Inhaltsverzeichnis
Einleitung. 2
1. Heiligkreuztal bis zum Ausgang des 18. Jahrhunderts 3
2. Die Verhandlungen und Beschlüsse der Reichsdeputation. 7
3. Die Besitznahme des Klosters und die Schwierigkeiten mit Österreich. 10
4. Das Schicksal der Nonnen, der Klostergebäude und des Inventars 12
Schlu ß 16
Literaturverzeichnis 18
Quellen 18
Literatur 18
-2- Einleitung
Im Gefolge der großen Koalitionskriege mit Frankreich fiel das bis dahin unter österreichischer Landeshoheit stehende Frauenkloster Heiligkreuztal wie viele weitere geistliche Staaten an das Haus Württemberg. Letzteres wollte im Friede von Lunéville für seine linksrheinischen Verluste - insbesondere Mömpelgard - durch Enteignung kirchlicher Güter entschädigt werden. In einer 1931/33 erschienenen Abhandlung über die Säkularisation und die damit verbundene Neuordnung Württembergs läßt sich von einem eher nüchternen Autor folgendes vernichtende Urteil vernehmen: „In keinem anderen deutschen Land zeigte die Säkularisation so gehässige Züge wie in Württemberg. Vieles, was die ultramontanen Autoren anderen Regierungen zu Unrecht vorwerfen, trifft hier zu. Die Pensionen der Klosterinsassen wurden oft auf die Hälfte der RDH-Sätze heruntergedrückt und die in der Regel altwürttembergischen, spricht protestantischen Beamten behandelten Ordensgeistliche wie katholische Bevölkerung häufig arrogant und schikanös.“ 1 Trifft dieses unrühmliche Bild von Württemberg tatsächlich zu?
Das Ziel der vorliegenden Arbeit ist die Untersuchung der Aufhebung Heiligkreuztals als ein Beispiel für die Maßnahmen Württembergs infolge des Reichsdeputationshauptschlusses. Dabei steht der Zeitraum von 1803 bis 1843 im Vordergrund, wobei jedoch auch ein Rückblick über die Vorgeschichte notwendig ist. Zur Säkularisation durch das Haus Württemberg gibt es - abgesehen von einigen Einzeluntersuchungen der bedeutenderen Abteien - nur die verdienstvolle, aber nun bald hundert Jahre zurückliegende Arbeit von Matthias Erzberger. 2 Trotz des noch heute unerlässlichen Wertes dieses Werkes ist zu bemängeln, daß Erzberger seine Quellenstellen nicht immer explizit benennt, und, was noch viel mehr ins Gewicht fällt, daß beson-
1 M.Miller, Die Organisation und Verwaltung von Neuwürttemberg unter Herzog und Kurfürst Friedrich, in: Württ. Vierteljahreshefte f. Landesgeschichte 39, 1933, S. 282. H.-Chr. Mempel, Die Vermögenssäkularisation 1803/10. Verlauf und Folgen der Kirchengutenteignung in verschiedenen deutschen Territorien (tuduv-Studien, Reihe Sozialwissenschaften 15), München 1979, kommt zu einem ähnlichen Urteil: „Ein generell negatives Bild, soweit es die Behandlung des Ordensklerus betrifft, zeigt der Säkularisationsablauf in Württemberg. Das lag an dem despotischen Regime des dortigen Herzogs und späteren Königs Friedrich I. Hier hatte dann auch die Bevölkerung unter den Folgen des Herrschaftswechsels am meisten zu leiden.“ S. 223.
2 M. Erzberger, Die Säkularisation in Württemberg von 1802 bis 1810, Stuttgart 1902 [Neudr. Aalen 1974].
-3-ders seine Angaben zu den betreffenden Akten im ehemaligen Staatsarchiv Stuttgart nicht mehr mit der heutigen Ordnung des nunmehrigen Hauptstaatsarchivs überein-stimmen. Einige aktuelle Werke über das Kloster Heiligkreuztal haben sich zwar in separaten Kapiteln dem Thema gewidmet, doch sind auch hier mitunter Mängel in der Dokumentation der Quellenstellen zu beklagen. Deshalb ist es ein weiteres An-liegen der vorliegenden Arbeit, den Beständen des Hauptstaatsarchivs in Hinblick auf die Säkularisation von Heiligkreuztal nachzugehen. Dies kann jedoch aufgrund des gebotenen Umfangs nur in eingeschränktem Maße geschehen. So soll das vorliegen-de Werk wenigstens einen Einstieg in eine weitere, vertiefende Erforschung der Sä-kularisation dieses Frauenklosters ermöglichen.
