War Jean-Jacques Rousseau ein Befürworter der Demokratie ?


Seminararbeit, 2005

17 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Das Verhältnis von Republik und Demokratie im Contrat Social
2.1 Rousseaus Republikbegriff
2.2. Die Entstehung der Republik aus dem Contrat Social
2.3. Die Rousseau´sche Republik
2.3.1. Volkssouveränität und Gemeinwille
2.3.2. Republik
2.3.3. Die Regierung
2.4. Rousseaus Demokratiebegriff
2.6. Kritik an der demokratischen Regierungsform

3. Rousseaus Position in den politischen Strömungen des vorrevolutionären Frankreich

4. Schlußbetrachtung

5. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Rousseaus Demokratieverständnis ist umfangreich und umfassend erforscht worden. Wie Fetscher bereits 1973 feststellte, ist „über kaum einen Autor ist soviel geschrieben, diskutiert und argumentiert worden wie über ihn, und über kaum einen mögen die Meinungen weiter auseinandergehen als über den großen Genfer Philosophen.“[1]

Einerseits ist es möglich Rousseau, im Hinblick auf seine neuzeitliche Vertragstheorie, liberal- individualistisch zu deuten (wie schon Hegel und später Cassirer etc.) oder konservativ im Sinne einer Orientierung am antiken, aristotelischen Ideal des guten Lebens durch Teilhabe am gemeinschaftlichen Sein und Handeln (so z.B. Fetscher oder de Jouvenel).[2]

In der Forschung scheint es in den letzten Jahren weniger darum zu gehen, ob Jean- Jacques Rousseau ein Befürworter der Demokratie war bzw. wie das Verhältnis von Republik und Demokratie in seinem „Idealstaat“[3] aussieht. Es geht vielmehr um Fragen der Regierungspraxis und um sein Verhältnis zu Gewaltenteilung und Repräsentation.

Das Jean- Jacques Rousseau ein Befürworter der Demokratie war steht außer Frage, denn Rousseaus Sympathie galt der Demokratie. Auch wenn er einige Bedenken hinsichtlich ihrer Praktikabilität hegte, gilt Rousseau heute trotz seiner reservierten Einstellung zur Demokratie als Vertreter eines klassischen Demokratiemodells.[4]

Diese auf den ersten Blick paradox erscheinende These.soll im Folgenden im Mittelpunkt der Seminararbeit stehen. Es soll der Frage nachgegangen werden, wie das Verhältnis von Republik und Demokratie im Contrat Social aussieht. Dabei soll verdeutlicht werden, dass Jean- Jacques Rousseau prinzipiell ein Fürsprecher der Demokratie war, aber seine Identitätstheorie der Demokratie, dem Demokratiemodell liberaldemokratischer Verfassungsstaaten diametral gegenüber steht. Seine demokratische Republik, hängt an extremen Voraussetzungen, auf welche im Verlauf der vorliegenden Arbeit noch näher eingegangen wird. „Dieser sehr enge Begriff von Demokratie ist zugeschnitten auf kleine politische Einheiten, in denen die männliche Bürgerschaft eine homogene politische Gruppe bildet“[5] und läßt sich nicht auf unser heutiges Verständnis von Demokratie und Staat übertragen.[6] Kritiker lassen bei der Deutung leider meist außer Acht, dass das Werk Jean- Jacques Rousseaus aus seiner Zeit heraus zu interpretieren ist und man ihn z.B. nicht als Vordenker des Totalitarismus des 20. Jahrhunderts sehen kann.[7]

Im zweiten Teil der Arbeit soll über Rousseaus Position in den politischen Strömungen des vorrevolutionären Frankreich informiert werden, in der Rousseau die Rolle des Außenseiters zukommt.
2. Das Verhältnis von Republik und Demokratie im Contrat Social

2.1 Rousseaus Republikbegriff

Vor dem „berühmten Fanfarenstoß“[8], „der Mensch ist frei geboren und überall liegt er in Ketten"[9], mit dem Rousseau das erste Kapitel des Contrat Social eröffnet, gibt er eine kurze Erklärung über seine Ziele ab:

„Ich will untersuchen ob es in der bürgerlichen Ordnung irgendeine rechtmäßige und sichere Regel für das Regieren geben kann; dabei werden die Menschen so genommen, wie sie sind und, die Gesetze, wie sie sein können. Ich werde mich bemühen, in dieser Untersuchung das, was das Recht zuläßt, stets mit dem zu verbinden, was der Vorteil vorschreibt, damit Gerechtigkeit und Nutzen nicht getrennt gefunden werden.“[10]

Im Contrat Social geht es um die Rechtmäßigkeit der politischen Ordnung und um die Legitimierung der gesellschaftlichen „Ketten“. „Gesucht wird also eine gerechte Ordnung des Gemeinwesens, die zugleich Gewähr dafür gibt funktionsfähig zu sein.“[11]

