Regionalgeschichte des Gerstunger Beckens unter besonderer Berücksichtigung des Dorfes Herda, sein Umfeld und seine Entwicklung


Studienarbeit, 2010

552 Seiten


Leseprobe


Abstract

Regionalgeschichte soll der historischen Realität möglichst nahe kommen, weshalb Wissen aus anderen Regionen nur bedingt benutzt und eingebaut werden kann. Änderungen der begrifflichen Inhalte müssen beachtet werden; so kann eine Schenkung als Spende mit einem anderen Zweckhintergrund aufgefasst werden. Gerade aus Schenkungen setzt sich aber das Grund-Vermögen klösterlicher und kirchlicher Einheiten des Mittelalters zusammen, wobei der Schenker historisch nicht mit dem Eigentumsbegriff von heute identifiziert werden kann. Die Entwicklung der landbearbeitenden Bevölkerung tendiert im Mittelalter stark in ein Abhängigkeitsverhältnis auch zu dem örtlichen Land-Adel. Deshalb begehrt der untertänige Bauer über die Jahrhunderte immer wieder auf, ja führt sogar Kriege, begleitet zum Teil mit einer Revolte gegen die behördlich vorgeschriebene Religions-Kultur.

Wir gehen auch heute noch davon aus, dass die Bevölkerung des Gerstunger Beckens an der Werra begrifflich zu den Nachfahren eines germanischen Stammes gehört und faktisch am Rande bis zum Ende des im 6. Jahrhundert untergegangenen Thüringer Reiches lebt, wobei es zunächst nicht unmittelbar von den Machenschaften der fränkischen Besatzungsmacht betroffen ist. Jedoch scheint unverkennbar der Wettbewerb der Klöster Fulda und Hersfeld bzw. der hinter ihnen stehenden Mächtigen dieses Gebiet zu ergreifen, indem Höfe und Grundbesitz einvernommen werden, weil sie zugleich einen fortlaufenden Zehnt-Ertrag und Abgaben-Einnahmen darstellen. Von großem Einfluß ist die Aufteilung des Waldgebietes in den königlichen Wildbann-Bereich, das – mindestens zum Teil – sich der Graf aus dem Hause der Ludowinger aneignet. Zu seinen näheren Vasallen gehört mindestens ab 13. Jahrhundert das Geschlecht derer von Herda, das vermutlich seinen Namen von dem Dorf bei Berka/Werra ableitet. Die Kemenate im Ort wie auch das im 14. Jahrhundert erbaute zweite Schloß am Nordausgang des Dorfes mit einem Verbindungs-Steinweg scheinen die adligen Pole der Einwohnerschaft von dort zu sein, jedoch streckt das Geschlecht seine Eroberung bzw. Einheirat in anderen Grundbesitz auch in die nähere und spätere weitere Umgebung aus.

Durch die Spaltung des Geschlechtes in verschiedene Linien geht die zentrale einheitliche Verwaltungsordnung verloren, in der Reformationszeit spaltet es sich sogar in einen katholischen und einen evangelischen Zweig, der zum Herzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach untergeordnet ist.

Die Region ist über lange Zeit kommunikativ auf die Kontakte persönlicher Art über den Fußmarsch oder – besonders der Herrschaft – über die Kutsche verbunden. Das spiegelt sich auch in der sozialen Struktur und der Entwicklung von Heiratskreisen wieder. Gestört wird die friedliche Entwicklung des Bauerntums durch kriegerische Ereignisse, die fast bis an die Substanzvernichtung gehen. Die Region ist in der arbeitenden Bevölkerung ärmlich, die Gemeinden kaum zu größeren Investitionen fähig. Im 19.Jahrhundert wird über eine Flurbereinigung versucht, das Bauerntum auf festere wirtschaftliche Füße zu stellen, aber mit nur sehr mäßigem Erfolg. Gegen Ende des 19.Jahrhundert schafft der Kalisalzbergbau eine bessere Basis, aber der 1. Weltkrieg stoppt die Entwicklung, nicht jedoch zu einer Städte-Konzentration Richtung Eisenach. Der zweite Weltkrieg bringt die Teilung und scharfe Trennung ursprünglich gewachsener hessisch-thüringischer Bevölkerung mit der krassen Prägung von militärisch überwachten Sperrzonen, einer Abtrennung vom Hinterland. Das bleibt nicht ohne Wirkung auf das soziale Leben und Abwandern der jüngeren arbeitsfähigen Bevölkerungsschicht. Das Heimatgefühl geht nach dem Ende der bäuerlich geprägten Dörfer nunmehr endgültig zu Bruch. Die örtlichen Denkmale sind nur noch Erinnerungs-Mahnung.

0. Das Problem der historischen Wahrheit:

Datenlücken, Daten-Falschheiten.

0.1 Die Problem-Grundlagen, die Ermittlungs-Voraussetzungen.

Die Geschichte beschäftigt sich mit vergangenen Vorgängen und deren Beteiligte. Der heutige Geschichtsforscher steht diesen Sachverhältnissen faktisch nur über Daten gegenüber und er selbst befindet sich in einem den länger zurückliegenden Ereignissen eigenem und möglicherweise fremden Kulturkreis. Er denkt und urteilt daher dem Grunde nach anders als zu den zu untersuchenden Zeiten, kann sich daher in den früheren Zustand nur gedanklich hinein begeben. Folgende Problemkreise hat er dabei zu bewältigen:

- Anwendung „gerecht“ zugeordneter Begriffe
- Wertungsfreie Objektivierung
- Einbezug aller relevanten Bezugsgrößen
- Vertretung des Arbeitsergebnisses in der Öffentlichkeit.

Heutzutage fließen Begriffe wie „Multikultur“ modegemäß recht munter von den Lippen, aber in ihnen gäbe es – vorausgesetzt man benutzt die gängige Interpretation – einen Wider-spruch, denn die „Kultur“, d.h. der anthropogen verursachte Zeitgeist wird an sich auf eine regionale Menschengruppe bezogen, die gleichermaßen in ihrer Umgebung lebt, würde diese gleichzeitig auf verschiedene Menschengruppen dort bezogen, lebten diese nebeneinander. Das ist weder bei den Neandertalern mit der nachfolgenden Kultur der Cromagnon-Menschen anzunehmen, noch in moderner Zeit real, mindestens jedoch nicht konfliktfrei. Vergleichs-weise kann man den Begriff „Zivilisation“ hernehmen und ihn auf das Zeitalter der Kolo-nisation anwenden: der Unzivilisierte war ein Barbar, also tiefer stehend in der Kultur, die als Fortschrittsergebnis gesetzt wurde. Die Kultur-Umstülpung ist ein gewaltiger Prozess, wenn er an die Tiefen der Kultur, z.B. der religiösen Vorstellung heranreicht. Das Wohl des Kindes wird strittig, wenn in der Familie, unter den Eltern unterschiedliche Ansichten herrschen. Welche Lehre soll zum Wohl des Kindes vermittelt werden? Hier beginnt bereits der Begriff der Freiheit sichtbar zu werden!

Als zweites Beispiel sei der Begriff „ Freiheit “ genommen und dieser dem Begriff „Sklave“ gegenüber positioniert. Der „freie“ Mensch konnte über sich – manchmal zumindest in einer kleineren Gemeinschaft – „verfügen“, d.h. er bestimmte sein Handeln selbst. Der menschliche Sklave führte nur aus, was ihm sein „Herr“ vorgab. Es ist aus den Erkenntnissen der Verhal-tenslehre anzunehmen, dass der Mensch zunächst in seinem eigenen Existenzinteresse dem folgte, der die Sachlage besser beurteilen konnte, also „führen“. Logischerweise entstand so im Laufe der Zeit eine breites Band zwischen völliger Unfreiheit und teilweisen Varianten von „Freiheit“. Dass die aus der Antike vielfachen Fälle von Sklaverei oder menschlichen Maschinen nicht immer freiwillig entstanden oder man durch einen Widerstand nicht unbe-dingt zu einer Freiheit gelangen konnte, ist evident. Was die Sklaven dachten, vermeint man sich denken zu können, erfahren kann man es nicht, die Sklaven berichten über ihr Schicksal kaum. Der Begriff Freiheit wird in den Zeitläufen der Geschichte den Menschen unter-schiedlich stark bewusst, weil sie vielleicht meinen, die Unterschiede in der Gemeinschaft seien als natürlich, zuweilen als gott-bestimmt hinzunehmen. Die Protest-Bewegung in Frank-reich im 18. Jahrhundert bringt ein brausendes Erwachen unter die sich „unterdrückt, unter-bewertet“ fühlenden Massen. Die Feudalherrschaft reagiert durch eine flexible und ausdehn-bare Verfassung, lässt die „Freyheit“ in ihrer konkreten Umsetzung offen, bringt aber mit der Einführung des Begriffes Ehre die Anerkennung der menschlichen und bürgerlichen Werte zu einem Verfassungsinstitut und mit dem Eigentum eine rechtliche Sicherheit zum „freyen, un-umschränkten Gebrauch dessen, was er sein eigen nennen darf, in dem Umfange, in welchem er dies darf.[3] Das ist jedoch nach wie vor Fremdbestimmung.

Eine dritte Gruppe kann beispielhaft beleuchtet werden: Blutsverwandtschaft, Stamm und Volk. Es scheint naheliegend, dass die enge Beziehung zwischen Verwandten (Geschwistern), d.h. den Abkömmlingen eines Elterpaares naturgemäß ist und diese genealogische Abstam-mung auch sich im Verhaltensmuster (allgemein) bindet. So meint man, sind die „Stämme“ der Germanen zu deuten, wenn auch zunehmend erweitert durch die Vorgabe der Zeugung unter den Paaren. Genealogisch kann man das heute analytisch nachvollziehen, aber die Ver-wandtschaften der früheren Stämme sind praktisch nicht mehr rekonstruierbar. Man unterstellt bei den archäologischen Funden zumeist, dass beieinander liegendes „verwandt“ ist im Sinne einer Kulturgruppe und zieht dazu auch die Grabbeigaben heran. Die Historiker des 19. Jahrhunderts beziehen sich in den Stammesdeutungen der Brukterer und Hermanduren auf die Gruppierungen der lateinischen Schriftsteller vor zweitausend Jahren und sehen dies entweder aus gleicher Haartracht, Bekleidung, Gebrauch von Gegenständen oder aus der Sprachver-wandtschaft bestätigt. Allerdings sind die Merkmalsvergleiche getrübt durch die Vermittlung der Informanden und die unterschiedlichen Maßstäbe. Die Folge sind Schwierigkeiten der Historiker, die Brukterer-Sachsen oder die Hermanduren-Thüringer als Vorfahren einer Re-gion zu bestimmen[4]. Dabei ist die Sesshaftigkeit eine Voraussetzung für Standorttreue und die Zuwandererbegrenzung eine für geringe Vermischung, d.h. niedere genetische Spannweite.

Um über die Vergangenheit wissenschaftlich abgesicherte wahre Aussagen treffen zu können, muss man relevante Informationen gewinnen, z.B. aus mündlichen Überlieferungen oder aus Dokumenten, z.B. schriftlichen, die eine identifizierbare Autorschaft haben. Man kann also das einstige Geschehen nur indirekt erschließen, z.B. über sogenannte „ Quellen “, deren Qua-lität man nicht kennt[5] und deren Inhalte möglicherweise erst vom Historiker interpretiert werden müssen, also dann doch irgendwie subjektiv sind, wenn sie auch inhaltlich wahr sein können. Auf jeden Fall muss man sich ernsthaft darum bemühen, die historische Wahrheit zu suchen und wissenschaftlich methodisch abzusichern. Dabei stößt diese Suche an ihre Gren-zen, wenn Historiker versuchen, wahre Feststellungen über Ereignisse aus ihrer eigenen Ver-gangenheit zu machen oder wahre Beschreibungen davon zu geben, die nicht zur logischen Voraussetzung haben, dass sie wahre und zeit-abhängige Feststellungen über Ereignisse ih-rer Zukunft treffen oder sie beschreiben.[6]

Die Quellen für den Rückschluss auf gewisse Handlungsabläufe sind sachlicher und schriftli-cher Art[7], vornehmlich in der Art von Urkunden. Diese sind einerseits urheberbezogen, ande-rerseits sagen sie nichts über das Zustandekommen und das praktizierte Handeln aus, insbe-sondere im Frühmittelalter. Sie geben auch keinen Einblick in die begleitenden Begeben-heiten, womit eine Ganzheitsbetrachtung – unabhängig von den ansonsten bestehenden Da-tenlücken - erschwert wird. Ist gar die Qualität der Urkunde als abschließender Rechtsakt im-mer gleich? Offenbar nicht, denn es sind Zweifel über die Rechtmäßigkeit des Eigentums bzw. Anspruches auf Land z.B. bei einer Schenkung angebracht, da es weder eine eindeutige Begrenzung noch einen klaren Mindestumfang in der Beschreibung gab. Auch die Formel pro remedio animae meae als Einleitung zum eigentlichen Text (in einer Urkunde) ist mehr eine allgemeine Formulierung einer Motivation, die man dem Schenker unterstellt, in dem die Schenkung mit dem Wunsch der Schenker verknüpft wird, diese Handlung möchte zum Heil der Seelen nach dem Tode beitragen. Ist dieser Wunsch auch im Einzelfall echt?

Der Verfasser lernte schon in der Schule, als Maßstab bei der Su­che nach der Wahrheit einer Geschichte das Wort von L. Cassius „Cui bono?“[8] zu nehmen. Als Beispiel für eine zweck­ge­rech­te Redigierung sei hier das Telegramm von Geheimrat Heinrich Abbehken an den Bun-des­kanz­ler Graf von Bismarck vom 13.07.1870 genannt, berühmt als Emser De­pe­sche, die mit Ursache für den deutsch-französischen Krieg war. Später zwang die Berufsausübung den Verfasser häufig, die für eine Aussage notwendigen Nach­richten auf ihren Zweck hin unter die Lupe zu nehmen und nach den Motiven der Sender zu suchen. Sicher hat sich der Sender jeweils eine bestimmte Wirkung beim Empfänger nicht nur vorgestellt, sondern erwartet auch ein für ihn günstiges Ergebnis. Martin Luther wollte einst die Vernunft, die den zweckge-bundenen Text dirigiert, als Teufelswerk ge­sehen haben[9], heute wollen einige – so auch Poli-tiker und Hi­storiker – die Zivilcourage zur unbequemen Wahrheit und eine Kritik ein­ge-schränkt sehen, warum wohl?[10] Eine Bereinigung von Daten-Ballast oder Unrichtigkeiten scheint, je weiter die Ereig­nisse in der Zeit zurück liegen, desto schwieriger scheint eine Re-habilitation z.B. verleumdeter Personen oder verfolgter Menschen zu sein.. Welche Hexe wur-de „amtlich“ von dem Vorwurf einer Missetat be­freit? Wer von den Beleidigern ganzer Per-sonengruppen wie z.B. der Germanen schlechthin als Unzivilisierte wurde schon gebrand-markt?

Heute gehört es wohl zum all­gemeinen Wis­sensstand des Ge­schichts­forschers und Sachver-haltsermittlers, dass er die ihm vorliegenden „Dokumen­te“ (Urkunden) nach allen Seiten hin – nicht nur quellenkritisch - sorg­fältig prüft, ehe er Über­liefertes als wahre Be­gebenheit über­nimmt und weitergibt. Leider sind die Metho­diken der wis­sen­schaftlichen Historiker in Quel-lenkritik, Ver­­glei­chen und Plausi­bili­täts­prü­fungen un­ein­heit­lich und sie gewährleisten allein keine sichere Aus­­­­sage-Grundlage, weil ihre Arbeit nicht immer frei von Zwecken und Mo­ti­ven, ja zu­weilen ist Lüge und Fälschung dicht be­nach­bart[11]. Die Interpretation geschichtli-cher Sachverhalte erfüllt den Zweck, moralische Wertvorstellungen zu beeinflussen[12] . Ob das selbst moralisch ist, sei dahingestellt. Manchmal scheint es an sich aber äußerst schwie­rig, „echte“ Zeugnisse von weniger wahr­heits­gemäßen zu trennen und ein wirklich ab­bil­dungs­treues Bild der Vergangenheit zu ge­win­nen, was faktisch nicht nachprüfbar ist.

Das Ziel der Geschichtsforscher sollte also die historische Wahrheit[13] sein. Aber was ist die „Wahr­heit“? Nicht wenige in unserer gestrigen und heutigen Welt gibt es, die sich darüber Gedanken machen, die sagen, wie man Geschichte zu schreiben hat, damit der Leser die ge-schilderten Tatbestände „richtig“ erfasst und verarbeiten kann. So schreibt der Historiker Jo-hannes Scherr in einer Rezension[14]:

Napoleon hatte doch wohl nicht so ganz unrecht, wenn er die Geschichte eine „fable con-venue“ nannte. Denn auch heute noch erscheint sie nur allzu häufig als eine stillschweigende Übereinkunft, Dinge für wahr zu halten, deren Falschheit entweder schon erwiesen ist oder unschwer zu erweisen wäre. Die Leute werden nie aufhören, das Geschehene – auch das vollständig Fest- und Klargestellte – durch die Brillen ihrer Liebhabereien, Vorgefasstheiten, Einbildungen und Parteimeinungen anzusehen. Ebenso das Geschehende, und das Wirrsal gegenwärtiger Parteilichkeiten trübt dann notwendig auch die Anschauung der Zukunft. Die „ absolut objektive“ Historik, allwovon dermalen so viel geschwatzt wird, ist darum auch nur eine „fable convenue“. Die stilistische Erkünstelung dieser Fabel führt aber leicht zu jener sittlichen, d.h. unsittlichen Lässigkeit der Stumpfheit, vermöge welcher die „absolut objek-tive“ Geschichtsschreibung nicht wenig, sondern viel zu der Verwirrung und Verkehrung der Vorstellungen und Begriffe beigetragen hat, welche ein Grundübel unserer Zeit ist. Man sollte doch einsehen, dass man die Vergangenheit kennen muss, um die Gegenwart zu verstehen und die Zukunft ahnen zu können.

Bei wenigen überlieferten Daten und Kontexten sind plausible Thesen scheinbar die einzige Mög­lichkeit, sich dem wahren Geschehen zu nähern. Der Archäologe Jung fasst z.B. schluss-folgernd zusammen: Ein endgültiger Beweis ist wahrscheinlich nicht möglich. Aber wir kön-nen sagen, wie es realistischerweise gewesen sein könnte.[15] Lügen und absichtliche Verän-derungen in den geschichtlichen Darstellungen scheint es seit jeher zu ge­ben, wie z.B. die wissenschaftlichen Ge­schichts­revisionisten behaupten und einfache Über­le­gungen lehren: Schreiber in Klöstern schaffen „schriftliche“ Nachweise[16] über ihnen ge­schenk­­ten Grund­besitz, denn sie wis­sen, es prüft niemand nach[17]. Die Hexenprozesse ver­zeich­­nen Ei­gen­tums-Übertragungen, niemand prüft nach. Niemand beschäftigt sich mit den Mo­tiven für solche „Zeugnisse“. Aus überkommenen bzw. nicht unterdrückten Informationen über die Vor­­gänge wie aus „Urkunden“ und ge­schicht­li­chen Beschreibungen können wir da­rum um so weniger die Tatsächlichkeit er­fahren oder sie er­kun­den, je weniger sie wahr­heits­gemäß und ob­jektiv erfasst, je weniger qualitativ (im Sinne heutigen Sprachgebrauchs) die Verfasser oder Schreibwerkstätten sind und ob sie ihren jeweiligen Schreib- oder Kopier-Auf­trag wirk­lich-keitsgerecht aus­führ­ten, d.h. je weniger sie sich der „Wahrheit“ verpflichtet fühlen konnten, fühl­ten oder sein mussten. Der Verdacht zweckgemäßer „Beurkundung“ liegt nahe. Allein auf die Urkunden sind wir (oftmals) angewiesen, sie können bei ihrer zufälligen Entstehungsart nichts Anderes als ein sehr unvollständiges Bild uns geben; das Maß der Beurteilung fehlt.[18]

We­g­en der vielen Beispiele er­for­sch­ter nega­ti­ver Wahrheitsliebe ist das Vertrauen in die Ge­schichts­­darstellungen arg ge­stört[19]. Selbst Zeit­zeugen oder so­ge­nann­­ten Direkt-Berichten von Re­por­tern über Medien ist heute nicht zu trauen, viel we­niger noch denen, die aus­­gewählte The­sen mit Ge­schichtsdokumenten zu un­termauern su­chen oder Halbwahrheiten mit Zweck-nachrichten mischen. Ob dabei ganze Fäl­schungs­aktionen von bestimmten Interessierten in Gang gesetzt wur­den oder wer­den, ge­stützt durch Eli­mi­nation „echter“ Ori­ginal-Dokumente, kann nie­mand genau sa­gen, aber es scheint un­be­stritten, dass es heute kein durch­gän­giges ver-läß­li­ches Ge­schichts­werk gibt, un­ge­achtet der „Kom­­ple­xität und Dynamik hi­sto­ri­scher Pro-zesse“, die an sich schon kei­ne vereinfachte re­prä­sen­ta­tive Aus­sage zulässt, zumal sich man-che Vorgänge im dunklen, un­bekannten Milieu ab­spielen. „ In der Ver­gan­gen­heit ist nichts als eine diffuse Mas­se ver­gan­ge­nen Geschehens, des­sen frag­men­ta­rische Spuren der Ge­gen­wart erhalten ge­blie­ben sind. Ge­schichte entsteht erst dann, wenn je­mand diese Über­reste mit… den Tech­niken der hi­sto­ri­schen Methode in einen er­zähl­ten Zu­sam­­men­hang stellt, der be-stimmten Plau­si­bi­li­täts­kriterien und Anfor­de­rungen inter­sub­jek­tiver Über­prüf­bar­keit ge­nügt[20].

Weil keine ausreichenden Quellen da sind oder der einstige Geschichtsprozess zu komplex und die Ketten Ursache-Wirkung im System der Menschen und seiner Umwelt nicht nach-vollziehbar sind, lassen sich manche Fragen einfach nicht hinreichend und sauber beantwor-ten. Manchem Historiker fällt es zudem offenbar schwer, sich selbst in den Zustand der ver-gangenen Zeitperiode und Region zu versetzen, weil er z.B. gar keine Beziehung zur kör-perlichen Arbeit eines landbauenden Menschen hat, weil er das Getriebe unter den agierenden Menschen nicht aus der Praxis kennt, sei es nun aus dem Gebiet der Menschenführung, der politischen Intrige oder der kriminellen Handlung usw. Der Einblick in das Arbeitsleben der frühmittelalterlichen Zeit kann ohnehin nur sehr bedingt über Urbare oder andere Notizen ge-lingen, denn die Angaben darin sind lückenhaft und gelten nur für bestimmte Gruppentypen, die Gewohnheiten früherer Zeit werden ohne schriftliche Fixierung respektiert. Die Formel secundum ordinem suum zeugt von älteren partikularen persönlichen Beziehungen hinsicht-lich Dienstverpflichtungen, Abgaben und sonstiges.[21] Es ist schwer zu bestimmen, welche Maßnahmen die Klöster im Einzelnen zur Durchsetzung der Ziel-Orientierung des Handelns während des 9. und 10. Jahrhunderts trafen[22]. Höchstwahrscheinlich hat die Klosterarbeit da-mals strengere Regeln hinsichtlich durchzuführender Feldarbeit und waltender Arbeitsethik als der selbstbestimmende Arbeitsmarkt unter Kommunen, Adel und Kleinherrschern, aber genaues wissen wir hier nicht.

Als Beispiele soll ein Gebiet einmal näher beleuchtet, um den Einfluss der Glorifizierung, der Berühmung bzw. Verächtlichmachung deutlich zu machen und die Schwierigkeit, eine über lange Zeit geübte Zweckdarstellung zurückzuschneiden auf den Wahrheitsgehalt:

In der Betrachtung vergangener Zeiten scheint fast völlig untergegangen zu sein, welchen Einfluss Frauen auf die Geschichtsentwicklung nehmen[23], z.B. für die Annahme des Chri-stentums, die Gründung von Klöstern.[24] Meist sind herausragende Frauen z.B. Königinnen, bei der Versorgungs-Installation von Frauenklöstern das treibende Element. Die Theologie des Mittelalters schreibt der Frau nur eine dienende Rolle zu, die kulturelle und pädagogische Leistung der Frau – selbst als Gutsbesitzerin – wird als unbedeutend hingestellt. Dabei ver-gisst man, dass in der späteren städtischen Gesellschaft Frauen nicht nur das Bürgerrecht erwerben können, sondern auch Gewerbe gründen und z.B. als Witwen eine begehrenswerte Partie sind.[25] Es gibt herausragende Frauenleben in der Geschichte, die belegen, wie verächtlich sich die Gesellschaft gegenüber einzelnen Gliedern der Gesellschaft, insbesondere den Frauen gegenüber verhält. Es ist nicht nur bei den Zeiten des christlichen Mittelalters so, sondern kann auch aus anderen sozialen Abständen hoch-niedrig geboren sein[26]. Um wie viel mehr mussten wohl dann die Untertanen, die niederen Bäuerinnen oder Kötterinen aushalten? Aus den heutigen strafrechtlichen Gerichts-Prozessen wissen wir, zu welchen moralisch ver-werflichen Taten Menschen – und auch Männer fähig sind und keine Einsicht in den Verstoß gegen die Menschenrechte haben.

Die Erniedrigung des Besiegten, Unterlegenen ist in der Geschichte oft Anlass zu einem Triumph über den „Feind“. Dafür ist eine Symbolgestalt Thusnelda, die Gattin des Cherus-kers Armin, der das Varus-Heer im Jahre 9 n. Zr. vernichtet. Thusnelda wird Jahre später von ihrem Vater, einem Sympathisanten des römischen Protektors Germanicus, gefangen genom-men. Die unglückliche Thusnelda kommt aus der Gefangenschaft ihres Vaters Segestes in die der Römer. Als sie aus der väterlichen Burg heraus und vor den Cäsar geführt wurde, war sie – erzählt uns Tacitus – vor denselben, „mehr von des Gatten als des Vaters Geiste beseelt, nicht zum weinen gebeugt, noch zum flehen sich erniedrigend, mit unter dem Busen zusam-mengefassten Händen stumm auf ihren ungeborenen Sohn niederblickend.[27] Am 27. Mai des Jahres 17 wird in Rom der Triumph gefeiert[28]. Dem Strabon verdanken wir den Bericht, dass in der Triumphalprocession Thusnelda, ihren zweijährigen Sohn auf dem Arme, mit ihrem Bru-der Sigimund in Fesseln vor dem Wagen des Triumphators Tiberius einhergehen musste und dass der Verräther Segest die namenlose Infamie beging, von einem ihm – „weil er zu uns übergelaufen war“ – angewiesenen Ehrenplatz aus diese echtrömisch-grausame Miss-hand-lung von Sohn, Tochter und Enkel mit anzusehen. Eine andere bedeutende Frauen-Per-sönlichkeit ist die Seherin Veleda der Brukterer, die den Aufstand der Bataver 69 nuZr. gegen die Römer forcierte , im Jahr 70 vom Feldherrn Petilius Cerealis als Schlichterin im Streit an-gegangen und schließlich 77 vom Statthalter Rutilius Gallicus im Krieg gegen die Brukterer gefangen genommen wurde. Sie starb in römischer Gefangenschaft.[29]

Eine Symbolgestalt - ebenfalls für Unterdrückung und den Einfluss Fremder in Erziehung und Lebensgestaltung -, als Werkzeug und Objekt der Politik ist die kindliche Tochter König Ber-thachars von Thüringen und dessen Frau Amalaberga, zugleich Nichte des Ostgoten-Königs Theoderich (+526) Radegundis. Als 10jährige Vollwaise und Gefangene kommt sie 528 an den Königshof ihres Onkels Herminafried. 531 überfallen die Franken unter Theuderich I. und seinem Halbbruder Chlotar Thüringen und verschleppen Radegundis und ihren Bruder in den königlichen Meierhof Athies an der Somme. Hier wird Radegundis christlich erzogen. 540 zwingt König Chlotar Radegundis zu seiner fünften Ehefrau, damit wird er formell König der Thüringer. Sie aber hält er streng und asketisch[30]. 550 lässt Chlotar ihren Bruder als Rache für einen Aufstand der Thüringer ermorden. Sie flieht zu Bischof Medard nach Noyon. 552 wird ihr die Gründung eines eigenen Klosters (St.Marie-hors-les-Murs) vor Poitiers durch Chlotar finanziert, das er fürderhin„schützt“. Chlotar stirbt 561. 565 zieht zu ihr der sie ver-ehrende Freund, der 20 Jahre jüngere Priester Venantius Fortunatur, nun als ihr Vertrauter und Interessensvertreter des Klosters[31]. Nach ihrem Tod 587 wird er ihr Biograph. Mit ihm be-ginnt auch ein sich stetig vermehrender Bildungsprozess von Legenden. Im 9. Jahrhundert wird sie heilig gesprochen.

Über Elisabeth von Thüringen (1207, + 1231) ist sehr viel publiziert[32] worden, aber gerade deshalb muss man sich die Worte von Hauck vor Augen halten:

Über Elisabeth besitzen wir nicht eine Zeile, in der sie geschildert wird, wie sie war, sondern was wir hören, hören wir von solchen, die ein Interesse daran hatten, sie als Heilige erschei-nen zu lassen. Müssen wir deshalb darauf verzichten, ein scharfes Bild der geschichtlichen Elisabeth zu gewinnen, so tritt an dem Heiligenbild, das wir besitzen, umso klarer hervor, was den geistlichen Leitern und der Umgebung der Fürstin als religiöses Ideal galt.[33]

Es sollte stärker als bisher beachtet werden, dass der überlieferte Text keine mechanische Mitschrift von Protokollaussagen darstellt, sondern vor seiner offiziellen Freigabe mehrfach überarbeitet wurde. In den Text mischt sich demnach neben der Stimme der Dienerinnen die-jenige des Redaktors, ohne dass es möglich wäre, die Stimmenanteile immer und überall auseinander zu dividieren.[34]

Einige Historiker sind der Ansicht, dass im beschriebenen Verhalten von Elisabeth einige Parallelen zu finden sind, die zwischen der Elisabeth und der Vita der Maria von Oignies des Jakob von Vitry bestehen, einem Text wohlgemerkt, der für die gesamte asketisch-mystische Vitenliteratur des 13. Jahrhundert prototypisch wurde[35]: Heirat mit 14 Jahren und zwar mit der Betonung, dass dies ohne Widerstand erfolgt sei, gottgefälliges Eheleben, Gehorsams-gelübde gegenüber dem Beichtvater, Ablehnung von Kleiderpracht; Verzicht auf Speisen und Getränke, die aus unrechtmäßig erpressten Einkünften stammen; Veräußerung von Hab und Gut; Angewiesensein auf eigener Hände Arbeit sowie aufs Betteln; Dienst an Leprakranken; Unverständnis, Spott, Missachtung, Feindseligkeiten der Verwandten, die einen solchen Le-benswandel nicht zu fassen vermögen usw.[36]. Diese Parallelen in der Lebensbeschreibung von Maria von Oignies und Elisabeth von Thüringen würden die Antwort auf die Frage, welche von beiden als hagiographisches Vorbild gedient hat, sicherlich erschweren, gäbe es in der Vita selbst nicht ausdrückliche Verweise.

