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Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung 1
II. Männliche Sexualität in der römischen Antike 4
II.1 Männliche Sexualität in der eigenen domus 4
II.2 Männliche Sexualität außerhalb der eigenen domus 7
III. Männliche Prostitution in der römischen Überlieferung 9
IV. Soziale Herkunft der männlichen Prostituierten 12
IV.1 Sklaven als Prostituierte 12
IV.2 Freigeborene als Prostituierte 14
V. Heterosexuelle männliche Prostitution 18
VI. Schlussbemerkung 20
VII. Literaturverzeichnis 22
VII.1 Quellenverzeichnis 22
VII.2 Forschungsliteratur 23
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I. Einleitung
Am 25. April eines Jahre wurde im antiken Rom ein aus heutiger Sicht ungewöhnlicher Feiertag begangen. Dieser Tag war nicht etwa bestimmten Göttern geweiht, an ihm wurde nicht feierlich militärischen Erfolgen gedacht. Der Fasti Praesnestini galt männlichen Prostituierten. 1 Dass Prostituierte, eine Gruppe, die in der heutigen westlichen Gesellschaft verächtet wird, einen eigenen Feiertag erhält, mag befremdlich wirken. Bei weiter gehenden Gedanken eröffnet sich dazu ein ganzes Fragenfeld. In welchem Maße war die Prostitution von und nicht für Männer gesellschaftlich anerkannt? In welche Rahmen spielte sie sich ab? Wer waren die Kunden? Gab es etwa auch weibliche Kunden? Woher kamen diese männlichen Prostituierten? Dieser Themenkomplex soll in der vorliegenden Arbeit aufgegriffen und näher untersucht werden.
In der altertumswissenschaftliche Literatur nimmt die Erforschung der Prostitution bisweilen nur eine Nische ein. Finden sich in Bibliographien zum Thema doch mehrere hundert Einträge, die zum Teil bis ins 17. Jahrhundert zurückreichen 2 , weist die wissenschaftliche Forschung zur antiken Prostitution keine lange Tradition auf. Erste große Untersuchungen zum Thema waren zumeist von moralischen Anliegen bewegt. So heißt es etwa in der Einleitung einer 1826 anonym verfassten Schrift: „Man muß mit der Scheußligkeit des Lasters, mit den physischen und moralischen Verwüstungen der Wollust nicht unbekannt sein, wenn man sie verachten, hassen, und ihren verführerischen Lockungen widerstehen will.“ 3 Anfang des 20. Jahrhunderts veröffentlichte Bloch das Handbuch „Die Prostitution“. 4 Wie die Schrift von 1826 hatte auch Bloch das Anliegen „… den Vernichtungskampf gegen die Prostitution zu einem erfolgreichen Ende zu führen,…“ 5 Auch wenn sein anthropologisch-historischer Ansatz mittlerweile als überholt angesehen wird, galt diese Veröffentlichung als Meilenstein auf diesem Forschungsgebiet und beeinflusste zahlreiche weitere Arbeiten zum Thema. Neben solchen moralisch intendierten Werken behandelten auch
populärwissenschaftliche Arbeiten in einem geschichtlichen Überblick die antike Prostitution. 6
1 CIL I².
2 Bullough/Elcano, Bibliography.
3 Anonym: Geschlechtsausschweifungen 3.
4 Bloch, Prostitution.
5 Ebd. 16.
6 Bauer, Geschichte und Wesen.
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Seit dem in den sechziger Jahren einsetzenden Paradigmenwechsel in Bezug auf Gesellschaft und Sexualität entstanden vermehrt seriösere und objektivere Studien. 7 Eine differenzierte Betrachtung der römischen sowie griechischen Verhältnisse setzte jedoch erst in neuerer Zeit ein. Vermehrt lag der Fokus in den folgenden Veröffentlichungen auf der griechischen Antike. 8 Als seit Bloch einziges Überblickswerk zur Prostitution, welches sich explizit der römischen Welt widmet, sei an dieser Stelle die Veröffentlichung von Stumpp hervorgehoben. 9 Bislang sind nur wenige Studien veröffentlicht worden, welche sich gesondert der männlichen Prostitution zuwenden. Krenkel, welcher sich in seinen wissenschaftlichen Untersuchungen bisweilen missachteten Aspekten der Sexualität in der Antike annahm, kam in diesem Zuge auch zur Prostitution von Männern. 10 Aufgrund der schrittweisen Öffnung der Altertumswissenschaften zu den Genderstudies werden vermehrt auch in der Antike Sexualitätspraktiken sowie -konzepte untersucht. Das erstarkende Interesse an Gesellschaftsgruppen außerhalb der Elite in der sozialhistorischen Forschung wirkt sich auf diesen Vorgang ebenfalls positiv aus. Williams bietet etwa mit seiner Untersuchung zur Homosexualität im antiken Rom eine für die weitere Forschung auf diesem Gebiet bedeutende Arbeit. 11 Im Rahmen dieser Untersuchung wird ebenfalls die Thematik der männlichen Prostitution berührt. Im Feld dieses erneuerten zu anderen Sozialwissenschaften geöffneten historischen Forschungsansatzes ist auch die vorliegende Arbeit einzuordnen. Eine Untersuchung gesellschaftlich nicht sehr einflussreicher Gruppen sieht sich stets einem Mangel an authentischen Überlieferungen gegenüber. Entsprangen doch die literarischen Quellen fast ausschließlich der Feder der männlichen sozialen Oberschicht, lässt sich nur ein verzerrtes Bild der antiken Prostitution auffinden. Fast alle antiken Autoren deren Werk überliefert ist, äußerten sich zur Prostitution. Zeugnisse über eine existierende männliche Prostitution lassen sich zumeist in Satiren, Komödien und Epigrammen jener Zeit finden. Aufgrund ihrer relativ häufigen Erwähnung von männlichen Prostituierten seien die Epigramme Martials, die Komödien des Plautus sowie die Satiren von Juvenal und Petronius hier gesondert erwähnt. Neben diesen literarischen Überlieferungen lassen sich auch archäologische Zeugnisse einer männlichen Prostitution finden. Besonders die Graffiti aus Pompeji stellen dieses Gewerbe eindringlich dar. Epigraphische Funde spielen im Quellbestand eine eher untergeordnete Rolle. Wohl das geringe Ansehen von Prostituierten verschuldet ein komplettes Fehlen von Grabinschriften oder Ähnlichem.
7 Dabei grundlegend: Herter, Soziologie.
8 Peschel, Hetäre; Reinsberg, Ehe.
9 Stumpp, Prostitution.
10 Krenkel, Männliche Prostitution; pueri meritorii.
11 Williams, Roman Homosexuality.
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Die genannten Quellen stecken auch den chronologischen Rahmen der vorliegenden Untersuchung ab. Der historische Schwerpunkt dieser Arbeit liegt somit auf den ersten beiden vorchristlichen Jahrhunderten. Geographisch beschränkt sich diese Arbeit auf Rom sowie den dort erhaltenen Inschriften verschuldet auf Pompeji. Inwieweit die dortigen Verhältnisse in anderen Teilen des römischen Imperiums zu übernehmen sind, ist nicht Gegenstand dieser Arbeit.
Die vorliegende Untersuchung dient der Verortung männlicher Prostitution in der römischen Gesellschaft. Dabei sollen Erkenntnisse zur gesellschaftlichen Akzeptanz dieser Art der Prostitution gewonnen werden sowie das Verhältnis zwischen männlicher und weiblicher Prostitution erforscht werden. Zu diesem Zwecke ist diese Arbeit in vier Abschnitte unterteilt. In einem ersten sollen grundlegende Charakteristika der männlichen Sexualität in der römischen Antike dargestellt werden. Sie bilden die Grundlage für ein Verständnis der männlichen Prostitution. Die darin enthaltenen Schilderungen zur Homosexualität und dem Dualismus von aktiv und passiv in der Sexualität lassen sich ausführlicher darstellen. Hier dienen sie als Grundlage zum weiteren Verständnis und sind daher nur kurz ausgeführt und mit weiteren Literaturhinweisen versehen. In diesem Teil wird die männliche Sexualität auf zwei unterschiedlichen Gebieten untersucht. Zum einen im eigenen Haushalt des Mannes und darüber hinaus im öffentlichen Raum. Im zweiten Abschnitt werde ich mich der Wahrnehmung männlicher Prostitution in den römischen Überlieferungen widmen. Zunächst werden dazu die verschiedenen Bezeichnungen für männliche Prostituierte aufgezeigt. Des Weiteren soll in diesem Teil beleuchtet werden, inwieweit in diesen Quellen die männliche Prostitution von der weiblichen hervorgehoben wurde.
