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Seminararbeit für das Hauptseminar:
»Die Herausbildung selbstständiger Staaten auf dem Balkan im 10. Jahrhundert«
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Inhaltsverzeichnis
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Vorwort 3
1. Einleitung: Der Eintritt der Ostslawen in die Welt des europäischen
Mittelalters 5
2. Der erste rus'isch-byzantinische Friedensvertrag von 860 6
3. Der Vertrag des rus'ischen Fürsten Oleg mit den Byzantinischen Reich
von 907/911 8
3.1. Die erste Vereinbarung Olegs mit Byzanz von 907 8
3.1.1. Zur Vorgeschichte der Vereinbarung 8
3.1.2. Die Vereinbarung 9
3.2. Die zweite Vereinbarung Olegs mit Byzanz von 911 - der eigentliche
Vertrag 11
4. Fürst Igors Vereinbarung mit Byzanz aus dem Jahre 944 13
4.1. Der Weg zum neuen Vertrag 13
4.2. Der Vertrag von 944 14
5. Das außenpolitische Abenteurertum des Fürsten Svjatoslav gegen
Byzanz
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5.1. Die russische Balkanexpansion und der erste Vertrag mit
Konstantinopel
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5.2. Der Vertrag Svjatoslavs mit Byzanz von 971
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6. Der von Vladimir erneuerte Vertrag im Jahre 988 21
7. Schlussbemerkungen 22
Literaturverzeichnis 24
Anmerkungen 26
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Vorwort
Vorliegende Arbeit widmet sich dem Thema früher russisch-byzantinischer Kontakte, mit den im 10. Jahrhundert zwischen Byzanz und dem Herrschaftsgebilde der Kiewer Rus abgeschlossenen Verträgen. Der vorsichtige Begriff „Herrschaftsgebilde“ wird wegen der gering ausgeprägten Einherrschaft in der Rus gebraucht. Wir haben es hier mit einer sich nach und nach erweiternden Konföderation ostslawischer Stämme zu tun. Einige Zentren übten eine Tributherrschaft über benachbarte Stämme aus. Dass die Rus keine kompakte Monarchie, kein einheitlicher Staat darstellte, sollte man sich bei der Lektüre dieser Arbeit stets vor Augen halten, da es vom Autor nicht ständig wiederholt werden wird.
Es ist hier auch der Ort darauf hinzuweisen, dass im frühen 9. Jahrhundert noch nicht von „Russen“ die Rede sein kann. Es handelt sich hier um mit ostlawischen „Clanchefs“ verbündete warägische Wikinger, also Kriegern aus dem heutigen Schweden, die damit begonnen hatten, allmählich die verschiedenen ostslawischen Stämme längs der Handelsstraßen (Flüsse Dwina, Wolchow und Dnepr) zu unterwerfen. Deshalb wird der Begriff „Russen“ in dieser Arbeit nur in Anführungsstrichen verwendet oder durch die Bezeichnung Rus'en ersetzt, wenn nicht gerade vom mehr oder weniger offiziell von den Griechen gebrauchten Terminus Rhos die Rede ist. Auch die umstrittenen Vereinbarungen aus dem 9. Jahrhundert fanden der Vollständigkeit halber Eingang. Trotz der Fülle chronikalischer Quellen, ist ihre tatsächliche Existenz bis heute nicht bewiesen, zumal die betreffenden Quellen selbst, wegen ihrer späten Entstehung, höchst zweifelhaft sind oder aus ebenfalls unsicheren Urquellen schöpfen. Ungeachtet dessen spielen sie in der wissenschaftlichen Diskussion nach wie vor eine große Rolle und können deshalb hier nicht einfach unbeachtet gelassen werden.
