Inhaltsverzeichnis
1 VORWORT 3
2 DER PROZEß GEGEN SOKRATES - DER HISTORISCHE RAHMEN 4
3 PLATONS „APOLOGIE DES SOKRATES“ 6
3.1 SOKRATES’ VERTEIDIGUNGSREDE 6
3.1.1 Verteidigungsstrategie 7
3.1.2 Tätigkeit als Philosoph. 8
3.1.3 Verderbender Jugend 12
3.1.4 Gottesleugnung und Daimonion. 13
3.2 SOKRATES VORSCHLAG ZUM STRAFMAß 15
3.2.1 Vorschläge zum Strafmaß. 15
3.2.2 Todesauffassung. 16
3.2.3 Philosophische Tätigkeit 17
3.3 SOKRATES REDE NACH SEINER VERURTEILUNG ZUM TODE. 17
3.3.1 Überzeugungen zur Gerechtigkeit. 17
3.3.2 Überlegungen zum Tod 18
4 XENOPHONS „ERINNERUNGEN AN SOKRATES“ 20
4.1 BEURTEILUNG DER ANKLAGE GEGEN SOKRATES. 20
4.1.1 Anklage der Asebie. 20
4.1.2 Anklage wegen Verderbens der Jugend 22
4.2 DARSTELLUNG DES SOKRATES IM RAHMEN SEINES PROZESSES 24
5 VERGLEICH. 25
6 SCHLUßBEMERKUNG. 26
7 LITERATURVERZEICHNIS 28
2
1 Vorwort
Sokrates: das Urbild des Philosophen. Mit seiner Überleitung „in das rationale Denken der Philosophie“ 2 kann er zu Recht als Begründer der Moderne und der mit ihr verbundenen abendländischen Philosophie bezeichnet werden. Legendär ist nicht nur die Lehre seines Nichtwissens („ich weiß, daß ich nichts weiß“) sondern auch sein spektakulärer Prozeß im Jahre 399 vor Christus mit der Verurteilung zum Tode durch den Schierlingsbecher. Mit diesem Prozeß will sich die hier vorliegende Arbeit befassen. Dabei sollen weniger historische Fakten als der Philosoph Sokrates im Mittelpunkt stehen. Da von Sokrates selbst keine niedergeschriebene Lehre existiert, ist man auf die Zeugnisse seiner Zeitgenossen angewiesen, will man sich der Person Sokrates und seiner Philosophie nähern. Diese Arbeit wird dabei auf Platons „Apologie des Sokrates“ und Xenophons „Erinnerungen an Sokrates“ zurückgreifen. Diese beiden Dokumente sind als Antwort der Sokrates-Verehrer auf die um das Jahr 392 vor Christus erschienene Pamphlete des Redners und Politikers Polykrates anzusehen. Mit dieser als einer von Anytos vorgebrachten Anklagerede fingierten Polemik sollte gegen den wachsenden Einfluß der Sokrates’ Schüler vorgegangen werden. Diese machten ihren Widerspruch durch Werke wie Platons „Apologie“ und Xenophons „Erinnerungen“ deutlich. 3 Bei der Analyse der Dokumente von Platon und Xenophon muß immer im Blick behalten werden, daß keine dieser Sokrates-Darstellungen mit dem historischen Sokrates identifiziert werden darf: viel zu unterschiedlich fallen die verschiedensten Berichte über Sokrates aus. Vor allem bei Platon bleibt ungewiß, inwieweit dieser seinem Lehrer und Vorbild Sokrates seine eigene Lehre in den Mund gelegt hat. Bei __ dem Sch iftsteller und Historiker Xenophon ist deshalb eine größere Historizität zu vermuten, andererseits ist relativ sicher, daß er sich Werke anderer Sokrates-Autoren zum Vorbild genommen hat, gerade da er selbst zur Zeit des Prozesses gegen Sokrates nicht in Athen zugegen gewesen ist. 4
1 Platon, S. 21
2 Nestle, S. 531
3 Bormann, S. 124
4 Böhme, S. 30
3
Ziel dieser Arbeit wird es sein, ein Bild des Philosophen Sokrates bezüglich seines Prozesses zu zeichnen. Die Darstellung Platons durch Sokrates’ Reden vor dem Gerichtshof sowie die Beurteilung der Anklage durch Xenophon bilden dabei den Schwerpunkt. Als Ergänzungen sollen eine Präsentation des historischen Rahmens und ein Vergleich der platonischen und xenophontischen Schilderungen dienen.
