Gerhard Paleczny Korporatismus auf österreichischer und europäischer Ebene
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung. 3
2. Institutionelle Einbindung und politische Partizipation der Sozialpartner auf EU-Ebene 5
2 1 D e r S o z i a l e D i a l o g 6
2.2. Teilnehmer des Sozialen Dialogs 7
2.3. Praxis des Sozialen Dialogs 9
2.4. Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss 9
3. Auswirkungen der EU-Mitgliedschaft Österreichs auf die Sozialpartner 12
3.1. Interessenverbände und EU-Beitritt 12
3.2. Die Einbindung der österreichischen Sozialpartner in EU-Angelegenheiten 14
3.3. Die Einbindung der österreichischen Sozialpartner in die europäischen Dachverbände 15
4. Österreichischer Korporatismus unter den Bedingungen des europäischen
Mehrebenensystems. 17
4.1. Einflüsse im klassischen korporatistischen Politikfeld der Sozialpolitik 17
4.2. Einflüsse auf die Politiksegmentierung 19
4.3. Veränderungen der Kräfteverhältnisse zwischen Arbeit und Kapital 20
5. Die Zukunft der europäischen Sozialpartnerschaft. 22
5.1. Strukturelle Schwächen des Sozialen Dialogs 22
5.2. Die Lissabon-Strategie 23
5.3. Sozialpartnerschaft nach dem Vertrag von Lissabon 23
5.4. Der Reformvertrag und die Sozialunion 24
6. Zusammenfassende Schlussbetrachtung 26
7. Bibliographie und Quellen 27
7 1 L i t e r a t u r 2 9
7.2. Internetquellen 31
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1. Einleitung
Mit dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union am 1. Jänner 1995 haben sich auch für die Dachverbände der österreichischen Sozialpartner neue Herausforderungen ergeben. Die EU stellt heute eine weitere, wichtige Interaktionsebene für Akteure der österreichischen Sozialpartnerschaft dar. Der so genannte „Soziale Dialog“ auf europäischer Ebene zeigt allerdings gewichtige Unterschiede zum hierzulande praktizierten Modell des Korporatismus, insbesondere was Form und Reichweite der Einbeziehung organisierter Interessen in den politischen Willenbildungs- und Entscheidungsprozess betrifft. Überhaupt, auf Unionsebene spielten korporatistische Muster bisher nur eine geringe Rolle - das galt primär für die tripartistische Form der Kooperation, sprich die Interaktion der Sozialpartner mit den europäischen Institutionen. Aber lässt sich aus heutiger Sicht, aufgrund der für die Sozialpartner so vielversprechenden Lissabon-Strategie und dem Vertrag von Lissabon, wo die Sozialpartner erstmals explizit genannt werden, ein Trend zu gesteigerten korporatistischen Kooperationsmustern auf europäischer Ebene erkennen?
Diese Arbeit soll einerseits Informationen über die EU als neue Aktionsebene für die österreichischen Sozialpartner geben, welche gleichermaßen einen größeren Gestaltungsraum als auch bedeutende Einschränkungen mit sich bringt. Anderseits wird das Hineinwachsen nationaler Segmente in die europäische Struktur beleuchtet. Im Kapitel 2 sollen allgemeine Informationen über den Sozialen Dialog und die europäische Sozialpartnerschaft gegeben werden, während das darauffolgende Kapitel über die Integration der österreichischen Sozialpartner auf europäischer Ebene informiert. Weiters soll im Kapitel 4 ein Schwerpunkt auf die Auswirkungen, Probleme und die Zukunft der österreichischen Sozialpartnerschaft auf europäischer Ebene gesetzt werden. Ein Versuch eines spekulativen Ausblicks auf die Veränderungen der europäischen Sozialpartnerschaft gemäß der Lissabon-Strategie und dem Vertrag von Lissabon wird die Arbeit beenden (Kapitel 5).