Überhaupt hat es früher gar an der Historizität der zuerst genannten Vertragswerke Zweifel gegeben, da sie gewöhnlich nicht in byzantinischen Quellen vorkommen. Allerdings sind sich die heutigen Historiker einig, dass die Verträge echt sind und die überlieferten Texte aus der Nestorchronik Übersetzungen griechischer Originale/Vorlagen darstellen. Eine der jüngsten Arbeiten zu diesem Thema verfasste Jana Malingoudi. Sie versuchte über den Vergleich dieser Verträge mit Verträgen zwischen Byzanz und italienischen Stadtrepubliken aus dem 12. Jahrhundert eine Rekonstruktion beziehungsweise Rückübersetzung der vorwiegend kirchenslawischen Texte ins Mittelgriechische. Dabei stellte sich heraus, dass die auf uns überkommenen Urkundenabschriften aus der Nestorchronik (die originalen Urkunden waren in Kopialbüchern in Byzanz registriert) ausnahmslos nach den Regeln der byzantinischen Diplomatik aufgebaut sind. 1 In den Texten wird darauf auch stets hingewiesen. Damit
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dürfte klar sein, dass es im damaligen Kiew tatsächlich noch kein entwickeltes Kanzleiwesen gegeben hat. Jedenfalls findet sich in den Dokumenten kein einziger Anhaltspunkt dafür. Von einer Schrift als eine Grundlage eigenen Kanzleiwesens bei den Ostslawen wissen auch arabische Quellen nichts. Es ist höchstens von den bekannten Birkenrindenhandschriften die Rede, auf denen zu jener Zeit lediglich einzelne germanische Runen zu sehen gewesen sein dürften. 2
Die Klarstellung, dass die Verträge heute anerkanntermaßen echt sind, sollte am Beginn der Arbeit stehen, um diese überhaupt erst zu motivieren und um ohne den Zeitverlust einer Diskussion darüber mit der Erörterung der Konventionen zu beginnen.
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1. Einleitung: Der Eintritt der Ostslawen in die Welt des europäischen Mittelalters
Seit dem beginnenden 8. Jahrhundert wurden insbesondere vier Völker in der Donaugegend und im Gebiet der heutigen Ukraine zu wichtigen Faktoren dortiger byzantinischer Politik: die Madjaren, die Petschenegen, die Chasaren und die Rhos. Zum Ende des 7. Jahrhunderts war das Gebiet nördlich des Schwarzen Meeres von einer gemischten Bevölkerung aus Ugriern und Protobulgaren, die dem Khan Asparuch untertan waren, beherrscht. Schon seit den dreißiger bis sechziger Jahren des 8. Jahrhunderts allerdings leerte sich das Gebiet von den genannten Siedlern: Sie wanderten in ihrer Mehrzahl nach Westen ab beziehungsweise wurden dorthin vertrieben. Damit war besagtes Gebiet für eine bestimmte Zeit von den Ostslawen feindlichen Nomadenvölkern frei. Das erleichterte ein Vordringen der „Russen“, nach Süden.
Aus zeitgenössischen Quellen wissen wir, dass im Jahre 833 die Chasaren den byzantinischen Kaiser Theophilos (829-842) für den Bau eines Festungswerkes um Unterstützung baten. Von griechischen Baumeistern wurde daraufhin tatsächlich eine Festung Sarkel (oder Belaja veža) am Unterlauf des Don errichtet. 3 Die Mehrzahl der heutigen Historiker geht davon aus, dass die Festung als Bollwerk gegen die nun in die weitgehend leeren westlicheren Territorien einbrechenden Petschenegen dienen sollte, nicht aber gegen die gleichzeitig expandierenden Ostslawen und Waräger. 