Inhaltsverzeichnis
Abstract 6
1 Einleitung 7
1.1 Problemstellung 7
1.2 Gang der Arbeit 8
2 Regionale Wirtschaftsförderung 10
2.1 Allgemeine Aspekte der regionalen Wirtschaftsförderung 10
2.1.1 Begriffsdefinition 10
2.1.2 Notwendigkeit der regionalen Wirtschaftsförderung 10
2.1.3 Ziele, Instrumente und Träger der Regionalpolitik 14
2.2 Umsetzung der regionalen Wirtschaftsförderung 18
2.2.1 Regionalpolitik der EU 18
2.2.2 Regionale Wirtschaftsförderung in Deutschland 21
2.2.3 Regionale Wirtschaftsförderung in Thüringen 24
3 GA-Investitionszuschuss für einzelbetriebliche Investitionen 29
3.1 Ziele des GA-Investitionszuschusses 29
3.2 Art der Förderung 31
3.3 Voraussetzung für die Gewährung des einzelbetrieblichen
Investitionszuschusses 35
3.3.1 Primäreffekt 35
3.3.2 Arbeitsplatzziel und Förderschwellen 40
3.3.3 Weitere Voraussetzungen für eine Förderung aus Mitteln der GA 43
1
3.4 Ausschluss und Einschränkungen von der GA-Förderung 45
3.4.1 Ausgeschlossene Wirtschaftsbereiche 45
3.4.2 Eingeschränkte Wirtschaftsbereiche 46
3.5 Förderfähige Kosten des Investitionszuschusses 49
3.5.1 Lohnkostenbezogene Zuschüsse 49
3.5.2 Sachkapitalbezogene Zuschüsse 50
3.6 Höhe der Förderung und Kumulierungsmöglichkeiten 57
3.6.1 Räumliche Differenzierung der Förderhöhe 57
3.6.2 Weitere Kriterien für die Festlegung der Förderhöchstsätze 64
3.6.3 Kumulierungsmöglichkeiten 67
4 Inanspruchnahme und Evaluierung des GA-Zuschusses 68
4.1 Inanspruchnahme und Arbeitsplatzwirkung des GA-Investitionszu-
schusses in Thüringen 68
4.1.1 Zahlen der Bewilligungsstatistik 68
4.1.2 Aussagefähigkeit der Zahlen der Bewilligungsstatistik 72
4.2 Unternehmensbefragung zum GA-Investitionszuschuss 78
4.2.1 Durchführung der Unternehmensbefragung 78
4.2.2 Inanspruchnahme der GA-Fördermittel 79
4.2.3 Schwierigkeiten bei der Inanspruchnahme von GA-Fördermitteln 80
4.2.4 Wirkung der Förderung 82
4.2.5 Veränderungsvorschläge 86
4.2.6 Abschlussbetrachtung 88
5 Fazit 91
Anhang 97
2
Abbildungs- und Tabellenverzeichnis
Abbildung
Tabelle
Tabelle 1 Geförderte Investitionsvorhaben im Rahmen der GA in
Tabelle 2 Geförderte Investitionsvorhaben in Thüringen nach
Tabelle 3 Geförderte Investitionsvorhaben in Thüringen nach Investitions-
Abkürzungsverzeichnis
Abb. Abbildung
Art. Artikel
Abs. Absatz
Aufl. Auflage
BMWi Bundesministerium für Wirtschaft
bzw. beziehungsweise
Diss. Dissertation
EFRE Europäischen Fonds für regionale Entwicklung
EGV Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
ERP European Recovery Program
ESF Europäische Sozialfonds
EStR Einkommensteuer-Richtlinien
EU Europäische Union
FIAF Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fi scherei
GFK Gemeinschaftliches Förderkonzept
GG Grundgesetz
GuV Gewinn- und Verlustrechnung
GuW Gründungs- und Wachstumsfinanzierung
HGB Handelsgesetzbuch
Hrsg. Herausgeber
ifo Institut für Wirtschaftsforschung
IHK Industrie- und Handelskammer
IWH Institut für Wirtschaftsforschung Halle
KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau
KMU Kleine und mittlere Unternehmen
LEG Landesentwicklungsgesellschaft
LIP Landesinvestitionsprogramm
Mio. Millionen
Mrd. Milliarden
o. g. oben genannt
ROG Raumordnungsgesetz
S. Seite
TAB Thüringer Aufbaubank
TLVwA Thüringer Landesverwaltungsamt
u. a. und andere
usw. und so weiter
WSI Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut der
Abstract
Im Rahmen dieser Arbeit wird die Förderung durch den Zuschuss für einzelbetriebliche Investitionen aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ vorgestellt. Dabei soll insbesondere untersucht werden, ob die Förderung durch den Investitionszuschuss geeignet ist Investitions- und Arbeitsplatzeffekte in Thüringen auszulösen. Aus diesem Grund werden neben der detaillierten Vorstellung des Zuschusses zahlreiche Kritikpunkte hinsichtlich der Ziele, Voraussetzungen, Ausschluss und Einschränkung von Wirtschaftsbereichen, förderfähigen Kosten, der regionalen Differenzierung der Fördersätze und der Differenzierung der Fördersätze nach Unternehmens- und Investitionsgröße aufgezeigt. Die einzelnen Kritikpunkte wurden zum Teil von einer im Rahmen dieser Arbeit durchgeführten Unternehmensbefragung bestätigt oder erweitert. Weiterhin werden die Investitions- und Arbeitsplatzeffekte an-hand der Bewilligungsstatistik untersucht. Unter Einbeziehung bisheriger Evaluierungen wird jedoch deutlich, dass die Investitions- und Arbeitsplatzeffekte bei weitem nicht so hoch sind wie es die Zahlen in der Bewilligungsstatistik vermuten lassen.
Ungeachtet dessen werden aber dennoch der Förderung durch den Zuschuss aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe in bisherigen Evaluierungen bemerkenswerte Investitions-und Arbeitsplatzwirkungen besche inigt. Auch die zu dieser Arbeit durchgeführte Unternehmensbefragung ergab, dass durch den Investitionszuschuss eine beachtliche Förderwirkung erzielt wurde. So konnte bei der überwiegenden Zahl der befragten Thüringer Unternehmen eine Investition überhaupt erst durch die Förderung mittels Investitionszuschuss ermö glicht werden. Für Mitnahmeeffekte gab es dagegen kaum Anhaltspunkte. Außerdem verzeichneten alle befragten Unternehmen durch die geförderte Investition einen positiven Produktivitäts- und Arbeitsplatzeffekt. Insgesamt betrachtet gibt es an der Förderung durch den Zuschuss aus Mitteln der Gemeinschaft saufgabe zahlreiche Kritikpunkte und somit auch Verbesserungspotentiale. Die bishe rigen Evaluierungen und die für diese Arbeit durchgeführte Befragung zeigten allerdings auch auf, dass durch die Förderung mittels Investitionszuschuss bemerkenswerte Investitions-und Arbeitsplatzeffekte induziert wurden.
