Verbraucherschutz in Schulen unter besonderer Berücksichtigung von finanziellen Möglichkeiten

Ein Weiterbildungskonzept für Multiplikatoren


Diplomarbeit, 1999

117 Seiten, Note: 2


Leseprobe


Inhalt:

1 Einleitung
1.1 Prävention und Intervention, eine Definition
1.2 Was ist ein Konzept?
1.3 Warum finanzieller Verbraucherschutz – Primäre präventive Schuldnerberatung?
1.4 Zielgruppenauswahl
1.5 Zielsetzung hinsichtlich der Arbeit mit Schülern
1.6 Zielsetzung hinsichtlich der Arbeit mit Multiplikatoren

2 Ursachen für Schulden / Überschuldung
2.1 Individuelle Ursachen für Überschuldung
2.1.1 Kritische Lebensabschnitte/situationen
2.2 Gesellschaftliche Ursachen für Überschuldung
2.2.1 Exkurs: Psychosoziale Aspekte beim Konsumenten
2.3 Wirtschaftliche Ursachen

3 Was bedeutet finanzieller Verbraucherschutz?
3.1 Verhalten beim Fahrzeugkauf
3.1.1 Exkurs: Rechtsgültigkeit eines Kaufvertrages und Geschäftsfähigkeit _
3.2 Kritisches Verbraucherverhalten beim: Wohnen & Wohnung
3.3 Werbung contra Verbraucherverhalten
3.3.1 Handy’s als Symbol für Individualität
3.3.2 Verkaufsstrategien im SB-Markt
3.4 Kritisches Verbraucherverhalten bei: Versicherungen
3.4.1 Haftpflichtversicherung:
3.4.2 Rechtsschutzversicherung
3.4.3 Hausratversicherung
3.4.4 Unfallversicherung
3.4.5 Private Arbeitslosenversicherung
3.4.6 KFZ-Versicherungen
3.4.7 Insassenunfallversicherung
3.4.8 Reiseversicherung
3.4.9 Aus Versicherungsverträgen austreten
3.5 Versandhandel, Online-Shopping &Tele-Shopping
3.6 Kritisches Verbraucherverhalten bei: Banken
3.6.1 Bargeldloser Zahlungsverkehr & Dispo -Kredite

4 Klassische Schuldnerberatung
4.1 Rechtlicher Status der Schuldnerberatung
4.2 Arbeitsrichtungen und Konzepte innerhalb der Schuldnerberatung
4.2.1 Finanz- / Budgetberatung:
4.2.2 Finanzielle Krisenintervention
4.2.3 Soziale Arbeit als Schuldnerberatung
4.2.4 Verbraucherschutz - Schuldenprävention
4.3 Die neue Insolvenzordnung (InsO)
4.3.1 InsO-Stufe 1 – Außergerichtliche Einigung
4.3.2 InsO-Stufe 2 – Gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan
4.3.3 InsO-Stufe 3 – Gerichtliches Insolvenzverfahren
4.3.4 InsO-Stufe 4 – Die Wohlverhaltensphase und Restschuldbefreiung

5 „Verbraucherschutz an Schulen“ als Unterrichtseinheit
5.1 Projekt: CASH-Kurs oder „I want it all and I want it now!“
5.1.1 Ausschreibung der Projektwoche
5.1.2 Rahmenbedingungen / Rolle des Lehrers
5.1.3 Räumliche Aufteilung / Materialien
5.2 Ablaufplan einer Unterrichtseinheit
5.2.1 1. Projekttag - Kennenlernen / Konsum
5.2.2 2. Projekttag Werbung
5.2.3 3. Projekttag Banken+Kredite
5.2.4 4. Projekttag „Kaufen auf Pump“
5.2.5 5. Projekttag Schulden
5.2.6 Auswertung der Projektwoche - Feedbackregeln
5.3 Überlegungen zur Methodenauswahl
5.3.1 Wandzeitung / Collagen – Visualisierung als Lernmittel
5.3.2 Kleingruppenarbeit
5.3.3 Freie Diskussionen
5.3.4 Medienarbeit
5.3.5 Interaktionsspiele
5.3.6 Entspannungsübungen
5.4 Methoden- / Übungssammlung
5.4.1 Regeln der Visualisierung
5.4.2 Kennenlern-Übungen
5.4.2.1 „Ich heiße und ich mag“
5.4.2.2 Namens-Kreuzworträtsel
5.4.2.3 Konzentrische Kreise
5.4.2.4 Vier-Ecken-Übung
5.4.2.5 Paarinterview
5.4.3 Feedback-Übungen
5.4.3.1 Feedback-Wand
5.4.3.2 Blitzlicht
5.4.3.3 Tagesschau
5.4.4 Übungen zum Thema: Verbraucherschutz / Konsum
5.4.4.1 Versprechungen der Werbung
5.4.4.2 Jugendmarketing der Banken
5.4.4.3 Maklerspiel
5.4.4.4 Meinungslinie
5.4.4.5 Offene Szene – „Südamerikanisches Straßentheater“
5.4.4.6 Geldkuchen
5.4.4.7 Pyramide des Lebens
5.4.4.8 Drückerspiel
5.4.5 Phantasiereisen
5.4.5.1 Entspannung einleiten
5.4.5.2 Entspannung zurücknehmen
5.4.5.3 Phantasiereise „In die Zukunft“
5.4.5.4 Phantasiereise „Die goldenen Kreditkarte“
5.4.6 Fallbeispiele
5.4.6.1 Dispo-Kredit
5.4.6.2 Ausziehen von zu Hause
5.4.6.3 Unvorhersehbare Ereignisse im Leben
5.4.7 Interaktionsspiele
5.4.7.1 Gordischer Knoten
5.4.7.2 Alle mit ... wechseln die Plätze
5.4.7.3 Statuen bauen
5.4.8 Abschiedsübungen
5.4.8.1 Wir lösen uns
5.4.8.2 Imaginäres Geschenk – Geschenke schenken

6 Ziele einer schulinternen Lehrerfortbildung (SCHILF)
6.1 Beantragung einer SCHILF in Niedersachsen
6.2 Zur Umsetzung der SCHILF
6.2.1 Maßnahmen im Vorfeld der SCHILF
6.2.2 Rahmenbedingung der SCHILF
6.3 Ablauf der SCHILF
6.3.1 Beginn und Einstieg in die SCHILF
6.3.2 Warming – Up
6.3.3 „Moderatoren sind keine Entertainer für die Schüler“ Kurzeinführung in die Moderations–Methode / Feedback als Planungsbestandteil
6.3.4 Visualiserung, Programmplanung
6.3.5 „Wann haben Sie zuletzt über Geld gesprochen?“
6.3.6 Wie beeinflußt Werbung? – Versprechungen der Werbung
6.3.7 AlterEgo - Drückerspiel
6.3.8 Verbraucherhinweise: Versicherungen
6.3.9 Jugend und Banken
6.3.10 Schulden in Deutschland – Schüler und Schulden
6.3.11 Darstellung des Ablaufes, der Projektwoche
6.3.12 Auswertung

7 Abschlußbemerkung

8 Literatur
8.1 Zeitschriften / Medien
8.2 Internet – Recherche
8.3 Abbildungsverzeichnis

9 Anhang: Folien „Schulden?“

10 Anhang: Checkliste für Banken

11 Anhang: Visualisierungs-Regeln

Vorwort

Im Vorwort einer Diplomarbeit gebührt dem Dank und der Widmung an Menschen, welche die Arbeit unterstützt, bzw. ermöglicht haben, der erste Platz. Dementsprechend möchte ich mich bei allen bedanken, die im Vorfeld und während der Bearbeitung unter mir „leiden“ mußten, ganz besonders meine Freundin Petra, bzw. die mich nicht oder nur schwer erreichen konnten und trotzdem noch mit mir sprechen. Bedanken möchte ich mich bei meiner Mutter für die Korrektur von über 100 Seiten dieser Arbeit und bei allen anderen Menschen, die mir bewußt oder unbewußt Tips und Anregungen geben haben. Bedanken muß ich mich auch bei den Mitarbeiter/Innen der Jugendberatung mondo X, sechs Jahre und die Mitarbeit bei Dutzende von Schulklassen haben mir bei der Arbeit sehr geholfen. Eine Hilfe waren aber auch mein Erstprüfer und Projektdozent, Karl-Michael Froning und natürlich auch mein Zweitprüfer Prof. Pesch, den ohne ihn hätte ich einige wichtige Inhalte dieser Arbeit schlichtweg nicht thematisiert. Ein besonderer Dank gebührt, auch wenn er keine Person ist, zudem diesem grauen Kasten vor mir, der über acht Wochen täglich tadellos gearbeitet hat.

Braunschweig, Juli 1999 Stefan Schaper

1 Einleitung

„Wenn Schuldnerberatung als Ziel mit beinhaltet, einen >mündigen Konsumenten< aus der Beratung zu entlassen, dann muß sie auch als Bildungsarbeit begriffen werden“1

Schuldnerberatung und auch Verbraucherschutz sind Bildungsarbeit. ich habe diesen Satz bewußt gewählt, weil er die Idee, die hinter dieser Diplomarbeit steckt, treffend wiedergibt. Thema dieser Arbeit soll der „Verbraucherschutz in Schulen“ sein, hierbei jedoch unter der „besonderen Berücksichtigung der finanziellen Situation“.