2 Der Prozeß gegen Sokrates - der historische Rahmen
Im Jahre 399 vor Christus wird gegen Sokrates Anklage erhoben. Die Anklageschrift lautet: „Dies ist die Anzeige, niedergeschrieben und beschworen von Meletos, dem Sohn des
Meletos, aus dem Demos Pitthos, gegen Sokrates, dem Sohn des Sophroniskos, aus dem
Demos Alopeke. Sokrates verstößt gegen die Staatsgesetze, indem er nicht an die Götter
des Staates glaubt, sondern statt dessen andere und neue Dämonen einführt. Er verstößt
gegen die Staatsgesetze, indem er die Jugend verdirbt. Die beantragte Strafe ist der Tod.“ 5
Eingereicht worden ist diese von drei Personen: dem relativ unbedeutenden Dichter Meletos, der während des Prozesses als Hauptkläger auftritt, Anytos, der als einflußreichster Mann der Anklage die Handwerker und Politiker repräsentiert und schließlich dem Redner Lykon. Bei dem Prozess gegen Sokrates handelt es sich um einen Prozeß im öffentlichen Interesse, der vor dem Geschworenengericht der Heliaia mit 501 Mitgliedern verhandelt wird. Die Richter als Mitglieder der Heliaia sind durch ein kompliziertes Auslosungsverfahren ermittelt werden, das dem athenischen Versuch zur Vermeidung jeglicher Manipulation des Gerichtshofes entspringt. 6 Des Weiteren gehört es zum attischen Recht, daß die beiden Parteien (Ankläger sowie Angeklagter) ihre Positionen ohne die Vermittlung eines Dritten (Staatsanwalt bzw. verteidigender Rechtsanwalt) darlegen müssen. Es ist kein juristisches Spezialwissen gefordert, sondern man setzt voraus, daß jeder die Fähigkeit zur Beurteilung eines Streitfalles besitzt. Dementsprechend hat jeder Bürger Athens das Recht bzw. die Pflicht, Anklage zu erheben, sobald es ihm erscheint, als würde die Polis geschädigt. Weiterhin besteht keine Trennung zwischen dem Anklagepunkt und der Person des Angeklagten, so daß das Erscheinen des Angeklagten und seine eigene Verteidigung vor Gericht verlangt sind. 7 Der Angeklagte hat bis zu dreimal das Recht vor dem Gericht zu sprechen: zuerst zu seiner Verteidigung; sollten sich die Richter daraufhin für eine Verurteilung entschieden haben, hat der Beschuldigte die Möglichkeit einen eigenen Antrag zum Strafmaß zu machen, woraufhin die Richter entscheiden, ob sie für die beantragte Strafe der Anklage oder der des
5 Zoepffel, S. 37
6 Zoepffel, S. 19
7 Zoepffel, S. 22-23
4
Angeklagten stimmen, nach der endgültigen Verurteilung darf der Angeklagte noch einige Abschiedsworte sprechen. Die Vorwürfe der Asebie und der der Verführung von Jungendlichen bestehen bereits zur Zeit des Prozesses gegen Sokrates als kriminelle Tatbestände im Gesetz der Polis. Die Anklage bezüglich der Einführung neuer dämonischer Wesen dagegen ist speziell auf Sokrates ausgerichtet. Bei der Festsetzung des Strafmaßes spielt in Athen nicht nur die Schwere des Verbrechens eine Rolle sondern auch der gesellschaftliche Rang des Angeklagten, was sich auch in den verschiedene Varianten der Todesstrafe widerspiegelt. Der Tod durch den Schierlingsbecher darf dabei als priviligiertere Form der Hinrichtung angesehen werden. 8
