Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 3
2. Der Machtbegriff. 4
3. Entstehung von Macht in prästaatlichen Gesellschaften. 6
4. Macht und Herrschaft. 8
5. Katastrophe, Nutzen zur Neuformierung von Macht and back again 9
6. Durch Macht verursachte Antagonien. 11
7. Der Wille zur Macht. 12
8. Fazit. 14
9. Bibliografie. 15
2
1. Einleitung
Macht als grundlegend sozialer Aspekt lässt sich in jeglicher Form von menschlicher Gesellschaft ausmachen. Sie kann sich dabei verschieden stark ausprägen beziehungsweise sich gesellschaftlich verschieden stark wieder spiegeln. Diese Vielfalt und diese unterschiedliche Ausprägung lassen beispielsweise in sprachlichen Synonymen wieder finden. So kann Macht in seinem Bedeutungskontext unter anderem mit Gewalt, Kontrolle, Einfluss oder Herrschaft in Zusammenhang gebracht werden; also Begriffe, welche einen negativen Kernaspekt eines gewissen Zwanges in sich tragen. Zugleich kann der Machtbegriff auch mit positiven Aspekten harmonieren, was beispielsweise in „die Macht zu helfen“ oder „die Macht Gutes zu tun“ seinen Ausdruck findet, aber eben auch wieder im Zusammenhang mit Begriffen, welche machtstatuierend wirken können wie „Regierungsmacht, Militärmacht oder Wirtschaftsmacht“.
Der Definition nach, ist Macht „die Fähigkeit eines sozialen Akteurs [oder eines sozialen Kollektivs], den Gang der Ereignisse oder die Struktur einer sozialen Organisation zu bestimmen. Sie kann ausgeübt werden gegen den Willen anderer Akteure, damit sie Dinge tun, die sie sonst nicht täten, oder um ihren Willen zu bestimmen, damit sie gewisse Dinge tun wollen.“ 1
Also wird ein Machtverhältnis immer von einer potenteren Seite auf eine Weitere ausgeübt. Auf welche Weise diese genannte potentere Seite an die Macht gelangt, sollte dabei einer Differenzierung unterzogen werden, deshalb, da Macht nicht nur beispielweiße durch Gewalt erzwungen werden sondern auch durch Autorität zugesprochen werden kann. Doch ähnelt ein Machtverhältnis in vielen Fällen dem voraufklärerischen Zustand der Unmündigkeit und widerspricht dem Prinzip des freien Willens, da jenem, auf welchen sich die Macht auswirkt, die Freiheit frei zu denken und zu handeln beziehungsweise Selbstbestimmung auszuüben, nicht mehr gegeben wird. Dies verursacht unter anderem ein starkes Konfliktpotenzial, welches sich je nach sozialem Ausmaß und je nach gesellschaftlicher Situation verschieden widerspiegeln kann. Wenn dieses so genannte Konfliktpotenzial nicht früh genug überwunden beziehungsweise bezwungen werden kann, erfolgt ein Aufstau, welcher sich jeder Zeit bis hin zu seiner Kulmination entladen kann. Als Bezeichnung für die Zeit in welcher der Aufstau erfolgt, eignet sich der Begriff der Krise, welche durch einen Konflikt ausgelöst werden kann, besonders gut. Diese muss nicht unbedingt in einer massiven Entladung enden. So kann sich die Lage zweier Machtblöcke bei wechselseitigen Bemühen auch ohne Krisenexplosion
1 Joas, Hans: Die soziologische Perspektive. In: Joas, Hans (Hgg.): Lehrbuch der Soziologie. Frankfurt/Main
(u.a.) 2001, 11-39.
3
entspannen und bereinigen. Kommt es dennoch zu einer solchen massiven Entladung, kann es ebenso im Allgemeinen oder speziell im subjektiv empfundenen Verständnis zu einer Katastrophe führen. Doch können die Begriffe Macht und Katastrophe auch anders in Zusammenhang gebracht werden, wenn man davon ausgeht, dass ein Konflikt, welcher im größeren Ausmaß in einer Katastrophe enden kann, dazu beiträgt Gesellschaften neu zu ordnen, neu zu definieren oder neu zu formieren. Nichtsdestoweniger wird vor allem während Zeiten von Konflikten, Krisen und Katastrophen nicht nur die Gesellschaftsstruktur durchlässiger und neu geordnet, sondern auch deren Mächteverhältnisse und Mächtegeflechte. Liegt demnach dem Prinzip der drei gesellschaftlichen K`s (Konflikt, Krise, Katastrophe), wenn man dabei überhaupt von einem Prinzip sprechen kann, ein Prinzip der Macht zugrunde und umgekehrt? Besteht zwischen ihnen ein Zusammenhang eines regulierenden Effektes der als gesellschaftlicher Katalysator eine gesellschaftliche Neuordnung in ihrer Mikro- oder Makrosphäre hervorrufen kann?