Elisabeth als Geschichtsperson liefert ein Beispiel für ein geschicktes Zusammenspiel unter-schiedlicher Herrschaften mit jeweils eigenen Interessen. Sie gelangt als Vierjährige[37] mit rei-cher Mitgift an den thüringischen Hof, vermutlich infolge machtpolitischer Erwägungen als Kupplungsprodukt mit den Ludowingern, den thüringischen Landgrafen vorgesehen.[38] Ob sie aus sich heraus auf den höfischen Prunk[39] in Eisenach wirklich und restlos verzichtet, ist nicht verbürgt. Den Ausgrabungen am Standort ihres Hospitals in Marburg nach behält sie auch dort noch ein gewisses Maß an adliger Lebensführung, sie umgibt sich mit einem kleinen Ge-folge ihrer einstigen Hofdamen.[40] Mit 14 Jahren wird sie mit dem 21jährigen Regenten Lud-wig IV. verheiratet und bringt in den Jahren 1222, 1224 und 1227 Kinder zur Welt. 1223 wird vom Ehepaar in Gotha ein Hospital gegründet und mit reichlich Besitz ausgestattet. 1227 geht der Landgraf Ludwig von Thüringen auf Kreuzzug und stirbt dort. Jetzt übt sein jüngerer Bru-der Heinrich Raspe die Regentschaft aus und sperrt Elisabeth sämtliche Einkünfte und Län-dereien. So muss sie mittellos in der Stadt Eisenach verbringen[41]. Der Kreuzzugs- und Ket-zerprediger Konrad von Marburg (+1233), ab 1226 ihr Beichtvater, zwingt sie zu einem Gehorsamkeitsgelübde, ab 1228 zu einem uneingeschränkten, verhindert allerdings einen völ-ligen Verzicht auf ihr zustehende Güter. Konrad lässt z.B. für sie eine Entschädigungssumme von 2 Tausend Silbermark und den Übertrag einiger Ländereien bei Marburg festsetzen. Das Leben mit Konrad, der eine düstere Persönlichkeit der mittelalterlichen Kirchengeschichte[42] ist, ist undurchsichtig. Konrad beantragt nach ihrem Tod in Rom die Heiligsprechung. Die Dokumente aus dem langwierigen und mehrfach durch Aufrufe auf Zeugenmeldung gekenn-zeichneten Kanonisierungsverfahrens bewertet der (katholische) Historiker Leinweber als „amtlich“[43], wobei man jedoch diesen parteiinternen Prozess mit den laufenden Separierungen ungeeigneter Zeugenaussagen nicht mit einem Beweisverfahren heutiger Rechtsprechung vergleichen kann und darf.[44] Die Heiligsprechung findet bereits 1235 statt. Viele Menschen werden aufgrund ihrer tiefen christlichen Lebenspraxis heiliggesprochen, in manchen Fällen ist aber der Eindruck nicht ganz von der Hand zu weisen, dass auch politische und kirchen-politische Überlegungen eine Rolle spielen. Heilige sollen Vorbilder für die Lebenden sein[45] .

Ein beispielhafter Rechtsskandal und eine eklatante Demütigung ist das Verweigern der Erbschaft einer im Testament ausdrücklich bedachten Tochter eines Niederadeligen Wallrab von Herda (+1731), Wilhelmine Dorothea Juliana (1707 – 1783) von Herda, verheiratet mit einem Forstmann von Metzerodt, durch ihre Brüder. Dieser Ehemann wird deshalb[46] sogar in Eisenach in Erzwingungshaft genommen, obwohl kein Arrestgrund vorhanden ist.[47] Das Vorrecht mittelalterlicher Mannes-VorherrschaftMannlehen sind keine Frauen-Lehen “ wird zu einem imposanten und jahrzehntelangen Gerichtsstreit ihrer Anwälte mit denen ihrer Brüder und kommt dabei bis zum erst 1495 eingerichteten Reichskammergericht in Wetzlar[48]. Der Protest der Töchter bleibt jedoch zeitlebens fruchtlos, d.h. ihre Gelder und Geldansprüche werden aufgezehrt und sie selbst kann den für sie günstigen Gerichtsspruch nicht nutzen. Ihre Tochter erhält 1813 sogar kommunalen Lebensunterhalt[49]. Die Gesellschaftsstruktur ist also noch zu dieser Zeit stark verkrustet – und die Ungerechtigkeiten treffen nicht nur den Nieder-adel, sondern vornehmlich den Bauern, die immer wieder versuchen, ungerechtfertigte Vor-teilsnahme von Adligen und Bevorrechtungen aufzubrechen und es sogar auf Rechtsstreite ankommen lassen, meist jedoch ohne Erfolg[50]. Vermutlich bleibt dem Historiker ein Großteil solcher Vorgänge schlicht verborgen.

Berücksichtigt werden muss, dass Urkunden eine Vorgabe für Handeln[51] darstellen. Sie tra-gen den Stempel der damaligen menschlichen Auffassung einer Pflicht zum Befolgen und sind Bestandteil einer göttlichen Weltordnung, die ohne menschliches Entscheiden vorgege-ben ist.[52] Das Ausüben von Herrschaft ist demnach eine Funktion derjenigen, denen etwas auferlegt wird, z.B. als Teil eines Kriegszieles oder einer Reichtumsvermehrung über eine Landnahme. Erst das erreichte Ziel kann die Vorgabe entbehrlich machen. D ie Auffassung des Dienens als nicht weiter hinterfragtem Wert blieb Bestandteil der ritterlichen Ethik[53]. Fehlt eine solche, dann nutzen auch Dokumente nichts. Über die Rechtspraxis im 10. bis 12. Jahrhundert[54] existieren offensichtlich ausgesprochene Dokumenten- und Datenlücken. Es ist simpel, wenn man einfach dasjenige, was geschrieben steht, auch als vollzogen und umgesetzt annimmt. Wenn Gesetzes- und Rechtsbücher aus dieser Zeit nicht über­lie­fert sind, wo­nach wurden dann die moralisch unterlegten Geschehen rechtlich beurteilt? Und durch wen? Gab es eine Fortdauer eines geschichtlich langen Volksrechtes oder das langsam über­wu­­chern­de Recht von oben, von Ämtern? Oder gar einen rechtsfreien Raum, sozusagen ein besonderes Raubrittertum[55] ? Das Gewohnheitsrecht macht Eike von Repgau in seinem Spie­gel der Saxen Anfang des 13. Jahr­hundert geltend, er zeichnet „altes“ Recht auf, um eine Leitlinie den nach-folgenden Generationen zu geben. Dass dieses Schriftwerk überregionale Be­deu­tung hat, ist zwar anzunehmen, aber nicht sicher. Für Thüringen möchte das im Men­schen in­ne­­wohnende Rechtsgefühl Jahrhunderte lang die Grundlage für Moral und Recht ge­blieben sein, viel mehr als z.B. das „geistliche“ dogmatische Recht, vom christlichen Diktat aus Rom introduktiert. Das wird in der Frage des Eigentumsrechtes zwischen Adel und Bau­ern über Jahrhunderte und durch Entstellungen der jüngsten nationalen Zeitgeschichte be­son­ders deutlich. Ehrlich-keit ist bereits damals keine gelebte Tugend.

Anhaltende wahrheitswidrige Geschichtsdarstellungen sind oft nicht auf den ersten Blick und dann nur stel­lenweise erkennbar, bei­­­spiels­­weise durch die Frage der Nützlichkeit für die-jenigen, die sich dieser im Rahmen von Des­in­for­mationskampagnen bedienen oder die­­­se nut-zen[56]. Beispiele sind die Catilinarische Verschwö­rung[57], die nach Cicero bereits den Ver-fall der Herrschaft Roms bedeutet, infolge des­­sen im Jahr 62 v.u.Zr. mehrere Tausend An-hänger von Lucius Sergius Ca­talina an einem Tag „hin­gerichtet“ wor­den sein sollen. Allein die Vorstellung eines solchen Massenmordes stellt erhebliche Ansprüche für die Glaubwür-digkeit. Drastischer noch ist die Geschichte der Nie­derwerfung der heid­ni­schen Sachsen durch Heere von dem Franken Karl (Carolus Mag­nus)[58] und das Blutbad von Verden/Aller im Jahr 782, in dem mehrere Tausend Sachsen eben­falls an einem Tag hingerichtet wurden, weil vor­her das vereinte Stammesheer der Sachsen als Aus­druck der Gegnerschaft gegen die Christi­ani­sie­rung am Süntel das Fran­ken­heer ver­nich­­tet hat­te[59]. Dieser Niederlage musste pro­pagandistisch ein Sieg entgegengesetzt und letzt­lich durch eine „ Tau­fe“ des Ede­linges der Sach­sen Widukind „ge­krönt“ werden. Bedeut­sam ist das Fortwähren die­ser Legende[60], die aber not­wendig erscheint, denn die Aufstände der Sach­sen halten an, auch wenn eine Reihe von Adligen mit den „Feinden“, den Fran­­­ken aus opportunistischen Gründen zusammen ar-beiten[61]. Erst 804 werden die Gebiete zwi­schen Un­ter­weser und Unterelbe und nördlich der Elbe in sieben weiteren Heeres­zügen militärisch erobert und das Untertanentum auch kirch-lich reglementiert und installiert[62]. Zur Geschichte gehört immer auch der Zweck der Pro-paganda als Teil des Geschehens, also die Urheber von Legenden.

Es ist bedauerlich, dass wir gerade im Mittelalter fast ausschließlich Quellen aus der geho-benen Schicht auswerten können. Die Indikatoren sprechen zwar immer von Schranken und Rahmenbedingungen, woran sich die unteren sozialen Schichten zu halten haben. Manche Idealisierungen geistern auch heute noch in den Köpfen, dass Werbung, Propaganda keine ge­eignete Mittel seien, das „Volk“ zu beeinflussen. Freiheiten sind nicht umsonst dasjenige, was mancher Untertan erträumt. Dabei ist ihm die kirchliche Organisation seit dem Mittelalter vertraut und es wird ihm gepredigt, das sei „gewollt“, was bereits im alten Ägypten gang und gäbe war.[63] So ist eine ab­so­lute Re­ligi­ons­frei­heit[64] eine extreme Ideal­vorstellung, fern von Realität. Bereits die Praktizierung der Gottes­lä­ste­rung zeigte ge­schicht­lich nicht nur die Aus-legungsbedürftigkeit, sondern gerade wegen der begrifflichen Unschärfe manches Un­heil in Menschenwürde. Was ist Be­schim­pfung ei­ner herr­schenden Religion, Verunglimpfung kirch-licher Würdenträger? Manches Urteil ist eben geschichtlich nicht von Dauer „gerecht“. Die Volksverhetzung, das böswillige Verächt­li­ch­ma­chen, das Pro­klamieren einer Störung des öffentlichen Friedens usw. ist nicht ohne Denk­stützen ein­deu­tig. Was ist schon rechts­po­pu­li­stisch?

Wir wissen um die Wertephilosophie und –bedeutung im Leben, gerade in Bezug auf die Men­­­schen, die Gruppe, in der wir als Wirbeltiere existieren. Eine Reihe von Merkmalen und Merk­mals­kombinationen zeichnen die unterschiedlichen Menschengruppen in der irdischen Re­­­gion oder in ihrer Erscheinung, in ihrem geistigen und seelischen Verhalten aus. Wir sind ge­schichtlich hier in Europa Nachkommen steinzeitlicher Jäger und Sammler[65], aber im Stamm­baum der Menschen kommen wir – als homo sapiens belegt und gen-wissenschaftlich erwiesen – ein paar Hunderttausend Jahre zuvor aus Afrika, wobei die Neandertaler die ältere Gruppe sind. Dabei ist zu vermuten, dass aus der vor­mensch­li­chen Vielfalt nur ein kleiner Ausschnitt bis heute fortbestehen konnte. Der Anteil der stein­zeitlichen Nachrücker nach Europa scheint klein gewesen zu sein, so dass der Hauptteil der genetisch über DNS[66] be-stimmten Menschen-Typen hier und heute wenig beeinflusst wur­de. Dabei wissen wir, dass die Unterschiede genetisch nicht nur quantitativ zu beurteilen sind und dass die Individualität dem Vatiantenreichtum der Nukle­otid­se­quenzen des Chro­mo­soms zu verdanken ist. Dem Nachkommens- und Verwandtschaftsforscher macht das stati­stische Verteilungsproblem von Merkmalen der einzelnen Personen weniger Schwie­rigkeiten, weil er faktisch genea-logisch nur über zwei­stellige Generationen blickt, während die po­pu­­lations­ge­ne­ti­schen Un­ter­schiede (unter­halb der Arten-Unterscheidung = Rassen) vierstellige Ge­ne­rati­o­­nenzahlen be­­dingen[67]. Die Vererbungslehre zeigt dann im Einzelnen auf, ob und wieweit z.B. Intelligenz ge­ne­tisch bedingt ist. Mutationen kommen nur bei Individuen vor, gleich­förmige über die Ge­samtheit von Menschengruppen nicht, schon gar nicht bei Popula­tio­nen. Für die Stammbe-völkerung in Herda und Umgebung überschauen wir bestenfalls über etwa 30 Generationen!

Aus der Migrationsforschung geht hervor, dass die Menschen immer den für sie erkennbar besten Bedingungen der Existenz nachgingen und dabei viele bedrängende Ereignisse von au-ßen bestehen mussten, z.B. extreme klimatische Veränderungen. Erst mit dem Anssäsigwer-den an einer Region verschwand dieser Existenz-Zwang, die Bedrohung kommt nun aus der Veränderung regionaler Bedingungen und der Verdichtung von Menschen dort. Betrachten wir die sogenannten „Wanderungen“ von Völkern: nur bei wenig Habe ist eine höhere Wan-derungsgeschwindigkeit möglich, bei Bewegung größerer Gruppen mitsamt Habe und Ver-pflegung kann diese spezifisch auf die Zeiteinheit nur gering sein[68]. Dann erscheint eine suk-zessive Ausbreitung näherliegend, wenn man z.B. von dem Druck von streitbaren Seevölkern im Mittelmeerraum vor 5 Jahrtausenden einmal absieht. Die Migrationsforschung hat gezeigt, dass Wanderungen häufig den Spuren früherer Wanderung folgen: man geht lieber dorthin, wo schon Bekannte leben, wo bereits Kontakte und Ortskenntnisse vorhanden sind.[69] Zusätz-lich sei bemerkt, dass archäologische Kulturzeugnisse nur bedingt etwas über die Träger aus-sagen, denn Kultur kann nicht nur von einzelnen Individuen, z.B. herausgehobenen Personen, sondern auch von Menschengruppen übernommen werden[70].

Ähnlich voraussetzungsbedingt sind einige Hypothesen, die sich mit der Identität und Ethno-genese von germanischen Stämmen auseinandersetzen. Schon die angewandte Methodik zur Erarbeitung des Problems fordert zu Klärung des Begriffs Stamm oder Volk heraus: was hat es mit dem Kollektiv von Menschen auf sich? Was ist innere, d.h. Selbstidentität, was äu-ßere, von Fremden festgelegte und objektivierbare Identität ?[71] Gewöhnlich kehrt man zu-rück zu einer Abstammungsgemeinschaft[72], die sich über Generationen hinweg gefunden und gemeinsames erlebt und erarbeitet hat, meist wird ein geographischer Zusammenhang gese-hen oder man nimmt Aussehen und Wesens-Merkmale ist Indikatoren von Gemeinschaft. Oft wird auch verwechselt der Stamm aus mehreren Sippen oder eine Gruppe von Stämmen mit einem Stammes-Oberbegriff. Denkbar ist auch, dass alle, die sich unter einen Heerführer un-terordnen, für einen „Stamm“ gehalten werden, weil sie zumindest ähnlich aussehen. Für alles gibt es Beispiele. Teilweise wird wegen der Anrüchigkeit des Begriffes „Deutsches Volk“ über eine gewisse Zeitperiode Stamm = Volk gesetzt, ethnographisch und von dem Kollektiv-Begriff wohl eine Fehl-Gleichung. Der Papst z.B. führt im Machtkampf mit dem König des Heiligen Römischen Reiches sogar „ das deutsche Volk ins Feld, auf dieses auf die Deutschen, sei die salische Königsherrschaft zu beschränken“.[73] Diese Interpretation ist gegen das Im-perium gerichtet, aber bestätigt so die Idendität. Aber ob sich z.B. die Thüringer damaliger Zeit als „Deutsche“ fühlten. In der Literatur wird das teilweise so dargestellt.

Wenn man nur einzelne, wie sprachliche Zusammenhänge zur Herkunfts- bzw. Weiterent-wicklungs-Betrachtung heranzieht, dann muss das Ergebnis einseitig sein. Der Forschungs-Rückblick auf die letzten beiden Jahrhunderte zeigt deutlich, dass womöglich eine bestimmte Idee der Vater der Geschichtsausdeutungen ist. Es gibt keine übergreifende Gemeinschafts-vorstellung, keine „Ethnien“ im engeren Sinne[74] und kann es nicht geben, weil weder ein-deutige Zuordnungskriterien, z.B. geografische noch Terminologien vorhanden oder anwend-bar sind.[75] Diese Unbestimmtheit in biologischer Abstammungs-Identität usw. greift sogar zu den römischen Schriftstellern über, sie benennen etwas „ungefähres“, wir kennen aber nicht das, wonach sie Kennzeichnung tatsächlich vornehmen. Selbst die Interpretation rele-vanten archäologischen Materials bedarf hier einer gesicherten Regel, die jedoch nicht da ist. Man muß sich damit abfinden, dass zu bestimmten Seinsbereichen gerade die rechtlichen Verhältnisse das eindringliche Beispiel sind – dass archäologische Quellenmaterial keine konkrete Antwort liefern kann.[76]

Wenn z.B. von Franken gesprochen wird, so kann im 7. Jahrhundert wohl nur die (bestim-mende) Oberschicht im Merowingerreich[77] gemeint zu sein, denn die ist tonangebend und später ist der Aktionsradius bei den Franken so weit, dass eine Abgrenzung grundsätzlich pro-blematisch ist[78]. Unter Franken versteht man die Völker, die zum Oberhoheits-Anspruch der Herrscherschicht gezählt werden. Von der rein realen Betrachtung der Okkupation, der Über-schichtung einer Bevölkerungsschicht durch eine andere, was fast zwangläufig zu bluts-mäßigen, genetischen Vermischungen führt, sei einmal abgesehen. Der Begriff Franken um-fasst im Laufe der ersten Jahrhunderte des Mittelalters alles, was die karolingische Zentral-regierung verwaltet und damit auch früher als germanisch bezeichnete Stämme.

Nach dem Stand der Berichte-Ausdeutung in der Zeit der Römer soll der Germanenstamm der Brukterer[79] im Wesentlichen im Münsterland ansässig gewesen sein, östlich davon der der Cherusker (Hermionen). Es ist unklar, ob die Unterscheidungen aus der Sprache abgeleitet sind, wo die geographischen Stammesgrenzen liegen[80], aus anderen Merkmalen oder nur aus der Textauslegung und dem Vergleich antiker Schriftsteller[81]. In ihrem Verhalten und im Körperbau scheinen die Germanen von Stamm zu Stamm sehr ähnlich gewesen zu sein. Ihre Existenz reicht nicht bis in die schriftliche Zeit des Frühmittelalters. Der Allgemeinheit be-reits vor dem Griff der Römer nach dem rechtsrheinischen Germanien bekannt sind die Bruk-terer aus den Widerständen gegen Okkupanten[82] wie die Römer und Franken. Sie haben of-fenbar früh von der Verknechtung der Bauern in Gallien gehört, die zu Leibeigenen, Acker-sklaven und Kolonen, d.h. Kleinpächter mit ½ Ertrag wurden[83]. Sie verbünden sich deshalb mit anderen Stämmen, aber sie gewinnen in den sich daraus ergebenden Schlachten nicht im-mer.

Klar ist, dass bei dem Vordringen der Römer-Heerzüge von Mainz und vom Niederrhein sie unmittelbar auf unterschiedliche Stämme treffen und sogar ihre Verfeindungen untereinander begrüßen, denn dadurch sind sie bei dem Okkupations-Versuch des freien Germaniens be-günstigt. Der römische Kaiser Augustus (63 vor bis 14 n Zw.) beschließt als Nachfolger von Cäsar, der Gallien für das Römische Reich erobert, dieses weiter nach Osten bis an die Elbe auszudehnen. Sein Stiefsohn Drusus soll in der Zeit von 12 v. bis 9 v. Zw. also in das Land jenseits der Rheingrenze eindringen, wobei einige Stämme wie die der Brukterer und Chat-ten „unterworfen“ werden. Eine strategische Marsch-Linie für das Einfallen lässt sich längs der Lippe nach Osten identifizieren, weil auf der Strecke Lager errichtet werden, wenn auch z.T. nur von kurzer Dauer. Wichtig erscheint, dass die Römer mehrfach das Brukterer- Ge-biet durchqueren und – soweit möglich und in friedlichen Zeiten - Weideland dort einrich-ten[84]. Die Römer sind nämlich durch ihre Militär- und Vorratslager auf die Einheimischen angewiesen. Die Anlagen von Haltern z.B. sind im Jahrzehnt vor d.Zw. errichtet. Hier sind Legionstruppen und Auxiliareinheiten stationiert, offenbar auch höhere Offiziere einquartiert. Aliso[85] scheint ein Hauptstützpunkt römischer Herrschaft im rechtsrheinischen Germania im Zuge der Provinzialisierung der Germania Magna gewesen zu sein. Im Hauptlager (von Aliso, l8 ha) scheinen sechs bis sieben Kohorten, also einer Truppe von 3 bis 4200 Mann, gelegen zu haben.

Die Nahrungsmittel, die die Soldaten benötigen, sind in der Hauptsache Getreide, Fleisch, Käse und Gemüse, dazu Salz und Olivenöl. Ein Teil wird in Speichern und anderen Wirt-schaftsgebäuden gelagert, größere militärische Operationen im Germanenland sind ohne aus-reichende Vorräte nicht möglich. Allein eine Legion braucht ca. 1 500 Tonnen Getreide im Jahr und Material für die Werkstätten für die Ausrüstung. Es ist daher für die Bevölkerung des Aliso umgebenden Landes der Brukterer nur schwer, im Zeitalter der Lagerexistenz diese Massen aufzubringen, andererseits verständlich, dass die Römer nicht alles von fernher heran-bringen können[86], ja einen Feldzug ins Innere zur Weser hinreichend mit Tross, Begleitper-sonal usw. vorzubereiten haben. Zuletzt bleibt als Rettung jedoch nur eine Plünderung der ört-lichen Bevölkerung, was aus ihr wird, ist weniger wichtig.

Die Beteiligung der Brukterer an der Varus-Schlacht ist bedeutend. Merkwürdig ist, wie die Bewaffnung der Kämpfer erfolgt, wenn die Brukterer doch rein friedliche Siedler sein sol-len[87]. Offensichtlich ist gerade die Nähe der Römer und der Militärlager sowie später der Kai-serresidenz in Trier[88] an ihrer Wachsamkeit und ihrem Argwohn schuld. Die Römer sind manchmal grausam „strafend“, so lässt Kaiser Konstantin 306 n. Zr. Tausende gefangener „Franken“ und im Jahr 313 Tausende an Brukterern den wilden Tieren im Theater vorwer-fen[89], er bestraft sie da zeitgerecht![90] Das bleibt nicht ohne Eindruck, aber was soll der gemei-ne Germane oder Brukterer da unternehmen?

Der Historiker Delbrück schätzt aus Gründen einerseits der Bodenfruchtbarkeit und der Vieh-zucht und andererseits der Kampfesstärke von germanischen die Bevölkerungsdichte auf ma-ximal 4 bis 5 Menschen pro km² (als Obergrenze)[91] zur Römerzeit, aber das kann regional tatsächlich vollständig anders sein. Hömberg[92] schätzt um 1025 für das Münsterland eine Volksdichte von etwa 12 Einwohnern pro km², davon 30 % der Bauernhöfe in der Hand kirchlicher Grundbesitzer. In der gewaltigen Zunahme in 1000 Jahren sind jedoch große Unsi-cherheiten enthalten, weil das Dezimieren der Brukterer infolge der häufigen und intensiven Kämpfe gegen fremde Aggressoren ja fast das Verschwinden der Brukterer aus dem Sinn der Historiker erklären würde., sie zählen nicht mehr als selbständiger Stamm oder Volk. Sollte ein Ausgleich[93] hauptsächlich über Immigranten, Fremdimport von Franken usw. erfolgt sein?

Unzweifelhaft gibt es zur Zeit der Römer bis in das 4. Jahrhundert hinein ein Kultur-Gefälle vom links- zum rechtsrheinischen Gebiet[94], vom römisch okkupierten zu den Menschen im germanischen. Westlich sind für die „unziviliserten“ Germanen Anziehungspunkte solche Dinge wie Thermen (Bäder), Klosetts, Wasserzuleitungen, Getränke wie Wein und Bier und vor allem „Brot und Spiele“. Östlich ist das „germanische“ Leben einfach, nur „gehobene“ Personen können dem durch Nachahmen einer fremden Lebensart jenseits der Last der Exi-stenzsicherung durch Arbeit[95] entfliehen. Dadurch wird in der germanischen Grenzbevöl-kerung sowohl eine Differenzierung nach Status als auch nach der Machbarkeit ausgelöst. Was die häufigeren Konflikte unter den germanischen Stämmen selbst in Gang setzt, das wis-sen wir nicht, aller Wahrscheinlichkeit aber gerade von der nicht näher identifizierbaren geho-benen Schicht, die jeweils ihre Herrschaftsansprüche erweitern wollen.

Im 19. Jahrhundert befassen sich verschiedene Historiker mit den Germanen, den Vorfahren hiesiger deutscher Bevölkerung, müssen aber feststellen, dass an Hand der überlieferten Nachrichten schwer eine eindeutige Identität der Stämme auszumachen ist. So wird Kritik an der Beschreibung der Völkerwanderung in den ersten Jahrhunderten nach der Zeitrechnung geübt, denn wie kann man Wandernde den bestimmten geografischen Zonen zuordnen, wenn die alten Römer doch gar keine Karten hatten[96]. So sollen die Hermanduren einst an der El-be gewohnt haben[97] und sie dringen dann weiter nach Süden vor, zunächst wohl bis nördlich des Thüringer Waldes, dann bis zum Main. Offensichtlich sind nicht die Hermanduren in Ge-schlossenheit gewandert, sondern nur Teile eines „Volkes“, vielleicht solche, die keine selb-ständige Familien im Stammesgebiet gründen konnten. Die Vermutung liegt nahe, dass sie sich auf ihrem Vordringen mit Einheimischen mischten, denn das Gebiet war nicht frei von Menschen. Angeblich verlieren sich in der Geschichte die Hermanduren im Thüringer Gebiet, es tauchen nach der fränkischen Okkupation nur noch Reste davon auf. Wer ist denn nun her-mandurischer Nachfahre?[98]

Die Hermanduren[99] tauchen im Geschichtsbild erst wenige Jahrhunderte vor der Zeitrechnung im Bewusstsein der Schriftsteller auf[100]. Tacitus führt aus: d er Name eines Stammes ist all-mählig aufgekommen, so dass (schließlich) alle mit dem erfundenen Namen Germanen ge-nannt werden.[101] Bei allen späteren Historikern tauchen fast durchweg die Hermanduren bei ihrem siegreichen Kampf mit dem Stamm der Chatten[102] im Jahre 59 nuZr. auf, nämlich beim Streit um den Besitz von Salzquellen[103], die man meist mit denen bei Salzungen ortet.[104] Zu dieser Zeit reicht also „Thüringen“ bis an die Werra, südlich sollen dann später die Aleman-nen gesessen haben.[105] Der Stamm der Hermanduren ist wahrscheinlich ein Stammes-Misch-produkt aus der Völkerwanderungszeit, wenn man von „Thüringern“ spricht[106]. Deshalb ist der Bezug auf schriftliche Zeugnisse stets zweifelhaft[107], weil sie lediglich von der Füh-rungsschicht ausgehen, die eine strenge Ordnung unter sich aufweist. Verschiedentlich wer-den die Hermanduren auch als nach Böhmen und in Süddeutschland ausgesiedelt betrachtet, wobei die Römer mitgewirkt haben sollen[108]. Die Hermanduren werden (zunächst) als römer-freundlich geschildert, die Handel mit römischen Gütern treiben[109] und wahrscheinlich sogar Händ-ler hereinlassen, wodurch die Römer Kunde von dortigen Wegeverhältnissen erlangen. Was dabei aber der innere Zusammenhalt dieser Hermanduren ist, das wissen wir nicht.[110]

Die kirchliche Diözesan-Einteilung ist nicht stammesbezogen, sie sieht südlich das (spätere) Fürstentum Fulda[111], das seit Zeiten des Bonifatius sein Machbereich durch Schenkungen auch östlich der Werra zu erweitern sucht und dabei im Wettbewerb mit der Abtei Hersfeld steht. Es ist einfach so, dass die frühen Schriftsteller persönlich die Germanen wohl meistens nicht kannten, aber sie sahen sich wegen der vielen unterschiedlichen Bezeichnungen einfach ge-fordert. Man zählt danach heute die Hermanduren zu den Hermionen oder noch vereinfa-chender zu den Westgermanen, aber kaum jemand weiß mit dieser Gruppierung etwas anzu-fangen. Die Römer rechnen sie zu den Sueben. Zu den Istwäonen werden die Brukterer, Chatten und Franken gerechnet, ein Stammesname, der später ausgeweitet wird als Oberbe-griff von unter fränkischer Herrschaft Stehenden. Die Unterscheidung von keltischen und germanischen „Hessen“ scheint schwierig, man meint, das gemeinsame Interesse stärkte ein gewisses besonderes „Stammes-Bewußtsein“. Nach der wissenschaftlichen Auffassung von heute sind die germanischen Stämme Abkömmlinge nordeuropischer Ureinwohner, Nach-kommen matrifokaler Sippen von Megalithbauern[112]. Das Nationalgefühl der Deutschen hat also verschiedenste Ursprünge, aber dennoch dürfte die Differenz nicht so groß sein wie von Menschen weiter entfernter Gebiete, die eine andere Entwicklung über Jahrzehntausende nah-men.

