Welthandelsorganisation (WTO)
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis 1
Abk ürzungsverzeichnis 2
Einleitung 3
Kapitel 1 - Entstehung der WTO 4
Kapitel 2 - Struktur der WTO 4
I. Aufgaben und Ziele 5
II. Mitgliedschaft und Beitritt 6
Kapitel 3 - Die Hauptorgane der WTO 7
I. Ministerkonferenz 7
II. Allgemeiner Rat. 7
III. Sekretariat und Generaldirektor 8
Kapitel 4 - Das Streitbeilegungsverfahren der WTO 8
I. Dispute Settlement Understanding (DSU) 8
II. Dispute Settlement Body (DSB) 8
III. Ablauf des Streitverfahrens 9
IV. Revisionsverfahren vor dem Appellate Body 10
V. Umsetzung der Entscheidungen 11
VI. Automatismus des Verfahrens 11
Kapitel 5 - Prinzipien des WTO-Rechts. 11
I. Meistbegünstigungsprinzip 11
II. Inländergleichbehandlung 12
III. Verbot mengenmäßiger Beschränkungen 13
Kapitel 6 - GATS, TRIPS 13
I. Handel mit Dienstleistungen (GATS) 13
II. Schutz des geistigen Eigentums (TRIPS) 14
Kapitel 7 - Handelspolitische Schutzinstrumente 14
I. Einführung 14
II. Dumping 15
III. Subventionen 15
IV. Allgemeine Schutzmaßnahmen 16
Fazit 16
Literaturverzeichnis 18
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Welthandelsorganisation (WTO)
Abkürzungsverzeichnis
bspw. beispielweise bzw. beziehungsweise DSB Dispute Settlement Body (Streitbeilegungsgremium oder -organ) DSU Dispute Settlement Understanding
ggf. gegebenenfalls GATT General Agreement on Tariffs and Trade (Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen) GATS General Agreement on Trade in Services
i.V.m. in Verbindung mit ITO International Trade Organisation (Internationale Handelsorganisation) sog. sogenannte TRIPS Trade-Related Aspects of Intellectual Property
u.a. unter anderem Der Rechte des geistigen Eigentums) WTO World Trade Organization (Welthandelsorganisation) WTO-Ü WTO-Übereinkommen
2
Welthandelsorganisation (WTO) Einleitung
Im Zuge der Globalisierung hat sich das Exportgeschäft erheblich verändert. Waren- und Dienstleistungsströme sind in der heutigen Zeit in der Regel global, so dass die Exportwirtschaft fortlaufend mit der Herausforderung konfrontiert ist, in vollkommen unterschiedlichen rechtlichen Umfeldern tätig werden zu müssen. Bekannt ist auch bereits lange, dass unterschiedliche Vorschriften über den Marktzugang und die Behandlung ausländischer Waren auf heimischen Märkten hierbei ernst zu nehmende Probleme verursachen können. Die Problematik ist aber insbesondere in den letzten Jahrzehnten immer drängender geworden. Die am 15. April 1994 gegründete Welthan-delsorganisation (WTO - Word Trade Organization) verkörpert vor diesem Hintergrund wie keine andere internationale Organisation den Versuch, internationale Regeln für den grenzüberschreitenden Handelsverkehr zu schaffen und durchzusetzen, die den globalen Handel mit seinen Risiken in berechenbare Bahnen lenken sollen. Heute wird ca. 97 % des weltweiten Handels mit Waren und Dienstleistungen zwischen den Mitgliedsstaaten der WTO abgewickelt. Die Kenntnis des WTO-Rechts ist deshalb gerade im Exportgeschäft von höchster Bedeutung. 1 Aufgrund der Tatsache, dass nahezu alle wichtigen Handelsnationen der Welt Mitglieder in der WTO sind (derzeit hat die WTO 153 Mitgliedsstaaten 2 ) hat die WTO (und damit das WTO-Recht) heute eine überragende Bedeutung für den internationalen Handelsverkehr und deshalb auch für den Export. 3
Die vorliegende Arbeit versucht einen Überblick über die Grundprinzipien und -regelungen des Rechts der Welthandelsorganisation (WTO) und des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT), des Allgemeinen Übereinkommens über den Handel mit Dienstleistungen (GATS), des Übereinkommens über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS), sowie einiger besonders relevanter handelspolitischer Schutzinstrumente zu geben.
