Inhaltsverzeichnis
1. Problemstellung 1
2. Der Weg der Hypo Real Estate in die Krise 1
2.1 Besonderheiten der Depfa und ihre Rolle innerhalb der HRE 1
2.2 Die Insolvenz von Lehman Brothers als Auslöser der Schieflage 2
2.3 Waren die Liquiditätsprobleme der HRE frühzeitig abzusehen? 4
3. Die Rettung der Hypo Real Estate 6
3.1 Die kurzfristige Stützung im September 2008 6
3.2 Das Scheitern des 1. Rettungspakets und weitere Hilfen 9
4. Ordnungspolitische Maßnahmen als Lehre aus dem Fall HRE 11
4.1 Das FMStG und die Funktion des SoFFin 11
4.2 Garantien des SoFFin und Kapitalmaßnahmen mit Hilfe des FMStErgG 12
5. Thesenförmige Zusammenfassung 14
Anhang III
Literaturverzeichnis VII
Abkürzungsverzeichnis
AktG Aktiengesetz BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Bayern LB Bayrische Landesbank BdB Bundesverband deutscher Banken BMF Bundesministerium der Finanzen BMJ Bundesministerium der Justiz BMWi Bundesministerium der Wirtschaft CDO Collateralized Debt Obligation CEO Chief Executive Officer CFO Chief Financial Officer CRO Chief Risk Officer Depfa Depfa public limited company Depfa DPB Depfa Deutsche Pfandbriefbank AG ELA Emergency Liquidity Assistance FMSA Finanzmarktstabilisierungsanstalt FMStG Finanzmarktstabilisierungsgesetz FMStErgG Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz HRE Hypo Real Estate Holding AG HREBI Hypo Real Estate Bank International AG HREB Hypo Real Estate Bank AG HVB Hypo Vereinsbank IKB IKB Deutsche Industriebank AG KWG Gesetz über das Kreditwesen MA Mitarbeiter PdB Prüfungsverband deutscher Banken RettG Rettungsübernahmegesetz SoFFin Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung WpHG Wertpapierhandelsgesetz
II
1. Problemstellung
Die aktuelle Finanzkrise hat ihre Wurzeln auf dem US-Immobilienmarkt und brachte bereits 2007 einige Institute an den Rand einer Insolvenz. Die Probleme dieser Institute resultierten vor allem aus Spekulationen mit strukturierten Papieren, und sie wurden meist durch staatliche Eingriffe gerettet. Auch die HRE wurde Ende 2008 von der Finanzkrise heimgesucht und durch den Bund sowie einem Konsortium privater Banken gestützt. Nach Garantien zu Beginn stieg der Bund später sogar bei der HRE ein und drängte die Altaktionäre mit Hilfe eines neu erlassenen Gesetzes aus dem Unternehmen. Und all dies, obwohl das Institut nicht mit Subprime-Papieren spekuliert hatte. Selbst Ende 2008 galt die HRE noch als durchaus solvent, und das Institut stand stets unter der Kontrolle der Bankenaufsicht. In dieser Arbeit wird daher nach Gründen gesucht, warum das viertgrößte Kreditinstitut Deutschlands an den Rande einer Insolvenz geraten konnte, welche Maßnahmen zur Rettung getroffen wurden und welche Konsequenzen der Zusammenbruch einer solchen Bank für die Finanzmärkte gehabt hätte. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf den an der Rettung beteiligten Parteien, ihren Motiven, ihren Konsequenzen aus der Beinahe-Insolvenz und natürlich ihrem Mitwirken an den Stabilisierungsmaßnahmen der HRE.
2. Der Weg der Hypo Real Estate in die Krise
2.1 Besonderheiten der Depfa und ihre Rolle innerhalb der HRE
Am 23. Juli 2007 einigte sich der Vorstand der HRE mit dem Board of Directors der Depfa über den Erwerb von 100% der Anteile durch die HRE. Für den Deal wurde ein Kaufpreis von 5,7 Mrd. EUR vereinbart und die Depfa Aktionäre
stimmten der Transaktion am 24.09.2007 zu. 1 Die HRE war bereits seit anderthalb Jahren in Verhandlungen mit dem Board der Depfa, da man nach der gescheiterten Übernahme der Eurohypo 2005, weiter nach einem strategischen Partner ge-
sucht hatte. 2 Mit dieser Risikodiversifizierung wollte man sich durch das Staats-und Infrastrukturfinanzierungsgeschäft ein zweites Standbein neben der klassischen gewerblichen Immobilienfinanzierung schaffen, um künftig konjunktur-unabhängiger zu sein und das Rating nachhaltig zu stabilisieren. 3 Neben der Depfa operierte auch die ebenfalls akquirierte Tochter Depfa DPB im Segment der
