Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis I
Abk ürzungsverzeichnis IV
Abbildungsverzeichnis IX
Tabellenverzeichnis X
Symbolverzeichnis XI
1. Einleitung 1
2. Grundlagen des Stromgroßhandels 3
2.1 Rechtliche Rahmenbedingungen 3
2.1.1 Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie 4
2.1.2 Emissionshandelsrichtlinie 5
2.1.3 Verordnung für den grenzüberschreitenden Stromhandel 7
2.2 Stromspezifisches Charakteristikum 8
2.2.1 Physikalische Besonderheiten 9
2.2.2 Netzbetrieb 10
2.2.3 Lasttypen 12
2.3 Handelsmöglichkeiten auf der Höchstspannungsebene 13
2.3.1 OTC-Stromhandel 13
2.3.2 Börsenhandel 15
2.3.3 OTC- vs. Börsenhandel 17
2.4 Marktplätze im Stromgroßhandel 19
2.4.1 Spotmarkt 20
2.4.1.1 Stromlieferprodukte am Spotmarkt 21
2.4.1.2 Preisermittlung am EEX - Spotmarkt 23
2.4.2 Terminmarkt 24
2.4.2.1 Stromprodukte am Terminmarkt 25
2.4.2.2 Abwicklung von Futures an der EEX 28
2.4.3 Ausgleichs-/Regelenergiemarkt 30
//
Inhaltsverzeichnis
2.4.4 Intra-Day-Markt 31
2.5 Marktteilnehmer 32
3. Strompreisbildungsfaktoren 35
3.1 Einflussfaktoren auf Spotpreise 36
3.1.1 Fundamentale Einflussfaktoren 38
3.1.1.1 Kraftwerksverfügbarkeiten 38
3.1.1.2 Saisonalität und Wetterereignisse 40
3.1.1.3 Einfluss der Windenergie 42
3.1.2 Teilnehmergetriebene Einflussfaktoren 45
3.1.2.1 Anpassungsbedarf von Bandlieferungen an Stundenprofile 45
3.1.2.2 Physikalische Erfüllung finanzieller Futures 46
3.1.2.3 Marktmacht 47
3.2 Einflussfaktoren auf Terminpreise 49
3.2.1 Einfluss der Primärenergieträger 50
3.2.2 Einfluss der CO 2 -Emissionsrechte 51
3.3 Exkurs: Cross-Border-Trading 54
3.3.1 Explizite Auktionen 56
3.3.2 Market Coupling/Implizite Auktionen 57
4. Risiken im Stromgroßhandel 60
4.1 Marktpreisrisiko 61
4.2 Volumenrisiko 62
4.3 Basisrisiko 63
4.4 Liquiditätsrisiko 64
5. Stromportfolio- und Risikomanagement 66
5.1 Theoretische Grundlagen des Portfoliomanagements 66
5.1.1 Modellannahmen 67
5.1.2 Portfoliobildung und Diversifikation 69
5.1.3 Ermittlung effizienter Portfolios 73
///
Inhaltsverzeichnis
5.2 Stromportfoliomanagement 77
5.2.1 Strukturierte Beschaffung als Dienstleistung der Vertriebsseite 78
5.2.2 Strukturierte Beschaffung in einem EVU 82
5.2.3 Schnittstelle zwischen Beschaffung und Vertrieb in einem EVU 88
5.3 Handels- und Risikostrategien 90
5.3.1 Asset Optimierung durch Spread Trading 90
5.3.1.1 Definitionen von Spreads 92
5.3.1.2 Durchführung des Spread-Tradings 92
5.3.1.3 Kraftwerksausfall und Marktpreisrisiko 94
5.3.2 Hedging 94
5.3.2.1 Long- und Short-Hedge 95
5.3.2.2 Cross-Commodity-Hedge 97
5.3.2.3 Delta-Hedging 97
5.3.3 Prop-Trading/Spekulation 99
5.3.4 Spreading 100
5.3.5 Arbitrage 101
6. Fazit 103
Anhang 105
Anhangverzeichnis 105
Literaturverzeichnis 113
B ücher 113
Zeitschriften 123
Internetquellen 126
////
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
AAU Assigned Amount Units Abb. Abbildung ABl. Amtsblatt AG Aktiengesellschaft APX Amsterdam Power Exchange ARA Amsterdam-Rotterdam-Antwerpen Art. Artikel AT Österreich Aufl. Auflage Bd. Band BE Belgien BG Bulgarien BKV Bilanzkreisverantwortlicher bspw. beispielsweise bzw. beziehungsweise ca. circa CDM Clean Development Mechanism CDS Clean Dark Spread CER Certified Emission Reductions CH Schweiz CO 2 Kohlenstoffdioxid CRn Konzentrationsraten CSS Clean Spark Spread CY Zypern CZ Tschechien DA Day-Ahead DB Deckungsbeitrag DB max maximaler Deckungsbeitrag DB min minimaler Deckungsbeitrag DB ziel Ziel-Deckungsbeitrag DE Deutschland Diss. Dissertation /ss
Inhaltsverzeichnis
DIW Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung DK Dänemark DVG Deutsche Verbundgesellschaft e.V. e.V. eingetragener Verein
ebd eben da ECC European Commodity Clearing AG EE Estland EET E.ON Energy Trading EEX European Energy Exchange EFET European Federation of Energy Traders EG Europäische Gemeinschaft ERU Emission Reduction Units ES Spanien ET Energiewirtschaftliche Tagesfragen etc. et cetera ETSO European Transmission System Operators EU ETS Europien Emission Trading System EU Europäische Union EUR Euro EVU Energieversorgungsunternehmen EXAA Energy Exchange Austria Ext. Exchanges f. folgende F.A.Z. Frankfurter Allgemeine Zeitung ff. fort folgende FI Finnland Fn. Fußnote FR Frankreich FRA Forward Rate Agreement FTD Financial Times Deutschland GARCH Generalized Autoregressive Conditional Heteroscedasticity GB Groß Britannien GenCo Generation Companie GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung
ss
Inhaltsverzeichnis
GR Griechenland GW Gigawatt GWh Gigawattstunde h Stunde HfB Hochschule für Bankwirtschaft HHI Herfindahl-Hirschman-Index Hrsg. Herausgeber HU Ungarn i.A.a. in Anlehnung an i.d.R. in der Regel i.e.S. im engeren Sinne i.H.v. in Höhe von i.V.m. in Verbindung mit ICE Intercontinental Exchange IE Irland IEA International Energy Agency IEWT Internationale Energiewirtschaftstagung IfED Institut für Energiedienstleistungen inkl. inklusive IPE International Petroleum Exchange ISDA International Swaps and Derivatives Association ISI Institut für System- und Innovationsforschung ISO International Organization for Standardization IT Italien IWE Institut für Wirtschaftswissenschaft JI Joint Implementation KKW Kernkraftwerke KOM Kommission kV Kilovolt kW Kilowatt KWG Kreditwesengesetz KWK Kraft-Wärme-Kopplung LOP Law of one Price LT Litauen s//
Inhaltsverzeichnis
LTCM Long Term Capital Management LU Luxemburg LV Lettland Min. Minuten Mio. Millionen Mrd. Milliarden MT Malta MtM Mark-to-Market MVP Minimum-Varianz-Portfolio MW Megawatt MWh Megawattstunden n.a. not available NAP Nationale Allokationsplan NBP National Balancing Point NL Niederlande NOR Norwegen Nr. Nummer NTC Net Transfer Capacity o.S. ohne Seitenangaben OTC Over-The-Counter PaR Profit-at-Risk PCMI Price Cost Margin Index PET Primärenergieträger Phelix Physical Electricity Index PL Polen PSI Pivotal Supplier Index PSM Portfolio-Selection-Modell PST Portfolio-Selection-Theorie PT Portugal QELRO Quantified Emission Limitation or Reduction Commitment RBS Royal Bank of Scotland rd. rund RO Rumänien RÖE Rohöleinheit s///
Inhaltsverzeichnis RSI Residual Supply Index S Standard S. Seite SE Schweden SI Slowenien SK Slowakei t Tonne Tab. Tabelle TFC Total Final Consumption TRM Transmission Reliability Margin TSO Transmission System Operator TTC Total Transfer Capacity TWh Terawattstunde u.a. unter anderem UCTE Union for the Coordination of Transmission of Electricity ÜNB Übertragungsnetzbetreiber UK United Kingdom UNFCCC United Nations Framework Convention on Climate Change URL Uniform Resource Locator US United States USA United States of America USD US-Dollar V Volt v. von/m VaR Value-at-Risk VDE Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik e.V. VDI Verein Deutscher Ingenieure Vgl. vergleiche Vol. Volume Vs. Versus W West
Wkt.-dichte Wahrscheinlichkeitsdichtefunktion WTI Western Texas Intermediate z.B. zum Beispiel s////
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Hypothetischer Verlauf der Gesamtlastkurve an einem Werktag im Mai
Abbildung 2: Europäische Strombörsen befinden sich in den unterschiedlichen
Entwicklungsstadien
Abbildung 3: Steigende Kreditrisiken erhöhen Kosten des Handelns
Abbildung 4: Vergleich von OTC- und Spotbörsenpreisen in 2005
Abbildung 5: Entwicklung Spotmarkt vs. Terminmarkt: Jahresverlauf 2008
Abbildung 6: Fundamentale Einflussfaktoren
Abbildung 7: Preisbildung am Spotmarkt nach dem Merit-Order-Prinzip
Abbildung 8: Unelastische Nachfrage und Angebot an der EEX
Abbildung 9: Typischer Verlauf der Lastkurven für den Strombedarf in DE
Abbildung 10: EEX-Spotmarktpreise (Phelix Spot Base und Peak) im Juli 2006
Abbildung 11: Einfluss der Windstromeinspeisung auf die Merit-Order
