Vorbemerkung
Der inhaltlichen Darstellung des Kapitels "Von der Schönheit als Symbol der Sittlichkeit" aus der "Kritik der Urteilskraft" von Immanuel Kant soll die Erwähnung einzelner Aspekte vorangehen, die mir als Leser dieses Kapitels problematisch erschienen. Vordergründig sind dies die Aspekte der Vermittlung von Zweckfreiheit einerseits und Zweckgebundenheit andererseits durch den Schönheitsbegriff als eine widerspruchsfreie und eines damit unmittelbar einhergehenden Verhältnisses von Realitäten, die den einzelnen Erkenntniskräften Verstand, Vernunft und Urteilskraft im Sinne der An-schauungsform ihrer jeweiligen Begriffe je zugrunde liegen. Zweckrationale Neuorientierung(?)
Der Titel des Kapitels Paragraph 59 evoziert in einem ersten Moment den Eindruck, Kant wolle nun doch so etwas wie eine Zweckrationalität, dem der schöne Gegenstand unterworfen ist, einführen, um auf diesem Wege seine bisherigen Reflexionen um diesen Gegenstand zu modifizieren. Denn der schöne Gegenstand galt ja innerhalb der Kantischen Reflexion bislang als autonom und zweckfrei, dies auf jeden Fall in der Vorstellung, welche sich die Urteilskraft von diesem Gegenstande macht, dessen Urteil sich ohne einem Interesse und ohne einem Begriff vollzieht, eine Urteilskraft, die in diesem Sinne unbedingten Anspruch auf Allgemeingültigkeit ihres Urteils erhebt. Jedoch ist diese realitätsstiftende Vorstellung durch die Urteilskraft eine ästhetische und somit notwendig unterschieden von der, die nach den Zwecken Ausschau hält und nach dem Gesetz des Verstandes sich den Begriff der Schönheit selbst zum Gegenstande erhebt. In diesem Sinne gilt es zunächst, diese beiden Realitätsebenen von teleologischer einerseits und ästhetischer Urteilskraft andererseits als zwei selbstständige Realitätsvermögen kenntlich zu machen, um den obigen Titel des Kapitels nicht als eine sich in Widersprüche verfangende Kehrtwendung der Kantischen Reflexion mißzuverstehen, sondern als den Übergang des Vollzuges des einen Realitätsvermögens in die andere.
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Realität und Anschauung
Die Annahme einer ästhetischen und teleologischen Urteilskraft als ein je spezifisches Vermögen des Menschen, lässt wiederum eine naturgegebene Realität notwendig erscheinen, zu der beide Urteilskräfte einen jeweils spezifischen Zugang haben und die sich deshalb (für den Menschen) in eine ästhetisch und eine theoretisch fassbare Realität auffächert.
Kant bestimmt die Realität der Begriffe als eine durch die Anschauung erst herzustellende, d.h. die Begriffe bedürfen der Versinnlichung, um Realität innezuhaben. Die Ästhetisierung der Begriffe ist zum einen bereits in der Natur vollzogene Ästhetisierung, zum anderen gibt es Begriffe, die in der Natur als reine Anschauungen nicht vorfindbar sind, worunter vornehmlich die reinen Verstandesbegriffe und die Vernunftsbegriffe zu rechnen sind.
In diesem Sinne unterscheidet Kant drei Kategorien von Begriffen, deren jede eine bestimmte Form der Anschauung entspricht:
a) die empirischen Begriffe,
b) die reinen Verstandesbegriffe und
c) die Vernunftsbegriffe (Ideen).
Dem empirischen Begriff ordnet Kant das Beispiel als seine Anschauungsform zu. Diese Anschauungsform ist in erster Linie durch die Erscheinung eines natürlich gegebenen Gegenstandes, auf den der Mensch sich mit Hilfe des Begriffs referenziell beziehen kann, gegeben. Ein natürlich gegebener Gegenstand steht in diesem Sinne stellvertretend und als ein Beispiel für alle die Gegenstände, den der Begriff allgemein bezeichnet. Andererseits ist aber auch dieser natürlich gegebene Gegenstand die eigentliche Form der Anschauung, die potentiell die Anschauungsform von Verstand und wahrscheinlich auch die der Vernunft enthält. So kann die Anschauung der Sonne beispielsweise als die natürliche Repräsentation des Begriffs aufgefasst werden, andererseits kann über dieselbige Anschauung auch konstatiert werde, dass die Sonne ein kreisrunder Körper, mithin eine Anschaungsform des Verstandes konfiguriert und schließlich kann die natürliche Anschauung dieses Himmelskörpers ‚gedankliche Höhenflüge’ evozieren, die die Begriffe der Vernunft an einem bestimmten Punkt einfordern, nämlich dann, wenn beispielsweise die Sonne als ein Gleichnis oder als eine Allegorie für eine Idee der Vernunft aufgefasst wird.. Dem reinen Verstandesbegriff ordnet Kant das Schemata als Anschauungsform zu.
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Darunter sind m.E. vorwiegend geometrische Figuren zu verstehen, die nach bestimmten Regeln des Verstandes konstruiert sind. Überhaupt bleibt anzunehmen, dass es die Konstruktion ist, die im Sinne anschaulicher Modelle theoretischer Überlegungen, konstitutiv für diese Anschauungsformen des reinen Verstandes sind.
Dem Vernunftsbegriff fehlt nach Kant dagegen die Anschauungsform vollständig. Dieser Begriff kann nur auf dem Umwege der Analogie bzw. der symbolischen Darstellung zur Anschauung gelangen, wie z.B. die Sittlichkeit nicht unmittelbar, jedoch nach Kant vermittelt durch die Schönheit symbolisch angeschaut werden kann.
Da der empirische Begriff lediglich des gegenständlichen Beispiels bedarf, um angeschaut zu
werden, ist ihm die Notwendigkeit seiner Darstellung zwecks Erhellung seiner ihm eigentümlichen Realität nicht immanent, während der reine Verstandesbegriff und der Vernunftsbegriff empirisch nicht unmittelbar gegeben ist, somit die Freisetzung ihrer Realität notwendig an die Hervorbringung ihrer Anschauung gebunden bleibt.
Intuitive Vorstellungsart
Die Darstellung von reinen Verstandesbegriffen und Vernunftsbegriffen bestimmt Kant als eine intuitive Vorstellungsart, dies insofern, als diesen Begriffen apriori eine Anschauung unterlegt werden. Diese Zuordnung von Begriff und Anschauung kann empirisch der Natur nicht abgeschaut werden und setzt in diesem Sinne die Intuition voraus. Entsprechend dem schematisierenden Vermögen des Verstandes bezeichnet Kant die Anschauung der Verstandesbegriffe als Schemata. Entsprechend dem Vermögen der Urteilskraft, sowohl die je besondere Regel aus einem beobachteten Vorgang zu erkennen, als auch den Vorgang aufgrund einer Regel bestimmen zu können und auf andere Fälle zu übertragen, bezeichnet Kant die Anschauung der Vernunftsbegriffe als Symbole, dies insofern, als das Symbol auf die Übertragung einer bestimmten Regel der Reflexion eines bestimmten Begriffs auf einen ganz anderen, angewiesen ist.
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Arbeit zitieren:
Magister Artium (M.A.) Arnold Wohler, 1999, "Von der Schönheit als Symbol der Sittlichkeit" - Untersuchung des Kapitels aus Immanuel Kants "Kritik der Urteilskraft", München, GRIN Verlag GmbH
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