Nach dem heutigen Stand der Forschung hätte Sokrates mit einem einigermaßen glaubhaften Vorschlag sogar seinen Tod vermeiden können 9 , was er jedoch mit seiner provozierenden und für das griechische Rechtswesen ungewöhnlichen Art der Verteidigung zunichte macht. Daß es überhaupt zu dem Prozeß gegen Sokrates gekommen ist, begründet sich teilweise in der historischen Situation. Aus der Niederlage Athens in dem von 431-404 vor Christus dauernden peloponnesischen Krieg gegen Sparta ist die Aufhebung der demokratischen Verfassung und die damit verbundene Herrschaft der dreißig Tyrannen resultiert. Trotz des Sturzes der Tyrannenherrschaft und der langsamen Erholung Athens sowie der Wiederherstellung der demokratischen Ordnung herrscht zur Zeit der Anklageerhebung eine angespannte Atmosphäre. Aus der Angst vor einer erneuten Bedrohung der Demokratie folgt das Mißverstehen einer geistigen Haltung als einer politisch gefährlichen. Ethische und religiöse Verwilderung besteht aufgrund des Gegensatzes von Sophistik und Erfolgsglaube auf der einen und der im traditionell-religiösen wurzelnden staatlichen Gesellschaftsordnung auf der anderen Seite. Dementsprechend ist auch Sokrates als ein gespaltener Mensch zu sehen: Trotz seiner Eingliederung in das Leben der Polis mit der Erfüllung der Bürgerpflichten ist er „mit seinem Eigentlichen aber, seiner Sendung und seinem inneren Müssen […] noch ganz Einzelner.“ 10 Sokrates wird so zum Repräsentanten des neuen Ethos der Moderne. Bei ihm stehen „rationale Kritik, Gestaltung des Daseins aus Einsicht und verantwortliche[s] Planen“ 11 im Vordergrund und somit im Kontrast zum Traditionellen mit seinen irrationalen religiösen Erfahrung, für die seine Ankläger mit dem Wunsch nach Aufrechterhaltung des Alten stehen. 12
8 vgl. Pleger, S. 65-72 und Kaufmann, S. 43
9 Böhme, S. 201
10 Guardini, S. 57
11 Guardini, S. 58
12 Guardini, S. 55-58
5
Philosophiegeschichtlich leitet Sokrates nicht nur das Zeitalter der Rationalisierung ein, sondern mit ihm tritt auch ein anthropologischer Wandlungsprozeß in Kraft. In der altgriechischen „homerischen“ Welt sind die Menschen von dem Wirken der Götter - also von außen - bestimmt worden, mit Sokrates vollzieht sich die Wende nach innen - zur Seele und zu den Gefühlen. 13
Die Besonderheit Sokrates zeigt sich weiterhin in dem Gegensatz von Sein und Schein: an ihm zerbricht das altgriechische Ideal des Schönguten. Seine häßlichen und somit negativen äußerlichen Attribute kontrastieren mit seinem wirklich guten Handeln. 14
3 Platons „Apologie des Sokrates“
In der von Platon verfaßten „Apologie des Sokrates“ wird der Prozeß durch die drei Reden Sokrates vor Gericht repräsentiert. Aufgrunddessen gliedert sich die Apologie in das Verteidigungsplädoyer, den Antrag zum Strafmaß und Sokrates kommentierende Abschiedsworte nach seiner Verurteilung zum Tode.
Betrachtet man den Verlauf des Prozesses durch diese Reden, entdeckt man drei geistige Schichten. Im Vordergrund ist Sokrates als Angeklagter am Gericht zu sehen, dem religiöse Frevel und Irreleitung der Jugend zur Last gelegt werden. Eigentlich scheint es eher ein geistiger Gerichtshof zu sein, an dem Sokrates vor dem delphischen Gott Apollon Rechenschaft über seine Tätigkeit als Philosoph und somit der Ausführung seiner Sendung abgibt. Hier befragt Sokrates sein eigenes Gewissen und verlangt Stellungnahme. Eine dritte Art der „Gerichtsverhandlung“ findet dadurch statt, daß Sokrates seine eigenen Richter zur Verantwortung zieht; sie sollen klarstellen, daß sie Sokrates nach dem Maßstab der Gerechtigkeit beurteilen und auch Meletos wird einer sokratischen Prüfung unterzogen, so daß der Angeklagte als Ankläger auftritt. 15
3.1 Sokrates’ Verteidigungsrede
Sokrates Stellungnahme zur Anklage ist gekennzeichnet durch die Unterscheidung von früheren Verleumdungen von anonymer Seite und der Anklage durch Meletos, Anytos und Lykon.