Abbildung 12: Durchschnittliche Windstromerzeugung in Abhängigkeit
Abbildung 13: Marktkonzentration am EU-Stromgroßhandelsmarkt (nach HHI)
Abbildung 14: CO 2 -Opportunitätskosten im Vergleich zu mittleren
Abbildung 15: Überblick über die Produktionsstrukturen und fundamentale Einflüsse in
den einzelnen EU-Ländern
Abbildung 16: Entwicklung der physikalischen Stromflüsse in Europa
Abbildung 17: Status Quo der EU-Regelkonformität der europäischen Grenzen
Abbildung 18: Market Coupling
Abbildung 19: Risikoarten im Stromgroßhandel
Abbildung 20: Auswirkungen der Korrelation auf das Rendite-Risiko-Profil
Abbildung 21: Efficient Frontier
Abbildung 22: Indifferenzkurven für risikoaverse, risikoneutrale
Abbildung 23: Grafische Bestimmung des optimalen Portfolios
Abbildung 24: Zusammensetzung einer Lastgangkurve
Abbildung 25: Preis-Risiko-Diagramm
Abbildung 26: Hypothetische Verteilung der Durchschnittspreise
Abbildung 27: Zusammenwirkung Beschaffung - Vertrieb
Abbildung 28: Clean-Spark- und Dark-Spread-Produkte für 2007,
/yy
Inhaltsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Vergleich OTC- und Börsenhandel 17
Tabelle 2: Teilmärkte und Produkteinsatzmöglichkeiten im Stromgroßhandel 20
Tabelle 3: Arten von Stromterminprodukten 26
Tabelle 4: Futures-Handelsvolumen an den wichtigsten kontinentaleuropäischen
Terminb örsen (Stand 2007) 28
Tabelle 5: Ausfallwahrscheinlichkeiten thermischer Kraftwerke 30
Tabelle 6: Marktteilnehmer und deren Funktionen im Stromgroßhandel 33
Tabelle 7: Korrelationen zwischen Strom-, Gas-, und Ölmärkten sowie innerhalb der
einzelnen Strommärkte vor und mit CO 2 -Handel 53
Tabelle 8: Definitionen für Long- und Short-Positionen 61
Tabelle 9: Long- und Short-Hedge mit finanziellen Futures 96
yy
Inhaltsverzeichnis Symbolverzeichnis
Varianz der Rendite des Portfolios p μ Erwartungswert der Rendite μ p Erwartungswert der Portfoliorendite COV ij Kovarianz der Anlagen i und j M bi Beschaffungsmenge M vi Vertriebsmenge n Anzahl der im Portfolio enthaltenen Anlagen P bi Beschaffungspreis P vi Vertriebspreis R it,jt Rendite der Anlage i, j in der Periode t R pt Rendite des Portfolios p in der Periode t T Anzahl der Perioden U Isonutzenkurve/Indifferenzkurven
Standardabweichung der Rendite
ij Korrelationskoeffizient der Anlage i und j
i relativer Anteil der i-ten Anlage im Portfolio
y//
Einleitung
1. Einleitung
Seit die Menschheit den Sprung in die Industriegesellschaft geschafft hat, zählt die Nutzung von Energie in ihrem weitesten Sinne zu den Primärbedürfnissen jedes Individuums. Die Elektrizitätswirtschaft innerhalb der Energieversorgung kann heutzutage mit dem Zentralnervensystem der modernen Wirtschaft verglichen werden, da die Elektrizität die Basis für Wirtschaftswachstum und Wertschöpfung sowie für die Lebensqualität der Stromkonsumenten in privaten Haushalten darstellt und somit eine
fundamentale Bedeutung für die menschliche Existenz besitzt. 1 Elektrizitätshandel in großen Mengen gab es bereits vor der Deregulierung der Strom-
märkte. 2 Dabei ging es den großen, internalisierten, national oder regional dominanten Energieversorgungsunternehmen (EVU) weniger um gehedgten oder spekulativen Stromhandel bei dem eine verbrauchsinduzierte physische Belieferung nicht immer zwangsläufig im Vordergrund steht, sondern mehr um Stromhandel zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit und Optimierung des eigenen Absatzes, sodass die Funktion eines wettbewerbsorientierten Stromgroßhandels und somit die des Strom-
großhändlers als solche nicht existierte. 3
Die von der EU initiierte Liberalisierung der europäischen Energiemärkte führte dazu, dass der früher übliche, auf Langfristverträgen beruhende Stromhandel zugunsten eines kurzfristigen, direkt von Angebot und Nachfrage abhängenden Handels zurückgedrängt
wurde. 4 Überall dort, wo sich Wettbewerb entwickelt, entstand im Sinne der Wertschöpfungskette 5 der Elektrizitätswirtschaft mit dem Stromgroßhandel ein neues Geschäftsfeld, das eine Mittelfunktion zwischen der Erzeugung und dem Vertrieb an Endkunden übernimmt. 6 Diese Handelsfunktion gibt den Einzelhändler bzw. Groß-
1 Miteinem Betrag von rd. 776 Mio. t. RÖE = 9028 TWh trug elektrischer Strom im Jahr 2006 zu 20,3 % am gesamten Endenergieverbrauch (TFC - Total Final Consumption) in der Welt bei und erweist sich damit nach Öl als zweitwichtigster Energieträger; Vgl. IEA (2008), S. 29.
2 Dies fand jedoch vorwiegend zwischen EVU benachbarter Versorgungsgebiete auf der Grundlage von Ausgleichsverträgen (Ausgleichslieferungen) statt, die den wechselseitigen Stromtransfer bis zu einer definierten Menge erlaubten und auf dieser Weise eine Kraftwerkseinsatzoptimierung und somit Kostensenkung ermöglichten; Vgl. Borchert, J./Nabe, Ch. (1999), o.S.
3 Vgl. Pschick, A. (2008), S. 1; Spicker, J. (2006), S. 39; Wallbaum, J. (2005), S. 33; Bergschneider, C./Karasz, M./Schumacher, R. (2001), S. 90.
4 Vgl. Wallbaum, J. (2005), S. 33; Bergschneider, C./Karasz, M./Schumacher, R. (2001), S. 89f.; Kraus, M. (2004), S. 1. Auch weiterhin werden langfristige bilaterale Stromlieferverträge abgeschlossen, wobei sich die Preise nun an den laufenden Notierungen auf dem Großhandelsmarkt orientieren; Vgl. Hensing, I./Pfaffenberg, W./Ströbele, W. (1998), S. 156.
5 Diese besteht aus den Stufen Erzeugung, Großhandel, Übertragung und Verteilung sowie Vertrieb inkl. Zählerwesen und Abrechnung; Vgl. Erdmann, G./Zweifel, P. (2008), S. 298.
6 Vgl. Niedrig, T. (2006), S. 5; Spicker, J. (2006), S. 39.
Einleitung
kunden die Freiheit, ihren Bedarf aus zunehmend liquiden und transparenten Groß-
handelsmärkten zu beziehen. 7
Da dem Preis als Wettbewerbsparameter die Schlüsselrolle im neuen Wettbewerb zukommt, sehen sich die Marktteilnehmer erheblich stärkeren Marktpreisrisiken als zuvor ausgesetzt. In diesem Zusammenhang hat die Nutzung von Stromderivaten, wie Futures, Forwards, Optionen sowie Swaps, für Marktteilnehmer indes weitreichende Konsequenzen für das Portfolio- und Risikomanagement herbeigeführt. Dabei werden Stromderivate heutzutage nicht mehr ausschließlich zum Hedging von Marktpreisrisiken, sondern zum Teil auch gezielt zur Erzielung von Arbitrage- und Spekulations-
gewinnen, also im so genannten „Prop-Tradig“ 8 , eingesetzt.
Die vorliegende Arbeit soll die Voraussetzungen für ein zielgerichtetes Handeln auf den Stromgroßhandelsmärkten vermitteln. Zu diesem Zweck wird neben den grundlegenden Bedingungen und Mechanismen des Stromgroßhandels das Portfolio- und Risikomanagement dargestellt, ferner die Strompreisbildungsfaktoren skizziert, des Weiteren die Marktrisiken identifiziert und schließlich die entsprechenden Handels- und Risikostrategien zur Begegnung dieser Risiken erläutert.
So werden im zweiten Kapitel die notwendigen Grundlagen des Stromgroßhandels in ihren wesentlichen, für diese Arbeit relevanten Punkten, dargestellt. Dabei werden zunächst die rechtlichen Rahmenbedingungen der Elektrizitätswirtschaft in groben Zügen aufgezeichnet, bevor auf das stromspezifisches Charakteristikum, die Handelsmöglichkeiten und die Marktplätze im Stromgroßhandel mitsamt ihrer Stromprodukte eingegangen wird. Den Abschluss des Grundlagenteils bildet eine kurze in einer Tabelle zusammengefasste Beschreibung der Marktteilnehmer.
Das dritte Kapitel setzt sich mit den fundamentalen und teilnehmergetriebenen Einflussfaktoren auf Spot- und Terminpreise auseinander, wobei jeweils nur die wichtigsten Faktoren erläutert werden. Da Stromgroßhandel ein internationales Geschäft ist, bildet der Abschluss des dritten Kapitels einen Exkurs zum Cross-Border-Trading, wobei ferner auf die Zuteilungsverfahren für die Übertragungsrechte über eine Grenzkuppelstelle eingegangen wird.
