II
Vermeidung der Zinsschranke: Darstellung des
Interest-Pooling Modells
Inhaltsverzeichnis
Abk ürzungsverzeichnis III
Abbildungsverzeichnis V
A. Einleitung 01
B. Überblick über die Zinsschrankenregelungen 02
B.I. Persönlicher, sachlicher und zeitlicher Anwendungsbereich 02
B.II. Grundtatbestand und Wirkungsweise der Zinsschranke 03
B.III. Ausnahmetatbestände der Zinsschranke 03
C. Rechtsformspezifische Eigenschaften der Zinsschranke 05
C.I. Zinsschranke im Organschaftsfall 05
C.II. Zinsschranke im Falle ausländischer Betriebsstätten inländischer Unternehmen 05
D. Gestaltungsmöglichkeit zur Vermeidung der Zinsschranke durch das
Interest-Pooling Modell 07
D.I. Darstellung des Interest-Pooling Modells 07
D.I.1. Notwendige Gesellschaftsstrukturen 07
D.I.2. Ertragsteuerliche Bedeutung 08
D.I.2.a. Ertragsteuerliche Effekte auf Ebene der Organgesellschaften 08
D.I.2.b. Ertragsteuerliche Effekte auf Ebene des Organträgers 10
D.I.2.c. Quantitative Untersuchung 11
D.I.3. Umgehung der Zinsschrankenregelung 12
D.II. Steuerwirkungen einer Konzernfinanzierungskapitalgesellschaft im
Vergleich zu einer Finanzierungsbetriebsstätte 13
E. Kritische Würdigung des Modells und Fazit 15
Literaturverzeichnis 18
Rechtsprechungsverzeichnis 24
Quellenverzeichnis 25
a.a.O. am angegebenen Ort Abb. Abbildung Abs. Absatz AG Aktiengesellschaft AktG Aktiengesetz anger. angerechnet AO Abgabenordnung Art. Artikel AStG Außensteuergesetz beschr. beschränkt BT-Drucks. Bundestags-Drucksache BB Betriebsberater (Zeitschrift) BFH Bundesfinanzhof BMF Bundesministerium für Finanzen BRD Bundesrepublik Deutschland BS Betriebsstätte BStBl. Bundessteuerblatt Buchst. Buchstabe DB Der Betrieb (Zeitschrift) DBA Doppelbesteuerungsabkommen DStR Deutsches Steuerrecht (Zeitschrift) DStZ Deutsche Steuer-Zeitung (Zeitschrift) EBITDA earnings before interest, taxes, depreciation and amortization EG Europäische Gemeinschaft EK Eigenkapital Eink. Einkommen ESt Einkommensteuer EStB Der Ertrag-Steuer-Berater (Zeitschrift) EStG Einkommensteuergesetz et al. et alii f., ff. folgend, fortfolgend F. Fach FB Finanz Betrieb (Zeitschrift)
IV
FinBS Finanzierungsbetriebsstätte FK Fremdkapital Fn. Fußnote FR Finanz-Rundschau (Zeitschrift) GAV Gewinnabführungsvertrag GE Geldeinheiten GewSt Gewerbesteuer GewStG Gewerbesteuergesetz GewStR Gewerbesteuer-Richtlinien GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbHG Gesetz betreffend die GmbH GmbHR GmbH-Rundschau (Zeitschrift) HB Handelsblatt (Zeitschrift) Hrsg. Herausgeber i.H.v. in Höhe von i.V.m. in Verbindung mit INF Die Information über Steuer und Wirtschaft (Zeitschrift) IPM Interest-Pooling Modell IStR Internationales Steuerrecht (Zeitschrift) Kap. Kapitel KSt Körperschaftsteuer KStG Körperschaftsteuergesetz m.w.N. mit weiteren Nachweisen notw. notwendig NWB Neue Wirtschafts-Briefe (Zeitschrift) OECD Organisation for Economic Cooperation an Development OECD-MA OECD-Musterabkommen 1977 OG Organgesellschaft OT Organträger Rn. Randnummer Schr. Schreiben SolZ Solidaritätszuschlag Tz. Textziffer vGA verdeckte Gewinnausschüttung vgl. vergleiche
V
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Notwendige Gesellschaftsstruktur im IPM
Abbildung 2: Beispielrechnung zur ertragsteuerlichen Belastung
1
A. Einleitung