Im folgenden dritten Teil werde ich darauf eingehen, aus welchen sozialen Gruppen sich die männlichen Prostituierten rekrutierten. Da die unterschiedlichen Beweggründe und Wege zur Prostitution zweier verschiedener Gruppen schnell ersichtlich werden, sollen diese getrennt von einander untersucht werden. Dabei soll anfangs auf die Zwangsprostitution von Sklaven eingegangen werden und folglich auf die Prostitution freier Bürger. Im letzten Teil dieser Arbeit werde ich die heterosexuelle männliche Prostitution beziehungsweise die mögliche Existenz einer solchen untersuchen.
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II. Männliche Sexualität in der römischen Antike
„Niemand wird dir´s wehren noch verbieten, wenn, was zu Kauf geboten wird, du für dein Geld dir kaufst. Niemand verwehrt zu gehen auf öffentlicher Straße dir. Wenn nur durch ein umzäuntes Grundstück du den Weg nicht suchst, von Ehefrauen, Witwen, unbescholtenen Jungfrauen und freigeborenen Knaben fern dich hältst, so magst du lieben, was du willst.“ 12 Diesen Rat gibt ein Sklave in einer antiken Komödie seinem Herrn, welcher sich gerade zu romantischen Abenteuern aufmachen möchte. Da der Sklave seinen Herrn vor bösartigen Konsequenzen seiner Liebschaften schützen möchte, lässt sich anhand dieses Ratschlages auch der gesellschaftlich akzeptierte Rahmen männlicher Sexualität ableiten. Es lassen sich räumlich zwei Gebiete aufweisen, in welchen der römische Bürger sich sexuell betätigen konnte. Zum einen war dies die domus des Mannes, der häusliche Verband, welcher neben den Angehörigen der Familie auch die zugehörigen Sklaven und Sklavinnen einschließt. Der Bürger in der Komödie macht sich jedoch gerade auf die Suche nach sexuellen Abenteuern außerhalb seines Hauses. Im antiken Rom gab es neben der Ehe und Versklavten auch einen zweiten Bereich zum sexuellen Vergnügen, die Prostitution. Im Folgenden möchte ich nun die sexuellen Möglichkeiten römischer Bürger auf beiden Gebieten getrennt untersuchen. In einem ersten Teil dieses Abschnittes soll zunächst die Sexualität des Mannes innerhalb seiner domus näher beleuchtet werden. Dabei werde ich auch auf den das römische Sexualitätskonzept bestimmenden Dualismus von Aktivität und Passivität zu sprechen kommen. In einem weiteren Teil werde ich schließlich die sexuellen Möglichkeiten eines römischen freien Mannes außerhalb seines Haushaltes genauer untersuchen.
II.1 Männliche Sexualität in der eigenen domus
In dem oben erwähnten Zitat aus der Komödie des Plautus wird der Herr gewarnt sich sexuell anderen Ehefrauen, Witwen, Jungfrauen sowie freien Knaben zu nähern. An diesen Personen sind aus heutiger Sicht zwei Dinge bemerkenswert. Zum einen die unverhohlen geäußerte Möglichkeit zu homosexuellem Sex. Zum anderen die Zugehörigkeit aller Personen in das Machtgefüge einer anderen domus.
12 Plaut. Curc. 33-38.
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Zunächst zu der Homosexualität in der römischen Gesellschaft. 13 Eine heute vorhandene Trennung zwischen Homo- und Heterosexualität war in der antiken römischen Gesellschaft nicht vorherrschend. Sexuelle Beziehungen zu anderen Personen nahm man als Herrschafts-und Machtbeziehungen wahr und drückte sie auch als solche aus. Diese Beziehungen richten sich nach einem hierarchisch phallozentrischen Konzept und unterlagen stets Kategorien wie Stand, Reichtum, soziale Anerkennung oder Alter. In der Sexualität kamen diese Beziehungen der Involvierten zum Ausdruck. Sexuelle Aktivitäten waren dementsprechend von einer Differenz zwischen Aktivität und Passivität geprägt und konnten den römischen Moralvorstellungen entsprechend auch nur in bestimmten Konstellationen ausgeübt werden; es bedingten sich stets ein aktiver und ein passiver Teil. Die nach oben genannten Kategorien hierarchisch höher stehende Person sollte auch beim Sex die dominierende Person sein, welcher der aktive, also der penetrierende Teil zukam. Die in der Hierarchie niedriger stehende Person musste dem sexuellen Verlangen des höher Gestellten dienen, sie war somit nach damaligen Auffassungen passiv. Dieser Machtdualismus dominierte die Sexualität der römischen Bürger und Bürgerinnen auf allen Gebieten.
War der aktive Teil nach damaligen Auffassungen nur von einem Mann zu erfüllen, war der passive Teil weniger geschlechtsspezifisch vorbestimmt. So konnte auch bei homosexuellem Geschlechtsverkehr unter Männern die Beziehung aktiv-passiv gegeben und entsprechender sexueller Umgang so gesellschaftlich vertretbar sein. Römischen Männern war unter der Prämisse der Einhaltung der geschilderten Machtdifferenz Verkehr mit beiden Geschlechtern ohne Verlust an Prestige möglich. 14 Diesen Konzepten folgend, war es für einen römischen Bürger nur vertretbar den aktiven Teil beim Sex zu übernehmen. Römischen Bürgern galt als größte Schmach der Zwang zur passiven Position im Geschlechtsverkehr. 15 Bei der Partnerwahl zu diesem Zwecke musste jedoch auch auf die Herrschaftsbereiche anderer Männer geachtet werden. Der Sklave bei Plautus warnt seinen Herrn vor sexuellem Kontakt mit Personen die der patria potestas eines anderen Bürgers unterstehen. Bis auf eine Ausnahme hatte ein römischer Bürger rechtlich keine Möglichkeit zum sexuellen Kontakt mit anderen Freigeborenen. Wendet er sich etwa einer anderen Ehefrau zu, begeht er Ehebruch. Weiterhin stehen Witwen und frei geborene Jungfrauen und Jungen unter dem Schutz des Gesetzes. Wer sich an Ihnen vergeht, begeht stuprum, Unzucht unter Freigeborenen. 16
13 Hierbei werden dem Rahmen dieser Arbeit Folge leistend nur Grundrisse dieser Thematik geschildert.
Genauere Untersuchungen zur römischen Homosexualität lassen sich bei Williams, Roman Homosexuality oder
bei Veyne, Homosexualität nachlesen.