7 Vgl. Spicker, J. (2006), S. 39.
8 Abgekürzt von „Proprietary Trading“ oder auf Deutsch proprietäre Handel, das den spekulativen Eigenhandel eines Handelshauses bezeichnet; Vgl. Spicker, J. (2006), S. 83.
Grundlagen des Stromgroßhandels
Das vierte Kapitel beschäftigt sich mit Risiken im Stromgroßhandel. So wird zu Beginn dieses Kapitels ein Überblick über die Risikotypen, die mit dem Stromgroßhandel verbunden sind, gegeben, um anschließend daran den Fokus auf das Marktrisiko und dessen einzelnen Komponenten zu legen.
Schließlich widmet sich das fünfte Kapitel dem Portfolio- und Risikomanagement im Stromgroßhandel. Dabei werden zunächst die Begriffe Stromportfolio- und Risikomanagement definiert, bevor die theoretischen Grundlagen des Portfoliomanagements dargestellt werden. Darauf aufbauend wird das Stromportfoliomanagement vorgestellt und abschließend auf die unterschiedlichen Handels- und Risikostrategien eingegangen.
2. Grundlagen des Stromgroßhandels
2.1 Rechtliche Rahmenbedingungen
Die strategische Bedeutung der Elektrizitätswirtschaft, die sich aufgrund der geringen
Substitutionsmöglichkeiten im Zusammenhang mit dem durch die Ware Strom 9 ermöglichten Systemzugang zu vielen Verbrauchersystemen ergibt, erklärt den hohen Grad politischer Interventionsbereitschaft bei der Steuerung des Wettbewerbs auf diesem Gebiet. 10
Grundsätzlich gilt im Rahmen der Wirtschaftsordnung der Europäischen Union, dass Wirtschaftsprozesse dezentral privat organisiert werden sollen, wobei sich die Preise
ausschließlich über den Markt bilden. 11 Die Erkenntnis, dass der Wettbewerb am ehesten geeignet ist, Strukturveränderungen herbeizuführen, wurde dem Liberali-sierungsvorhaben zugrunde gelegt. 12 So fand ein grundlegender Umdenkprozess 13 statt, der nicht nur in Europa, sondern weltweit zu beobachten war. 14 Der von der EU initiierte Liberalisierungsprozess hat inzwischen die Funktionsweise der europäischen Strommärkte deutlich verändert, neue Marktchancen geschaffen und die Einführung neuer Produkte und Dienstleistungen herbeigeführt. 15
9 Darüber, dass es sich bei Strom um eine Ware handelt, obwohl er aus physikalischen Gründen kein körperlichen Gegenstand und somit keine Sache ist, besteht in der Rechtsprechung und weiten Teilen der Literatur überwiegend Einigkeit; Vgl. Röhling, A. (2006), S. 433; Müller, L. (2001), S. 3.
10 Vgl. Hensing, I./Pfaffenberg, W./Ströbele, W. (1998), S. 113.
11 Vgl. Hensing, I./Pfaffenberg, W./Ströbele, W. (1998), S. 161.
12 Vgl. Deutsche Bank Research (1998), S. 11.
13 „Jahrzehntelang galt die These vom Vorliegen natürlicher Monopole in der Versorgungswirtschaft als unantastbar.“; Deutsche Bank Research (1998), S. 11.
14 Schrittmacher der Liberalisierung waren Länder wie Australien, Neuseeland, die USA und Chile. In Kontinentaleuropa übernahmen die skandinavischen Länder eine Vorreiterrolle bei der Neuausrichtung; Vgl. Deutsche Bank Research (1998), S. 11.
15 Vgl. EU-KOM (2006a), S. 2.
Grundlagen des Stromgroßhandels
„Ein funktionierender Wettbewerb setzt voraus, dass der Netzzugang nicht diskri-
minierend, transparent und zu angemessenen Preisen gewährleistet ist.“ 16 Die Voraussetzung für den gleichberechtigten Netzzugang für alle Marktteilnehmer und somit überhaupt für den liberalisierten Stromhandel wurde insbesondere durch neugefasste bzw. konkretisierte Regeln bei Netzzugang sowie durch das so genannte „Legal
Unbundling“ 17 geschaffen. So werden die Fernleitungs- und Verteilnetze nun getrennt und in rechtlich selbstständigen Unternehmen betrieben. 18
Im Folgenden wird die Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie, die Emissionshandelsrichtlinie sowie die Verordnung über die Netzzugangsbedingungen für den grenzüber-
schreitenden Stromhandel in ihren Kernpunkten kurz skizziert. 19
2.1.1 Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie
Vorangetrieben durch die EU-Kommission erlebt der europäische Elektrizitätsmarkt einen massiven, grundlegenden Paradigmenwechsel 20 , welcher sowohl für die Marktteilnehmer als auch für die Europäische Union selbst eine große Herausforderung schafft. Das primäre Ziel der EU-Kommission ist die Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen für eine sichere Energieversorgung zu wettbewerbsfähigen Preisen auf den europäischen Gas- und Elektrizitätsmärkten, also ein gut funktionierender, wettbewerb-
lich organisierter Energiebinnenmarkt. 21 So wurde in Brüssel erkannt, dass trotz der EU-Richtlinie 1996/92 22 , mit der die Grundlage für die Liberalisierung des Elektrizitätsmarkts gelegt wurde, das Ziel eines wettbewerblich organisierten Elektrizitätsbinnen-
marktes in Europa noch nicht erreicht wurde. 23 Daraufhin wurde im Jahr 2003 die
16 EU-KOM (2003a), o.S.
17 Rechtliche Entflechtung.
18 Vgl. Craul, M. et al. (2006), S. 30f.; Schwarz, H./Lang, C. (2006), S. 1.
19 Um einen harmonisierten Strombinnenmarkt zu erreichen, werden von Brüssel nicht nur gesetzliche Regelungen erlassen, sondern auch regelmäßig ein Market-Screening durchgeführt, dessen Ergebnisse in Benchmark-Berichten öffentlich publiziert werden. Die Benchmark-Berichte von der EU-Kommission sind unter dem folgenden Link abrufbar:
http://ec.europa.eu/energy/gas_electricity/benchmarking_reports_en.htm, (03.04.2009).
20 Vgl. Kapitel 1 (Einleitung).
21 Vgl. EU-KOM (2006a), S. 2.
22 Europäisches Parlament und Europäischer Rat: Richtlinie 96/92/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 1996 betreffend gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt, ABl. EU Nr. L 27, v. 30.01.1997.
23 Erste Versuche zur Schaffung eines gemeinsamen europäischen Strombinnenmarktes gab es schon im Zuge der Vorarbeiten für die Vollendung des EG-Binnenmarktes 1992, wobei die ersten Vorschläge für eine Marktöffnung bereits 1987 von der EU-Kommission entwickelt wurden; Vgl. Gröner, H./Sauer, G. (1994), S. 332f.
Grundlagen des Stromgroßhandels
Richtlinie 2003/54 24 , auch Beschleunigungsrichtlinie genannt, erlassen, um die Liberalisierungsbemühungen in den einzelnen Mitgliedsländern voran zu treiben. Dabei hat sich die EU-Kommission neben der Beschleunigung und Harmonisierung der Liberalisierung auch die vollständige Öffnung der europäischen Elektrizitätsmärkte für alle Mitgliedsländer 25 ab 1. Juli 2007 zum Ziel gesetzt, also den grenzüberschreitenden Stromgroßhandel. 26
2.1.2 Emissionshandelsrichtlinie
Nachdem in den USA bereits in den 80er Jahren das umweltpolitische Klimaschutzinstrument handelbarer Emissionsrechte zur Begrenzung der Emissionen von Schwefeldioxid eingeführt wurde, spielt das EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS) nach dem Prinzip Cap & Trade seit 2005 eine zentrale Rolle in der europäischen Klimapolitik. 27 So wurde mit der EU-Richtlinie 2003/87/EG 28 ein wirtschaftlich effizientes Werkzeug zur Vermeidung von Treibhausgasemissionen geschaffen. 29 Hintergrund für die Einführung des EU-ETS war das Kyoto- Protokoll von 1997, das zunächst die Reduktionsziele für die Jahre 2008 bis 2012 setzte. Demzufolge verpflichteten sich die Mitgliedstaaten der erweiterten EU-25 gemeinsam den Ausstoß an Treib-
24 EuropäischesParlament und Europäischer Rat: Richtlinie 2003/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2003 über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 96/92/EG, ABl. EU Nr. L 176, v. 17.07.2003. Die Richtlinie musste bis zum 1. Juli 2004 in nationales Recht umgesetzt werden.
25 Im Bezug auf die Marktöffnung lassen sich die EU - Mitgliedsländer in drei Gruppen unterteilen. Zu der Gruppe 1 gehören DE, AT, FI, SE und GB. Diese sind Vorreiter bei der Einführung des Wettbewerbs, da sie den Markt rascher vollständig geöffnet haben als die Richtlinie vorschrieb. Zu der 2. Gruppe gehören DK, NL, IE und ES. Diese Länder nehmen eine mittlere Position zwischen Bewahren der gewohnten Versorgungsstrukturen und schneller Marktöffnung. Die Gruppe 3 besteht aus Verteidigern alter Strukturen mit minimalen Marktöffnungen. Dazu gehören Länder wie FR, BE, IT, GR und PT; Vgl. Hake, J./Rath-Nagel, S./Vögele, J. (2002), S. 608.
