Zum Gegenstand des Referats
Wenn im Folgenden versucht werden soll, die Bestimmung des Phänomens der Sprache, wie sie Heidegger in seinen Vorlesungen zur Logik von 1923-1944 vorgenommen hat, hier wiederzugeben, so geschieht dies vor dem Hintergrund einer Fragestellung, um deren Beantwortung die Philosophie im Zuge ihrer linguistischen Transformation besonders interessiert sein muss. Es ist dies die Frage, welche kommunikativ bedingten Momente es ermöglichen, dass das Wissen des Menschen als ein System theoretischer Bestimmungen von Entitäten in der Welt, sich als wandelbar bzw. veränderlich erweist. Es ist dies die Frage, die Christina Lafont in ihrer Schrift "Welterschließung und Referenz" aufwirft, ein Titel, der die gegensätzlichen Positionen einer fundamentalontologischen Bestimmung einerseits und einer auf kommunikativ-dynamischen Prozessen Ausschau haltenden Bestimmung der Sprache andererseits andeutet. Diese Schrift von Christine Lafont soll im Anschluss an die Darstellung von Heideggers Sprachbestimmung vorgestellt werden.
In einem dritten Schritt sollen diese beiden Texte aufeinander bezogen werden - dies nicht so sehr unter dem Aspekt der gegebenen gegensätzlichen philosophischen Standpunkte, sondern unter dem Aspekt einer möglichen Verknüpfung dieser Standpunkte.
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Das methodische Vorgehen Heideggers
Heideggers Gewinnung einer ontologisch fundiert ausgerichteten Sprachkonzeption setzt durch ein quasi methodisches Negieren aller bewusstseinsphilosophischen Bestimmungen an, die das Phänomen der Sprache aufteilen in Denken und Sein. Zu diesem Zwecke führt er die traditionellen Betrachtungen um die Sprache dem Leser vor, um im Zuge dessen die bewusstseinsphilosophischen Bestimmungen in ihren „trübenden“ Momenten aufzuzeigen. Diese „Trübungen“ exemplifiziert Heidegger anhand der traditionellen Lesarten der Texte der antiken Philosophen, die in den Übersetzungen dieser Texte ihren augenscheinlichen Beweiß mit sich führen. Daraus leitet Heidegger die Notwendigkeit ab, sich selbst heranzumachen, die griechischen Texte neu zu übersetzen. Heidegger versucht die ursprünglichen „Entdeckungen“ dieser Texte, insbesondere die der Aristotelischen, quasi wiederzuentdecken, um eben diese Entdeckungen zum Ausgangspunkt für seine eigenen Betrachtungen um den seinsmäßigen Status der Sprache zu machen. Damit ist ein Modus des „Besorgens“ um diese Texte angezeigt, der ihre eigentlichen Aussagen von willkürlichen Hineinlegungen trennen will, die in den traditionellen Übersetzungen dieser Texte zum Ausdruck kommen und für Heidegger ein Indiz für ein grundsätzliches Missverstehen dieser Texte sind. Nachdem Heidegger die bewusstseinsphilosophischen Hineinlegungen in die Aristotelischen Texte beleuchtet und als solche aus seinem eigenen verstehenden Umgang mit diesen Texten ausgeklammert hat, setzt er an, den Satz in seiner Grundstruktur zu analysieren - dies am Leitfaden der nunmehr freigelegten Aussagen der Aristotelischen Texte, in welchen zunächst die Bestimmung des Satzes als eine Rede erfolgt. Hierbei ist der Satz in seinem "Wahrseinkönnen" und nicht in seinem schlechthinnigen vermeintlichen Wahrsein die leitende Prämisse, unter der die Analyse ihren weiteren Verlauf nimmt (hierzu: Martin Heidegger, Gesamtausgabe, Bd.21, S.129).
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Der Satz wird zunächst als etwas bestimmt, das seinen Ort in der Wahrheit hat, wodurch die klassische Wahrheitsbestimmung, dass nämlich der Satz selbst der Ort der Wahrheit sei, eine Umkehrung erfährt.
Eine Schlüsselrolle für diese Bestimmung kommen den Aristotelischen Begriffen des Wahrseins und des Falschseins zu. So schreibt Heidegger: "Recht verstanden und im strengen Sinne wörtlich heißt der Ausdruck, der im Griechischen für Wahrsein steht - άληυεύεςυ soviel wie ent-decken, im Sinne von enthüllen, die Verborgenheit von etwas wegnehmen (...) Um auch im sprachlichen Ausdruck den Gegenbegriff zu 'entdecken' zu markieren, übersetzen wir γευεεσυαι mit ‚verdecken’ ...“ (Bd.21, S.131/132).
