hazard
im Krankenversicherungsmarkt 6
3.1 Lösungsansätze für Adverse Selektion 7
3.1.1 Versicherungsverträge
mit festen Preis-Mengen-Kombinationen 7
3.1.2 Staatliche Zwangsversicherung
mit freiwilliger Ergänzungsversicherung 9
3.2 Lösungsansätze für Moral Hazard. 10
3.2.1 Konzepte zur Kostenbeteiligung 10
3.2.2 Limitierung des Leistungskatalogs und des Anbieterkreises 12
4. Auswirkungen der Praxisgebühr auf die Problematik des Moral Hazard
im deutschen Krankenversicherungmarkt. 12
4.1 Notwendigkeit der Eindämmung von Moral Hazard 13
4.2 Empirische Befunde zur Auswirkung der Praxisgebühr
auf Moral Hazard 13
4.2.1 Daten und Methoden von Schreyögg und Grabka 13
4.2.2 Ergebnisse von Schreyögg und Grabka 14
4.3 Schlussfolgerungen zu den Auswirkungen der Praxisgebühr 15
5. Zusammenfassung. 17
Literaturverzeichnis 18
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1.
Da Individuen in der Regel risikoavers sind (vgl. Breyer et al. (2005), S. 191), werden sie sich unter Umständen gegen Krankheit durch eine Krankenversicherung absichern wollen, denn dadurch können sie ihr Risiko, hohe finanzielle Verluste durch Krankheit zu erleiden, auf alle Mitversicherten verteilen (vgl. Zeckhauser (1970), S. 10). Im Gegenzug müssen sie nur eine vergleichsweise geringe Versicherungsprämie leisten. Dieses Konzept funktioniert dann optimal, wenn keine Informationsasymmetrien zwischen den Krankenversicherungen und den Versicherten bzw. den Individuen, die in Betracht ziehen sich zu versichern, (potentiell Versicherte) bestehen. Unter Informationsasymmetrien wird die Nichtbeobachtbarkeit von Charakteristika, Informationen, Handlungen und Intentionen einer Partei durch eine andere Partei verstanden (vgl. Amelung und Amelung (2007), S. 32). In der Realität bestehen aber Informationsasymmetrien zwischen Versicherungen einerseits und (potentiell) Versicherten andererseits. Die Beziehung zwischen diesen Parteien kann mit Hilfe der Prinzipal-Agenten-Theorie erläutert werden (vgl. Amelung und Amelung (2007), S. 33). Der Prinzipal (Versicherungen) möchte, dass der Agent (Versicherte bzw. potentiell Versicherte), der in der Regel andere Ziele als der Prinzipal verfolgt, sich im Sinne des Prinzipals verhält bzw. alle relevanten Charakteristika und Informationen preisgibt. Er kann dies aber nicht beobachten bzw. validieren (vgl. Amelung und Amelung (2007), S. 30f.). Der Krankenversicherung ist es nicht oder nicht vollständig möglich zu erkennen, welches Erkrankungsrisiko der potentiell Versicherte in sich birgt. Beispielsweise gibt das Individuum an, Nichtraucher zu sein, obwohl dem nicht so ist. Dieses Problem kann zu Adverser Selektion führen. Der Begriff „Adverse Selektion“ entstammt der Versicherungstheorie und bedeutet „negative Auslese“ (Alparslan (2006), S. 26). Ebenso kann eine Versicherung in der Regel das Verhalten des Versicherten nicht beobachten. Beispielsweise geht der Versicherte schon wegen eines kleinen Schnupfens zum Arzt, obwohl er dies ohne Kostenübernahme durch die Versicherung nicht getan, sondern sich selbst behandelt hätte. Dieses Problem wird als Moral Hazard bezeichnet. Der Begriff „Moral Hazard“ entstammt ebenfalls der Versicherungstheorie und bedeutet „moralisches Risiko“ (Alparslan (2006), S. 27). Sowohl Adverse Selektion als auch Moral Hazard können zu Marktversagen führen, weshalb deren Vermeidung bzw. Eindämmung von höchster Relevanz ist.
Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, die Problematik der Adversen Selektion und des Moral Hazard grundlegend vorzustellen (Abschnitt 2), eine Auswahl von Lösungsansät- zen darzulegen (Abschnitt 3) und die Auswirkungen der Praxisgebühr als ein Beispiel
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aktueller Anstrengungen der Politik zur Eindämmung von Moral Hazard bei den gesetzlichen Krankenversicherungen in Deutschland zu diskutieren (Abschnitt 4). In Abschnitt 5 erfolgt eine Zusammenfassung der Ausführungen. ddddd^^^^^ 2. DDDDDD,,<
Informationsasymmetrien können verschiedenen Zeiträumen zugeordnet werden (siehe Abbildung 1). Zum einem bestehen Informationsasymmetrien bereits vor Vertragsabschluss in Form von für die Versicherung nicht beobachtbaren Eigenschaften (hidden characteristics) der Individuen. Die Krankenversicherung kann die Qualität der Individuen, z. B. bezüglich des Erkrankungsrisikos, nicht erkennen. Dieses Informationsproblem kann Adverse Selektion verursachen (vgl. Jost und Backes-Gellner (2001), S. 28).
Abbildung 1: Zeitliche Zuordnung der Informationsasymmetrien und deren Folgen. Quelle: Eigene Darstellung.
Zum anderen bestehen Informationsasymmetrien nach Vertragsabschluss in Form von für die Versicherung nicht beobachtbaren Handlungen (hidden action) und nicht beobachtbaren Informationen (hidden information). Dies kann zu „moralisch verwerflichem“ Verhalten der Individuen führen, Moral Hazard (vgl. Jost und Backes-Gellner (2001), S. 25f. und 30f.). Dabei ist weiterhin zwischen Informationsasymmetrien vor (ex ante) und nach (ex post) Eintritt des Krankheitsfalls zu unterscheiden. Das Individuum könnte sich aufgrund der Kostenübernahme durch die Versicherung beispielsweise ungesünder ernähren (ex ante Moral Hazard) oder medizinische Dienste häufiger als notwendig in Anspruch nehmen (ex post Moral Hazard) (vgl. Wigger (2006), S. 78f.). ^<<<
Die folgenden Ausführungen basieren auf Feldstein (2005, S. 127f.). Es wird angenommen, dass nur ein Versicherungsunternehmen, das risikoneutral ist und sich wett-
bewerblich verhält, besteht. 1 Wird weiterhin vereinfachend von zwei Gruppen, die sich nur im Risiko unterscheiden (Bevölkerungsgruppe G hat ein geringeres Erkrankungsrisiko als Bevölkerungsgruppe S), ausgegangen und nur ein Vollversicherungsvertrag angeboten, dessen Prämienhöhe auf dem Gesamtdurchschnittsrisiko aller Individuen
1 Für die folgenden Abschnitte wird angenommen, dass die Krankenversicherung (und auch der Staat) nur die Risikostruktur insgesamt beobachten kann.
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basiert, ist dieser Vertrag für die Bevölkerungsgruppe G unter bestimmten Voraussetzungen nicht attraktiv, sodass die niedrigen Risiken den Vertrag nicht eingehen werden. Dagegen ist der Vertrag für die Gruppe S attraktiv. Die Attraktivität des Vertrages hängt im Wesentlichen vom Verlauf der Indifferenzkurven der Nutzenfunktionen der Individuen, dem Erkrankungsrisiko und dem Bevölkerungsanteil guter bzw. schlechter Risiken ab (siehe Abschnitt 3.1.1). Diese Voraussetzungen werden für beide Gruppen bezüglich der Attraktivität des Vertrages als erfüllt angenommen. Da das Erkrankungsrisiko der Gruppe S größer als das Gesamtdurchschnittsrisiko aller Individuen ist, ist die Prämie des Vertrages geringer als ihre faire Prämie, bei der „die Prämieneinnahme […] dem Erwartungswert der Schadenzahlung“ (Zweifel und Eisen (2003), S. 84) entspricht. Dies hätte zur Folge, dass die Versicherung Verluste erleiden würde. Antizipiert die Versicherung diesen Sachverhalt und wird davon ausgegangen, dass sie weiterhin nur einen Vertrag anbietet, so wird die Krankenversicherung für den Vertrag eine Prämie wählen, die auf dem Erkrankungsrisiko der Gruppe S basiert. Demnach werden sich nur die hohen Risiken versichern. Die niedrigen Risiken bleiben ohne Versicherungsschutz. Nur die schlechten Risiken bleiben als (mögliche) Konsumenten der Versicherung übrig. Dieses Problem wird unter dem Begriff der Adversen Selektion subsumiert und
kann zu Marktversagen führen (vgl. Akerlof (1970), S. 492f.). 2
Die Verdrängung der niedrigen Risiken beruht auf einem negativen externen Effekt, der aus der Existenz von Individuen mit hohem Erkrankungsrisiko resultiert (vgl. Rothschild und Stiglitz (1976), S. 648). Würden Individuen mit niedrigem Erkrankungsrisiko den Vollversicherungsvertrag des obigen Beispiels abschließen, so würden sie die Individuen mit hohem Erkrankungsrisiko subventionieren und deshalb Nutzeneinbußen erleiden (vgl. Breyer et al. (2005), S. 216f.). D,<
Informationsasymmetrien bestehen auch nach Vertragsabschluss. Dies ist insofern problematisch, da der Versicherungsfall (Erkrankung) nicht unabhängig vom Verhalten des Individuums ist und dadurch negative Verhaltensanreize entstehen können (vgl. Arrow (1963), S. 961). Negative Verhaltensanreize resultieren im Fall einer Versicherung aus
der (teilweisen) Eliminierung des finanziellen Risikos 3 der Versicherten (vgl. Breyer et al. (2005), S. 221f.). Wird medizinische Versorgung als ein homogenes Gut angenom-
2 Die Problematik der Adversen Selektion auf die Funktionsfähigkeit von Märkten wurde als erstes von Akerlof (1970) erläutert. Rothschild und Stiglitz (1976) und Wilson (1977) gehören zu den ersten Au-toren, die diese Problematik modelltheoretisch in Versicherungsmärkten analysiert haben.