26 Zusammenfassung der wichtigsten Vorgaben: Öffnung der Märkte bis zum 01. Juli 2007; die Umsetzung der Vorschriften zu Unbundling/Entflechtung sowie zu dem Umgang mit Kapazitätsengpässen an den Grenzen (Engpassmanagement); Vgl. Krisp, A. (2007), S. 41; EU-KOM (2003a), o.S.
27 Vgl. Erdmann, G./Zweifel, P. (2008), S. 345, 353.
28 Europäisches Parlament und Europäischer Rat: Richtlinie 2003/87/EG vom 13. Oktober 2003 über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 96/61/EG des Rates, ABL. EU Nr. L 275/32 v. 25.10.2003.
29 Der Grad der Verbesserung der Umweltqualität hängt von der Schärfe der gewählten Umweltziele ab.
Dabei lassen sich durch Emissionshandel an sich keine Emissionen vermeiden, sondern ein vorgegebenes Emissionsziel wird mit minimalen Kosten erreicht. Mit anderen Worten bewirkt Emissionshandel (Trade) unter Ausnutzung der Marktmechanismen (Angebot und Nachfrage), dass die zu Erreichung eines bestimmten Umweltziels erforderlichen Emissionsminderungen (Cap) dort realisiert werden, wo sie mit den geringsten Kosten verbunden sind. Somit können die Emittenten mit hohen Vermeidungskosten die überschüssigen CO 2 -Zertifikate verkaufen und die Emittenten mit den niedrigen Vermeidungskosten dieselben erwerben, um über ihre anfangs zugeteilte Emissionsmenge hinaus emittieren zu dürfen; Vgl. Fraunhofer ISI (2005), S. 68.
Grundlagen des Stromgroßhandels
hausgasen 30 im Durchschnitt um 8 % gegenüber dem Basisjahr 1990 zu mindern. Dabei einigten sich die einzelnen Mitgliedstaaten auf ein so genanntes „Burden Sharing“ 31 (Lastenteilung). 32
Die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht wurde dadurch gewährleistet, dass jedes der EU-Vertragsstaaten einen nationalen Allokationsplan (NAP) erstellte, in dem das Emissionsbudget auf die zur Teilnahme verpflichteten Anlagen verteilt bzw. die zukünftigen CO 2 -Reduktionspflichten den Anlagenbetreibern zugeordnet wurden. Während in der ersten Handelsperiode von 2005 bis 2007 (so genannte „Vor-Kyoto-Periode“) 95 % der Zertifikate kostenlos zugeteilt werden sollten, werden in der Kyoto-Phase 2008 bis 2012 mindestens 90 % der CO 2 -Kontingente (EU-Allowances, kurz EUA) kostenlos zugeteilt und die restlichen 10 % versteigert. 33 Nur wenige Mitgliedsstaaten haben im NAP I ihren Spielraum genutzt, sodass fast alle Emissionsberechtigungen verschenkt wurden. 34
In der EU sind insgesamt 11.428 energieerzeugende und energieintensive Anlagen zur Teilnahme am Emissionshandel verpflichtet. 35 Nach jedem Jahr müssen die Anlagenbetreiber für die tatsächlich angefallenen CO 2 -Emissionen die entsprechende Menge an Emissionsrechten entwerten. 36 Hält ein Anlagenbetreiber nicht die benötigte Menge an CO 2 -Zertifikaten, so ist je fehlendes Zertifikat eine Strafabgabe fällig. 37 Zusätzlich muss der Betroffene die fehlenden Emissionszertifikate am Markt beschaffen, um diese im Folgejahr nachreichen zu können. Bleibt dagegen noch etwas übrig, kann der Anlagenbetreiber die überschüssige Menge am Markt verkaufen oder zur Pflichterfüllung in
einem anderen Jahr derselben Handelsperiode nutzen („Banking“). 38 Damit in Europa alle Kyoto-Instrumente zur Verfügung stehen, wurde im Oktober 2004 die Richtlinie 2004/101/EG 39 zur Einführung der projektbezogenen Mechanismen, auch
30 Das Protokoll sieht sechs verschiedene Treibhausgase vor, wobei Mengenmäßig das wichtigste Treibhausgas das Kohlendioxid (CO 2 ) ist; Vgl. Panos, K. (2009), S. 117f.
31 Intern gelten dabei deutlich unterschiedliche Ziele. So hat sich DE zu einer Reduktion um 21% bereit erklärt, LU und DK sogar um 28 %.
32 Vgl. Ehrenfeld, W. (2008), S. 105.
33 Vgl. EU-KOM (2003b), o.S.
34 Zu den Zuteilungsmengen für die jeweiligen Handelsperioden siehe Anhang 1.
35 Vgl. FICHTNER Plattform für Emissionshandel (2008), o.S.
36 Vgl. Ulreich, S. (2006), S. 233f.
37 Bußgelder: 1. Handelsperiode: 40 Euro /t. CO2; 2. Handelsperiode: 100 Euro /t. CO2; Vgl. EU-KOM (2003b), o.S.
38 Vgl. Ehrenfeld, W. (2008), S. 107; Panos, K. (2009), S. 117.
39 Europäisches Parlament und Europäischer Rat: Richtlinie 2004/101/EG vom 27. Oktober 2004 zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft im Sinne der projektbezogenen Mechanismen des Kyoto-Protokolls, ABL. EU Nr. L 338/18 v. 13.11.2004.
Grundlagen des Stromgroßhandels
bekannt als EU-Linking-Directive 40 erlassen. Mit dieser Richtlinie wurden Instrumente wie Clean Development Mechanism (CDM) und Joint Implementation (JI) implementiert, 41 um ergänzenden Erwerb von Emissionsgutschriften in das EU-ETS einzubeziehen und somit sämtliche Emissionszertifikate 42 international handelbar zu machen. 43
2.1.3 Verordnung für den grenzüberschreitenden Stromhandel
Im Gegensatz zu den Richtlinien, die in erster Linie nationale Märkte und deren Öffnung avisieren, geht es bei der EU-Verordnung 1228/2003/EG 44 über die Netzzugangsbedingungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel darum, diese Märkte zu verknüpfen, um durch die Intensivierung des europaweiten Stromhandels einen
„echten“ grenzüberschreitenden Wettbewerb zu errichten. 45 Aufgrund der Leitungs-gebundenheit des Stroms 46 stellt eine nicht diskriminierende und marktbasierte Verteilung der knappen Übertragungskapazitäten auf die interessierten Stromhändler 47 bzw. das Engpassmanagement eines der zentralen Probleme für den grenzüberschreiten-den Stromhandel dar. 48
Die EU-Verordnung, die ein Engpass als „[…] eine Situation, in der eine Verbindung zwischen nationalen Übertragungsnetzen wegen unzureichender Kapazität der Verbindungsleitungen und/oder der betreffenden nationalen Übertragungsnetze nicht alle
40 Verbindungsrichtlinie.
41 Die Idee, die hinter den Flexiblen Mechanismen CDM und JI steht, beruht auf dem Gedanken, dass der Treibhauseffekt ein globales Problem darstellt und es eine untergeordnete Rolle spielt, wo die Emissionen letztendlich reduziert werden. Vgl. FICHTNER Plattform für Emissionshandel (2008), o.S. Eine Übersicht über die flexiblen Kyoto-Mechanismen ist dem Anhang 2 zu entnehmen.
42 Eine tabellarische Gegenüberstellung der einzelnen Typen der Emissionszertifikate kann unter dem folgenden Link abgerufen werden:
http://www.dehst.de/cln_090/nn_476494/DE/Register/Emissionsberechtigungen/Emissionszertifikate/Em issionszertifikate.html, (01.04.2009).
43 Das heißt neben EUAs können gleichwertig CERs aus CDM-Projekten (ab 2005) wie auch ERUs aus JI-Projekten (ab 2008) für die Pflichterfüllung im europäischen Emissionshandel verwendet werden. CDM und JI sind derzeit die einzige Möglichkeit, auch andere Treibhausgase, wie z.B. Methan, in das EU-ETS einzubeziehen; Vgl. FICHTNER Plattform für Emissionshandel (2008), o.S; Fraunhofer ISI (2005), S. 704.
44 Europäisches Parlament und Europäischer Rat: Verordnung 1228/2003/EG vom 26. Juni 2003 über die Netzzugangsbedingungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel, ABL. EU Nr. L 176/1 v. 15.7.2003. Diese Verordnung hat seit dem 1. Juli 2004 ihre Geltung und ist unmittelbar anwendbar.
45 Vgl. Kaiser, J. (2007), S. 57.
46 Vgl. Abschnitt 2.2.1 (Physikalische Besonderheiten).
47 Vgl. Unterkapitel 3.3 (Exkurs: Cross-Border-Trading).
48 Da die jeweiligen nationalen Stromnetze ursprünglich nicht zum Zweck des grenzüberschreitenden Stromhandels miteinander verbunden waren (Verbundnetz), sondern zur Steigerung der Versorgungssicherheit, hat einen Anstieg der grenzüberschreitenden Stromflüsse zur Folge, dass nicht alle angemeldeten Transaktionen bewältigt werden können. In diesem Zusammenhang werden die Maßnahmen, die den Netzzugang trotz mangelnder Kapazitäten ermöglichen, als Engpassmanagement bezeichnet; Vgl. CONSENTEC/Frontier Economics (2004), S. 1-4.