14 Zu Konsequenzen der Missachtung siehe Kapitel IV.2
15 Vgl. Meyer-Zwiffelhoffer, Phallus 86.
16 Dig. 48, 5, 35.
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Die einzige Möglichkeit des rechtmäßigen sexuellen Verkehrs unter Freigeborenen ist die Ehe. Mit seiner Ehefrau gründet der Bürger zumeist eine eigene domus und zu ihr unterhält er die wichtigste sexuelle Beziehung oder vielmehr die gesellschaftlich relevanteste. Ihre Ausrichtung lässt sich bereits an der Eheschließungsformel liberorum quaerendorum causa erkennen. 17 In der Zeugung legitimer Nachkommen fand das Konzept der römischen Eheschließung seine Verwirklichung. Wie dies am besten zu vollbringen sei, motivierte gar zu einer genaueren Anleitung. Lukrez gab in einer bekannten Passage aus seinem Werk De rerum natura folgenden Ratschlag: „Die meisten vermeinen, die Frauen könnten bequem empfangen nach Art vierfüßiger Tiere, weil der Samen dann leichter die inneren Stellen erreiche, wenn die Brust auflegen und die Schenkel erheben.“ 18 Der Zweck einer Eheschließung war der einer ökonomischen und sozialen Institution zur Erzeugung von Nachkommen und galt nicht der Befriedigung emotionaler und sexueller Bedürfnisse. 19 Es lassen sich weitere literarische Zeugnisse von Ratschlägen für Sex aufweisen, der sich „auf das Wesentliche“ beschränkt. Darin wird etwa Leidenschaft als störend dargestellt 20 und zum Löschen des Lichtes geraten. 21 Auf horizontaler Ebene in der gesellschaftlichen Hierarchie waren Ehepartner sowie -Partnerin gleichermaßen in ihrer Sexualität aufeinander beschränkt. Für die Ehefrau endete ihr Terrain der sexuellen Betätigung oder den römischen Sitten nach eher der sexuellen Duldung bei der rechtmäßigen Ehe. Nur so konnte die Legitimität der Nachkommen als gesichert angenommen werden. Für den Mann erstreckte sich auf vertikaler Ebene ein großer Raum zur Auslebung seiner Sexualität.
Innerhalb der domus standen dem Mann seine Sklaven und Sklavinnen aufgrund der totalen Macht über diese auch zur sexuellen Verfügung. Ein Verhältnis von Ehemännern zu einer ihrer Sklavinnen scheint den Rechtsüberlieferungen nach häufig gewesen zu sein. 22 Auch Ratschläge an Ehefrauen, welche nachsichtig mit den Verhältnissen ihres Ehemannes zu solchen ancilla sein sollen sind überliefert. 23 Daneben unterhielt manch Bürger auch zu Sklavenjungen ein sexuelles Verhältnis. 24 Die Beziehung zu einem puer war jedoch durch zwei Zeitpunkte begrenzt. Ein junger Bürger musste mit der Hochzeit die Beziehung zu
17 Plaut. Capt. 889; Suet. Iul. 52, 3.
18 Lucr. 4, 12, 1264-67.
19 Vgl. Stumpp, Prostitution, S. 253.
20 Ov. Ars 2, 685-86.
21 Mart. 11, 104.
22 Vgl. Treggiari, Concubinae 59-81.
23 Val. Max. 6, 7, 1.
24 Petr. Sat. 75, 11.
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seinem puer beenden. 25 Ein anderer Zeitpunkt, welchem eine Beendigung des sexuellen Verhältnisses folgen konnte war der einsetzende Bartwuchs des Jungen. 26 So wurde aus diesem ein junger Mann und eine sexuelle Beziehung zu einem Mann solchen Alters war selbst für den aktiven Teil eine anrüchige Sache. Nahm der frühere puer weiterhin die sexuell passive Rolle ein, konnte er als exoletus bezeichnet werden. Ein Ausdruck, welcher jungen Männern zu teil wird, die nicht die aktive Männerrolle übernehmen und daher auch zur Bezeichnung männlicher Prostituierter diente. 27
Es lässt sich an dieser Stelle festhalten, dass eine emotionale und sexuelle Befriedigung in der Institution der Ehe nicht stattfand. Aufgrund des Primats der Zeugung legitimer Nachkommen bei gleich bleibender sexueller Inaktivität der Frau war diese Befriedigung in der Ehe auch nicht vorgesehen. Die sexuelle Betätigung der Frau endete mit dem Fortpflanzungsakt. Dem Mann standen daneben seine Sklaven und Sklavinnen zur sexuellen Verfügung. Wurden bei diesen Verhältnissen bestimmte Grenzen nicht überschritten, galten sie als gesellschaftlich akzeptabel.
II.2 Männliche Sexualität außerhalb der domus
Innerhalb der rechtmäßigen Ehe waren Begierde und Lust deplaziert. Der eheliche Sex erschöpfte sich im Akt der Reproduktion. Leidenschaftliche Äußerungen wie Stöhnen oder heftige Bewegungen seien nichts für die Ehefrau, sondern nur bei Prostituierten angebracht. 28 Der Ehefrau soll der Mann Respekt und so soll auch Seneca in diesem Zusammenhang gesagt haben, dass nichts hässlicher sei, als seine Ehefrau wie eine Geliebte zu verführen. 29 Der römische Bürger sollte seine sexuelle Begierde bei Sklaven und Sklavinnen sowie bei Prostituierten ausleben. Manches spricht gar dafür, dass es lieber gesehen wurde, wenn der Mann sich sexuell generell (ausschließlich dem ehelichen Sex) nur außerhalb der domus betätigte, statt sich mit Sklaven und Sklavinnen zu vergnügen. 30 Der Umgang mit Prostituierten war für ihn gefahr- und tadellos. Es bestanden keine moralischen Vorbehalte gegenüber dem Besuch von Prostituierten, so lang dieser einem gewissen Maß unterlag. In
25 Zum Hochzeitsritus gehörte folgenden Quelle nach auch das Abschneiden der Haare des puer des Bräutigams
durch die Braut, was anscheinend die Beendigung des Verhältnisses symbolisiert; Cat. 61, 138-39; Mart. XI
78, 4.
26 Mart. 4, 7; 10, 42
27 Vgl. Meyer-Zwiffelhoffer, Phallus 83.
28 Lucr. 4, 1268ff.
29 Sen. Ap. Hier. Adv. Iovin. 1, 49.
30 Vgl. Meyer-Zwiffelhoffer, Phallus 79.
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einem überlieferten Text schildert Horaz die Reaktion Catos, wie dieser einen jungen Mann aus dem Bordell kommen sieht. „´Gepriesen sei deine Tugend!´ Rief Cato, dem er bekannt, in seiner tiefen Weisheit; ´sobald nämlich Lust die Adern schwellen lässt, ist es recht und billig, dass junge Männer hier absteigen, statt die Ehefrauen anderer durchzumahlen.´“ 31 Prostitution wurde als Kompensationsmöglichkeit nicht im Eheleben verwirklichter sexueller Begierde angesehen, welche so die Männer davon abhielt, Ehefrauen anderer zu begehren. Ein Exempel für diese Sichtweise der Prostitution ist von Valerius Maximus überliefert. Dieser berichtet von einem jungen Mann, der sich in eine verheiratete Frau verliebt hatte. Sein Vater war sich der Gefahr, in welche sich sein Sohn begab, bewusst und gab ihm den Ratschlag, vor jedem Besuch bei seiner Angebeteten in ein Bordell zu gehen. Der Junge fühlte sich dadurch zunächst in seiner Liebe bestärkt, ließ jedoch nach einigen Tagen von den Diensten der Prostituierten zufrieden gestellt von seiner Geliebten ab. 32 Daneben lassen sich weitere Quellen aufweisen, die eine ähnliche Auffassung vom Zwecke der Prostitution zeigen. 33 Dem Gewerbe der Prostitution wurde demnach ein Stabilisierungsfaktor zugerechnet, da die Prostitution die Beständigkeit rechtmäßiger Ehen schützte, als Prophylaxe gegen Ehebruch. Horaz berichtet in Anknüpfung an die oben zitierten Begebenheiten Catos von einem weiteren Treffen von diesem und dem jungen Mann. Cato sah den Anderen häufiger aus dem Bordell kommen und soll schließlich zu ihm gesagt haben: „Jüngling, ich habe dich gelobt, weil du hier einen Besuch gemacht hast, nicht dafür, daß du hier wohnst.“ 34 Der Besuch von Prostituierten konnte folglich auch ein akzeptiertes Maß überschreiten. Einem Mann, welcher zu oft entsprechende Dienste aufsuchte, wurde Verschwendung von Geld und unkontrollierte Lust vorgeworfen. Noch weniger war eine länger andauernde Liebschaft mit einer bestimmten Prostituierten angesehen. Der Mann hatte dann der vorherrschenden Auffassung nach die Kontrolle über seine Gefühle verloren und verfiel in unstillbare blinde Begierde. 35
Es lässt sich somit festhalten, dass einem Mann, der bei seinem Besuch von Prostituierten ein bestimmtes quantitatives und finanzielles Maß einhielt und diese Besuche nur zur Befriedigung seiner Wollust nicht aber eines emotionalen Verlangens nutzte, den Quellen nach keine Kritik oder Verunglimpfung entgegengebracht wurde. Das Bestehen einer legalen
31 Hor. Sat. I 2, 31-35.
32 Val. Max. 7, 3, 10.
33 Vgl. Herter, Dirne 1180-82.
34 Siehe Anm. 31.
35 Zu einer Unterscheidung verschiedener Arten der Begierde siehe Lucr. IV 1153; 1065ff;
1283.