1. Heiligkreuztal bis zum Ausgang des 18. Jahrhunderts
Das heute noch zu besichtigende Gelände der ehemaligen Zisterzienserinnenabtei am nördlichen Rand Oberschwabens findet sich etwas abseits der durchgehenden Verkehrswege, rund 8 km südwestlich von Riedlingen. Die Anfänge Heiligkreuztals lassen sich urkundlich bis in die erste Hälfte des 13. Jahrhunderts zurückverfolgen. Sie fallen somit in eine Zeit, die durch den enormen Aufschwung einer religiösen Frauenbewegung gekennzeichnet ist: Von Nordeuropa sich gegen Süden ausbreitend, erfaßte jene Welle seit dem 12. Jahrhundert Frauen aller Schichten, besonders aus Adel und Bürgertum, und bewog diese, ihr Leben dem mönchischen Ideal von Armut, Keuschheit und Gebet zu verpflichten. In diesem Zusammenhang entstanden gerade in Oberschwaben eine Reihe von Zisterzienserinnenabteien zu denen auch Heiligkreuztal gehörte und die der Vaterabtei Salem unterstellt waren. 3 Die älteste Urkunde Heiligkreuztals 4 berichtet für das Jahr 1227 von einer Gruppe von in Altheim ansässigen Schwestern und deren Erwerb eines kleinen, abseits gele-
3 Wald(1212), Rottenmünster (1221), Heiligkreuztal (1233), Heggbach (1234), Baindt (1237), Gutenzell (1237). Siehe dazu: M. Kuhn-Rehfus, Die Entstehung der oberschwäbischen Zisterzienserinnenabteien und die Rolle Abt Eberhards von Salem, in: Zeitschrift für Württembergische Landesgeschichte 49, 1990, 123-141. Hinzu kommen die außerhalb Oberschwabens gelegenen Zisterzienserinnenklöster: Feldbach (1256) und Kalchrain (1230).
4 Wirtembergisches Urkundenbuch [WUB], Bd. 3, Nr. 725: „[...] Als Wernher, der Ritter von Altheim, und seine Söhne ein Lehengut in Wasserschapfen von meiner Hand hatten, das ohne Zweifel eigentumsrechtlich mir gehörte, verzichteten eben dieser Wernher und seine Söhne auf dieses Gut und gaben es in meine Hand zurück, nachdem sie 21 Mark Silber von den Schwestern, die damals in Altheim wohnten, erhalten hatten, und ich [Konrad von Markdorf] gab eben dieses Gut anschlie-
-4-genen Weilers, der damals noch den Namen Wasserschapfen trug. 5 Bei diesen Frauen dürfte es sich um eine Gemeinschaft ordensfreier Beginen gehandelt haben, da eine weitere Urkunde die Aufnahme in den Zisterzienserorden erst für 1233 belegt. Der Beitritt zu den Zisterziensern geschah auf Befehl Gregors IX. hin, 6 von dem allein sieben Bullen und Mandate zugunsten des Klosters existieren. 7 Bereits in der frühen Neuzeit kursierten um Heiligkreuztal unterschiedliche Gründungssagen, die mit den Aussagen der Urkunden nicht in Einklang zu bringen sind. 8 Karl Werner Steim konn-te für diese Gründungslegende zeigen, daß es sich dabei im wesentlichen um ein Konstrukt des 16. Jahrhunderts handelt. 9 Kurz nach 1227 begannen die Schwestern mit tatkräftiger Unterstützung durch Papst und Bischof, 10 die wichtigsten Gebäude für Klausur, Gottesdienst und wirtschaftliche Selbstversorgung zu errichten. 11 Nach
ßend eben diesen Schwestern zum Heil meiner Seele und dem meiner Eltern.“ Übersetzung von Alois Braig, zit. n.: K.W. Steim, Heiligkreuztal. Vom Kloster zum Dorf, hg. v. Gemeinde Altheim, Riedlingen 1992, S. 9 f.
