A. Vorwort
Diese Arbeit soll einen Einblick in die Geschichte und die Gegenwart der griechischen Verfassung gewähren und diesen als Grundlage für die Frage nach der Bedeutsamkeit für die europäische Integration nutzen. Zu Beginn der Arbeit wird ein Blick auf frühere griechische Verfassungen und deren Hintergründe geworfen, um die verfassungspolitische Entwicklung hin zur aktuellen griechischen Staatsordnung grob aufzuzeichnen und damit dem Leser die Möglichkeit einzuräumen, vergleichend an die Ausführungen der heutigen Verfassung heranzutreten.
Griechenland ist ein Staat, der sich bei aktueller Betrachtung im Zwiespalt zwischen Tradition und Moderne befindet. Zwar entspricht die griechische Verfassung spätestens seit 1986 den Ansprüchen einer modernen parlamentarischen Demokratie, doch erinnern große Teile immer noch an die Einflüsse zur Zeit der Entstehung des neugriechischen Staates. Ebenso wurden große Teile früherer griechischer Verfassungen vom französischen Liberalismus des 19. Jahrhunderts beeinflusst. Eine Reihe von Missständen und der häufige Wechsel zwischen Republik und Monarchie im Griechenland des 19. und 20. Jahrhunderts haben jedoch dazu beigetragen, dass der Staat keine klaren und stabilen Strukturen entwickeln konnte.
Der Schwerpunkt dieser Arbeit wird auf der aktuell gültigen griechischen Verfassung von 1975 liegen, auf deren Entstehung, Grundkonzepte und Problematiken etwas genauer eingegangen werden soll.
Entscheidend bei der Betrachtung der neuen griechischen Verfassung ist, sie im Zusammenhang mit den historischen und soziopolitischen Hintergründen Griechenlands nach dem Zusammenbruch der Militärjunta und den damit verbundenen demokratischen Konflikten, insbesondere zwischen Regierung und Opposition, zu sehen. Abschließend soll ein Blick auf die Verfassungsänderungen von 1986 und 2001 geworfen werden.
B. Die griechische Verfassung
I. Verfassungsgeschichtlicher Rückblick: Frühere griechische Verfassungen
1. Die sieben Phasen des griechischen Konstitutionalismus
Die historische Entwicklung des griechischen Konstitutionalismus führt bis auf die Zeit der Unabhängigkeitskämpfe 1821-1829 gegen die Türken zurück und kann gleichsam in sieben Phasen eingeteilt werden 1 , welche nachfolgend jeweils kurz skizziert werden. Die Verfassungstexte in den Anfängen des neugriechischen Staates entstanden zu großen Teilen nach mitteleuropäischem Vorbild 2 . Sie orientierten sich stark am französischen Liberalismus des 19. Jahrhunderts und deutscher Rechtsdogmatik. Ä'LHVHU 6WHPSHO LVW LPPHUQRFKOHVEDU³ 3
Eingeleitet wurde die erste Phase mit einer 5HLKHÄORNDOHU³9HUIDVVXQJHQ 4 , denen allen die republikanische Staatsform zu Grunde lag. Die Verfassung von Epidaurus aus dem Jahr 1822 war stark an die französischen Revolutionsverfassungen von 1793 und 1795 angelehnt, doch ihr wurde geringe Funktionsfähigkeit nachgesagt. 5 Dies führte 1823 zur Verfassungsänderung von Astros, deren Ziel es war, die fundamentalen Prinzipien der Verfassung von Epidaurus beizubehalten und lediglich eine partielle Änderung im formalen Sinne vorzunehmen, um eine höhere Funktionalität zu erreichen. Und schließlich versuchte die Verfassung von Trizina aus dem Jahr 1827, die Unregierbarkeit der Vergangenheit zu überwinden, indem sie die exekutive Gewalt einem Präsidenten übertrug.
