Inhalt
Inhalt III
A. Einleitender Teil. 1
I. Begriffsabgrenzung 1
II. Problemstellung 1
III. Gang der Untersuchung 1
B. Die geschichtliche Entwicklung 2
C. Voraussetzungen für die Entgeltfortzahlung 3
I. Wartezeit. 3
II. Arbeitsunfähigkeit. 3
III. Unverschuldete Krankheit 5
D. Dauer der Entgeltfortzahlung 6
E. Höhe der Entgeltfortzahlung. 7
F. Kürzung von Sondervergütungen 7
G. Anzeige- und Nachweispflichten 8
H. Beendigung des Arbeitsverhältnisses. 9
I. Lohnfortzahlungsversicherung 9
J. Vergleich innerhalb Europas 10
Tabelle zu Arbeitgeberleistungen im Krankheitsfall in der EU 12
K. Schlussbemerkung. 13
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Abkürzungsverzeichnis
aF alte Fassung AOK Allgemeine Ortskrankenkasse ArbG Arbeitsgericht BAG Bundesarbeitsgericht BGB Bürgerliches Gesetzbuch BUKN Bundesknappschaft EFZG Entgeltfortzahlungsgesetz E-Mail electronic mail (elektronische Post) EU Europäische Union FAX Faksimile GBP Great Britain Pound (£) / Britisches Pfund GewO Gewerbeordnung HGB Handelsgesetzbuch IKK Innungskrankenkasse i.S. im Sinne LAG Landesarbeitsgericht LFZG Lohnfortzahlungsgesetz Rz. Randziffer SGB Sozialgesetzbuch z.B. zum Beispiel
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A. Einleitender Teil
I. Begriffsabgrenzung
Entgelt ist alles, was der Arbeitgeber aufwendet, um die Leistung des Arbeitnehmers zu erhalten. Neben den Hauptformen Lohn und Gehalt sind auch weitere Arten der Entlohnung wie Gratifikationen, Provisionen, Sachbezüge (z.B. PKW-Gestellung oder Kost und Logis), Ruhegelder, Witwengelder und geldwerte Vorteile zu nennen. 1
Krankheit (oder Erkrankung, Morbus 2 ) ist jeder regelwidrige Körper und Geisteszustand, der entweder Arbeitsunfähigkeit oder Behandlungsbedürftigkeit zur Folge hat (§ 27 (1) Satz 1 SGB V). 3
Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist die Verpflichtung des Arbeitgebers, das Entgelt weiter zu bezahlen, obwohl der Arbeitnehmer wegen Arbeitsunfähigkeit, seiner Leistungspflicht nicht nachkommen kann.
II. Problemstellung
Nachdem der Gesetzgeber das Gesetz zur Entgeltfortzahlung mehrmals geändert hat, ist nun etwas Ruhe in diesen Themenkomplex eingekehrt. Der Grundfall der Entgeltfortzahlung ist allgemein bekannt. Die vielseitigen Einzelfälle und die detaillierten Regelungen zur Entgeltfortzahlung sollen im weiteren dem Leser systematisch aufgezeigt werden.
III. Gang der Untersuchung
Nach der Analyse der Entwicklung des Entgeltfortzahlungsgesetzes werden die Anspruchvoraussetzungen und die Berechnung der Entgeltfortzahlung erläutert. Die Erläuterung orientiert sich am Gesetzestext. Zum Schluss wird die Lohnfortzahlungsversicherung beschrieben und ein europäischer Vergleich durchgeführt.
1 Vgl. Kessler, R.: Arbeitnehmer, in: Haufe Steuer Office
2 Vgl. O.V. : Stichwort Krankheit, http://www.brockhaus.de, 18.05.2003
3 Vgl. Schneider, Günther: Krankenversicherung, S. 129
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B. Die geschichtliche Entwicklung
Die Entgeltfortzahlung wurde am 27. Juli 1969 durch das Gesetz über die Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfalle und über Änderungen des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt. 1 Bis zum 31.5.1994 waren die Regelungen uneinheitlich. Für Arbeiter galt das Lohnfortzahlungsgesetz, für Angestellte gab es mehrere Gesetzesquellen, die wichtigsten waren § 63 HGB, § 133c GewO und § 616 BGB aF. 2 Seit 1.6.1994 regelt sich die Entgeltfortzahlung nach dem
Entgeltfortzahlungsgesetz vom 26.5.1994, mit dem nun einheitlich alle Arbeiter und Angestellten, in den alten und den neuen Bundesländern erfasst werden. Das arbeitsrechtliche Gesetz zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung (kurz: Beschäftigtenförderungsgesetz) vom 25.9.1996 hat das Entgeltfortzahlungsgesetz erneut geändert.
Hier waren folgende einschneidende Neuregelungen zu verzeichnen: Einführung einer Wartezeit von 4 Wochen Begrenzung der Entgeltfortzahlung auf 80% 3 Anrechnung von Ausfalltagen in Kuren auf den Erholungsurlaub Teilweise Anrechnung von Krankheitstagen auf den Erholungsurlaub bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen 4,5
Die Kürzung von Sondervergütungen bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit wurde erlaubt.
Durch Artikel 7 des Gesetzes zu Korrekturen in der Sozialversicherung und zur Sicherung der Arbeitnehmerrechte vom 19.12.1998 wurden Einschränkungen durch die vorige Änderung wieder rückgängig gemacht. Im wesentlichen ist die
1 Vgl. O.V.: Definition Entgeltfortzahlung, http://www-zr.destatis.de/def/def0349.htm, 18.05.2003
2 Vgl. Vossen, Reinhard: Entgeltfortzahlung bei Krankheit und an Feiertagen, S. 3
3 Vorher wurden 100% des regelmäßigen Entgelts fortgezahlt.
4 Vgl. Spix, Hanns: Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, S. 9, 11
5 Vgl. Heise, Dietmar / Lessenich, Holger / Merten, Philip: Das neue Arbeitsrecht auf einen Blick,
S. 15-17
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Arbeit zitieren:
Dipl.-Kfm. (FH) Mike Höltker, 2003, Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, München, GRIN Verlag GmbH
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