2
Inhaltsverzeichnis:
EINLEITUNG. 4
1. KRIMINALITÄT ALS SOZIALABWEICHENDES PHENOMEN. 5
1.1POLITISCHMOTIVIERTE KRIMINALITÄT. 9
1.2 STAATLICHE KRIMINALITÄT. 11
1.3 ALLGEMEINE KRIMINALITÄT. 13
2. HISTORISCHE HINTERGRÜNDE. 14
2.1 HERKUNFT DER ALBANER. 18
2.2 HERKUNFT DER SERBEN. 19
2.3 DIE VERTREIBUNG DER ALBANER. 20
3.DIE LANDESSTRUKTUR. 27
3.1 DIE BEVÖLKERUNG. 29
3.2 DAS TERRITORIUM. 31
3.3 DIE RECHTSSTATLICHKEIT. 32
4. DIE BEHÖRDEN DIE KRIMINALITÄT BEKÄMPFEN. 37
4.1 KFOR (KOSOVO IMPLANATION FORCE) 37
4.2 UNMIK (UNITED NATIONS INTERIM ADMINISTRION MISSION IM KOSOVO) 40
4.3 DER KOSOVO-POLIZEI DIENST (SHPK) 41
4.4 TRUPAT MBROJTESE TE KOSOVES (TMK), KOSOVO PROTECTION CORPS (KP)C ODER
DAS KOSOVO-SCHUTZKORPS (Die jetzige Rolle als Notdienstagentur) 42
5. DIE ENTWICKLUNG DER KRIMINALITÄT IM KOSOVO IN DREI ZEITABSCHNITTEN. 43
5.1 DIE ERSTE PERIODE: DER ZEITABSCHNITT VON DER AUFHEBUNG DER AUTONOMIE
DES KOSOVO AM 28. März 1989 BIS HIN ZU DEN NATO-LUFTANGRIFFEN
GEGEN JUGOSLAWIEN AM 23. MÄRZ 1999. 44
5.2 DER ZWEITE ZEITABSCHNITT: DIE ZEIT ZWISCHEN DEM BEGIN DER
NATO -LUFTANGRIFFEN AM 23. MÄRZ 1999 UND IHRER BEENDIGUNG AM 10. JUNI 1999. 56
5.3 DER DRITTE ZEITABSCHNITT: DIE ZEIT DES EINRÜCKENS DER KFOR-TRUPPEN
IN DEN KOSOVO AB DEM 12. JUNI 1999. 61
6. ZUSAMMENFASSUNG. 70
6.1. AUSBLICK. 83
LITERATURVERZEICHNIS 86
3
Abkürzungsverzeichnis:
AAK Allianz für die Zukunft Kosovos Balkan
BSDAK
CIVPOL Unmik Polizei HPD
HRW IRDK IOM Kosovo(a) KFOR KPS Kosovo Police Service KP
KDTP KMDLNJ KIDS LDK
LKÇK LPK MUP NATO OK PD PDASHK PSHDK Albanische Christdemokratische Partei PREBK
RIINVEST SABA SKS
SHPK TMK
UÇK UCPMB UDBA USAID UNMIK UNCPK United Nations Civilian Police im Kosovo UNSC
VJ
4
EINLEITUNG
In dieser Magisterarbeit beschäftige ich mich mit der Kriminalität im Kosovo. Am Anfang sollen einige Definitionen der Kriminalität als sozialabweichendes Phänomen, das in jeder Gesellschaft vorhanden ist, gegeben werden. Danach werden Unterschiede und Zusammenhänge zwischen politischer Kriminalität und so genannter „allgemeiner Kriminalität“ diskutiert.