Für die Ausarbeitung der vorliegenden Seminararbeit dienten vorrangig die Gespräche mit Norbert Templ und Valentin Wedl von der AK Wien sowie sehr hilfreiche Mailkorrespondenzen mit Vertretern der österreichischen Dachverbände in Wien und Brüssel. Als Literatur ist explizit auf die einschlägige und umfangreiche Literatur von Emmerich Tálos, Ferdinand Karlhofer und Gerda Falkner hinzuweisen, die zweifellos als die politikwissenschaftlichen Experten auf dem Gebiet der österreichischen und der
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europäischen Sozialpartnerschaft gelten. Weiters lieferten auch die zahlreichen Publikationen der Sozialpartner, allen voran die der Wirtschaftskammer und der Arbeiterkammer, hilfreiche Einblicke in die Entwicklungen des Sozialen Dialogs aus österreichischer Sicht. Schließlich griff ich aufgrund der relativen Aktualität des Themas auch auf einschlägige Quellen des Internets, insbesondere auf die Internetauftritte der österreichischen und europäischen Verbände sowie auf die offiziellen Seiten der Europäischen Union, zurück.
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2. Institutionelle Einbindung und politische Partizipation der Sozialpartner auf EU-Ebene
2.1. Der Soziale Dialog
Der Begriff Sozialpartnerschaft steht generell für korporatistisch geprägte Arbeitsbeziehungen bestimmter Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Die „Europäische Sozialpartnerschaft“ meint gemeinhin den „Sozialen Dialog“ auf europäischer Ebene - der ersten sozialpartnerschaftlichen Struktur außerhalb der Gemeinschaftsorgane. Er ist ein wichtiger Bestandteil des europäischen Sozialmodells und bekam mit dem Inkrafttreten der Einheitlichen Europäischen Akte 1987 erstmals auch eine vertragliche Grundlage: Art. 118b EGV enthielt die Verpflichtung der Europäischen Kommission, „den Sozialen Dialog zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern (Sozialpartnern) zu entwickeln“ 1 und betonte überdies, dass dieser Dialog zu vertraglichen Beziehungen einschließlich Abkommen zwischen den Europäischen Sozialpartnern führen kann. Im Vertrag von Maastricht 1993 wurde eine gemeinsame Erklärung der europäischen Sozialpartner als Abkommen über die Sozialpolitik in Form eines Protokolls 2 aufgenommen, wodurch ein Modell der Anhörung und der Mitentscheidung verankert wurde. 1997 trat auch Großbritannien dem Sozialprotokoll bei und das Recht auf Konsultation der Sozialpartner wurde im Vertrag von Amsterdam auf alle sozialpolitisch relevante Vorhaben ausgeweitet.
„V. a. der neue Beschäftigungstitel des Vertrags [von Amsterdam] bewirkte eine Aufwertung der Rolle der europäischen als auch der nationalen Sozialpartner. So werden in den drei im Rahmen des ‚sozialen Dialogs von Val Duchesse‘ eingerichteten Ausschuss-Arbeitsgruppen „Makroökonomie“, ‚Arbeitsmarkt‘ und ‚Ausbildung‘ gemeinsame sozialpartnerschaftliche Stellungnahmen erarbeitet und verabschiedet. Zwar sind diese Stellungnahmen rechtlich unverbindlich, aber de facto ist der Ausschuss ‚soziale Dialog‘ das wichtigste politische Abstimmungsgremium der europäischen Sozialpartner.“ 3
Es ist festzuhalten, dass gerade im Kernbereich des österreichischen Korporatismus, dem Feld der Sozialpolitik und des Arbeitsrechts, mit dem Maastrichter Vertrag ein klassisch korporatistisches Muster von Interessenpolitik eingerichtet wurde. Diese Muster, die für die Beteiligung von Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretungen vorgesehen wurden,
1 Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, Art. 118b
2 Großbritannien weigerte sich erweiterten Kompetenzen der Sozialpartner im Bereich der Sozialpolitik
zuzustimmen, weshalb das Sozialprotokoll vorerst nur für elf Mitgliedstaaten galt.
