Inhalt
1. Problemstellung 3
2. Historischer Wandel im Umgang mit schwerkranken Patienten 4
3. Die passive Sterbehilfe 5
3.1 Die infauste Prognose 5
3.2 Definition passive Sterbehilfe 6
3.3 Rechtliche Aspekte des ärztlichen Handelns in Zusammenhang mit
lebensverl ängernden Maßnahmen 6
3.4 Wirtschaftliche Aspekte 8
3.5 Problem der Abgrenzung zwischen aktiver, passiver und indirekter Sterbehilfe 8
4. Beispiel aus der Praxis 10
5. Die ethische Entscheidungssituation 11
5.1 Das moralische Dilemma 11
5.2 Die Entscheidung über Abbruch oder Weiterführung von lebenserhaltenden
Ma ßnahmen 12
5.2.1 Der mutmaßliche Wille des Patienten ist bekannt 12
5.2.2 Der Wille des Patienten ist nicht bekannt 13
5.3 Die ethische Entscheidung des Arztes. 13
6. Fazit 14
Quellen : 16
Lebensverlängernde Maßnahmen bei Sterbenden und Patienten mit infauster Prognose auf der Intensivstation
1. Problemstellung
Mit dem Ausbau der Intensivmedizin besitzen wir immer weitreichendere Möglichkeiten zur Behandlung von Schwerstkranken, Schwerstverletzten und Schwerstvergifteten. Patienten mit lebensbedrohlichen Störungen vitaler Körperfunktionen befinden sich an der Grenze ihrer Existenzmöglichkeit und bedürfen daher einer fortlaufenden Überwachung, Pflege und Behandlung. Durch die Verfügbarkeit eines vielfältigen, für den Laien kaum vorstellbaren personellen und materiellen Aufwands lassen sich so Erfolge erzielen, an die man noch vor zwei Jahrzehnten kaum zu denken wagte. Die Lebenserwartung ist so in den letzten 120 Jahren um das Doppelte angestiegen. 1
Angesichts der Apparatemedizin haben jedoch viele Patienten Angst vor Verlängerung des Lebens um jeden Preis. Typische Fragen, die sich an dieser Stelle ergeben, sind etwa: Sollte eine Lebensverlängerung mit allen Mitteln und Konsequenzen durchgeführt werden? Und werden neben Prinzipien der medizinischen Wissenschaft Dimensionen wie Würde der Person, Selbstbestimmungsrecht, Gemeinwohl und Individualität überhaupt genügend Beachtung geschenkt?
Diese Fragen spiegeln sich in einer veränderten Einstellung der Menschen zum Tode wieder. War die klassische große Sorge eines jeden Menschen, unvorbereitet und überraschend zu sterben, so überwiegt bei vielen heute die Angst vor einem lange dauernden Leiden, das sinnlos scheint. 2
Bei der Untersuchung dieser Fragen soll es jedoch nicht um das Thema aktive Sterbehilfe gehen, sondern darum, wann eine Fortführung bestimmter Therapien das Leiden eines Menschen unnötig verlängert und deshalb eingestellt werden sollte. Ich werde mich an dieser Stelle einzig auf lebensverlängernde Maßnahmen im intensivmedizinischen Bereich beziehen, also:
· Beatmungstherapie
· Kreislaufregulierende und aufrechterhaltende Medikamente
· Hämofiltration (CVVH bzw. CVVHD), also kontinuierliche Blutwäsche bei Nierenversagen
· Reanimation bei Herz- Kreislaufstillstand
1 Fritsche, S. 5
2 Bischof Küng (2008)
Saskia Horn, Matrikelnr. S.3
Lebensverlängernde Maßnahmen bei Sterbenden und Patienten mit infauster Prognose auf der Intensivstation
Die Themen Neonatologie und Pädiatrie werde ich ausklammern, da diese Themen meiner Ansicht nach gesondert diskutiert werden sollten. Die Frage, ob bei Neugeborenen und Kindern im späteren Alter auf lebensverlängernde Maßnahmen verzichtet werden sollte oder nicht ist besonders schwierig und konfliktreich, weil bei ihnen die Kompensations- und Regenerationsmöglichkeiten natürlich grösser sind.
Ich möchte herausarbeiten, ob es ethisch vertretbar ist, in allen Fällen alle medizinischtechnischen Möglichkeiten auszuschöpfen und so das Leben eines Menschen zu erhalten. Gibt es Situationen, in denen man einen Menschen sterben lassen darf oder sogar muss? Wann und unter welchen Umständen darf und soll der Mediziner die Behandlung etwa mit Operationen, intensivmedizinischen Maßnahmen oder Medikamenten einstellen oder beschränken, wenn ein Aufhalten des Sterbens nicht zu erwarten ist? 3 Es gibt kein Patentrezept zur Sicherung der Menschenrechte in der medizinischen Versorgung. Ziel dieser Arbeit soll sein, den Weg der Entscheidungsfindung für oder gegen passive Sterbehilfe unter ethischen Gesichtspunkten zu beleuchten.