„Die gefundene Ordnung soll den Namen Republik tragen. Sie ist nicht eine Staatsform unter anderen, sondern die einzig legitime Herrschaftsordnung, die sich zwar nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten den Zeit- und Ortsumständen anpassen soll, aber in ihren wesentlichen Teilen nicht abgeändert werden darf.“[12]

2.2. Die Entstehung der Republik aus dem Contrat Social

Im Contrat Social schließen die Menschen zu Wahrung ihrer Existenzvoraussetzungen, ihrer Freiheitssicherung und im Hinblick auf das allgemeine Wohl einen Vertrag. In folge des Vertrages wird mittels Gesetzgebung durch das Volk und eine dem Volke rechenschafts- pflichtige Regierung, ein System der Kooperation, Selbstregierung und des Schutzes geschaffen.[13]

„Finde eine Form des Zusammenschlusses, die mit der ganzen gemeinsamen Kraft die Person und das Vermögen jedes einzelnen Mitglieds verteidigt und schützt und durch die doch jeder, indem er sich mit allen vereinigt, nur sich selbst gehorcht und genauso frei bleibt wie zuvor“[14] Es geht um das Problem der legitimen Herrschaftsordnung (der Republik), „dessen Lösung der Gesellschaftsvertrag darstellt“[15] Daher fordert Rousseau „die völlige Entäußerung jedes Mitglieds mit allen seinen Rechten an das Gemeinwesen als Ganzes.“[16]

Durch diesen freiwilligen Zusammenschluß entsteht die Gemeinschaft und das Volk wird erst zum Volk.

„Gemeinsam stellen wir alle, jeder von uns seine ganze Kraft unter die oberste Richtschnur des Gemeinwillens; und wir nehmen als Körper, jedes Glied als untrennbaren Teil des Ganzen auf.“[17]

2.3. Die Rousseau´sche Republik

Rousseau tritt für eine radikal direktdemokratische[18] Regierungsform ein.

Der Gesellschaftsvertrag schafft eine „sittliche Gesamtköperschaft“[19] die den Namen Republik trägt und

„von ihren Gliedern Staat genannt wird, wenn sie passiv, Souverän, wenn sie aktiv ist [...].Was die Mitglieder betrifft, so tragen sie als Gesamtheit den Namen Volk, als Einzelne nennen sie sich Bürger, sofern sie Teilhaber an der Souveränität, und Untertanen sofern sie den Gesetzen des Staates unterworfen sind.“[20]

Jeder Staatsbürger hat eine Doppelexistenz, als Mitglied des Souveräns „gegenüber den Einzelnen und als Glied des Staates gegenüber dem Souverän.“[21]

„[...] wer immer sich weigert , dem Gemeinwillen zu folgen, von der gesamten Körperschaft dazu gezwungen wird, was nichts anderes heißt, als dass man ihn zwingt frei zu sein [...]“[22]

[...]


[1] Fetscher, Iring, 1973: Rousseau politische Philosophie: Zur Geschichte des demokratischen Freiheitsbegriffs, Frankfurt, S. 14.

[2] vgl. Priester, Karin, 1995: Abschied von der Volkssouveränität? Rousseau, die Demokratie und das Volk, In: Vorgänge. Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik 34/ 3, S.31.

[3] Maste, Ernst, 1993: Vom Staat zum Gemeinwesen- Stationen der Ideengeschichte, Baden- Baden, S. 14.

[4] vgl. Schmidt, Manfred G., 2000 (3.Auflage): Demokratietheorien: Eine Einführung, Opladen, S.100.

[5] Speth, Rudolf, 2003 (2. Auflage): Jean- Jacques Rousseau, In: Massing, Peter; Breit, Gotthard (Hrsg.): Demokratie- Theorien: von der Antike bis zur Gegenwart, Bonn, S. 123.

[6] vgl. Speth 2003: 123

[7] vgl. Priester 1995: 28

[8] Fetscher 1973: 102

[9] Brockard, Hans ( Hrsg.) 1991: Jean- Jacques Rousseau, Vom Gesellschaftsvertrag oder Prinzipien des Staatsrechts, Stuttgart, S.5.

[10] ebd.

[11] Fetscher 1973: 102

[12] vgl. ebd.: 103

[13] Speth 2003: 122

[14] Brockard 1991: 17

[15] ebd.

[16] ebd.

[17] ebd.: 18

[18] vgl. Schmidt 2000: 96f.

[19] Brockard 1991: 18

[20] ebd.: 19

[21] ebd.

[22] ebd.: 21

Ende der Leseprobe aus 17 Seiten

Details

Titel
War Jean-Jacques Rousseau ein Befürworter der Demokratie ?
Hochschule
Technische Universität Dresden  (Institut für Politikwissenschaft)
Note
2,0
Autor
Jahr
2005
Seiten
17
Katalognummer
V145516
ISBN (eBook)
9783640769148
ISBN (Buch)
9783640769179
Dateigröße
446 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Jean-Jacques, Rousseau, Befürworter, Demokratie
Arbeit zitieren
Franziska Zschornak (Autor:in), 2005, War Jean-Jacques Rousseau ein Befürworter der Demokratie ?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/145516

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