0.2 Die Untersuchungen und Darstellungen von geschichtlichen Vorgängen.

Die Kette möglicher Fehldeutung von Geschichtsvorgängen ist nicht nur groß, sondern auch in den Einflüssen mannigfach. Schon die Sinneswahrnehmung des Menschen bildet die Wirklichkeit nicht ontologisch-objektiv ab, sondern jedes Individuum konstruiert seine Wirk-lichkeit rein subjektiv, indem es die durch die Sinne aufgenommenen Informationen auf der Grundlage seiner persönlichen Erfahrungen und seines Wissens verarbeitet[113] . Hinzu kommt, dass die Erinnerung an die Tatsachen infolge der Zeitspanne Ereignis-Geschichtsschreibung Verschiebungen erfahren und dass das schreibende Individuum die Informationen erst von dritter Seite empfangen kann. Wissenschaftlich ist sogar ein Gruppen-Denken und –Erinnern möglich: ein einzelnes Individuum ist geneigt, sich der Meinung der Mehrheit anzupassen, wenn es nur Teil einer Gruppe oder einer größeren Masse ist[114]. Insbesondere kann eine Wert-Normierung in einer Gruppe oder größeren Anhängerschaft einer Lehre vom Quellen- oder Geschichts-Autor akzeptiert werden, wenn er diese als einzig richtige betrachtet und diese danach bei seinen Geschichts-Vergleichsmaßstab anwendet, obwohl die Wertbeur-teilung nicht konform mit heute allgemeingültigen Auffassungen ist. Die Menschen-rech-te[115] sind aber universal und nicht abstufbar: sie sollen allen in gleichem Masse zukom-men.[116] Das ist aber bis heute nicht der Fall.

Eine Gefahr einer „falschen“[117] Geschichtsdarstellung ergibt sich aus der Tatsache, dass den Menschenrechten in den verschiedenen Geschichtsepochen und Regionen nicht immer ein gleiches Maß am Status positiven Rechts zustand, d.h. nicht alle Menschen lebten und leben - auch heute - noch in Rechtsgleichheit. Die Menschenwürde heutiger Auffassung wird nicht selten im Widerstreit mit menschenrechtlichem Denken und Religion nur bedingt anerkannt, so ist die Trennung von Staat und Kirche nicht immer verwirklicht, vielmehr sogar Anlass zu erbitterten Kriegen. So lassen sich manche Fragestellungen nach der historischen Wahrheit nur klären, wenn man die verschiedensten Standpunkte einnimmt und sich an sie mit Plausibilitäten heranarbeitet. Der Historiker muss in jedem Fall erst korrekt analysieren, insbesondere, da es sich um Opfer geschichtlicher Ereignisse handeln kann. Die Wahrheit kann Opferschutz der Geschichte sein.[118]

Die Art und Weise, wie Geschichte dargestellt wird, kann also nicht von Irrtum, Lüge und Täuschung frei sein, weil diese Merkmale zu den Eigen- und Machenschaften der mensch-lichen Gesellschaft gehören und der Historiker nicht alle Daten besitzen kann, um den ge-schichtlichen Vorgang in seinen funktionalen Zusammenhängen tatsachengemäß darzu-stellen.[119] Mancher geht in der relevanten Schlussfolgerung noch weiter: Fakten spielen in der Geschichte keine Rolle, entscheidend sind die Vorstellungen, die sich die Menschen von den Fakten machen.[120] Andererseits: Die Erkenntnis des Menschen in seiner geschichtlich beding-ten und von ihm geschichtswirksam veränderten Welt bleibt das Ziel.[121]

Wir haben es mit Autoren der (schriftlichen) Quellen zu tun und mit Autoren, die die Quellen benutzen, jedes Mal erfüllen die Autoren Funktionen, wenn auch verschiedene, so z.B. die erstgenannten die unmittel- oder mittelbare Darstellung eines Vorganges, zumindest in ge-wisser zeitlicher Nähe[122], und die zweitgenannten oft in Rückschau aber mit der Absicht, ei-nen Leser zu informieren, wenn auch wiederum mit unterschiedlichen Zielen, darunter auch solchen, subjektiven Zurechtrückens einstiger geschichtlicher Vorgänge.

Schon die kursorische Durchsicht vieler Gesamtdarstellungen erlaubt zwei Befunde:

1. wird häufig in grundsätzlich verschiedene Bereiche und verschiedene Berufsgruppen unterschieden. Ständische Abgrenzungen werden nicht in nennenswertem Umfang begründet.
2. Der Bereich der Kommunikation ist weitgehend ausgelassen oder jedenfalls einer besonderen Bedeutung nicht für würdig befunden.[123]

Darüber hinaus ist die ungenügende Erforschung der Gefühlswelt der verschiedenen Schich-ten innerhalb unserer Gesellschaft zu bemängeln, dabei sind es gerade die Fragestellungen der Alltagsgeschichte und der historischen Anthropologie mit ihrem spezifischen Interesse für das historische Individuum, seinen Erfahrungen und Weltdeutungen, die geeignet sind, das Gefühlsleben früherer Zeitgenossen zum Gegenstand der Historie zu machen.[124] Die Ge-fühlswelt ist nämlich eine der nicht unwesentlichen treibenden Veränderungs-Kräfte.

Für den Geschichtsbearbeiter kann freilich nicht übersehen werden, dass schon die Vielfalt und Komplexität der zahlreichen geschichtlichen Vorfälle nicht nur das korrekte Heraus-finden entscheidender Strukturveränderungen und -entwicklungen, sondern auch eine saubere und komplette Transparenz durch diese verhindert oder verhindern kann. Die Wissenschaft-lichkeit gebietet allemal die Aussagen aus einer hinreichenden Distanz zu gewinnen und so-wohl die Fehlermöglichkeiten bei der Arbeit bis zur Aussage zu minimieren als auch umfas-send alle Quellen und Informationen heranzuziehen. Mit jeder neuen Fragestellung relevanter Quellen ergibt sich ein neuer Vergleichs- und Prüfungsmaßstab. Es reicht, wenn der Histo-riker lernt, die Geschichte auch vom Standpunkt der anderen zu betrachten.[125] Voraussetzung ist, dass der Historiker gewillt ist, die Wahrheit über die Vergangenheit tatsächlich sine ira et studio zu erforschen.[126] Mit dem Hinweis auf eine moralische Bewertung zeigt er auf etwas, das er mit den Mitteln seiner Disziplin selbst nicht wissenschaftlich verteidigen kann.[127]

Heute kann man die Lage so zusammenfassen: es ist unmöglich, herauszufinden, „wie es war“, denn man hat erkannt, dass wir die Geschichte immer nur in Ausschnitten und unter bestimmten Blickwinkeln durch die Quellenautoren geboten bekommen.[128] Die Erkenntnis, dass Geschichte nur in Ansätzen wirklichkeitsgerecht darstellbar ist, hindert weder, sich trotz-dem dem zu widmen, noch, die Lücken nach dem Stand der Forschung zu füllen.

Folgende Bedingungen scheinen somit für die Geschichtsschreibung wichtig:

- Die Tatsachen müssen bekannt sein bzw. die dokumentarische Feststellung muss den Tatsachen entsprechen, was zuweilen nicht überprüfbar ist
- Die Tatsachenverknüpfung muss funktional analysiert und der Einfluss der Fremdbeeinflussung, z.B. über Medien herausgefunden sein[129]
- Der Sachverhalt muss funktional plausibel aufgeklärt sein
- Eine Wertverknüpfung[130] darf den Sachverhalt nicht verfälschen
- Die Kompatibilität der Geschichtsdarstellungen muss gewährleistet sein.[131]

Die eben genannten Einschränkungen bzw. Voraussetzungen schmälern nicht den Sinn einer Beschäftigung mit regionaler Geschichte, weil Lehren für die Gegenwart und Zukunft gezo-gen werden können, die helfen, Entscheidungen, die im Sinne späterer Erkenntnis sich als für die Entwicklung schädlich[132] herausstellen, nicht zu wiederholen oder sich eine Beziehung Ursache-Wirkung für sich selbst und seinen Fall „einfach“ zurecht zu legen.

Da die Menschen in ihren Wertvorstellungen und Geistesordnungen nicht konstant und zu-dem beeinflussbar sind, können sie nicht sicher in der Richtigkeit der geschichtlichen Wieder-gabe sein. Zuweilen erleben sie – und nicht selten - aus nächster Nähe, wie die Interpretation des Geschehens verändert wird, wie Legenden von der unbescholtenen Vergangenheit ge-bildet werden. Daher ist es wichtig, den objektiven Tatbestand von der ideologischen Verpak-kung zu befreien. Man kann sogar hinzufügen: die sprachliche Umkleidung, Verschönerung, die tendenziöse Absicht der Tatsachen-Wiedergabe ist rücksichtslos zu entfernen.[133]

Da schon die Rede über geschichtliche Ereignisse nicht subjekt- oder wertfrei ist, muss eine besondere Vorsicht bei der Übernahme von Fakten und von Interpretationen walten. Ein Ab-grenzen von wertender und beschreibender bzw. erklärende Sprache ist ein Unding, ein Unterscheiden zwischen Wert und Tatsache lässt sich nicht treffen[134]. Aus der Geschichte lernen, heißt mit der Sicht daraus die Zukunft „besser“ zu gestalten. Da im Menschen von Natur her Neugier auf das Zukünftige steckt, sucht er diese selektiv aus der Vergangenheit herauszulesen, was heutzutage beispielsweise in der Klima-Prognose ständig angewendet wird, aber für den Nachrichtenempfänger kaum in seiner Richtigkeit beurteilbar ist, weil schon die Vergangenheitsdaten andere Qualitäten in den Mess- und Beurteilungsdaten haben und zur Interpretation oft ein umfassendes interdisziplinäres Wissen gehört, unabhängig da-von, dass die heutige Empirie noch keine exakte globale Messtechnik für weltumspannende klimatologische Durchschnitts-Daten (direkt) zur Verfügung hat. So offenbart das Vermengen verschiedener und ungeprüfter (zertifizierter, falsifizierter) Aspekte die grundsätzliche Schwierigkeit, Geschichte oder gar Heimatgeschichte objektiv richtig zu erfassen und darzu-stellen. Die Ursachen hierfür müssten erst noch erforscht werden. Das hindert jedoch nicht, die historische Wahrheit zu suchen!

Traditionelle Geschichtsschreiber meinen, über einen sauberen Quellenbezug eine Objek-tivität herstellen zu können, aber bereits daran liegt ein Übel: oft ist es nicht der Fakt, sondern die Mitteilung über den Fakt oder etwas angeblich erfolgtes, was in der Quelle beschrieben wird[135]. Ranke formulierte den Leitsatz, Geschichte ist so zu schreiben, wie sie eigentlich ge-wesen, verbindet damit aber nicht ein kriminalistisches Erforschen des Wahren wie in einer Gerichtsverhandlung von heute[136], in der sowohl Befangenheit des Vortragenden, des Zuhö-renden, aber auch die Eindrucksabsicht auf den Richter nebeneinander stehen. Freisein von Befangenheit ist eine unabdingbare Voraussetzung für Geschichtsschreiber. Befangenheit of-fenbart sich an der Zusammenhangsdarstellung, als Beispiel: Das Fällen der Donareiche[137] als Symbol „heidnischer“ Verehrung kann als Missachtung fremder Kulturen, aber auch als Nie-derlage der heidnischen „Religion“ gesehen werden und auch noch als Anlass zum Ku-schen vor der herrschenden Gewalt und als Demütigung.

Manche Geschichtsschreiber tragen Daten zum Sachverhalt aus weit entfernten Regionen zu-sammen, um Datenlücken zu schließen oder doch zu (kontinuierlichen) Aussagen zu gelan-gen. Aber gerade in früheren Zeiten gibt es nicht zu übersehende regionale Unterschiede, z.B. in der Landwirtschaft hinsichtlich Ertrag, Klima, technischem Stand, in der Informiert-heit, in der Aufstandsbereitschaft der auf dem Land lebenden Bevölkerung. Gerade die Lei-tungsfunktion des landwirtschaftlichen Betriebes wird oft nicht beachtet, ist es die einer Ei-genwirtschaft oder die eines Verwalters, eines Abhängigen.

Manche „ Geschichtsschreiber “ haben offenbar etwas ganz anderes im Sinn: sie wollen einen Sachverhalt als Lehrbeispiel für etwas zu Wollendes oder in ein politisches System einpaß-bares darstellen oder vielleicht ein Vorhaben durch geschichtlich Vergangenes als richtig beweisen. In der jüngeren Geschichte kann für einen Autoren auch die eigene Beteiligung an Geschichtsvorgängen Triebkraft für die Art der Darstellung sein. Johannes Scherr (1817-1886) erklärt in einer Rede 1860 im Rathaussaal in Zürich:

Wahrheitseifer und Gerechtigkeitssinn müssen Grundbedingung für den Historiker sein. Allein sei seine Objektivität keine einseitige, auch die mit Recht geforderte Unparteilichkeit keine mühsam erkünstelte. Er belehre, rege an und überzeuge.[138] Diese Motivierung scheint edel, ist aber unbestimmt. Ranke sagte aus seiner Erfahrung: mich hat nur die Absicht geleitet, die ganze und volle Wahrheit zu finden und die gefundene ganz und voll auszusprechen.

Noch etwas muss herausgestellt werden, die Form eines lebensweltlich angesetzten Ver-gleichs kann die nationalgeschichtlich zentrierte Betrachtungsweise methodisch überwin-den[139] , was auch für die Geschichtsschreibung eines individuellen Bauerndaseins in einem Land mit Herrschaften gelten kann. Einzelschicksale können Maßstäbe für Menschengruppen und Regionen sein, wenn sich in einer Population eben einige mutiger sind als andere.

0.2.1 Die methodische Herangehensweise an ein geschichtliches Problem.

Das Problem lässt sich formulieren als eine Aufgabe, aus relevanten Daten die Wirklichkeit zu ermitteln. Es ist ähnlich wie in einem Kriminalitäts-Prozess: dort bieten sich Sachbefunde und Zeugenaussagen als Mittel der Erkundung des Sachverhaltes an. Während die einen ein Arbeitsergebnis der Methodik naturwissenschaftlicher Wissenschaftsdisziplinen entsprechen, haben Zeugenaussagen den Makel unvollkommenen Wahrnehmens und Schildern des Sach-verhaltes durch einen Zeugen. Hier soll dann der Richter den wahren Sachverhalt herausson-dern. Eine Vielzahl von Geschichtsschreibungen beweisen nun, dass auch in diesem Gebiet Grundsätze systematischer Methodik eingehalten werden müssen. John Locke (1632-1704) hebt folgende Arbeitsweise hervor[140]:

- Sachverständiges und unvoreingenommes Ermitteln unter dem Gebot der Wahrheitsfindung, Kritik an den Daten, berichtsmäßig konkretisieren
- Gruppieren (Ordnen) der einzelnen Daten so, dass man den einerseits den Zusammenhang und andererseits die Bedeutsamkeit der Funktion erkennen kann, ggf. auswählen bzw. aussondern nichtrelevanter Informationen
- Wahrnehmen des und Erfassen sowie Formulieren des Zusammenhanges
- richtiges Schlussfolgern aus dem System (= Interpretieren).

Bereits in der Forderung, nichts wegzulassen bzw. die Informationen so intensiv zu erfassen, dass alles, was zur Problemerkennung beitragen kann, auch bereitgestellt wird, liegt eine große Schwierigkeit. Die Systematik, die der Wissenschaft eignet, erfinden wir nicht, sondern sie liegt in den Sachen, wo wir sie einfach vorfinden, entdecken.[141] Das Entdecken kann man jedoch nicht dem Zufall überlassen. Vielmehr gilt, das Vorhandensein von Informationen und deren Gültigkeitsbereich umfassend zu sondieren.

Das Ordnungsprinzip ist die nächste Hürde. Gerade hier zeigen sich Schwächen bei einer vorgefaßten Vorgehensweise, denn das Ergebnis soll ja frei sein von einem zu Beginn bereits ausgesuchtem Ordnungsschema. Es liegt ein wichtiger Grund vor, Ordnungen sehr streng zu kritisieren und so lange umzubauen, bis sie den Inhalt ihrer Elemente möglichst leicht er-kennen lassen.[142] Gewarnt werden muss vor einer leichtfertigen Elimination von Quellen oder Vorgängen, etwa, weil man ein bestimmtes Problem oder Unterproblem vermeiden möchte, weil es bei einer vorgefaßten Schlussfolgerung stört. Das gilt auch für eine Einzel-heit, deren Einfluss man nicht abzuschätzen vermag. Sie darf nicht weggelassen werden, sondern sie gehört mit zum Daten-Pool ähnlich dem Erfordernis vollständiger Protokollierung in einem Prozess oder experimentellen naturwissenschaftlichen Vorhaben.

Gerade bei weitergehenden Schlüssen von einem Untersuchungsgegenstand oder –system auf ein anderes muss Vorsicht walten, wenn man z.B. das Prinzip der Induktion, aus dem Zu-standekommen eines Gegenstandes und seiner Ganzheit sowie seinem Verhalten gegenüber den Umgebungs- oder aufgezwungenen Bedingungen Fakten gewinnen will, die auf andere Systeme anwendbar zu sein scheinen, und das der Ähnlichkeit benutzt. Hier spielt die Daten- Repräsentativität eine entscheidende Rolle, aber nicht nur von dem Objekt, sondern seiner gesamten System- und Bedingungs-Einbindung. In Erweiterung ist der Vergleich rekonstru-ierter Geschichtssysteme von Bedeutung, wenn man Charakteristika und Typizitäten vermutet und diese beweisen möchte. Möglicherweise kann dieses Bemühen in eine fruchtbare Diskus-sion münden. Vermutungs-Sachverhalte (Hypothesen) unterliegen wie jede andere geistige Vorstellung der Notwendigkeit scharfer Kritik und Überprüfung. Zu den Hypothesen gehört auch die Verallgemeinerung, wo das Beweisen unabdingbar erforderlich ist. Auch der Ana-logieschluss behält solange seine Übernahme-Vorbehalte als „Sachverhalt“, wenn die Bezie-hungen nicht eindeutig geklärt sind.

Wenn man in der Naturwissenschaft von einem experimentellen Nachweis absieht, dann ver-zichtet man jedoch nicht auf eine scharfe Prüfung. Die Methode der Vermutungsfolge, allein angewendet, beschwört die Gefahr des Sichverrennens herauf. Wer mit mehr als drei Hypo-thesen zugleich operiert, zersplittert sich und ist unfähig, ein vernünftiges Prüfprogramm auf-zustellen.[143] Das unbewußte Umgehen mit Fiktionen, z.B. mit Näherungen, Erfahrungen und anderem, vielleicht durch den Ort vorgegebenen Regeln oder Üblichkeiten etwas für tat-sächlich anzusehen, was es niemals ist. So können beispielsweise in einer Diskussion die Beteiligten plötzlich feststellen, daß alle bisher gefällten Urteile eindeutig fiktiver Natur sind und die Unterschiede zwischen Fiktion und Wirklichkeit z.T. schon die Differenzen über-steigen, derentwegen diskutiert worden ist.[144]

0.2.2 Die mündliche Überlieferung als Datenquelle.

Viele Geschichtsdarstellungen beschreiben Sachverhalte, die nicht aus eigener Anschauung stammen, so gibt es nicht wenige Dokumente, die lediglich etwas als wirklich geschehen den Lesern darbieten wollen. Das ist selbst in unserer heutigen Zeit so. Zu den möglicherweise fragwürdigen Darstellungen der Geschichtsereignisse im Besprechungs-Gebiet gehört zum Beispiel die Germania des Tacitus[145], eine Hauptquelle für unsere Kenntnisse über das Ver-hältnis Römer zu Germanen. Seine Werke sind einerseits geprägt aus der Sicht eines Senators, der den römischen Lesern ein bestimmtes moralisierendes Bild vorhalten will, und anderer-seits ist es aus Sekundär-Informationen gewonnen, d.h. wohl auch aus mündlichen Überlie-ferungen. Mündliche Überlieferungen bedürfen aber besonderer Aufmerksamkeit, um das wirkliche Geschehen daraus zu rekonstruieren. Es liegt in der Natur dieser Quelle, dass wir der ihnen zugrundeliegenden Überlieferung immer nur die Brechung durch den auswäh-lenden, kritisch sichtenden, zusammenfassenden Historiker begegnen.[146]

Zu den Grundlagen verschiedener Studiengänge gehört, dass man die Prozessabschnitte Wahrnehmen – Erfassen des Sachverhalts – mündliches Weitergeben des erfassten – dieses dann an einen weiteren – ohne dass weitere Personen dies erfahren – davon informieren usw. auf das qualitative Veränderungsrisiko untersucht und womöglich gewisse Trends der Ver-fälschung erkennt. Das Ergebnis der Ketten-Weitergabe einer mündlichen Nachricht wird dann mit der ersten und dem Sachverhalt selbst konfrontiert. Diese Demonstration offenbart oft frappierende Differenzen. Weitergehend kann man Randbedingungen des Sachverhalts verändern, Fehler mangelnder Akribie der Informations-Weitergabe verbessern und damit die Verwertbarkeit von Nachrichten steigern. Bei komplexen Sachverhalten kann man noch die Methode anwenden, zunächst auf das Wesentliche zu abstrahieren und zu prüfen, ob sich nach mehreren kritischen Schritten noch der tatsächliche Vorgang, das Ereignis rekonstruieren lässt. Der Reinheitsgrad der Nachrichten-Weiterleitung und die Zuverlässigkeit originärer Nachrichten sind Merkmale für die Qualität des Nachrichten-Transportes. Natürlich kann man bei der Geschichtsschreibung nicht ausschließen, dass die Verformung der Geschichte vielleicht bewusst und gewollt erfolgt, wofür es ebenfalls Beispiele gibt[147]. So kann ein Er-eignis bei den einen gefeiert werden, während die anderen den Vorgang herunter spielen, besonders wenn es sich um Schlüssel-Erlebnisse handelt oder um Entscheidungen politischer Natur geht. Die Methode des Filterns von Nachrichten und Informationen über die Medien-Kanäle stellt hohe Ansprüche an die Analysten.

Wenn die Daten zu einer quantitativen Normierung benutzt werden sollen, ist klar, dass alle Fehler- und Verfälschungsmöglichkeiten ausgemerzt werden müssen, und dass das End-ergebnis sorgsam „geprüft“ wird. Eine Textkritik ist nur anwendbar, wenn vergleichbare Texte vorliegen, wenn man annehmen darf, daraus den ursprünglichen Text wieder gewinnen zu können und sich nicht damit begnügt, letztendlich nur zu einer Vermutungs-Version des Originals zu kommen. Hier handelt es jedoch um das Ermitteln des tatsächlichen Sachverhal-tes vergangenen Geschehens zur Beurteilung von Einflüssen und Mächten usw.

0.2.3 Die Anforderungen an eine Geschichtsschreibung.

Die Anforderungen an die Geschichtsschreibung einer Region können im engeren Sinne kurz gefasst werden, wobei Verfasser zum Wahlspruch nachfolgender Arbeit über die Ge-schichte der Region um Herda und damit ihrer Menschen die im vorigen Abschnitt skiz-zierten Bedingungen nimmt, sie jedoch wegen des Aufwandes zuweilen nur als Anhalts-punkte benutzen kann. Da die Quellenlage geprägt ist von einer argen Lückenhaftigkeit von Daten und einer jahrhundertealten religiösen Verfestigung der (mündlichen) Weitergabe von geschichtlichen Zusammenhängen, die nur manchmal durchbrochen zu sein scheint, kann das Geschichtsbild nur skizziert werden. Es bleibt damit eine Aufgabe zukünftiger Geschichts-forscher, das Bild vornehmlich von solchem Beiwerk zu befreien, was subjektive Züge auf-weist. Weder beschönigen, verniedlichen noch herabwürdigen darf zum Prinzip werden.

Herda ist zwar nur ein verhältnismäßig kleiner historischer Fall für das Gebiet Werrabogen[148] und historisch ein lang umstrittener westthüringischer Randbereich, was manchen veranlass-te, fehlendes durch „typisches“ andern Orts oder allgemeines zu ersetzen.. Das Typische ist mangels Nachprüfbarkeit meist eine vereinfachende Idealisierung[149] und kann leicht eine Beute von Geschichtsverformern werden. Andererseits ist, wenn man nicht umhin zu kommen glaubt, eine Datenübertragung vorzunehmen, ein strenger Maßstab der Kritik der Übertragung anzuwenden.

Eine Repräsentativität des Ablaufes vor einem Ort lässt sich für die gewählte Region wegen der Datenlage insgesamt (Quellen und Plausibilitäts-Daten) meist nicht beweisen. Anderer-seits ist Individualität etwas ausgesprochen Menschliches, aber möglicherweise auch einzigartiges, was nicht übertragbar oder auf die Allgemeinheit anwendbar ist. Jedoch kann das Einzelschicksal[150] nicht als eine Vergleichs-Methode herangezogen werden.

0.2.4 Ansätze zu einer repräsentativen Geschichts-Darstellung.

Die naturwissenschaftlichen Disziplinen leiten aus ihren Ablauf-Beobachtungen in realen Systemen, in denen z.B. regelmäßig einem Ereignis ein anderes zwingend und bei gleichen Konstellationen folgt[151], Gesetzmäßigkeiten ab, d.h. diese Folgen kehren bei gleichen Bedin-gungen immer wieder und lassen sich experimentell nachvollziehen. Man kann die Rah-menbedingungen auch als Verhaltensdispositionen bezeichnen[152]. In der Beschreibung von geschichtlichen Ereignissen kennt man weder die Systeme hinreichend noch die darin be-stimmenden Einflüsse, weshalb man zur Erklärung Rückschlüsse aus bekanntem oder Theorien benutzt, z.B. ist der Investiturstreit ein Streit von Mächten oder näher Machthabern, ohne das Zustandekommen des einen wie des anderen Ereignisses im Einzelnen zu kennen. Es verbleibt somit immer ein Maß an Ungewissheit, d.h. aus dieser Interpretation ist kein direkter wahrscheinlichkeits-quantitativer Schluss[153] auf zukünftiges Geschehen ableitbar.

Aus den Ergebnissen der Verhaltensforscher und aus vielen Beispielen der Durchführung von „demokratischen“ Wahlen kann man folgern, dass sich Menschen bestimmten Zielvorgaben unterordnen, womit nicht geschlossen werden kann, dass diese Menschen typisierbar sind und dass die Gesamtheit eine einfache statistische analysierbare Grundgesamtheit ist. Die Sozial-wissenschaftler und Probenehmer heterogener Stoffsysteme[154] wissen einerseits um die Ver-teilung von Merkmalen in den Erforschungs-Objekten und andererseits, dass es sinnvoll sein kann, nur eine begrenzte Zahl erhebungsrelevanter Daten zu suchen, um sowohl die Auswer-tung nicht zu überfrachten als auch den Aufwand dafür zu minimieren. Daher gibt es hierfür mindestens folgende Forderungen:

Man sollte für eine (wissenschaftliche) Geschichtsbeschreibung wissen

- welche „repräsentative“ Daten man zu suchen hat, also welcher Fragestellung man nachzugehen hat, welche Merkmale relevant sind,
- ob man diese Daten überhaupt in einer Stichprobe wiederfinden kann und wo die Genauigkeit (Vertrauensbereich) der quantitativen Analyse liegen soll, d.h. welche Schwankungen man noch zulassen will, Abschätzen der nötigen Datenzahl[155]
- ob genügend Quellen (Personen-Daten, Meta-Analysen) vorhanden sind
- ob das Problem genügend Konstanz über der Zeit hat bzw. welche Einflüsse zu berücksichtigen sind,
- ob eine Vergleichbarkeit mit anderen Arbeiten gewährleistet ist
- ob das Schließen von Datenlücken durch Hypo- oder Arbeits-Thesen etc. notwendig ist, ob Ausreißer (Auffälligkeiten, Besonderheiten) vom „Typischen“ trennbar sind und ob überhaupt eine Aussage über die Merkmals-Verteilung möglich ist,

man muss die historische Fragestellung genau formuliert haben, z.B. hinsichtlich

- Umfang und Qualität der zu analysierenden Population (Grundgesamtheit)[156], insbesondere Auswahl der zu untersuchenden Kohorte, z.B. Region und der Erforderlichkeit einer dafür notwendigen Planung und Datensicherung
- Ablauf der Geschehensvorgänge einschließlich ihrer Systemverknüpfungen bzw. Entstehen und Verlauf der einzelnen Einflüsse
- Ursachen bzw. Motive für Handlungen und ihre Beziehungen und Wirkungen
- Überprüfen auf Verträglichkeit aller erkennbaren relevanten Vorgänge unter Einbezug integrierenden Erforschens aus verschiedenen Disziplinen usw.

Quellen aus der frühmittelalterlichen Zeit gehören fast ausschließlich der Quellengruppe an, deren Urheber die Leser von einem Tatbestand oder Vorgang nicht nur schlicht informieren wollen, sondern die im Falle eines eigenen Rechts-Nutzens beim Informationsempfänger den Eindruck von Richtigkeit und Wahrheit des Inhaltes der Information erwecken wollen. Daten erringen aber nur dann eine derartige Qualität, wenn keine Zweifel oder Ungewissheiten wei-terhin bestehen – und seien es solche bei einem Historiker. Voraussetzung für das Einbringen in eine Quellen-Grundgesamtheit ist also das Erfordernis echter Realitäts-Abbildung mit-samt seiner zugehörigen Ableit-Funktionen. Dann erscheint eine Zufalls- Stichprobe für Zwecke des Erkennens von Repräsentativität möglich[157].