6
1 Einleitung
1.1 Problemstellung
Mit der deutschen Vereinigung am 03. Oktober 1990 begann für Thüringen und die restlichen neuen Bundesländer ein Transformationsprozess von einem System der sozialistischen Zentralverwaltungswirtschaft zu einem System der Marktwirtschaft. Die geringe Wettbewerbsfähigkeit der ostdeutschen Wirtschaft und der Wegfall der Ostmärkte führten zu großen Einbrüchen bei der Produktion und Beschäftigung. Nach dem wirtschaftlichen Zusammenbruch konnte Thüringen jedoch Anfang der neunziger Jahre starke Wachstumsraten bezüglich der wirtschaftlichen Entwicklung verzeichnen. In der zweiten Hälfte der neunziger Jahre ist jedoch das gesamtwirtschaftliche Wachstum Thüringens gegenüber Westdeutschland zurückgefallen. Um den Transformationsprozess zu beschleunigen und den Strukturwandel zu unterstützen, wurde in den vergangenen Jahren aus Mitteln der EU, des Bundes und des Landes Thüringen ein breitgefächertes Instrumentarium an Fördermaßnahmen zum Aufbau der Wirtschaft bereitgestellt.
Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ ist dabei der Kern der regionalen Wirtschaftsförderung in der Bundesrepublik und zählt auch in Thüringen zu den bedeutendsten Instrumentarien der Wirtschaftsförderung. Durch die Gemeinschaftsaufgabe werden neben den Investitionen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Fremdenverkehrs auch der Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur und nicht- investive Maßnahmen unterstützt. Gegenstand dieser Arbeit soll die Förderung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Fremdenverkehrs durch den Zuschuss für einzelbetriebliche Investitionen aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ sein.
Durch die o. g. rückläufigen Wachstumsraten stellt sich jedoch die Frage, ob die Gewährung des Zuschusses nach über zehnjähriger Förderung immer noch geeignet ist Investitions- und Arbeitsplatzeffekte auszulösen. Aus diesem Grund sollen die Regelungen des Zuschusses aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe nicht nur vorgestellt
7
sondern auch kritisch hinterfragt werden. Zudem soll eine im Rahmen dieser Arbeit durchgeführte Unternehmensbefragung Schwachstellen des Investitionszuschusses aus Sicht der Unternehmen aufzeigen und Verbesserungs vorschläge erarbeiten.
1.2 Gang der Arbeit
Der Zuschuss für einzelbetriebliche Investitionen aus den Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ ist ein Instrument der regionalen Wirtschaftsförderung. Infolgedessen ist es zweckmäßig den Begriff regionale Wirtschaftsförderung zu definieren und die Notwendigkeit der regionalen Wirtschaftsförderung zu begründen. Zudem sollen die Ziele und Instrumente der regionalen Wir tschaftsförderung vorgestellt werden. Da der Investitionszuschuss der Gemeinschaftsaufgabe aus Mitteln der EU, des Bundes und des Landes Thüringen finanziert wird, ist es weiterhin sinnvoll, im Rahmen dieser Arbeit aufzuführen, wie die regionale Förderpolitik auf den einzelnen Eb enen umgesetzt wird.
Nach der Vorstellung der regionalen Wirtschaftsförderung im allgemeinen soll anschließend das Instrument des Zuschusses für einzelbetriebliche Investitionen aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ erläutert werden. Dazu sollen die Ziele des Investitionszuschusses und seine allgemeinen Regelungen aufgezeigt werden. Zudem werden die Voraussetzungen für die Gewährung eines Investitionszuschusses aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe dargestellt. Dabei wird insbesondere auf die Voraussetzungen des Primäreffekts und des Arbeitsplatzziels eingegangen.
Des weiteren wird erläutert, welche Wirtschaftsbereiche von der Förderung ausgeschlossen oder eingeschränkt und welche Kosten eines Investitionsvorhabens förderfähig sind. Schließlich wird die räumliche Differenzierung der Fördersätze und die damit verbundene Fördergebietsabgrenzung beschrieben. Bei der Fördergebietsabgrenzung werden auch die Indikatoren zur Auswahl der Fördergebiete der Gemeinschaftsaufgabe
8
aufgeführt. Neben der räumlichen Differenzierung der Fördersätze wird jedoch zusätzlich noch die Differenzierung der Fördersätze nach Unternehmens- und Investitionsgröße und die Möglichkeit der Kumulierung des Investitionszuschusses aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe mit anderen Förderprogrammen aufgezeigt. Die Regelungen des Zuschusses der Gemeinschaftsaufgabe sollen allerdings im Rahmen dieser Arbeit nicht nur vorgestellt, sondern auch kritisch beleuchtet werden.
Nachdem das Regelwerk des Zuschusses vorgestellt wurde, soll im weiteren untersucht werden, inwieweit die Fördermaßnahmen für einzelbetriebliche Investitionen in Thüringen in Anspruch genommen wurden und wie die Thüringer Unternehmen die Förderung bewerten. Die Inanspruchnahme des Investitionszuschusses wird anhand der beim Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur geführten Bewilligungsstatistik aufgezeigt. Dabei wird aber ebenso auf die Aussagefähigkeit der in der Bewilligungsstatistik aufgeführten Zahlen eingegangen.
Für die Bewertung des Zuschusses für einzelbetriebliche Investitionen aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ aus Unternehmenssicht wurde im Rahmen dieser Arbeit eine Unternehmensbefragung durchgeführt. Diese soll die Schwierigkeiten der Unternehmen bei der Inanspruchnahme des Investitionszuschusses aufzeigen. Darüber hinaus erfolgt eine Bewertung des Förderinstrumentes hinsichtlich der Förderwirkung aus Sicht der Unternehmen. Zudem soll die Erhebung Verbesserungs- bzw. Veränderungsvorschläge für eine zukünftige Gewährung des Zuschusses für einzelbetriebliche Investitionen erarbeiten. Bei der Auswertung der Befragung wird ferner darauf geachtet, ob die aufgeführten Kritikpunkte zu den Regelungen des Investitionszuschusses durch die Antworten der Unternehmen bestätigt werden. Außerdem werden Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den Ergebnissen der im Rahmen dieser Arbeit durchgeführten Befragung und Untersuchungsergebnissen bisheriger Evaluierungen aufgezeigt.