Im zweiten Kapitel werden geschichtliche Aspekte zur Bevölkerung im Kosovo erörtert, weiterhin die politischen Hintergründe über die Ansprüche dieser Völker auf den Kosovo. Im dritten Kapitel soll die Struktur des Kosovo aufgezeigt werden. Dabei geht es um die Bevölkerungsgruppen, das Territorium und die Rechtstaatlichkeit. Im vierten Kapitel sollen die Behörden vorgestellt werden, die für die Bekämpfung der Kriminalität im Kosovo verantwortlich sind. Im fünften Kapitel wird die Entwicklung der Kriminalität im Kosovo in drei Zeitabschnitten dargestellt. Dieses Kapitel ist der Kernpunkt der vorliegenden Arbeit. Der erste Zeitabschnitt ist der während des Milosevic-Regimes, beziehungsweise die Zeit der Aufhebung der Autonomie des Kosovo; der Zweite der während des NATO-Angriffs gegen Jugoslawien und der letzte Zeitabschnitt ist der von der Einrückung der KFOR Truppen im Kosovo bis heute.
5
1. KRIMINALITÄT ALS SOZIALABWEICHENDES PHENOMEN
“Wer etwas bekämpfen will, sollte wissen, wen oder was er bekämpfen will und gegen wen er kämpft. Man sollte auch wissen, was es zu gewinnen oder verlieren gibt. Ansonsten siegt nur Don-Quichote und die Gesellschaft verliert (Geld, Vertrauen und anderes ...)“ Thomas Feltes
Das Wort Kriminalität kommt aus dem lateinischen „crimen“, also „Verbrechen“. Letzteres bedeutet die Summe der strafrechtlich missbilligten Handlungen. Sie werden gewöhnlich nach Raum (national, regional, lokal), Zeit, Umfang (Zahl der Delikte), Struktur (Art und Schwere der Delikte) und Entwicklung beschrieben“ 1 .
Der Verbrechensbegriff bestimmt das Wesen der Kriminalität als strafrechtlichen Rechtsbruch. Es gibt viele Definitionen, die von verschiedenen Autoren und Ämtern stammen. Die meisten Autoren einigten sich darauf, dass unter Kriminalität „sozialabweichendes Verhalten“ zu verstehen sei. Jedoch gibt es unterschiedliche Ansätze und Theorien, die sich mit der Definition von kriminellem Handeln befassen. Jede Gesellschaft hat eigene definierte Regeln, die ein System der Verhaltensnormen bilden. Viele Abweichungen von diesen Regeln werden als strafbar bezeichnet. Andere Zuwiderhandlungen, die auch gegen die Regeln der Gesellschaft und damit ebenfalls gegen die Normen und Sitten oder das „ungeschriebene Gesetz“ verstoßen, werden nicht als kriminell verstanden, sondern werden höchstens als illegitim bezeichnet. Durch Prozesse der Neu- oder Entkriminalisierung können im Laufe der Geschichte Gesetze neu entstehen oder entfallen.
Man kann keine Personen oder Verhaltensweisen als kriminell benennen, wenn keine Rechtsform existiert, die Gesetze vorschreibt gegen die man verstoßen würde 2 . Durkheim behauptet, dass Kriminalität nicht mit biologischen Phänomenen eines Menschen erklärbar sei. Sie sei ein Zustand der Regellosigkeit, der durch einen Zusammenbruch der gesellschaftlichen Regeln hervorgerufen wird. Als Gründe für diese Entwicklung nennt Durkheim plötzliche wirtschaftliche Depressionen oder Wertewandel. Diesen Zustand der Regellosigkeit definiert er als Anomie. Die Gesellschaft sei für diesen Zustand, in der das Ausmaß des abweichenden Verhaltens sehr hoch ist, verantwortlich, denn sie sei nicht fähig,
1 Kaiser, Günther: „Kriminalität, Kleines Kriminologisches Wörterbuch“, 3. Aufl. Heidelberg 1993, C.F Müller, S. 238
2 Herold, Horst, „Kriminalität, Forschung und Information“, Band 20, Berlin, Gesellschaftliche Aspekte der Kriminalitätsbekämpfung, 1976, Colloquium Verlag Otto H. Hess, S. 169
6
die Normensysteme schnell und den wirtschaftlichen Entwicklungen entsprechend zu verändern.