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Prostitution, wurde bei manchen Autoren als Voraussetzug für gefestigte Ehen nach oben geschilderter Konzeption angesehen.
III. Männliche Prostitution in den römischen
Überlieferungen
In der antiken Literatur lassen sich zahlreiche Bezeichnungen für männliche Prostituierte finden. Der schon oben in Kapitel II.1 genannte Ausdruck exoleti lässt sich bei verschiedenen römischen Dichtern in Bezug auf Prostitution finden. 36 Aus oben genannten Gründen ist bei dieser Bezeichnung der Bezug zur männlichen Prostitution nahe liegend. Cicero benennt männliche Prostituierte neben exoleti auch als pueri meritorii, eine Bezeichnung, die eindeutig männlicher Prostitution zuzuschreiben ist. 37 In den Schriften des Servius findet sich ergänzend der Euphemismus pulchri, für Männer, die gegen Bezahlungen sexuelle Dienstleistungen bieten. 38 In der Komödie Aulularia des Plautus, lässt sich eine weitere Bezeichnung für einen männlichen Prostituierten finden, prostibulum popli. 39 Darin kehrt Strobilus mit den Köchen Congrio und Anthrax von den Einkäufen wieder heim und möchte das Erworbene teilen. Anthrax missversteht jedoch die Absicht des Strobilus und antwortet: „Mich, beim Herkules, wirst du nicht teilen, offen sag ich das; wenn ganz man mich haben will, steh ich zu Diensten“. Daraufhin rügt ihn Congrio: „Jawohl, du hübsche keusche Straßenhure. Wenn dich einer wollte, würdest du gewiß ganz gern geteilt.“ 40 Auch Pomponius verwendete den Ausdruck prostibulum als Titel für ein Stück, dessen Hauptfigur ein männlicher Prostituierter war. 41
Die literarische Überlieferung enthält des Weiteren auch Bezeichnungen, welche nicht explizit für einen Mann verwendet werden. Dennoch können Männer aus dem Kreis der damit betitelten Personen nicht ausgeschlossen werden. Dies lässt sich im Falle der Bezeichnung scortum zeigen. Dieser Ausdruck war neben meretrix die häufigste Bezeichnung für weibliche Prostituierte. Die ursprüngliche Bedeutung dieses Wortes als „Fell“ oder „Leder“ gab Anlass
36 Laberius, Comicorum Romanorum Fragmenta 56 Ribbeck; Cic. Mil. 21, 55.
37 Cic. Phil. 2, 41, 105.
38 Serv. Aen. 3, 119.
39 Plaut.Aul. 283f.
40 Dass eine Übersetzung von prostibulum popli mit dem Wort „Straßenhure“, welches im Deutschen weibliche
Prostituierte beschreibt, verfälscht ist, ergibt sich aus der Betitelung eines Mannes, Anthrax. Aus Mangel an
wissenschaftlichen Ansprüchen genügenden Übersetzungen sei diese hier dennoch verwendet.
41 Pomp. fr. 148-49 Ribbeck.
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zu umfangreichen Diskussion zur Anwendung der Bezeichnung in diesem Kontext. 42 In dieser Bezeichnung könnte sich so eine Degradierung der Prostituierten auf deren Haut beziehungsweise Körper ausdrücken, welcher nur zu benutzen wäre. Eine Textpassage aus dem Stück „Curculio“ des Plautus legt nahe, dass scortum nicht nur ausschließlich für weibliche Prostituierte verwendet wurde.
In dieser Komödie ist von scorta exoleta die Rede. 43 Da der Ausdruck exoletus explizit männliche Prostituierte bezeichnete, lässt darauf schließen, dass an dieser Stelle auf die Prostitution von Männern beziehungsweise auch auf diese angespielte wurde. 44 Im selben Akt heißt es weiter: „Im Tuscerviertel hausen Leute, die sich selbst verkaufen.“ 45 Die Schilderung ibi sunt homines deutet darauf hin, dass es sich wohl um Vertreter beider Geschlechter gehandelt habe. Andernfalls hätten weibliche Prostituierte mit dem gängigen Ausdruck meretrices bezeichnet werden können. 46 Demzufolge wäre diese Komödie des Plautus der früheste literarische Hinweis auf männliche Prostitution in der römischen Antike. Einen anderen Beleg für scortum im Sinne männlicher Prostituierter lässt sich in einer Rede Ciceros finden. In der Verteidigungsrede für Caelius wirft Cicero dem Bruder der Clodia vor, sich zu prostituieren. Genauer wird dieser als scortum populare 47 sowie als scurrarum locupletium scortum bezeichnet. 48
So gab es zusammenfassend einige Bezeichnungen, welche ausdrücklich die Prostitution von Männern auswiesen. Daneben sind nicht alle gängigen Bezeichnungen für Prostituierte explizit auf weibliche Prostituierte beschränkt und umfassen so die Prostitution von Männern und Frauen. Die oben erwähnten pueri meritorii sowie die exoleti in den Zitaten Ciceros finden sich in einer Auflistung von verschiedenen Prostituierten. Dabei werden männliche und weibliche Prostituierte in einem Atemzug genannt. Auch andere Quellen nennen Prostituierte verschiedenen Geschlechts in einem Zusammenhang. 49 Es wird keine Art der Prostitution gegenüber der jeweils anderen hervorgehoben. Im Zusammenhang mit den geschlechtsneutralen Bezeichnungen deutet dies darauf hin, dass die Prostitution von Männern und Frauen in demselben oder ähnlichen Rahmen ausgeübt wurden. Die Geschlechtsbeliebigkeit bei der Prostitution lässt sich in einem Epigramm des Martial deutlich erkennen. Den Eintritt in ein Bordell schildert er mit: „Jedesmal, wenn du die Zelle
42 Vgl. Vorberg, Glossarium, S. 315; Adams, Words, S. 322.
43 Plaut. Curc. 473; Wie bei Anm. 29, ist hier die Übersetzung von scorta exoleta als „Hure“ aus genannten
Gründen nicht zutreffend und wird für diese Arbeit dennoch verwendet.
44 Vgl. Kapitel II.1.
45 Plaut Curc. 482.
46 Vgl. Williams, Roman Homosexuality, S. 39.
47 Cic. Dom. 49.
48 Cic. Sest. 39.
49 Suet. Cal. 41,1; Cic. Att. 1,16,5.
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betrittst, die die Inschrift bezeichnet, lachte ein Knabe dir nun, lachte ein Mädchen dir zu.“ 50 Auch der Vergleich männlicher und weiblicher Prostituierter hinsichtlich ihrer Dienste schien das antike Publikum zu unterhalten. In einer Szene der Komödie Trusculentus des Plautus beispielsweise kommt es zum direkten Vergleich Prostituierter beiderlei Geschlechts im Gespräch zwischen der Sklavin einer Prostituierten und einem Kunden ihrer Herrin. 51 Der Kunde kann, wie die Sklavin erwartet hat, aus Erfahrung sprechen. Sein Resümee, nachdem er der Sklavin seine Erfahrungen geschildert hat: weibliche Prostituierte seien eingebildet und unanständig, männliche schamlos. Prostituierte beider Geschlechter scheinen für ihn somit direkt vergleichbar zu sein.