9
2 Regionale Wirtschaftsförderung
2.1 Allgemeine Aspekte der regionalen Wirtschaftsförderung
2.1.1 Begriffsdefinition
Zur regionalen Wirtschaftsförderung werden alle Handlungen der staatlichen Wir tschaftspolitik gezählt, welche auf Teilräume einer Volkswirtschaft einwirken. Dabei stehen allerdings nicht die Interessen der einzelnen Regionen im Vordergrund, sondern die regionalen Eigenheiten werden lediglich zur Effizienzverbesserung der gesamtwir tschaftlichen Politik einbezogen. Somit hängt die Berücksichtigung der Interessen eines Teilraumes von der gesamtwirtschaftlichen Zielsetzung ab. Die Maßnahmen der regionalen Wirtschaftspolitik sollen zur Angleichung der regionalen Unterschiede bezüglich der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit beitragen und die Produktions- und Entwicklungspotentiale der einzelnen Regionen effizient ausnutzen. 1
In der Literatur werden für den Begriff regionale Wirtschaftsförderung zahlreiche synonyme Begriffe verwandt. So benutzt man die Begriffe der regionalen Strukturpolitik und der regionalen Wirtschaftspolitik gleichbedeutend mit dem Begriff der regionalen Wirtschaftsförderung. Auch der Begriff Regionalpolitik wird von einem Großteil der Autoren mit den o. g. Begriffen gleichgesetzt. 2
2.1.2 Notwendigkeit der regionalen Wirtschaftsförderung
Nach der Definition des Begriffes der regionalen Wirtschaftsförderung besteht jedoch noch die Frage, wie der Eingriff des Staates in den Wirtschaftsprozess zu rechtfertigen ist. Entsprechend der neoklassischen Vorstellung wird durch den Marktmechanismus eine wachstumsoptimale Allokation der Ressourcen auch in räumlicher Hinsicht herbeigeführt. So kommt es nach dem neoklassischen Modell auch zu einer konvergenten
1 Vgl. Fürst, D./Klemmer, P./Zimmermann, K.: Regionale Wirtschaftspolitik, 1976, S. 3-5.
2 Vgl. Schlotböller, D.: Raumordnung und regionale Wirtschaftsförderung, 2001, S. 12.
10
Entwicklung der Regionen, wenn diese unterschiedliche Ausgangsbedingungen haben. Ist zum Beispiel in einer Region (A) die Verzinsung für das eingesetzte Kapital niedrig und die Kosten für den Produktionsfaktor Arbeit (Lohn) hoch und in einer anderen Region (B) herrscht eine gegenteilige Situation vor, so lösen die Unterschiede beider Regionen Faktorwanderung aus. Das Kapital wird in die Region gelenkt, in der es am besten verzinst wird. Folglich „wandert“ es von Region (A) zu Region (B). Die Arbeitskräfte hingegen „wandern“ von Region (B) zu Region (A), um eine bessere Entlohnung zu erhalten. Die Wanderung der Faktoren führt so zu einer optimalen Allokation der Produktionsfaktoren und zu einem Ausgleich zwischen den einzelnen Regionen. Somit ist unter den Annahmen der neoklassischen Theorie die Regionalpolitik und damit der Eingriff des Staates in die Koordinationsfunktion des Marktes nicht zu rechtfertigen. 3
Die Notwendigkeit der regionalen Wirtschaftsförderung wird jedoch in ökonomischer Hinsicht mit dem Auftreten von Marktversagen begründet. So verhindern externe Effekte eine optimale Allokation durch den Markt, da nicht alle Kosten der Produktion in der Preiskalkulation erfasst werden oder die Vorteile der Produktion oder Konsumtion kostenfrei in Anspruch genommen werden. 4 Hinsichtlich der Regionalpolitik wird vor allem auf externe Effekte wie Agglomerationsvor- und nachteile hingewiesen. Agglo-merationsvorteile können zum Beispiel externe Transportkostenersparnisse oder Infor-mationsvorteile sein, welche durch die räumliche Konzentration von Betrieben verursacht werden. 5 Zu den Agglomerationsnachteilen können beispielsweise Kosten der Umweltbelastung und Kosten durch Stauungserscheinung gezählt werden. 6
Ohne den Eingriff der Wirtschaftspolitik besteht die Gefahr einer suboptimalen Siedlungsstruktur, da sich die Einzelwirtschaften an für Ballungsgebiete zu niedrigen Preisen orientieren, welche die überproportionalen externen Kosten der Verdichtung nicht enthalten. 7 Als suboptimal wird eine Agglomeration, welche das Ballungsopti-
3 Vgl. Krieger-Boden, C.: Die räumliche Dimension in der Wirtschaftstheorie, 1995, S. 33-34.
4 Vgl. Fürst, D./Klemmer, P./Zimmermann, K.: Regionale Wirtschaftspolitik, 1976, S. 9.
5 Vgl. van Suntum, U.: Regionalpolitik in der Marktwirtschaft, 1981, S. 76-77.
6 Vgl. van Suntum, U.: Regionalpolitik in der Marktwirtschaft, 1981, S. 75.
7 Vgl. Fürst, D./Klemmer, P./Zimmermann, K.: Regionale Wirtschaftspolitik, 1976, S. 9.
11
mum übersteigt, angesehen. Eine Überagglomeration hat wiederum zur Folge, dass die externen Kosten der Ballung (Ballungsnachteile) die externen Erträge der Ballung (Ba llungsvorteile) übersteigen. 8 Des weiteren können inflationäre Effekte auftreten, weil die Nachfrage nach Faktoren in diesen Regionen dauerhaft größer als das Angebot ist. 9 Folglich werden aus gesamtwirtschaftlicher Sicht die Produktionsfaktoren nicht in die effizienteste Verwendung gelenkt.
Viele Agglomerationsprozesse sind jedoch durch politische Entscheidungen wie Subventionierung des Wohnungsbaus, der subventionierte Ausbau städtischer Verkehrsinfrastrukturen oder die Standortentscheidungen öffentlicher Einrichtungen stark beeinflusst worden. Die den Ballungsprozess bremsenden Preiserhöhungen von zum Beispiel Mieten, Grundstückspreisen oder Verkehrstarifen wurden durch die o. g. politischen Entscheidungen neutralisiert. Somit kann als Ursache für eine Überagglomeration nicht unbedingt Marktversagen sondern eher Politikversagen angesehen werden. 10
Zudem könnte durch eine Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen die Internalisierung der externen Effekte bewirkt werden. Mit der Erfassung der nicht im Preis enthaltenen Nutzen und Kosten, würde die Steuerungsfunktion der Marktpreise wieder gesteigert. So ist zum Beispiel eine Internalisierung externer Effekte durch die Vergabe von Eigentumsrechten (Umweltzertifikate) möglich. 11
Eine weitere Ursache für Marktversagen ist die unvollkommene Mobilität von Produk-tionsfaktoren. Eine unvollkommene Mobilität liegt vor, wenn eine Reaktion der Pro-duktionsfaktoren auf Preissignale mit großer zeitlicher Verzögerung oder gar nicht erfolgt. Das Ausbleiben oder die Verzögerung von diesen Anpassungsprozessen kann beispielsweise durch Unteilbarkeiten und soziale Nebeneffekte ausgelöst werden. Die Folge von räumlichen Mobilitätsproblemen sind unausgeschöpfte Produktionsfaktoren. Um diese regionalen Entwicklungspotentiale ausschöpfen zu können, sind regionalpoli- 8 Vgl. Fürst, D./Klemmer, P./Zimmermann, K.: Regionale Wirtschaftspolitik, 1976, S. 9.