1 Terhechte in Paschke/Graf/Olbrisch, S. 1012.
2 http://www.wto.org/english/thewto_e/whatis_e/tif_e/org6_e.htm
3 Terhechte in Paschke/Graf/Olbrisch, S. 1011,1012.
3
Welthandelsorganisation (WTO)
Kapitel 1 - Entstehung der WTO
I. Entstehung der WTO
Gegründet wurde die WTO mit dem Übereinkommen zur Errichtung der Welthandelsorganisation (ÜWTO), das am 1. Januar 1995 in Kraft trat. Her-vorgegangen ist die WTO aus dem Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (GATT - General Agreement on Tariffs and Trade) aus dem Jahre 1947. 4 Das GATT wurde 1947 nach dem Scheitern der Gründung einer internationalen Handelsorganisation (International Trade Organization = ITO) vereinbart. 5 Das GATT findet seinen Ursprung in dem Bemühen, die Weltwirtschaft nach Ende des Zweiten Weltkrieges zu ordnen. Ein umfassendes Weltwirtschaftssystem sollte helfen, eine erneute Weltwirtschaftskrise und das Zusammenbrechen des Welthandels aufgrund einseitig schützender Maßnahmen einer Vielzahl von Staaten zu verhindern, da die weltweite Depression der 30er Jahre als Mitauslöser des Zweiten Weltkriegs angesehen wurde. 6 Die Durchsetzung der genannten Ziele war besonders schwierig, da es keine Institution gab, welche die Normen des GATT tatsächlich überwachte bzw. diesen zur Beachtung durch die einzelnen Unterzeichnerstaaten verhalf. Das hatte zur Folge, dass die Vertragsparteien auftretende Streitigkeiten untereinander beizulegen hatten. 7 Die Organisationsstruktur des Vorläufers des heutigen GATT war zudem kaum entwickelt, seine Organe waren lediglich die Vollversammlung der Mitgliedsstaaten, der Rat der Vertreter und das Sekretariat, welchem der Generaldirektor vorstand, sowie verschiedene Ausschüsse. 8 Mit der sog. Uruguay-Runde, deren Verhandlungen sich über acht Jahre erstreckten (1986 bis 1994), wurde das GATT von Grund auf neu gestaltet (GATT 1994) und in die WTO überführt. 9 Im Vergleich zum GATT 1947 unterscheidet sich das GATT 1994 in erster Linie in rechtlicher Hinsicht. Bestandteil des WTO-Rahmens ist allein das GATT 1994. Inhaltlich bestehen kaum Unterschiede und auch die Entscheidungen des GATT 1947 wurden
4 Wagner, Einführung in die Weltwirtschaftspolitik, S. 76.
5 Schnyder, Handbuch Internationales Wirtschaftsrecht, Teil C Rz. 5.
6 Bolhöfer, Trade Facilitation - WTO-Recht und dessen Reform zur Erleichterung des inter-
nationalen Warenhandels, S. 39,40.
7 Schnyder, Handbuch Internationales Wirtschaftsrecht, Teil C Rz. 7.
8 Schnyder, Handbuch Internationales Wirtschaftsrecht, Teil C Rz. 8.
9 Sandrock, Allgemeine Rechtsgrundsätze im Verfahrensrecht der WTO, 2003, S. 42.
4
Welthandelsorganisation (WTO)
vom GATT 1994 anerkannt. 10 Die WTO bildet den organisatorischen Rahmen für die Anwendung des Welthandelsrechts durch die Vertragsstaaten. Ihren Sitz hat die WTO in Genf. Nach Art. VIII Abs. 1 WTO-Satzung ist die WTO eine internationale Organisation mit Völkerrechtspersönlichkeit, mit der Fähigkeit gem. Art. V Abs. 1 WTO-Satzung mit anderen internationalen Organisationen Abkommen über die Zusammenarbeit schließen zu können. 11 Die WTO bietet den institutionellen Rahmen für die Anwendung der in den vier Anhängen des WTO-Abkommens aufgeführten Vereinbarungen. Der erste Anhang besteht aus drei Teilen. Anhang 1 A umfasst die vielseitigen Übereinkünfte für den Warenhandel, darunter das GATT 1994. Anhang 1 B enthält das Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) und Anhang 1 C beinhaltet das Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS). In Anhang 2 sind die Regeln und das Verfahren über die Beilegung von Streitigkeiten (DSU) und in Anhang 3 die Regelungen zur Überprüfung der Handelspolitik enthalten. Das DSU enthält die wesentlichen Verfahrensnormen für die Streitbeilegung sowie Regelungen über die Streitbeilegungsorgane wie etwa den Appellate Body oder den Dispute Settlement Body (DSB). 12
Kapitel 2 - Struktur der WTO
I. Aufgaben und Ziele der WTO
Die WTO nimmt Verwaltungs- und Überwachungsfunktionen wahr, überprüft die Handelspolitik der Mitglieder und fungiert als Rahmen für Verhandlungen, in denen die Regierungen versuchen, Übereinstimmung in bestimmten Fragen zu erreichen, etwa über Themen wie Handel und Umweltschutz oder neue Liberalisierungsschritte. 13 Darüber hinaus dient die Organisation den einzelnen Mitgliedsstaaten als Verhandlungsforum für ihre Handelsbeziehungen und hat die Aufgabe, Streitigkeiten unter ihnen beizulegen (Art. III (2) und (3) WTO-Übereinkommen). Schließlich fällt es in ihren Aufgabenbereich,
10 Riedel, Rechtsbeziehungen zwischen dem Internationalen Währungsfonds und der
WTO, 2007, S. 135.
11 Krajewski, Verfassungsperspektiven und Legitimation des Rechts der WTO, 2001, S. 27.
12 Frenz, Handbuch Europarecht, Band 2: Europäisches Kartellrecht, 2006, S. 88.
13 Herrmann/Weiß/Ohler, Welthandelsrecht, 2007, S. 84.
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Andreas Kelm, 2009, Grundprinzipien des Rechts der Welthandelsorganisation (WTO), München, GRIN Verlag GmbH
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