Der Bereich Verbraucherschutz mit Berücksichtigung der finanziellen Situation umfaßt ein sehr breites Spektrum, vom Hypothekenkredit bis zum Versicherungsvertrag, ein Spektrum das zu breit ist um es in einer Arbeit zu behandeln.

Der inhaltliche Schwerpunkt dieser Arbeit bestimmt sich daher aus der zu erreichenden Zielgruppe, den Schüler/innen, hier speziell in den Klassenstufen sieben bis dreizehn (bzw. in die Ausbildung übergehend). Inhaltlich sollen daher nur Themen behandelt werden, die einen Bezug zur Zielgruppe haben. Dies wären, neben grundsätzlichen Überlegungen zum Konsumverhalten, z. B. die Bereiche „Erstes Konto“, „Versicherungen für Jugendliche“ oder „Anschaffung größerer Werte“.

Das Spektrum Verbraucherschutz soll also auf die Bereiche „Konsumverhalten“ – speziell junger Menschen - und „Einstieg in die Finanzwelt“ beschränkt werden. Die ebenfalls wichtigen Bereiche wie z. B. „Hypotheken“ oder „Insolvenzverfahren“ spielen im Leben Jugendlicher nur eine untergeordnete Rolle und betreffen primär die Erwachsenenwelt, sie sollen daher nicht Kern dieser Diplomarbeit werden. Diese Arbeit soll kein Leitfaden zur Entschuldung von Jugendlichen werden, sondern vielmehr eine Hilfestellung, um mit und für Jugendliche Möglichkeiten zu entwickeln, mit denen sie ihr Konsumverhalten thematisieren, reflektieren und vielleicht ändern.

Im zweiten Schritt sollen diese Hilfestellungen im Rahmen einer Fortbildungsveranstaltung an Lehrkräfte weitergegeben werden, damit diese im Rahmen ihres Unterrichtes den Grundstock für ein sinnvolles und bedachtes Konsumverhalten legen. Diese Arbeit gliedert sich somit in drei Hauptabschnitte, zum einen in die theoretischen Grundüberlegungen über Verbraucherschutz und Schuldenprävention, das Konzept zum „Verbraucherschutz in Schulen“ und letztendlich das „Weiterbildungskonzept für Multiplikatoren“.

Letzeres bezieht sich im Titel bewußt auf „Multiplikatoren“ und nicht auf „Lehrer“, da ein Einsatz in Schulen sinnvoll, aber nicht ausschließlich sein sollte. Obwohl die „Bausteine“ nicht an das System Schule gebunden sind, werde ich als Beispiel nur ein Rahmenkonzept für eine schulinterne Lehrerfortbildung (SCHILF) aufstellen, das gegebenenfalls durch das Bedürfnis in der Praxis modifiziert werden muß.

1.1 Prävention und Intervention, eine Definition

Unter Prävention wird allgemein vorbeugendes Eingreifen, unter Intervention, das Eingreifen bei bestehenden Problemen verstanden. Da das Konzept dieser Arbeit im Vorfeld eines Problems ansetzen will, ist sein Charakter präventiver Art. Prävention wird heute sowohl aus medizinischer2 als auch aus pädagogisch/psychologischer3 Sicht in die drei Gebiete primäre, sekundäre und tertiäre Prävention differenziert.

Primäre Prävention ist darauf ausgerichtet, das Auftreten einer Störung oder eines Problems durch Verminderung von Risikofaktoren zu verhindern.

„Unter Primärprävention sind vorbeugende Maßnahmen mit potentiell Betroffenen zu verstehen, die noch nicht verschuldet sind. Es ist effektiver und erfolgreicher, sich möglichst frühzeitig an gefährdete Verbraucher zu wenden [...]4

Primäre Prävention will also die Auftretenswahrscheinlichkeit von Problemen/Störungen generell senken5.

Sekundäre Prävention baut darauf, in einem frühen Stadium der Problementwicklung oder Störung, diese zu erkennen und zu beseitigen. Das Ziel ist also ein möglichst frühzeitiges Eingreifen und eine Verkürzung der Störungsdauer.

Tertiäre Prävention will bei einem bereits vorhandenen Problem eine Verschärfung, mögliche Folgeschäden und einen Rückfall verhindern (Drehtüreffekt).

Da das Konzept dieser Arbeit im Vorfeld greifen soll, um so spätere Probleme zu vermeiden, ist es in den Bereich der primären Prävention einzuordnen.

1.2 Was ist ein Konzept?

Schilling definiert6 ein Konzept als:

„Ein Konzept ist ein Handlungsmodell des Pädagogen, in dem Ziele, Inhalte und Methoden in einem sinnhaften Zusammenhang stehen.“

Schilling7 geht davon, daß sich jede pädagogische Situation (sowie nichtpädagogische) in vier Schritte einteilen läßt: Information, Konzeption, Aktion und Reflexion. Von dieser Grundannahme ausgehend, schlägt Schilling8 vor, ein Konzept in drei Teile zu teilen. Zu Beginn stehen die theoretischen Überlegungen, ein Ziel oder ein Thema muß definiert werden, Informationsbeschaffung und Studium über das relevante Thema sollte erfolgen. Die erworbenen Kenntnisse müssen daraufhin, falls erforderlich, der Zielgruppe angepaßt werden. Je umfassender die Information und der Kenntnisstand des Pädagogen sind, desto spontaner ist er in der Lage auf die Bedürfnisse der späteren Zielgruppe zu reagieren.

Sind die theoretischen Überlegungen abgeschlossen, so sollten die konzeptionellen Überlegungen folgen. Schilling9 geht dabei von drei Fragen aus, die sich in jeder Situation ergeben: „Was ist los?“, „Was will ich erreichen?“ und „Wie will ich mich verhalten?“ . Es muß also ein klares Ziel, bzw. ein „roter Faden“ definiert werden, um sinnvoll zu handeln. Als letzten Schritt nach Information und Konzeption, sieht Schilling die Überlegungen zur Auswertung vor. Wichtiges Ziel ist ein Nachdenken (reflektieren) über das eigene Verhalten, es auszuwerten und Schlüsse zu ziehen sowie gegebenenfalls Verbesserungen vorzunehmen.

Auswertung, also Reflektion des pädagogischen Verhaltens, soll aber nicht ein am Ende für sich stehender Zusatz sein, sondern bereits in dem konzeptionellen Schritt als Teil des Konzeptes mit bedacht werden.

Nach eben diesen drei Schritten möchte ich die Arbeit gliedern, zunächst die theoretischen Überlegungen und die Informationsbasis. Darauffolgend, sozusagen zweigeteilt: Das Konzept für die Arbeit mit Schülern mit Auswertung und das Konzept einer Lehrerfortbildung mit Auswertung.

1.3 Warum finanzieller Verbraucherschutz – Primäre präventive Schuldnerberatung?

Verbraucherschutz, Schutz vor Schulden, immer läuft es auf einen Nenner hinaus, Umgang mit Geld. Die Schule oder auch die heutige Jugendarbeit lehrt unseren Kindern und Jugendlichen sehr viel. Das Wissen fremder Sprachen, das der Mathematik und vieles mehr, nur ein, in der heutigen Zeit überlebensnotwendiges Wissen, wird nur unzureichend vermittelt, der Umgang mit Geld.

Auf der „Haben“ – Seite unserer Gesellschaft steht natürlich, daß die Bundesrepublik Deutschland nach wie vor eines der reichsten Länder der Welt ist, auf der „Soll“–Seite stehen aber auch vier Millionen arbeitslose Mitbürger. Einen Arbeitsplatz und damit Geld zu besitzen ist heute nicht mehr selbstverständlich den, etwa 10 % aller unter 25-jährigen10 sind erwerbslos. Nach Ulf Groth11 waren 1988 rund 14 % aller Haushalte in den alten Bundesländern als arm einzustufen, ein Trend der sich fortsetzt. Natürlich haben Schulden und Kredite ihren volkswirtschaftlichen Sinn (ich komme später darauf zurück), sich bewußt und kalkuliert in Verschuldung zu begeben, oder sich unbewußt zu überschulden, haben aber eine andere Qualität. In vielen Schulen wird auch heute noch die alte Formel „Nicht für die Schule, für das Leben lernen wir“ hochgehalten. Lernen für das Leben heißt heute aber allzu oft, lernen es zu finanzieren. In vielen Familien mag dies kein Thema aus wirtschaftlicher Sicht sein, in anderen Familien ist es aber auch heute noch kein Thema, denn:

„Über Geld spricht man nicht“. Die Autorinnen Ruth Lindner und Ingeborg Steinmann-Berns schreiben dazu12:

„Geld ist in unserer Gesellschaft ein zentrales Thema. Es ist der Maß- stab für fast alles. Alles hat seinen Wert, nicht nur materielle Güter, sondern auch Menschen mit ihren Eigenschaften, Kenntnissen, Talenten und Beziehungen. Wer über Geld verfügt, kann sich vieles leisten. Geld wird mit den Begriffen von „Unabhängigkeit“ und „Freiheit“ in Verbindung gebracht.“

Gerade Jugendliche verbinden mit Geld besonders die Schlagworte „Freiheit“ und „Unabhängigkeit“, vielleicht auch die erste Wohnung, das erste Auto/Motorrad oder den ersten Urlaub allein. Werbung und Banken unterstützen diese Wünsche, die natürlich gerade für Jugendliche auch völlig normal sind. Doch in einer Zeit, wo sich der Status eines Schülers innerhalb einer Klasse durch den Preis seiner Markenturnschuhe definiert, bekommt das alte Sprichwort „Zeig mir was Du hast, und ich sage Dir, wer Du bist“, eine gefährliche Qualität, gefährlich hinsichtlich des Umganges mit Geld. Schüler werden heute bereits in der Grundschule, besonders verstärkt in den weiterführenden Schulen, in eine Konsumspirale gedrängt, die nicht allzu selten in einer Schuldenspirale endet. Lehrer, Eltern und Pädagogen sind über derartige Strukturen eher befremdet als alarmiert, denn, „man kann es sich ja leisten“, zumindest sind viele der Meinung.

Geld ist also ganz eindeutig ein Thema und besonders im Bereich Schule. Diese Diplomarbeit möchte daher einen kleinen Anstoß dazu geben, daß die Konsumspirale nicht zu einer Schuldenspirale wird, und daß Lehrer, Eltern und Pädagogen ein besseres Gespür für die Bedürfnisse von Jugendlichen bekommen und das bewußter Umgang mit Geld nicht in „schottischen“ Verhältnissen und Enthaltsamkeit endet.

1.4 Zielgruppenauswahl

Als Zielgruppe dieser Arbeit habe ich die Klassen sieben bis dreizehn (bzw. in Ausbildung übergehend) gewählt, vorzugsweise in den Schulformen Haupt- /Realschule, Berufsbildende Schule oder Integrierte Gesamtschule (die bis zur 13. Klasse geht), wie es sie in Braunschweig gibt. Diese Zielgruppen- Festlegung ist von mir aus zwei Gründen getroffen worden: Zunächst habe ich persönlich mit dieser Altersgruppe und diesen Schulformen die meisten Erfahrungen im Bereich der Gruppenleitung. Desweiteren erscheint mir das Alter, aber auch die Klassenstufe für Verbraucherprävention am besten geeignet.

Der erste Kontakt für Schüler/innen mit der Finanzwelt beginnt mit dem Zeitpunkt, wenn sie eigenes Geld verdienen, dies kann sowohl eine Lehrstelle, als auch ein „Job“ sein. Die Klassenstufen sieben bis dreizehn entsprechen etwa den Altersstufen 12 bis 18 Jahre.

Diese Altersspanne entspricht etwa dem Abschnitt, in den viele Jugendliche Zeitungen austragen, nebenher jobben oder sich auf Lehrstellensuche begeben. Für alle diese Tätigkeiten ist in der heutigen Gesellschaft eine Sache Bedingung, die Teilnahme am bargeldlosen Geldtransfer. Es ist heute nicht mehr üblich, wie noch vor 30 Jahren, Lohntüten auszugeben. Der heutige Arbeiter/Angestellte braucht ein Konto; auch Jugendliche sind auf ein Konto angewiesen, wollen sie ihr Geld auch erhalten. Mit dem ersten eigenen Konto oder auch schon mit der Eröffnung dieses Kontos, fangen oft die Probleme an. Der direkte Kontakt zum Geld, wie er vielleicht bei der wöchentlichen Taschengeldauszahlung noch vorhanden war, geht verloren. Viele Jugendliche und junge Erwachsene legen bereits in dieser Zeit das Fundament für ihre spätere Verschuldung und Überschuldung.

Der Umgang, vor allem der sorgfältige und bedächtige Umgang mit Geld wird Jugendlichen heute nicht mehr oder nur rudimentär gelehrt. Werbung, schlechte Beratung von Dienstleistern geben ihres dazu.

Mir erscheint es daher sinnvoll im Vorfeld und zwar im kurzen Vorfeld, vor diesen Lebenssituationen pädagogisch helfend und beratend einzugreifen.

1.5 Zielsetzung hinsichtlich der Arbeit mit Schülern

Ulrike Pilz-Kusch13 schreibt:

Es geht bei diesem [Schuldenprävention bei der Verbraucherzentrale NRW, d. Verf.] Präventionsansatz auf keinen Fall darum, Teilnehmer/innen zu bevormunden, ihre Konsumwünsche abzuqualifizieren oder ihnen Vorschriften zu machen, wie sie in Zukunft ihre Konsumentscheidungen treffen sollen.

Ziel dieser Diplomarbeit ist die Stärkung der Eigenverantwortlichkeit und die Erweiterung der persönlichen Möglichkeiten der Schüler. Ihnen sollen einerseits natürlich Sachinformationen zugänglich gemacht werden; gerade bei einem Konzept für das System Schule scheint dies unerläßlich. Anderseits bietet das Konzept den Jugendlichen die Möglichkeit, einen Blick hinter die „Kulissen der Konsumwelt“ zu werfen, um so zu verstehen wie, z. B. Werbung ihr eigenes Konsumverhalten steuert. Die Zielsetzung ist jedoch keine Manipulation hinsichtlich „Abschreckung vor dem Geldausgeben“. Durch die Stärkung der Eigenverantwortlichkeit sollen die Schüler vielmehr einen Schritt in Richtung eines kritischen Verbrauchers machen.

Ulrike Pilz-Kusch14:

Erweiterung der Handlungskompetenz und Förderung der Eigenverantwortlichkeit heißt aber auch: die Vorund Nachteile verschiedener Konsumentenentscheidungen und deren unterschiedliche Finanzierungsmöglichkeiten abwägen zu lernen, neue Handlungsalternativen kennenzulernen, wie die eigenen Konsumwünsche im Einklang mit dem eigenen Budget auch auf andere Art und Weise befriedigt werden können, [...] Befähigung zur Wahrnehmung eigener Rechte und Verbraucherinteressen, auch in kollektiven Zusammenhängen.

1.6 Zielsetzung hinsichtlich der Arbeit mit Multiplikatoren

Multiplikatorenarbeit bedeutet im Rahmen dieser Diplomarbeit vorrangig arbeiten mit Lehrern. Schule und damit Lehrer sind neben den Eltern die wichtigsten Bezugspersonen im Leben von Jugendlichen, vielleicht nicht immer vom Einfluß auf die Kinder und Jugendlichen, wohl aber beim Faktor Zeit.

Die Aufgaben der Schule sind (vgl. Nds. Schulrecht15 ), eine allgemeine Grundbildung und berufliche Schwerpunktneigung sicherzustellen. Nach den Rahmenrichtlinien für Lehrpläne16 gehört für niedersächsische Hauptund Realschulen das Unterrichtsfach „Arbeit+Wirtschaft“ spätestens ab dem neunten Schuljahr zum Pflichtunterricht. Das Ziel von Lehrern muß es also sein, diesen Unterricht sinnvoll zu gestalten. Lehrkräfte wissen jedoch, daß dies oft leichter gesagt ist als getan. Ziel dieser Arbeit bei Schülern soll ein mündiges Konsumentenverhalten sein, ein Ziel das auch bei der Arbeit mit Multiplikatoren im Vordergrund steht. Die Multiplikatoren sollen einerseits über die Didaktik/Methodik des „schulischen Verbraucherschutzes / präventiven Schuldnerberatung“ informiert werden, andererseits ihr eigenes Verhalten reflektieren. Kritisches Verbraucherverhalten kann nicht nur gelehrt werden, es muß auch vorgelebt werden. Lehrer sind neben ihrer schulischen Funktion auch Menschen und mehr oder weniger Vorbilder. Denn allzu oft ist Lehrern nur unzureichend bewußt, wie bedrückend Schulden für Jugendliche sind, und welche Folgen für die weitere Lebensplanung resultieren. Die Zielsetzung hinsichtlich der Arbeit mit Lehrkräften ist also die Wissensvermittlung die Kompetenzvermittlung und die Schaffung eines Problembewußtseins. Letzteres ist eng mit Selbsterfahrung verbunden. Bei der Kompetenzvermittlung soll aber auch der Bereich der Selbstevaluation17, die Überprüfung der Wissensvermittlung, mit dem Ziel, die Vermittlung zu verbessern, im Multiplikatorenkonzept behandelt werden. Erfahrung durch Selbsterfahrung, Verbesserung durch Erfahrung.