Da im Fall geringer Zahl von verwertbaren Quellen oder gar bei nur seltenen Quellen zum gleichartigen Merkmal eine statistische Repräsentativität mit Signifikanz etc. kaum erre-chenbar ist, stellt sich die Frage nach der Notwendigkeit von Repräsentativität und von Re-präsentativitätsprüfungen der zu untersuchenden Population[158]. Konstatiert man die Absenz von Repräsentativität schlechthin, oder meint man, die Quellen braucht man ohnehin nicht nach Repräsentativität abzuklopfen[159], dann muss man eine andere Methode zum Erlangen von Aussagefähigkeit anwenden oder sich mit einer nur bedingten Antwort auf Zutreffendheit zufrieden geben. Einen hohen Schwierigkeitsgrad muss man erwarten, wenn es um die Ver-wertung von Alltagsgeschichten zum Erfassen eines konsensfähigen Zugangs zur vergan-gener Wirklichkeit geht, wenn man die ‚Analyse des Wandels kulturell determinierter Wahr-nehmungsweisen messen soll, denn der Prozess der Zivilisation ist nicht bloß einer des Fort-schritts schlechthin, er ist vielfältigen Betrachtungsweisen und Wertsetzungen unterwor-fen.[160]

Im Folgenden soll die Fragestellung nach der Frau im öffentlichen und familiären Leben des Frühmittelalters an Hand eines Darstellungs-Beispiels eines Historikers[161] beleuchtet wer-den, wobei faktisch nur Aussagen von Einzel-Quellen aus dem mitteleuropäischen Raum sachgruppengemäß[162] zusammengezogen und qualitativ bewertet sind. Es wird behauptet, dass als Tatsache die erhebliche Benachteiligung der Frau feststehe, jedoch dies nicht als dis-kriminierend, sondern als natürlich empfunden worden sei. Vermutet wird dies aus dem Aus-schluss der an sich religiösen Frau an Betätigungen bei/in der Amtkirche und beim aktiven Gottesdienst und aus politischen Ämtern. Als Belege sind 4 Quellen angeführt, darunter einer aus Frankreich mit Heirat und Kloster, einer Angabe eines Biografen (Nonne Liutbirg), einem Ständespiegel und einer Enzyklopädie Sevilla.

Aus dem Bereich der Soziologie und Morallehre wird angeführt, dass bei den Germanen das Patriarchat[163] verwirklicht sei unter Bezug auf fränkisches Volksrecht und alemannisches Recht. Gewisse Rechtssicherheit sei z.B. beim Schutz schwangerer Frauen vorhanden (1 Quelle), wenn auch keine Rechtsfähigkeit der Frauen vorliegt, z.B. vertritt sie der Vogt. Erst im hohen Mittelalter sei die Frau mit dem Mann gleichgestellt (1 Quelle).

Die germanische Auffassung wird mit der christlichen Lehre konfrontiert, wonach die Frau dem Manne untertan sei, gewarnt wird jedoch die offenbare Tendenz zugleich zu weitgehend zu verallgemeinern. Tatsächlich hätte es nicht nur negative Implikationen gegeben, so sei der (wohl als verbreitet angesehene) Maria-Kult ein Gegenbeweis. Die christliche Anschauung ist ebenso für eine Minderstellung wie für eine Hochschätzung verantwortlich zu machen. Auf jeden Fall seien die Heilsaussichten für ewiges Leben unabhängig vom Geschlecht. Bei Durchzählung der Viten von Heiligen ergäbe sich vom 8. bis 10. Jahrhundert ein Prozentsatz von 14 % für weibliche, die wenigsten im 6. und 11. Jahrhundert. Es wird auch bemerkt, dass die Ehefrauen oft zuerst den christlichen Glauben annehmen und ihre Männer diesen lehren (1 Beispiel). Tendenzmäßig gingen viele (karolingische) Frauen[164] in Nonnenklöster und Stifte, es gäbe um 900 etwa 70 Nonnenklöster im deutschen Raum. Äbtissinnen wirken auch in dem politischen Bereich. Hingewiesen wird auch auf die im 12. Jahrhunderte aufkommende Er-neuerungsbewegung[165].

In den Lehren (Recht, Kirche) unter Betonung des Ausschlusses aus Ämtern wird die Frau (vornehmlich) in den Bereich des Hauses und der Familie abgedrängt und darauf beschränkt, allerdings unterschiedlich je nach Stand. Hier werden aus dem hohen Stand Beispiele zitiert wie Radegunde als Königin im Kloster (den Boden wischend usw.), wenn aber von denen im höheren Stand die Arbeit der Mägde – offenbar nur - überwacht wird. Auf dem Land hat sich die Frau um das Vieh, die Kinder und um die Kranken zu kümmern. Es existiere eine ge-schlechtsspezifische Rollenverteilung.

Die mittelalterliche Auffassung wird darstellerisch in der allegorischen Kunst verarbeitet, z.B. um 840 Adam mit der Hacke bei der Landarbeit, Eva beim Stillen eines Säuglings sym-bolisiert oder der Spindel zugewiesen. Anscheinend soll die Kunst zugleich die Typizität aus-drücken.[166] Besonders herausragend wird spezifiziert, dass Königinnen durchaus am öffent-lichen Leben partizipieren (3 Quellen), seit dem 9. Jahrhundert auch Urkunden ausfertigen lassen (1 Quelle). Als wirksame Regentin wird die Gemahlin von Konrad II. erwähnt (4 Beispiele), im österreichischen Herzogtum konnten sie 1156 sogar erben (1 Quelle). Es wird behauptet, dass Frauen in der Regel in karolingischer Zeit über Besitz verfügen durften und bei Abwesenheit des Mannes Geschäfte tätigen. Es scheint charakteristisch für diese Zeit, dass die Frau im gesellschaftlichen Leben durchaus geachtet und angesehen war.

Es sei noch angefügt, dass der Frau die Rolle des Kinderkriegens und –erziehens oblag. Dafür werden angeführt: Karl der Große mit 8 Frauen und 18 Kindern, die 2. Gemahlin gebar 9 Kinder, aber drei starben. Friedrich Barbarossa hatte 2 Frauen, als er 44jährig war, war die 2. Gemahlin 12 bis 14 Jahre alt, 11 Kinder, 2 verstarben frühzeitig, Friedrich II. hatte 4 Frauen und 10 Kinder. Die Kindersterblichkeit war hoch[167], aber Kinder seinen nicht als Belastung empfunden worden.

Als Kommentar sei hier auf einige Punkte eingegangen:

Einige „Feststellungen“ können nicht als repräsentativ für die Bevölkerung schlechthin an-gesehen werden, denn sie sind nur auf gewisse Personenkreise zugeschnitten und auch in diesen abgeschlossenen Kreisen, z.B. im hohen Stand, lassen sich durch Gegenbeispiele diese als Einzelgeschichten zu entlarven. Einige Passagen sind Lehren, deren Kommunikations-Transport zu den Menschen nicht bekannt ist und deren tatsächliche Anwendung und Um-setzung ebenfalls nicht. Wenn auch das Leitmotiv des Autors die Darstellung des Alltags mit seinen institutionellen, räumlichen und sozialen Umwelteinflüssen ist – entsprechend dem heutigen Forschungsstand, so muss man fragen, was Alltag ist und bei wem dieser angesiedelt ist. Betont wird jedoch, dass (alles) bei dem breiten Spektrum des Themas selbstverständlich nur exemplarisch betrachtet werden kann, die Auswahl der Beispiele erfolgt so, dass sie nach heutigem Wissen über das Mittelalter Typisches belegen, doch sind wir oft genug auch auf mehr oder weniger zufällig erhaltene oder bekannte Einzelbeispiele angewiesen, manches bleibt noch durch eine künftige Spezialforschung zu kontrollieren. Es ist als erster Aufriss, nicht als abgeschlossenes Ergebnis zu verstehen.[168]

Es kommt immer – wie in allen Wissenschaftszweigen - auf die Perspektive an, aus der man die Thematik und das zur Verfügung stehende Material sichtet, ordnet, beurteilt und bewertet. Die Herangehensweise soll stets frei von Befangenheit sein. Wenn das Quellenmaterial nun zahlenmäßig nur dünn ist und uns doch einen Einblick in die frühere Geschichte ermöglichen soll, so muss man das gesamte relevante Datenmaterial zu Rate ziehen und auf Plausibilitäten mit allen relevanten Wissenschaftsdisziplinen untersuchen. Das ist nicht nur schwierig, son-dern auch immens mühsam und aufwendig, manchmal frustrierend.

Einige Frauenschicksale sind bereits oben beispielhaft beschrieben, die als Basis einen Ansatz kritischer Bewertung haben und Trends, seien sie sogar politisch oder religiös initiiert, auch kritisch beäugt. Sie erheben nicht den Anspruch, typisch und repräsentativ zu sein, sondern es sind seltene Ereignisse mit besonderer Aussagekraft, die zum Nachdenken und Nachforschen anregen sollen. Welches Bild wollen die Verfasser vermitteln?

0.3 Das Territorium als Grenzmaß der Geschichte.

Wir wissen, dass Menschen in ihrer Entstehungszeit demjenigen nachgegangen sind, was sie für ihren Lebensunterhalt benötigen. Alles, was in einer Region verfügbar ist, ist jedermann zugänglich und „erlaubt“. Erst nach Jahrmillionen bzw. Jahrhundertausenden wandern sie von ihrem Entstehungsort[169] aus und gelangen dabei auch nach Europa und dann in den Raum nördlich der Alpen. Ihre Umgebung wandelt sich in dieser Zeit gewaltig. Schließlich finden sie nach der erdgeschichtlichen Glazialzeit auch zur Sesshaftigkeit und zu einem ortsstän-digen Leben und entwickeln eine Kultur. Dieser Vorgang löst einige Umwälzungen aus:

- Beanspruchung eines Raumes für ein Individuum oder Individuengruppe

- Raum als Versorgung für die Lebens-Existenz
- Kollisionsgefahr für Räume bei nachbarschaftlichem Verhältnis
- Abstimmung untereinander, Verhaltensregeln als Ausfluss einer Moral
- Abstimmung und Koordination von gemeinsamen „Feinden“.
- Schaffen von kulturellen Hinterlassenschaften.

Weil wir infolge der geringen sachlichen Anhaltspunkte für die ersten Evolutions-Perioden wenig über die Kultur der Germanen wissen, kann man die Vorfahren der gewählten Re-gion nicht einfach als „primitiv“ abwerten oder als in frühevolutionärer oder religiöser Gei-steshaltung verharrend ansehen. Gemäß den heutigen Erkenntnissen ist der Maßstab für ein Kulturniveau meist aus den großartigen Schöpfungen gewisser Menschen abgeleitet; darunter befinden sich „niedere“ sozial-kulturelle Schichten. Die Repräsentativität ist gestört. Deshalb kommt ein solches Auswahl-Erzeugnis-Programm einer dringend zu vermeidenden Befan-genheit gleich. Weil wir die Unterschiede zwischen Kelten und Germanen oder von einem Germanenstamm zum anderen nicht (genau) kennen, sind diese keineswegs nicht da oder nicht heraus identifizierbar. Sicher sind die Römer den Germanen zur gleichen Zeit in man-cher technologischer und verwaltungstechnischer Hinsicht „überlegen“, aber das ist nur ein anderer Stand der historischer Einschätzung schöpferischen Vermögens, der eben nicht den Rückschluss auf den Intellekt und die Kreativität der damaligen Germanen erlaubt. Zwar zeugt das Anlegen eines Verkehrs-Wegenetzes[170] und der zugehörigen Nachschub-Logistik der römischen Heere von einem diesbezüglichen fortgeschrittenen logistischen Zustand in-nerhalb des römischen Staates gegenüber dem Gewirr völkerschaftähnlicher Germanen, die zurück sind gegenüber den Errungenschaften römischer Kultur: Die Wege scheinen ein Kom-munikationsnetz (in Germanien) zu bilden, dessen Knotenpunkte die Siedlungspunkte der Stämme[171] sind und auch zu den Heiligtümern führen.[172] Angeblich sind sie nicht vergleich-bar, aber die Anlegung und der Unterhalt von mit Wagen befahrbaren Wegen (Straßen) ist auch ungemein aufwendig und zur damaligen Zeit als nicht notwendig betrachtet. Das besagt aber nichts über den Intellekt und die „Kulturwertigkeit“, die sich aber – wie heutzutage be-kannt – eben von begrenzter zeitlicher Verzögerung ausbilden kann. Die menschliche schöp-ferische Fähigkeit ist nicht bloß an den situationsbedingten Ergebnissen beurteilbar, was eine Binsen-wahrheit eines Personalchefs heutiger Wirtschafts-Konzerne ist.

Der Historiker Heusinger hat erhebliche Zweifel an dem verschiedentlich propagierten nie-drigem Niveau der germanischen, fränkisch-thüringischen Kunst des Landbaues, der Landwirtschaft, aus dem die „Barbaren“ erst durch christliche Missionare emporgehoben wurden, wobei er sich insbesondere der Geschwindigkeit der Durchsetzung neuer Feldbaume-thoden, des Terassenbaues widmet.[173] Wenn nur igend sich mit der Geschichte der Entwick-lung und Ausbildung der verschiedenen Volksstämme, die aus dem Zustand der Rohheit und Barbarei in jenen der Cultur übergegangen sind, oder mit den Erscheinungen, die noch der-malen Wilde oder Halbwilde darbieten, bekannt gemacht hat, wird den Zweifel, jene Vor-stellung von den heidnischen Deutschen wohl nicht die richtigen seyn möchten, nicht besei-tigen können. Schon die Widersprüche und das Unbestimmte und Schwankende in den Nach-richten der Schriftsteller können Zweifel über die Wahrheit ihrer einzelnen Aussage erregen. Nach Tacitus kann man sich Deutschland nicht anders als eine ungeheure mit Wäldern und Sümpfen überdeckte Wüste denken, wo der wenige auf kleine Landstreifen beschränkte Land-bau und die Viehzucht auf einer höchst niedrigen Stufe standen… Erst nach Ankunft einiger Missionare, die mit dem römischen Bischof in der engsten Verbindung standen, sollen sie angefangen haben, civilisirte Menschen zu seyn. Nach der großen Menge von Auswanderern (infolge der Völkerwanderung) sollte man glauben, die Wälder von Deutschland müssten zur Zeit des Kaisers Karl des Großen ganz entvölkert gewesen seyn. [Dem ist nicht so]

Nach einer Urkunde vom Jahr 920 übergab eine adliche Dame dem Stifte Fulda ihr Eigen-thum in provincia Grafeld in finibus Hagenowae (Hayna) in loco qui dicitur Cella. In dieser Gegend gab es noch keine Klöster und keine Mönche, und die Consumenten waren auch Pro-ducenten. Viel später erscheinen nach den Urkunden der Klöster, aber so wie sie sich häufen, vermähren sich auch die Namen der Wüstungen, und die kleinen Dörfer und Höfe gehen in das Verhältnis ein. Unter den so eben angegeben Umständen sollen im nördlichen Franken die Landwirthschaft, insbesondere der Feldbau, gleich urplötzlich zu einer solchen Höhe ge-hoben worden sein? Doch es finden sich in den geschichtlichen Denkmälern und Überbleib-seln jener Zeit noch stärkere Gründe, welche die Vermuthung, das im innern Deutschland schon vor den Missonären Landwirthschaft und Gewerbe auf einer höheren Stufe der Aus-bildung gestanden haben, als man gewöhnlich annimmt, bestärken.

Es ist in der Rechenschaft, welche die Aufseher über die Meierhöfe zur Zeit Karl des Großen abgeben mussten, die Rede von Feldern, die zur Frohne gebaut werden müssen, von Zinsen, von Frevel- und Strafgeldern, von Wildpret, von Mühlen, von Forsten, von Brücken und Schif-fen, von den freien Leuten und Centen, die der Cammer Dienste schuldig seyn, von Märkten, Weinbergen, Gültweinen, von Heu, von Schinken, Gemüse, Hirse und Heidegrütze, von Wolle, Flachs und Hanf, von Baumfrüchten, großen und Kleinen Nüssen, gepelzten und gepfropftem Obste, von Gärten, Bienen, Fischteichen, Meth, Essig, Bier, von verschiedenen Handwerksar-beiten der Schmiede, Schild- und Schuhmacher u.a. die Rede, ja die Äpfelsorten haben deut-sche Namen, die Benennungen, die die Feldeintheilung andeuten, sind deutsche Wörter. Die römischen Schriftsteller würden in ihren lateinischen Benennungen ohne Aus-nahme sich solcher Ausdrücke wie Pflug, Pfluschaar, Pflugstere, Grindel, Wagen, Leiter, Deichsel, Burg, Land, Hube, Furche, Graben, Schlucht und viele anderen, die beim Gewerbe der Landwirt-schaft vorkommen und echt ger45manischen Ursprungs sind, nicht bedienen.

Die Kaufleute (Händler) hatten Verkehr mit den entferntesten Völkern, ohne Zweifel auch mit den Deutschen, ja man hat die größte Wahrscheinlichkeit, dass jene Handelsleute Bernstein, Zinn u.a., aus den Gegenden von Deutschland, in ihre Heimath brachten. In erhaltenen No-tizen gibt es ein Verzeichnis der im innern Deutschland befindlichen Städte und den Flüs-sen, Gebirgen und den Volksstämmen, die zwischen denselben wohnten.[174]

Es ist allerdings auch nicht zu verkennen, dass gewisse „germanische“ Regionen hinter der fortgeschrittenen Kultur- und Technik-Entwicklung anderswo hinterher hinken. So ist die Region um Herda in einzelnen Anwendungs-Branchen vergleichsweise zu anderen Regionen über Jahrzehnte zurück, wobei man nur die technischen Unterschiede zwischen England und hier im 19. Jahrhundert als Beispiel ansehen kann. Das gilt aber auch für den Ackerbau, den Einsatz von Mechanisierungen, von Kunstdünger in der Landwirtschaft, den Einsatz von Kunsteis im Haushalt usw. Woran liegt das? Ein besonderes Merkmal von Menschen im Werrabogen-Gebiet könnte die geschichtliche Vergangenheit bei der konfessionellen Einste-lung zum Sinn des Lebens[175] und von daher auch der Bruch mit der Zeit eines „Kaiserrei-ches“, eines „tausendjährigen dritten Reiches“, deren Führung sich als Sendboten sah[176], liegen. Im Bewusstsein und Gedächtnis der Menschen dieser Region verklärt sich manches, anderes wird „vergessen“[177]. So geriet das Reich der Thüringer nach dem 6. Jahrhundert weit-gehend aus dem Bewusstsein der Menschen, ihnen war der Ortsadel und das Ludowin-ger-Reich näher, denn es bestimmter in das Geschick des einzelnen hinein.

Eine durchgängige Geschichtsdarstellung der Region scheint fast nur aus dem Blickwinkel, dass diese Region lange Zeit Teil eines Bistums landesherrschaftlich war, möglich. Während es eine Fülle von Dokumenten für einzelne Orte und den hohen Stand der Bevölkerung gibt, sind Informationen über die kleinen Begebenheiten der Menschen am unteren Ende der So-zialhierarchie relativ selten, wenn nicht gegenüber dem Dokumentenwust des Adels und der kirchlichen Institutionen marginal.

Eine Regionalgeschichte bietet also die Möglichkeit, Begebenheiten bis zur Alltagsge-schichte aufzuschlüsseln und den regionalen oder örtlichen Besonderheiten nachzugehen, soweit das zulässig ist im Rahmen von Thesen und Erkenntnissen der Verhaltenspsychologie. Andererseits birgt das „Hochrechnen“ von örtlichen Begebenheiten auf eine Landes- oder eine Reichsgeschichte die Gefahr, die Grenzen der wissenschaftlichen Repräsentativität zu überschreiten, denn man kennt die Zulässigkeit einer Übertragung auf andere Regionen nicht. Sinn macht aber immerhin, die Fesseln der Willensfreiheit durch die Obrigkeiten und die Möglichkeiten der Selbstbestimmung aufzuspüren und die Möglichkeiten, wieweit der Mensch sich selbst verwirklichen kann, wo die Grenzen seiner Freiheit liegen.

Die bei Historikern beliebte Geschichte der Fürsten, der Gestaltung des Reiches und der je-weiligen Verhältnisse in ihm ist kaum eine des kleinen Mannes, der weitgehend den Obrig-keiten in den Struktur-Hierarchien durch Schaffung von Fakten und Vorschriften ausgeliefert ist. Offensichtlich reicht ein wissenschaftliches und methodische Vorgehen von den Quellen, der Heuristik über Kritik und Interpretation nicht für eine zweifelsfreie sachgerechte Dar-stellung der Region noch des Landes oder des Reiches, denn allein die Vernachlässigung von sozialen Unterschieden birgt das Risiko des Übersehens treibender Kräfte der sich ständig än-dernden menschlichen Gesellschaft und das kritiklose Übernehmen von Beschreibungen zeit-genössischer Schriftsteller-Erzeugnisse kann zu Missdeutungen führen, weil sie den Erzeuger-zwecken gehorcht. Der Journalismus unserer Zeit bietet eine Fülle von unzulänglichen Nach-richten-Wiedergaben und dem Streben, diesen jeweils einen eigenen oder genehmen Sinn auf-zuprägen. Trotzdem sollte der Versuch zu einer anderen Sichtweise auf die Regionalge-schichte gewagt werden, damit zumindest eine Denk-Alternative entsteht.

Nicht selten geht die Verwaltungsgeschichte eines Territorium s von einer gewissen Be-ständigkeit der einzelnen Funktionsbestandteile aus, aber dem ist in dieser Werra-Bogen-Region wohl nicht so, wie sich gerade am geistlich-weltlichen Niveau offenbart[178] ; viele Ei-gensüchteleien der Adeligen[179] versuchen das Beziehungsgeflecht Herrschaften[180] -Amts-träger jeweils zu ihren eigenen Gunsten zu verändern, Besitz zu vermehren[181]. Es bedarf kei-nes großen Nachdenkens, um zu erkennen, dass das Zusammensetzen von Bestrebungen von Dynastien kein Bild des Volkes oder der Untertanen der verschiedenen Regionen im Bereich der Dynastien gibt. Ihr Geschichtsbild und ihr Verständnis ist ein anderes. Die vielen Wechsel der Besitzer eines Hofes oder der Empfänger der Abgaben-Leistungen sind oft für ihn nicht vorhersehbar und stören das Planen für einen Lebensabschnitt und der Familie gewaltig. Eine Kontinuität des Schaffens ist so nicht gewährleistet, unabhängig davon, dass der Herr meist fern und am Wohlergehen des für ihn Schaffenden wenig interessiert sein kann.

Das Schicksal des einen Hof und das zugehörige Land bearbeitende Familie (mitsamt den Kindern ab 12 Jahren) ist abhängig von den Zwängen, die dem Untertanen auferlegt werden – einschließlich der kirchlichen Eigenheiten, der persönlichen Kreditwürdigkeiten usw. Nur am Ort lassen sich Voraussetzungen, Ansätze und Verlaufsformen strukturwandelnder Pro-zesse aufspüren und einwirkende Faktoren in ihrer Gewichtung und Tragweite erkennen.[182] Beim Individuum sind die Folgen des Umbruches seines Umfeldes und Umlandes studierbar, allerdings nicht herunter bis zur inneren Geisteshaltung und Willensbildung.

Gerade in diesem Punkt zeigt sich die Abhängigkeit des Geschichtsschreibers von der Zeit-strömung und seinem eigenen Bestreben, das einstige Geschehen bei Belastung der durch ihn vertretenen Institutionen umzuformen oder dieser Gruppen gerecht darzustellen, wofür die Geschichtsschreibung des 19. Jahrhunderts der Hexenverfolgungen exemplarisch herangezo-gen werden kann.[183] Die Darstellung eines ausgesprochenen Konfessionsstaat es wie die des Fürstbistums Fulda und der Einflusssphäre von Hersfeld ist objektiv nur möglich, wenn der Historiker sich unbefangen den Themen widmet, denn hier greift Gläubigkeit und Funda-mentaldisziplinierung in die menschlichen Denkfreiheiten und Handlungsfähigkeiten ein. Selbst zu Zeiten nach der Trennung und Säkularisation durch die Franzosen, nach der die Gläubigkeit in die Privatsphäre zurückverwiesen wird[184], bleibt als Nachwirkung die Partei-lichkeit im Staat Preußen und den Republiken erhalten. Diese Tatsache ist historisch in der regionalen Struktur eines absolutistischen Herrschers[185] oder einer Herrschaftsclique begrün-det und offenbart die Nachwirkungen jahrhundertelang geübter Tradition.

0.4 Geschichtsforschung und –darstellung einer Region.

Die Geschichtsforschung entsteht als historische Wissenschaft professionell erst im 19. Jahr-hundert. Jetzt werden methodische Vorgehensweisen bei der Untersuchung der Überlie-ferungen und Dokumente eingeführt. Das bloße Sammeln und Zusammenstellen von Vor-gangsbeschreibungen, zuweilen gepaart mit Zeit-, Ort- und Teilnehmerdaten, ermöglicht aber noch kein Erkennen von funktionellen geschichtlichen Abläufen, insbesondere nicht, wenn es auf Teile der am Prozess beteiligten Elemente beschränkt werden soll. Das systematische Her-angehen an Probleme kommt erst später auf[186]. Auch in der Frühen Neuzeit begnügt man sich in der Geschichtsforschung, den Staat oder das Herrschaftsgebilde darzustellen[187] und dabei noch persönliche Interpretationen über Ursache und Wirkung einzufügen. Dabei ist oft Vor-aussetzung für die Arbeit, dass genügend Quellenmaterial für eine Aussagefähigkeit vorliegt. Umgekehrt werden Arbeiten erst durchgeführt, wenn das der Fall ist. Aber die Arbeitsweise inkorporiert noch nicht die aus anderen Wissenschaftsgebieten gewohnten Methodiken.

Die Statistik in Zahlen wie aus Volkszählungen[188] ist zwar von altersher ein (einzelnes) In-strument der Analyse von Einflüssen auf den Staat und dient dazu, Zukunftsbetrachtungen seitens der Regierung zu erwägen, aber erst in den letzten Jahrhunderten gibt es eine fortlau-fende amtliche Statistik, die es ermöglicht, Kenndaten zu entwickeln und gewisse mathema-tische Gesetzmäßigkeiten zu erforschen, die aber nur Details aufklären können. Nachteilig ist, dass für die Regionalgeschichtsforschung entscheidende Kenndaten oft nicht erfasst werden und dass die Daten entsprechend der jeweils gültigen Verwaltungsstruktur ermittelt sind und ihre Beständigkeit durch Neufestlegungen des Inhalts leidet.

1749 führt Achenbach[189] den Begriff Statistik noch als Lehre von Daten über den Staat ein, was damals gängige Praxis der Archive und Bibliotheken sowie der Geschichtslehrer ist[190]. Die abstrakte Statistik forscht als dem Kreise der historischen Wissenschaft zugehörig nicht nach den Gesetzen der zufälligen Erscheinung, sondern gibt nur zuständliche Einheiten.[191] Um uns über ihre Bedeutung klar zu werden, müssen wir frühere mit späteren Wirkungen, ältere mit jüngeren Zuständen vergleichen, um hiernach die Gesetze der Wirksamkeit kennen zu lernen.[192] Wenn aus erfahrungsmäßigen Tatsachen und Erscheinungen irgend ein Gesetz erkannt und nachgewiesen werden soll, so ist erste und unerlässliche Bedingung, dass alle oder wenigstens eine möglichst große Masse von Thatsachen derselben Art zur Prüfung und Vergleichung herangezogen werden, dass die Analogie der Erscheinung als Basis und Probe der zu ermittelnden Gesetzmäßigkeiten diene.[193] Noch härter bezieht der Verfasser sich auf Alexander von Humbold[194]: im politischen Haushalt sind die Zahlen immer das Entschei-dende, sie sind die letzten unerbittlichen Richter in den vielbetrittenen Verhältnissen der Staatswirtschaft.[195]

Über die Umbenennung in Politische Arithmetik gelangt man dann zu dem, was die Lang-zeitdatenreihen der Amtlichen Statistik heute hergeben: Entwicklungen, Tendenzen heraus zu analysieren, allerdings mit dem Nachteil, dass die Vielfältigkeit der Einflüsse oft grob ver-einfacht wird und dass zusätzliche Informationseinholungen notwendig sind. Die notwendige Strukturanalyse zum Aufklären von Funktionen steht noch hintan, sie könnte Aufgabe der Ge-schichtsforschung werden, die quantifizierende und systematisierende Darstellungen auf fe-stere Füße stellen kann.[196] Die Fortsetzung kann sein, dass man sowohl in die Zukunft als auch in die Geschichte schaut und prüft, ob Kontinuität der Einflüsse bestehen kann. Genera-lisierungen der Zusammenhänge und Aufzeigen unwiederholbarer Veränderungen in der Ver-gangenheit sind es, die die Historische Wissenschaft nicht mit der Methodik der Prognostik vergleichbar macht, aber ihre Nützlichkeit nach rückwärts denkbar[197] erscheinen lässt.

Wichtig scheint, die Menschen auch als kommunikative Objekte zu sehen, da ihre jeweilige Vorstellungs- und Meinungswelt nicht nur von dem beeinflusst wird, was sie unmittelbar durch ihre Sinne sehen, wie z.B. die Heiligen-Verkörperungen und Reliquien durch die kirch-lichen Instanzen, sondern auch das, was diesen körperlichen Gegenständen funktional und geschichtlich zugesprochen wird, wie z.B. durch priesterliche Organe. Der Prediger hatte die Funktion eines Unterdrückungs- und Herrschaftsinstruments.[198] Die Informationen über Händler, fahrende Sänger usw. unterliegen oft nur einem unbestimmten „Zweck“, die gezielte Propaganda mittelalterliche Medien (Mensch, Darstellungen) wünscht dagegen gerade nicht, in ihrem Vorhaben gestört zu werden. Die symbolische Sprache der Volkserzählung erregt den Verdacht, Unzufriedenheit mit den sozialen Verhältnissen auszudrücken und eine poten-tielle Bedrohung für die gesellschaftliche Ordnung darzustellen.[199] Deshalb sei diese Art mündlicher Weitergabe einzudämmen, jedoch liest man in den mittelalterlichen Quellen von Meinungsmache nichts. Der Geschichtsforscher ist da leider auf die Erkenntnisse heutiger wissenschaftlicher Untersuchungen angewiesen bzw. muss ggf. Vermutungen, insbesondere für die Meinungsbildung auf dem Land, anstellen. Dabei darf der Einfluss der Kirche und der bei den Versammlungen[200] nicht unterschätzt werden. Zu den zeitprägenden Phänomenen gehört die Erhöhung des Menschen als „Medium“ Gottes, d.h. Durchsetzung des Glaubens an die Doppelnatur von Jesus als Gottes Sohn und Mensch zugleich und der menschlichen Natur als Ausfluss davon. Die Verunglimpfung von Hexen ist Bestandteil des Ausschließens bestimmter Personen, ggf. als Werkzeug der Gegenpartei[201] und zugleich Beweis für die Wir-kungen beim einfachen Landvolk. Meinungen können der Ursprung für revolutionäre oder aufsässige Stimmungen werden, die in einem dirigistischen System nicht geduldet werden können[202].

