Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung 3
B. Adelsgesellschaften 5
1. Struktur 5
1.1. Allgemeines 5
1.2. Ursprünge 6
1.3. Formen 6
1.4. Organisation 7
2. Zeit im Wandel 8
2.1. Entstehung der fürstlichen Landesherrschaft 8
2.2. Veränderungen im Kriegswesen 9
2.3. Wirtschaftliche Verhältnisse 10
3. Funktionen 11
3.1. Politik 11
3.2. Kultur 12
4. Die Rolle der Stadt 13
C. Fazit und Gründe für das Ende der Gesellschaften 15
Quellen -und Literaturverzeichnis 16
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A. Einleitung
Heinrich Teichner teilte 1350/65 mit, Geselschaft sei, wenn ainer dem andern [...] swert 1 . Ob damit schon das Wesen jener Zusammenschlüsse erfasst wurde, die am Ende des Mittelalters über große Gebiete des Heiligen Römischen Reiches verteilt waren, soll im Folgenden untersucht werden.
Dabei habe ich es mir zum Ziel gemacht, einen Überblick geben zu wollen, sozusagen nach Gemeinsamkeiten zu suchen, die eben diese Adelsgesellschaften verbinden oder anders gesagt: Was ist charakteristisch? Wo lassen sich Prinzipien erkennen? Anderenfalls wäre es schier unmöglich -und würde wahrscheinlich jeden Rahmen sprengen- die Besonderheiten und die Fülle des vorhandenen Materials in einer sinnvollen Art und Weise zu präsentieren, was so außerdem schon sehr ausführlich getan wurde. Verwiesen sei hier nur auf das „systematische Verzeichnis“ 2 , das allein 92 Gesellschaften für den deutschsprachigen Raum untersucht hat, allerdings keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt 3 .
Im Mittelpunkt meiner Untersuchungen sollen jene Verbindungen stehen, die sich im 14. bis 16. Jh. egalitär zusammenschlossen, die sich nach innen organisierten, nach außen abgrenzten, die sich an Regeln und Normen banden, um Kontinuität zu erreichen 4 . Einblicke in die europäische Entwicklung kann ich nur vereinzelt geben, um nicht zu sagen, ich möchte es hier und dort bei einer Bemerkung belassen, da mir alles andere unrichtig erscheint; denn zum einen sind die europäischen Ritterorden weder Gegenstand des Interesses, noch möchte ich, nur um „Vollständichkeit“ zu erreichen, radikal reduzieren, was alle Punkte in Mitleidenschaft ziehen würde. Das dennoch der ein -oder andere Aspekt aus Gründen der Rationalität kurz abgehandelt werden muss, lässt sich leider nicht vermeiden.
Im Vorfeld wird es um Formen und Strukturen gehen; so soll gewissermaßen aufgezeigt werden, womit wir es eigentlich zu tun haben und wie eine Gesellschaft aufgebaut war. Dabei gibt es kein Schema, jedoch eine Fülle von Charakteristika, die allen (oder vielen) gemeinsam sind.
1 Ranft, Andreas: Adelsgesellschaften. Gruppenbildung und Genossenschaft im spätmittelalterlichen Reich, Sigmaringen 1994, S. 34.
2 Kruse, Holger/Paravicini, Werner/Ranft, Andreas: Ritterorden und Adelsgesellschaften im spätmittelalterlichen Deutschland. Ein
systematisches Verzeichnis, Frankfurt a. M. 1991.
3 Ebd., S. 24.
4 Ranft: Adelsgesellschaften (wie Anm. 1), S. 26.
3
Im Anschluss daran sollen jene Prozesse interessieren, die den deutschen Adel zum Zusammenschluss veranlassten. Wandlungsprozesse in Politik und Wirtschaft sind hierunter zu verstehen.
Daraufhin ist das Augenmerk auf die zahlreichen Funktionen zu richten, die von den Gesellschaften in politisch-kultureller Hinsicht ausgeübt worden sind; erinnert sei hier vorweg nur an Turniere, Hoftage und Kirchenstifte.
Die Bedeutung des Städtewesens muss in diesem Zusammenhang betrachtet werden, um dann, nach der Untersuchung für die Gründe des Niederganges dieser Gesellschafts-Kultur, das entwurfene Bild möglichst abzurunden.
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B. Adelsgesellschaften
1. Struktur
1.1. Allgemeines
Adelsgesellschaften sind Zusammenschlüsse meist Niederadeliger durch Eid. In ihrer Größe variabel -unter Umständen konnten sie über 200 Mitglieder zählen, traten sie im gesamten deutschsprachigen Raum auf 5 . Auffällig und allen gemeinsam waren äußere Zeichen der Zugehörigkeit in Form eines Anhängers, einer Spange oder gleicher Kleidung. Namensgeber waren Heilige, wie z. B. bei St. Georg, Tiere aufgrund der mit ihnen einhergehenden Assoziationen, beispielsweise beim „Bär“ oder „Löwen“. Darüber hinaus konnten aber auch Waffen und Gerätschaften, sowie Bekleidung zur Benennung herangezogen werden, wie es bei „Kolben“, „Spieß“ bzw. „Ärmel“ oder „Hose“ der Fall ist 6 .
Grundlagen dieser Verbände waren von jedem Mitglied beeidigte und besiegelte Statuten und Bundbriefe, in denen sich detailierte Bestimmungen , die einen hohen Organisationsgrad mit Institutionen zur Regelung anzeigen, finden lassen 7 . Treffen und gemeinsames Gebet waren vorgeschrieben, um der Gesellschaft Kontinuität zu verleihen und den Zusammenhalt zu kräftigen. Symbole dienten der Erkennung und Identitätsbildung. Die Mitglieder waren Genossen, besaßen also das gleiche Recht, wobei man sich eine eigene Schiedsgerichtsbarkeit einrichtete, wollte man sich doch schließlich im Falle von Unstimmigkeiten unter den Gesellen keinem Souverän unterstellen 8 . Bestimmungen finden sich auch über zu entrichtende Beiträge 9 , die in einer Gesellschaftskasse verwaltet werden sollten.
Man traf sich (mitunter mehrfach) jährlich, schwor sich gegenseitige Hilfe, verbot Fehde untereinander und bestimmte aus den eigenen Reihen einen Hauptmann/Obersten, bisweilen auch König genannt, durch Wahl 10 , der dann für einen bestimmten Zeitraum die Angelegenheiten seiner Genossen regeln sollte. Er war aber nicht von Natur aus übergeordnet, wie das bspw. bei den Hoforden Westeuropas der Fall ist, bei denen ein
5 Ranft: Adelsgesellschaften (wie Anm. 1), S. 12.
6 Ebd.
7 Ebd., S. 30 ff.
8 Ebd.
9 z. B. §19 in Ranft: Adelsgesellschaften (wie Anm. 1), S. 288 f.
10 Ranft: Adelsgesellschaften (wie Anm. 1), S. 32.
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Arbeit zitieren:
Benjamin Nowak, 2005, Adelsgesellschaften im Spätmittelalter, München, GRIN Verlag GmbH
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