3 Vgl. Sozialpartner 2008a, 10
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waren im Kontext der bestehenden Entscheidungsregeln auf Unionsebene vollkommen neu und fremdartig. 4 Der Soziale Dialog bietet nun eine „paktfähige Ebene“. 5
2.2. Teilnehmer des Sozialen Dialogs
Die Koalitionen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber werden als Sozialpartner bezeichnet. Das europäische Primärrecht erwähnt allerdings an keiner Stelle den Begriff „Europäische Sozialpartner“, es spricht lediglich von Sozialpartnern überhaupt. Wen es unter diesen Sozialpartnern versteht, definiert das Gemeinschaftsrecht selbst nicht. 6
„In Betracht kommen die europäischen Dachorganisationen der nationalen Sozialpartner und/oder Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände mit europäischer Mitgliederstruktur, aber auch die nationalen Sozialpartner und einzelne Arbeitgeber, sofern es um transnationale Sachverhalte geht. Zum Teil wendet sich das Primärrecht auch direkt an die nationalen Sozialpartner ohne europäischen Bezug.“ 7
Außerdem verwendet das Europarecht den Begriff Sozialpartner auch nicht einheitlich, sondern weist ihm unterschiedliche Bedeutungen zu, bestimmend sind die Regelungsinhalte der jeweiligen Norm.
Unabhängig vom Regelungsgehalt haben sich jedenfalls auf europäischer Ebene verschiedene europäische Dachorganisationen nationaler Verbände gebildet, die als europäische Sozialpartner gebilligt werden und von der Europäischen Kommission als Teilnehmer des Sozialen Dialogs anerkannt werden. Im Gegensatz zu anderen europäischen Organisationen (bzw. Lobbys) sind ihre Mitglieder in der Lage, auf Ebene der Mitgliedstaaten Kollektivverträge zu verhandeln. 8 Die Hauptakteure auf Arbeitgeberseite des Sozialen Dialogs sind BUSINESSEUROPE 9 , ein Dachverband von Dachverbänden der privaten Wirtschaft aus allen EU-Mitgliedstaaten und einer Reihe weiterer europäischer Länder, sowie der kleine Partner CEEP (Centre des Enterprises à Participation Publique), die europäische Zentrale der öffentlichen Wirtschaft. Die Vertretung der Arbeitnehmerseite obliegt im Wesentlichen dem Europäischen Gewerkschaftsbund (EGB) 10 , der damit zugleich den wichtigsten Gegenspieler von BUSINESSEUROPE darstellt. Es besteht grundsätzliches Einvernehmen, dass in erster
4 Zur Praxis des Sozialen Dialogs siehe Kapitel 2.3.
5 Vgl. Falkner 1999, 4ff
6 Vgl. Schmidt 2002, 100f
7 Ebd., 100
8 Vgl. Sozialpartner 2008a, 10
9 Bis zum 23. Jänner 2007 trug der Verband den Namen UNICE (Union des Industries de la Communauté Européenne).
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Linie diese drei Spitzenverbände 11 als europäische Sozialpartner und somit als Hauptteilnehmer des Sozialen Dialogs anzusehen sind. 12
Neben den Beteiligten am überfachlichen Dialog spielen aber auch Branchenverbände eine gewichtige Rolle. Aufgrund des mit dem Status eines europäischen Sozialpartners verbundenen Informationsvorsprungs sowie den erhöhten Einflussmöglichkeiten bemühen sich etliche weitere Organisationen um eine Zuerkennung dieses Status seitens der Europäischen Kommission. Diese hat wiederum eine Liste erstellt, die festlegt, welchen Verbänden ein Anhörungsrecht zusteht. In dieser Aufstellung werden vier Gruppen 13 unterschieden:
1) Allgemeine Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände bzw. horizontale Verbände (BUSINESSEUROPE, CEEP, EGB 14 ) 2) Branchenübergreifende Verbände, die bestimmte Gruppen von
3) Spezifische Verbände (EUROCHAMBRES; die Vereinigung der Europäischen Industrie und Handelskammern ist die einzige dieser Art) 4) Branchenbezogene Organisationen bzw. sektorale Verbände (derzeit 63; u.a. EUROCOMMERCE als Vertretung für den Handelssektor)
Entsprechend der Struktur der Verbände wird zwischen horizontalem und sektoralem Sozialen Dialog unterschieden. Der horizontale Soziale Dialog beschäftigt sich mit branchenübergreifenden Themen und wird einerseits zwischen den Sozialpartnern untereinander (bipartistischer Sozialer Dialog) und andererseits zwischen den
Sozialpartnern und den europäischen Institutionen (tripartistischer Sozialer Dialog) geführt. 15 Der sektorale Dialog in Form von paritätischen Ausschüssen sowie informellen Arbeitsgruppen dient den Sozialpartnern hingegen als Anhörungs- und Dialogforum.