2. Historischer Wandel im Umgang mit schwerkranken Patienten
Nach den wissenschaftstheoretischen Schriften des englischen Philosophen Francis Bacon (1561-1626) gab es drei Aufgaben der Medizin:
· Die Gesundheit erhalten
· Krankheiten heilen
· Leben verlängern
Unter Lebensverlängerung verstand Bacon ein längeres Leben in Gesundheit und nicht ein Hinauszögern des Sterbens. In seiner Arbeit über das Leben nach dem Tod erteilte er Ratschläge zur Lebensverlängerung. Er empfahl hierzu regelmäßigen Aderlass, Salpeter und die Einhaltung einer Diät. 4
In seinem Universal- Lexikon von 1746 beschreibt Johann Heinrich Zedler den Sterbenden als einen, dem der Tod auf der Zunge sitze.[ & ] Einem solchen Menschen könne man nichts besseres als einen sanften Tod wünschen.[ & ] Angesichts eines solch elenden Zustandes habe man aber alle Mittel einzusetzen, wodurch der Tod erleichtert, beschleunigt und der Qual ein Ende gemacht werde . 5
3 Bottke/Fritsche/Huber
4 Organ, S. 25- 26
5 Baumgarten, S. 138
Saskia Horn, Matrikelnr. S.4
Lebensverlängernde Maßnahmen bei Sterbenden und Patienten mit infauster Prognose auf der Intensivstation
Die Anfänge der Intensivmedizin fanden im Jahr 1947 statt. Damals wurden 105 Polymyelitis- Patienten in einem Altonaer Krankenhaus in der sogenannten Eisernen Lunge beatmet.
Seitdem ist die Intensivmedizin immer weiter vorangeschritten. Anfang der sechziger Jahre des 20. Jahrhunderts wurden erfolgreich Techniken zur Wiederbelebung entwickelt. Überholte, eher empirische Verfahren wie die Beatmung durch Druck auf den Rücken wurden durch moderne, wissenschaftlich begründete Vorgehensweisen wie die Herzdruckmassage und Mund- zu- Mund- Beatmung ersetzt. 6
Inzwischen hat sich die Intensivmedizin sehr weit entwickelt und perfektioniert. Die Erfolgsquote und Bandbreite der Erkrankungen, die heute behandelt werden können, ist stark gestiegen.
3. Die passive Sterbehilfe
3.1 Die inf auste Prognose
Bei Patienten mit infauster Prognose handelt es sich um Patienten, deren Prognose für ihren weiteren Handlungsverlauf sehr ungünstig ausfällt (lat.infaustus = ungünstig). Dies bedeutet, dass bei ihnen laut ärztlicher Erkenntnis trotz Therapie keine Aussicht auf Heilung besteht und sie aller Voraussicht nach in absehbarer Zeit sterben werden. Die Situation ist dadurch gekennzeichnet, dass sie sich für den Patienten hoffnungslos darstellt, alle weiteren Bemühungen, seine unheilbare Krankheit zu besiegen, werden definitiv zum Scheitern verurteilt sein. 7
Es besteht immer eine minimale Möglichkeit, dass es sich um eine Fehlprognose handelt, deshalb darf niemals leichtfertig mit einer solchen Vorhersage umgegangen werden: Ein unumkehrbarer Sterbeprozess ist durch ein fortschreitendes Versagen der lebenswichtigen Funktionen gekennzeichnet. Für die Feststellung des beginnenden Sterbeprozesses ist ein Konsens mehrerer behandelnder Ärzte und Pflegender zu treffen, gegebenenfalls aus verschiedenen Abteilungen. 8
Nur wenn zuvor alles medizinisch mögliche für den Patienten getan wurde und seine Erkrankung dennoch einen tödlichen Verlauf nimmt, hat ein Therapieverzicht den Charakter der passiven Sterbehilfe.
6 Kettler/ Mohr, S. 1
7 Conradi, S. 145
8 www.divi-org.de/.../DIVI-Stellungnahme_20Versorgun g_20Sterbender.pdf
Saskia Horn, Matrikelnr. S.5
Arbeit zitieren:
Saskia Horn, 2009, Lebensverlängernde Maßnahmen bei Sterbenden und Patienten mit infauster Prognose auf der Intensivstation, München, GRIN Verlag GmbH
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