Inhaltsverzeichnis
EINLEITUNG 3
1 MENSCHLICHE BEDINGTHEIT, DINGWELT UND DAS BEZUGSGEWEBE
MENSCHLICHER ANGELEGENHEITEN 5
2 MACHT, GEWALT UND FREIHEIT. 11
3 VERZEIHEN UND VERSPRECHEN 13
4 DIE MASSENGESELLSCHAFT 16
5 JOINT ACTIONS UND DAS HANDELN IM BEZUGSGEWEBE MENSCHLICHER
ANGELEGENHEITEN. 18
6 LITERATUR 22
2
Einleitung
Die zeitgenössische Sozialphilosophie analytischer Prägung erklärt kollektive Handlungen und die Konstitution gemeinschaftlicher Institutionen auf Basis individueller Intentionen und Handlungen. Margaret Gilbert führt gemeinsame Handlungen (joint actions) von Menschen auf „joint commitments“ 1 zurück, die die Mitglieder einer Gruppe verpflichten, ein gemeinsames Ziel gemeinschaftlich zu verfolgen. Joint commitments erzeugen demnach „plural subjects“ 2 , die wie ein Körper handeln und die einzelnen Mitglieder zu bestimmten Normen verpflichten, die das Verhalten aller an der joint action Partizipierenden regeln. Dabei ist es für das Zustandekommen eines joint commitments unabdingbar, dass alle Beteiligten zuerst ihre jeweilige individuelle Bereitschaft und ihren Willen eindeutig und verständlich vor der zu konstituierenden Gruppe erklären, sich durch die Teilnahme auf ein Ziel hin zu verpflichten: „When a goal has a plural subject, each of a number of persons […] has, in effect, offered his will to be part of a pool of wills that is dedicated, as one, to that goal. […] Thus what is achieved is a binding together of a set of individual wills so as to constitute a single, ,plural will’ dedicated to a particular goal.” 3 . Somit ist die individuelle Person mit ihren privaten Intentionen und Interessen der Grund für das Eingehen von joint commitments. Die Verpflichtung zum gemeinsamen Handeln stiftet in dieser Hinsicht erst eine sekundäre zwischenmenschliche Bindung, die von selbstgenügsamen Individuen implementiert wird, um bestimmte Ziele zu erreichen. Die kollektive Handlung wird dabei aus dem Zwang praktischer Notwendigkeit und verpflichtender Normen heraus ausgeführt. Die implizite Vertragskonzeption Gilberts erklärt nicht, weshalb Menschen in Gemeinschaften leben, gemeinsam handeln und joint commitments eingehen, sondern beschreibt das Phänomen.
Auch Gilberts politische Theorie 4 basiert auf dem Konzept der joint actions. Ausgehend von kleinen sozialen Gruppen beschreibt sie den verpflichtenden Charakter politischer Kollektive als Sonderfall von joint commitments in kleinen Gruppen. Demnach resultiert der verpflichtende Charakter politischer Institutionen allein aus dem Fakt politischer Mitgliedschaft. Die Struktur politischer Verpflichtung basiert auf dem joint commitment der Mitglieder. Die politische Institution, beispielsweise der Staat, wird zum pluralen Subjekt, das „as a body“ 5 agiert. Da der Einzelne immer in eine schon bestehende politische Ordnung mit entsprechenden Institutionen hineingeboren wird, ist die individuelle Intention und die
1 vgl. Gilbert, Living Together, S. 292
2 vgl. ebd.
3 Gilbert, Living together, S. 185
4 Gilbert, Living Together, S. 370ff
5 Gilbert, Living Together, S. 292
3
individuelle Willenserklärung im Unterschied zu kleinen sozialen Gruppen keine Bedingung für das Eingehen von joint commitments. Die Quelle der Verpflichtungen ist in diesem Bereich die Mitgliedschaft als solche, unabhängig von individuellen Intentionen. Gilbert revidiert hier selbst ihre atomistische Sicht und verneint die individuelle Entscheidung als Voraussetzung für die Teilhabe an politischen Institutionen. Andererseits hält sie am Konzept der joint commitments fest. In der Konsequenz werden alle Formen politischer Organisation als gleich zwingend (coercive) und verpflichtend beschrieben, unabhängig von ihrer jeweiligen Gerechtigkeit oder Ungerechtigkeit nur aufgrund der Mitgliedschaft. Die Frage nach der Legitimität stellt sich innerhalb dieser Konzeption nicht: „If I am a party to such a commitment I am obligated and that ist that. That is not to say that I may not subsequently have good reason to break my commitment […]. But the obligation is as real as the commitment is, and commitment can be full and complete in coercive conditions.” 6 Zudem widerspricht dieser Ansatz der intuitiven Auffassung von Demokratie, da diese keine substantielle Einheit oder Totalität voraussetzt und zu einem festgelegten Ziel verpflichtet, sondern auf konstitutiver Pluralität autonomer Mitglieder beruht und die ständige Neudefinition bzw. Änderung von Zielen und Regeln impliziert.