Grundlagen des Stromgroßhandels
Stromflüsse im Rahmen des von den Marktteilnehmern gewünschten internationalen
Handels bewältigen kann“ 49 definiert, schreibt den Mitgliedsstaaten erstmals ein gerechtes und wettbewerbsfreundliches Engpassmanagement auf den Verbindungsleitungen (Interkonnektoren) vor.
Zusammenfassend können die Eckpunkte dieser Verordnung folgendermaßen dar-
gestellt werden: 50
- Engpassmanagement-Methoden müssen kurzfristige Engpässe auf marktorientierte wirtschaftlich effiziente Weise beseitigen;
- Sie müssen Investitionsanreize für Erzeugung und Netze schaffen;
- Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB/TSO 51 ) müssen gerechte und transparente Standards für Engpassmanagement-Methoden festlegen sowie bestimmte technische Daten der Netze veröffentlichen, speziell bezüglich ihrer Auslastung;
- Die unterschiedliche Behandlung verschiedener grenzüberschreitender Stromflüsse muss auf ein Mindestmaß beschränkt werden;
- Die Netzzugangstarife müssen von der Übertragungsrichtung abhängig gemacht werden;
- Die den ÜNB zur Verfügung stehenden Kapazitäten müssen mit möglichst hoher Verbindlichkeit angeboten werden;
- Da sich die Nutzung von Verbindungsleitungen auf beiden Seiten einer Landesgrenze auf die Stromflüsse auswirkt, sollen Engpassmanagement-Verfahren nicht einseitig entwickelt werden.
2.2 Stromspezifisches Charakteristikum
Da Strom als Endenergieträger 52 eine Reihe von physikalischen und technischen Besonderheiten aufweist, die für das Verständnis der Funktionsweise der Märkte bzw. für eine Organisation des Stromhandels von großer Bedeutung sind, wird in diesem Unterkapitel ein kurzer Überblick über diese gegeben.
49 EU-KOM (2003), Art. 2 Abs. 2 c).
50 Vgl. Kaiser, J. (2007), S. 63; Winkler, R. (2004), F. 6; EU-KOM (2003), Anhang.
51 Transmission System Operator (TSO) ist ein englischer Begriff für Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB).
52 Endenergie wird in einem Energieumwandlungsprozess (z.B. in einem Kraftwerk) aus Primärenergie (Bruttoenergien) gewonnen und stellt die an die Endnutzer für energetische Zwecke gelieferte Energie dar; Vgl. Panos, K. (2009), S. 1; Erdmann, G./Zweifel, P. (2008), S. 24-28.
Grundlagen des Stromgroßhandels
2.2.1 Physikalische Besonderheiten
Physikalisch ist Strom (Elektronenfluss) als geordnete Bewegung der Ladungen (Elektronen) von Minus- zum Pluspol in elektrischen Leitern (Spannungsquelle) definiert. 53 Das Produkt aus Stromstärke (Ampere) und Spannung (Volt) wird als elektrische Leistung bezeichnet. Dieses stellt eine in einem vorgegebenen Zeitintervall umgesetzte Energie (verrichtete Arbeit) dar und wird in Kilowatt (kW) oder Megawatt (MW) gemessen. Strom als handelbares Gut und Erzeugnis der Elektrizitätswirtschaft stellt hingegen eine elektrische Arbeit gemessen in Kilowattstunden 54 (kWh) oder Megawattstunden (MWh) dar, die als eine pro Zeiteinheit (i.d.R. eine Stunde) beanspruchte elektrische Leistung (Last) aufgefasst werden kann. 55 Zu den physikalischen Besonderheiten der Handelsware Strom gehören Leitungs-gebundenheit und praktisch fehlende, abgesehen von Pumpspeicherkraftwerken,
Speicherungsmöglichkeit. 56 Aufgrund der Leitungsgebundenheit kann Strom nur mittels spezieller Leitungsnetze 57 transportiert werden, die ein natürliches Monopol bilden, das insofern nicht angreifbar ist. 58 Als Folge der nicht gegebenen Lagerfähigkeit von Strom muss die Erzeugung und Verbrauch von Strom, also Einspeisung und Entnahme,
simultan stattfinden. 59 Dabei müssen die Kraftwerks- und Netzübertragungskapazitäten so ausgestaltet sein, dass sie auch den Spitzen- sowie Ausgleichsenergiebedarf und
53 Es gibt keinen direkten Elektronenfluss vom Erzeuger zum Verbraucher, sondern eine Elektronenverschiebung von Gebieten, in denen Stromüberschuss herrscht (Minuspol) zu Mangelgebieten, in denen eine Unterversorgung entsteht (Pluspol). Somit kann es sein, dass es bei einer Cross-Border-Strom-Transaktion in einem Verbundnetz die Lastflüsse entstehen, die nicht nur der exportierende und importierende Staat betreffen, sondern auch Staaten, die nicht direkt an der jeweiligen Transaktion beteiligt sind; Vgl. Kaiser, J. (2007), S. 59, 62; Zinow, B. (1991), S. 28.
54 Somit ist eine Kilowattstunde (kWh) diejenige Energiemenge, die ein Gerät mit einer Leistung von einem Kilowatt (kW) während einer Stunde abführt; Vgl. Erdmann, G./Zweifel, P. (2008), S. 16.
55 Vgl. Erdmann, G./Zweifel, P. (2008), S. 292f; Wallbaum, J. (2005), S. 34f.
56 Das Speichern von Strom ist in engen Grenzen in Wasserkraftwerken, Pumpspeichern und Batteriespeichern möglich. Allerdings erlauben die dabei erzielten Wirkungsgrade lediglich einen bedingten wirtschaftlichen Nutzen. Aus diesem Grund werden bspw. Pumpspeicher zum Abfahren von Spitzenlasten verwendet, um zu einem gewünschten Zeitpunkt sehr schnell eine große Menge an Strom bereitstellen zu können; Vgl. Ulreich, S. (2006), S. 205f; Spicker, J. (2006), S. 41; Niedrig, T. (2006), S. 11.
57 Diese werden je nach Spannungsebene unterteilt: 220/380 Kilovolt-(kV)-Höchstspannungsnetze für den Ferntransport; 35/110 kV-Hochspannungsnetze für den überregionalen Transport; 1/30 kV-Mittelspannungsnetze für die regionale Verteilung; 220/380 Volt-(V)-Niederspannungsnetze für die Feinverteilung; Vgl. Erdmann, G./Zweifel, P. (2008), S. 295.
58 Vgl. Graznow, S. (2007), S. 22; Büdenbender, U. (1995), S. 43. In einem liberalisierten Markt wird ein konstantes Nachregeln der Frequenz und der Spannung im Versorgungsnetz der ÜNB, als verbleibende, natürliche Monopolfunktion überlassen; Vgl. Niedrig, T. (2006), S. 11. Ein wettbewerbsfähiger Strommarkt erfordert daher, dass alle Marktakteure gleichermaßen zu gerechten, transparenten und diskriminierungsfreien Konditionen Zugang zu den Netzen haben; Vgl. Spicker, J. (2006), S. 40. Die staatliche Aufsicht muss also den Netzbereich kontrollieren, um den Missbrauch von Marktmacht zu verhindern, indem Regelungen über einen Zugang Dritter zu bereits bestehenden Leitungsnetzen erlassen werden; Vgl. Erdmann, G./Zweifel, P. (2008), S. 298; Kaiser, J. (2007), S. 58.
59 Vgl. Graznow, S. (2007), S. 22; Gerke, W./Hennis, M./Schäffner, D. (2000), S. 13.
Grundlagen des Stromgroßhandels
somit jederzeitige Stromversorgung sicherstellen können. Im Gegenfall könnte eine
Übernachfrage den Zusammenbruch des gesamten Netzes verursachen. 60 Die Aufgabe der Gewährleistung der Netzsicherheit (Überwachung und Steuerung von Ein- und Ausspeisungen aus dem Netz) gehört zu den Systemdienstleistungen der Verbundnetzbetreiber. Diese werden durch die Anwendung eines zwischen den UCTE-
Mitgliedern 61 abgestimmten, mehrstufigen Verfahrens zur Netzregelung 62 wahrgenommen. 63
2.2.2 Netzbetrieb
Aus technischer Sicht bezeichnet der physische Stromgroßhandel den Stromaustausch
auf der 380/220 Kilovolt-(kV)-Höchstspannungsebene. 64 Der Kraftwerkseinsatz und der Netzbetrieb erfolgen auf Basis von Fahrplänen, die von den Bilanzkreisverantwortlichen für jede Viertelstunde des nachfolgenden Tages erstellt werden. Die Fahrpläne selbst werden auf Basis von Lastprofilen (ausgedrückt durch eine Lastkurve) aufgestellt, die auf der Grundlage von Wetterprognosen und sonstigen Lastverlauf beeinflussenden Ereignissen erstellt werden. 65 Ein Lastprofil gibt an, welche Last ein Verbraucher in jede Viertelstunde des Lieferzeitraumes (z.B. ein Kalenderjahr) entnimmt, also sein
60 Vgl. Erdmann, G./Zweifel, P. (2008), S. 291, 295; Büdenbender, U. (1995), S. 44f.
61 Union for the Coordination of Transmission of Electricity - UCTE ist die Vereinigung für die Koordination des Stromtransports in Kontinentaleuropa. Mitglieder sind Unternehmen, deren synchron zusammengeschlossene Stromnetze 24 europäische Staaten umfassen; Vgl. UCTE (2009), o. S. Der nordische Verbund - NORDEL umfasst Netze aller skandinavischen Länder. GB und IE weisen ein eigenes Verbundnetz aus, sind jedoch wie das NORDEL über Meereskabelverbindungen mit UCTE verbunden; Vgl. Kaiser, J. (2007), S. 59. Ebenfalls angebunden an UCTE sind auch die so genannten CENTREL-Staaten: CZ, HU, PL und SK; Vgl. Schiffer, H. (2008), S. 264. Das 380/220 kV-Höchstspannungsnetz bei allen UCTE-Mitgliedern ist nach dem sogenannten „n-1-Kriterium“ ausgelegt. Das heißt die Versorgungssicherheit/-kontinuität ist sichergestellt, solange nur ein einziges Betriebsmittel, z.B. Kraftwerk oder Stromleitung, ausgefallen ist; Vgl. Erdmann, G./Zweifel, P. (2008), S. 296; ETSO (2000), S. 10f; DVG (2000), S. 31f.