Eines der Kernelemente des Unternehmensteuerreformgesetz 2008 ist die Einführung einer Zinsschranke, welche zur Sicherung des inländischen Steuersubstrats 1 die steuerliche Abzugsfähigkeit von Zinsaufwendungen begrenzt. Während bis zur Implementierung dieser Vorschrift die Ertragsteuerbelastung durch (Gesellschafter-)Fremdfinanzierung und die damit verbundene abzugsfähige Zinsbelastung gesenkt werden konnte, sind gegenwärtig derartige Gestaltungsansätze augenscheinlich nur noch innerhalb der Grenzen der Zinsschranke möglich. Im Allgemeinen werden viele Steuerpflichtige mit hohem Zinsaufwand ein ausgeprägtes Interesse an Gestaltungsmöglichkeiten zur Umgehung der Zinsschrankenregelung haben. Die vorliegende Arbeit hat die Vorstellung und Untersuchung des Interest-Pooling Modells als Instrument zur vollumfänglichen Vermeidung der Zinsschranke zum Ziel. Zu Beginn wird zunächst die Zinsschrankenregelung beschrieben, wobei auch die gesetzlichen Ausnahmetatbestände betrachtet werden. Im Anschluss an diese Darstellungen folgt eine Untersuchung der rechtsformspezifischen Besonderheiten der Zinsschranke in Bezug auf Organschaften und ausländische Betriebsstätten inländischer Unternehmen. Das darauffolgende Kapitel veranschaulicht anfangs die notwendige Gesellschaftsstruktur zur Umsetzung des Interest-Pooling Modells. Im Anschluss werden die ertragsteuerlichen Auswirkungen dieser Gestaltungsmöglichkeit untersucht, um die Analyse schlussendlich in einen Vergleich der Steuerwirkungen einer Konzernfinanzierungskapitalgesellschaft mit einer Finanzierungsbetriebsstätte münden zu lassen. In der abschließenden Betrachtung wird das Interest-Pooling Modell noch einmal kritisch gewürdigt.
1 Vgl. BT-Drucks. 16/4841, S.48.
2
B. Überblick über die Zinsschrankenregelung
B.I. Persönlicher, sachlicher und zeitlicher Anwendungsbereich Die grundsätzlichen Regelungen zur Zinsschranke in § 4h EStG, die durch Sonderbestimmungen für Körperschaften durch § 8a KStG ergänzt werden, sind betriebsbezogen formuliert. Prinzipiell findet die Zinsschranke für jeden „Betrieb“ Anwendung. 2 Auch wenn es sich somit bei dem „Betrieb“ um einen Begriff von zentraler Bedeutung handelt, ist dieser gesetzlich nicht definiert. 3 Das BMF-Schreiben zur Zinsschranke vom 4. Juli 2008 beinhaltet zwar auch keine Definition, stellt jedoch klar, dass für einen „Betrieb“ Voraussetzung ist, Gewinneinkünfte zu erzielen. 4 Als Gewinnermittlungsmethode sind sowohl der Betriebsvermögensvergleich wie auch eine Einnahmeüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG zulässig. 5 Während Einzelunternehmer mehrere Betriebe haben können, stellen Mitunternehmerschaften und Kapitalgesellschaften jeweils nur einen Betrieb im Sinne der Zinsschranke dar. 6 Da die Zinsschranke somit rechtsformübergreifend wirkt, aufgrund von Detailunterschieden jedoch nicht rechtsformneutral ausgestaltet ist 7 , ergeben sich Gestaltungsmöglichkeiten wie das in dieser Arbeit dargestellte Interest-Pooling Modell.
Der sachliche Anwendungsbereich wurde im Vergleich zur Vorgängerregelung deutlich erweitert. Die Zinsschranke erfasst nun sämtliche Zinserträge und Zinsaufwendungen aus der Überlassung von Geldkapital 8 , solange sie den maßgeblichen Gewinn bzw. das maßgebliche Einkommen verringert oder erhöht haben. 9 Potentiell unterliegen der Regelung somit nicht nur Zinsen aus Gesellschafterfremdfinanzierung, sondern z.B. auch aus Bankdarlehen. Zinsen, die als vGA das Einkommen einer Körperschaft nicht gemindert haben, finden bei der Zinsschranke keine Berücksichtigung. 10 Die Zinsschranke ist erstmals für solche Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 25.05.2007 beginnen und nicht vor dem 01.01.2008 enden (§ 52d Abs. 12d EStG, § 34 Abs. 6a KStG).
2 Vgl. Köhler, DStR 2007, S. 598.
3 Vgl. Stangl/Hageböke, in: Schaumburg/Rödder, Unternehmensteuerreform, 2007, S. 454f.
4 Vgl. BMF-Schr. vom 04.07.2008, IV C 7 - S 2742-a/07/10001, BStBl. I 2008, S. 718, Tz. 4.
5 Vgl. Fischer/Wagner, BB 2008, S. 1872; BMF-Schr., a.a.O. (Fn. 3), Tz 4.
6 Vgl. Dörr et al., NWB 2007, F. 4 S. 5201; BMF-Schr., a.a.O. (Fn. 3), Tz. 3, 6, 7.
7 Vgl. Prinz, DB 2008, S. 368; m.w.N.: Kollruss et al., DStZ 2009, S. 117f. Anmerkung: Auf die
Besonderheiten der Zinsschranke im Zusammenhang mit Organschaft und Betriebsstätten wird im
weiteren Verlauf der Arbeit unter den Gliederungspunkten C.I. und C.II. näher eingegangen.