2 Ursachen für Schulden / Überschuldung

Definition von Überschuldung:

Überschuldung liegt dann vor, wenn nach Abzug der fixen Lebenshaltungskosten (Miete, Energie, Versicherungen etc. zzgl. Ernährung) der verbleibende Rest des monatlichen Einkommens für zu zahlende Raten nicht ausreicht. Oder kurz: Die zu leistenden monatlichen Gesamtausgaben sind höher als die Einnahmen. Verschuldet ist jemand dann, wenn er z. B. einen Kredit aufgenommen hat, den er aber ordnungsgemäß tilgen kann.“18

In dem Kapitel „Warum finanzieller Verbraucherschutz – präventive Schuldnerberatung?“ habe ich es bereits angesprochen, sinnvoller Verbraucherschutz bedeutet auch sinnvoller Umgang mit dem zur Verfügung stehenden Geld. Und, obwohl die Bundesrepublik zu den reichsten Ländern der Welt zählt, steigt die Zahl der verschuldeten Haushalte. Meiner Ansicht nach ist es wichtig, will man „Mißstände“ beseitigen, so müssen die Ursachen bekannt sein.

Leider schwebt einem Großteil der Gesellschaft immer noch das Bild des Schuldners vor, der durch Spielsucht, Drogen, Betrug o. ä., sich in diese verzwickte Situation gebracht hat. Das dies eher selten der Fall ist, möchte ich kurz in einer Ursachenbeschreibung aufklären.

2.1 Individuelle Ursachen für Überschuldung

Sich zu verschulden ist heutzutage „normal“, damit meine ich zunächst einmal den Umgang mit EC-/Kreditkarten, die Inanspruchnahme von Dispokrediten oder auch Leasing. Auch ein Hausbau/-kauf ist ohne Hypothekenkredit kaum mehr denkbar. Sich zu verschuldenm ist also sicher keine reine Erziehungsangelegenheit. Der Mensch ist ein Gesellschaftswesen und wird daher durch viele Bereiche beeinflußt. Er ist bei vielen Dingen (Hausbau) sogar gezwungen, sich zu verschulden.

Groth/Schulz/Schulz-Rackoll schreiben dazu19:

Es läßt sich zusammenfassend feststellen, daß die Verschuldung unserer gesellschaftlichen Normalität entspricht, gewünscht ist und als akzeptierter Bestandteil der Kreditgesellschaft inzwischen positv sanktioniert ist.“

Gerade junge Menschen verschulden sich aber oftmals, weil sie ihre finanziellen Möglichkeiten überschätzen, unerfahren im Umgang mit Finanzpartnern sind oder weil umweltbedingtes Prestige-Denken (Marken-Denken) zu leichtsinnigen Käufen führt.

Auch Suchtproblematiken und psychische Erkrankungen20 sind oftmals Grund für eine Überschuldungssituation.

2.1.1 Kritische Lebensabschnitte/situationen

Das monatliche Abzahlen eines Kredites ist bei Abschluß in der Regel unproblematisch, kritisch wird es erst, wenn Unvorhergesehenes passiert. Die Geburt eines Kindes, ein Unfall oder Todesfall können kritische Lebenssituationen sein. In mehr als einem Drittel21 ist der Verlust des Arbeitsplatzes der Beginn einer Schuldenbiographie.

Oft kommen zudem mehrere Situationen zusammen, das Ergebnis ist eine hohe Verschuldungssumme.

2.2 Gesellschaftliche Ursachen für Überschuldung

Unsere Gesellschaft hat sich in den letzten Jahrzehnten stark gewandelt, wir sind medienund trendorientiert geworden, nie zuvor in der Geschichte ist soviel Geld in Werbung geflossen wie jetzt in den letzten Jahren des 20. Jahrhunderts.

Wer heute „in“ sein möchte hat ein Auto, eine teure Stereoanlage, Computer und fliegt zweimal im Jahr in den Süden. Den „schwarzen Peter“ völlig an die Werbung zugeben ist sicher ungerecht, zeigt sie uns doch nur das, was wir wollen. „Jung, schön und erfolgreich“, dieses Bild ist zum Ausdruck unser Gesellschaft geworden. Um dazu zu gehören ist es „notwendig“ geworden, die Statussymbole unserer Zeit zu besitzen, sei es für 18.000 DM eine Stereoanlage oder den Breitbild-Fernseher. Mit den „Karten ihres Vertrauens machen sie den Weg frei“ und für den Teil der Bevölkerung, die sich diese Statussymbole nicht leisten können, gibt es ja auch noch „die Bank ihres Vertrauens“.

Es gibt viele Gründe für diesen Trend in der Gesellschaft, steigende Löhne, sinkende Arbeitszeit oder neue Arbeitszeitmodelle, und die Sicherheit des Sozialstaates, Industrie und Medien steuern ihrerseits einen Teil bei.

2.2.1 Exkurs: Psychosoziale Aspekte beim Konsumenten

„Der kreditierte Konsum ist Zeichen unseres Wohlstandes: Nur wer ‚mithält‘ und konsumiert, gehört dazu. Gesellschaftliches Sein definiert sich über Konsum. Konsum immer höherwertiger, teurer, z. T. aber auch kurzlebiger Gebrauchsgüter.“22

Daraus ergibt sich der starke Stellenwert von psychosozialen Aspekten bei Kaufentscheidungen. Wir definieren unsere Identität heute stärker als früher über unseren Konsum. Die klassischen Möglichkeiten, wie Familie oder Kirche, haben heute stark an Bedeutung verloren, die Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe wird heute über den Faktor Konsum definiert. Kauf- /Konsumentscheidungen werden heute eher emotional getroffen, der tatsächliche Gebrauchswert tritt in den Hintergrund.

Konsumgüter haben somit auch einen Symbolbzw. Kompensationscharakter. Mangelndes Selbstwertgefühl, Einsamkeit oder Unzufriedenheit sollen durch den Kauf von Kleidung etc. kompensiert werden. Die erkaufte Attraktivität und Individualität führt zu einer günstigeren Selbsteinschätzung, denn mit den neuen Sachen werden auch deren Eigenschaften mit übernommen.

Gerade Jugendliche und junge Erwachsene, die sich gerade in einer Identitätsfindungsphase befinden, sprechen gerade deswegen besonders auf den symbolischen Charakter von Konsum an.

2.3 Wirtschaftliche Ursachen

Kredite und Schulden haben in den vergangenen Jahren nicht nur die Marke: „Normalität“ erreicht, sie sind mittlerweile „notwendig“.

Nur wenn ein ausreichend hohes Kreditvolumen, für das entsprechend hohe Zinsen zu zahlen sind, herausgelegt wird, nehmen die Institute genügend Kapital ein, um den Reichtum der Gesellschaft durch die Zahlung von Zinsen zu amortisieren. [...] Würden diese beiden Kreditnehmergruppen (Staat und Verbraucher, d. Verf.) in ihrer jeweiligen Größe als zuverlässige Kreditnehmer nicht derartig große Marksegmente bilden, könnte es zu Problemen mit der Finanzierung unseres Reichtums kommen.“23

Schulden sind volkswirtschaftlich also überlebenswichtig. Da viele Großunternehmen mittlerweile über genügend Eigenkapital verfügen, ist der private Kunde in den letzten Jahren konsequent ins Fadenkreuz genommen worden. Als Kreditsicherheit wird heute, anders als früher nicht das vorhandene Einkommen, sondern vielmehr das Einkommen der Zukunft benutzt. Allfinanzkonzepte mit Versicherungen, Girokonto und Bausparfinanzierung gehören mittlerweile zum Angebot jeder Bank. Durch die Einführung des bargeldlosen Geldtransfers, Bestellungen via Internet/Telefon/Katalog und durch die neuen Online-Shopping Möglichkeiten geht der Bezug zum Geld Schritt für Schritt verloren. Schulden und Schuldner sind also grotesker Weise ein wichtiger Wirtschaftsfaktor.

3 Was bedeutet finanzieller Verbraucherschutz?

Das Ziel dieser Arbeit ist im weitesten Sinne ein mündiger Konsument, wodurch zeichnet sich ein mündiger Konsument aber aus? Die Frage ist schwer zu beantworten, da es keinen Ideal-Konsumenten oder ein Modell gibt. Ich möchte aber versuchen, Eigenschaften, Wissensinhalte und Fähigkeiten zu finden, die ein mündiger Konsument haben sollte. Diese Eigenschaften müß- ten dann entsprechend der Lernziele des Präventionskonzeptes, sowohl für Schüler als auch für Lehrer, sein.

Aus meiner Sicht müßte ein mündiger Konsument theoretisch in jedem Bereich des Finanzlebens gewisse Grundkenntnisse haben, die ihn befähigen, für ihn positive Entscheidungen zu treffen oder sich kompetenten und neutralen Rat zu suchen. Neben der Definition von positiven Konsumenten- Eigenschaften, möchte ich mit diesem Kapitel aber gleichzeitig einen kurzen Einblick in das Thema Verbraucherschutz allgemein geben (Stichwort: Informationsdarlegung). Ein Konzept zum Verbraucherschutz zu vertreten, setzt Fachkenntnisse voraus. Ich möchte hier an dieser Stelle notwendige Grundinformationen für Multiplikatoren bereitstellen, die als Wissensbasis dienen könne, daher möchte ich im folgenden die verschiedenen Bereiche mit Inhalt füllen.