10 Oder auch ETUC (European Trade Union Confederation)
11 Seit einer Vereinbarung mit UNICE aus dem Jahr 1998 ist überdies auch UEAPME (Europäische Union des Handwerks und der Klein- und Mittelbetriebe) als weiterer Hauptakteur des sozialen Dialogs zu nennen. Vgl. z.B. http://www.ueapme.com/ (24.03.2009)
12 Vgl. Weidenfeld/Wessels 207, 362
13 Vgl. Sozialpartner 2008a, 10
14 Zur Arbeitnehmerseite zählt man auch EUROCADRES, eine dem EGB angeschlossene Organisation der Fach- und Führungskräfte sowie CEC, die europäische Vereinigung der leitenden Angestellten außerhalb des EGBs. Vgl. http://www.uni-global-post.org/upload/m4813c2ce095ff_verweis1.pdf (27.04.2009)
15 Vgl. http://ec.europa.eu/employment_social/social_dialogue/index_de.htm (24.03.2009)
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2.3. Praxis des Sozialen Dialogs
Die Praxis des Sozialen Dialogs erfolgt in zwei Stufen: Für die generelle Ausrichtung eines Gesetzes werden im ersten Schritt alle von der Europäischen Kommission anerkannten Sozialpartner (in den meisten Fällen schriftlich) angehört. Im zweiten Schritt stellt die Kommission den entsprechenden Vorschlag für das Gesetzesvorhaben vor. Die Sozialpartner können entweder binnen sechs Wochen eine Stellungnahme zum Kommissionsvorschlag vorlegen oder selbst Verhandlungen zum jeweiligen Thema eröffnen - in diesem Fall wird das Legislativverfahren bis zu neun Monate (mit eventueller Verlängerungsmöglichkeit) unterbrochen. Die Ergebnisse dieser Verhandlungen können die Sozialpartner entweder autonom umsetzen oder gemeinsam an die Kommission richten, die ihrerseits das Ansuchen dem Rat übermittelt. Nach Prüfung der Kommission kann der Rat das Sozialpartnerabkommen entweder zur Gänze annehmen oder ablehnen, er darf jedoch keine Änderungen vornehmen. 16
Im sektoralen Dialog sollen die Interessen zwischen den jeweiligen Industrieverbänden und Gewerkschaften abgestimmt werden. In sechs beratenden Ausschüssen sind die Europäischen Sozialpartner vertreten (z.B. im Ausschuss des Europäischen Sozialfonds). Diese beraten und unterstützen die Kommission bei der Konzeption und Realisierung ihrer Politiken.
„Der tripartite Sozialgipfel für Wachstum und Beschäftigung (errichtet durch den Beschluss des Rates vom 6. März 2003) ersetzt den früheren Ständigen Ausschuss für Beschäftigungsfragen. Der Gipfel konstituiert sich aus den Staats- und Regierungschefs, der Kommission und den ‚klassischen‘ Sozialpartnern und dient der Konzertierung im Bereich der wirtschafts- und sozialpolitischen Maßnahmen im Rahmen des Lissabon-Prozesses. […] Zu erwähnen sind weiters das halbjährliche Treffen der Sozialpartner mit den Staats- und Regierungschefs im Rahmen der Troika (konstituiert sich aus Vertretern des aktuellen und nachfolgenden Ratsvorsitzes) sowie die Einbindung in den halbjährlichen stattfindenden makroökonomischen Dialog mit den Finanzministern und Vertretern der europäischen Zentralbank.“ 17
2.4. Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss
Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA), der 1957 durch den Vertrag von Rom gegründet wurde, ist eine beratende Einrichtung, die Arbeitgeber, Gewerkschaften, Landwirte, Verbraucher und andere Interessensgruppen repräsentiert. In politischen Gesprächen mit der Kommission, dem Rat und dem Europäischen Parlament
16 Vgl. Sozialpartner 2008a, 11
17 Ebd., 11
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Gerhard Paleczny, 2009, Korporatismus auf österreichischer und europäischer Ebene, München, GRIN Verlag GmbH
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