3 Das finanzielle Risiko besteht aus den Kosten der Behandlung und dem entgangenen Einkommen (vgl. Breyer et al. (2005), S. 221).
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men (vgl. Wellisch und Hange (2000), S. 230f.), so kann im Fall ohne Versicherung und bei genügend hoher Nachfrage bzw. Zahlungsbereitschaft ein positiver Preis für dieses Gut ermittelt werden. Schließt das Individuum hingegen eine Vollversicherung ab, reduziert sich der Preis faktisch auf Null (vgl. Santerre und Neun (2000), S. 400). Zum einen kann dies zur Folge haben, dass sich die versicherten Individuen nicht mehr oder reduziert präventiv verhalten. Dadurch erhöht sich ihr ursprüngliches Erkrankungsrisiko, was zu einer höheren Beanspruchung von medizinischen Leistungen führt als im Fall ohne Versicherung (vgl. Anlauf (2001), S. 17f.). Dies beschreibt den Fall des ex ante Moral Hazard.
Zum anderen verursacht die Preisreduktion, dass der Versicherte bei Eintreten einer Krankheit sich nicht ressourcenschonend verhält, er also medizinische Leistungen häufiger, in größerem Umfang und / oder teurere Behandlungen nachfragt als im Fall ohne Versicherung (vgl. Wigger (2006), S. 80). Dies beschreibt den Fall des ex post Moral Hazard.
Ursächlich für Moral Hazard ist die faktische Senkung der Grenzkosten des Versicherten für medizinische Leistungen durch die Versicherung. Unter der Annahme eines fortwährend positiven aber abnehmenden Grenznutzens aus dem Konsum medizinischer Versorgung weitet der Versicherte die Nachfrage bis zu dem Punkt aus, wo der Grenznutzen den durch die Versicherung „gesenkten“ Grenzkosten entspricht (vgl. Feldstein (2005), S. 130). Im Fall der Vollversicherung entspricht dieser Punkt der Sättigungsmenge des Individuums für medizinische Leistungen (vgl. Breyer et al. (2005), S. 224). Das Kalkül eines einzelnen Versicherten besteht dabei darin, dass die Mehrkosten, die er durch den Mehrkonsum von medizinischen Leistungen verursacht, auf alle Versicherten verteilt werden, sodass die Gesamtprämienerhöhung für das verursachende Individuum nur marginal ausfällt (vgl. Santerre und Neun (2000), S. 399f.). Da dieses Verhalten vollkommen rational ist (vgl. Pauly (1968), S. 535), werden alle Versicherten entsprechend vorgehen, sofern von einer Welt rationaler Individuen ausgegangen wird. Dies hätte zur Folge, dass die Prämien sukzessive steigen würden. Pauly (1968, S. 534) beschreibt dies als ein Gefangenendilemma, weil es für jedes Individuum vorteilhaft ist, mehr zu konsumieren, anstatt nur die notwendige Menge (Fall ohne Versicherung) nachzufragen. Wird dieser Prozess von den Individuen vor Vertragsabschluss antizipiert, ist die Folge, dass wie im Fall von Adverser Selektion kein Markt zustande kommt bzw. Marktversagen resultiert (vgl. Wigger (2006), S. 80). Aber ob die faktische Reduktion des Preises für eine Einheit medizinische Versorgung
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Thomas Bohm, 2009, Adverse Selektion und Moral Hazard im Krankenversicherungsmarkt, München, GRIN Verlag GmbH
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