Dabei wird herausgestellt, daß die früheren Vorwürfe einerseits Ursache für die Anklageerhebung durch die Clique um Meletos und andererseits Grund für den schlechten
13 Böhme, S. 34-35
14 Böhme, S. 20
15 Guardini, S. 60
6
Ruf von Sokrates sind. In seiner Stellungnahme zu diesen früheren Anklagen macht Sokrates seine Position bezüglich Sophistik und Naturphilosophie deutlich und bezieht sich auf das Orakel von Delphi als den Auslöser für seine philosophische Tätigkeit. Seine Verteidigung gegenüber der „eigentlichen“ Anklage ist gekennzeichnet durch Argumente und Beweise sowie der sokratischen Über rüfung von vermeintlich Gewußten im Dialog mit Meletos.
3.1.1 Verteidigungsstrategie
Zweimal (am Beginn und am Ende) erklärt Sokrates explizit seine Art der Verteidigung. Dabei wird deutlich, daß es Sokrates darum geht, die Wahrheit zu sprechen, um seine Richter mit Argumenten und Beweisen von seiner Unschuld zu überzeugen.
Zu Beginn seiner Verteidigungsrede spricht Sokrates seine Bewunderung für die Sprache der Ankläger aus, merkt aber an, daß diese „schönen“ Worte nicht der Wahrheit entsprochen hätten. Demgegenüber stellt er die Sprache seiner eigenen Rede, die in „unausgesuchten Ausdrücken“ 16 bestehen würde, dafür aber die Wahrheit enthalten würde. Aufgrund seiner Fremdheit und Unerfahrenheit mit der Gerichtssprache - insbesondere da er zum ersten Male vor Gericht steht - benutzt Sokrates die normale Alltagssprache. 17 Hier zeigt sich mir der für Sokrates übliche Kontrast von Schein und Sein: Äußerlichkeiten spielen für Sokrates keine entscheidende Rolle, viel wichtiger ist der Inhalt. Seinem häßlichen Aussehen entspricht damit auch seine gewöhnliche - für das Gericht unübliche - Sprache. Mit seinem guten Innern korrespondiert der wahre Inhalt seiner Rede. Die formal-schöne Rede seiner Ankläger dagegen kann nicht über ihre inhaltliche Unwahrheit hinwegtäuschen. Am Ende seiner Verteidigungsrede kommt Sokrates wiederum auf die Art seiner Verteidigung zurück. Er gibt selbst an, daß seine Verteidigung dem Üblichen widerspreche. Der Normalität des athenischen Gerichtswesens entspricht es, daß die Angeklagten versuchen, Mitleid bei ihren Richtern hervorzurufen. Zu diesem Zweck werden viele Tränen vergossen, möglichst viele Angehörige mitgebracht und die Richter mit Bitten überhäuft. Sokrates erscheint dies als „Schande“ 18 , begründet seine Ablehnung des Üblichen aber vor allem mit der „Idee des Gerechten und der Gerechtigkeit selbst“ 19 . Für Sokrates soll ein Angeklagter zu seiner Verteidigung „beweisen und überzeugen“ 20 , so daß auch die Richter nach dem
16 Platon, S. 3
17 Platon, S. 3-4
18 Platon, S. 29
19 Guardini, S. 88
20 Platon, S. 29
7
Arbeit zitieren:
M.A. Andrea Frohleiks, 2002, Der Prozeß gegen Sokrates , München, GRIN Verlag GmbH
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