9 Vgl. Maier, G./Tödtling, F.: Regional- und Stadtökonomik 2, 1996, S. 170-171.
10 Vgl. Klemmer, P.: Handbuch Europäische Wirtschaftspolitik, 1998, S. 476.
11 Vgl. van Suntum, U.: Regionalpolitik in der Marktwirtschaft, 1981, S. 77.
12
tische Aktivitäten notwendig. In der Praxis dürfte es jedoch für die Entscheidungsträger der Regionalpolitik schwer sein, die regionalen Entwicklungspotentiale zutreffend zu qua ntifizieren. 12
Weiterhin wird ein staatlicher Eingriff im Sinne der regionalen Wirtschaftsförderung damit begründet, dass bestimmte gesellschaftspolitische Anliegen auch nicht durch einen intakten marktwirtschaftlichen Steuerungsmechanismus verwirklicht werden. 13 So sollen durch die Maßnahmen der regionalen Wirtschaftsförderung die natürlichen oder geschaffenen Standortnachteile einiger Teilgebiete ausgeglichen werden. 14 Dadurch soll eine ausgewogene regionale Entwicklung mit gleichen Einkommenschancen und gleichwertigen Lebensbedingungen in allen Teilgebieten eines Wirtschaftsraumes gefördert werden. 15 Im Vordergrund des Ausgleichgedankens stehen vor allem politische Ansichten, da durch die Vermeidung von großen Entwicklungsunterschieden eine stabile Gesellschaft geschaffen werden soll. 16
Unter ökonomischen Gesichtspunkten kann dies aber mit Effizienzeinbußen verbunden sein. Selbst wenn aus mikroökonomischer Sicht Erfolge wie zusätzliche Arbeitsplätze und Wirtschaftswachstum in den geförderten Gebieten erreicht werden, muss dies nicht automatisch auch in makroökonomischer Sicht zutreffen. 17 Da sich die Produktivität in den einzelnen Teilgebieten aufgrund unterschiedlichster Produktionsbedingungen unterscheidet, ist es bezüglich einer optimalen Allokation der Produktionsressourcen zweckmäßig, die Produktion auf die Regionen mit überdurchschnittlicher Grenzproduktivität zu konzentrieren. 18 Dies würde allerdings dem Ausgleich der regionalen Struk turen entgegenstehen. Außerdem müssen die Maßnahmen der regionalen Wirtschaftsförderung durch Steuern finanziert werden. Dadurch werden möglicherweise Produktionsfaktoren einer produktiveren Verwendung entzogen. Weitere Effizienzein-
12 Vgl. Fürst, D./Klemmer, P./Zimmermann, K.: Regionale Wirtschaftspolitik, 1976, S. 10-11.
13 Vgl. Fürst, D./Klemmer, P./Zimmermann, K.: Regionale Wirtschaftspolitik, 1976, S. 5-6.
14 Vgl. Eckey, H.-F.: Nationale Regionalförderung in der Bundesrepublik, 1995, S. 69.
15 Vgl. Maier, G./Tödtling, F.: Regional- und Stadtökonomik 2, 1996, S. 172.
16 Vgl. Fürst, D./Klemmer, P./Zimmermann, K.: Regionale Wirtschaftspolitik, 1976, S. 7.
17 Vgl. Franzmeyer, F.: Europäische Regionalpolitik, 2001, S. 292.
18 Vgl. Fürst, D./Klemmer, P./Zimmermann, K.: Regionale Wirtschaftspolitik, 1976, S. 7.
13
bußen können aus Mitnahmeeffekten resultieren. Diese liegen vor, wenn Firmen Mittel vom Staat für Investitionen bekommen, die sie auch ohne eine Förderung durchgeführt hätten. 19
Im weiteren besteht die Gefahr, dass durch die Regionalpolitik Projekte und Programme durchgeführt werden, für die de facto kaum Bedarf existiert. 20 Schließlich begünstigen die Fördermaßnahmen nicht alle Unternehmen im gleichen Umfang. Da sie selektiv eingesetzt werden, unterstützen sie Unternehmen in bestimmten Regionen oder Stadtteilen stärker als andere. Dies kann ein Wettbewerbsnachteil für die weniger stark gefö rderten Unternehmen darstellen und somit als Wettbewerbsverzerrung gewertet werden.
Zusammenfassend kann man sagen, dass die Notwendigkeit der R egionalpolitik vor allem mit außerökonomischen Aspekten begründet wird. Somit stehen statt ökonomischen Überlegungen politische Aspekte im Vordergrund. Diese können jedoch mit Effizienzeinbußen verbunden sein. Als ökonomische Begründung kann lediglich die Existenz von Mobilitätsproblemen der Produktionsfaktoren herangezogen werden.
2.1.3 Ziele, Instrumente und Träger der Regionalpolitik
Zu den Zielen der Regionalpolitik gehört das Ausgleichs-, Wachstums- und Stabilitätsziel. Mit dem Ausgleichsziel soll eine gegensätzliche Entwicklung von Teilgebieten einer Volkswirtschaft verhindert werden. Die Anpassung der räumlichen Entwicklung soll so zu einem ausreichenden Angebot an Einkommenserzielungsmöglichkeiten, nicht transportierbaren Dienstleistungen, Wohnraum und Umwelt über die gesamte Volkswirtschaft hinweg führen. 21