Die Reduktion gemeinschaftlicher Phänomene und Institutionen auf individuelle Intentionen atomistischer Individuen scheint für die Klärung der Frage „Warum handeln Menschen gemeinsam?“ nicht adäquat. Ihr steht die Intuition entgegen, dass Menschen sich häufig ohne äußere Zwänge an kollektiven Handlungen beteiligen, da Kooperation Teil der Selbstdefinition des Menschen, seines „Wesens“ ist und nicht in erster Linie Nutzen für einen Zweck, der außer ihr selbst liegt. Diese Auffassung meint gerade kein Konzept sozialen Determinismus, sondern versteht die Gemeinschaft als notwendige Bedingung zur Konstitution autonomer Personen. Das schließt die Möglichkeit, individuelle, private Ziele ohne die Beteiligung anderer zu verfolgen, keineswegs aus. Die Ableitung politischer Verpflichtungen aus dem Konzept der joint commitments vernachlässigt die Frage nach der Legitimität politischer Institutionen und negiert die Pluralität von Personen, die in freier demokratischer Interaktion gemeinsam handeln.
Hannah Arendt ergründet in ihrem Werk „Vita Activa“, was es heißt, dass Menschen gemeinsam handeln. Dabei reduziert sie diese in Abgrenzung von Gilbert nicht auf individualistische Atome, sondern beschreibt Handeln als spezifisch menschliche Eigenschaft, die der Grundbedingung der Pluralität des menschlichen Lebens entspricht und die Einzigartigkeit einer Person in Interaktion mit der Mitwelt hervorbringt. Sie betont, dass
6 ebd, S. 372f.
4
Handeln im öffentlichen Bereich der Gemeinschaft stattfindet und den politischen Raum konstituiert, der gerade nur dort bestehen kann, wo Viele in der Vielfalt ihrer Perspektiven gemeinsame Angelegenheiten miteinander aushandeln.
1 Menschliche Bedingtheit, Dingwelt und das Bezugsgewebe menschlicher Angelegenheiten
Mit starkem Bezug auf die Philosophie der griechischen Antike unterteilt Arendt die ursprüngliche Gesamtheit menschlicher Tätigkeiten, die Vita Activa, in Arbeiten, Herstellen und Handeln. Arbeit wird als lebensnotwendige Grundtätigkeit definiert, die dem biologischen Selbsterhaltungsprozess des Individuums und der Gattung entspricht. Die Grundbedingung der Arbeit ist das Leben selbst.
Durch Herstellen wird eine künstliche, objektive Dingwelt erschaffen, die der Natur entgegensteht. Durch ihre Beständigkeit überdauert sie das Leben des einzelnen Individuums und gibt dem Menschen eine spezifisch menschliche Heimat. Die Grundbedingung des Herstellens ist die Weltlichkeit. Die menschliche Existenz ist auf deren Gegenständlichkeit und Objektivität angewiesen. Handeln stellt die höchste und im eigentlichen Sinn menschlichste Tätigkeit dar. Sie spielt sich ohne die Vermittlung von Material und Dingen direkt zwischen Menschen ab. Die Grundbedingung des Handelns ist die Pluralität. Der Mensch ist ein bedingtes Wesen. Die allgemeinen natürlichen Grundbedingungen seines Lebens sind zunächst die Geburt in und der Tod aus der Welt. Die condition humaine umfasst jedoch noch wesentlich mehr als diese Grundbedingungen des Lebens: alles, womit der Mensch in Kontakt kommt, wird zur Bedingung seiner Existenz 7 . Bedingt durch die Natalität errichtet er eine objektive Dingwelt, die er durch Herstellen selbst hervorbringt und die ihm wiederum zur Bedingung wird. Auch die Anwesenheit anderer wird zur Bedingung seiner spezifisch menschlichen Existenz. Alle Dinge, die in der Welt erscheinen, haben die gleiche bedingende Kraft wie die natürlichen Grundbedingungen des Lebens. Der Mensch lebt somit in einer Umgebung, die stets direkt oder indirekt (in den durch Herstellen hervorgebrachten Dingen) durch die Anwesenheit anderer gekennzeichnet ist. „Jede menschliche Tätigkeit spielt in einer Umgebung von Dingen und Menschen; in ihr ist sie lokalisiert und ohne sie verlöre sie jeden Sinn“ 8 . Das Handeln als höchste menschliche Tätigkeit ist durch Pluralität bedingt und damit schon begrifflich nur intersubjektiv verständlich. Es ist untrennbar an die ständige Anwesenheit einer Mitwelt gebunden. Die beiden anderen Tätigkeiten, Arbeiten und
7 vgl. Arendt, Vita Activa, S. 18f.