Auch bei dem in der Einleitung erwähnten Feiertag für männliche Prostituierte, dem Fasti Praenestini lässt sich die Zusammengehörigkeit der männlichen sowie weiblichen Prostitution erkennen. Die Inschrift, welche die Existenz dieses Feiertages überliefert hat, enthält auch eine Erläuterung, warum es diesen Tag gab. Ganz simpel gilt der Feiertag für weibliche Prostituierte am Tag davor als Grund genug auch einen für männliche Prostituierte einzurichten. 52 Sich prostituierenden beiden Geschlechts wurde anscheinend ein Verdienst oder eine bestimmte Funktion für die römische Gesellschaft eingeräumt. Die in Kapitel II.2 erwähnte vorzufindende Annahme Prostitution wirkte als Ehebruchprävention könnte hier bei der Suche nach einer Begründung für diese Ehrung von Bedeutung sein. Auffallend ist jedoch, dass dieser Verdienst männlichen wie weiblichen Prostituierten in gleichem Maße eingeräumt wurde.
Der männlichen Prostitution wird in all diesen Schilderungen keine sonderliche Betonung zuteil. Sie wird eher als eine Art der Prostitution wahrgenommen, welche im fest abgesteckten gesellschaftlich akzeptablen Rahmen kein Tabu darstellt. Den dargestellten Quellen nach zu urteilen, scheint sie zum normalen Kanon sexueller Dienstleistungen gehört zu haben.
50 Mart. 11, 45.
51 Plaut. Truc. 149-57.
52 Siehe Anm. 1.
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IV. Soziale Herkunft der männlichen Prostituierten
Im Folgenden soll untersucht werden, aus welchen sozialen Schichten, mit welcher Intention und auf welche Art und Weise Jungen und Männer zur Prostitution gelangten. Da sich diese Prozesse zum Teil erheblich von einander unterscheiden, soll die Analyse geteilt vollzogen werden. Zunächst werde ich mich mit all jenen Männern und Jungen befassen, welche nicht aus freier Entscheidung heraus der Prostitution nachgingen. Dabei umfasst diese Gruppe neben bereits unfrei Geborenen auch all jene, welche erst im Laufe ihres Lebens in Sklaverei kamen. Seien sie als Kind ausgesetzt, verkauft, gefangen genommen, geraubt oder durch Selbstverkauf versklavt worden sein. Im zweiten Teil dieser Analyse werde ich den Weg beleuchtet, auf dem freie Bürger zur Prostitution gelangten.
IV.1 Sklaven als Prostituierte
Den größten Teil der Prostituierten bildete die Gruppe des Zwangsprostituierten, der Sklaven und Sklavinnen. 53 Diese verfügten gegenüber ihrem Herrn über keinen Schutz vor sexuellen Übergriffen und Ausbeutung. 54 Das römische Recht vertrat eindeutig die Interessen ihrer Herren.
Seneca weiß von der sexuellen Ausbeutung der Sklaven zu berichten. Seine Schilderung verdeutlicht die zwei voneinander zu trennenden Arten dieser Ausbeutung. „Ich schweige von den Scharen unseliger Knaben, die nach dem Gelage noch weitere Schändlichkeiten im Schlafzimmer zu erwarten haben. Ich schweige von dem Haufen der Buhlknaben, die man nach Völkern und Farbe einteilt ….“ 55 Im ersten Teil dieses Zitats spricht Seneca von der privaten sexuellen Ausbeutung der Sklaven. Die Schilderung der Aufteilung der Sklaven nach Herkunft und Aussehen im zweiten Teil lässt den Dienst im Bordell vermuten. Dies bezeichnet die zweite Art dieser Ausbeutung, die Zwangsprostitution. Dass sich unter den Zwangsprostituierten auch Männer befanden, lässt sich anhand überlieferter Quellen erkennen. Valerius Maximus berichtet vom Schicksal des P. Atilius Philiscus. Dieser wurde in seiner Jugend von seinem Herrn gezwungen, sich zu
53 Dabei ist fraglich wie groß genau der Anteil von Sklaven und Sklavinnen in der Prostitution war; vgl. Stumpp,
Prostitution 27.
54 Bradley: Slaves 116ff.
55 Sen. Epist. 95, 24.
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prostituieren. 56 Bei Plautus ist vom Erwerb eines Sklavenjungen speziell zur kommerziellen sexuellen Ausnutzung zu lesen: „Gern möchte ich jetzt einen Knaben kaufen, wie ich ihn längst für mich brauchte, doch - vor allem braucht man Geld.“ 57 Auch wenn die Textstelle „wie ich ihn längst für mich brauchte…“ auf ein eigenes Interesse an dem Sklaven hindeutet, lässt der Schluss doch auf eine angestrebte Prostitution des Jungen zur eigenen finanziellen Bereicherung schließen.
Orte dieser Zwangsprostitution waren zumeist Bordelle. Es lässt sich vermuten, dass einige der Prostituierten direkt in Bordellen lebten. 58 Das erwirtschaftete Geld der sich Prostituierenden ging in einigen Fällen direkt an den Bordellwirt. Dieser kam für Unterhalt und Kleidung der Prostituierten auf. 59 Die überlieferten Schriften des Dionys von Halikarnass lassen jedoch auch auf Ausnahmen bezüglich der Geldaufteilung schließen. Als dieser um ca. 30 v. Chr. nach Rom kommt, beklagt er sich. Früher erhielten Sklaven für ordentliches Verhalten die Freiheit. Einige wenige kamen für die Summe ihrer Freilassung durch ehrliche und legale Arbeit selbst auf. Dies habe sich nun geändert und so kam es vor, dass selbst Sklaven die ihr Geld durch Straßenraub, Einbruch oder Prostitution verdient hatten sich mit diesen finanziellen Mitteln freikaufen konnten. Diese Menschen seien, so Dionys von Halikarnass weiter, in die Kolonien abzuschieben. 60 Wenn die Verärgerung des Dionys nicht unbegründet war, so konnten folglich einige Sklaven und Sklavinnen die Einnahmen ihrer Prostitution oder einen Teil davon für sich verwenden. Ob diese nun auch der Gruppe der Zwangsprostituierten entstammten ist nicht genau zu bestimmen. Einerseits besteht die Möglichkeit, dass der Herr den entsprechenden Sklaven selbst einen Teil der Einnahmen der Prostitution überließ und diese Sklaven sich so eine größere Summe ersparen konnten. Andererseits könnten sich Sklaven aus eigner Motivation der Prostitution hingegeben haben um sich so freikaufen zu können. Eine Möglichkeit die jedoch nur Sklaven und Sklavinnen hoher Stellung gegeben sein konnte.
Die eben dargestellten Quellen beziehen sich nicht explizit auf männliche Sklaven. In Anlehnung an die Erkenntnisse aus Kapitel III. ist jedoch davon auszugehen, dass auch im Bordellmilieu für Prostituierte beider Geschlechter ähnliche Umstände herrschten. Dies verdeutlichend sei auf eine Satire des Petronius verwiesen. In dieser von einem namenlosen
56 Val. Max. 6,1,6.
57 Plaut. Curc. 382.
58 Sen. Contr. 1, 2, 1.
59 Sen. Contr. 1, 2, 7; Plaut. Pseud. 182. Zum Gehalt der Quelle von Plautus siehe Fränkel, Plautinisches 74.
60 Dion. Hal. ant. 4,24.
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Sklaven die Rede. Dieser habe es „mit Unzucht zum Freien Mann, mit Unzucht zum Freigeborenen gebracht“. 61
Ein Vorhandensein von Männern unter den zur Prostitution Versklavten kann den Darstellungen zur Folge von den Quellen abgeleitet werden. Es lässt sich anhand des Quellbestandes jedoch nicht erkennen in welchem Verhältnis männliche und weibliche Zwangsprostituierte standen. Die Überlieferungen des Dionys von Halikarnass können auf eigene Motivation in speziellen Fällen hindeuten. Insgesamt lässt sich jedoch kein Unterschied in der Situation von männlichen oder weiblichen Zwangsprostituierten feststellen.