Emile Durkheim geht in seiner Theorie sogar soweit zu sagen,, dass durch diesen Zustand der Regellosigkeit entstandene individuelle Unzufriedenheiten eine höhere Suizidgefahr bestehe 3 . Durkheim ist der Auffassung, dass das Verbrechen eine notwendige Erscheinung ist. Es sei eine Grundbedingung des sozialen Lebens und zugleich nützlich für die Gesellschaft. Denn dadurch, dass gegen gesetzliche Regeln verstoßen werde, entstehe bei der Mehrheit der Gesellschaft eine Sensibilität für die bestehenden Normen.
Schließlich seien Verstöße gegen gesetzliche Vorgaben unentbehrlich für eine normale Entwicklung des Rechtes und der Moral 4 .
In jedem Land wird das kriminelle Verhalten durch das Strafgesetzbuch definiert. Viele Straftaten wie z.B. Mord, Diebstahl, Raub, Landesverrat oder Genozid kommen in allen Ländern vor und sind bekannt als Delikte oder als Verletzungen der Rechtsgüter der Allgemeinheit. Kriminelle Handlungen sind nicht auf eine bestimmte Altersgruppe zu beschränken. Sie werden sowohl von Jugendlichen als auch von älteren Menschen begangen. Die meisten kriminellen Verhaltensweisen verletzten grundlegende Werte der Ethik und sind deswegen beinahe universell strafbar.
Kriminalität sei ein besonders negativ bewerteter Bereich sozial abweichenden Verhaltens. Jedoch könne erst dann jemand als kriminell bezeichnet werden, wenn ihm dieses Merkmal durch die Gesetzgeber zugeschrieben worden sei 5 . Allerdings besteht die Frage, wie diese Bewertung zustande kommt, und wer für diese Entscheidung verantwortlich ist. Es ist jedoch schwierig, eine allgemeingültige Sichtweise zu konstruieren. Schließlich ist es manchmal fraglich, wie Gesetze entstehen. Zu hinterfragen ist ob die Judikative eine wirklich demokratische Struktur als Basis hat oder die Anordnungen eines despotischen Machthabers ausführt, dessen Verhaltsweisen den ethischen Grundsätzen widersprechen. Schon in der Benennung von gesellschaftlichen Normen und Werten würden Divergenzen existieren. Denn verschiedene soziale Gruppen könnten in ihren Anschauungen einander widersprechen und sich ausschließen. Somit sei es aufgrund von Meinungsverschiedenheiten
3 Vgl. http://www.net-lexikon.de/Anomie.html, 20.02.2004
4 Durkheim, Emile, „Die Regeln der soziologischen Methode“, 3. Auflage 1970, Hermann Luchterhand Verlag GmbH Neuwied und Berlin, S. 159
5 Vgl. Sonnen, Bernd-Rüdiger, „Kriminalität und Strafgewal“t, Verlag W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart, 1978, 1. Aufl., S. 15
7
problematisch zu einem Konsens zu gelangen und darüber eine Entscheidung zu fällen, welches Verhalten in welcher Situation angemessen sei 6 .
Nach dem strafrechtlichen Verbrechensbegriff werden alle Handlungen als „kriminell“ bezeichnet, die Strafen oder Maßregeln als Konsequenzen haben, die durch ein Gesetz festgelegt werden. 7 .
“Wenn eine Gesellschaft das Gemeinschaftseigentum in ihrer Wertskala hoch einschätzt, so wird sie es mit einer Mauer von Schutzmaßnahmen umgeben und für seine Beeinträchtigung schwere Strafen androhen; erscheint dagegen der Gesellschaft die Wohlfahrt des Einzelnen wichtiger als das Gemeinschaftseigentum, dann wird sie Maßnahmen ergreifen, um die Rechte des Bürgers zu schützen und wird alle Eingriffe in seine Rechte als schwere Rechtsverletzungen behandeln“ 8 .