1 Vgl. Hypo Real Estate (2007a bzw. 2007b).
2 Vgl. Bastian (2007), S.24.
3 Vgl. Deutscher Bundestag (2009), S.52.
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Staats- und Infrastrukturfinanzierung. Die Altgesellschaften HREBI und HREB dagegen gingen dem Kerngeschäft, der gewerblichen Immobilienfinanzierung, nach. Die HRE als Dachgesellschaft war selbst erst 2003 aus der Abspaltung ein-
zelner Geschäftsbereiche der HVB neu gegründet worden. 4 Eine Besonderheit der Depfa, bereits vor der Übernahme, bestand in der Refinanzierung des Geschäftsmodells. Das Institut betrieb seit jeher eine aggressive Fristentransformation und refinanzierte rund 50% ihrer langfristigen Kredite kurzfristig. Dabei wurde jeweils die Hälfte des kurzfristigen Refinanzierungsbedarfs durch Repo-Geschäfte bzw. den Interbankenmarkt gedeckt. Die Geldmarktgeschäfte hatten dabei eine durch-schnittliche Laufzeit von sechs bis neun Monaten. 5 Dieses Geschäftsmodell ist unter Staatsfinanzierern nicht unüblich und funktioniert, solange keine inverse Zinsstruktur vorliegt, und das Rating nicht herabgestuft wird. Man geht hierbei von einer geringen Ausfallwahrscheinlichkeit der Staatsfinanzierungen aus, wodurch solche Institute über kaum risikobehaftete Aktiva verfügen. Dadurch ist eine jederzeitige Refinanzierung gewährleistet. Die Fristentransformation bietet daher eine Möglichkeit, die geringen Margen von Staatsfinanzierungen zu verbessern. Das Geschäftsmodell und das damit verbundene Liquiditätsrisiko waren der BaFin und der Bundesbank sowie den Ratingagenturen im Übrigen jederzeit be-
kannt. 6 Dennoch bemängelten einige Depfa-Aktionäre bereits 2007 im Zuge der Akquisition die Fristentransformation sowie eine Intransparenz im Zusammenhang mit den publizierten Gewinnen. Diese Kritikpunkte sorgten daher wohl auch
für den Kursverlust der HRE-Aktie nach Bekanntgabe der Übernahme. 7
2.2 Die Insolvenz von Lehman Brothers als Auslöser der Schieflage Am 15.09.2008 muss die stark angeschlagene Investmentbank Lehman Brothers nach Chapter 11 des amerikanischen Insolvenzrechts Gläubigerschutz beantragen. Bis dahin wurde auf Initiative des US-Finanzministers eine privatwirtschaftliche Lösung, insbesondere ein Notverkauf, angestrebt. Kurz zuvor wurden bereits prominente Institute wie Bear Sterns oder Fannie Mae und Freddie Mac durch staatliche Abschirmung der Risiken und Notverkauf bzw. Verstaatlichung gerettet. Im Fall Lehman aber, da sich kein Käufer für die angeschlagene Bank fand, entschied die US-Regierung anders. Um ein Signal, vor allem an die Wall Street,
4 Einen Überblick über die Konzernstruktur bietet das Organigramm im Anhang.
5 Vgl. Deutscher Bundestag (2009), S.51-53.
6 Vgl. Deutscher Bundestag (2009), S. 53/60.
7 Vgl. Bastian (2007), S.24.
2
zu senden, dass nicht jede Bank durch den Staat aufgefangen wird und damit problematischen Anreizwirkungen entgegenzusteuern, sah man hier von einer
Staatshilfe ab. 8 Bei dieser Entscheidung stand vor allem das Moral Hazard Problem im Mittelpunkt, welches davon ausgeht, dass Bankmanager die Hilfen der Regierung antizipieren und daher risikofreudiger agieren. Denn sie wissen, dass bei einem Scheitern ihr Institut mit Steuergeldern gestützt wird. So gibt es einige Vertreter, die argumentieren, dass staatliche Eingriffe in den Bankensektor Insol-
venzen geradezu hervorrufen. 9 Anders als die Finanzbranche, die bereits im Vorfeld vor den verheerenden Folgen einer Insolvenz warnte und von einen Tsunami
für die Märkte sprach, glaubte die US-Regierung die Folgen händeln zu können. 10 Der Schock der Insolvenz ließ in der Folge den Interbankenmarkt zusammenbrechen. Es entstand derartiges Misstrauen, dass keine Bank mehr Gelder an eine
andere verlieh. 11 Dies hatte verheerende Auswirkungen auf die kurzfristige Kapi-talversorgung der Depfa, weshalb es zu massiven Liquiditätsengpässen kam. Im Zuge der Finanzkrise hatte das Institut ohnehin schon Probleme, seinen Refinanzierungsbedarf zu decken, da der Interbankenmarkt wegen der gegenseitigen Skepsis austrocknete. Dies wurde u.a. an den steigenden Risikoaufschlägen unbesicherter Ausleihungen zwischen Banken ab Mitte 2007 deutlich. Doch eine kurzfristige Refinanzierung war bis dahin noch möglich, wenngleich zu höheren Kosten. Kurz vor dem Zusammenbruch von Lehman gingen die Marktteilnehmer eigentlich von einer Erholung des Interbankenmarkts aus, was durch die Insolvenz
jedoch jäh begraben wurde. 12 Der Liquiditätsbedarf der Depfa wuchs in der Folge täglich. Hinzu kam auch noch, dass immer mehr Institute die Schieflage der Depfa antizipierten und ihre zugesagten Kreditlinien strichen. Daher schaltete die HRE die BaFin ein, die ihrerseits das BMF über die Schieflage unterrichtete. Der Finanzminister beschloss das Problem am 25.09.2009 mit den Spitzenvertretern der Finanzwirtschaft im Rahmen eines Treffens in Berlin zu besprechen. Bis zu die-sem Zeitpunkt glaubte man noch die Lage schnell in den Griff zu bekommen. 13
