Freie Universität Berlin Otto-Suhr-Institut Fachbereich Politikwissenschaft PS : Einführung in die internationale Umweltpolitik Wintersemester 2002/2003
die Russische Föderation im Kyoto-Prozeß
A. Fehmel
Inhalt
1. Einleitung 3
2. Verhandlungsmacht im Rahmen des Kyoto-Prozesses 4
3. Die Position Rußlands 5
3.1. Akteure und Positionen 6
3.2. Die geringe Betroffenheit der Bevölkerung 8
3.3. Politische Betroffenheit, Verhandlungsposition und Verhandlungsmacht 9
4. Schlußbemerkung 11
5. Literaturliste
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1. Einleitung
Nachdem 1992 auf dem Umweltgipfel in Rio de Janeiro der Rahmen für eine Klimakonvention gesetzt wurde, konnte nach zähen Verhandlungen schließlich 1997 im japanischen Kyoto das erstmals völkerrechtlich verbindliche Zusatzprotokoll zum Klimaschutz, das sogenannte Kyoto-Protokoll 1 , verabschiedet werden. „Basis für die Verhandlungen in Kyoto war das sogenannte "Berliner Mandat", das vorsieht, daß die Vertragsparteien ein Protokoll über verbindliche Treibhausgasreduktionen der Industrieländer zu verhandeln haben“ 2 .
Ziel der Vereinbarung ist es, den Ausstoß der sechs wichtigsten Treibhausgase bis zum Zeitraum 2008-2012 um mindestens 5% im Vergleich zum Stand von 1990 (für Kohlendioxid [CO 2 ], Methan [CH 4 ] und Distickstoffoxid [N 2 O]) bzw. 1995 (für teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe [H-FKW/HFC], perfluorierte Kohlenwasserstoffe [FKW/PFC] und Schwefelhexafluorid [SF 6 ]) zu verringern.
Damit das Protokoll in Kraft treten und völkerrechtlich verbindlich werden kann, müssen gemäß Artikel 25 mindestens 55 (Industrie-)Staaten, die zusammen mindestens 55% der CO 2 -Emissionen der Industrieländer von 1990 auf sich vereinigen, das Protokoll ratifiziert haben. In Artikel 25 heißt es dazu: „Dieses Protokoll tritt am neunzigsten Tag nach dem Zeitpunkt in Kraft, zu dem mindestens 55 Vertragsparteien des Übereinkommens, darunter in Anlage I aufgeführte Vertragsparteien, auf die insgesamt mindestens 55 v.H. der gesamten Kohlendioxidemissionen der in Anlage I aufgeführten Vertragsparteien im Jahr 1990 entfallen, ihre Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurkunden hinterlegt haben.“ Anlage I umfaßt alle Industriestaaten sowie die osteuropäischen Länder, die sich noch in der Übergangsphase zu einer freien Marktwirtschaft befinden. Da mit den USA, die mit 36,2% 3 auch 1990 bereits den höchsten prozentualen Anteil am CO 2 -Ausstoß der Industriestaaten hatte, im Jahr 2001 der größte CO 2 -Emitter aus dem Kyoto-Prozeß ausgestiegen ist, konzentrieren sich die Bemühungen der Staaten, die das Kyoto-Protokoll in Kraft setzen wollen, darauf, möglichst alle verbliebenen, besonders jedoch diejenigen
1 Protokoll von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen; verabschiedet am 11.12.1997
2 in: Adolf Kerbl: Die Klimakonferenz von Kyoto und ihre Bedeutung; S. 4 (im Internet unter http://www.wk.or.at/aws/pdf/text-u8.pdf ; zuletzt am 01.03.2003)
3 Zahlen nach UNFCCC; zitiert in: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (Hg.): Klimaschutz - global und lokal. Herausforderung für das 21. Jahrhundert, S. 20
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Industriestaaten mit ‚ins Boot‘ 4 zu holen, die 1990 genügend Kohlendioxid emittierten, um zusammen die 55%-Bedingung zu erfüllen. Neben der Europäischen Union (24,3% des 1990er CO 2 -Ausstoßes aller Industrieländer) und Japan (8,6%), die das Protokoll im Vorfeld der 8. Vertragsstaatenkonferenz in Neu Delhi unterzeichneten, sowie Kanada (3,3%), das als 99. Staat das Kyoto-Protokoll ratifizierte, ist das vor allem Rußland (17,4%). Zahlreiche Zugeständnisse wurden bisher an die Russische Föderation gemacht, dennoch zögert die Regierung eine rasche Ratifizierung weiter hinaus. Welche Überlegungen stecken hinter der Blockadehaltung? Wessen Interessen spielen in der russischen Verhandlungspolitik eine Rolle? Und wie erklärt sich diese offensichtliche Verhandlungsmacht Rußlands?