Unter der folgenden dreijährigen Diktatur Kapodistrias´ (1828 bis 1831) wurde die Verfassung von Trizina außer Kraft gesetzt und damit blieb Griechenland vorerst ohne Verfassung. Nach der Ermordung Kapodistrias am 27. September 1831 bestimmten die damaligen drei Großmächte Frankreich, Großbritannien und Russland, von denen Griechenland seit der Schlacht bei Navarino abhängig war 6 , mit dem Londoner Protokoll YRP -DQXDU EHU GDV 6FKLFNVDO *ULHFKHQODQGV Ä'LH JULechische Regierungsform
1 vgl. Wenturis, Nikolaus: Das politische System Griechenlands. Eine soziopolitische Analyse. Stuttgart 1984, S. 38 2 vgl. Tsatsos, Dimitris: Die neue griechische Verfassung. Parlamentarische Ohnmacht statt demokratischer Kontrolle. Heidelberg 1980, S. 17
3 ebda., S. 17
4 vgl. Korisis, Hariton: Das politische System Griechenlands. Hersbruck 1980, S. 13
5 vgl. Wenturis, Nikolaus: Das politische System Griechenlands. Eine soziopolitische Analyse. Stuttgart 1984, S. 45 6 ebda., S. 51
VROOHLQ(UEN|QLJUHLFKVHLQXQG]ZDUQDFKGHP(UVWJHEXUWVUHFKW³± so hieß es in Artikel 3. 7 Dem Staat wurde somit die Monarchie oktroyiert, obwohl die Griechen in sämtlichen Verfassungstexten stets die republikanische Staatsform vorzogen. 8 Damit war die zweite Phase des griechischen Konstitutionalismus eingeläutet. Von den Großmächten zum König ernannt und von der griechischen
Nationalversammlung nachträglich als solcher ratifiziert, wurde der bayerische, zu dieser Zeit noch minderjährige Prinz Friedrich Otto ± Sohn Ludwigs I. von Bayern. Gründe dafür, dass die Wahl auf Otto gefallen ist, sind unter anderem darin zu finden, dass dieser neutral war, da er keiner der drei Großmächte angehörte und sein Vater Ludwig Philhellene war.
Die YRQ GHU 1DWLRQDOYHUVDPPOXQJ DP 0lU] YHUDEVFKLHGHWH ÄPRQDUFKLVFKH 9HUIDVVXQJ*ULHFKHQODQGV³ 9 ± mit starken Einflüssen deutscher Rechtsdogmatik ± wurde von ihm jedoch nicht in Kraft gesetzt und Otto regierte wie ein absoluter Monarch. Erst als am 3. September 1843 ein Aufstand hervorbrach, stimmte Otto der Einführung einer Verfassung und mit dieser der konstitutionellen Monarchie ± zumindest offiziell ± zu. 10 Damit begann die dritte Phase des griechischen Konstitutionalismus, die bis zum Sturz Ottos im Jahr 1863 andauerte.
Die neue Verfassung lehnte sich an die französische Verfassungsurkunde von 1830 sowie an die belgische Verfassung von 1831 an und beruhte auf dem Grundsatz der Gewaltenteilung. Allerdings entbehrte sie jeglicher Form von Volkssouveränität und wurde sogar wegen ihres teilweise absolutistischen Charakters attackiert. Im Laufe der Zeit nahmen aus diesen Gründen die Konflikte zwischen Monarch und Parlament stetig zu. Auch in der griechischen Öffentlichkeit wuchs das Verlangen nach Parlamentarismus. Es setzte ein sozialer Umwälzungsprozess ein, in dessen Folge in der Nacht des 10. Oktober 1862 in Athen eine Revolution von Bürgern und des Militärs ausbrach, die den König zum Verlassen Griechenlands zwang. 11 Unmittelbar nach dem Sturz Ottos trat eine konstituierende Nationalversammlung zusammen, die eine neue Verfassung und mit ihr die Wahl eines neuen Monarchen
7 Korisis, Hariton: Das politische System Griechenlands. Hersbruck 1980, S. 13
8 vgl. Dagtoglou, Prodromos: Verfassung und Verwaltung. In: Grothusen, Klaus-Detlev: Südosteuropa-Handbuch, Band III. Griechenland. Göttingen 1980, S. 14
9 Wenturis, Nikolaus: Das politische System Griechenlands. Eine soziopolitische Analyse. Stuttgart 1984, S. 50 10 vgl. Dagtoglou, Prodromos: Verfassung und Verwaltung. In: Grothusen, Klaus-Detlev: Südosteuropa-Handbuch, Band III. Griechenland. Göttingen 1980, S. 15
11 ebda., S. 58f.