3.1 Verhalten beim Fahrzeugkauf

Spätestens mit dem Ende der Schulzeit und mit dem Beginn der Ausbildung orientieren sich viele Jugendliche und junge Erwachsene um, der Blick zielt nun auf die „Privilegien“ Erwachsenenwelt. Ab dem 16. Lebensjahr sind Jugendliche und junge Erwachsene in der Lage, den ersten Zweiradführerschein zu erwerben; auch der Wunsch nach einem eigenen Fahrzeug wird ab diesem Zeitpunkt größer. Betrachtet man die Preise z. B. für einen herkömmlichen Motorroller wie eine Vespa, so liegen diese bereits in einem Bereich von mehreren tausend Mark. Ab dem 18. Lebensjahr kommt mit dem Autoführerschein natürlich auch der Wunsch nach einem Auto dazu.

Der Kauf eines Fahrzeuges, egal ob Auto oder Zweirad, birgt eine große finanzielle Entscheidung, denn selbst ein gebrauchtes Auto ist kaum unter 2000 DM zu erhalten. Zu den Anschaffungskosten kommen in der Folge die Kosten für Versicherung und Unterhalt hinzu, oftmals werden diese Zahlen gar nicht berücksichtigt.

Vor dem Kauf eines Fahrzeuges gilt es also, folgende Fragen zu bedenken und erst einmal zu rechnen: Was kostet die Unterhaltung? Ist ein etwas teureres oder kleineres nicht vielleicht günstiger im Hinblick auf Versicherungen? Wie sieht es mit dem TÜV aus? Sind möglicherweise versteckte Mängel vorhanden? Fällt es noch unter geltende Umweltnormen? Gibt es eine Garantiezeit? Ist es ein Unfallfahrzeug?

Es gibt sicher noch mehr Fragen, gerade der Bereich der technischen Mängel führt oft zu bösen Überraschungen. Auch von „Kumpels“ getunte Zweiräder entsprechen nur selten den geltenden TÜV-Vorschriften und sind daher nicht zugelassen. Wer ein nicht zugelassenes Fahrzeug aber fährt, hat keinen Versicherungsschutz und macht sich sogar strafbar!

Bei einem Fahrzeugkauf gilt also, fragen sie den Verkäufer und sprechen sie wegen der Versicherungskosten mit ihrer Gesellschaft! Bei Neufahrzeugen ist oft ein Preisnachlaß durch sofortige Barzahlung möglich, fragen sie danach. Den Finanzierungsmodellen von Autohäusern ist zunächst mit Vorsicht zu begegnen, die ortsansässige Verbraucherzentrale berät hier.

Sehr viel kritischer als der Kauf von Neufahrzeugen ist der Kauf eines gebrauchten Autos oder Zweirades, hier ist zu unterscheiden, ob über einen Händler oder privat gekauft werden soll. In beiden Fällen gilt aber, Kauf nur in Begleitung einer versierten Person! Ist diese nicht vorhanden, so bieten ortsansässige Automobilclubs, wie der ADAC, auch für Nicht-Mitglieder den Service, das Kaufobjekt durchzuchecken. Auch beim Aufsetzen eines privaten Kaufvertrages helfen die Clubs. Ein ehrlicher Verkäufer wird keine Einwände erheben und die Kosten dieser Diagnose sind allemal geringer als ein später auftretender Schaden.

Eigenschaften eines mündigen Konsumenten beim Fahrzeugkauf müßten daher sein:

- Bei einem Fahrzeugkauf die eigenen finanziellen Möglichkeiten genau bedenken.
- Folgekosten mit in die Kaufentscheidung einfließen zulassen.
- Auf Verkehrssicherheit achten und technische Mängel.
- Rat bei kompetenten Personen/Institutionen einholen.

3.1.1 Exkurs: Rechtsgültigkeit eines Kaufvertrages und Geschäftsfähigkeit

Bei einem Kaufvertrag gilt allerdings, beide Partner müssen rechtsund geschäftsfähig sein. Die Rechtsfähigkeit wird mit der Geburt erworben24.

Die „Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, Rechtsgeschäfte selbständig und gültig abzuschließen.“25

Um ein Rechtsgeschäft, wie z. B. einen Kaufvertrag abzuschließen ist die Rechtsund Geschäftsfähigkeit notwendig. Da Kinder und Jugendliche erst mit zunehmendem Alter das Ausmaß ihrer Entscheidungen überblicken können, teilt das deutsche Recht die Geschäftsfähigkeit in verschiedene Altersstufen. Durch diese Regelung sollen Kinder und Jugendliche, die unüberlegt eine Geschäft abgeschlossen haben, vor Rechtsfolgen (wie z. B. Schulden) geschützt werden.

Das Recht kennt drei Stufen der Geschäftsfähigkeit:

Nach § 104 BGB26 ist jeder geschäftsunfähig, der das 7. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ebenso die Person, die „dauernd krankhaft geistesgestört“ oder „wegen Geisteskrankheit entmündigt“27 ist.

Die zweite Stufe ist die beschränkte Geschäftsfähigkeit, § 106 BGB, sie gilt für alle, die das 7. Lebensjahr überschritten, aber das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Ebenso für alle Personen über dem 18. Lebensjahr, die aufgrund von Geistesschwäche, Verschwendung oder Trunksucht entmündigt worden sind (§ 114 BGB).

Die dritte Stufe ist die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit, sie tritt mit dem vollendeten 18. Lebensjahr ein (§ 2 BGB).

Ein Vertrag mit Minderjährigen ist also nur dann gültig, wenn diesem auch ein Erziehungsberechtigter zustimmt. Es gibt jedoch drei Ausnahmen.

Nach § 107 BGB sind auch solche Rechtsgeschäfte gültig, die der nur beschränkt geschäftsfähigen Person nur rechtliche Vorteile bringen. Hier wäre z. B. die Schenkung eines Fahrrades denkbar, nicht aber die Schenkung eines Tieres. Letzteres bringt nicht nur Vorteile, sondern auch Verpflichtungen mit sich und bedarf so der Zustimmung eines Erziehungsberechtigten.28

Wichtig für den Bereich Verbraucherschutz ist der sogenannte „Taschengeldparagraph“ (§ 110 BGB). Geschäfte sind gültig, wenn das Geschäft aus Geldern (Taschengeld) bestritten wurden, die dem beschränkt Geschäftsfähigen zur freien Verfügung stehen.

Wenn aus angesparten Taschengeldern also eine größere Anschaffung getä- tigt wird, so ist diese legal und gültig.

Die letzte Ausnahme betrifft § 113 BGB, Rechtsgeschäfte sind demnach gültig, „die der beschränkt Geschäftsfähige innerhalb eines (mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters) eingegangenen Arbeitsoder Dienstverhältnisses abschließt“.29

Wichtig ist nochmals zu bemerken, daß die Ausnahmen nur für beschränkt geschäftsfähige Personen zutreffen und somit Kinder, die das 7. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nicht unter diese Ausnahmen fallen.

3.2 Kritisches Verbraucherverhalten beim: Wohnen & Wohnung

Wohnen heißt für viele zunächst einmal Miete zahlen, Miete ist für den Bereich „Verbraucherschutz bei Jugendlichen“ aber ein eher untergeordnetes Thema. Zu wenig Jugendliche besitzen eine eigene Wohnung, da viele noch bei den Eltern leben. Mit einer Wohnung werden, aufgrund von Miete oder Nebenkosten in der Regel keine Schulden gemacht. Im Gegenteil, es ist oft die Miete, die unter Schulden „zu leiden“ hat und nicht mehr gezahlt werden kann. Zu einer Wohnung gehört aber mehr, Miete und laufende Kosten sind bei Übernahme bekannt und daher kalkulierbar. Auch wenn Mietwucher oder bauliche Mängel ein immer größeres Thema werden, insbesondere der Bereich Mängel, so ist dieses Thema in sich viel zu Komplex für diese Diplomarbeit und hat auch keinen direkte Bezug zum Komplex Verbraucherschutz. Bei Verdacht auf Mietwucher oder Baumängel sollte die Verbraucherzentrale oder der Mieterbund eingeschaltet werden.

Wohnen bedeutet aber nicht nur Miete zahlen. Wohnen, ob in der eigenen Wohnung oder bei den Eltern, bedeutet auch einrichten. Ein nicht unbeträchtlicher Teil an Schulden wird bei der ersten Einrichtung gemacht30. In den Komplex „Wohnung einrichten“ spielen viele Belange mit hinein, ein sehr gro- ßer Teil ist aber auf Verbraucherverhalten und Werbung zurückzuführen.