5 Der Name ‚Vallis Sanctae Crucis‘ wurde erstmals in einer päpstlichen Urkunde von 1231 erwähnt (WUB, Bd. 3, Nr. 790). Er rührt von einem heute noch zu sehenden Reliquien-Splitter des Christus-Kreuzes.
6 WUB, Bd. 3, Nr. 825. Die Voraussetzungen für die Aufnahme Heiligkreuztals waren erfüllt: relative Abgeschiedenheit von der Welt, Lage an einem fließenden Wasser (Soppenbach, Seitenarm der Donau) und genügend Landbesitz, um in Eigenwirtschaft das Kloster selbst unterhalten zu können. Zur Beteiligung des Zisterzienser-Abtes Eberhard von Salem siehe Kuhn-Rehfus (wie Anm. 3) S. 129.
7 Auch König Heinrich (VII.) unterstellte die Nonnen von Heiligkreuztal 1234 seiner ‚protectio specialis‘ (WUB, Bd. 3, Nr. 850).
8 C. Bruschius, Chronologia monasterium germaniae praecipuorum, Sulzbach 1582; ders., Monasteriorum Germaniae Praecipuorum ac maxime illustrium Centuria Prima, Ingolstadt 1561, S. 112 (Erste Gründung: 1140 durch Ritter von Altheim; Neustiftung: 1230 durch Graf Egon von Wullenstädten-Grüningen). M. Crusius, Annales Suevici, 1595, deutsch hg. u. fortg. v. J. J. Moser, Schwäbische Chronik, Frankfurt 1733 (1157: Franziskanernonnen in Altheim; 1204: eigentliche Gründung; 1230: Instandsetzung durch Graf Egon von Landau-Grüningen). M. Merian, Topographia Sueviae, Frankfurt a. M. 1643, Faksimile Kassel / Basel 1960, S. 56 f. (1230: Neugründung durch Graf Egon von Landau-Wullenstätten-Grüningen, mit Stück der Heiligkreuz-Reliquie von der Reichenau)
9 Die angebliche Gründerschaft der Grafen von Landau-Grüningen, die in den Urkunden keinerlei Bestätigung findet, ist wesentlich auf die Veranlassung der Äbtissin Veronika von Rietheim zurückzuführen, die mütterlicherseits mit jenem Geschlecht verwandt war. In ihrem Auftrag verfaßte Bruschius seine Heiligkreuztal-Reim-Chronik. Darüber hinaus wurden unter ihrer Aufsicht auch die Äbtissinen-Galerie und die Bilder der Grafen von Landau-Grüningen im Kreuzgang des Klosters angefertigt. Steim (wie Anm. 4) S. 13-17.
10 1237 rief Gregor IX. zu Spenden für den Bau des Klosters auf (WUB, Bd. 3, Nr. 894). Weitere Ablaßbriefe förderten die Wallfahrt nach Heiligkreuztal (z. B. Urkundenbuch des Klosters Heiligkreuztal [UBH], Bd. 1, Nr. 142).
11 Zur Bautätigkeit siehe: R. Schurr, Die Klosteranlage Heiligkreuztal, Tübingen 1935, zugl. Diss., Stuttgart 1934. Schurr stellt für Heiligkreuztal insgesamt fünf Bauperioden fest. Zu den ältesten Gebäuden gehört die sogenannte Bruderkirche (Laienbrüder sind ab 1251 nachweisbar), in der sich auf einem zweiten Geschoß, das später über eine Empore mit dem Münster verbunden wurde, der Frauenchor befindet.
Arbeit zitieren:
Corina Walther, 2002, Die Säkularisation des Zisterzienser-Nonnenklosters Heiligkreuztal durch die Württemberger (1804), München, GRIN Verlag GmbH
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