0.5 Der Nachvollzug geschichtlicher Vorgänge einer Region.

0.5.1 Die Einschränkungen.

Die Ereignisse, die einst das Leben der Menschen bestimmten, und diejenigen der Handlungs-ergebnisse von früheren menschlichen Vorfahren, erforschen die Menschen wissenschaftlich erst seit der Zeit der „Aufklärung“, also seit 200 Jahren. Davor interessierte man sich nicht für die Altertumsfunde, was zum Teil dem Volksglauben bis ins Mittelalter zuzuschreiben ist. Sichtbare Geländedenkmäler machen die Menschen bis vor 5 Generationen allerdings nach-denklich. Man ist sich der Tatsache bewusst, dass beispielsweise die Großsteingräber keine Werke der Natur sein können, doch scheint es ebenso unvorstellbar, dass sie von Men-schenhand errichtet worden sind. So sieht man in ihnen das Werk von Riesen die einmal die Erde bewohnt haben.[203] Der Beginn der Archäologie zeichnet zugleich einen Wechsel der An-schauungen über die Vorzeit an. Man bleibt aber teilweise weiter in einfachen Gedankengän-gen befangen. Nach wie vor geht man davon aus, dass reichhaltige Beigaben, wertvolles Ma-terial oder ein erhöhter Aufwand bei Anlage und Konstruktion einer Grabanlage als An-zeichen für eine herausgehobene Stellung des Bestatteten in der Gemeinschaft der Lebenden gewertet werden könne.[204] Es ist gewissermaßen das Schicksal dieser Wissenschaft, dass man zwar einige Indikatoren für die einstige Lebens- und Arbeitsweise findet, aber sie vermittelt nur indirekt eine Sichtweise auf das Vergangene und engt sie sogar ein, denn die Stellung der Menschen muss nicht die der Gesamtheit der relevanten Gesellschaft sein. Damit ist sie mit Risiken einer Fehldeutung behaftet, weshalb umso mehr ein möglichst hoher Grad an Objek-tivität zu verlangen ist, insbesondere, wenn z.B. die Vorstellungen von den heute „üblichen“ Denkweisen oder Glaubensbekennungen abweichen. Beim Bataveraufstand bezeichneten die Römer die Germanen als verwilderte Waldbewohner ohne Kultur.

Eine große Gefahr entsteht an zwei Punkten von rückwärts gerichteten Darstellungen:

- Die Repräsentanz[205] für eine Verallgemeinerung ist nicht gewährleistet[206]
- Die Übertragung der Funde anderer geografischer Fundorte ist wegen der Unterschiedlichkeit der lokalen Bedingungen und Voraussetzungen nur begrenzt vertretbar.

Die Findung aus Bodendenkmälern etc. ist wissenschaftlich einer Probenahme und der dabei anzuwendenden Grundsätze gleichzusetzen.[207] Aus dem Fehlen von Grabhügeln ist keinesfalls auf das Fehlen einer Besiedlung zu schließen. Aus der Zahl der zeitlich korrekt, aber in Zeit-banden zugeordneten Funde in einer Region kann man nicht auf eine Größe (Anzahl) der je-weils besiedelnden Menschen „hochrechnen“, die Verteilung über der Zeit und über der Regi-on ist unbekannt. Wenn überhaupt, so muss man sich mit groben Abschätzungen begnügen oder mit der Tatsache, dass Menschen dort waren. Allerdings kann das bereits zu deutlich zu respektierenden Überlegungen veranlassen, z.B. über die Entwicklungsgeschwindigkeit in der Region und die darauf wirkenden Einflüsse. Die Regionalgeschichte geht nicht einfach davon aus, dass über lange Zeit eine Kontinuität der Besiedlung und zwar auch evolutionär gleicher menschlicher „Stämme“ existierte, sondern muss berücksichtigen, dass die Umwelt von Men-schen mitgestaltet worden ist, - und das gehört zur Geschichte.

Relikte von Menschen vor 600 Tausend Jahren sind in Mittel-Europa aus dem Boden gehoben worden, aber es sind nach den heutigen Erkenntnissen der Anthropologie offensichtlich noch keine „modernen“ Menschen[208]. Erst vor 40 Tausend Jahren scheint es hier vereinzelt „mo-derne“ Menschen gegeben haben. In der Nordhemisphäre unserer Erde, also bei uns im Lande Thüringen, treten diese aber erst vor 10 Tausend Jahren auf und für die Zeit danach verdichtet sich die Fundzahl zunehmend. Zur Römerzeit werden im Land rechts des Rheins und östlich der Elbe-Weser-Werra später die dort lebenden Menschen „ Germanen “ genannt, jedoch weiß niemand, Stämme und Gruppen definitiv zu unterscheiden, welche Art, welches Wesen und welcher Sprach-Dialekt existiert. Scheinbar ist das Volk nicht straff oder unter einer ausge-zeichneten Hierarchie – vergleichbar der im Römischen Reich dieser Zeit - organisiert, ver-waltet. Man vermutet eine dünne, wenn auch nicht gleichmäßige Besiedlung. Trotzdem bringt eine Region wie die Weserbogen-Region Tausende von waffenfähigen Männern zum käm-pfenden Widerstand gegen eine römische Verknechtung auf[209]. Die Bevölkerung muss sich also in den Jahrtausenden davor - wenn auch langsam - vermehrt haben, was nicht mit der he-terogen verteilten Fundzahl in Übereinstimmung[210] gebracht werden kann. Ohne Plausibi-litätsbetrachtungen kommt man da eben nicht mehr aus.

Das Erforschen der menschlichen Triebkräfte und Motive für die Sesshaftigkeit und Vermeh-rung der Menschen gehört zu den weiteren Unbestimmbarkeiten der Geschichte. Allgemein geht man heutzutage davon aus, dass folgende Motive für gewisse Zeitperioden, relevant für die betrachtete Region, dominierend waren:

- bis zur Bildung von Siedlungsverbänden in Bronze/Eisenzeit ist das Ziel die Existenzsicherung der Sippe oder eines Sippenverbandes
- Dann Herstellung einer Rangordnung innerhalb der Volkschaften oder Stämme, allerdings bei den Germanen in eigenständiger freiheitlicher Verfassung
- Dann der Macht -Wettbewerb von Stammesverbänden der Germanen, auch mit benachbarten Völkern, z.B. militärpolitischer Machtkampf bei den Franken
- Einhergehender Verfall alter Gebräuche und Mythologien, Übernahme von fremden „Religionen“, die insbesondere eine militärgestützte Organisation aufweisen, der Begriff Tugenden (Moral) als Vorbild verliert seinen unabdingbaren Gehalt
- Übernahme/Einführung des Rechtsbegriffs „ Eigentum
- Zwangs-Eintreibung von Abgaben[211], wozu auch die Kirchenzehnten gehören, mit Rangordnungen des übergeordneten Nieder- und Hochadels
- Landflucht, Urbanisierung mit Handwerk[212] und Handel; der (monetäre) „ Gewinn “ wird zum vorherrschenden Motiv, darunter alle daraus erwachsenden Untugenden wie Vorteilnahme, Korruption
- Mechanisierung, Industrialisierung und Instrumentalisierung der arbeitenden Menschen durch verschiedene Organisationen. Entindividualisierung.

0.6 Der menschliche Aspekt.

0.6.1 Das Individuum für sich und in einer Gruppe.

Der Mensch ist schon in der frühen Entwicklung gezwungen, sich in sozialen Gruppen zum Kampf für das Überleben zusammen zu finden. Dabei ist diese Art Sozialität eine sowohl des Gefühls als auch geistiger Rationalität. Ein entscheidender Schritt in der menschlichen Ge-schichte scheint unabhängig von der Gruppen-Genese die Selbstfindung des Individuums und die Selbstbestimmung zu sein[213]. Es gibt – nach heutiger Auffassung - keine soziale Ge-schichtlichkeit ohne geschichtliche Sozialität und umgekehrt, das gemeinsame Geschichtsbe-wusstsein ermöglicht auch eine Gruppenidentität.[214]

Im Anfang musste der Mensch sich hauptsächlich mit den Kräften der Natur aller Art aus-einandersetzen. Nur durch den anhaltenden Erfolg sind wir heute existent und haben uns weiter entwickelt, wobei der Maßstab für die Werteinschätzung dafür nicht allgemeingültig zu sein scheint. Fortschreitend musste der Mensch in der sich bildenden Umwelt Regeln und sittliche Vorbilder schaffen zu einer „anständigen“ Menschen-Gesellschaft, was er in unserer germanisch geprägten Zeit wohl freiwillig und einsichtig, also „vernünftig“ tat, ungeachtet derjenigen, die diese innerlichen Werte und Maßstäbe missachten. So bearbeiten die Men-schen den Boden für ihren Nahrungsbedarf in Gemeinschaft, z.B. sind für die lange Jahr-hunderte gültige Agrarwirtschaft, z.B. der Dreifelderwirtschaft in der Allmende[215] - in einer Ge-nossenschaft - die Regeln unbedingt zu „achten“, sonst gibt es kein Brot usw. Es gilt die Urerfahrung: ohne Folgen kein Befolgen. Bestimmend ist die Gemeinschaft.

Wenn die Eigenleistung nicht reicht, so scheint es logisch und zwingend, dass die Menschheit zu einer Gemeinschaftsleistung (Gruppenleistung) übergehen muss, was ohne eine Ordnung, die geachtet und befolgt wird, unmöglich ist. Freiwillige Unterordnung ist von jeher nicht je-dermanns Sache, weshalb Macht- und Herrschaftsordnungen eine solche herstellten. Die Funde von steinzeitlichen Waffen legen Zeugnis davon ab, dass das Leben bereits zu dieser Zeit nicht ohne Kämpfe unter Menschen abgelaufen sein muss, denn wozu wurden Waffen angefertigt? Was die Motive früherer Menschen dazu bewegte, wissen wir nicht. Allerdings können wir aus der Verhaltensforschung (auch der Tiere) ableiten, dass das Streiten mit zu-nehmender Bedrängnis, „Völker“verdichtung verstärkt einhergeht. Ob es ein Konkurrenz-kampf ist oder um eine Machtstellung, muss dahingestellt bleiben.

So sah beispielsweise das römische Imperium in Karthago einen Störer seiner durch ihn bestimmten Herrschaftsordnung um das Mittelmeer, einen gefährlichen Handelskonkurrenten, aber auch ein neues Siedlungsgebiet, weshalb Cato der ältere (234-149 v.Zr.) im römischen Senat die Vernichtung Karthagos oder des karthagoschen Volkes fordert. Die Karthager käm-pfen in der Schlacht von Cannae im zweiten Punischen Krieg (218-201) die Römer (voll-ständig) nieder[216], aber kommen schließlich doch unter die Herrschaft Roms, werden wegen Unbotmäßigkeit nochmals mit Krieg überzogen und werden getilgt[217]. Einerseits heißt es von den Historikern dazu: Die Größe Roms ist gebaut auf die ausgedehnteste und unmittelbarste Herrschaft der Bürger über den Boden und auf die geschlossene Einheit dieser also festge-gründeten Bauernschaft[218], aber andererseits auch: Der dritte Punische Krieg, nur im Interes-se der römischen Kapitalisten unternommen, die politisch harmlose, aber das römische Ge-schäftsmonopol störende Nebenbuhlerin vom Erdboden vertilgt wissen wollten, ist eine der abscheulichsten Gewalttaten, welche die Menschheit erlebt hat.[219]

Was kann uns die Geschichte und insbesondere die Regionalgeschichte lehren? Als Antwort-Beispiele seien genannt:

- Der Herrscher selbst kann nicht allein kämpfen, er benötigt kämpfende Menschen und diese aus dem Gebiet seiner Macht.
- Der einzelne Bauer steht vor dem Problem, nicht nur zu überlegen, ob das Dasein als Höriger besser ist als das eines „freien“ Bauern und später, wie kommt er aus seiner Untertanenschicht wieder heraus und nach oben.
- Der Geschichtsschreiber kann überlegen, wie die Machtvermehrung[220] zustande kommt und was aus der Großgrundbesitzverteilung im Laufe der Zeit wird, d.h. sozialgeschichtliche Zusammenhänge aufzudecken
- Welche Interpretation bekommt der Begriff „soziale Gerechtigkeit“
- Welche Vergleiche von einst zu jetzt sind möglich und nützlich?

0.6.2 Macht über andere als Ziel menschlichen Willens und Grundlage von Macht-Ordnungen oder –Unterordnungen.

0.6.2.1 Allgemeines

Heute nehmen wir es als selbstverständlich an, dass die Menschen nach moralischen Grund-sätzen verhalten, Grundsätze, die uns gewisse Philosophen als uns seit jeher „innewoh-nend[221] “ bezeichnen, aber offensichtlich nicht überall gleiche Normungsqualität haben. Ande-rerseits scheint uns schon die Urgesellschaft sowohl durch gemeinschaftliches Handeln und Wehren[222] geprägt, insbesondere darin, dass es dem Jäger der Steinzeit in Nahrungs-Notzeiten nicht „recht“ sein kann, wenn da eine andere Menschengruppe als Wettbewerber im Daseins-kampf auftritt. Deshalb wundert es nicht, wenn bei den vielen möglichen Anlässen[223] zu Streit schon die barbarischen unzähligen kleinen Völkerschaften in beständiger Feindschaft und Fehde miteinander leben.[224] Es ist auch keineswegs seltsam, dass in den weit zurückrei-chenden Heldensagen vom ruhmreichen Draufgängertum, Kampfes-Ehre und Kampf Mann gegen Mann die Rede ist[225]. Die indogermanischen Kriegervölker brachten Vorstellungen in das hellenisch-europäische Kulturerbe ein, bei denen der Krieg der natürliche Zustand des gesellschaftlichen Seins ist. Aus diesem Bewusstsein einwickelt sich eine hochmoralische Ethik des Krieges.[226]

Aufgehellt ist nicht, welche Rolle dabei die Hüter der Sittlichkeit und der kulturellen Güter im Laufe der Geschichte ausgeübt haben. Jedenfalls gibt es in den für damals fortgeschritte-nen Völkern und Staaten im Nahen Osten und sogar auch im Fernen Osten bereits Prie-ster[227], die insbesondere Einfluss auf die Oberschicht, die Herrscher nehmen, die das Ge-schick der Volksmassen mitbestimmen[228]. Durchaus kann es der König selbst gewesen sein, gegen den die Priesterschaft die Massen in Bewegung setzt. Im Mittelalter wendet die Kirche zu diesem Zweck zunächst den Bann an[229]. Es kann also keine Rede davon sein, dass die Priester des Altertums ohne politische Macht gewesen sind, ganz abgesehen davon, dass sie meist auch noch mit manipulierten Orakeln und ähnlichen Methoden arbeiten konnten und dass ja auch der König selbst nicht von jedem Glauben an ihre Einsicht in den Willen der Götter frei gewesen sein wird.[230]

Ob man nun Kampf, Herrschaftsstreben oder Krieg als eine Art Notwendigkeit ansieht, in der Geschichte wird der „Frieden“ wenig nicht von allen herausgestellt, eher das Durchsetzen eigener Willensvorstellungen und das Erreichte aus dem zwangsläufig damit verbunden Käm-pfen und Fehden. Jedenfalls beugt man eigenen Niederlagen vor, schon im alten Ägypten werden daher stehende Heere aufgebaut und diese Art setzt sich bei den Römern in großem Stile fort, wird in den Kreuzzügen aller Art weiter praktiziert und erreicht im Mittelalter Zen-traleuropa bis herunter zu kleinen Herrschafts-Gebieten. Sogar heute noch werden Macht-Dif-ferenzen und Konflikte mit den Mitteln von Waffen „erledigt“[231], wobei es einmal Verteidi-gen und Zwang dazu heißt, ein andermal Beseitigung von Störenfrieden, Terroristen, von nicht aufgeklärten Menschen. Bürgerkriege bekommen das Prädikat „Freiheitskampf“.

Das Streben nach Macht zieht sich durch die menschliche Geschichte und findet über Jahr-zehnte z.B. seinen speziellen Ausdruck im Kampf der Römer gegen die Gallier/Germanen und für das Gebiet der Brukterer[232]. Anscheinend fasziniert gewisse Menschen Macht, sei es nun über Untertanen oder über Volksstämme oder Völker, denn es werden immer wieder Kriege geführt, manchmal auch propagandistisch oder historisiert veredelt durch entspre-chende Begründungen der Herrscher und Politiker. Der Krieg soll „humaner“ werden durch Konventionen z.B. im 19. Jahrhundert des Völkermordes als Straftatbestand, wie die der Genfer Konvention ab 1864 für das Leiden „Unschuldiger“. Manchmal sind eben Kriege not-wendig.[233]

Der einzelne Mensch, das Individuum ist nicht mehr Gegenstand der Geschichtsforschung,

es ist die Geschichte der Mächtigen und der Macht, der Eroberer und der Helden.

Das Individuum erfährt (heute) seinen Wert erst durch eine praktizierte Achtung, die man ihm zollt, z.B. durch Erfüllung der Menschenrechte und seiner „Würde“. Aber es scheint ein Jahr-tausende währender Weg bis zur Proklamation von Menschenrechten in den Vereinten Natio-nen und bis zum Niederschlag in einer Regionalgeschichte. Gehört da der Begriff Eigentum dazu? Die „moderne“ Eigentumsordnung hat eine eigene Entwicklungsgeschichte und ist in den einzelnen Rechtssystemen und damit auch in den Geschichtsepochen je nach Herrschafts-gebiet nicht gleichgewichtig verankert[234]. Unabhängig davon gibt es ein - derzeit unterschied-liches und recht unbestimmtes - Empfinden für eine soziale Gerechtigkeit.

0.6..2.2 Der Untertan als Beherrschter eines Systems.

Im normalen heutigen Verständnis arbeitet der Mensch für sich, vielleicht sogar möglichst nur für sich. Er muss jedoch vom Leistungsergebnis in vertikal gegliederten Systemen (Hier-archien) nach der jeweiligen Rechtslage[235] an verschiedenste Institutionen etwas abgeben, damit der Staat oder das Gemeinwesen existieren kann, wovon er allerdings auch einen ge-wissen Nutzen haben kann oder hat. Der erforderliche Verteilmechanismus in und über die einzelnen Stufen des Systems wird jedoch nicht von ihm, sondern von der (ihn) regierenden Macht bestimmt. Daraus können Konflikte um die soziale Gerechtigkeit entstehen, insbe-sondere wenn Maßnahmen als ungerecht empfunden werden. Wir wissen um diese für die damaligen (mittelalterlichen) Geschichtszeiten faktisch nichts. Wegen fehlender Einblicke in die Gemütswelt damaliger Menschen und fehlender Daten können wir auch nicht die Arbeits-leistung quantifizieren und ins Wert-Verhältnis setzen zu den einzelnen Hierarchie-Stufen und den einzelnen Zweigen der Agrar- und Adelswirtschaft und damit die Gerechtigkeit der von der Regierung getroffenen sozialen Maßnahmen beurteilen. Was wir wissen, sind lediglich gewisse Teil-Spektren des Arbeitsrechts und einige eklatante Missstände, die Eingang gefun-den haben in historische Quellen.

Da der Mensch nur ein Teil der Gesellschaft ist, entwickelt sich ein Verhaltens-Kodex zwi-schen den einzelnen Mitgliedern, wobei das „soziale“ Handeln aus der Erfahrung vorange-gangener Ereignisse gespeist wird, im Zeitalter der mündlichen Kommunikation durch Erzie-hung, im Zeitalter der Schriftlichkeit durch Handlungsanweisungen der herrschenden Klasse im Detail bestimmt. Die soziale Gerechtigkeit ist somit keine feste Größe, die Begriffe wandeln sich, so dass geschichtlich die Qualität sozialen Handelns zeitgenormt erscheint.[236] Im Mittelalter erstarrt auf Grund der engen Verflechtung zwischen Klerus- und Laienkultur vielfach die Fortentwicklung auf geistig-mentaler Ebene, so durfte das überlieferte heidnische Wissen ausschließlich zu dem Zweck verwendet werden, das Wissen über einen in der Bibel wörtlich bezeichneten Gegenstand zu vertiefen.[237] Die Quelle der Gerechtigkeit sei – so wird gepredigt - letztlich Gott[238], so kann speziell Armut einerseits Ausdruck der standesjuristi-schen Gesellschaftsordnung sein, andererseits aber auch ein Auserwähltsein, sich irdischer Güter zu versagen, um in den Himmel zu gelangen[239]. Zu den Besonderheiten gehört in die-sem Zusammenhang das Maß der ausübbaren Freiheiten, die dem einzelnen gewährt wer-den. Dazu äußert sich 1315 der französische König: Obwohl nach dem Naturgesetz alle Men-schen frei geboren werden, sind viele aus dem Volk infolge gewisser Gebräuche und Ge-wohnheiten, die seit langem aufkamen und bis heute in unserem Reich aufrechterhalten wer-den, in den Zwang der Knechtschaft und Verpflichtungen geraten.[240] Freiheit wurde ein be-gehrenswertes Ziel der sozialen Emanzipation.

Bereits in der Antike scheint sich die Vorstellung der Menschen in den Köpfen festgesetzt zu haben, dass den Menschen die Naturerzeugnisse allen gehören, d.h. jeder entnimmt seinen Bedarf aus einem unerschöpflichen natürlichen Vorrat an Nahrungsmitteln und an sonstigem Bedarf. Im Laufe der Zeit verlässt der Mensch aber ein solches „natürliches“ Verhältnis, denn die Menschen werden zahlreicher, die Regionen enger und der Kampf um die Güter härter. Aus der Sicht des Boden bearbeitenden Menschen entsteht ein Anspruch auf Besitz und Bearbeitung eines bestimmten Landstückes, das in der Hierarchie einer „Gesellschaft“ dann auch je nach Machtvermögen gegliedert sein kann. Es entsteht so etwas wie eine „Herr-schaft“ als Begriff einer Zugehörigkeit zu einer Person, was deutlich aus dem Rechtssystem des römischen Reiches hervorgeht[241]. Die Begrenzung der „natürlichen“ und zumutbaren Bedarfsentnahme kennzeichnet im Mittelalter die Hausnotdurft, später eingeengt auf den „wirklichen“ Bedarf, d.h. es stört das Rechtsempfinden des gemeinen Mannes, wenn z.B. ein Kloster aus dem Wald Holz schlagen lässt, um es dann auf dem Markt zu verkaufen und mit dem Erlös nicht nur seine Wirtschaft aufzubessern[242]. Zu diesem Bereich gehört auch das An-maßen von Rechten allein aus der Macht oder als Ausfluss von „Privilegien“.

Über längere Zeiten stellen sich Geschichtsforscher die Entwicklung von „höheren Rechten“ als eine prima occupatio vor, d.h. einzelne haben sich „einfach“ etwas aus den herrenlosen Gütern spezielle für sich „angeeignet“[243], was in gewisser Weise mit dem sozialen Verhalten der jeweiligen Zeitgenossen korrespondiert. Die Duldung oder Zustimmung oder gar die Zuerkennung von Sonderrechten ist kein Thema, zumal man zwar von Sklaven in der Antike weiß, aber ihr Zustandekommen unbekannt ist. Wir wissen auch nicht, wann sich das System Grundherrschaft -Untertanen[244] in der jeweiligen Region aus dem Landbesitz entwickelt und erweitert hat. Die nachweisbaren Anfänge werden in Zusammenhang mit der Eroberung bzw. Okkupation des Landes durch die Franken gesehen[245]. Dass eine solche Neuordnung nicht auf Gegenliebe stößt, erscheint logisch.

Zunächst muss man feststellen, dass der Begriff Grundherrschaft diffus ist und nicht einfach nur mit Land- oder Grundbesitz gleichsetzbar[246], weil hier mehrere Funktionen des Land-bearbeitens, des Umganges, der Herrschaftsausübung als Sanktionsvollstrecker[247] usw. be-troffen sind. Auch die Frage der Entstehungsart und des -vorganges ist unter Historikern strittig, auf jeden Fall ist sie nicht aus sich heraus, aus dem „freien“ Willen der zukünftigen Untertanen entstanden; die Mär von dem schutzsuchenden freien Bauern ist wohl eine Ver-brämung tatsächlichen[248] Druckes. Grundherren ziehen z.B. im Mittelalter Teile der Mark für sich mit Zwangsgewalt ein, ohne dass die Markgenossen etwas dagegen vorbeugen können.[249] Mancher Herr scheut nicht vor einer Tracht Prügel zurück, wenn der Zahlungsverpflichtete nicht zahlen will.[250] Das beweist einige Jahrhunderte später die Landflucht der Bedrückten[251], was wiederum den Grundherren in Bedrängnis bringt. Die Landflucht endet oft in einer Stadt, die sich gegen Eingriffe in künftige Bürgerrechte zur Wehr setzt.

Das System der Grundherrschaft setzt sich aus einer Reihe verschiedener Sozialbindungen zusammen, die Hörige an einen Herrn banden, aber nicht sämtlich dessen Verfügungsgewalt über den Boden entsprangen.[252] Dass das System nicht überall gleich „normiert“ ist, ist selbst-verständlich. Schon die Grundherren haben unterschiedliche Charaktere und Moralansichten. Der engere Bereich einer Herrschaftssiedlung mit dem Nachbarbereich ist ein anderes System als das aus dem verstreuten Gebiet abgabepflichtiger Landbearbeiter, dass dann in die Geld-wirtschaft übergeleitet wird. Die verteilte Herrschaftsgewalt erstreckt sich im Übrigen oft über den Nahbereich des Herren-Hofes hinaus in die Landschaft, denn es gehören Rechts-ansprüche auf Wälder, Fischgewässer, herrschaftliche Mühlen usw. dazu. Es leuchtet ein, dass der Territorialherr seinen Bereich in einen möglichst geschlossenen konzentrieren[253] will, aber das geht zuweilen nicht ohne Krieg oder Fehde.

So beginnt bereits im frühen Mittelalter eine Hierarchie, in der der von den Mächtigen Ab-hängige für durch sie bestimmte Zwecke Abgaben in Waren und Dienstleistungen zu er-bringen hat. Unter diesen gibt es wiederkehrende, gewisse und ungewisse und darüber hinaus außerordentliche Leistungen wie für den Bau von Wegen, Gebäuden wie Backhäuser, Speicher, Burgen, Kirchen, für das Roden von Wald, das Beseitigen von Unkraut auf den Äckern usw. Soziale Einrichtungen scheinen nur elementar vorhanden zu sein. Mit den ge-nannten Arbeitsbeispielen erschöpfen sich die besonderen Leistungen noch nicht, denn bei unvorhergesehenen Fällen wie Katastrophen (Klima, Dürre), Verwüstungen und Plünderun-gen durch Fremde muss ebenfalls deren Folgen begegnet werden. Die jeweiligen Ausmaße sind uns unbekannt.

Auf jeden Fall muss der Summe der persönlichen, familiären Leistungen (einschließlich Kinder und Alte) mindestens der Ertrag des Ackerbaues entsprechen[254], wobei sich schon bei der rein energetischen Betrachtung der arbeitenden (gemeinen) Familie zeigt, dass das Leben der „arbeitenden Schicht“ in dieser Zeit nicht nur Mühsal schlechthin, sondern ein kümmer-liches Leben (nach heutiger Vorstellung) ohne den geringsten Zug von „Freizeit, Muße“ ist. Hieraus folgt dann die jeweilige Auffassung von dessen Sinnhaftigkeit und logischerweise ein Bedürfnis, seinem Leben einen ihm erträglichen Sinn zu geben. Manchmal muss er sich auf die Hilfe der Gruppe besinnen. Merkwürdig ist die Auffassung, dass durch Arbeit ein Ver-mögen geschaffen wird – und Eigentum, was impliziert, dass jeder letztendlich nur für sich arbeitet. Die Verankerung in Gesetzen von sozialer Verantwortung steht dem evolutionären Grundverhalten konträr gegenüber, ein eklatanter Bruch mit einer verbreiteten Volks-Übung.

0.6.3 Eigentum /Vermögen und Handeln damit.

Besitz galt schon[255] vor Jahrtausenden zugleich als praktizierte Herrschaft über ein Eigentum, je-denfalls schließt man das zuweilen aus den Grabbeigaben bestimmter Personen. Das Land, der Boden mit der aufstehenden Pflanzenwelt und den herumlaufenden Tieren gilt als allen verfügbar und faktisch unermesslich. Mit der Abgrenzung von Ansprüchen auf Sachen für einzelne Individuen erscheint in der Menschengeschichte der Begriff des Eigentum s. Das Ei-gentumsvertändnis ist in seinem Sachbezug nicht rechtlicher, sondern vorrechtlicher, theolo-gischer und philosophischer Natur.[256] Das „Recht“ besteht hier im Ausschluss eines Zu-griffsrechtes anderer Personen als dem des Eigentümers, was natürlich nur bedeuten kann, dass das im Einverständnis aller der Gesellschaft oder einer materiellen Legitimation ge-schieht. Durch die Vererbung dieses Rechtes lebt der einst gebildete Anspruch als Eigentum in der Gesellschaft weiter, wird jedoch von gewissen Gesellschaftsgruppen als nicht gerecht-fertigt betrachtet und gehört zu den Streitpunkten der Vorrevolution von 1789[257]. Das Eigen-tums-Rec ht ist kein überall geltendes Recht und produziert auch keine individuelle Verpflich-tung wie z.B. im Grundgesetz der Deutschen Bundesrepublik 1949[258]. Es ist eher eine theo-retische und ideelle Proklamation aus einem Sozialgefühl[259] heraus, aber es ruft in einem Wirtschaftssystem eine spezielle Gläubiger-Schuldner-Beziehung[260] hervor, insbesondere aus dem Prinzip der Haftung. Diese ist wirklich, wenn der Vollzug gewährleistet ist.