8 ebd., S. 33
5
Herstellen, sind theoretisch auch in Isolation ausführbar. Jedoch würden ausschließlich Arbeitende und Herstellende in völliger Einsamkeit ihre spezifisch menschlichen Eigenschaften zu Handeln nicht realisieren und wären somit auf ein Leben zurück geworfen, das dem Tierischen vergleichbar ist 9 .
Die gemeinsame Welt, in die der einzelne Mensch geboren wird, realisiert sich sowohl als Ding- als auch als Mitwelt. Die Tätigkeit des Herstellens bringt haltbare Gebrauchsgegenstände hervor, die in ihrer Gesamtheit die gemeinsame Dingwelt konstituieren. Diese setzt der Flüchtigkeit des einzelnen Lebens Objektivität und Beständigkeit entgegen. Nicht die Natur steht der Subjektivität des Einzelnen als Objektivität entgegen, sondern der Mensch selbst erschafft eine objektive Dingwelt, für deren Errichtung er sich des Materials der Natur bedient. Der Herstellende verwandelt das natürliche Material in objektive Gegenständlichkeit, die gegen die Natur geschützt werden muss, denn die Haltbarkeit der Dingwelt ist nicht absolut: Gebrauchsgegenstände verfallen bei Nichtbenutzung oder Abnutzung und können in den natürlichen Kreislauf zurückkehren. Dauerhaftigkeit wird im Herstellen durch Verdinglichung erzeugt. Homo faber entreißt der Natur das Material für den Herstellungsprozess. So hat jedes Herstellen ein gewalttätiges, prometheisches Moment, durch das der Mensch zum Herrn über die Natur wird. Durch Herstellen werden auch Werkzeuge hervorgebracht, die entweder als Mittel für andere Herstellungsprozesse dienen oder im Bereich des Arbeitens zur Erleichterung der Mühe eingesetzt werden. Sie befreien nie gänzlich von der Notwendigkeit der Arbeit, ermöglichen jedoch eine große Zeitersparnis, die potentiell für andere, höhere Tätigkeiten genutzt werden kann.
Die Welt ist wesentlich dadurch geprägt, dass sie eine mit anderen geteilte Welt ist, weshalb der Mensch neben den Dingen auch anderen erscheinenden Menschen begegnet. Die Dinge bilden in ihrer Gesamtheit den spezifischen Existenzraum, in dem Menschen zusammen leben. Dieser öffentliche Raum ist die Grundbedingung für die Entstehung des Gemeinsamen, er verbindet die Menschen und trennt sie voneinander 10 durch das Interesse an ihr; und macht so Handeln überhaupt erst möglich.
Durch Vermittlung einer gemeinsamen Dingwelt kann der Mensch in „objektive“, gegenständliche Beziehungen zu anderen treten und sich selbst, das „Wer“ seiner Person, vor anderen enthüllen. Er ist nicht auf seine unmittelbare Subjektivität beschränkt. Das dingliche
9 So wird ein Mensch, dessen Tätigkeiten ausschließlich auf das Arbeiten beschränkt, von Arendt metaphorisch
als „animal laborans“ bezeichnet, ebd. S. 33
10 vgl. ebd. S. 66
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Arbeit zitieren:
Vera Ohlendorf, 2008, Handlung und Pluralität, München, GRIN Verlag GmbH
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Politik - Internationale Politik - Region: Naher Osten, Vorderer Orient
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