19 Vgl. Franzmeyer, F.: Europäische Regionalpolitik, 2001, S. 292.
20 Vgl. Franzmeyer, F.: Europäische Regionalpolitik, 2001, S. 292.
21 Vgl. Fürst, D./Klemmer, P./Zimmermann, K.: Regionale Wirtschaftspolitik, 1976, S. 104-109.
14
Mit dem Wachstumsziel strebt die Regionalpolitik eine optimale Verwendung von Pro-duktionsfaktoren über die einzelnen Teilgebiete hinweg an. Dabei sollen die knappen Mittel in die Regione n gelenkt werden, in denen jeweils die höchste Grenzproduktivität zu erwarten ist. Somit soll eine Maximierung des Bruttosozialproduktes in der gesamten Volkswirtschaft durch wachstumsoptimale Faktorallokation in räumlicher Hinsicht erreicht werden. Die Steigerung der Produktivität aller Regionen einer Volkswirtschaft ist also nicht im Sinne des Wachstumsziels. Vielmehr sollen nur die Regionen, welche den höchsten Beitrag zum gesamtwirtschaftlichen Wachstum leisten, gefördert werden. 22
In Hinblick auf das Wachstumsziel wird somit auch grundsätzlich eine gegensätzliche Entwicklung von Teilgebieten in Kauf genommen. Dies kann allerdings zu einem Konfliktverhältnis mit der ausgleichsorientierten Zielstellung der Regionalpolitik führen, da sie wie bereits o. g. eine gleichmäßige Entwicklung aller Regionen einer Volkswir tschaft anstrebt. Die Ausgleichspolitik kann jedoch mit Effizienzeinbußen verbunden sein, da die Produktionsfaktoren einer produktiveren Verwendung entzogen werden. 23
Das Stabilitätsziel hat die kurz- und langfristige Stabilisierung der Einkommens- und Arbeitsplatzsituation zur Aufgabe. Dadurch soll die Möglichkeit zu einer Einkommenserzielung in den einzelnen Teilgebieten einer Volkswirtschaft abgesichert werden. Da eine negative Arbeitsplatz- und Einkommensentwicklung meist durch Struktur- und Konjunkturkrisen verursacht wird, sollen Anfälligkeiten auf diesem Gebiet verringert werden. Zu diesem Zweck versucht die Regionalpolitik die regionsinterne Zusammensetzung des Arbeitsplatzangebotes durch Änderung der Branchenkombination oder Betriebsgrößenverhältnisse zu beeinflussen. So werden beispielsweise Ansiedlungen von Branchen mit überdurchschnittlichen Wachstumschancen gefördert. 24
Für die Umsetzung der regionalpolitischen Ziele stehen den Entscheidungsträgern der Wirtschaftspolitik zahlreiche Instrumente zur Verfügung. Die Instrumente der Regio-
22 Vgl. Fürst, D./Klemmer, P./Zimmermann, K.: Regionale Wirtschaftspolitik, 1976, S. 104-109.
23 Vgl. Fürst, D./Klemmer, P./Zimmermann, K.: Regionale Wirtschaftspolitik, 1976, S. 99-102,
109-113.
24 Vgl. Fürst, D./Klemmer, P./Zimmermann, K.: Regionale Wirtschaftspolitik, 1976, S. 102-104.
15
nalpolitik lassen sich in Maßnahmen der „weichen“ und Maßnahmen der „harten“ Verhaltenssteuerung unterteilen. Zu den „weichen“ Maßnahmen zählen die Informations-und Beratungspolitik, die Infrastrukturpolitik und die Anreizpolitik. Administrative Handlungen wie Gesetze und Verbote werden indes den „harten“ Maßnahmen zuge-ordnet. 25
Mit der Informations- und Beratungspolitik will der Staat die privatwirtschaftlichen Entscheidungsträger über die Standortqualitäten der verschiedenen Teilgebiete in Kenntnis setzen. So wird zum einen die generelle Verbesserung des Informations-standes zum Beispiel durch Regionalstatistiken und Regionalprognosen, zum anderen die Anwendung und Verbreitung dieses Wissens durch Standortkataloge, Raumordnungskataster, gezielte Beratung usw. angestrebt. 26
Durch die Infrastrukturpolitik soll eine gleichmäßige Versorgung von Ballungsgebieten und ländlichen Problemregionen mit haushaltsorientierter Infrastruktur gewährleistet werden. Darüber hinaus kann die Infrastrukturpolitik auch zur Anreizpolitik gezählt werden, da durch die Bereitstellung von wirtschaftsnaher Infrastruktur die Standortbedingungen der Fördergebiete verbessert werden. Die Verbesserung der Standortbedingungen soll wiederum privates Kapital in die Förderregion lenken. 27
Die Anreizpolitik soll die Standorteigenschaften der verschiedenen Regionen beeinflussen, indem sie einige Standorte begünstigt und die übrigen benachteiligt. Die unterschiedliche Behandlung der einzelnen Teilgebiete soll eine freiwillige Verhaltensänderung der privatwirtschaftlichen Entscheidungsträger auslösen. 28 Die Anreizpolitik wird in spezifische Instrumente wie Vergabepolitik, Steuer- und Tarifpolitik, Kreditpolitik, Kapitalhilfe, Sachleistungen und Arbeitsmarktpolitik unterteilt. 29
25 Vgl. Fürst, D./Klemmer, P./Zimmermann, K.: Regionale Wirtschaftspolitik, 1976, S. 154-159.
26 Vgl. Fürst, D./Klemmer, P./Zimmermann, K.: Regionale Wirtschaftspolitik, 1976, S. 154-159.
27 Vgl. Fürst, D./Klemmer, P./Zimmermann, K.: Regionale Wirtschaftspolitik, 1976, S. 159-162.
28 Vgl. Fürst, D./Klemmer, P./Zimmermann, K.: Regionale Wirtschaftspolitik, 1976, S. 162-168.
29 Vgl. Jürgensen, H.: Raumwirtschaft/Politik, in: Handwörterbuch der Wirtschaftswissenschaft,
Band 6, 1988, S. 432.
16
Bei der Vergabepolitik werden bestimmte Teilgebiete durch die Zuteilung öffentlicher Aufträge bevorzugt. 30 Bei der Steuer- und Tarifpolitik verzichtet der Staat auf Einna hmen in den Regionen, die er zu fördern beabsichtigt. Dies kann in direkter Form durch Steuererlass oder Steuermäßigung oder in indirekter Form durch Sonderabschreibungen umgesetzt werden. Zusätzlich kann der Staat einige Regionen durch Tarifvergünstigungen bei öffentlichen Leistungen bevorzugen. Im Rahmen der Kreditpolitik werden für Investitionsvorhaben in Fördergebieten zinsgünstige öffentliche Kredite angeboten. Zudem kann eine Kreditaufnahme durch Bürgschaften oder Zinszuschüsse erleichtert oder verbilligt werden.