beschloss. Zum neuen König wählte die Nationalversammlung am 18. März 1863 den dänischen Prinzen Georg-Wilhelm von Schleswig-Holstein-Sonderburg-Glücksburg mit GHP 7LWHO Ä*HRUJ , .|QLJ GHU +HOOHQHQ³ 12 Die Verfassung, die König Georg I. im darauffolgenden Jahr als Oberster Exekutivleiter bestätigen musste, führte die Staatsform einer ± später so genannten ± ÄJHNU|QWHQ 'HPRNUDWLH³ XQG orientierte sich an der monarchischen Staatsform Englands und nicht etwa Deutschlands. Dies führte in die vierte Phase des griechischen Konstitutionalismus sowie die erste Periode der Zweiten Griechischen Republik. Die für ihre Zeit fortschrittliche Verfassung implizierte im Gegensatz zu der unter König Otto das Prinzip der Volkssouveränität und bestimmt den König als Oberhaupt des Staates. Das Inkraftsetzen dieser Verfassung im November 1864 ist gewissermaßen gleichzusetzen mit dem Beginn des Parlamentarismus in Griechenland. 13 Ä'LH9HUIDVVXQJYRQEOLHEIUIDVW-DKUHQLQLKUHP:RUWODXWLP ZHVHQWOLFKHQXQYHUlQGHUW³ 14
Doch der junge Parlamentarismus blieb labil. Es kam ein Prozess in Gang, der zum einen GHQ=XVDPPHQEUXFKGHVJULHFKLVFKHQÄ$QFLHQ5pJLPH³EHZLUNWHXQG]XPDQGHUHQ das Auftreten des kretischen Politikers Eleftherios Veniselos begünstigte, der kurze Zeit später zum neuen Ministerpräsidenten Griechenlands wurde und für viele Jahre eine bedeutende Rolle auf der politischen Bühne Griechenlands spielten sollte. 15 Als Führer der Liberalen Partei war er maßgeblich an den Revisionsbestrebungen der Verfassung von 1864 beteiligt. Obwohl die Verfassung von 1864 ein überaus kompliziertes Verfahren für Verfassungsrevisionen vorsah, kam es 1911 tatsächlich zu einer formellen Verfassungsänderung, in deren Mittelpunkt der Ausbau Griechenlands in Richtung eines Rechtsstaates und die Neuorientierung der Ausübung staatlicher Gewalt stand. Die Verfassung von 1911 wurde im wesentlichen bis 1951 angewendet. 16 In den folgenden Jahren herrschte eine Zeit der ständigen Umbrüchen sowie innen- und DXHQSROLWLVFKHQ8QUXKHQÄ'LHVH(SRFKHZDUHQWVFKHLGHQGIUGLH+HUDXVELOGXQJMHQHV
12 Dagtoglou, Prodromos: Verfassung und Verwaltung. In: Grothusen, Klaus-Detlev: Südosteuropa-Handbuch, Band III. Griechenland. Göttingen 1980, S. 15
13 vgl. Wenturis, Nikolaus: Das politische System Griechenlands. Eine soziopolitische Analyse. Stuttgart 1984, S. 59ff.