IV.2 Männliche Freigeborene als Prostituierte
Die Prostitution männlicher Sklaven schient den Quellen nach für die antiken Autoren keine besonders erwähnenswerte geschweige denn kritikwürdige Angelegenheit gewesen zu sein. Quellen, welche sich explizit auf männliche Zwangsprostituierte beziehen sind eher rar. Anders hingegen wurde die Prostitution freier Bürger angesehen. Den römischen Sittengesetzen nach, ist der Sachverhalt eindeutig. Wer sich an Witwen, Jungfrauen von Stand oder frei geborenen Jungen vergeht, begeht Unzucht unter Freigeborenen, stuprum. Die Lex Julia de coercendis adulteriis sah die Bestrafung bei Ehebruch und stuprum vor. 62 Dabei sollte Standspersonen bei entsprechenden Taten das halbe Vermögen konfisziert werden. Einfachen Bürgern und Bürgerinnen drohte körperliche Züchtigung und Verbannung. 63
Ein anderes Gesetz aus dem 2. Jahrhundert vor Christi Geburt, die Lex scantinia, fordert die Bestrafung für stuprum cum masculino mit einer Zahlung von 10.000 Sesterzen. 64 Den Gesetzen nach, war also der sexuelle Verkehr mit frei geborenen Knaben untersagt. Selbst wenn ein junger Mann in Schuldknechtschaft geriet, schützte ihn das römische Gesetz weiter vor sexuellen Übergriffen. 65 Überlieferungen literarischen Ursprungs nach konnten auch anderweitig abhängige Bürger des römischen Staates, wie etwa Soldaten, sich bei Vergehen dieser Art des Rechtsschutzes sicher sein. 66
61 Petr. Sat. 81,4.
62 Dig. 48, 5, 5.
63 Inst. Iust. 4, 18, 4.
64 Weiss, lex scantinia, 2413.
65 Liv. 8, 28.
66 Val. Max. 6,1, 12.
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Dem widersprechend finden sich in den antiken Texten Stellen, welche dennoch auf eine Prostitution freier Bürger schließen lassen. Sueton schreibt dem Caligula die Eröffnung eines Bordells zur Förderung seiner Einnahmen zu. „Um keine Art von Einnahmequelle unversucht zu lassen, richtete er auf dem Palatin ein Bordell ein, wo in mehreren abgetrennten und der Würde des Ortes entsprechend eingerichteten Kammern vornehme verheiratete Frauen und frei geborene Knaben sich prostituieren mussten.“ 67 Valerius Maximus empört sich in einer Schrift auf ähnliche Weise, dass ein neues Bordell eröffnet worden sei, in welchem neben zwei Bürgerinnen auch ein freier Knabe zur Verfügung stand. 68 Andernorts lässt sich im Werk des Valerius Maximus die Geschichte des Gaius Cornelius finden. 69 Dieser hoch dekorierte römische Militär wurde in das Staatsgefängnis eingeliefert, da er Sex mit einem frei geborenen jungen Mann gehabt haben soll. Vor den Tribunen bestritt er sein Vergehen nicht. Er führte zu seiner Verteidigung jedoch an, dass der Junge sich angeblich prostituiert hatte. Vor Gericht wird ihm dennoch nicht Recht zugesprochen; er bleibt in Gefangenschaft. Der tatsächliche Wahrheitsgehalt ist bei den genannten Quellen schwierig einzuschätzen; handelt es sich doch um Vorwürfe gegenüber einer Person beziehungsweise einer Darstellung zur eigenen Verteidigung. Jedoch ist hierbei weniger an der tatsächlichen Evidenz als am Aufzeigen dieser Quelltexte gelegen. Da etwa Beschuldigungen unabhängig von den jeweiligen Personen auf eine Entsprechung in der Realität schließen lassen, sind sie für die historische Arbeit von Nutzen; deuten sie hier auf eine vorhandene Prostitution von Freigeborenen.
Unter den Prostituierten nahmen Bürger wohl eine gesonderte Stellung ein. War der Umgang mit ihnen doch der verwerflichste und mit gesetzlichen Strafen belegt. Cicero berichtet, in einem wichtigen Gerichtsprozess seien die Geschworenen massiv beeinflusst worden. Auch bei seinen Unterstellungen ließe sich auf das Engagement frei geborener männlicher Prostituierter schließen. „Dann wurden aber auch die Nächte bei gewissen Damen sowie die Zuführung adeliger Jüngelchen für manchen Geschworenen der Höhepunkt des Sündenlohns.“ 70 Bemerkenswert ist die Hervorhebung des freien Ursprungs der Prostituierten. In einem Epigramm beschreibt Martial die Spaziergänge des Mamurra wie folgt: „Lang und viel spazierte Mamurra umher im Bezirke … schaute die zarten Knaben sich an und verschlang sie mit Blicken, nicht die ganz vorn zum Verkauf offen im Laden gezeigt, nein, die in dem verborgenen Verschlag die Bude verwahrte, welche die Masse nicht sieht oder
67 Suet. Cal. 41, 1.
68 Val. Max. 9, 1, 8.
69 Val. Max. 6, 1, 10.
70 Cic. Att. 1, 16, 5.
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Leute wie ich.“ 71 Bedenkt man die Brisanz der Prostitution frei geborener Männer und Jungen könnte auch diese Quelle einen Hinweis auf eine eben solche Prostitution geben. Das gesellschaftliche Ansehen sich prostituierender Bürger war denkbar gering. Die aus dem Jahre 45 v. Chr. stammende Inschrift der lex julia municipalis gibt Aufschluss darüber, wie sich prostituierenden Bürgern begegnet wurde. 72 Darin wird festgelegt, dass Männern, welche sich der Prostitution hingeben von folgenden Aktivitäten ausgeschlossen sind. Ihnen ist es untersagt, an Regierungstätigkeiten kleinerer Städte zu partizipieren sowie bei öffentlichen Spielen neben den lokalen Würdenträgern zu sitzen. Weiterhin ist es allen Bürgern untersagt, diese Männer zu Festen einzuladen, insofern man über deren Einkommensquelle wüsste. Selbst der den Status des freien Bürgers kennzeichnenden Anspruch auf Integrität konnte männlichen Prostituierten verwehrt werden. 73 Nicht nur die Nutzung der Dienste freier Prostituierter war verwerflich. Selbst der von ihrer Arbeit unabhängige Umgang mit ihnen war verpönt, wie sich bei folgender Überlegung Senecas zeigt. 74 Ausgangspunkt ist die Entführung eines Bürgers und die Erpressung von Lösegeld. Die einzige Person, welche bereit wäre das Lösegeld zu zahlen wäre ein anderer Bürger, welcher jedoch sein Vermögen durch die eigene Prostitution verdient hatte. Anhand dieser rhetorischen Frage Senecas lässt sich bereits dessen Haltung zur Prostitution freier Bürger erkennen. Dass es selbst im Falle einer Entführung eine moralisch schwierige Überlegung ist, sich von einem prostituierten Bürger frei kaufen zu lassen, zeigt, wie sehr verachtet diese Art der Prostitution war. Seneca rät zu folgender Lösung. Man solle das Lösegeld annehmen und es dem Spender so schnell wie möglich zurückzahlen. Weiter soll man von nun an stets bereit sein, dasselbe für diese Person zu tun. Von einer Freundschaft mit dieser Person solle man jedoch absehen.