4 Im Gebiet von Chersonesos (auf der Krim) an der Schwarzmeerküste trafen die „Russen“ nun aber auch direkt auf byzantinische Interessen. Chersonesos war für die Byzantiner ein äußerst wichtiges Zentrum mit politischen, ökonomischen und kulturellen Einfluss auf das gesamte Schwarzmeergebiet bis hin zum Kaukasus. Und so waren die Byzantiner schon frühzeitig gezwungen slawische Einfälle abzuwehren: Immerhin war es im ersten Drittel des 9. Jahrhunderts angeblich mehrfach unter dem legendären Fürsten Bravlin zu „russischen“ Überfällen auf Chersonesos und Surosch (auch: Sugdaia) auf der Krim, aber auch auf Städte südlich des Schwarzen Meeres gekommen, zum Beispiel auf Amastrida. 5 Athanasios Markopoulos versuchte schon 1979 den Nachweis zu führen, dass die Angabe über eine rus'ische Invasion in Amastrida lediglich eine spätere Interpolation, ein Echo auf den Angriff der Rhos im Jahr 860 auf Konstantinopel ist, um die dadurch in Frage gestellte Fähigkeit der byzantinischen Diplomatie nachzuweisen. 6 Desweiteren waren die byzantinischen Kaiser bestrebt, das Gleichgewicht der Kräfte durch ein Gegeneinanderausspielen der Völker zu sichern, indem sie eben anfangs die Chasaren protegierten. Letztlich versuchten sie, diese „Frührussen“ zu Verbündeten beziehungsweise zu einem Hilfsvolk zu machen. Pašuto geht gar so weit, zu behaupten:
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... to knjaz'ja otdel'nych zemel' konfederacii uže imeli kakie-to dogovory s Visantiej kasatel'no torgovli i vijny. 7
Die Rhos waren also nicht völlig unbekannt, als sie im Jahre 860 gegen Car'grad (Konstantinopel) zogen. Immerhin waren sie bereits 839 auch offiziell in Erscheinung getreten, als zwei ihrer Vertreter laut Aussagen der Annales Bertiniani aus Konstantinopel kommend in der Kaiserpfalz Ingelheim bei Ludwig dem Frommen eintrafen. Dieser entlarvte sie allerdings recht schnell ihre schwedische Herkunft. Sie hatten angegeben, von ihrem Herrn Chaganus zur Herstellung freundschaftlicher Kontakte nach Konstantinopel geschickt worden zu sein. 8 - Der Feldzug gegen das Byzantinische Imperium wurde vom Kiewer Herrscher, anscheinend Askold, mit dem Ziel unternommen, Kriegsbeute im legendär reichen Byzantinischen Reich zu machen und vor allem den Kaiser in Konstantinopel zu einem Friedensvertrag zu zwingen, der das „verschwommene“ Staatsgebilde Rus als Beherrscherin des sogenannten „Weges von den Warägern zu den Griechen“ anerkannte. Es war eigentlich ein Seekriegszug, da er mit angeblich 200 Schiffen durchgeführt wurde. - Bei der üblichen durchschnittlichen Besatzungszahl von 40 Männern waren wohl insgesamt gegen 8000 bis 10000 Krieger unterwegs. Hier wird die wikingische Art der Kriegszüge deutlich. 9 Auch die folgenden Kriegszüge der Rus'en zeigen, dass die ersten rus'ischen Fürsten eher mit dem Seekrieg vertraut waren als mit Feldzügen im buchstäblichen Sinne. Im übrigen musste ihnen eine Heerfahrt zu Lande wegen der zwischen ihnen und den byzantinischen Angriffszielen lebenden Nomadenvölkern und dem jungen, starken Reich der Bulgaren zu riskant erscheinen. - Der Dnepr hingegen war als breiter Grenzfluss zwischen Petschenegen und Chasaren von ihnen frei benutzbar. Die Metropole Konstantinopel schien den Angreifern wegen des gelungenen Überraschungsmomentes hilflos ausgeliefert zu sein, zumal der Kaiser Michael III. (842-867) gerade die Araber in Sizilien bekriegte. Der damalige Patriarch Photius (858-867 und 877-886) beschrieb die „rus'ische Gefahr“ in düsteren Worten. 10 Im Resultat dieses ersten Krieges zwischen den aufstrebenden Ostslawen/Warägern und dem Rhomäischen Reich wurden die Vororte der Hauptstadt sowie die umgebenden ufernahen Inseln des Marmarameeres von den Rhos geplündert. Schließlich seien sie jedoch mit unzähligen Reichtümern, allerdings durch einen Sturm arg dezimiert, in die Heimat abgezogen. Darüber hinaus hatten sie mit Byzanz nun ihren ersten Friedensvertrag, vielleicht in Form eines Präliminarfriedens, geschlossen und sich somit in der internationalen politischen Arena des Frühmittelalters etabliert. 11