62 Die Frequenzregelung (Netzfrequenz bei 50 Hertz) benötigt im Wesentlichen drei Regelenergiearten: Primär- und Sekundärregelenergie sowie Minutenreserve. Die Primärregelung wird automatisch dezentral bei den beteiligten Kraftwerken bei Frequenzabweichungen nach wenigen Sekunden aktiviert, um sicherzustellen, dass die Fahrpläne über die Grenzen von Regelzonen eingehalten werden. Die Sekundärregelleistung wird ebenfalls automatisch, spätestens innerhalb von 10 Minuten, vollständig aktiviert und muss die Primärregelreserve ersetzen, damit diese wieder vollständig zur Verfügung steht. Die Minutenreserve muss innerhalb von 15 Minuten aktiviert werden, um die Sekundärreserve bei länger andauernden Störungen abzulösen. Dabei beträgt die maximale Einsatzdauer der Minutenreserve eine Stunde. Danach ist der Verursacher der Störung für die entsprechende Anpassung der Fahrpläne verantwortlich; Vgl. ET (2007), S. 40f; Schuster, A. (2006), S. 528.
63 Vgl. Droste-Franke, B. et al. (2009), S. 247; Erdmann, G./Zweifel, P. (2008), S. 297f., 332; Schuster, A. (2006), S. 527f.
64 Vgl. Erdmann, G./Zweifel, P. (2008), S. 295; Wallbaum, J. (2005), S. 35.
65 Vgl. Panos, K. (2009), S. 406f; Pilgram, T. (2007), S. 118.
Grundlagen des Stromgroßhandels
Stromverbrauch. 66 Ein Fahrplan gibt für jede Viertelstunde innerhalb der Dauer einer entsprechenden Übertragung an, wie viel elektrischer Leistung (Last) zwischen Bilanzkreisen ausgetauscht bzw. am Einspeise-/Entnahme-Knoten eingespeist/entnom-men wird. 67
Bilanzkreise sind virtuelle Bilanzierungseinheiten, die es ermöglichen, Handelsgeschäfte mit physischer Erfüllung auf der Großhandelsebene und die daraus resultierende physische Stromflüsse aufeinander abzubilden. 68 Jeder Lieferant, egal ob Erzeuger- oder Verbraucherlieferant und jeder Stromhändler in jeder Regelzone 69 , in der er tätig ist, muss einem Bilanzkreis angehören. Pro Bilanzkreis gibt es immer ein
Bilanzkreisverantwortlicher (BKV). Grundsätzlich ist jeder Großhändler ein BKV. 70 So gibt es spezielle Börsenbilanzkreise, die für die Abwicklung von börslichen Spot-marktgeschäften verwendet werden. 71 Geschäfte mit physischer Erfüllung werden als Fahrplanlieferungen zwischen verschiedenen Bilanzkreisen dargestellt und dem Netzbetreiber übermittelt. Der ÜNB überprüft die Konsistenz der von verschiedenen Großhändlern (BKV) eingereichten Fahrpläne bzw. kontrolliert auch die Überein-stimmung von eingereichtem Fahrplan und tatsächlichem Energiefluss. 72 Da die Ein-und Ausspeisungen jeweils pro Bilanzkreis saldiert werden, muss der ÜNB selbst dann
nur die verbleibende Differenzmenge durch Ausgleichs-/Regelenergie ausgleichen. 73 Somit stellen die Fahrpläne das informative Bindeglied zwischen der Handels- und der physikalischen Ebene dar. Mit deren Hilfe werden in einem standardisierten Verfahren
66 Vgl. ET (2007), S. 33; Pilgram, T. (2007), S. 107.
67 Vgl. ET (2007), S. 27.
68 Vgl. ET (2007), S. 20.
69 Verbundnetzbetrieb erfolgt in Regelzonen. Eine Regelzone ist ein abgegrenztes geographisches Gebiet, für dessen Gleichgewicht von Ein- und Ausspeisungen im Stromnetz, also Primär- und Sekundärregelung sowie Minutenreserve, jeweils ein einziger ÜNB gemäß UCTE verantwortlich ist. In jeder Regelzone gibt es zwischen 100 bis 200 Bilanzkreise; Vgl. ET (2007), S. 41. Bspw. Deutschland ist zurzeit in vier Regelzonen aufgeteilt. Die ÜNB in Deutschland sind: RWE Net AG; E.ON Netz GmbH; EnBW Transportnetze AG; Vattenfall Europe Transmission GmbH. Aus ökonomischer Sicht, auch wenn einzelne Netzteile unterschiedlichen Eigentümern gehören, stellt das Verbundnetz ein unteilbares Gut dar. Denn nach den Kirchhoff’schen Gesetzen hängt jeder Elektrizitätsfluss zwischen einem Einspeise- und einem Ausspeisepunkt von den elektrischen Widerständen der einzelnen Leitungsabschnitte ab, sodass immer alle Leitungen des Verbundnetzes beansprucht werden. Das heißt der Stromfluss (Elektronenfluss) richtet sich danach, wo der geringste Widerstand im Netz vorhanden ist; Vgl. Erdmann, G./Zweifel, P. (2008), S. 296f; Kaiser, J. (2007), S. 59; Bardt, H. (2005), S.30; Büdenbender, U. (1995), S. 300. So würden sich die Auswirkungen einer Betriebsstörung nicht alleine auf das Netz, z.B. in Deutschland, begrenzen, sondern auf alle Netze der Verbundpartner ausweiten können; Vgl. Swider, D. (2006), S. 6.
70 Vgl. Spicker, J. (2006), S. 51; Wagner, E. (2005), S. 60.
71 Auf dieser Weise können auch reine Stromhändler, die eigentlich keinen physischen Strom benötigen, jedoch von Marktpreisschwankungen profitieren wollen, an dem als physisches bezeichneten Handel teilnehmen, und zwar ohne den Abschluss der Netzanschluss- und Netznutzungsverträge; Vgl. Pilgram, T. (2006), S. 317f.
72 Vgl. ET (2007), S. 20.
73 Vgl. Spicker, J. (2006), S. 51; Wagner, E. (2005), S. 60.
Grundlagen des Stromgroßhandels
die Informationen über die Austauschbeziehungen zwischen den einzelnen Bilanz-
kreisen dem jeweiligen ÜNB mitgeteilt. 74
Abstrahiert von diesen physikalischen und technischen Besonderheiten stellt Strom insbesondere auf Großhandelsebene hinsichtlich der Produktspezifika ein homogenes, absolut austauschbares Gut dar, welches als ein klassisches Commodity angesehen werden kann und somit die Grundbedingung der Standardisierung für einen funktionsfähigen Termin- und Spotmarkthandel bestens erfüllt. 75
2.2.3 Lasttypen
Allgemein kann zwischen zwei Lasttypen unterschieden werden. Die Unterscheidung hinsichtlich der Lasttypen in Grundlast (Baseload) und Spitzenlast (Peakload) ist in erster Linie Ergebnis des Stromverbrauchs sowie der bestehenden Kraftwerksland-
schaft. 76 Nun wird als Beispiel ein hypothetischer Gesamtlastverlauf an einem Werktag betrachtet (Vgl. Abb. 1).
Abbildung 1: Hypothetischer Verlauf der Gesamtlastkurve an einem Werktag im Mai
Es fällt auf, dass der Stromverbrauch in den Peak-Stunden höher ist. Somit liegen auch die Preise für Spitzenlast auf einem höheren Niveau, wobei die teuerste Stunde meistens die Stunde 12 ist, also von 11 bis 12 Uhr, weil zu diesem Zeitpunkt Mittagessen zu-
74 Vgl.Pilgram, T. (2006), S. 318.
75 Vgl. Niedrig, T. (2006), S. 11; Spicker, J. (2006), S. 39; Wallbaum, J. (2005), S. 35.
76 Kraftwerke, insbesondere größere, können wirtschaftlich nur unterbrechungsfrei für mehrere Stunden auf einer Leistungsstufe betrieben werden; Vgl. Pilgram, T. (2006), S. 313.
Grundlagen des Stromgroßhandels
bereitet wird. Dagegen ist in den späten Nachtstunden der Verbrauch bzw. der Preis am niedrigsten.