Freigeborene Jungen fanden auf zwei Wegen in die Prostitution. Ein Weg führte über die Eltern, der andere über die eigene Entscheidung zur Prostitution. Erstgenanntes führt Seneca an, wenn er das Festhalten am eigenen Leben um jeden Preis tadelt. Eine Möglichkeit dazu war der Verkauf der eigenen Kinder in die Prostitution. „Viele sind bereit noch härtere Bedingungen einzugehen: sogar den Freund verraten, um nur länger zu leben; und die Kinder mit eigener Hand der Prostitution auszuliefern.“ 75 Auf den Verkauf des Sohnes an Zuhälter kommt Quintilian zu sprechen. Im Streit um unterlassene Hilfe von Kindern für ihre Eltern dreht Quintilian die Betrachtungsweise und fokussiert auch die oftmals fehlende
71 Mart. 9, 59.
72 CIL 1². 593,
73 Cato fr. 212 Malcovati.
74 Sen. Ben. 2, 21
75 Sen. epist. 101, 15.
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Unterstützung der Eltern für ihre Kinder. „So machen wir es oft in den Kontroversien, in denen Gefängnis gefordert wird für Kinder, die ihren Eltern keinen Unterhalt bieten, z. B. bei einer Mutter, die gegen ihren Sohn in einer Anklage Zeugnis abgelegt hat, er besitze das Bürgerrecht nicht, oder einem Vater, der seinen Sohn einem Kuppler verkauft hat.“ 76 Auch nach ihrem Ableben konnten Eltern ihre Kinder über die Auswahl eines bestimmten Vormundes in die Prostitution treiben. Eindeutig Stellung zu dieser Angelegenheit beziehend schrieb Seneca, dass derjenige, der seinem Sohn testamentarisch einen Vormund gebe, der seine Mündel in die Prostitution treibe, irre sei. 77
Daneben fanden freie Bürger auch aus eigener Entscheidung zur Prostitution. 78 Die Ursache für die Prostitution ist jedoch, ob nun von den Eltern verschuldet oder nicht, die gleiche. Es war zumeist materielle Not, welche diese Bürger zu der geschilderten Tätigkeit trieb. Freie Bürger waren, wenn sie stark verarmten, in keiner sonderlich höheren Stellung als Sklaven. Rechtlich mit sichtlich anderen Kompetenzen ausgestattet wie Sklaven, standen sie jedoch in Hinblick auf öffentliches Ansehen und materielle Möglichkeiten mit auf den untersten Stufen in der antiken römischen Gesellschaft. 79 Wirtschaftlich in starke Not geraten, ergriffen so auch Jungen und Männer die Möglichkeit der Prostitution, Eltern die Möglichkeit ihre Kinder gewinnbringend zu verkaufen.
Die oben in dem Zitat von Cicero zu einem Gerichtsprozess angesprochene Prostitution adeliger Jungen kann andere Gründe haben. Die Möglichkeit einer Verarmung der Adelsfamilien ist denkbar und so wäre auch hier wirtschaftliche Misslage der ausschlaggebende Punkt in Richtung Prostitution. Die Möglichkeit der Verarmung adeliger Familien im römischen Imperium zu prüfen, ist im Rahmen dieser Arbeit jedoch nicht möglich. Denkbar ist daneben, dass die Prostitution junger Adliger finanziell wesentlich kostspieliger war als die gemeine. Der geänderte finanzielle Rahmen des Verdienstes könnte so auch ohne bedrohliche materielle Not für junge Adlige reizvoll gewesen sein. Zusammenfassend lässt sich zur Prostitution freier Bürger sagen, dass mit dieser die grundlegenden Pfeiler des römischen Sexualitätskonzeptes verfremdet wurden. Dies wirkte sich einerseits auf das Ansehen der männlichen Prostituierten aus. Andererseits könnte sich vermuten lassen, dass die Art der Prostitution in einem anderen weniger öffentlichen Rahmen stattfand. Wie verbreitet die Prostitution freier Männer war, lässt sich schwerlich sagen. :
76 Quint. Inst. 7, 1, 55.
77 Sen. benef. 4, 27, 5; allgemein zu bezüglich des Erbes betrogenen Kindern, die sich prostituierten siehe Iuv.
1, 45-48.
78 Vgl. Krenkel, Pueri meritorii Romani, S. 288.
79 Zur Nähe von armen Bürgern und Sklaven siehe Cic. Phil. 1, 2, 3.
18
V. Heterosexuelle männliche Prostitution
Bislang lag der Fokus dieser Untersuchung auf die homosexuelle männliche Prostitution. Als letzter Punkt dieser Arbeit soll die Frage aufgeworfen werden, ob sich auch Anzeichen auf eine heterosexuelle männliche Prostitution finden lassen. Stützt man sich auf die literarischen Zeugnisse, welche Auskunft zu dieser Thematik geben, lässt sich kein expliziter Hinweis auf eine heterosexuell ausgelegte Prostitution von Männern finden. Behauptungen bestimmte Männer hätten als passiver Teil Frauen oral beglückt, lassen sich vielfach aufweisen. 80 Auch dass sie diese Praktiken im Bordell angeboten hätten wird behauptet. So soll Hortensius Corbio schändlicher gelebt haben als die Prostituierten und in Bordellen Frauen seine Zunge zu sexuellen Vergnügen angeboten haben. 81 Sexuelle Passivität eines Mannes wurde wie in Kapitel II.1 dem gesellschaftlichen Sexualitätskonzept nach verachtet. Vorwürfe dieser Art wurden gern aufgegriffen um den eigenen Gegner zu diffamieren. In der Form des cunnilingus erreichte diese sexuelle Passivität ihren meist geächteten Ausdruck. Gepaart mit dem Vorwurf der Prostitution waren die oben genannten Vorwürfe verletzenden Ausmaßes. Sie galten der öffentlichen Anprangerung des jeweils anderen zum eigenen Vorteil und fanden wohl kaum ihre konkrete Entsprechung in der Realität.
Hinweise auf eine Prostitution nicht von sondern für Frauen lassen sich jedoch in den archäologischen Funden von Pompeji aufsuchen. Dort sind Graffiti erhalten, die Spuren einer an Frauen gerichteten Werbung männlicher Prostituierter gewesen sein könnten. So sind sexuelle Leistungen beworben, welche sich, da es sich um cunnilingus handelt, nur an Frauen gerichtet sein konnten. „Fronto küsst die weibliche Scham“ ist etwa an einer Wand zu lesen. 82 Auch ein gewisser Sulemnis 83 sowie ein Vettius 84 preisen auf die gleiche Weise ihre Dienste an. Auffällig an diesen Graffiti ist das Fehlen einer Preisangabe für die jeweilige Dienstleistung. Die gesellschaftliche Verachtung der angepriesenen Praktik legt die Vermutung nahe, es könne sich auch hier sehr wahrscheinlich um Beleidigungen der entsprechenden Person gehandelt haben. Bekräftigt wird diese Vermutung durch das der vermeintlichen Werbung des Vettius folgende Wort Optatus. So kannes sich bei Optatus um den Feind des Vettius handeln, der so versuchte diesen öffentlich zu verunglimpfen.
80 Mart. 6, 26; 11, 25; 11, 61, 10.
81 Val. Max. 3, 5, 4.
82 CIL IV, 2257.
83 CIL IV, 4995 (IX, 2, 23-24).
84 CIL IV, 8698, pompeji 106.
19
Daneben lassen sich jedoch auch Werbungen mit Preisangaben an den Wänden Pompeji´s finden. In einer preist Glyco cunnilingus für zwei As an. 85 Anderorts wirbt Maritimus: „Maritimus küsst die weibliche Scham für vier As. Er akzeptiert auch Jungfrauen“. 86 Auch bei diesen Graffiti kann trotz vorhandener Preisangaben nicht eindeutig geklärt werden, ob es sich bei den Inschriften um Werbung der Prostituierten oder um öffentliche Bloßstellung derer durch andere Personen handelt.