3.3 Werbung contra Verbraucherverhalten

Die Werbung und ihre Strategien haben sich in den letzten Jahren sehr gewandelt. Nicht mehr der Gebrauchswert oder die Funktionalität einer Ware sind Mittelpunkt der Werbung, sondern die Vermittlung eines Lebensstils. Gesellschaftliche und psychosoziale Aspekte (vgl. Kapitel 2.2) sind heute Gründe für eine Kaufentscheidung. Die Werbung hat diesen Wandel natürlich aufgegriffen und wirbt mit den symbolischen Eigenschaften, die durch den Kauf erreicht werden. In der Werbung geht es nicht mehr um Dinge wie „praktisch“ oder „sinnvoll“, Life-Style, „voll im Trend“ zu liegen und an einer „neuen Kultur“ teilzuhaben ist ihr heutiger Inhalt. Die Funktionalität eines Produktes ist hinter dem Vermitteln einer Identitätsdefinition zurückgetreten. Spezielle Präsentationstechniken und Tricks verstärken dies zudem. Ich möchte daher zwei Beispiele geben, zum einen in Bezug auf Vermittlung eines Lebensstils, zum anderen in Bezug auf psychologische Strategien.

3.3.1 Handy’s als Symbol für Individualität

Handy’s liegen in den letzten Jahren voll im Trend; der sinnvolle Apparat für den Manager hat überall Einzug gehalten, auch längst bei Jugendlichen. Die Werbeindustrie hat ganz bewußt diesen Trend in die „Kinderzimmer“ getragen, denn hier ist der Markt der Zukunft. Bereits heute gibt es spezielle Handy-Angebote für Jugendliche. Das Credo der Unabhängigkeit, der immer währenden Erreichbarkeit drs Handy‘s umweht, ist besonders für Jugendliche anziehend, denn in diesem Lebensabschnitt ist der Drang nach Unabhängigkeit am größten.

1000 bis 1500 DM Handy-Schulden sind durchaus keine Seltenheit mehr.

„In vielen Cliquen sei das eigene Handy inzwischen Aufnahmebedingung. ‚Wer da rein will, muß oft sogar beim gleichen Anbieter telefonieren, weil der irgendwie besonders hippe Vertragsbedingungen hat‘.“31

Auch die Alternative durch wiederaufladbare Telefonkarten, den Telefonkonsum der Jugendlichen zu regeln, wie sie manche Eltern betreiben, wird wenig daran ändern und Schulden vorbeugen. Thomas Kröger, von der Schuldnerhilfe Köln: „ Wenn die Gewohnheitstelefonierer die Beiträge später selbst zahlen müssen und sich dafür wieder Geld leihen, gibt’s trotzdem Probleme.“32

3.3.2 Verkaufsstrategien im SB-Markt

„Die Untersuchung eines Frankfurter Marktforschungsinstitutes ergab, daß fast jeder zweite Kunde, der einen Selbstbedienungsladen betritt, mehr als doppelt soviel ausgibt, als er vorhatte.“33

Der größte Kunde in deutschen Warenhäusern sind wir selbst und dieser Markt ist größtenteils erschlossen, es ist nur zu verständlich, daß die Wirtschaft für sich versucht, ein Optimum an Gewinn zu erzielen. Der Beruf des Werbe-/Verkaufspsycholgen hat daher Hochkonjunktur.

Um bei einem Einkauf, z. B. in einem Supermarkt nicht mehr Geld auszugeben, als man eigentlich vorhatte, empfiehlt es sich, die „Fallen“ zu kennen34. Etwa 80 % der Bevölkerung haben einen „Rechtsdrall“, das bedeutet, sie schwenken in Geschäften unwillkürlich nach rechts. Aus diesem Grund sind zumeist teure oder verderbliche Güter rechts untergebracht. Zum Beispiel die Elektroabteilung, Parfümerien oder Frisch-Gemüse/Obst-Theken. Güter des alltäglichen Bedarfs, wie Brot findet sich dagegen auf der linken Seite.

Auch die Regale in den Geschäften gehorchen unserer Psychologie, bzw. in diesem Fall unserer Psychomotorik. Da wo unsere Augen blicken, „steuern“ wir eher hin. Luxusartikel oder teurere Bedarfsgüter/Lebensmittel finden sich daher immer in Augenhöhe. Produkte in Kniehöhe werden schon erheblich seltener gekauft, daher sind sie i. d. R. billiger. Produkte die gar ganz unten im Regal liegen, werden dreimal weniger gekauft, als Produkte in Augenhöhe. Grundnahrungsmittel und Sonderangebote finden sich daher eher tiefer im Regal.

Käse-/Wurst-/Fleischtheken, immer sind sie auf der anderen Seite des Geschäftes, und einen breiten Gang zu ihnen gibt es nie, im Gegenteil, eine Zickzack-Strecke ist der einzige Weg. Der Weg selbst ist zudem mit „Kundenbremsen“ gespickt, aufgestapelte Büchsen oder Flaschen erwecken den Eindruck eines Sonderangebotes und stoppen die „rasante“ Kundenfahrt durch den Laden, damit dieser sich Zeit nimmt; entspannte Menschen kaufen mehr.

Ein Trick, der eher das Gegenteil einer fein säuberlich aufgebauten „Kundenbremse“ ist, ist die beabsichtigte Unordnung, der Grabbeltisch. Dem Kunden wird suggeriert, ein Ordnen würde sich nicht lohnen, da die Ware es nicht wert sei.

Auch handschriftlich ausgezeichnete Produkte in den Warenregalen sollen den Eindruck erwecken „Die Ware ist so billig, da lohnt es sich nicht, ein Preisschild zu drucken“.

Auch die Probierund Teststände in jedem Warenhaus sind „Kundenfallen“; Kunden werden so aktiv auf ein neues (sehr oft aber auch, ein altbekanntes) Produkt hingewiesen. Bei Lebensmitteln ißt bekanntlich das Auge mit, und daher sind Probierstände oftmals wahre Mini-Buffets.

Spiegel an den Wänden oder farbiges Licht bei Obst-/Gemüse- /Fleischabteilungen oder -theken erwecken den Eindruck der Warenfülle und geben den Produkten ein frisches/rosiges Aussehen.

In vielen Warenhäusern ist, von Durchsagen der Verkäufer abgesehen, oft leise und ruhige Musik zu hören. Die meisten Menschen reagieren positiv auf Musik, und positive Stimmung verbessert das Kaufverhalten. Auch sind Einkaufswagen immer sehr groß bemessen, der leere Wagen lädt den Kunden förmlich zum Füllen ein.

Letzte „Stolperfalle“ vor dem Verlassen des Geschäftes ist immer die Kasse; es gibt kein Geschäft, daß nicht Klein-Artikel oder Süßigkeiten hier nochmals anbietet. Obwohl mittlerweile von einigen Geschäften nicht mehr gemacht, so werden doch vielerorts noch immer gerade die Süßigkeiten auf Kinderaugen und –händenhöhe präsentiert. Bevor die Eltern in der Warteschlange der Kasse sich einer Diskussion mit ihrem Sprößling über Kauf oder Nicht-Kauf des „Schokoriegels“ leisten, kaufen sie ihn, damit die „liebe Seele Ruhe hat“.

Sich dieser Dinge bewußt zu sein, führt dazu, daß der Kunde nicht in jede „Verkaufsfalle“ tappt und so deutlich Geld sparen kann. Auch ein Preisvergleich zwischen Geschäften, aufgrund von Prospekten fördert nicht allzu selten enorme Preisdifferenzen zutage.

Wer die Tricks der Werbestrategen kennt, fällt weniger auf diese herein, kauft somit nur das, was auf dem Einkaufszettel steht und spart dadurch Geld. Ein daheim überlegter Einkaufszettel, an dem sich während des Einkaufes auch orientiert wird, hilft auch Geld zu sparen. Spontane „Einfälle“ oder „Dinge, die man immer schon mal brauchte“, bleiben so nämlich im Laden und das Geld im Portemonnaie.

3.4 Kritisches Verbraucherverhalten bei: Versicherungen

Versicherungen begleiten uns vom Tage der Geburt, sei es Krankenversicherung, Krankenhaustagegeld, etc. . Welche Versicherungen sind aber überhaupt sinnvoll? Sinnvoll im Hinblick auf Menschen, die erst am Anfang ihres eigenen Lebens stehen?

Da wäre zunächst die Frage, welche Versicherungen gibt es?

Haftpflicht-, Unfall-, priv. Arbeitslosen-, Hausrat-, KFZ-, Rechtsschutz-, Insassenunfall- oder Reiseversicherung. Es gibt sicher noch zahlreiche mehr, die genannten sind aber die bekanntesten und gängigsten. Mündiges Verbraucherverhalten wäre beim Thema Versicherungen also zunächst zu schauen, welche Versicherungen sind notwendig und im zweiten Schritt, sind die Konditionen günstig. Ist letzteres nur schwer selbst in Erfahrungen zu bringen oder unklar, sollte das Wissen über eine neutrale Beratungsstelle vorhanden sein. Um Konditionen von Versicherungen richtig einschätzen zu können, muß ich wissen, was die entsprechende Versicherung bietet und welchen Zweck sie hat. Nur so kann ich entscheiden, brauche ich eine solche Versicherung überhaupt?