Da die Stromkonsumenten ihren Verbrauch meistens nur geringfügig ändern bzw. durch
andere Energieformen substituieren können 77 , ist die Preiselastizität der Stromnachfrage sehr gering. 78 Entsprechend können die Strompreise für bestimmte Stunden an unterschiedlichen Tagen stark schwanken und die Preise für die prompte Lieferung erheblich voneinander abweichen. 79 Um die Nachfragespitzen ausgleichen zu können, muss eine Reservekapazität 80 an Erzeugung für technische Nicht-Verfügbarkeiten der Kraftwerksleistung (Kraftwerksrevisionen und so genannte „Blackouts“) 81 vorgehalten werden. 82 Dies hat zur Folge, dass die kurzfristige Anpassung zwischen Angebot und Nachfrage aufgrund der vorerst beschränkten Möglichkeiten der nachfrageseitigen Laststeuerung primär durch das Angebot erfolgt und die Nachfragekurve sich aus dem erwarteten Stromkonsum plus der notwendigen Kapazitätsreservehaltung der Kraftwerke
zusammensetzt. 83
2.3 Handelsmöglichkeiten auf der Höchstspannungsebene
Auf den liberalisierten Stromgroßhandelsmärkten werden bestimmte Stromprodukte außerbörslich/bilateral oder börslich gehandelt. Dabei kompensieren beide Formen des Stromhandels die Schwächen des anderen, d.h. beide ermöglichen ein optimales Kombinieren von börslichen mit bilateralen Stromprodukten.
2.3.1 OTC-Stromhandel
Der im Vergleich zum Börsenhandel volumenmäßig größere bilaterale Stromgroß-handel, der so genannte „Over-The-Counter-Market“ (OTC-Markt), umfasst den außerbörslichen Handel mit nicht standardisierten Stromprodukten/-kontrakten, die exakt den
77 Die Substitution von Strom bei den Konsumenten durch andere Energieformen ist normalerweise nur durch Neuinvestitionen möglich. Diese sind häufig technisch bzw. wirtschaftlich nicht sinnvoll; Vgl. Nickel, M./Walter, B. (2005), S. 3f.
78 Vgl. Nickel, M./Walter, B. (2005), S. 3; Bäumereich, G./Siemens, B. (1997), S. 598.
79 Vgl. Niedrig, T. (2006), S. 11; Zur Veranschaulichung: Die annualisierten täglichen Volatilitäten liegen zwischen 250 bis 400 %. Zu Spitzenpreis-Zeiten nach dem Enron-Debakel kletterten diese sogar auf über 1000 %; Vgl. Ellwanger, N./Mangelmann, T. (2003), S. 17.
80 Die normale Kapazitätsreserve bewegt sich zwischen etwa 2-30 % der Gesamtkapazität; Gerke, W./Hennis, M./Schäffner, D. (2000), S. 14.
81 Vgl. Unterabschnitt 3.1.1.1 (Kraftwerksverfügbarkeiten).
82 Vgl. Gerke, W./Hennis, M./Schäffner, D. (2000), S. 13f.
83 Vgl. Erdmann, G./Zweifel, P. (2008), S. 295; Gerke, W./Hennis, M./Schäffner, D. (2000), S. 14.
Grundlagen des Stromgroßhandels
individuellen Bedürfnissen und Vorstellungen der Kontrahenten entsprechen. Das heißt
sie bieten generell gute Möglichkeiten eine konkrete Lastdeckung zu erreichen 84 , da die Fahrpläne ziemlich genau konfiguriert werden können. 85
Der OTC-Markt ist im Gegensatz zu einer Börse nicht lokalisiert, bzw. er besitzt keine festen Handelszeiten, sodass die Geschäfte bilateral als „Direkthandel“ via Telefon/Fax,
über Broker oder über Online-Handelsplattformen abgeschlossen werden. 86 Dabei verhandeln die Counterparts die Vertragsspezifika der Lieferbedingungen wie Preis,
Liefermenge, Lieferzeitpunkt 87 , Lieferort (Netzknoten 88 ) oder Vertragslaufzeit vor Vertragsabschluss. Das heißt es besteht immer ein zeitlicher Abstand zwischen Handel und Lieferung, sodass jeder OTC-Vertrag, streng genommen, ein „Forward-Agreement“, also eine Vereinbarung über eine Erfüllung in der Zukunft, darstellt. 89 Dem Vorteil eines individuellen Zuschnitts steht der Nachteil der relativ hohen Transaktionskosten durch die notwendigen Spezifizierungen im Rahmen der Vertrags-verhandlungen gegenüber. 90 Daher wird bei den Vertragsverhandlungen häufig auf die Rahmenverträge zurückgegriffen, um die Transaktionskosten zu senken bzw. die
Verhandlungen zu beschleunigen sowie die Risiken zu minimieren. 91 Der mit Abstand gebräuchlichste Rahmenvertrag im physischen OTC-Stromhandel ist der EFET-Rahmenvertrag, der die sonst schwierig handelbare OTC-Forwards zum Teil standardisieren lässt. 92 Der außerbörsliche derivative bzw. finanzielle OTC-Stromhandel vollzieht sich üblicherweise auf der Grundlage von ISDA 93 -Stromhandelsverträgen. 94
84 Dazu gehört das sogenannte Fahrplanprodukt, auch der fixe Fahrplan genannt, bei dem über einen definierten Zeitraum für jede Stunde (Stunden-Fahrplan) oder Viertelstunde (Viertelstunden-Fahrplan) ein einzelner Leistungswert festgeschrieben wird; Vgl. Lerch, F. (2006), S. 37.
85 Vgl. ET (2007), S. 38; Lokau, B./Ritzau, M. (2005), S. 67.
86 Vgl. ET (2007), S. 38; Gerade in Deutschland lief in 2006 der größte Teil des Geschäftes, also über 80 % des gehandelten Volumens, über Broker und ihre elektronischen Handelsplattformen. Vielleicht 15 oder 16 % der physischen Umsätze entstanden an der EEX, die allerdings als einzige veröffentlicht werden; Vgl. Niedrig, T. (2006b), o.S.
87 Aufgrund der Nicht-Speicherbarkeit von Strom stellt der Lieferzeitpunkt das entscheidende Kriterium für die Beschreibung eines Stromproduktes dar; Vgl. Niedrig, T. (2006), S. 11.
88 Netzknoten ist eine Netzverbindungsstelle oder Kuppelstelle von Höchstspannungsleitungen, die auch Hub genannt wird.
89 Vgl. Borchert, J./Nabe, Ch. (1999), o.S.
90 Vgl. ebd.
91 Vgl. Granzow, S. (2007), S. 32.
92 EFET steht für „European Federation of Energy Traders“. Der EFET-Rahmenvertrag wird regelmäßig vor Aufnahme der Geschäftsbeziehung zwischen den Vertragsparteien vereinbart, und, wie der Name schon sagt, begründet selbst keine Liefer-, Abnahme-, Zahlungs- oder sonstige Pflichten, sondern ist so konzipiert, dass er sämtliche Regeln über das Zustandekommen der späteren Einzeltransaktionen zwischen den Vertragsparteien trifft, sobald diese ein „Individual Contract“ miteinander abschließen; Vgl. Droste-Franke, B. et al. (2009), S. 250; Liesenhoff, M. (2006), S. 468.
93 ISDA steht für „International Swaps and Derivatives Association“; Vgl. mehr dazu unter www.isda.org, (04.05.2009).
94 Vgl. Pschick, A. (2008), S. 40.
Grundlagen des Stromgroßhandels
Andererseits birgt sich im bilateralen OTC-Handel auch das Ausfall-/Kreditrisiko 95 , das grundsätzlich jede Vertragspartei trägt.
2.3.2 Börsenhandel
Eine Börse wird allgemein als eine organisierte, örtlich konzentrierte, anonymisierte Marktveranstaltung definiert. Die gehandelten Kontrakte sind standardisiert. Als Vertragspartner tritt die Strombörse auf, sodass das Ausfall-/Kreditrisiko weitgehend minimiert wird. 96 Außerdem reduziert die Existenz einer Strombörse, genauer einer Spotbörse, die Mengenrisiken der Marktteilnehmer. Das heißt ein Händler kann die überschüssigen oder fehlenden Mengen an der Börse schnell und unkompliziert
handeln. 97
Der institutionalisierte Börsenhandel stellt die Markttransparenz für alle Marktteilnehmer dar und erfüllt somit die entscheidende Informationsfunktion, die auch für den OTC-Markt relevant werden kann. 98 Im Vergleich zum bilateralen Handel, bei dem sich Liquidität auf eine Vielzahl unterschiedlicher Stromprodukte verteilt, gewährleistet die Börse durch Standardisierung der Produkte sowie Konzentration von Orders und Informationen eine höhere Liquidität bzw. Fungibilität. Die Tatsache, dass eine Strombörse immer als Counterpart auftritt, ermöglicht eine Anonymität des Handels, d.h. die Möglichkeit des Abschlüsses von Lieferverträgen ohne Rücksichtnahme auf etablierte Vertragsbeziehungen, was insbesondere bei großen Aufträgen für die
Marktteilnehmer von Interesse ist. 99
Im Laufe der Liberalisierung von europäischen Energiemärkten wurden in vielen EU-Mitgliedstaaten Strombörsen installiert. Diese befinden sich allerdings in unterschiedlichen Entwicklungsstadien (Vgl. Abb. 2).
95 Ausfall-/Kreditrisiko oder auch Kontrahentenrisiko besteht darin, dass die Gegenpartei entweder nicht Lieferunfähig oder Zahlungsunfähig wird. Spätestens seit dem Enron-Skandal in 2002 wird dem Kreditrisiko mehr Aufmerksamkeit; Vgl. Büntig, H./Boc, N. (2006), S. 365; Der US-Energiehändler Enron hatte ein Gesamt-Exposure i.H.v. 6,3 Mrd. USD; Vgl. Rich, J./Tange, C. (2003), o.S.; Bei seinem Konkursverfahren waren insgesamt 24.000 Gläubiger beteiligt; Vgl. Lyon, P. (2004), S. 6.