In einem weiteren Graffito wird ein Unbekannter offensichtlich verspottet. Dieser habe schon viele Arbeiten verrichtet ohne jemals zu Erfolg zu gelangen. In dieser Inschrift werden zunächst die vorherigen Berufe aufgezählt. Der Text schließt: „Wenn du auch noch die weibliche Scham küssen würdest, hättest du alles ausgeschöpft“. 87 . Die Verhöhnung des Ungenannten ist nicht zu überlesen und so scheint auch der Ratschlag kein seriöser zu sein. Jedoch steht die Tätigkeit des cunnum lingere in einer Reihe von Möglichkeiten Geld zu verdienen. Als die an letzter Stelle genannte war diese wohl mit Sicherheit auch die unehrenvollste all jener. Jedoch könnte dieser Aussage zufolge die Möglichkeit einer heterosexuellen männlichen Prostitution bestehen.
Die Beweiskraft der vorgestellten Graffiti erscheint als zu gering um mehr als reine Vermutungen über eine heterosexuelle männliche Prostitution zu bestätigen. 88 Ein tatsächlich vorhandener Markt an männlichen Prostituierten für Frauen - welcher sozialer Schicht auch immer zugehörig - würde jedoch zwangsläufig zu einer Neubewertung sowohl der Konzeption männlicher Prostitution sowie in bedeutend größerem Umfang der Konzeption der weiblichen Geschlechterrolle in der römischen Gesellschaft führen.
85 CIL IV, 3999 - I, 3, 27).
86 CIL IV, 8940.
87 CIL IV, 10150.
88 Weitere Graffiti zur Hypothese der heterosexuellen männlichen Prostitution siehe Cantarelle, Pompeji107.
Aufgrund der unbegründeten Zuordnung der Graffiti zu einem Geschlecht bleiben diese hier unbeachtet.
20
VI. Schlussbemerkung
Der Frau wurde in der römischen Gesellschaft eine sexuelle Inaktivität zugeschrieben. Der Mann hingegen galt als sexuell aktiv und bedurfte eines befriedigenden Sexuallebens. Dieses konnte er aufgrund der antiken Ehekonzeption nicht mit seiner Ehefrau verwirklichen. Daher bedurfte es einer legalen sowie gesellschaftlich akzeptierten Prostitution, welche zum Teil gar wiederum als Voraussetzung für eine stabile Ehe angesehen wurde. Sich an bestimmte Vorgaben haltend, war einem römischen Mann der Besuch von Prostituierten keineswegs durch gesellschaftliche Missgunst versperrt. Dabei konnten keine Unterschiede festgestellt werden, ob es sich bei den Prostituierten um Männer oder Frauen handelte. Die Quellen, welche neben sich prostituierenden Frauen auch Männer erwähnen, machen dies ohne die männlichen Prostituierten generell besonders hervorzuheben. Einen Unterschied zwischen der männlichen und der weiblichen Prostitution lässt sich jedoch im akzeptierten Alter der Prostituierten erkennen. Waren Frauen an ihr äußeres Erscheinungsbild oder besondere Fähigkeiten gebunden, galt bei jungen Männern der Übergang zum erwachsenen Mann als Grenze der Ausübung dieser Tätigkeit. Von nun an sollte sich der Mann gewordene Knabe sexuell aktiv verhalten. Die weitere Prostitution war mit Missachtung der römischen Sitten verbunden. Viele der Quellen, welche sich mit männlicher Prostitution befassen, beziehen sich auf die Prostitution von Knaben. Die Verwendung des Ausdrucks exoleti, welche dem Knabenalter entwachsene Männer bezeichnet, die sich nicht in ihre gesellschaftlich geforderte sexuell aktive Rolle begeben für Prostituierte deutet auf eine männliche Prostitution jenseits der Knabenliebe. Über das Verhältnis von Jungen und erwachsenen Männern in der männlichen Prostitution kann den Quellen keine genaue Erkenntnis entnommen werden.
Die Aufteilung von aktiv und passiv beim sexuellen Kontakt war neben dem Alter vorrangig an den sozialen Status der Beteiligten gebunden. Die Prostitution von freien Bürgern kehrte die vorherrschende Sexualmoral um und galt demnach als pervers. Ihren Kunden und Anbietern wurde nicht mehr wohlwollend begegnet. Gerade in der Prostitution frei geborener Männer tritt dies besonders deutlich hervor, da von ihnen im heterosexuellen Geschlechtsverkehr die aktive Rolle verlangt wurde. Trotz ihrer hohen sozialen Ächtung ließen sich Hinweise auf die Existenz einer Prostitution frei geborener Männer finden. Die Quellen lassen die Vermutung zu, dass eine solche Prostitution in einem weniger öffentlichen Rahmen stattfand. Dies lässt sich wohl auch für die Prostitution frei geborener Frauen sagen, da jedoch die Prostitution frei geborener Männer einen größeren Tabubruch darstellte, vollzog
21
sich die Prostitution freier Männern noch diskreter. In den Quellen ließen sich nur wenige Verweise auf die Zwangsprostitution von männlichen Sklaven aufweisen. Diese war, so lässt sich vermuten, weniger brisant und als normale sexuelle Dienstleistung anerkannt. In Bezug auf eine heterosexuelle Prostitution ließen aus Mangel an aussagekräftigen Quellen sich keine ausreichenden Erkenntnisse gewinnen.
22
VII. Literaturverzeichnis
VII.1 Quellenverzeichnis
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Cicero, in M. Antonium orationes Philippicae
- epistulae ad Atticum
Corpus Inscriptionum Latinarum
Corpus Juris Civilis, Digesta
Corpus Juris Civilis, Institutiones
Dionysios Halicarnasseus, antiquitates Romanae
Horatius, saturae
Laberius, comicorum romanorum
Livius, ab urbe condita
Lucretius, de rerum natura
Martialis, Epigrammata
Ovid, ars amatoria
Petronius, satyrica
Plautus, Aulularia
- Curculio
- Pseudolus
- Truculentus
Quintilianus, institutio oratoria
Seneca maior, controversiae suasoriae
Seneca minor, de beneficiis
- epistulae morales ad Lucilium
Sextus Pomponius, prostibulum
Suetonius, Caligula
Valerius Maximus, facta et dicta memorabilia
23
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Begehrens und die Metamorphosen der Sinnlichkeit, Frankfurt/Main 1986, 40-50.
Vorberg, G.: Glossarium Eroticum, Stuttgart 1932.
Quellenausgaben
Folgend sind Ausgaben derjenigen Quelltexte aufgeführt, die in der vorliegenden Arbeit auf
Deutsch direkt zitiert wurden.
Antike Komödien. Plautus/Terenz, hrsg. von Walther Ludwig, übers. von Wilhelm Binder,
Darmstadt 1973.
Gaius Suetonius Tranquillus. Leben der Caesaren, übers. von André Lambert, Zürich/Stuttgart
1955.
Horaz. Sämtliche Werke, hrsg. von Hans Färber und übers. von Kayser/Nordenflycht/Burger,
München 1964.
Lukrez. Von der Natur, hrsg. und übers. von Hermann Diels, Darmstadt 1993.
Marcus Fabius Quintilianus. Ausbildung des Redners, hrsg. und übers. von Helmut Rahn,
Darmstadt 1972.
Marcus Tullius Cicero. Atticus-Briefe, übers. von Helmut Kasten, München 1959.
Martial. Epigramme, übers. von Rudolf Helm, Zürich 1957.
Petronius. Satyrica - Schelmengeschichten, übers. von Konrad Müller und Wilhelm Ehlers,
München 1965.
Seneca. Luciliusbriefe, übers. von Ernst Glaser-Gerhard, Reinbeck bei Hamburg, 1965.
Seneca. Philosophische Schriften, hrsg. von Manfred Rosenbach und übers. von
Bourgery/Waltz, Darmstadt 1969.
Valerius Maximus. Facta et memorabilia. Denkwürdige Taten und Worte Lateinisch/Deutsch,
übers. und hrsg. von Ursula Blank-Sangmeister, Stuttgart 1991.
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Sven Schütze, 2009, Exoleti, pueri meritorii et pulchri - Die männliche Prostitution im antiken Rom, München, GRIN Verlag GmbH
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