Mit dem Instrument der Kapitalhilfe soll die Eigenkapitalbasis von Unternehmen in bestimmten Regionen vergrößert werden. Eine Förderung mit Sachleistungen kann erfolgen, indem der Staat erschlossene Industriegelände oder fertiggestellte Bauten günstiger verpachtet oder vermietet oder zu subventionierten Preisen veräußert. Durch das Instrument Arbeitsmarktpolitik sollen die Qualifikation und die Mobilität der Arbeitskräfte im Fördergebiet verbessert werden. Dies soll vor allem durch Beihilfen für Umschulung, Fortbildung und Ausbildung erreicht werden. 31
Administrative Maßnahmen wie Gebote, Verbote, Auflagen und Lizenzen werden wie bereits o. g. zu den „harten“ Instrumenten der Verhaltenssteuerung gezählt. Im Gege nsatz zur Anreizpolitik ist der Entscheidungsspielraum der Adressaten der Regionalpolitik bei administrativen Maßnahmen unmittelbar eingeschränkt. 32 In der deutschen Regio nalpolitik werden administrative Zwangsmaßnahmen kaum eingesetzt. Sie sind lediglich in Bereichen der Umweltpolitik und der Bauordnungspolitik (Bundesbauge setz, Städteförderungsgesetz) vertreten. 33
30 Vgl. Jürgensen, H.: Raumwirtschaft/Politik, in: Handwörterbuch der Wirtschaftswissenschaft,
Band 6, 1988, S. 432.
31 Vgl. Jürgensen, H.: Raumwirtschaft/Politik, in: Handwörterbuch der Wirtschaftswissenschaft,
Band 6, 1988, S. 432.
32 Vgl. Fürst, D./Klemmer, P./Zimmermann, K.: Regionale Wirtschaftspolitik, 1976, S. 154-159.
33 Vgl. Jürgensen, H.: Raumwirtschaft/Politik, in: Handwörterbuch der Wirtschaftswissenschaft,
Band 6, 1988, S. 432.
17
Für die Durchsetzung der Ziele und die Wahl der Instrumente benötigt die Regionalpolitik Träger. Die Träger der deutschen Regionalpolitik sind die Gemeinden, die Länder und der Bund. Zusätzlich übernimmt die EU als Träger der europäischen Regionalpolitik eine immer größer werdende Rolle. Die Verteilung der Kompetenzen zwischen den Trägern und die Umsetzung der Regionalpolitik durch die Träger wird i m folgenden Gliederungspunkt 2.2 erläutert.
2.2 Umsetzung der regionalen Wirtschaftsförderung
2.2.1 Regionalpolitik der EU
Die Regionalpolitik der EU verfolgt das Ausgleichs-, Wachstums- und Stabilitätsziel. 34 Das Hauptziel der EU-Regionalpolitik ist jedoch nach Art. 158 bis Art. 162 EG-Vertrag das Ausgleichsziel. Danach sollen die Entwicklungsdifferenzen zwischen den einzelnen Regionen abgebaut und die Entstehung neuer Entwicklungsdifferenzen verhindert werden. Der angestrebte Ausgleich der verschiedenen Regionen soll zum ökonomischen und sozialen Zusammenhalt der Europäischen Union beitragen. 35 Für die Verwirklichung des Hauptziels Ausgleich der regionalen Entwicklungsunterschiede hat die EU drei Unterziele definiert. Das erste Ziel ist die „Förderung der Entwicklung und der strukturellen Anpassung der Region mit Entwicklungsrückstand“. 36 Die „Unterstützung der wirtschaftlichen und sozialen Umstellung der Gebiete mit Strukturproblemen“ 37 ist Gegenstand des zweiten Ziels der EU. Mit dem dritten Ziel will die EU die „Unterstützung der Anpassung und Modernisierung der Bildungs-, Ausbildungs- und Beschäft igungspolitiken und -systeme“ 38 erreichen.
34 Vgl. Neupert, H.: Regionale Strukturpolitik als Aufgabe der Länder, 1986, S. 94.
35 Vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie: Ziele der EU-Regionalpolitik,
http://www.bmwi.de vom 03.01.2003.
36 Eltges, M.: Europäische Strukturpolitik, in: Informationen zur Raumentwicklung, 2000,
Heft 2, S.93.
37 Eltges, M.: Europäische Strukturpolitik, in: Informationen zur Raumentwicklung, 2000,
Heft 2, S.93.
38 Eltges, M.: Europäische Strukturpolitik, in: Informationen zur Raumentwicklung, 2000,
Heft 2, S.93.
18
Für die Ziele 1 und 2 hat die EU mittels Kriterien wie Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukt, Arbeitslosenquote, Anteil der industriellen Erwerbstätigen usw. besonders förderungswürdige Regionen bestimmt, welche sich jedoch gegenseitig ausschließen. In Deutsch-land sind die neuen Bundesländer Ziel-1-Fördergebiete und einige der alten Bundesländer Ziel-2-Fördergebiete. Für Unterziel 3 werden keine Förderregionen bestimmt, da die Fördermaßnahmen sich auf die gesamten Staatsgebiete ausdehnen können. 39
Für die Förderperiode 2000-2006 hat die EU Mittel in Höhe von 195 Mrd. Euro beschlossen, von denen 70% auf die Förderung von Ziel-1-Gebieten, 11,5% auf die Förderung von Ziel-2-Gebieten und 12,3% auf die Förderung von Ziel-3 entfallen sollen. 40 Um die regionalpolitischen Zielsetzungen umsetzen zu können, bedient sich die EU unterschiedlicher Instrumente. Dabei wird auf europäischer Ebene nach Instrumenten der passiven und aktiven Regionalpolitik unterschieden.
Die passive Regionalpolitik findet in Form von Beihilfenkontrollen und der Koordination der EU-Interventionen mit denen der Mitgliedsstaaten und den übrigen Politikbereichen statt. Die Instrumente der aktiven Regionalpolitik umfassen hingegen alle finanziellen regionalpolitischen Interventionen. Diese bestehen zu einem Teil aus Zuschüssen, zum anderen Teil aus der Gewährung von Darlehen. Während die Gewährung der Darlehen hauptsächlich über die Europäische Investitionsbank geregelt ist, werden die Zuschüsse aus den Strukturfonds über die Gemeinschaftsinitiativen und den Kohäsionsfonds vergeben. Den Schwerpunkt der regionalpolitischen Interventionen der EU bilden aber die Strukturfonds. 41
In den vergangenen 40 Jahren haben sich nach fachlichen Handlungsfeldern getrennt vier Strukturfonds (ESF, EAGFL-A, FIAF, EFRE) herausgebildet. Der älteste dieser Fonds ist der Europäische Sozialfonds (ESF). Er soll die berufliche Bildung fördern und zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit dienen. Ein besonderer Schwerpunkt wird dabei
39 Vgl. Eltges, M.: Europäische Strukturpolitik, in: Informationen zur Raumentwicklung, 2000,
Heft 2, S.93-95, Ridinger, R.: EU -Regionalförderung in Deutschland, 1995, S. 34-37.