96 Vgl. ET (2007), S. 20; Cieslarczyk, M./Pilgram, T. (2006), S. 632.
97 Vgl. Zander, W. et al. (2000), S. 84; Borchert, J./Nabe, Ch. (1999), o.S.
98 Bspw. bei einer Indexierung der bilateralen Lieferverträge an den Spotpreis einer Referenzbörse, der dann als Indikator für die Preisentwicklung gilt.
99 Vgl. Gerke, W./Hennis, M./Schäffner, D. (2000), S. 65; Borchert, J./Nabe, Ch. (1999), o.S.
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Abbildung 2: Europäische Strombörsen befinden sich in den unterschiedlichen
Bei analytischer Betrachtung kann Nord-Pool 101 als Schnittmuster für die europäischen Spotbörsen bezeichnet werden. Dies bedeutet, dass sich Markt- und Produktaufbau der
einzelnen EU-Börsen an der skandinavischen Konstruktion orientieren. 102 So betreiben alle Strombörsen einen kurzfristigen Kassahandel, der den Handel der Einzelstunden-
kontrakte 103 für eine physische Stromlieferung am darauf folgenden Tag zu einem bestimmten Netzknoten 104 umfasst (Day-Ahead-Markt). 105 Dabei werden von manchen Börsen neben den Einzelstundenkontrakten auch Blockkontrakte 106 im fortlaufenden Blockhandel angeboten. 107 Nur wenige europäische Strombörsen bieten gleichzeitig auch den Terminhandel, also Terminmarkt an, wo hauptsächlich finanziell oder aber auch physisch erfüllte Futures sowie Optionen auf Standardprodukte zum Einsatz
kommen. 108
100 Beispielhaft sind hier einige wichtigen europäischen Strombörsen genannt, ohne dass diese Abbildung den Anspruch auf Vollständigkeit erheben kann.
101 Nord-Pool ist die Strombörse für die Länder Norwegen, Schweden, Finnland und Dänemark.
102 Vgl. Cieslarczyk, M./Pilgram, T. (2006), S. 633.
103 Abgesehen von UK, wo 30-Minuten-Kontrakte börslich gehandelt werden, hat sich die überwiegende Mehrheit der Spotbörsen auf die Einzelstundenkontrakte als kleinste handelbare Zeiteinheit (Produkt) eingestellt; Vgl. Niedrig, T. (2006), S. 11; Cieslarczyk, M./Pilgram, T. (2006), S. 633.
104 Als Beispiel werden hier die Lieferorte für Stunden- und Blockkontrakte genannt, die von der EEX angeboten werden: RWE Transportnetz Strom; EON Netz; Vattenfall Europe Transmission; EnBW Transportnetz; Austrian Power Grid; Swissgrid; Vgl. EEX (2008), S. 6.
105 Vgl. dazu Abschnitt 2.4.1 (Spotmarkt).
106 Blockkontrakte stellen die Zusammenfassung mehrerer Stunden zu Zeitfenstern und somit zu eigenständigen Produkten dar. So kann an der EEX der Grundlastblock, der Spitzenlastblock und der Wochenend-Grundlastblock im fortlaufenden Blockhandel gehandelt werden; Vgl. Cieslarczyk, M./Pilgram, T. (2006), S. 648.
107 Vgl. Cieslarczyk, M./Pilgram, T. (2006), S. 633; Praetorius, B. (2000), o.S.; Borchert, J./Nabe, Ch. (1999), o.S; Siehe dazu noch Anhang 3 (Übersicht über die Strombörsen: Gemeinsamkeiten und Unterschiede bei der Marktorganisation).
108 Vgl. Cieslarczyk, M./Pilgram, T. (2006), S. 633; Lüderwald, K./von Bernuth, W. (2001), o.S.
Grundlagen des Stromgroßhandels
2.3.3 OTC- vs. Börsenhandel
Tabelle 1 zeigt eine zusammenfassende Übersicht über die wichtigsten Unterschiede zwischen den beiden Handelsformen:
Quelle: eigene Darstellung i.A.a. EU-KOM (2006), S. 121
Aus der Tabelle 1 wird ersichtlich, dass das Ausfall-/Kreditrisiko, das sich im OTC-Handel birgt, durch die Inanspruchnahme von Clearing-Lösungen reduziert werden kann, indem ein standardisiertes OTC-Geschäft, das dem börslichen Geschäft entspricht, bei einem Clearinghaus einer Börse zunächst registriert, in ein standardisiertes Börsenprodukt umgewandelt und dann als solches „gecleart“ wird. 109 Dabei stellt sich das Clearinghaus als zentraler Kontrahent zwischen Käufer und Verkäufer, um die Gegenparteirisiken auf einen einzigen Vertragspartner zu konzentrieren und somit die finanzielle bzw. physische Erfüllung der Geschäfte zu garantieren. Zur Gewährleistung dieser Sicherheit muss vor der Geschäftsregistrierung von jedem
Handelsteilnehmer eine Sicherheitsleistung 110 („Margin“) beim Clearinghaus hinterlegt werden, die wiederum bei den Börsen hinterlegt wird, damit bei Verzug eines Clearing-Mitglieds mit diesen hinterlegten Margins Verluste beglichen werden können. 111
109 Vgl. Berlinghof, B./Scholz, U./Krobs, C. (2006), S. 670.
110 Diese können in Form von Bargeld, Bankgarantien, Akkreditiven oder Wertpapieren geleistet werden, wobei mit jedem Handelsteilnehmer entsprechend seiner Bonität, Geschäftsvolumen usw. individuelle Bedingungen ausgehandelt werden; Vgl. Berlinghof, B./Scholz, U./Krobs, C. (2006), S. 691.
111 Da aber kleinere Handelshäuser nicht immer über genügend Liquidität verfügen, haben die meisten Clearinghäuser das so genannte „Cross-Marginig“ eingeführt, um die von den Handelsteilnehmern zu erbringende Sicherheitsleitungen zu minimieren. D.h., falls ein Händler verschiedenen Netto-Positionen mit gleichem Basiswert hat, so können sich die erwarteten Gewinne und Verluste dieser bei Nachschussverpflichtungen und möglicher Zwangsglattstellungen zum Teil gegenseitig kompensieren, also genettet werden. Vgl. ECC (2008), S. 3, 28; Berlinghof, B./Scholz, U./Krobs, C. (2006), S. 690f.
Grundlagen des Stromgroßhandels
„Seit dem Einbruch der Finanzmarktkrise Mitte 2007 sind die Kosten, die der Markt für
eine Absicherung von Kreditrisiken verlangt 112 , erheblich gestiegen“ 113 (Vgl. Abb. 3).
Abbildung 3: Steigende Kreditrisiken erhöhen Kosten des Handelns
„Diese Kosten erreichten ihren vorläufigen Höhepunkt mit dem Untergang von Lehman Brothers. Als Konsequenz dieses erhöhten Ausfallrisikos hat sich der traditionelle OTC-Handel zugunsten regulierter Handelsplätzen und Clearing-Lösungen reduziert. In der Krise fehlt manchen Marktteilnehmern allerdings das für diese Form der Kreditrisikomitigation erforderliche Cash.“ 114
In einer Untersuchung der EU-Kommission wurde festgestellt, dass sich die deutschen OTC-Strompreise bei identen Stromprodukten weitgehend parallel mit denen an der Börse entwickeln (Vgl. Abb. 4). Sind OTC- und Börsenpreise für ein bestimmtes Produkt gleich hoch, obwohl der Großteil des deutschen Großhandels am OTC-Markt stattfindet, so kann davon ausgegangen werden, dass beide Handelsformen einem gemeinsamen Großhandelsmarkt angehören und somit die Börsepreise durchwegs als
112 iTraxx Europe ist der Index für Credit Default Swaps. Mit einem Credit Default Swap sichern sich Anleger gegen Ausfallrisiken von Unternehmen bzw. Wertpapieren der Banken ab. Der Handel findet hauptsächlich außerbörslich zwischen den Banken statt. Der iTraxx Europe bildet die Kosten für eine Versicherung gegen das Ausfallrisiko von 125 europäischen Unternehmen solider Bonität ab, also er zeigt, wie hoch die Kosten sind, um sich vor einem Kreditausfall zu schützen. Der Index steigt, wenn die Zweifel der Anleger an der Bonität von Firmen steigen oder die Risikoaversion wächst. Die iTraxx-Indizes sind Marktteilnehmern zufolge die weltweit liquidesten Kreditinstrumente. Sie entstanden 2004 aus der Fusion der europäischen und asiatischen Marktbarometer der beiden Indexanbieter Trac-x und Dow Jones iBoxx. Vor Beginn der Finanzmarktkrise lag der iTraxx Europe bei knapp über 20 Basispunkten; Diese Information wurde aus den diversen Beiträgen der FTD - Financial Times Deutsch-land zusammengestellt.
113 Kreuzberg, P. (2009), S. 14.
114 Kreuzberg, P. (2009), S. 14; Vgl. dazu auch Unterkapitell 4.4. (Liquiditätsrisiko).
Arbeit zitieren:
Dipl.-Ökonom Andrej Berschadsky, 2009, Portfolio- und Risikomanagement im europäischen Stromgroßhandel, München, GRIN Verlag GmbH
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