3.4.1 Haftpflichtversicherung:

"Ein Haftpflichtschaden ist das Gegenteil von einem Lottogewinn. Wenn Sie im Lotto Glück haben, bekommen Sie einen Haufen Geld. Wenn Sie Pech haben und bei fremden Personen einen Schaden anrichten, müssen Sie einen Haufen Geld bezahlen. Denn für den Schaden, den Sie (oder auch ein Kind, ein Hund, ein Pferd ...) bei anderen angerichtet haben, sind Sie nach dem Gesetz zum Schadensersatz verpflichtet. Haftpflicht ist also Verpflichtung zum Schadensersatz.35

Als Verursacher müssen sie für Schäden bei Dritten mit ihrem gesamten Privatvermögen haften. Auch Einkommen wird, bis zur Pfändungsfreigrenze, mithineingenommen. Die Pflicht zur Schadensregulierung ist erst mit dem vollständigem Absatz abgegolten, dies kann unter Umständen ein Leben lang sein.

„Wenn Ihr Hausrat abbrennt, zwingt Sie keiner, die verbrannten Möbel gleich wieder zu beschaffen. Ein Geschädigter dagegen verklagt Sie sofort, wenn Sie den ihm zugefügten Schaden nicht ersetzen.

Es gibt keine Haftpflichtversicherung, die alle denkbaren Haftpflichtschäden deckt, sondern es gibt diese Versicherungsart für viele Bereiche in den verschiedensten Formen: [...] für Fahrzeughalter (Kfz- Versicherungen), für Familien[...], für Tierhalter (Hund/Pferd)“36

Eine Haftversicherung ist also sicher eine der wichtigsten Versicherungen, die es gibt. Wichtig für Kinder und Jugendliche ist jedoch, solange eine Privathaftpflichtversicherung der Eltern besteht, sind Kinder bis zum Abschluß der ersten Berufsausbildung/Studium mitversichert.

Besteht also in einer Familie bereits eine Privathaftpflichtversicherung, müssen sich Jugendliche keine Gedanken machen. Manchmal ist es zwar sinnvoll eine zweite, separate Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, doch wird vom Ausbildungsbetrieb dann darauf hingewiesen.

Wichtig bei einem Schadensfall ist bei einer Haftpflichtversicherung nur, daß kein Schuldbekenntnis erfolgen darf. Denn kommt es zu einem Konfliktfall, beschreitet der Versicherer den Rechtsweg.37

3.4.2 Rechtsschutzversicherung

Aus dem Interesse der Versicherer, bei Konfliktfällen selbst den Rechtsweg zu beschreiten ergibt sich, daß eine Rechtsschutzversicherung kaum sinnvoll erscheint. Schon gar nicht bei jungen Menschen. Die Kosten einer Rechtsschutzversicherung liegen in Größenordnungen von ca. 300 DM pro Jahr, Bußgelder oder Strafen übernimmt eine derartige Versicherung ohnehin nicht und die Entscheidung, ob ich streiten will oder nicht, liegt ohnehin bei jedem selbst. Streitigkeiten, deren Ursache bereits vor dem Abschluß liegen, sind ausgeschlossen38. Eine Rechtsschutzversicherung gehört also nicht in das Paket eines Auszubildenden und schon gar nicht in das eines Kindes.

3.4.3 Hausratversicherung

„`Wer eine eigene Wohnung hat, braucht eigentlich eine Hausratversicherung zum Neuwert`. Sie zahlt das erforderliche Geld, um nach einem Brand oder Leitungswasserschaden oder Einbruchdiebstahl die verbrannten, beschädigten oder gestohlenen Hausratgegenstände wiederkaufen zu können - und zwar zum Neuwert. –„39

Eine Hausratversicherung ist also nicht nur eine sinnvolle Versicherung, sie sollte in jeder Wohnung vorhanden sein. Sie zählt sicher ebenfalls zu den Versicherungen, die Schüler oder Auszubildende nicht abschließen (sollten), es sein denn, sie besitzen bereits eine eigene Wohnung. Ist dies der Fall, so sollte der Wert der Hausratsgegenstände möglichst genau dem Versicherer mitgeteilt werden. Ein zu niedriger Wert sorgt zwar für günstige Versicherungsbeiträge, deckt aber im Schadensfall nicht die Kosten. Ein Lehrling der seine erste Einzimmerwohnung bezieht, ist aber aufgrund seiner günstigen Einrichtung bei Pauschalwerten überversichert und zahlt zuviel an Beiträgen. Hier gilt es, in den Vertrag zu gucken. Im Gegensatz zu alten Versicherungen, sind bei neueren Verträgen Fahrräder nicht mehr mitversichert. Existiert also ein teures Zweirad, so empfiehlt sich hier eine Zusatzversicherung. Bei Versicherungen, die lange bestehen ist aber u. U. genau das Umgekehrte der Fall, ein Fahrrad ist mitversichert. Wohnt der Schüler, zum Beispiel noch zu Hause, so trifft die elterliche Hausratsversicherung auch auf ihn zu, beinhaltet diese eine Fahrradversicherung, ist es nicht notwendig eine separate abzuschlie- ßen.

3.4.4 Unfallversicherung

„Diese Versicherung ist wichtig - vor allem für alle, die keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können (z. B. Erwerbstätige mit Vorerkrankungen, Hausfrauen, Kinder, Rentner). Die Unfallversicherung ersetzt durch eine Kapitalzahlung im Falle einer Unfallinvalidität den Verlust der Arbeitskraft.“40

Gerade Kinder und Jugendliche laufen am meisten Gefahr, sich in der Freizeit zu verletzen.

Nicht sinnvoll ist der Abschluß mit vielen Extras41, diese verteuern nur die Prämien und sind überflüssig, z. B.Tagegeld, Krankenhaustagegeld (sollte innerhalb einer Krankenversicherung mit abgeschlossen sein), Genesungsgeld, Übergangsentschädigung, Leistungen bei kosmetischen Operationen usw. . Ein Versicherungsschutz besteht den ganzen Tag und ist nicht an den Aufenthaltsort gebunden. Eine Urlaubsunfallversicherung ist also nicht notwendig, dies gilt jedoch nicht für Auslands-Krankenversicherung oder Rücktransportversicherung!

Bei einer reinen Unfallversicherung ist jedoch zu beachten, das Freizeitunfälle nur bedingt, wenn überhaupt mit abgedeckt werden (Sporttauchen oder –fliegen sind nicht in normalen Unfallversicherungen eingeschlossen). Freizeitsportlern ist also in diesem Fall zu einer Freizeitunfallversicherung zu raten, die nur bei Freizeitunfällen eintritt. Es gilt aber zu prüfen, ob es aufgrund der geringen Beitragsunterschiede nicht sinnvoll ist, eine Versicherung aller Unfälle abzuschließen.

3.4.5 Private Arbeitslosenversicherung

Auf dem europäischen Versicherungsmarkt gibt es seit der Öffnung für alle Anbieter immer neue Stilblüten, eine davon ist die private Arbeitslosenversicherung. Der Bund der Versicherten schreibt dazu:

"Nur wer nicht kündigungsgefährdet ist (nicht zu jung, nicht zu alt, drei Jahre in einem festen Job), kann die Versicherung abschließen, die im Alter von 53 Jahren endet. Das private Arbeitslosengeld gibt es erst nach zwei Jahren Vertragsdauer - und nur für ein Jahr ! - Nach drei Jahren hat der Versicherte - einschließlich des Beitrages, der während der Arbeitslosigkeit weiterzuzahlen ist (!) - schon fast 50 Prozent, nach vier Jahren 70 und nach fünf Jahren 85 Prozent seiner Versicherungsleistung selbst angespart ! In den ersten zwei Jahren und ab dem sechsten Jahr steht sich also jeder besser, der sein Geld selbst anlegt. Ab dem siebten Jahr ist die Versicherung völlig unsinnig (man kann alleine besser sparen), außerdem unflexibel (man erhält bei Kündigung wenig zurück) und unrentabel..." 42

Gerade jungen Menschen wird diese Art der Versicherung aber gerne nahegelegt, zumindest wenn ein sicheres Arbeitsverhältnis vorhanden ist. Von dieser Art der Versicherung ist jedoch jedem abzuraten, es gibt sinnvollere Weg für die Zukunft zu planen.

3.4.6 KFZ-Versicherungen

KFZ–Versicherungen sind, auch wenn nicht für Kinder und Jugendliche, für junge Erwachsene oft der erste alleinige Kontakt zu Versicherungsgesellschaften. Denn das „alte Auto“ ist in der Regel viel früher vorhanden, als eine eigene Wohnung. Einblick in KFZ-Versicherungen zu haben, ist also sinnvoll. Bei einer KFZ-Versicherung unterscheidet man zwischen zwei Hauptarten, der Teilkaskound der Vollkaskoversicherung.