40 Vgl. Rolle, C.: Europäische Regionalpolitik, 2000, S. 61-62.
41 Vgl. Rolle, C.: Europäische Regionalpolitik, 2000, S. 35-47.
19
auf Maßnahmen zur Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Jugendlichen gesetzt. 42 Der ESF wird als einziger Fonds für die Erreichung des Ziel-3 der EU eingesetzt. Zusätzlich unterstützt er aber auch die Ziel-1 und Ziel-2-Gebiete. 43
Die Stärkung und Umgestaltung der landwirtschaftlichen Produktionsstrukturen und die Entwicklung des ländlichen Raumes sind Aufgabe des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für Landwirtschaft, Abt. Ausrichtung (EAGFL-A). Das Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei (FIAF) soll Umstrukturierungsmaßnahmen in der Fischereibranche fördern. 44 Die Mittel aus dem FIAF und dem EAGFL-A werden zur Finanzierung der Ziel-1-Gebiete verwandt. 45
Mit dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) soll hauptsächlich eine Verbesserung der regionalen Infrastruktur und eine Unterstützung produktiver Investit ionen erreicht werden. Dabei sollen nur produktive Investitionen gefördert werden, die Arbeitsplätze erhalten oder schaffen. 46 Zusätzlich werden durch den EFRE „Maßna hmen zur Erschließung des endogenen Potentials“ 47 gefördert. Unter dem endogenen Potential werden alle eigenen Möglichkeiten eines Teilgebietes verstanden, die zur ökonomischen und sozialen Entwicklung in Teilräumen einer Volkswirtschaft dienen. 48 Die Förderung von Infrastrukturinvestitionen können für den wirtschaftsnahen Bereich, für Basisinfrastruktur wie Verkehr, Telekommunikation und Energie oder i n Ziel-1-Gebieten auch für Investitionen im Bildungs- und Gesundheitswesen verwendet werden. 49 Die Mittel aus dem EFRE-Fonds unterstützen die Ziel-1 und Ziel-2-Gebiete. 50
42 Vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie: Fonds und Fördermöglichkeiten,
http://www.bmwi.de vom 03.01.2003, Rolle, C.: Europäische Regionalpolitik, 2000, S. 35-37.
43 Vgl. Rolle, C.: Europäische Regionalpolitik, 2000, S. 63.
44 Vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie: Fonds und Fördermöglichkeiten,
http://www.bmwi.de vom 03.01.2003, Rolle, C.: Europäische Regionalpolitik, 2000, S. 37.
45 Vgl. Rolle, C.: Europäische Regionalpolitik, 2000, S. 63.
46 Vgl. Rolle, C.: Europäische Regionalpolitik, 2000, S. 36.
47 Rolle, C.: Europäische Regionalpolitik, 2000, S. 36.
48 Vgl. Hartke, S.: Endogene Potentiale, in: Handwörterbuch der Raumordnung, 1995, S. 219.
49 Vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie: Fonds und Fördermöglichkeiten,
http://www.bmwi.de vom 03.01.2003.
50 Vgl. Rolle, C.: Europäische Regionalpolitik, 2000, S. 63.
20
2.2.2 Regionale Wirtschaftsförderung in Deutschland
Die deutsche Regionalpolitik ist ein Teilbereich der deutschen Wirtschaftspolitik. Sie ist genauso wie die europäische Regionalpolitik vorrangig ausgleichsorientiert. Danach liegt es im Interesse des Bundes, gemäß Art. 72 Abs. 2 Grundgesetz die Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse zu wahren und gemäß § 1 Abs. 1 Raumordnungsgesetz gleichwertige Lebensbedingungen der Menschen in allen Teilräumen herzustellen. Neben dem vorrangigen Ausgleichsziel hat sich die deutsche Regionalpolitik aber auch dem Wachstums- und dem Stabilitätsziel verpflichtet. So kann die Regionalpolitik gemäß des 31. Rahmenplanes die globale Wachstumspolitik ergänzen. 51 Die Verfolgung des Stabilitätszieles wird hingegen durch konkrete Maßnahmen wie der gezielten sektoralen Umstrukturierung von Regionen mit krisenanfälligen Branchen ersichtlich.
Die Zuständigkeit für die Umsetzung der regionalen Wirtschaftsförderung wird in der Bundesrepublik Deutschland vom Grundgesetz abgeleitet. So sind gemäß dem Subsid iaritätsprinzip die Gemeinden und Kreise verpflichtet, die örtlichen Angelegenheiten selbst zu regeln (Artikel 28 GG). Zudem sind gemäß Artikel 30 GG grundsätzlich die Länder für die „Erfüllung der staatlichen Aufgaben“ verantwortlich. Die Durchführung der örtlichen Angelegenheiten und der staatlichen Aufgaben beinhalten auch die Lösung von regionalen Problemen. Somit sind für die Umsetzung der regionalen Wirtschaftsförderung grundsätzlich Gemeinden, Kreise und Länder verantwortlich.
Der Bund beteiligt sich nur bei besonders schwerwiegenden regionalen Problemen an der Wirtschaftsförderung, wenn diese für die Gesamtheit bedeutsam und zur Verbesserung der Lebensverhältnisse notwendig sind. Die gesetzliche Grundlage für die Beteiligung leitet sich aus Artikel 91 a GG und 104 a Abs. 4 GG ab. Danach wirkt der Bund im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe beim Aus- und Neubau von Hochschulen und Hochschulkliniken, bei der Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur und bei der Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes mit. Außerdem kann der Bund „den Ländern Finanzhilfen für besonders bedeutsame Investitionen der Länder und Ge-
51 Vgl. Deutscher Bundestag: Teil I des 31. Rahmenplanes der GA, 2002, Ziffer 2.1.
21
meinden (Gemeindeverbände) gewähren, die zur Abwehr einer Störung des gesamtwir tschaftlichen Gleichgewichtes oder zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft im Bundesgebiet oder zur Förderung des wirtschaftlichen Wachstums erforderlich sind“. 52
Den Mittelpunkt der regionalen Wirtschaftspolitik in Deutschland bildet die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“. 53 Im Rahmen dieser Arbeit soll die Abkür zung GA für Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ stehen. 54 Mit den Mitteln der GA werden Investitionen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Fremdenverkehrs sowie der Ausbau der wir tschaftsnahen Infrastruktur gefördert. Zusätzlich können mit den Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe nicht- investive Maßnahmen unterstützt werden. Demzufolge können La ndesprogramme auf dem Gebiet der Beratung, Schulung, Humankapitalbildung sowie Forschung und Entwicklung durch die Gemeinschaftsaufgabe regional gezielt verstärkt werden. 55 Darüber hinaus können der Bund und die Länder Ausfallbürgscha ften für Investitionsvorhaben übernehmen, welche die Fördervoraussetzung der Gemeinschaftsaufgabe erfüllen. 56
Gemäß § 1 Nr. 2 des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe werden Förderungsmaßnahmen der Länder vom Bund nur in den Gebieten gestützt, "deren Wirtschaftskraft erheblich unter dem Bundesdurchschnitt liegt oder erheblich darunter abzusinken droht“ oder „in denen Wirtschaftszweige vorherrschen, die vom Strukturwandel in einer Weise betroffen oder bedroht sind, dass negative Rückwirkungen auf das Gebiet in erheblichem Umfang eingetreten oder absehbar sind“. In diesen Regionen wirkt der Bund an der regionalen Wirtschaftsförderung der Länder mit, indem er sich an der Rahmenplanung und der Finanzierung beteiligt. Der Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe wird jährlich durch den Bund-Länder-Planungsausschuss beschlossen. Der Planungsausschuss wird gemäß § 6 Abs. 1 GRWG von der Bundesregierung, vertreten durch den