14 Dagtoglou, Prodromos: Verfassung und Verwaltung. In: Grothusen, Klaus-Detlev: Südosteuropa-Handbuch, Band III. Griechenland. Göttingen 1980, S. 15
15 vgl. Wenturis, Nikolaus: Das politische System Griechenlands. Eine soziopolitische Analyse. Stuttgart 1984, S. 64f.
16 vgl. Korisis, Hariton: Das politische System Griechenlands. Hersbruck 1980, S. 21
SROLWLVFKHQ 6\VWHPV LQ *ULHFKHQODQG GDV ELV GDXHUWH³ 17 Diese Ereignisse entwickelten sich zu einer bürgerkriegsähnlichen Situation und lösten die VFKZHUZLHJHQGH VRJHQDQQWH ÄQDWLRQDOH 6SDOWXQJ³ aus, deren Kontrahenten ± die Venizelisten und die Royalisten ± bis in die 30er Jahre politisch miteinander rangen, vorrangig um die Frage der Staatsform. 18
Verfassungspolitisch lässt sich für diese Epoche festhalten, dass zwar einige Verbesserungen in den Bereichen Gesetzgebung, Wirtschaft und Verwaltung verbucht werden können, doch sowohl durch die Balkankriege, den Ersten Weltkrieg als auch die innenpolitischen Krisen die Bedeutung der revidierten Verfassung von 1864 deutlich unterlaufen wurde und die durch sie angestrebte verfassungspolitische Ordnung nicht realisiert werden konnte. 19
1924 wurde im Zusammenhang mit der Verfassungsänderung von Athen die Zweite Griechische Republik ausgerufen. Doch auch nach diesem Wandel konnte das Land weder stabile demokratische Institutionen noch inneren Frieden erlangen. Ä'LH-DKUH und 1926 wurden durch militärische Aufstände und kurzlebige Diktaturen gekenn]HLFKQHW³ 20
$P-XQLZXUGHGLHÄ9HUIDVVXQJGHU*ULHFKLVFKHQ5HSXEOLN³YHUDEVFKLHGHWGHUHQ Inhalte sich zu großen Teilen an der Weimarer Verfassung, aber auch an der französischen Verfassung von 1875 und der neuen Verfassungen der Tschechoslowakei und Polens orientierten. (VZXUGHHLQHÄ3UlVLGLDO³-Demokratie und ein parlamentarisches Regierungssystem errichtet 21 , wobei die Schwerpunkte der neuen Verfassung die Einführung des Zweikammersystems, den Ausbau des Rechtsstaats und die Aufnahme sozialer Garantien betrafen. 22 Und zum ersten Mal bekamen die Frauen ± das Mindestalter von 30 Jahren vorausgesetzt ± das Wahlrecht bei Gemeindewahlen. 23 Sollte eine Revision der Verfassung vorgenommen werden, so war hierfür eine Volksabstimmung
17 Korisis, Hariton: Das politische System Griechenlands. Hersbruck 1980, S. 23
18 vgl. Kallis, Ines: Griechenlands Weg nach Europa. Das Ringen um demokratische Strukturen im 20. Jahrhundert. Münster 1999, S. 65
19 vgl. Wenturis, Nikolaus: Das politische System Griechenlands. Eine soziopolitische Analyse. Stuttgart 1984, S. 72 20 Dagtoglou, Prodromos: Verfassung und Verwaltung. In: Grothusen, Klaus-Detlev: Südosteuropa-Handbuch, Band III. Griechenland. Göttingen 1980, S. 16
21 vgl. Korisis, Hariton: Das politische System Griechenlands. Hersbruck 1980, S. 23
22 vgl. Mayer-Tasch, Peter Cornelius: Die Verfassungen der nicht-kommunistischen Staaten Europas. München 1975, S. 216
23 vgl. Wenturis, Nikolaus: Das politische System Griechenlands. Eine soziopolitische Analyse. Stuttgart 1984, S. 77
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2008, Die griechische Verfassung, München, GRIN Verlag GmbH
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