8 Vgl. Kulka (2008), S.26.
9 Vgl. Kaufman (1996), S.22.
10 Vgl. Eberle (2008), S.26.
11 Vgl. Kulka (2008), S.26.
12 Vgl. Deutscher Bundestag (2009), S.55/66.
13 Vgl. Spiegel (2009), S.58-60.
3
2.3 Waren die Liquiditätsprobleme der HRE frühzeitig abzusehen?
Bei der differenzierten Betrachtung dieser Fragestellung sind zwei Ereignisse des Jahres 2008 besonders hervorzuheben. Zunächst meldete die HRE am 15.01.2008 eine Sonderabschreibung auf ihr 1,5 Mrd. EUR großes Portfolio aus CDOs. Diese forderungsbesicherten Wertpapiere, die auf Basis von Kreditforderungen emittiert
werden, stammten vor allem aus Altbeständen der Depfa. 14 Die Meldung über Abschreibungen in Höhe von 390 Mio. EUR traf den Kapitalmarkt völlig unerwartet und ließ den Aktienkurs zeitweise um bis zu 37 % fallen. Die Reaktionen waren derart heftig, da die HRE monatelang beteuerte, nicht von der Immobilienkrise in den USA betroffen zu sein. Tatsächlich hatte man aber bereits im dritten Quartal 2007 265 Mio. EUR ergebnisunwirksam wertberichtigt, was damit den Anlegern zunächst verborgen blieb. Deshalb wurde diese Meldung als ein absolu-
ter Vertrauensbruch gewertet. 15 Zwar begründete die HRE die Abschreibung mit ihrer konservativen Risikopolitik und beteuerte eine nach wie vor solide Kapitalausstattung, doch die Meldung reichte der BaFin aus, die Bundesbank mit einer Sonderprüfung zu beauftragen. Sie sollte die Portfolios der HRE hinsichtlich Vollständigkeit, Zeitnähe und Plausibilität der Bewertungen prüfen sowie ver-
schiedene Aspekte des Risiko-Controllings durchleuchten. 16 Wenige Monate zu-vor erst waren prominente Institute wie Northern Rock oder auch die deutsche IKB nur durch Intervention des Staates vor einem Kollaps gerettet worden. Deshalb waren die nervöse Reaktion des Kapitalmarkts und die Anordnung einer
Sonderprüfung durchaus nachvollziehbar.
17
Das Ergebnis der Sonderprüfung entkräftete jedoch die Befürchtungen. Die Bundesbank kam in ihrem Abschlussbericht zu dem Schluss, dass zwar insgesamt 49 kleinere Mängel vorlagen, diese aber hauptsächlich in der Organisation des Risiko-Controllings lagen. Dies wirkte sich lediglich auf das Reporting aus, und die Liquiditätslage des Instituts wurde als ausreichend erachtet. Die Geschäftsführung der HRE stellte im Übrigen freiwillig Unterlagen zur Verfügung, die die Bewertung der Liquiditätslage der Depfa ermöglichten, obwohl sie dazu, nach den Regelungen der deutschen Aufsicht, nicht verpflichtet war. Daher konnte im Rahmen der Sonderprüfung die Liquiditätslage der gesamten Holding sowie die der Depfa eingeschätzt werden, obwohl diese ihren Sitz in Dublin hatte. Das stärkte den Aussagegehalt des Prüfungser-
14 Vgl.Hypo Real Estate (2007c), S.12-13.
15 Vgl. Wirtschaftswoche (2008a).
16 Vgl. Deutscher Bundestag (2009), S.75.
17 Vgl. Kulka (2008), S.26.
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Arbeit zitieren:
Stefan Huesmann, 2009, Die Finanzmarktkrise - Fallstudie HRE, München, GRIN Verlag GmbH
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