8 Vgl. BMF-Schr., a.a.O. (Fn. 3), Tz. 11.
9 Vgl. Fischer/Wagner, BB 2008, S. 1872f.; Anmerkung: In Betracht kommen Zinsen zu einem
festen oder variablen Zinssatz, Gewinn- und Umsatzbeteiligungen, sowie solche, die nicht als
Zinsen berechnet werden, aber Vergütungscharakter haben (BMF-Schr., a.a.O. (Fn. 3), Tz. 15).
10 Vgl. BMF-Schr., a.a.O. (Fn. 3), Tz. 18.
3
B.II. Grundtatbestand und Wirkungsweise der Zinsschranke
Nach § 4h Abs.1 S.1 EStG sind Zinsaufwendungen eines Betriebs grundsätzlich steuerwirksam in Höhe des Zinsertrags abziehbar, darüber hinaus nur maximal bis zu der Höhe von 30 % des steuerlichen EBITDA. 11 § 8a Abs.1 KStG modifiziert diese Regelung für Körperschaften dahingehend, dass als Ausgangsgröße für die Berechnung des steuerlichen EBITDA nicht der maßgebliche Gewinn, sondern das maßgebliche Einkommen herangezogen wird. Abweichend zur alten Rechtslage hat die Anwendung der Zinsschranke also keine kapitalsteuerpflichtige vGA zur Folge, sondern führt zu einem Betriebsausgabenabzugsverbot 12 . Nicht abzugsfähige Zinsaufwendungen sind nach § 4h Abs. 1 EStG in die nächsten Wirtschaftsjahre vorzutragen und erhöhen in diesen die Zinsaufwendungen. 13 Während es im Falle der Aufgabe oder Übertragung eines ganzen Betriebs zu einem vollständigen Untergang des Zinsvortrags kommt 14 , soll dieser nach dem BMF-Schreiben auch dann anteilig untergehen, falls ein Teilbetrieb aufgegeben oder übertragen wird. 15 Geht der Zinsvortrag unter, so wird aus der grundsätzlich schon anfallenden temporären Doppelbesteuerung, die aus der Tatsache resultiert, dass die Zinsbesteuerung beim Gläubiger von der Anwendung der Zinsschranke nicht betroffen ist, eine endgültige. 16 Sie wirkt in Form einer scheinbar bewussten Substanzbesteuerung. Der Zinsvortrag ist gemäß § 4h Abs. 4 S. 1 EStG gesondert festzustellen. Die gesonderte Feststellung liegt bei Personengesellschaften in dem Aufgabenbereich des Finanzamtes, das für die gesonderte und einheitliche Feststellung von Gewinn und Verlust zuständig ist; in den sonstigen Fällen, insbesondere also bei Kapitalgesellschaften, gemäß 4h Abs. 4 S. 2 EStG in dem Aufgabenbereich des für die Besteuerung zuständigen Finanzamtes. 17
B.III. Ausnahmetatbestände der Zinsschranke
Für die Anwendung der Zinsschranke bestehen gemäß § 4h Abs. 2 EStG drei
11 Vgl. Schultz-Aßberg, in: Preißer et al., Unternehmensteuerreform, 2007, S. 61.;
Stangl/Hageböke, in: Schaumburg/Rödder, Unternehmensteuerreform, 2007, S. 453f;
Anmerkung: Zur Ermittlung des steuerlichen EBITDA vgl. BMF-Schr., a.a.O. (Fn. 3), Tz. 40-45
und Fischer/Wagner, BB 2008, S. 1872.
12 Vgl. Kreft/Schmitt-Homann, BB 2008, S. 2100.
13 Vgl. Eisgruber, in: LexisNexis, Unternehmensteuerreform, 2008, S.84; m.w.N.: Beußer, FR
2009, S.49.
14 Vgl. Schaden/Käshammer, BB 2007, S. 2319f.
15 Vgl. BMF-Schr., a.a.O. (Fn. 3), Tz. 47. Anmerkung: Zur Problematik der Verwendung des
Begriffs „Teilbetrieb“ vgl. Huken, DB 2008, S.546; m.w.N.: Beußer, FR 2009, S.52.
16 Vgl. Kessler et al., BB 2007, S. 528.
17 Vgl. Schaden/Käshammer, BB 2007, S. 2318.
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Philipp Trimborn, 2009, Vermeidung der Zinsschranke - Darstellung des Interest-Pooling Modells, München, GRIN Verlag GmbH
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