Über die geschichtliche Zwischenperiode der Zuordnung von Landstücken zu einzelnen Per-sonen[261] erfolgt ein Umdenken von der Dominanz des Landbesitzes[262] und ein Erwachen eines sozialen Instinktes über die Gerechtigkeit in der Gesellschaft, verbunden mit Um-brü-chen in Philosophie und Politik. Im Mittelalter kennt man als übergeordnetes Prinzip die Ge-rechtigkeit Gottes, verkörpert durch irdische Vertreter wie den Kaiser oder sein geistig-sittliches Pendant. Ihm ist der gewöhnliche Mensch untertan. Es gibt weder eine normierte und geregelte soziale Ordnung noch ein Bemühen um eine soziale Gerechtigkeit. Wo keine Gerechtigkeit ist, ist keine Freiheit, wo keine Freiheit, keine Gerechtigkeit.[263]

In der Antike gab es unterschiedliche Standeseigenschaften; wer als Sklave geboren war, konnte nur unter gewissen günstigen Eigenschaften aus diesem Stand herauskommen. Erst in der Frühen Neuzeit tritt infolge massenhaften Einsatzes menschlicher Arbeit speziell die Würdigung seiner Arbeit hinzu. Weil der Mensch dem Grunde nach nur über seine Arbeits-kraft, sein (eigenes) geistiges Vermögen verfügt, kann er nur darüber Eigentum bilden, insbe-sondere auch Grundstücke erwerben. So ist es verständlich, wenn er den Ertrag seiner Ar-beit auch als sein Eigentum gewürdigt wissen will. Hier wird der Gegensatz zum Mittelalter deutlich, denn zu dieser Zeit ist das Bauding, der Anteil an Grund und Boden nicht dem des nur Arbeitenden eigen, es gehört vielmehr dem Herrn.[264] Wie konnte es nun dazu kommen, dass diese Untertaneneigenschaft von den bäuerlichen Menschen einfach ohne Widerstand und Pochen auf ein Mitspracherecht hingenommen wird? Offensichtlich ist dieses Problem vielschichtig und zum Teil davon bestimmt, dass man keine vernünftigen Alternativen sieht. An zwei Beispielen soll das demonstriert werden.

Die Bauern der Gaupeler Mark beschweren sich beim Bischof Theoderich 1118 über die un-erträglichen Bedrückungen, Landverwüstungen usw. und hoffen auf ein Abstellen dieser Ak-tivitäten der Leute des Grafen von Kappenberg. Aber der Bischof von Münster forciert einen Vertrag zwischen den Parteien, nach dem der (von den Bauern als ihrer bezeichneter) Wald beschlagnahmt wird, aber sie dürfen 2 Beilen Holz fällen und 2 Wagen voll davon weg-fah-ren.[265] Faktisch haben die Bauern nichts erreicht, jedenfalls nichts, was sie erhofft hatten, nämlich Gerechtigkeit. Das ist vielfach auch in den Thüringer Landen so. Sogar Menschen werden dort – wie anderswo auch - als Soldaten verkauft,[266] manche haben keine Wahl.

Der Hof Varlar im Münsterland wird 1122 in ein Kloster umgewandelt, der Hof Coesfeld wird dem Kloster geschenkt, aber die Bauern dürfen den Vogt „frei“ wählen, es werden die Herren von Horstmar. Dem Bischof werden 105 reich belehnte Dienstmannen mit Weib und Kind (inklusive dem Hof Nienhem, zum Lehnsgut gehörig) „geschenkt“.[267] Nähere Ausfüh-rungen sind nicht zu erfahren; diese Menschen sind also „Ware“. Was können diese Men-schen da noch tun?

Man orientiert sich im Eigentum fast immer am Rechtsverhältnis zu Grund und Boden, was insbesondere aus den auf uns überkommenden Urkunden ableitbar ist, wobei wir einen gültigen Rechtsvorgang zwischen Parteien auch dann voraussetzen, wenn nur eine Partei sich selbst einen Beleg zum Nachweis des Eigentümerüberganges ausstellt, auf der anderen Seite der „Schenker“ unter Umständen mehrere Parteien Rechte an der „Sache“ besitzen oder der einzelne gar nicht frei über die Güter verfügen durfte. Gerade in der nicht rechtsgefestigten Zeit des 8. bis 10. Jahrhunderts gibt es keine einwandfreien Besitz- oder Eigentumsverhält-nisse aus der germanischen Zeit. Man unterstellt, dass die Angaben in den Urkunden „richtig“ sind und die Verfügungsrechte tatsächlich im angegebenen Sinne bestehen. Die Zuordnung eines Objektes zu einem Rechtssubjekt müsste dem Grunde nach nicht nur eindeutig beschrie-ben sein, sondern auch im Umfang des Besitzes klar sein, was anfangs jedoch keineswegs der Fall ist[268]. Die bloße Zugehörigkeit eines Unterhofes zu einem Ober- oder Haupthof ist also nur eine Deklaration.

Solange kein Rechtsstreit wegen fehlender und allgemein gültiger Rechtsordnungen entstehen kann, bestimmt der Mächtigere, was „rechtens“ ist. Mit dem Überkommen bzw. Einführens der römischen Rechtsauffassung setzt der nicht zu unterschätzende Bruch in der Wahrneh-mung und Logik von Besitz/Eigentum und Gerechtigkeit ein, wofür die Auffassungen des Gaius (160 n. Zr.) in seinen Institutiones[269] wichtig sind, denn sie gelten auch für Unterwer-fung bzw. Missionierung germanischer Räume und der dort befindlichen Menschen durch Fremdmächte im 1. Jahrtausend. In den goldenen Rechtsregeln über die „Jurisprudenz des täglichen Lebens“ heißt es:

Quod enim nullius est, id ratione naturali occupanti conceditur.

Was nämlich niemandes Eigentum ist, wird kraft natürlicher Vernunft dem Okkupanten zugestanden.

Wenn also ein zu eroberndes und besetzendes Land faktisch leer bzw. herrenlos ist oder als solches angesehen werden kann oder wird, dann nimmt der über Macht verfügende neue Herrscher, der Sieger über die Verteidiger alten Rechts das in seinen Besitz bzw. als „ Eigen-tum “. Nun kann er dafür Abgaben nach seiner Festlegung fordern und mit Macht eintreiben, ggf. eingeschränkt auf das in einer Siedlungsgemeinschaft bereits einvernahmte umgebende Agrar-Umland. Damit kommt zwangsläufig das (zugewonnene) Rodeland an diejenigen Herrscher, die vom übergeordneten Herrscher mit dem Areal belehnt werden und es aus dem herrenlosen (königlichen) Wald gewinnen[270]. Historisch wird oft als Gegenleistung der Schutz des Untertanen konstruiert, aber das ist im Allgemeinen ein bloßes Versprechen. Beispielhaft sei das im Frühmittelalter übliche Lehenswesen skizziert. So nimmt der Erzbischof von Mainz in karolingischer Zeit Eigentum an zahlreichen Ländereien, so in Thüringen. Der Erzbischof Bardo (1031-1051) verleiht die Schowingburg im Thüringer Wald an den fränkischen Graf Ludwig dem Bärtigen und gibt ihm in Abstimmung mit dem Kaiser den Titel „Statthalter von Thüringen“. Er darf unkultiviertes Land erschließen. Sein Sohn baut die Rodungsherrschaft und damit den Herrschaftsbereich aus. 1085 wird das Benediktinerkloster Reinhardsbrunn gegründet, 1089 wird es mit Mönchen besetzt. Der „Statthalter“ richtet nun seinen Blick auf einen feudalen Landesstaat Thüringen und wird dabei von dem Papst unterstützt. Dabei nutzt er das Vasallen-System als gehobenes Untertanen-Instrument. Das Kloster erhält durch Stif-tungen/ Schenkungen umfangreichen und weit gestreuten Grundbesitz bis in die Gegend von Torgau, das thüringische Holzland und auch in Nordthüringen.[271]

0.6.4 Die Schenkung mit Auflagen und ethisch-moralischen Aspekten.

Über Jahrhunderte hinweg gibt es eine Landverteilung mit den gravierenden Umbrüchen im Verfügungsrecht, insbesondere nach der Ablösung der ursprünglichen germanischen Stämme durch ihre Nachfolger. In der Oberschicht setzt eine Verteilung durch Rechtsstellungen an Parteigänger des jeweiligen Herrschers ein, wobei es natürlich Wettbewerb und Streit gibt. Von den Schenkungen und Vergebungen der Könige kennen wir nur die an Klöster; ein voll-ständiges Bild vermag deren Verzeichnis am wenigsten zu geben.[272] Die menschliche Eigenart des Erwägens eines persönlichen Nutzens dürfte vor Tausend Jahren nicht anders als heute gewesen sein. Durch die Verfestigung erbrechtlicher Fortsetzungen wird dieser Anfangszu-stand zementiert. Der kleine Mann bleibt – bis auf Ausnahmen – in der Unterschicht, wenn auch nicht unmittelbarer Sklaven- aber Abhängigkeitsverhältnissen bis zur heutigen Zeit der Steuersysteme.

Der mittelalterliche Mensch „ schenkt “ etwas mit der Erwartung einer Gegengabe.[273] Die mei-sten Übertragungen an die Kirche scheinen nicht zweckfrei zu sein. So geht der Gebende z.B. oft davon aus oder er macht sogar die Auflage, dass die Priester, Mönche oder Nonnen für sein Seelenheil beten[274]. Am Anfang der Geschichte der Grundstücksverfügungen im deut-schen Recht steht das Seelgerät als einziges allgemein geübtes Rechtsgeschäft.[275] Die dama-ligen Schenkungen (Stiftungen) sind also begrifflich nicht mit dem heutigen Recht und ge-wisser moralischen Vorstellungen identisch, weil sie aus einer ursprünglich verkündeten christlichen Lehre entstammen und das ideelle mit dem materiellen eng verwoben ist. Die ausgestellten „Urkunden“ haben oft mehr einen Eigenwert einer schriftlichen Bestätigung über den Rechtsanspruch auf ein Grundstück o.a.[276] Außerhalb dieser Rechtsauffassung des gemeinen Mannes über eine frühmittelalterliche Schenkung stehen die Adligen, die als Gra-fen, Edelherren und Freie über ihre Eigengüter frei verfügen können.[277] Ihre Beweggründe sind öfter mit Interessen der Versorgung, der Beziehungs-Verbesserung verquickt. Die Mün-steraner Ministerialen z.B. bedürfen bei der Herausnahme der Güter aus der Landesherrschaft allerdings der Zustimmung ihres Dienstherrn. Nur das Gut, das von dem Münsteraner Dom-kapitel an seine Ministerialen ausgetan war, konnte vom Vater auf den Sohn vererbt werden.[278] Im Laufe der Zeit wurde diese Rechtspraxis allerdings immer weiter aufgeweicht; die Mi-nisterialen erhalten immer mehr Rechte, wobei die in den Urkunden benutzten Formulie-rungen oft ungenau sind und Interpretation bedürfen, wenn es zum Streitfall kommt.

Auch der Nutzen oder eine auf dem Land liegende „Rente“ ist übertragbar – freiwillig oder erzwungen, d.h. in Form von Steuern, denn gleichzeitig mit den Eigentumsrechten entwickelt sich aus den weltlichen und geistigen Mächten des Mittelalters heraus das Zeitalter der Steu-ern zwecks Mittel-Bereitstellung für den Herrscher, wobei einzelne Stände Befreiungs-Privi-legien genießen. Der abgabenverpflichtete Mensch wird in seiner Freiheit und Selbstbe-stimmung mehr oder weniger beschnitten[279]. Die Herrschaften bilden sich ihre Einkünfte-quelle - manchmal zugleich – aus den Töpfen Zehnt, Grund, Gericht, Leib, Land usw. Manch-mal hat der Bauer mehrere Herren. In jedem Fall wird die bäuerliche Mehrarbeit durch die Feudalrente abgeschöpft (Arbeit = Frondienste, Produkt = Naturalabgaben, Geld = mo-netäres Äquivalent). Änderungen treten vom Frühen Mittelalter an ein, jedoch steigen mit dem Erhöhen der Machtverwaltung auch die Abgaben; es wird Geld benötigt, da durch Eigen-wirtschaft z.B. die des Adels, der auch steuerbefreit sein kann, nichts herein kommt, aber da-für stützt der niedere Adel den Hochadel.

[...]


[1] hier ist Herda bei Berka/Werra gemeint, zeitweilig Heerda geschrieben, gehört im Laufe der Geschichte zu den Amtsbereichen Gerstungen, Berka/Werra und Hausbreitenbach (verwaltungs- und gerichtsmäßig) als Er­gebnis der jeweiligen Herrschaftsverhältnisse. Unter der Herrschaft der Abtei Kloster Hersfeld wird in Ber-ka eine Vogtei eingerichtet, die 1330 an Graf von Henneberg verkauft wird – im Zuge der politisch-verwal-tungsmäßigen Neuord­nung. Heute gehört Herda als Ortsteil zu einer Verwaltungsgemeinschaft mit Sitz in Berka. - 1818 zählen zum Justiz-Amt Gerstungen folgende Dörfer:

Apterode, Berka, Dankmarshausen, Dippach, Fernbreitenbach, Gasterode, Gerstungen, Hausbreitenbach, Herda, Horschlitt, Neustadt, Großensee, Untersuhl, Vitzerode, Wünschensuhl und die Höfe Dietrichsberg, Kratzerode. Frauensee, Gosperode und die Höfe Auenheim, Lindig, Rienau gehören zum Justizamt Creyen-berg/Tiefenord. Nach Großherz. S-W-E-Hof- und -Staats-Handbuch. Weimar. 1819. S- 128

Das Justizamt leitet Amtmann Johann Philipp Elias Trautvetter mit einem Amts-Commisar, -Acteur und –Copist. Landrat – auch für Gerstungen und Hausbreitenbach ist Carl Christian Jeremias Mey. Ebda. S. 112

[2] S. auch: Geschichte der Siedlung Herda und des Geschlechtes Rabich [letzte Fassung]. PC: Siedl..

[3] Schweitzer, Christian Wilhelm Öffentliches Recht des Großherzogtums Sachsen-Weimar-Eisenach, 1. Teil. Weimar: Wilhelm Hoffmann. 1825, S. 52 (§ 35). Das GHT war eine Folge der Wittenberger Kapitulation von 1547 und der kaiserlichen Restitution von 1552 mit Kurfürst Johann Friedrich: Hier gültig auch für Amt Gerstungen und Haus Breitenbach.

[4] Darüber äußert sich Springer, Matthias. Zwischen Hermanduren und Thüringern besteht kein Zusammenhang, n: Geuenich, 2009, S. 135ff. S. 137:Die Gleichsetzer standen im Bann einer vorgefaßten Meinung, was leicht dazu führt, dass Scheingründe als Gründe angesehen werden.

[5] Über die Fragwürdigkeit mittelalterlicher Quellen: Kölzer, Theo. Merowingerstudien, 2. Bd. Hannover. 1998/ 99. Hier „karolingische Urkunden“. Urkunden erfüllen einen Zweck und danach sind sie zu beurteilen. Das Rechtsverständnis des Mittelalters ist ein grundverschiedenes unserer heutigen Zeit.

[6] Danto, Arthur Coleman. Analytische Philosophie der Geschichte. Ffm. Suhrkamp, 1974, S. 49. Zitiert in: Jansen, Ludger. Die Wahrheit der Geschichte und die Tugenden des Historikers.

http://home.arcor.de/metaphysidcus/Texte/geschichte&wahrheit11.pdf. S.4, Fußnote 4.

[7] Schriftlichkeit war im Frühmittelalter als Kommunikationsstandard unbekannt, vieles lief mündlich ab, von dem wir nichts wissen. Kleinschmidt, Harald. Wege und Ziele zur Geschichte des Handelns im Mittelalter. http://park.ecc.u-tokyo.ac.jp/desk/download/es_3_Kleinschmidt.pdf. S.3, S. 10 Fußnote 39.

[8] Von Cicero (106-43 v.u.Zr.) zitiert als äußerste Strenge bei Untersuchungen nachzuforschen, wem nützt es?

[9] Sie stand dem Glauben entgegen. Er bezeichnete sie am 17.01.1546 in Wittenberg als „des Teufels Braut“, „die höchste Buhle, die der Teufel hat“, s. Luthers Sämtl. Werke, Ausgabe von Plochmann und Irmischer, 1826, fg. XVI, 142 fg. Zitiert von J. Scherr, Neues Historienbuch, 2. Aufl. Leipzig: Max Hesse, in der Abhandlung „Der Teufel“ S. 374, Fußnote 1.

[10] Manche verklären Geschichten, s. Felix Dahn (* 1834) im Gesang der Legionen: „ Denn uns ist aus Orakel-mund das Schicksalswort verkündet: so ewig steht im Erdenrund das Römerreich gegründet. So ewig ziehn von Pol zu Pol die römischen Legionen – als am bethürmten Capitol die ew´gen Götter thronen.“

[11] Tillmann Bendikowski – Arnd Hoffmann – Diethard Sawicki. Geschichtslügen, vom Lügen und Fälschen im Umgang mit der Vergangenheit. Münster: Westfälisches Dampfboot. 2001, Hoffmann, S. 25.

[12] Monyk, Elisabeth. Zwischen Barbarenklischee und Germanenmythos. Berlin - : LIT. 2006, S. 291

[13] Historisch im Sinne abgelaufener Vorgänge. Musterbeispiel in neuerer Zeit sind vielfach „belegte“ Vorgänge durch z.B. Zahlen über Opfer von Dresden und Auschwitz. Allein „offizielle“, „amtliche“ Zah­len über die Opfer in Auschwitz schwanken 31.12.1945 (8 Millionen), 1.10.1946/Alliiertes Militärgericht in Nürn­berg (4 bzw. 3 Mill.), 24.11. 1989 (4 Mill.), 27.01.1995/IfZ (1 Mill.), 17.08.1994 /Intern..Suchdienst Arolsen (66,206 Tsd.).

s. www.unglaublichkeiten.com/unglaublichkeiten/htmlphp2/u2_0765Zahlen.html.

[14] Biedermann, Karl. 1840-1870. Dreißig Jahre deutscher Geschichte. 2. Bd. Breslau, S. Schottländler, 1881-1882. In: Menschliche Tragikomödie. Leipzig: Otto Wigand. 1883. 12. Band., S. 90 – 114.

[15] Epoc 01/2010 S. 47 in: Baykal, Hakan. Stürmische Zeiten. S.36 – 47.

[16] Die für den Bauern, den kleinen Mann ohne Bedeutung waren, sie regelten Herrschaftsverhältnisse.

[17] Vgl. Priewe, Nils. Gesetzestexte der frühen Neuzeit. 2004. www.grin.com Archiv-Nr. 41503 und Becker, Björn. Deutsche Rechtsgeschichte. 2004. www.grin.com Archiv-Nr. V 604. G. Büchner hält die Jurisdiction, d.h. die manipulationsbedürftige Administration für den Anlass. S. Buchenblätter 80(2007)091 S.1-3. und 12, S.47

[18] Knochenhauer, Theodor. Geschichte Thüringens in der karolingischen und sächsischen Zeit. Gotha: Friedrich Andreas Perthes. 1863, S. 65

[19] Kammeier, Wilhelm. Die Fälschung der deutschen Geschichte. Wobbenbüll/Husum: Verlag für ganzheitliche Forschung, Neudruck der Ausgabe 1935 im Adolf Klein Verlag/Leipzig. Siehe auch Aufsatz des Verfassers: Der Kriminalitätsprozeß als Quelle für den Wirtschaftshistoriker. www.grin.com. 2006

[20] Sawicki, ebda. S. 98. Man vergleiche hierzu die „lateinamerikanische Wahrheitskommission“ jüngster kurzer Zeitperiode nach Machtwechsel oder die Kritik an Journalisten über die Weiterverbreitung genozider Ver-nich­tungsthese unter dem Motto: mich interessiert nicht, was geschah, sondern was meiner Aufgabe ent-spricht, siehe Schneider-Waterberg, Heinrich R. Der Wahrheit eine Gasse, Anmerkungen zum Kolonialkrieg in Deutsch-Süd­westafrika, 1904. Nachrichten der Gesellschaft f. wissenschaft. Entwicklung, Swakopmund. 2006. sowie Ginz­burg, Carlo. Die Wahrheit der Geschichte (Übersetzung). Verlag Kl. Wagenbach, 2001.

[21] Kleinschmidt, Harald, S. 15, Fußnote 53 (Prümer Urbare).

[22] Kleinschmidt, Harald, S. 16, Fußnote 57.

[23] Beuster, Diana. Der politische Einfluß der Frauen in der späten Römischen Republik. Universität Leipzig. 1999. ISBN 978-3-638-71728-1.- W., Angelika. Frauen in der Geschichte.2002.ISBN 978-3-640-04859-5

http://de.wikipedia.org/wiki/Frauengeschichte.

[24] Ehlers, Caspar. Die Integration Sachsens in das fränkische Reich. Veröff. Des Max-Planck-Institutes für Ge-schichte, Bd. 231. Vandenhoeck&Ruprecht. 2007. S. 212. Königinnen auf Klöster/Reichsabteien.

[25] Schlude, Ursula. Frauen in der ländlichen Gesellschaft (Jahrestagung der Gesellschaft für Agrargeschichte) 15. 06.2007) http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/tagungsberichte/id=1715.

[26] Soziale Distanz, s. Skala nach E. Stephen Bogardus (1882-1973). Diese wird nur wenig behandelt für die mit-telalterliche Landbevölkerung. Siehe: Anhorn, Roland – Frank Bettinger – Johannes Stehr (Hrsg.). Sozialer Ausschluss und soziale Arbeit. VS-Verlag. 2. Aufl. 2008, ISBN 978-3-531-15181-6. [soziale Ausgrenzung]

[27] Scherr, Johannes. Menschliche Tragikomödie, Leipzig: Otto Wigand. 1882. 1. Band. S. 43/44.

[28] Im Gefolge auch die Gemahlin und Tochter des Chatten-Fürsten Arpus, die durch den römischen Feldherrn Si-lius im Jahr 16 gefangen genommen wurden, bei einem Heereszug von 30 Tausend Legionären und 3 Tau-send Reitern. Grimm, Jakob, Geschichte der Deutschen Sprache, 2. Band. Leipzig: Weidmann. 1848, S. 572. Angabe nach Tacitus ann. 2,43.

[29] Tacitus Hist. IV, 61, 65. www.personenlexikon.net/d/veleda/veleda.htm.

[30] In der Legende tut sie diese Lebensweise „freiwillig“ und zu Gunsten anderer.

[31] http://uni-protokolle.de/Lexikon/Radegundis.html Weiter: Kleinmann, Dorothée. Radegunde, eine europä-ische Heilige, Graz-Wien-Köln: Styria. 1998. – Schmidt, Leopold: St. Radegundis in Gross-Höflein. Zur frühmittelalterlichen Verehrung der heiligen Frankenkönigin im Burgenland und in Ostniederösterreich. Eisenstadt, Landesarchiv 1956, (= Burgenländische Forschungen, H. 32). – Huber-Rebenich, Gerlinde. Die thüringische Prinzessin Radegunde in der zeitgenössenschaftlichen Überlieferung. In: Geuenich, 2009, S. 235ff. hier S. 243: Quod semel excessi patriam, bis capta remansi, atque iterum hostes fratre iacente tuli.

[32] Die Erzbischöfliche Akademische Bibliothek in Paderborn schreibt mit am 12.10.2009 : Es sind keine spezi-ellen Arbeiten über die Heiligsprechung bekannt. Anhaltspunkte können sich in folgenden Werken befinden: 1) Nigg, W. (Hrsg. Elisabeth v. Thüringen. Düsseldorf: Patmos. 1967, dort ist das übersetze Zeugnis (Otto Kragel) der vier Dienerinnen. 2) Maril, Lee (Hrsg.). Elisabeth von Thüringen. Die Zeugnisse ihrer Zeit-genossen. Einsiedeln: Benziger. 1961. 3) Manselli, Raoul. Fürstliche Heiligkeit und Alltagsleben bei Elisa-beth von Thüringen: Das Zeugnis der Dienerinnen, in: Udo Arnold und Heinz Liebing (Hrsg.): Elisabeth, der Deutsche Orden und ihre Kirche. Marburg: Elwert. 1983. 4) Schmidt, Paul Gerhard. Die zeitgenössische Überlieferung zum Leben und zur Heiligsprechung der heiligen Elisabeth. In: Sankt Elisabeth: Fürstin – Dienerin – Heilige. Sigmaringen: J. Thorbecker. 1981. Dort auch weitere Aufsätze über Landgrafschaft Thü-ringen und Elisabeth-Konrad von Marburg.

[33] Hauck, Albert. Kirchengeschichte Deutschlands, 4 Bd. 9. Aufl. Berlin: Akademie-Verlag 1958, S. 924f., Zitiert in: Nemes, Balázs J. Jutta von Sanderhausen (13. Jahrhundert). Zeitschrift für Thüringische Geschich-te 63(2009), S.39-73. hier S.67 Fn. 72

[34] Wehrli-Johns, Martina. In: Elisabeth von Thüringen. 3. Thüringer Landesausstellung Wartburg-Eisenach (Hrsg. Blume, D. – M. Werner), 2007, S.153-163 und Würth, Ingrid. Die Aussagen der vier Dienerinnen im Kanonisationsverfahren Elisabeths von Thüringen (1235) und die Überlieferung im Libellus, in ZVThG 59/60/2005/2006) S. 7-74 und Werner, M. Ffm. 2008 [Fuldaer Hochschulschriften, 49] s.a.a.O. S. 25-27

[35] Hier Fußnote 72 in ZVThG 63(2009) S. 66/67. Es wird darin darauf hingewiesen, dass man die „verlässliche“Rekonstruktion begründen könne, dass die Dienerinnen „kaum Interesse an einer Verfälschung“ gehabt ha-ben (können). Was überrascht, ist die Selbstverständlichkeit, mit der der Libellus als biographisches Doku-ment gelesen wird, und dies umso mehr als in anderen Bereichen der Hagiographie-Forschung über „Me-thodisches zur Gewinnung historischer Erkenntnisse aus hagiographischen Quellen “ (Aufsatz von Friedrich Lotter, in HZ 229,1979, S.298-356) seit längerer Zeit nachgedacht wird.

[36] Die weiteren Parallelen sind hier weggelassen vom Verfasser dieser Arbeit.

[37] Ihre Mutter wird bereits 1213 ermordet, sie ist also dann Halbwaise.

[38] http://de.wikipedia.org/wiki/Elisabeth_von_Th%C3%BCringen. S.2/Kindheit.

[39] Die Freigebigkeit des verschwenderischen Landgrafen, der mit Freuden all sein Gut streut, der Glanz wurde laut von den Sängern gepriesen. S. Böttiger, Karl Wilhelm. Geschichte der kurstaates und königreiches Sachsen, Bd. 2, (Hrsg. A.H.C. Heeren – F.A. Ukert), 4. Lieferg., 2. Abt. 2. Aufl. (Th. Flathe), 1. Bd. Gotha: Fr. A. Perthes. 1867, S. 202.

[40] Wikipedia, ebda. S. 8 als Spitalschwester.

[41] 1226 herrscht Hungersnot in Thüringen, Elisabeth vergibt bedeutende Geldsummen, spendet reichlich, so dass einige Kammerräthe Ludwigs VI. bei seiner Rückkehr aus Italien Beschwerde führen: „Die Frau Landgräfin griffe zu sehr in die Kammergelder, und gäbe davon den Armen viel, wenn das so fortginge, würde der Landgraf nichts behalten.“ Mey, 1821, S. 143/144. - Unter den wohlhabenderen Bürgern Eisenachs wagt es keiner, sie in sein Haus aufzunehmen. Als Unterkunft dient ihr zunächst der Schuppen einer Gaststätte, der zuvor als Schweinestall genutzt wurde. Oexle, Otto Gerhard. Armut und Armenfürsorge um 1200. In: Philipps-Universität Marburg (Hrsg.). Skt. Elisabeth. 1981, S. 78 – 101, hier S. 80. Bereits 5 Jahre später sind plötzlich mehrere hundert Zeugen fassbar.

In Eisenach aus Furcht vor dem Landgrafen kein Obdach fand. Böttiger, 1867, S. 209

[42] Werner, Matthias. Die heilige Elisabeth und Konrad von Marburg: In: Philipps-Universität Marburg (Hrsg.): Skt. Elisabeth; Fürstin – Dienerin – Heilige. Sigmaringen: Jan Thorbecke. 1981, S. 45 und 56 sowie 49/50.

[43] Leinweber, Josef. Das kirchliche Heiligsprechungsverfahren bis zum Jahr 1234. Der Kanonisationsprozess der hl. Elisabeth von Thüringen. In: Philipps-Universität Marburg (Hrsg.): St. Elisabeth. 1981, S. 128-137, ins-bes. S. 131 und 133-134.

[44] Von Wundern, die sie bei Lebzeiten verrichtet habe, weiß keine der älteren Quellen etwas. Böttiger, 1867, S. 206.

[45] http://kirchensite.de/fragen-glauben/glauben-abc/heilig/ 3. Absatz.

[46] Lt. Brüder-Darstellung: Als Frau steht ihr kein Erbe zu!

[47] Dargestellt als Fall Frau von Metzerodt in Kapitel III. Geschichte derer von Herda, S. 440/441. [Adalbert Rabich], teilweise in www.books.google.de In dieser Arbeit auf Grund von Dokumenten/Urkunden auch Hinweise auf noch durchzuarbeitende Akten-Stöße. (bisher keine Arbeit bekannt).

[48] Dort auch die umfangreichen Dokumente, einschließlich der Gutachten der Leipziger Juristen-Fakultät.

[49] Belegt durch Alimentationszeugnisse vom 26.11.1814 und 15.4.1815 über ein paar Reichsthaler und Holz. StA Weimar, Lauchröden, Nr. 3028. Dort auch weitere Dokumente.

[50] Eine Statistik darüber gibt es jedoch nicht. Aber in Regionalgeschichten häufen sich derartige Fälle über die Jahrhunderte.