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2. Der erste rus'isch-byzantinische Friedensvertrag von 860
Der erste Vertrag zwischen den beiden Kontrahenten wurde am 25. Juli 860 in Konstantinopel von Kaiser Michael III. und seinem Mitkaiser Konstantinos auf der einen Seite und einer Gesandtschaft der Rus'en auf der anderen Seite geschlossen. Als eine Vertragsbedingung wurde ausgehandelt, dass zunächst einmal zwischennationale Beziehungen zwischen zwei souveränen Mächten hergestellt werden sollten. Damit erschien erstmals der Begriff Rus in der Literatur. Andere Punkte legten fest, dass gutnachbarschaftliche Beziehungen („Friede und Liebe“) herzustellen seien und sich die Rus zur militärischen Hilfe für Byzanz verpflichtete, falls dieses es wünsche. Der Dienst in der byzantinischen Armee wird von den rus'ischen Kriegsleuten als eine einträglichere Beschäftigung als in der Rus begrüßt worden sein. Als wichtigste Übereinkunft gilt diejenige, wonach sich Byzanz zu einer jährlichen Tributzahlung an die Rus verpflichtete. Nicht minder bedeutsam war der vertraglich fixierte Entschluss, christliche Missionare in die ostlawischen Siedlungsgebiete zu entsenden. 12 Schon kurze Zeit später wusste Photius seinen geistlichen Kollegen in einem Hirtenbrief überschwänglich mitzuteilen, dass die ehedem so brutalen Rus'en mittlerweile zu Christen, Freunden, ja zu Untertanen geworden seien. 13 Tatsächlich ist wohl sofort ein erster Bischof Michael nach „Russland“ entsandt worden, der dann später von dem „interimen“ Amtsnachfolger des Photius, Patriarch Ignatius (866-877), zum Erzbischof erhoben wurde. Dieser hatte seinen Sitz wahrscheinlich in der Nähe von Chersonesos auf der Krim. 14
Folge des im Jahre 860 erfolgten Angriffes der Rhos waren verstärkte freundschaftliche Aktivitäten der byzantinischen Führung gegenüber den Chasaren. Zu ihnen schickte sie Gesandtschaften, denen unter anderem auch der berühmte Kyrill-Konstantin angehörte. 15
Im Jahre 866 kam es angeblich aufgrund der byzantinischen Weigerung, weiterhin die Tributzahlungen zu leisten, zum zweiten Krieg der Rhos gegen die „Kaiserstadt“ am Bosporus. Auch diese Aktion soll für die Angreifer erfolgreich verlaufen sein. Sie kehrten mit großer Beute beladen und mit dem erneuerten Vertrag des Jahres 860 wieder heim. Diesmal hatten die rus'ischen Gesandten mit dem Kaiser Basileios I. (867-886) den Vertrag zu erneuern. Neben der Bekräftigung bestehender Abmachungen soll er als einzige Neuerung den Dienst der Rus'en in der kaiserlichen Armee genauer geregelt haben. 16 Diese Erneuerung des Vertrages von 860 ist nicht unumstritten. Einige russische Historiker halten bis zum heutigen Tage an ihr fest. Es ist allerdings nicht zu erkennen, worauf sich die Annahme eines Vertrages im Jahre 867 gründet. Hat doch Stökl darauf hingewiesen, dass in sämtlichen russischen Chroniken der erste rus'ische Angriff möglicherweise falsch, nämlich auf das Jahr 866 datiert wurde. 17 Auch in der
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Arbeit zitieren:
Harms Mentzel, 1997, Die byzantinisch-russischen Verträge aus dem 9. und 10. Jahrhundert, München, GRIN Verlag GmbH
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