Die in dieser Einleitung beschriebenen Grundgedanken zur Wechselwirkung und zum Zusammenhang von Konflikt, Krise und vor allem von Katastrophe und Macht sollen nun in den folgenden Kapiteln im Betracht von Definitionen, Theorien und Ereignissen näher erläutert und konkretisiert werden.
2. Der Machtbegriff
Der deutsche Soziologe Max Weber definierte den Begriff Macht, einer der zentralen Aspekte des sozialen Lebens, in seinem Werk „Wirtschaft und Gesellschaft“ wie folgt,
Macht bedeutet jede Chance, innerhalb einer sozialen Beziehung den eigenen Willen auch gegen Widerstreben durchzusetzen, gleichviel worauf diese Chance besteht.“ 2
Chance heißt hierbei so viel wie eine wertfreie Situation, wenn man so will eine Möglichkeit. Das besondere an dieser Definition ist, dass von einer Legitimation des mit Macht bezeichneten Tuns und der Situation abgesehen wird. Macht lässt sich demnach ausüben, wenn die Konstellationen dafür günstig beziehungsweise gegeben sind. 3 Macht ist für Weber eine gefährliche, aber im Bezug auf das unbewegliche Herrschaftskonstrukt der Moderne,
2 Clemens, Dieter: Lektion 7. Macht und Herrschaft. In: Einführung in die Hauptbegriffe der Soziologie.
Stuttgart/München 1992, 111-126.
3 ebd.
4
gleichermaßen rettende Kraft. Er bestimmt Macht als individuelles Handeln, das innerhalb einer sozialen Beziehung, aber nicht unbedingt innerhalb gesellschaftlicher Ordnungen stattfinden muss, wobei er Macht als soziologisch amorph, instabil, sporadisch und kaum fassbar beschreibt. 4
Machtausführende Faktoren haben eine Macht im Sinne eines Einwirkungspotenzials und können ihren Willen ganz nach der webberschen Definition gegebenenfalls auch gegen Widerstreben durchsetzen, dennoch werden die Möglichkeiten unterschiedlich gebraucht. Dies führte in der Folge zu einen definitorischen Differenzierung, so spricht man von einer Machtausübung, „wenn eine Person, Gruppe oder Organisation auf andere gegen deren Interesse einwirkt.“ 5 Den Ausdruck der Einflussnahme hingegen äußert sich, „wenn die Einwirkung im Einklang mit deren Interessen geschieht.“ 6
Jedenfalls kann Macht von einzelnen Individuen oder von weit größeren sozialen Akteuren wie Regierungen oder Unternehmen ausgeübt werden, wobei unterschiedlichen Machtverhältnissen unterschiedliche Basen der Macht zu Grunde liegen. Bei der Ausführung von Aktionsmacht durch einen direkten Eingriff oder den Entzug von Gütern wird, äußert sich ein Machtverhältnis, das sich durch Gewalt definiert, beispielsweise bei einem Raub. In der zweiten Machtbase, der instrumentellen Macht, tritt bei einer ausreichenden Verfügung von Mitteln, das man dazu beanspruchen kann um den jeweiligen Willen durchzusetzen, eine Sanktionierungsmaßnahme hervor, das sich in Form eines Gerichts widerspiegeln kann. Autoritative Macht erzeugt durch einen Folgebereitschaftsgedanken ein Machtverhältnis der Autorität, so kann dies exemplarisch bei Gefolgschaften und Sekten beobachtet werden. 7 Mit der objektvermittelten Macht als vierte Machtgrundlage wird durch die Machtsymbolik ein technische Dominanzverhältnis hervorgerufen, wobei die Zunahme der Wirkkraft technischen Handelns auch das Leistungsvermögen sozialer Macht vergrößert. 8
4 Neuenhaus, Petra: Max Weber. Amorphe Macht und Herrschaftsgehäuse. In: Imbusch, Peter (Hgg.): Macht und
Herrschaft. Sozialwissenschaftlice Konzeptionen und Theorien. Leske/Hemsbach 1998, 77-94.
5 www.hu-berlin.de/presse/tsp Stand: 09.05.06
6 e b d . : S t a n d : 0 9 . 0 5 . 0 6
7 http://www.schmidtmitdete.de/ Stand: 03.05.06
8 Popitz, Heinrich: Phänomene der Macht. Autorität - Herrschaft - Gewalt- Technik. Tübingen/Stuttgart 1986,
4-5.
5
Arbeit zitieren:
Hubert Feichter, 2006, Macht und Katastrophe, München, GRIN Verlag GmbH
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