[51] Rechtsanspruch-Fixierung oder auch nur Anspruchs-Wunsch-Denken.

[52] Haymo von Halberstadt, de varietate librorum, cap. II/50-51, Hersg. v. Migne, PL, Bd. 118, Sp.917-918

[53] Kleinschmidt, Harald, S. 17.

[54] Kammeier, S. 263ff. Vgl. Fußnote 8.

[55] Das Raubritterunwesen des Mittelalters ist z.T. ein Mythos von Rittern, die von ihren Burgen aus Raubzüge unter­nehmen. Hierher gehören auch Adlige, die ihren Eigenbesitz aus irgendwelchen Gründen zu vergrößern trachten, z.B. sich Klostergut einverleiben. S. Stoll, Klaus Hartwig. Raubritter im Gebiet der Reichsabtei Fulda. Buchen­blätter, Beilage der Fuldaer Zeitung für Heimatfreunde 78(2005)16 S. 61/62.

[56] S. Kapitel 1 unter Heinrich IV. und sein Canossagang.

[57] Von Fürst Bismarck 30.09.1862 benutzt zu „catilinarische Existenzen“, gemeint sind solche, die ein Interesse an Umwälzungen haben, kam bereits vor im Roman von Theodor König 1854.

[58] S. Karte 7b (Willi Görich). Geschichtlicher Atlas von Hessen. Lieferung e, 1962. Text Fr. Backhaus. Vgl. hier-zu die Streitigkeiten um die Glaubwürdigkeit einer Taufe Widukinds, wenn, war sie dann nur deklamato-risch?

[59] Wie sich das Heer der Franken zusammensetzte, ist unbekannt. Einige Punkte dieser Hinrichtung sollen zwei­felhaft sein, die Positiv-Schreiber von „Karl dem Großen“ sehen das anders als kritische Historiker

[60] Legende, weil sie nicht einmal durch parteiliche Quellen oder spätere „Berichte“ gestützt wird und auch nicht plausibel ist, weil der Taufort und die Anwesenheit Bonifatius nicht begründet erscheint. S. Braun, Otto Rudolf. Die Widukind-Legende, zur geschichtlichen Glaubwürdigkeit von Widukinds Taufe. Pähl: Hohe Warte. 1980.

[61] Allerdings ist zu erwähnen: Capitulatio de partibus Saxoniae, wo erhebliche Strafandrohungen bei Widerstand und Verweigerung der Taufe enthalten sind, 785 dort in die karolingische Grafschaftsverfassung eingeführt. Die Glau­bens-Mission der christlichen Herrschaft ist im Süden offenbar erfolgreicher, so „schenkt“ Heden II. (Thüringen-Süd) dem Bischof Willi­brord 704 einen Hofe bei Arnstadt, einem der ersten urkundlich erwähn-ten Ort Thüringens.

[62] Vgl. Deschner, Karlheinz. Kriminalgeschichte des Christentums. Berlin: Directmedia Publ. 2005. ISBN 3-89853-532-0. Vgl. auch: www.pagan-forum.de/Sachsenmord-und-Sachsenhain-in-Verden u.a.

[63] Was die Menschen dachten, ist nicht überliefert. In heutigen historischen Filmen ist der Sklave der arme Teu-fel, der dulden muss. Aber Aufstände sind für das Herrscher-Image von Übel, desto eher fehlen sie.

[64] Religion als organisiertes Phänomen.

[65] S. Sykes, Bryan. Die sieben Töchter Evas, aus dem engl. V. Andreas Kamphus. Gustav Lullae-Verlag. 2001. Siehe 2. Eukonferenz über Bevölkerungsdichte in Barcelona 1995.

[66] DANN, und andere Erbträger.

[67] Unter der Annahme, die Neandertaler seien vor 30 Tausend Jahren, nachdem sie 10 Tausend Jahre neben den Cromagnon-Menschen in Europa sich aufhielten, vollständig ausgestorben, sind das in fortlaufender Folge das über 1 Tausend Generationen, eine gewaltige Zeit zur Differenzierung.

[68] Es gibt bei antiken Schriftstellern gewaltige Heergrößen, z.B. n. Marius-Vita Plutarchs Wandervölker von 300 Tausend Mann, unendliche Heerwürmer mit Troß, die sich in manchen Regionen wie den germanischen Wäl-dern nur langsam fortbewegen können. Siehe: Timpe, Dr. 2006, S. 122/123.

[69] Baykal, Hakan. Epoc 01/2010, S. 46.

[70] Beispiel: Mode, die es schon vor Jahrtausenden gab, zumindest bei einigen Schichten.

[71] Haase, Wolfgang (Hrsg.). Aufstieg und Niedergang der römischen Welt. Berlin: W. de Gruyter. 1991, darin Lund, Allan A. S. 1957 mit Fußnote 2/3., S.1958/1959.

[72] Haase, 1991, S. 1977, 1980, S. 1983.

[73] Müller-Mertens, Eckhard. König, Volk und Reich im frühen und Hochmittelalter, In: Ballof, Rolf. Geschichte des Mittelalters für unsere Zeit, Franz Steiner, S. 204 ff. Hier zitiert auf S. 209.

[74] Brather, Sebastian. Ethnische Interpretation in der frühgeschichtlichen Archäologie. W. de Gruyter. 2004, S. 228

[75] Brather, 2004, S. 320/321.

[76] Brather, 2004, S. 335. Zitat: Fußnote 43, Steuer 1982a, 54.

[77] S. 192, Fußnote Hummer 1998a, S. 18. S. 193 Verschiedene Deutungen des Begriffs „Franken“.

[78] Brather, 2004, S. 194, Fußnote 126, Pohl, 1999, S. 205.

[79] Als Stichwort in: Westfäl. Bibliographie, bearb. v. Bömer, Alois – Hermann Degering, hrsg. Bertram Haller. München. 2004. = Veröff. Hist. Komm. F. Westfalen XXIV (LWL). Hier in: D 576 und 1028-43 (die Rö-merzeit), J 33 (Die katholische Kirche), N 8254 (Bevölkerungsgeschichte).

Vgl. Brandi, Karl. Stammesgrenzen zwischen Ems und Weser. Mittl. Verein f. Gesch.. von Osnabrück, 18, 1893, S. 1-14 mit 3 Karten. In: Westf. Bibliografie, 1977, S. 7l. III. Stämme.

[80] In germanischer Zeit sollen örtliche Siedlungen zu höheren Thing-Verbünden verbunden sein, 4 bis 6 Gaue zu einer Völkerschacht. Dahn, Felix. Die Könige der Germanen. Das Wesen der ältesten Königtums der germa-nischen Stämme, IV. Teil 7.1/7.2. Leipzig. 1866. Nachdruck: Hildesheim-New York. Georg Olms.1976. ISBN 348704725X. S.3.

[81] Beispiel: Leopold von Ledebur. Das Land und Volk der Brukterer. Berlin: Dümmler. 1824/1827. Näheres in Rabich, Adalbert. Regionalgeschichte von Dülmen und Umgebung, Teil 1. GRIN-Verlag. 2009

[82] Eine Schlacht gewinnen, heißt noch nicht die ansässigen Menschen unterwerfen, das Land muss dauerhaft besetzt und verwaltet werden, es müssen mindestens Strafexpeditionen von Bewaffneten möglich sein. Den Römern war bekannt, dass gerade bei undurchsichtigen Gegnern ein Land nicht nur schwer eroberbar, son-dern auch schwierig beherrschbar ist. Pohl, Walter. Die Germanen. Oldenbourg, Enzyklopädie Deutscher Geschichte, Bd. 57, S. 95. [2004]. . Vgl. Die Germanen – ein Handbuch. [Ltg. Krüger]. Berlin: Akademie-Verlag. 1976.

[83] Preuss, Theodor. Kaiser Diocletian und seine Zeit, Leipzig: Duncker. 1869, S. 25ff.

[84] C.v. W. [Friedrich Carl Ferdinand von Müffling]Über die Römerstrassen am rechten Ufer des Niederrheins. Von dem Winterlager Vetera ausgehend zur Veste Aliso. Berlin-Posten-Bromberg: E.S. Mittler. 1834, S. 29, 49, 53. Der Verfasser spricht auch von einem Knüppeldamm (ponti longi) im Gebiet von Dülmen-Merfeld (Coesfeld-Haltern-Haus Dülmen) und südlich der Baumberge sowie vom Hellweg, der direkt zur Weser führt. Er behauptet, dass eine Reihe von Ortschaften (Lavesum etc.) römischen Ursprunges seien.

[85] Welches Lager nun Aliso ist, ist unter Historikern lange Zeit umstritten gewesen.

[86] Gechter, Michael. Römisches Militär am Niederrhein. www.novaesium.de/militär4.htm.

Die Bedeutung der Wasserstraße Lippe kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. - Vgl. hierzu: Lietz, Carsten. Die Logistik des römischen Heeres im Westen, vor allem die des Nachschubs, untersucht an ausge-wählten Fällen. Universität Hannover. 1999. ISBN 978-3-638-136990-7. Siehe auch: Schnedlitz, Markus. Die Geschichte der Logistik, die Relevanz der Logistik, von Hannibal bis zur Übernahme in die Privatwirt-schaft. Wien: 2008. www.hausarbeiten.de/faecher/vorschau/119333.html.

[87] Nach einigen Angaben bei den römischen Schriftstellern, vielleicht eine Fehleinschätzung der Gesinnung?

[88] Trier (Augusta Trevirorum) war zunächst seit 55 v. Zr. römische Colonie und dann eine große Stadt geworden, zeitweilig von 286-400 römischer Kaisersitz. Hatte ein großes Amphitheater für 57 Tausend Zuschauer.

Brockhaus, Kleines Konservationslexikon. Bd. 2. Leipzig. 1911. S. 863.

[89] Wörtlich: die wilden Bestien ermatteten ob der Menge der Opfer. Eumenius. S.n.Z. IX, 23 und X, 17. u. 18.

[90] Meyers großes Konservations-Lexikon, Bd. 19. Leipzig. 1909. S. 710. Siehe auch: Eumenius panegyricus Constantino Augusto Gratiarum. Parisiis. 1844., Ausg. 310, VII. c.22 Gefangene Askaria und Regais, in Eu-men. Const. VI. C 11/12. Burckhardt, Jacob. Die Zeit Constantins d. Großen. Leipzig. Seemann. 1853 3. Ab-schnitt: Einzelne Provinzen, der Westen.

http://gutenberg.spiegel.de/?id=12&xid=272&Kapitel=1&cHach=625a996e2#constra.

[91] Delbrück, H. Geschichte der Kriegskunst, Teil 2. Die Germanen. S. 16/17

[92] Hömberg, A.K. 1962, S. 38. für die kirchlichen Großgrundherrschaften.

[93] Bevölkerungs-Bilanzen zu dieser Zeit scheinen mehr spekulativ zu sein. Es werden mehr oder weniger Vermutungen angestellt, s. Gringmuth-Dallmer, Eike. Humboldt-Universität Berlin. Zur Dynamik ur- und frühgeschichtlicher Siedlungsstrukturen. Siedlungsforschung, Archäologie-Geschichte-Geographie 16(1998 S. 381-400. – Heidel, Arne. Der mittelalterliche Mittelgebirgsraum – Waldwirtschaft und Landschaftshaus-halt. Universität Trier. 2000. ISBN 978-3-638-08894-7. Hier: 2. Chronologie des Mittelalters. 6. Jahrhundert Bevölkerungsminimum, dann Wachstum bis 13. Jahrhundert. – Rabe, Horst. Neue deutsche Geschichte, Bd. 4. Reich und Glaubensspaltung, Bilanz des Jahrhunderts 1500-1600. C.H. Beck. 1989, Abschnitt 2. Bevöl-kerung u. Wirtschaft, S. 408. Hier, in erster Hälfte Wachstum 6 %, dann sinkend auf 3 %. 17. Jahrh. 30jäh-riger Krieg!

[94] www.lwl-roemermuseum-haltern.de, www.apx.lvr.de, www.saalburgmuseum.de. Alle germanischen Kulturen waren bestrebt, eine höhere Stufe der gesellschaftlichen und staatlichen Ordnung zu erreichen. Dies lief in der konkreten historischen Situation auf eine beständige Auseinandersetzung zwischen Römern und Ger-manen hinaus. Ament, Hermann. Die Germanen. In: Die Zeit, Welt- und Kulturgeschichte, Hamburg, Bd.3, „. 37l1f. Zitiert in: http://de.wikipedia.Org/wiki/Germanen#Germanische_Religion, Abschnitt Kriege und germanische Reichsbildungen, 2. Absatz.

[95] Der Sklavenhandel der Römer wird verschiedentlich erwähnt, z.B. für Arbeiten in der Landwirtschaft auf Gutshöfen der Römer. Auch ist der Verfall der Sitten und Tugenden bei den Söldnern/Römern oft keines Wortes wert, obwohl gerade die heimkehrenden Söldner den erlebt haben. Sie bringen aber Geschenke mit.

[96] Wislicenus, Paul. Die Geschichte der Elbgermanen vor der Völkerwanderung in ihren Hauptzügen. Halle: Eduard Hynemann. 1868, S. 10.

[97] Wislicenus, 1868, S. 15/16. Zeuss, Kaspar. Die Deutschen und die Nachbarstämme. München: Ignaz Joseph Lentner. 1837. S. 94/95.

[98] Springer, Matthias. Zwischen Hermanduren und Thüringern besteht kein Zusammenhang, in: Castritius, 2009, dort S. 135 bis 170. Hier auch die verschiedenen Ausführungen zur germanischen Auffassungen, dass Flüsse keine Grenze, schon gar nicht zwischen Stämmen bilden kann. Die Römer denken da anders.

[99] Nach Bolze, 1859, S. 2/3 sollen die Hermionen nach Plinius zu den Hermionen zu rechnen sein und ein zu-sammenfassender Name für kleinere Völkerschaften, ähnlich später die Franken als übergeordnet.

[100] Kriegserklärung gegen die Hermanduren bei Ledebur, Leopold Freiherr v. Nordthüringen und die Herman-duren und Thüringer, Teil II. Berlin: P. Jeanrenaud. 1852, S. 37, Bezug: Luisius Cincius Alimentus, S. 38, Fußnote 2. Später bei Cäsar, ebda. S. 39. Bei Plinius werden die Hermanduren mit einem König Vibelius im 4. Jahrhundert genannt, s. Tacitus. Ebda. Grimm, Jacob. 1848, S. 596-599.

[101] Ledebur, 1857, S. 44, zitiert in Fußnote 1: Tacitus, Germania 2.

[102] Schneider, Helmuth – Dorothea Rohde (Hrsg.). Hessen in der Antike. Kassel: Euregio. 2006.

[103] Hornung, V. Salinen und Solequellen des Werratales im Wandel der Geschichte. Kali, verwandte Salze und Erdöl, Jg. 29 (1935), 22 S. 226-228, 23 S. 233-238, 24, S. 246-249, 30(1936) 1, S. 5-7.

[104] Ledebur, 1857, S. 49: Zitat Fußnote 3: Tac. Annal. XIII, 57. Bolze, G. Untersuchung über die älteste Ge-schichte der Thüringer. 1859. S. 6/7, Fußnote 39/40. In: Programm der Höheren Gewerbe- und Handels-schule in Magdeburg zu Ostern 1854. Hrsg. Holzapfel, R. Zuletzt werden sie um 358 genannt. – Weitere Quellen zu Salzungen: Simon, Theo. Salz und Salzgewinnung im nördlichen Baden-Württemberg. Stuttgart: Jan Thorbede. 1995, S. 42 und 82. Quelle dort: Tacitus, Annalen 13, 57 – Rommel, Dietrich Christoph von, Geschichte von Hessen, 1. Buch, Marburg u. Kassel. Bayrhoffersche Schriften. 1. Abschnitt. 1820.§ 13, S. 19. Siehe auch: Von den ältesten Zeiten bis zum Anfang der Landgrafschaft Hessen. – Grimm, Jacob. 1848, S. 573. Zitat: salzungen in finibus Turingiae super fluvium Wisara. Schannat n. 454.

Grimm lässt die Unterscheidung von Hermanduren zu Chatten durch die Tracht und das Aussehen zu, ebda. S. 577/578. – Springer, Matthias, in Geuenich, 2009, S. 162 bezweifelt die Richtigkeit: Als Schauplatz der Ereignisse ist Bad Salzungen nicht besser begründet als Magdeburg. Der Ort an der Werra genießt nur deshalb diesen Ruhm, weil Zeuß sowie später Kirchhoff und Schmidt das Ermandurenland mit Thüringen und das Gebiet der Chatten mit der Landschaft Hessen in den Grenzen ihrer Gegenwart gleichsetzen.

[105] Ledebur, 1857, S. 58. Hier ist 380 nuZr. Fürst der Thüringer ein Athanarich. Die Thüringer selbst erscheinen zuerst bei Sidonius, dann bei Vegetius in Bezug von Pferden aus Thüringen, S. 60, Fußnote 2.

[106] Schlesinger, Walter. Die Entstehung der Landesherrschaft, Untersuchungen vorwiegend nach den mitteldeut-schen Quellen. 1. Auflage. Dresden.1941, Nachdruck 1964. Darmstadt, Wiss. Buchgess. 1983. S. 25. Zitiert in Nagel, Anne Christine. Im Schatten des Dritten Reiches. Mittelalterforschung in der Bundesrepublik, Vandenhoeck & Ruprecht. 2005. S. 121, Fußnote 84,

[107] siehe hierzu die Ausführungen in: Castritius, Helmut – D. Geuenich – M. Werner (Hrsg.): Die Frühzeit der Thüringer: Archäologie, Sprache, Geschichte, Berlin: W. de Gruyter. 2009, RA-E, Bd.63, insbesondere S. 161 bis 164 zur Schlacht bei Salzungen und die Alternativen für die Lokalisierungen.

[108] durch Lusius Domitius Ahenobarbus in ein Main-Gebiet.

[109] in hettp.//de.wikipedia.org/wiki/Hermanduren sogar als „treu ergebene Freunde der Römer“.

[110] Kruse, Friedrich (Herausgeber Deutsche Alterthümer oder Archiv f. alte und mittlere Geschichte, Geographie und Alterthümer insonderheit der germanischen Völkerstämme, III.- Bd-1, Heft 1828. S- 7 darin: Wilhelm, August. Noch etwas über die Züge des Drusus in unseren Gegenden, S. 1-14.- Siehe auch: Schulz, W. Archäologisches zur Geschichte der Hermanduren. Mannes, Erg.Bd.3, 1922, S. 48ff. in: Reinerth, Hans. Vor-geschichte der deutschen Stämme. Ur- und Westgermanen, 1986, S. 476.

[111] Goessmann, Joseph. Beiträge zur Geschichte des vormaligen Fürstenthums Fulda. Fuld: Müller. 1857, S. 10, S. 44 (1724 Corpus traditionum fuldensium. Die Größe hängt stark von den Schenkungen ab. Siehe auch: Schannat, Johann Friedrich Patrimonius. St. Bonifacii sive Buchonia… Lipsiae 1728. Dort Gaueinteilung. Siehe auch: Rommel, Dietrich Christoph von. Von den ältesten Zeiten bis zum Anfang der Landgrafschaft Hessen: /Geschichte von Hessen, 1. Buch. Marburg u. Kassel: Bayrhoffersche Schriften, 1820.

[112] Schuhrk, Barbara. 2008. http://geschichte-westeueropa.suite101.de/article.cfm/die_germanen_und_die-kelten.

[113] Franken, Swetlana. Verhaltensorientierte Führung: Individuum – Gruppe – Organisationen. Th. Gabler. 2004, S. 13.

[114] Franken, 2004, S. 177/179.

[115] Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Artikel 1: Der Mensch ist ein mit Vernunft und Gewissen begab-tes Wesen. Vereinte Nationen: A/RES/217, UN-Doc. 217/A – (III). v. 10.12.1948.

[116] Weiner, Benjamin – Stefanie Budninger. Menschenrechte und Religionen. Gemeinsamer Nenner oder Streit-punkt. Referat 15.01.2009 Universität Magdeburg.

[117] Nicht falsifizierbaren, d.h. die Darstellung genügt nicht der Notwendigkeit, frei von Merkmalen zu sein, die an der Wahrheit zweifeln lassen. Siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Falsifikationismus. und Goetz, Michael. Falsifikationsismus als Notwendigkeit. 2006 = Einführung in die Kontroverse der Wissenschaftstheorie. Freie Universität Berlin. 2005/2006. [Hauarbeit, erschienen bei Betz, Gregor.]. Falsifikation statt Verifika-tion.

[118] Jansen, ebda. S. 18/19..

[119] Arthur Schopenhauer, Die Welt als Wille und Vorstellung I, § 51 u. Parerga und Paralipomena II, 3 238.

[120] Dönhoff, Marion Gräfin. Wandel der Wahrheit. Die Zeit 45/1997

[121] Quirin, Heinz. Einführung in das Studium der mittelalterlichen Geschichte. Fr. Steiner Verlag. 1991, S. 127. Darin: zur genetischen Geschichtsschreibung/Ranke.

[122] Zuweilen als Bestandteile der Politik, s. Metra, Brigitte. Recht und Propaganda in Narrationes karolingischer Herrscherurkunden. In: Scharer, Anton – Georg Scheibelreiter (Hrsg.). Historiographie im frühen Mittelalter.

Oldenbourg. 1994. S. 141-157. Die Urbare und Heberegister von Klöstern werden hier nicht behandelt.

[123] Faulstich, Werner. Medien und Öffentlichkeiten im Mittelalter 800-1400. Vandenhoeck & Ruprecht. 1996, S. 7/8. Allerdings muss man gestehen, er behandelt auch nicht das Gebiet aktiven Propaganda.

[124] Trepp, Freie Universität Berlin, www.zefg.fu-berlin.de S. 92. [Historikerin]

[125] Jansen, a.a.O. S. 11.

[126] Jansen, ebda. S. 12.

[127] Jansen, ebda. S. 14.

[128] Hartmann, Martina. Mittelalterliche Geschichte studieren, Konstanz: UVK 2007. S. 120.

[129] Faulstich, 1996, S. 9. Das Leben im Mittelalter war zu einem mindestens ebenso wesentlichen Teil wie das heutige Leben von Kommunikationsmedien bestimmt. Dabei jeder Teilbereich eigene Kommunikationsebe-nen.

[130] Beispiel: was ist wichtig, was wesentlich? Welcher Qualitätsmaßstab ist notwendig? Eine vorgefasste Wert-vorstellung sollte nicht bestehen, insbesondere nicht aus der eigenen Zustimmungswelt.

[131] Jansen, ebda. S. 19, Fußnote 38. Tucker, Aviezer 2004: Our knowledge of the past. A philosophy of historio-graphy. Cambridge. S. 262. Kompatibilität ~ Stimmigkeit, Verträglichkeit.

[132] In der Annahme, die spätere Erkenntnis ist die „bessere“, z.B. ohne viele Opfer, z.B. von Diktatur.

[133] Ginzburg, Carlo. Die Wahrheit der Geschichte. Wagenbach. 2001. Kleine kulturwiss. Bibliothek, Bd. 65.

s.auch: Polomé, E.C. Germanentum und religiöse Vorstellungen. In: Beck, Heinrich (Hrsg. Komm. f.d. Alter-tumskunde Mittel- und Nordeuropas). Germanenprobleme in heutiger Sicht: deGruyter. 1999, S. 267ff. Die Voreingenommenheit beschränkt die objektive Sichtweise gerade bei religiösen Sichten.

Börsting, H. Handbuch des Bistums Münster. 1940 meint, dass Parteien – auch in Urkunden – zur Übertrei-bung (ihrer eigenen Verhältnisse) neigen können und deshalb kritisch zu sehen seien. Ebda. S. 5

[134] Kemmerling, Andreas. Erkenntnis 26(1987)1 S. 131-147. zu Putnam, Hilary. Vernunft, Wahrheit und Ge-schichte. Frankfurt a. M. 1982, übersetzt von Joachim Schulte.

[135] Der Althistoriker Eduard Meyer sagt: Urkunden bleiben das wichtigste Mittel zur Kontrolle aller anderen Überlieferung, und vor einer richtig interpretierten Urkunde stürzen alle ihr widersprechenden Angaben ei-ner Tradition, möchte sie sonst noch so zuverlässig erscheinen, rettungslos zusammen. Aber ist die Urkunde sicher?

[136] Durgut, Ismail. Johan Huizingas Kritik an der Verfälschung der Geschichtswissenschaft Anfang des 20. Jahr-hunderts [1872]. Universität Duisburg-Essen. 2008. ISBN 978-3-640-21886-8. – Der ursächlichen Zusam-menhang von Vorgängen/Umständen ist zu beweisen. Meist begnügt man sich mit dem Beweis des ersten Anscheins oder Analogieschlüssen, wobei die Analogie logisch erlaubt sein muss.

[137] Durch Bonifatius 723 im Zuge der Christianisierung.. Aus dem Eichenholz dann eine Kapelle errichtet. Ham-merbacher, Hans Wilhelm. Die Donar-Eiche, Geschichte eines Heiligtums. 2002.

[138] Johannes Scherr, Genesis, Geist und Gestalt der neuzeitlichen Geschichtsschreibung. Hammerschläge und Historien, Bd. 1, 1872. S. 5ffr. Leipzig.. Siehe auch: Menschliche Tragikomödie, Bd. 8. Leipzig: Otto Wi-gand. 1882. „Für Thron und Altar“. S. 91 – 114. [Roter und dann weißroyalistische Schrecken von 1794-95].

[139] Emelicantseva, Ekaterina [Universität Zürich]. Historischer Vergleich und lebensweltlich orientiertes Ge-schichtsschreiben. 06.04.2005. http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/forum/id=623&type=artikel

[140] Über den richtigen Gebrauch des Verstandes, übersetzt von Otto Martin = Philosophische Bibliothek, Bd. 79. Leipzig: Felix Meiner. 1920. Zitiert bei Schmidt, Joachim. Methodik der praktischen Verfahrenstechnik. Mainz: Otto Krausskopf. 1969. S. 86.

[141] Husserl, Edmund. Logische Untersuchungen. Halle/Saale: Max Niemeyer. 1928.

[142] Schmidt, 1969, S. 98. Ein bestimmtes methodisches Prinzip kann nicht empfohlen werden, deine ausrei-chende universale Qualifikation des Untersuchers bzw. Geschichtsforschers ist hier vonnöten. Ebda. S. 104.

[143] Schmidt, 1969, S. 166. Dort auch Abschnitt 3.2.3.1.4 Prüfung der Vermutung und 3.2.3.2 Plausibles Schlie-ßen. (Kritik der Glaubwürdigkeit). Abschnitt 3.2.3.2.1 Glaubwürdigkeit in den Schlüssen.

[144] Schmidt, 1969, S. 175/176.

[145] http://de.wikipedia.org/wiki/Publius_Cornelius_Tacitus (58-116). Schrieb um 100 „de origine et situ Germa-norum liber“ (Germania). Rechtsanwalt, politisch zuletzt Volkstribun und Prokonsul.

[146] Ungern-Sternberg, Jürgen von – Hansjörg Renam (Hrsg.). Vergangenheit in mündlicher Überlieferung. Stutt-gart. B.G.Teubner, 1988, S. 205. [= Colloquium Rauricum, Bd. 1]

[147] Raaflaub , Kurt A. Athenische Geschichte und mündliche Überlieferung, In:, Ungern-Sternberg, 1988, S. 197 - 225.

[148] Unscharfer Begriff, begrenzt nördlich durch Thüringer Wald, sonst durch die Werra. Bogen wird durch die Städte Salzungen und Eisenach gebildet. Der links der Werra liegende Bereich gehört zum Teil dazu.

[149] Beispiel: was ist typisch deutsch, germanisch, christlich usw. Was ist Freiheit des Menschen, Sinn des Le-bens?

[150] Auch als Gruppe gedacht, denn eine Bindung an andere hat sich in der evolutionären Vergangenheit als le-bensnotwendig erwiesen und damit ideell zusammengewachsen. Franken, 2004, S. 175.

[151] http://pauli.uni-muenster.de/Seminare/Philosophie_ss04/Pongs.pdf.

[152] Hüttemann, Andreas. Der Begriff des Naturgesetzes. In: Idealisierungen und das Ziel der Physik, eine Unter-suchung zum Realismus.. W. de Gruyter. 1997, Abschnitt 3.2.1 S. 141.- Änderungen des Systems und der Bedingungen wirken sich in den Folgen aus, z.B. gibt es im Frühmittelalter keine Medien-Publizistik.

[153] Es verbleibt ein Risiko, unterschieden von Entscheidungen unter Ungewissheit, die ein Unterfall von Unsicherheit ist. Mit Risiko kann in der Wirtschaft weiter arbeiten. [Entscheidungstheorie]

[154] Rasemann, W. (Hg.). Handbuch Probenahme und Qualitätssicherung bei der Untersuchung und Bewertung von Stoffsystemen. ISBN 3-86012-210-X u.a.

[155] Bei archäologischen Funden kaum erreichbar, zumal vielfach die Grabbeigaben ohnehin schon einem Aus-wahlverfahren entsprechen, d.h. die Gaben sind Ausdruck einer besonderen Gesellschaftsstellung.

[156] Auswertbarkeit hinsichtlich biostatistischer Verfahren

[157] Buchholz, Matthias. 12.03.2002. Überlieferungsbildung bei massenhaft gleichförmigen Einzelfallakten im Spannungsverhältnis von Bewertungsdiskussion, Repräsentativität und Nutzungsperspektive.

www.archiv.net/pdf/AG%2520Bewertung%2520Pk2%2520Buchholz%2520Stichworte.PDF

Wissenschaft am Tropf des Archivars? In: Kühberger, Christoph – Clemens Selmark (Hrsg.) Aktuelle Tendenzen der historischen Armutsforschung. Berlin-Hamburg-Münster. LIT. 2005. S. 67-90.

[158] Scheuermann, Marc-Oliver. Die neuroleptische Medikation aus Sicht des Patienten. Dissertation Universität Tübingen. 2003. Abschnitt 2.5 http://w210.ub.uni-tuebingen.de/dbt/volltexte/L2003/899/pdf/MG.pdf.

[159] Geuenich, D. – W. Haubrichs – J. Jarnat (Hg.). Nomen et gens. W.de Gruyter. 1997, S. 149.