52 Artikel 104a Abs. 4 GG.
53 Vgl. Eckey, H.-F.: Nationale Regionalförderung in der Bundesrepublik, 1995, S. 69.
54 In der Literatur ist oft die enger gefasste Abkürzung GRW für die Gemeinschaftsaufgabe
„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ zu finden.
55 Vgl. Deutscher Bundestag: Teil II des 31. Rahmenplanes der GA, 2002, Ziffer 5.
56 Vgl. Deutscher Bundestag: Teil II des 31. Rahmenplanes der GA, 2002, Ziffer 6.
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Bundesminister für Wirtschaft als Vorsitzenden und den Bundesminister der Finanzen, und den Landesregierungen, vertreten durch einen Minister je Bundesland, gebildet. Im Rahmenplan werden laut § 5 GRWG hauptsächlich die Förderregelungen, der Finanzrahmen und das Fördergebiet festgelegt. Von den Regelungen des Rahmenplans dürfen die Länder lediglich nach unten abweichen, sie dürfen jedoch nicht die Förderhöchstgrenzen überschreiten. Sobald der Rahmenplan vom Bund-Länder-Planungsaus schuss beschlossen wurde, muss er noch von der EU-Kommission genehmigt werden, da er der Beihilfenkontrolle der EU unterliegt. 57
Die regionale Wirtschaftsförderung der gewerblichen Wirtschaft in der Bundesrepublik Deutschland wird neben der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wir tschaftsstruktur“ hauptsächlich durch weitere Instrumente der Anreizpolitik und Beratungspolitik ergänzt. Mit dem ERP-Regionalförderprogramm und der Investitionszulage sollen im folgenden noch zwei Maßnahmen der regionalen Wirtschaftsförderung kurz vorgestellt werden, welche auf die Fördergebietsabgrenzung der Gemeinschaftsaufgabe Bezug nehmen.
Das ERP-Regionalförderprogramm ist ein Instrument der Kreditpolitik und bietet langfristige Darlehen zu günstigen Festzinssätzen für gewerbliche Investitionen an. Adressaten der Förderung sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel und Dienstleistungen), deren Jahresumsatz in Ostdeutschland nicht 50 Mio. Euro und in Westdeutschland nicht 40 Mio. Euro übersteigt. Durch das ERP-Regionalförderprogramm können jedoch nur die Betriebe gefördert werden, die sich in den Gebieten der Gemeinschaftsaufgabe befinden. Im Gegensatz zu den neuen Bundesländern ist eine gleichzeitige Förderung durch Investitionszuschüsse der GA und ERP-Darlehen für Investitionsvorhaben in den alten Bundesländen nicht möglich. Durchgeführt wird das ERP-Regionalprogramm von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). 58
57 Vgl. Tetsch, F.: Die Bund - Länder - Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur“, 1996, S. 10.
58 Vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie: ERP-Programme, 2002, S. 14-15.
23
Die Investitionszulage ist ein Instrument der Steuerpolitik und wird in den Fördergebieten der neuen Bundesländern (inklusive Berlin) für gewerbliche Investitionen gewährt. Bei Erfüllung der Fördervoraussetzung besteht auf ihre Inanspruchnahme ein Rechtsanspruch. Die Investitionszulage ist allerdings nicht an die Voraussetzungen der GA gebunden. Somit kann sie auch solchen Betrieben gewährt werden, die nach den GA-Voraussetzungen nicht förderfähig sind. Adressaten der Förderung sind Betriebe des verarbeitenden Gewerbes und bestimmter produktionsnaher Dienstleistungen. Eine gleichzeitige Förderung durch die Investitionszulage und den Investitionszuschuss aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe ist möglich. 59
2.2.3 Regionale Wirtschaftsförderung in Thüringen
Die Ziele der regionalen Wirtschaftsförderung in Thüringen sind in das Zielsystem der EU und des Bundes eingebunden. Somit wird auch in Thüringen das Ausgleichs-, Wachstums- und Stabilitätsziel verfolgt. Dem Ausgleichsziel wird jedoch auch auf Lä nderebene eine ho he Bedeutung zugemessen. Um die Entwicklungsunterschiede zw ischen dem Land Thüringen und den alten Bundesländern oder den Staaten der EU abzubauen, muss das Land ein deutliches Wachstum der Bruttowertschöpfung und der Beschäftigung erreichen. Mit der Stärkung des Kapitalstocks der Unternehmen und einer Verbesserung der Infrastrukturausstattung soll eine wettbewerbsfähige Wir tschaftsstruktur geschaffen werden. 60
Seit 1994 ist Thüringen gemeinsam mit den anderen neuen Bundesländern Ziel-1-Gebiet und genießt somit höchste Förderpriorität. 61 In der Förderperiode 2000 bis 2006 erhält der Freistaat 2.889 Mio. Euro aus Mitteln der Strukturfonds (EFRE, ESF, EAGFL/FIAF). 62
59 Vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie: Wirtschaftliche Förderung, 2002, S. 8.
60 Vgl. Thüringer Landtag: Bericht der Enquetekommission 3/2 „Wirtschaftsförderung in
Thüringen“ vom 30.08.2001, Drucksache 3/1771, S. 51.
61 Vgl. Thüringer Landtag: Bericht der Enquetekommission 3/2 „Wirtschaftsförderung in
Thüringen“ vom 30.08.2001, Drucksache 3/1771, S. 50.
62 Vgl. TMWAI: Operationelles Programm des Freistaates Thüringen, 2000, S. 86.
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Arbeit zitieren:
Hendrik Mittelmann, 2003, Regionale Wirtschaftsförderung in Thüringen und ihre Evaluierung am Beispiel des Zuschusses für einzelbetriebliche Investitionen aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe, München, GRIN Verlag GmbH
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