2. Verhandlungsmacht im Rahmen des Kyoto-Prozesses
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um einem Verhandlungspartner im Rahmen der Kyoto-Vereinbarungen Macht zukommen zu lassen? Ausgehend vom machtstrukturellinstitutionalistischen Erklärungsansatz 5 ist die Verhandlungsmacht eines Staates in umweltpolitischen zwischenstaatlichen Verhandlungsprozessen abhängig vom Grad der Betroffenheit des politischen Systems 6 der beteiligten Staaten: „Ein Land kann ein anderes Land zu einer Handlung bringen, die dieses sonst nicht täte. Das stärker betroffene Land hat die Wahl, entweder die Kosten der Schädigung durch das andere Land zu tragen - oder zu versuchen, die Schädigung abzuwenden, indem etwaige Forderungen des schädigenden Landes erfüllt werden, damit dieses die grenzüberschreitende Schädigung mindert oder unterläßt“ 7 . Je höher also die politische Betroffenheit gegenüber globalen Umweltproblemen, desto geringer die Verhandlungsmacht; bzw. je geringer die politische Betroffenheit, desto höher der Grad an Verhandlungsmacht. Die politische Betroffenheit ist „eine im Zeitverlauf variable Größe“ 8 und wiederum abhängig von einer ganzen Reihe an Faktoren: Die Art des
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Besonders anläßlich der 6. Vertragsstaatenkonferenz in Bonn wurde in den Medien und von Umweltorganisationen immer wieder das Bild des (Rettungs-) Bootes als Symbol für das Kyoto-Protokoll verwendet.
5 vgl.: Frank Biermann: Die machtstrukturell-institutionalisierte Erklärung zwischenstaatlicher Umweltpolitik; in: ders.: Weltumweltpolitik zwischen Nord und Süd. Die neue Verhandlungsmacht der Entwicklungsländer; Baden-Baden 1998; S. 83ff
6 vgl.: Frank Biermann: Die machtstrukturell-institutionalisierte Erklärung zwischenstaatlicher Umweltpolitik; in: ders.: Weltumweltpolitik zwischen Nord und Süd. Die neue Verhandlungsmacht der Entwicklungsländer; Baden-Baden 1998; S. 108f
7 in: Frank Biermann: Die machtstrukturell-institutionalisierte Erklärung zwischenstaatlicher Umweltpolitik; in: ders.: Weltumweltpolitik zwischen Nord und Süd. Die neue Verhandlungsmacht der Entwicklungsländer; Baden-Baden 1998; S. 107
8 in: Frank Biermann: Die machtstrukturell-institutionalisierte Erklärung zwischenstaatlicher Umweltpolitik; in: ders.: Weltumweltpolitik zwischen Nord und Süd. Die neue Verhandlungsmacht der Entwicklungsländer; Baden-Baden 1998; S. 109
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Arbeit zitieren:
Anna Fehmel, 2002, Verhandlungsmacht Rußland? Die Russische Föderation im Kyoto-Prozeß, München, GRIN Verlag GmbH
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