Die Teilkasko ersetzt Schäden oder sorgt für Ersatz, wenn dies Diebstahl, Wildschäden oder Naturgewalten notwendig wird. Die Fahrzeuge werden zur Beitragsermittlung in Typenklassen und Regionen eingestuft. Bei beiden Kaskoversicherungsarten ist es möglich, eine Selbstbeteiligung mit abzuschlie- ßen, d. h. Schäden unterhalb einer gewissen Summe trägt der Versicherungsnehmer und nicht die Gesellschaft. Allgemein sollten Schäden bis 300 DM nicht mit versichert werden, diese spart Prämien. Oft ist die Ersparnis so groß, daß nach zwei bis drei Jahren mehr als 300 DM Prämie eingespart werden könnte. Bei Kaskoversicherungen gilt jedoch: Ist das Auto zu alt oder nichts mehr Wert, was bei gebrauchten Fahrzeugen, wie sie Fahranfänger oft kaufen, der Fall ist, lohnt sich keine Kaskoversicherung mehr.

3.4.7 Insassenunfallversicherung

Eine Insassenunfallversicherung gehört zu den sinnlosesten Versicherungen, die es gibt, das gilt für jeden.

Der Grund dafür ergibt sich aus den Leistungen der anderen Versicherungen. Ansprüche an den Fahrer oder Fahrzeughalter durch alle Insassen, dazu zählen auch Familienangehörige oder der Fahrzeughalter, sind durch die KFZ- Haftpflichtversicherung voll gedeckt.

Wird ein Unfall durch ein Tier oder ein anderes Fahrzeug verschuldet, zahlt die Insassenunfallversicherung nicht. Bei Familienangehörigen zahlt überdies eine vorhandene Unfallversicherung, denn diese ist nicht an einen Ort festgelegt und gilt folglich auch in einem Fahrzeug.

Insassenunfallversicherungen also niemals abschließen!

3.4.8 Reiseversicherung

Reisen, insbesondere ins Ausland, werden immer günstiger; viele junge Menschen zieht es schon sehr früh in aneder Länder. Auch im Ausland sollte daher auf den richtigen Versicherungsschutz geachtet werden.

Es gibt aber eigentlich nur zwei sinnvolle Versicherungen, zum einen ist dies die Auslandsreise-Krankenversicherung, „ die die - evtl. von der Krankenkasse nicht gedeckten - Kosten für eine Heilbehandlung (auch Operationen) im Ausland übernimmt, wenn auf einer Auslandsreise etwas passiert (die in der Regel nicht länger dauern darf als 6 Wochen).“43

Enthalten ist oft auch die Klausel, daß, wenn ein Versicherter am Urlaubsort nicht ausreichend betreut werden kann, ein Rücktransport (auch mit dem Flugzeug) bezahlt wird.

Zahlungen von Reisegepäckversicherungen sind eher selten, da oftmals den Kunden Fahrlässigkeit vorgeworfen wird und auch vorgeworfen werden kann. Zu diesen Fahrlässigkeiten zählt das Tragen von teurem Schmuck, die Foto- /Videotasche die „nur“ über der Schulter getragen wird (Motorradräuber), der offene Kofferraum während der Fahrt (Diebstahl während der Ampelphase) oder der Kofferklau am Flughafen, der Koffer darf nicht neben sich abgestellt werden.

[...]


1 Groth, Ulf / Schulz, Rolf / Schulz-Rackoll, Rolf; Handbuch Schuldnerberatung – Neue Praxis in der Wirtschaftssozialarbeit, Frankfurt/Main; New York 1994

2 Vgl. Fachlexikon der Sozialen Arbeit; 3. Aufl., Frankfurt 1993, Seite 731 ff.

3 Weidenmann, Bernd / Krapp, Andreas (Hrsg.); 3. Aufl.; Pädagogische Psychologie, Weinheim 1994

4 Pilz-Kusch, Ulrike; Schuldenprävention mit Jugendlichen, Düsseldorf 1995

5 Vgl. Caplan. G, zitiert nach Weidenmann, Bernd / Krapp, Andreas (Hrsg.); 3. Aufl.; Pädagogische Psychologie, Weinheim 1994, Seite 652

6 Schilling, Johannes; Didaktik/Methodik der Sozialpädagogik, 2. Aufl.; Neuwied, Kriftel, Berlin 1995

7 Vgl. ebd. S. 233

8 Vgl. ebd. S. 237

9 Vgl. ebd. S. 238

10 Homepage der Bundesanstalt für Arbeit, http://www.arbeitsamt.de/HST/INFORMAT/INHALT/STATISTI/ REGION/D03-1.HTM

11 Vgl. Groth, Ulf / Schulz, Rolf / Schulz-Rackoll, Rolf; Handbuch Schuldnerberatung – Neue Praxis in der Wirtschaftssozialarbeit, Frankfurt/Main; New York 1994, Seite 17 – Neuere Zahlen liegen mir leider nicht vor

12 Lindner, Ruth / Steinmann-Berns, Ingeborg; Systemische Ansätze in der Schuldnerberatung – Ein Arbeitbuch; Dortmund 1998

13 Pilz-Kusch, Ulrike; Ein Handlungskonzepte zur Schuldenprävention aus: Reifner, Udo / Reis, Claus;Überschuldung und Hilfe für überschuldete Haushalte in Europa; Frankfurt a. M. 1992

14 ebd.

15 Barth, Friedrich-Wilhelm / Habermalz, Wilhelm / Kieslich, Rudolf; Praxishilfen Schule – Grundriß des Schulrechts in Niedersachsen; Neuwied, Kriftel, Berlin 1997

16 ebd.

17 Müller-Kohlenberg, Prof. Dr. Hildegard; Evaluation von sozialpädagogischen Maßnahmen aus unterschiedlicher Perspektive: Die Sicht der Träger, der Programmmanager/innen und der Nutzer/innen; in: QS 11 - Evaluation in der sozialpädagogischen Praxis – Materialien zur Qualitätssicherung in der Kinderund Jugendhilfe, BM FSFuJ, Bonn 1997

18 Ulf Groth, Schuldnerberatung, Campus Verlag, Frankfurt 1988

19 Groth, Ulf / Schulz, Rolf / Schulz-Rackoll, Rolf; Handbuch Schuldnerberatung – Neue Praxis in der Wirtschaftssozialarbeit, Frankfurt/Main; New York 1994

20 Vgl. ebd. Seite 198ff.

21 BMFuS, Überschuldungssituationen und Schuldnerberatung in der Bundesrepublik Deutschland, Bonn1992

22 Groth, Ulf / Schulz, Rolf / Schulz-Rackoll, Rolf; Handbuch Schuldnerberatung – Neue Praxis in der Wirtschaftssozialarbeit, Frankfurt/Main; New York 1994

23 ebd.

24 §1 BGB „Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt.“, Stascheit, Ulrich (Hrsg.); Gesetze für Sozialberufe; Baden Baden 1994

25 Baumann, Herbert / Sitzmann, Alfred; Unsere Gesellschaft – Gemeinschaftskunde für berufsbildende Schulen in Niedersachsen; Köln 1987

26 Stascheit, Ulrich (Hrsg.); Gesetze für Sozialberufe; Baden Baden 1994

27 ebd

28 Vgl. Baumann, Herbert / Sitzmann, Alfred; Unsere Gesellschaft – Gemeinschaftskunde für berufsbildende Schulen in Niedersachsen; Köln 1987; Seite 110 ff.

29 ebd

30 Vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.); Was mach ich mit meinen Schulden – Hilfe für überschuldete Familien durch Schuldnerberatung, Bonn 1998

31 Stumpe, Andrea; Lustvoll, aber kontrolliert; Der Spiegel 15/1999, Seite 158 ff.

32 ebd.

33 Baumann, Herbert / Sitzmann, Alfred; Unsere Gesellschaft – Gemeinschaftskunde für berufsbildende Schulen in Niedersachsen; Köln 1987

34 Vgl. ebd.

35 Homepage des Bundes der Versicherten, http://www.bundderversicherten.de/

36 ebd.

37 Vgl. Groth, Ulf / Schulz, Rolf / Schulz-Rackoll, Rolf; Handbuch Schuldnerberatung – Neue Praxis in der Wirtschaftssozialarbeit, Frankfurt/Main; New York 1994, Seite 233

38 Homepage des Bundes der Versicherten, http://www.bundderversicherten.de/

39 ebd.

40 ebd.

41 ebd.

42 ebd.

43 ebd.

Ende der Leseprobe aus 117 Seiten

Details

Titel
Verbraucherschutz in Schulen unter besonderer Berücksichtigung von finanziellen Möglichkeiten
Untertitel
Ein Weiterbildungskonzept für Multiplikatoren
Hochschule
Fachhochschule Braunschweig / Wolfenbüttel; Standort Wolfenbüttel  (Fachbereich Sozialwesen)
Note
2
Autor
Jahr
1999
Seiten
117
Katalognummer
V14586
ISBN (eBook)
9783638199452
ISBN (Buch)
9783638699013
Dateigröße
1732 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Verbraucherschutz, Schulen, Berücksichtigung, Möglichkeiten
Arbeit zitieren
Dipl.-Soz.Päd. Stefan Schaper (Autor:in), 1999, Verbraucherschutz in Schulen unter besonderer Berücksichtigung von finanziellen Möglichkeiten, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/14586

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