Der Aspekt der Intentionalität
Der lebendigen, auf Mitteilung ausgerichteten Rede wird die Absicht eines Entdeckens als eine die Aussage tragende Funktion zugerechnet. Damit wird der Aspekt der Intentionalität einer Rede als die Voraussetzung für eine Aussage, die wahr oder falsch, also entdeckend oder verdeckend sein kann, benannt. Der mit Intentionalität verbundene Geltungsanspruch einer Rede kann dabei einerseits selbst einer Täuschung unterliegen, andererseits besteht die Möglichkeit einer unwahrhaftigen, d.h. täuschenden Redeabsicht, im Zuge derer die Aussage intentional verdeckt. In diesem Sinne schreibt Heidegger, und hier gibt er quasi Aristoteles im Gewand der eigenen Übersetzung wortwörtlich wieder: „... aufweisend sehen lassend (Aussage) ist nur das Reden, darin das Entdecken oder Verdecken die eigentliche Redeabsicht trägt und bestimmt ...“ (Bd.21, S.133). Jedoch gerät die Bestimmung der Aussage als eine Entdeckungs- bzw. Verdeckungsfunktion einer Redeabsicht selbst durch die gegebene Mannigfaltigkeit der lebendigen Rede ins Wanken. So ist die täuschende Rede, durch die der Redner Faktizität im Zustand des eigenen Getäuschtseins allgemein geltend macht, von der Aufforderung zu unterscheiden, eine Handlung auszuführen, die sich aufgrund der Situation als nicht durchführbar erweist. So ist die Aufforderung eines Redners, ihm die Schere dort auf dem Tische zu reichen, obgleich eine solche sich aktuell nicht auf dem Tisch befindet, auf einer falschen Annahme und somit einer Täuschung zurückzuführen.
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Jedoch hat ein solcher Aufforderungssatz den Rang einer quasi-entdeckenden bzw. quasi-verdeckenden Rede innehat - dies insofern, als er hintergründig eine Bestimmung der gegebenen Situation durch den Redner voraussetzt, eine Bestimmung, die sich aus den ‚Entdeckungen’ der einzelnen Dinge, die die gegebene Situation konstituieren, herleitet. Die Aufforderung innerhalb einer bestimmten Situation, sich in einem bestimmten Modus zu verhalten bzw. etwas zu „besorgen“, verweist somit auf eine wahre (entdeckende) oder falsche (verdeckende) Annahmen von einer gegebenen Situation. Der Wahrheitsaspekt einer Aufforderung wäre somit als vermittelt durch den Wahrheitsgehalt der Bestimmung der Situation zu denken, auf deren Basis eine geforderte Handlung sich als durchführbar oder nicht durchführbar erweist.
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Strukturmomente der Aussage
Heidegger ermittelt drei funktionale Bezugsgrößen der Aussage, die im lebendigen Reden als ein einheitliches Phänomen auftreten: 1. die Aussage als eine Aufzeigung 2. die Aussage als eine Bestimmung und 3. die Aussage als eine Mitteilung.
Die substantivierten Verben deuten hier schon die Modi an, in denen sich die Aussage jeweils funktional zu bewegen vermag.
Aussage im Modus des Aufzeigens meint: "Gesagtes von der Sache selbst her sagen, so daß in dieser Rede ihr Worüber sichtbar, zugänglich für das Erfassen wird ...“ (Bd.21, S.133).
Aussage im Modus des Bestimmens meint: die "... Aussage eines Prädikats von einem Subjekt ...“ (Bd.21, S.133).
Im ersteren Modus benennt die Rede die gegebene Faktizität, ohne eine definitive Bestimmung derselbigen zu liefern, z.B.: "Die Tafel in ihrem Schwarzsein". Der Begriff des Aufzeigens deutet auch an, dass in diesem Modus der Rede die Gestik des Zeigens eine Schlüsselfunktion einnimmt. Im zweiten Modus hingegen konzentriert sich die Aussage auf das Prädikat, das im Satz die Bestimmung seines Subjekts bewerkstelligt, z.B. das "Schwarzsein" eben der Tafel. Aussage im Modus der Mitteilung schließlich meint: "... die Mitteilung einer Sache als einer aufgewiesenen. Die Heraussage der Aussage (Aufzeigung), das Ausgesagte, ist jetzt weder nur die Tafel in ihrem Schwarzsein, das Aufgewiesene, zu Gesicht Gebrachte, noch das Schwarzsein, das prädizierte Prädikat, sondern das Schwarzsein der Tafel als Gesagtes, die Ausgesprochenheit des Aufgezeigten (als das Ergebnis des ersten Modus) und in der Weise der Prädikation Aufgezeigten (als das Ergebnis des zweiten Modus der Aussage) ..." (Bd. 21, S.134).
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Arbeit zitieren:
Magister Artium (M.A.) Arnold Wohler, 1994, Heideggers fundamental-ontologische Sprachbestimmung im Verhältnis zur klassischen Bezeichnungsfunktion der Sprache, München, GRIN Verlag GmbH
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