[160] Van Eicken, Klaus. Rezension zu: Schubert, Ernst. Alltag im Mittelalter. Natürliches Lebensumfeld und menschliches Miteinander. Darmstadt [Primus-Verlag] 2002. In: HL-Soz-U-Kult, 06.11.2002 Fußnote 4. http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/rezensionen/id=1363 Zitiert: Elias, Norbert. Über den Prozess der Zi-vilisation. Soziogenetische und psychogenetische Untersuchungen. Frankfurt/Main. 1997 (Basel 1939).

[161] Goetz, Leben im Mittelalter, 2002, S. 49-54.

[162] Literaturverzeichnis = 10 (allgemein behandelnde) „wichtigste“) Quellen.

[163] Ohne Eingriff in das „eheliche“ Leben.

[164] Angeführt Hrotsvith von Gandeersheim, Hildegard von Bingen, Herrad von Landsberg.

[165] Unger, Helga. Die Beginen. Freiburg/Br. Herder. 2005. ISBN 3-451-05643-7l. im kirchlichen Rahmen, schei-terte. Vgl. www.das-mittelalter.de/frauen_im_mittelalter.htm. Kohl, Linda Claudia. Das Kloster Hirsau. Uni-versität München. 2005. ISBN 978-3-638-83051-5 (Erneuerungsbewegung M-Kloster).

[166] Schlussfolgerung vom Verfasser. Der Ursprung der Stammeltern aller Menschen wie Adam und Eva stammt aus der Bibel, Kap. 2 bis 5, dabei ist in der Geschichte Adam schlicht der Typ Mensch, in der christlichen Westkirche mit Erbsünde behaftet, die später mehr als von der Eva verursacht hingestellt wird. Die Arbeits-zuweisung wird als Folge der Vertreibung aus dem Paradies gedeutet.

[167] Goetz, 2002, S. 62/3. Nicht statistisch repräsentativ ermittelt.

[168] Goetz, 2002, Vorwort S. 6/7.

[169] Nach heutiger wissenschaftlicher Erkenntnis aus Zentralafrika, seinerzeit klimatisch günstig für Primaten.

[170] Timpe, D. 2006, Darin: Wegeverhältnisse und römische Okkupation Germaniens, S. 114, vorveröffentlicht an anderer Stelle, Siehe Fußnote 1, 1989

[171] Timpe, D. 2006, in Einleitung S. 5: über die Stämme gibt es nur unsichere Vermutungen über Grenzen und Extension. Sicher ist: sie leben im Wald oder in der Nähe und kennen diesen, der „undurchdringlich“ scheint.

[172] Timpe, Dieter. Römisch-germanische Begegnung in der späten Republik und frühen Kaiserzeit. München – Leipzig: K.G. Saur. 2006, S. 134/135.

[173] Heusinger, Fr. Über die Wüstungen in Franken (in der Nähe von Römhild/Grafschaft Henneberg). In: Deut-sche Alterthümer oder Archiv für alte und mittlere Geschichte, Geografie und Alterthümer insonderheit der germanischen Alterthümer. Halle: Fr. Ruff, 1828, III. Band, II. Heft. S. 82ff.

[174] Heusinger, 1828, S. 106. Deutschland ist heute immer mit Germanien zu übersetzen.

[175] Kanitscheider, Bernulf. Entzauberte Welt. Stuttgart: Hirzel 2008. Rezension: Pöppe, Christoph. Der Sinn des Lebens ist das Leben selbst. Spektrum der Wissenschaft, Juli 2009, S. 99/100

[176] Adolf Hitler als der Neue Karl der Große oder Heinrich Himmler (SS) als Ordnungsmeister des Fran-ken-königs Heinrich des Voglers (876-936). Spektrum der Wissenschaft, Juli 2009, S. 104. Rezension von Baykal, Hakan. Flüchtlingskolonnen aus dem Land der Vernunft zu Webb, James. Das Zeitalter des Irratio-nalen. Politik, Kultur und Okkultismus im 20. Jahrhundert (Übersetzung v. Michal Siefener). Wiesbaden: Morix. 2008. – Siehe auch: Brathe, H. Dülmen. 1986, darin: Machtergreifung 1933: Chronik einer „natio-nalen Revolution“, S. 128 – 150, Dülmener Heimatblätter 1972, S. 32-38 und 1973, S. 2-10 und 26-32.

[177] Das allgemeine Vergessen ist zu unterscheiden vom individuellen, es entsprechen dem unterschiedliche Zei-ten.

[178] Vgl. hierzu: Patze, Hans (Hrsg.)-. Der deutsche Territorialstaat im 14. Jahrhundert. Sigmaringen. 1986. – Janssen, Wilhelm: <gleicher Titel>, in: Der Staat 13(1974) S. 418-428.

[179] Für frühe Neuzeit: Reif, Heinz. Westfälischer Adel 1770-1860, Vom Herrschaftsstand zur regionalen Elite. Göttingen.1979. Es ist hier prosopographisch der landsässige, stiftsfähige katholische Adel untersucht.

[180] Hier unter Einschluss des Bischofs bzw. Fürstbischofs.

[181] Schubert, Ernst. Fürstliche Herrschaft und Territorien im späten Mittelalter. München.1996

[182] Köllmann, Wolfgang. Zur Bedeutung der Regionalgeschichte im Rahmen struktur- und sozialgeschichtlicher Konzeptionen. In: Archiv für Sozialgeschichte 15(1975) S. 45. Zitiert in: Freitag, Werner. Landesgeschichte als Synthese – Regionalgeschichte als Methode. Vortrag 19.März 2004. S. 298, Fn. 25 www.uni-muenster.de/imperia/md/content/hist_sem_lgg/synthese.pdf

[183] Freytag, Nils. Hexenverfolgungen in der deutschen Geschichtsschreibung des 19. Jahrhundert: Aus: Lexikon zur Geschichte der Hexenverfolgung, hrsg.v. Gudrun Gersmann, Karin Moeller u. Jürgen-Michael Schmidt, in: historicum.net. URL http://www.historicum.net/no_cache/persistent/artikel/1614/.

[184] Schlögl, Rudolf. Glaube und Religion in der Säkularisierung. Die katholische Stadt – Köln, Aachen, Münster, 1700 – 1840. München 1995. Freitag, 2004, S. 302, Fn. 36.

[185] Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach hat eine eigene Herrschaftsgeschichte. Siehe Ilmenauer Bergbau und Aufbringen von Betriebskapital 1784. www.prinz-albert-von-sachsen.de/inhalt/historie/ weimar_vortrag. htm.

[186] Riezler, Sigmund. Geschichte der Hexenprozesse in Bayern. Stuttgart. 1896. – Ritter, Moritz. Über die Ent-wicklung der Geschichtsschreibung seit der Reformation und über Aufgabe und Methode der Geschichts-wissenschaft. 1899. – Hansen, Joseph. Quellen und Untersuchungen zur Geschichte des Hexenwahns und der Hexenverfolgung im Mitteltalter. Bonn: Georgi. 1901.

[187] Von kritischer Sicht und Separation der Quellen sei hier abgesehen.

[188] In Deutschland in der Stadt Nürnberg erst 1449, sonst früher nur partiell, z.B. zu Zwecken der Erhebung der Verfügbarkeit von Soldaten usw.

[189] Staatsverfassung im Grundriß, 5. Aufl. Göttingen 1768. §§ 6, 55, 56,

[190] Wald, Samuel Gottlieb. Magazin für deutsche Geschichte und Statistik, 1. Teil. Leipzig: M.G. Weidmanns Erben u. Reich, 1784, dort S. XXVff. Statistische Aufsätze in Zahlen, jedoch keine Datenreihen. – Knies, Carl Gustav Adolph [Universität Marburg, polytechnische Schule zu Kassel]. Die Statistik als selbständige Wissenschaft. Kassel: J. Luckhardt. 1850, S.55 Es bleibt Zweck und Aufgabe, ein Bild vom Staat zu geben, S.56: Durch die Statistik erlangt man eine Kenntnis von Staaten und Staatsereignisse.

[191] Knies, 1850, S. 59.

[192] Knies, Zitat S. 67, 127. Zu: Deutsche Vierteljahresschrift 1838, IV, S. 267ff. Die Statistik der Kultur.

[193] Knies, 1850, S. 129

[194] Über die Schwankungen der Goldproduktion. Deutsche Vierteljahrsschrift 1838, IV, S. 3, hier Knies S.145

[195] LaRouche, Lyndon. 9.12.2007. www.bueso.de/artikel/wissenschaft-contra-statistik-wenn-schicksal-von-prognosen-abhangt. Fortschreibung von statistischen Daten und ihre Interpretation, Missbrauch von histo-rischen Daten zur Prognose oder zur Prophetie.

[196] Iggers, Georg G. Geschichtswissenschaft im 20. Jahrhundert. Vandenhoeck & Ruprecht. 2007. S. 46ff.

[197] Nagl-Docekal, Herta. Die Objektivität der Geschichts-Wissenschaft. R. Oldenbourg. 1982, S. 159/160. ISBN 978-3-486-51251-9

[198] Faulstich, 1996, S. 163/164. Siehe auch: Cruel, Rudolf. Geschichte der deutschen Predigt im Mittelalter. Hildesheim: Gg. Olms. 1966 (= Nachdruck der Ausgabe von 1879). Die Glasfenster in der Kirche haben ei-nen ähnlichen Zweck, sie ergänzen sinnlich das Gehörte oder Übermittelte.

[199] Faulstich, 1996, S. 100.

[200] Solche in Verbindung mit dem Kirchgang, aber auch bei Gericht oder Abgaben-Koordinierungen.

[201] Faulstich, 1996, S. 13ff.

[202] Im Vierkaiserjahr Roms sorgt die Unsicherheit des politischen Systems unter den Bataverkohorten für eine Stimmung gegen die Römer. aus dem im Jahr 69 nuZr. ein Aufstand entstand, dem sich andere germanische Stämme wie die der Brukterer und Chatten anschlossen. http://de.wikipedia.org/wiki/Bataveraufstand.

[203] Lorenz, Herbert. Beschreibung einer neuentdeckten alten germanischen Grabstätte; „Carl Arnold Kortum als Archäologe. www.bochum.de/C125708500379A31/vwCcontentByKey/W27DXHAH801BOLDDE- mit Zi-taten aus Jägersberg, Gustav Kortum. Geschichte der Stadt und des Kreises Hattingen. Bd.1. Köln 1896, S. 42-115.

[204] Lorenz, ebda. Ausdruck, S. 3

[205] Gilt nicht nur die Verbreitung zu einer Zeit (statische Aufnahme, ggf. ohne Bezugsrahmen), sondern auch für den zeitlichen Ablauf; eine Momentaufnahme (zusätzlich zur Datierungsunsicherheit) gibt nicht die Ent-wicklung wieder. Urkunden sind Momentaufnahmen, die schwer in einen Zusammenhang einzuordnen sind. Bockhorst, Wolfgang. Vortrag 7.3.2009 in Altenberge, S. 8.

www.genealogienetz.de/vereine/wggf/PDF/Neueinstieger.pdf.

[206] Wegen der fehlenden Voraussetzungen für eine stichhaltige Bewertung aus der statistischen Daten-Analyse. Aus dem Fehlen von Grabhügeln aus der älteren Eisenzeit ist keinesfalls auf das Fehlen einer Besiedlung zu schließen. Schütt, Brigitta – Roland Baumhauer – Hartwig Löhr. Archäologische Fundstellenkataster des Regierungsbezirks Trier. S. 245ff.

www.geo.fu-berlin.de/geog/fachrichtungen/physgeog/medien/download/bschuett/schuett_etal-2002a.pdf.

[207] www.iqs-freiberg.com

[208] Vonderach, Andreas. Anthropologie Europas: Völker, Typen und Gene vom Neandertaler bis zur Gegenwart. Stocker. 2008. ISBN 3902475558.

[209] Die Hermanduren waren immer nur am Rand bei den römischen Heereszügen beteiligt. Im 3. Jahrhundert ge-hören sie zu den Banden, die den Limes bedrängen und Überfälle organisieren.

[210] Polenz, 1985 S. 73: doch wird zu bedenken sein, dass die starken Verluste der einheimischen Bevölkerung während der römischen Angriffskriege und die zugleich in großem Umfange erfolgten Stammesverschiebung eine intensivere Aufsiedelung damit auch großflächigere Bewirtschaftung des Landes verhindert haben dürf-ten.

[211] Alles, was (unfreiwillig) ohne Gegenleistung von dem Ergebnis von Arbeitsleistung und Vermögen an einen anderen abgeführt werden muss, ggf. unter Androhung oder Durchführung von „Gewalt“. Luther ist sehr entschieden für die Form der aliquoten Abgabe, Zehnt; sie liege statt der fixen Abgaben durchaus im Inter-esse des Pflichtigen. Anlage z. großen Sermon vom Wucher, Werke XXII, S. 163, Ausgabe Leipzig, zitiert in: Roscher, Wilhelm, System der Volkswirtschaft, Nationalökonomik des ackerbaues und der verwandten Urproductionen. Stuttgart: J.G. Cotta. 1865, S. 317/318, Fußnote 7 (§ 117).

[212] Erst allmählich folgt der sippennahen Bedarfssituation eine weitere für den Handel, z.B. kann mit den dama-ligen Webstühlen nicht erreicht werden. Meist dienen die Webhütten der familiären Tuchherstellung. Polenz, 1985 S. 83. Bei der Töpferei ist es ähnlich, Polenz, ebda. S. 88

[213] Hernegger, Rudolf. Anthropologie zwischen Soziobiologie und Kulturwissenschaft. Die Menschwerdung als Prozess der Selbstbestimmung. R. Habelt. 1989.

[214] Jansen, Ludger. Zeit und Gemeinschaft. In: Zeit und Geschichte, Beiträge des 28. Internationalen Wittgen-stein-Symposiums Kirchberg. 2005, S. 117-120 (Hrsg. Fr. Stadler u. M. Stöltzner).

[215] Später im frühen Mittelalter Recht der Nutzung von Gemeindevermögen.

[216] Es sollen von Rom 273 Tsd. Mann und 700 Tsd. Bundesgenossen mobilisiert gewesen sein.

[217] Giolbas, Norman. Ursachen und Motive des Ersten Punischen Krieges (264-241 v. Zr.). TU Chemnitz. 2005. ISBN 978-3-638-46868-8 und Liebl, Verena. Vorgeschichte und Verlauf des Dritten Punischen Krieges (149-146 v.Zr.). Universität Regensburg. 2007. ISBN 978-3-640-30338-0.

[218] Th. Mommsen, Römische Geschichte, Bd. I, 1903, S. 181.

[219] Schwartz, E. Charakterköpfe aus der Antike, Leipzig: Koehler & Amelang. 1943. S. 84/85.

[220] Auch möglich an Hand von Realvermögen und Familiengeschichten.

[221] Das Verhaltensmuster wird als „richtig“ empfunden, warum, ist unbekannt.

[222] Wehren, indogermanisch uer =„schützen“, ankämpfen u.ä.

[223] Hier nicht näher präzisierbar

[224] Rüstow, Wilhelm – Hermann Köchly. Geschichte des griechischen Kriegswesens von der ältesten Zeit bis auf Pyrrhos. Aarau. 1852, S. 1. Ob das allgemeine Ansicht ist, sei dahingestellt.

[225] Rebenich, Stefan. Kulturbringer und Barbaren. Neue Züricher Zeitung 29.07.2009, Rezension zu: Bleckmann, Bruno. Die Germanen. München. C.H. Beck. 2009. Es wird Mut, aber fehlender Kampfes-Ausdauer als auch edle Motivation unterstellt, aber alles nur aus Nachrichten von Nichtgermanen zusammengestellt.

[226] Dietrich, Wolfgang. Friede. Zur schwierigen Geschichte eines kulturellen Schlüsselbegriffs. www.uibk.ac.at/peacestudies/downloads/peacelibrary/friede.pdf.

[227] Darwin, Randolph Charles. Die Entwicklung des Priestertums und der Priesterreiche¨oder Schamanen, Wun-dertäter und Gottesmenschen als Beherrscher der Welt; eine Warnung an alle freiheitsliebenden Völker. Leipzig: Wieder. 1929. – Der Gottesstaat, die Theokratie ist lange vorherrschende Regierungsform.

[228] Hoher Priester, z.Zt. der Makkabäer (-165 bis -63 v. Zr.) auch oberste politische Führer, weshalb die römische Besatzungsmacht sich an sie als Ansprechpartner wandten. Sonst durchgehend die höchsten Berater und Willensbilder im Nahen Osten.

[229] Herzog, Roman. Staaten der Frühzeit, Ursprünge und Herrschaftsformen. C.H. Beck, 2. Aufl. 1997. S. 98

[230] Herzog, 1997. S. 99.

[231] Trotz unaufhörlicher Appelle an die Menschenrechte und den hohen Grad des „Friedens“. Sogar Bürgerkriege werden als Freiheitskampf gerechtfertigt.

[232] Wilbrand, Jul. Die deutschen Stämme an der Lippe zu den Zeiten des Drusus und des Germanikus. Jber. d. Hist. Ver. f.d. Grafsch. Ravensberg 18, 1904, S. 66-73, Beil. zur Allg. Ztg. 1902, Nr. 151. Zitiert in: Westf. Bibliographie D 1015, 1952, S. 134. Gilt sinngemäß auch für andere germansiche Stämme.

[233] Friedensnobelpreisträger Präsident der USA Obama bei der Verleihung am 10.12.2009 in Oslo.

[234] 1948 Artikel 17 der Menschenrechte, Artikel 14 GG in der Bundesrepublik Deutschland ein elementares Grundrecht, das viele soziale Konflikte erzeugen kann.

[235] Postel, Verena (Hrsg.). Arbeit im Mittelalter. Vorstellungen und Wirklichkeiten. Berlin: Akademie-Verlag. 2006. Darin: Dilcher, Gerhard. Arbeit zwischen Status und Kontrakt. S. 107-131.

[236] Meyer, Ulrich. Soziales Handeln im Zeichen des „Hauses“. Zur Ökonomie in der Spätantike und im früheren Mittelalter. Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht. 1998, S. 30. Beschäftigt sich nicht mit der Wirklichkeit im Volk, sondern setzt sich mit theoretischen Ausführungen von Geistlichen, Philosophen etc. auseinander.

[237] Meyer, U. S. 12, über Begriffswandel siehe S. 30, über Verflechtung S. 46, Fußnote 77 (10./11.Jahrh.)

[238] Fuhrmann, Horst. Einladung ins Mittelalter. München: Beck 1997, S. 209

[239] Gurjewitsch, Aaron J. ‚Das Weltbild des mittelalterlichen Menschen. München: Beck. 5. Aufl. 1997, S. 15. (Übersetzung aus dem Russischen).

[240] Zimmermann. Albert. Soziale Ordnungen im Selbstverständnis des Mittelalters. W. de Gruyter, 1980, S. 395.

[241] Böckenförde, Ernst-Wolfgang. Geschichte der Rechts- und Staatsphilosophie. Antike und Mittelalter. Mohr Siebeck. 2002, S. 318, Fußnote 61. dominium ab 12. Jahrh. als Voraussetzung der Territorialisierung des europäischen Herrschaftsdenkens. Fußnoten-Bezug: Willoweit, Dominium, S. 141 u.a.

[242] Blickle, Renate. Nahrung und Eigentum als Kategorien in der ständischen Gesellschaft. In: Schulze, Winfried (HRSG:9 – Helmut Gabel. Ständische Gesellschaft und soziale Mobilität. Oldenbourg. 1988, S. 73-93, hier S. 90 Kollision Nutzungsüberschreitung zur Eigenbefriedigung. Manche Bauern leiteten das Recht auf wildes Roden ab = Erlaubnis. Kroeschell, Karl. Deutsche Rechtsgeschichte, Bd. 1 bis 1250. Köln-Weimar-Wien: Böhlau. 2008, S. 226/228.

[243] Meyer, U. 1998, S. 107-

[244] Vollrath, Hanna. Herrschaft und Genossenschaft im Kontext frühmittelalterlicher Rechtsbeziehungen. Histo-risches Jahrbuch der Görres-Gesellschaft 102(1982) S. 33-71. Goetz, 2002, S. 124.

[245] Hägermann, Dieter. Einige Aspekte der Grundherrschaft in den fränkischen Formulae und in den Legenden des Frühmittelalters. Le grad domaine aux époques mérowingienne et carolingieme. Die Grundherrschaft im Mittelalter. Verhulst, Adriaan. Gent. 1985, S. 51-77. – Goetz, 2002, S. 116. Fußnote 8.

[246] Dopsch, Alfons. Herrschaft und Bauer in der deutschen Kaiserzeit. Stuttgart: Gustav Fischer. 1964, S. 3

[247] Scheel, Claudia. Hufenbauer der „klassischen karolingischen Grundherrschaft. Die soziale, wirtschaftliche und rechtliche Bedeutung der Grundherrschaft für den ländlichen Alltag im Frühmittelalter. Universität Ha-gen. 2007. S. 26. Der Herr ist gegen rechtliche Angriffe praktisch immun, dem Bauern bleibt zwar ein Protest oder ein Anrufen des Apellationsgerichtes über, aber dies ist ein Grafengericht. Der Arme ist isoliert.

[248] Hier im wörtlichen Sinne, die Macht über das Leben ist eine entscheidende Potenz.

[249] Dopsch, 1964, S. 15. Unfrei ist eine Bezeichnung = f(Herrschaft), d.h. der Herr ist frei oder freier als der Bau-er. Ebda. S. 19.

[250] So einst Bischof Benno von Osnabrück. Siehe Goetz, 2002, S. 122, Fußnote 24. Kallfelz, Hatto. Lebensbe-schreibungen einiger Bischöfe des 10.-12. Jahrhunderts. Freiherr von Stein Gedächtnisausgabe 22(1973) S. 386>/387.

[251] Nicht nur ausgelöst durch zu geringe Löhne.

[252] Goetz, 2002, S. 117. Einige Bindungen entspringen offensichtlich einer menschlichen Verpflichtung des Un-terhalts, denn der Untertan soll ja für den Herrn arbeiten, einige sind Ausfluss der Organisation wie die Ge-richtsherrschaft, der Heerbann über die Fronen, der Polizeiordnung usw.

[253] Goetz, 2002, S. 167.

[254] Im Sinne ökonomischer Betrachtungsweise, insbesondere auf Kontinuität in Erbfolge.

[255] Vermögen als Allgemeinform von Verfügungsrechten über Sachen, Rechte usw. Einst nicht nach Nominal- und Realvermögen unterschieden (Geld-Inflation), auch der Fiskus des Mittelalters versuchte nur, den Bedarf zu decken, was heute dem Begriff entspricht: eine Sache ist nur so viel wert, wie einer dafür zu geben bereit ist.

[256] Hecker, Damian. Eigentum als Sachherrschaft. Zur Genese und Kritik eines besonderen Herrschaftsan-spruchs. Dissertation Universität Freiburg. 1990. Paderborn: Schöningh. 1990. S. 254/5. dort auch Fußnote 4. = Verfügungsrecht, nur einer darf über die Verwendung wirtschaftlicher Güter bestimmen.

[257] Klein, Ernst Ferdinand. Freyheit und Eigenthum, über die Beschlüsse der Französischen Revolution. Berlin-Stettin. Friedrich Nicolai.1790. http://daten.digitale-sammlungen.de/~db/bsb00001185/images.

[258] Hanke, Rainer. Warum und wozu verpflichtet Eigentum? 11.04.2007 FAZnet. Unter Berufung auf das Allge-meinwohl ist alles möglich. Denn Allgemeinwohl ist ein Wieselwort, in das sich alles hinein interpretieren lässt. Bis 1950 konnten in der Schweiz Verdingkinder auf dem Markt „gekauft“ werden.

[259] Moorstedt, Michael. Verkommt zum Sinnspruch. 26.10.2009 www.fluter.de/de/83/thema/7983

[260] Theil, Wolfgang. Eigentum und Verpflichtung. Marburg: Metropolis. 2001. www.metropolis-verlag.de/ Eigentum-und-Verpflichtung/10986/book.de

[261] Menschen und Institutionen, die man personifiziert.

[262] In der Vorstellung über das (persönliche) Inbesitznehmen gab es von „einem“ beanspruchtes Landstück, aber immer noch genügend „freies Land“. Dieses Ersitzte wird zum Gewohnheits-Recht. Im Zeitalter der Erobe-rung nahm der Sieger das Land in Besitz und „verlieh“ es an andere, aber es gibt noch keine schriftliche Fi-xierung der Landbesitze. Erst, wenn kein „freies verfügbares“ Land mehr da war, musste eine rechtsge-schäftliche Grundstücksübertragung neues „Eigentum“ herstellen. Kaiser, Susanne. Die Entwicklung der Grundstücksübertragung in der Geschichte. Universität Halle. 2008. ISBN 978-3-640-34911-1.

[263] Johann Gottfried Seume (1763-1810). In: Der Spaziergang nach Syrakus im Jahr 1802. Allerdings muss kon-statiert werden, dass das Gleichheitsideal praktisch nicht existiert und der Begriff nicht konstanten Inhalt hat.

[264] Blickle, Peter. Von der Leibeigenschaft zu den Menschenrechten: eine Geschichte der Freiheit in Deutsch-land. C.H. Beck, 2003, S. 27 u. S. 227/228. ISBN 9783406507687. “dominium directum/utile, s. Fußnote 3 S. 228.

[265] Hüer, Hans. 1947, S. 11.

[266] Henel, Hans Otto. Thron und Altar ohne Schminke, vergessene Historien und Histörchen. Leipzig-Lindenau: Freidenker. 1926, S. 116-122. www.payer.de/religionskritik/henel3.htm

[267] Hüer (nach Sokeland), 1947, S. 12.

[268] Es ist noch nicht einmal klar, ob neben dem beanspruchten Eigentum noch „freies“ Land existiert. Im Allge-meinen ist noch Gemeinschafts-Eigentum in der Art von Marken etc. vorhanden.

[269] Gaius libro secundo rerum cottidianarum sive aurerum D 41,1,32 und andere Stellen ähnlich.

[270] Kleinschmidt, Harald. Menschen in Bewegung, Inhalte und Ziele historischer Migrationsforschung. Van-denhoek & Ruprecht. 2002. S.51. ISBN 9783525362570. - Major, John. In secundum librum sententiarum. Paris. 1519, fol. CLSSSVIIr. – Cajetarus, Tommaso de Vio, Cardinal (Hg.). Sancti Thomae Aquitatis docto-ris angelica opera omnia cum commentariis Thomae de Caetani., Bd. 9, Rom, 1897, S. 94-95.

[271] www.schloss-reinharadsbrunn.com/neu/pages/zur-geschichte/chronik.

[272] Knochenhauer, 1863, S. 68

[273] Dopsch, Alfons. Wirtschaftliche und soziale Grundlagen der europäischen Kulturentwicklung: aus der Zeit von Caesar bis auf Karl den Großen. Aalen: Scientia. 1968. (S. 212f.).

[274] Die Abteil Lorsch wird Abtei Karl des Großen, dann leistet man bei Schenkungen an das Kloster auch dem Herrn ein wohlgefälliges Werk. Schefers, Hermann. Kloster Lorsch – ein Gang durch die Geschichte.

www.kloster-lorsch.de/kloster/ursprung.html. Im 11. Jahrhundert wird die Immunität des Klosters ange-griffen und Lehnsherren „entfremden“ Klostereigentum, sie scheren sich nicht um „Eigentum“.

[275] Hattenhauer, Hans. Die Entdeckung der Verfügungsmacht: Studien zur Geschichte der Grundstücksverfügung im deutschen Recht des Mittelalters. Hamburg: Heitmann. 1969, Urkundenausdruck: donatio pro salute ani-mae.

Vgl. Hock, Gabriele Maria. Die westfälischen Zisterzienserinnenklöster im 13. Jahrhundert, Gründungs-umstände und frühe Entwicklung. Dissertation. 1994.

http://miami.uni-muenster.de/servlets/DerivateServlet/Derivate-1723/01 und 1723/ 03EINLEITUNG-PDF. S.8/9.

[276] Schneider, Markus. Übersetzung und Interpretation einer lateinischen Königsurkunde Karl des Großen (MGH DD 190) unter den Gesichtspunkten der Geschichte des Klosters Saint-Denis und dem Verhältnis Karl zur Kirche. Universität Bamberg. 2004. ISBN 978-3-638-29022-7. Diese Art Diplome haben eine andere Qua-lität als sonstige Schenkungsurkunden oder Traditionsbücher. Personen des gemeinen Volkes kommen fast nicht vor.

[277] Die Ministerialen haben zunächst nur das Recht, ihren etwaigen Allodialbesitz untereinander zu veräußern. Die Güter durften nicht aus der Herrschaft des Herrn herausgenommen werden.

[278] Hock, S. 12, Fußnote 25.

[279] Ilisch, Peter. Historische Untersuchungen zur Siedlungsgeschichte in den Baumbergen und im südlichen Münsterland bis zum 16. Jahrhundert. Westfälische Forschungen 41(1991), S. 317-328. Siehe auch die Steuerlisten des Bischofs Luidger von Münster im Heberegister/Urbar Kloster Werden an der Ruhr, wo das Verwaltungszentrum des Bischofs war. Um 1000 kommen z.B. die Güter um Senden direkt in den Besitz des Bischofs von Münster, 1050 errichtet die Dorfgemeinschaft eine erste Kirche. Vom 16. Jahrhundert an ist Verwalter des Domkapitels von Münster das Geschlecht der Droste-zu-Senden auf Haus Senden.

Ende der Leseprobe aus 552 Seiten

Details

Titel
Regionalgeschichte des Gerstunger Beckens unter besonderer Berücksichtigung des Dorfes Herda, sein Umfeld und seine Entwicklung
Autor
Jahr
2010
Seiten
552
Katalognummer
V146247
ISBN (eBook)
9783640556298
ISBN (Buch)
9783640556601
Dateigröße
59948 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Gerstunger Becken, Herda, Thüringen, fränkische Okkupation, Kloster Fulda, Kloster Hersfeld, Wiedertäufer, bäuerlicher Widerstand, Kalisalzbergbau, Sperrgebiet der DDR
Arbeit zitieren
Dr.-Ing. Adalbert Rabich (Autor:in), 2010, Regionalgeschichte des Gerstunger Beckens unter besonderer Berücksichtigung des Dorfes Herda, sein Umfeld und seine Entwicklung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/146247

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