Solche Schutzmaßnahmen wurden während des Regimes von Milosevic nach der Aufhebung der Autonomie im Jahr 1989 für den serbischen Bevölkerungsteil im Kosovo, der bei 8% liegt, angeordnet. Der Bevölkerungsmehrheit, die zu fast 90% aus Albanern besteht, wurden jedoch Menschenrechtsverletzungen zugefügt, und sie wurde schließlich aus dem Land vertrieben.
Es bestand zwar ein einheitliches Rechtssystem, das theoretisch für alle Bevölkerungsgruppen galt, in der Praxis jedoch wurden die Angehörigen der verschiedenen Volksgruppen unterschiedlich behandelt. So wurde z.B. bei derselben Tat das rechtlich abweichende Verhalten eines Serben anders sanktioniert als das eines Albaners. Die Bemühungen der Albaner, eine Gleichstellung vor dem Gesetz zu erzielen, blieben erfolglos 9 .
Trutz von Trotha beschäftigt sich mit der rechtlichen Ungleichbehandlung und ist der folgenden Auffassung: „Das Strafrecht die Kriminalität erhält, die es „verdient“. Es bekommt sie, weil die Instanzen der strafrechtlichen sozialen Kontrolle Regeln aufstellen, die sie auf bestimmte Menschen anwenden, und mit denen sie diese Menschen zu Außenseitern abstempeln und zu „Kriminellen“ machen“ 10 . Es ist also zu erwarten, dass sich die diskriminierte Gruppe durch eine besonders hohe Kriminalitätsrate hervorheben wird.
6 Stallberg W. Friedrich, „Abweichung und Kriminalität“, Hoffmann und Campe Verlag, Hamburg 1975, S. 21
7 Schwind, Hans-Dieter, „Kriminologie“,13. Aufl., Kriminalistik Verlag, Heidelberg 2003, S. 3
8 Reckless, Walter, „Die Kriminalität in den USA und ihre Behandlung“, Satz und Druck Walter de Gruyter & Co., Berlin 1964, S. 4
9 Vgl. Djordjevic, Miroslav, Mihajlovski, Alexandar, „Delikti kaznenog prava“, Beograd 1978, S. 22 (eigene Übersetzung)
10 Trotha, Trutz von: „Recht und Kriminalität: Auf der Suche nach Bausteinen für e. rechtssoziolog. Theoried. Abweichenden Verhaltens u. d. sozialen Kontrolle“ Tübingen: Mohr, 1982, S. 153
8
Dieses Phänomen ist auch im Kosovo zu erkennen. Denn die Hauptfaktoren, die zu der hohen Kriminalitätsrate führten, waren unter anderem die Diskriminierung der albanischen Bevölkerung seitens serbischer Institutionen und Behörden und andererseits die hohe Arbeitslosigkeit. Bei der Kriminalisierung von Individuen ist auch zu beachten, dass es durch Registrierungen und Einträge in Akten bei jeglichen Kontrollinstanzen zu Stigmatisierung kommen kann 11 .
Als Antwort auf solche diskriminierenden Handlungen folgten Attentate auf serbische Polizisten und ihre Kollaborateure.
„Die strafrechtlichen Folgen sind die repressiven Maßnahmen der Gesellschaft bzw. des Staates, die von den besonderen staatlichen Behörden unternommen werden, und ihr Ziel ist das Schützen der Rechtsgüter der Allgemeinheit und des Individuums“ 12 . Dies ist jedoch nicht für die Zustände im Kosovo zu übernehmen, da stets die staatlichen Behörden die Rechtsgüter der Bevölkerung gefährdeten.
Zum Kriminalitätsbegriff gehört auch die Verhütung und Bekämpfung der Kriminalität, mit der sich Kriminologen und andere wissenschaftliche Forscher beschäftigen. Wenn man jedoch die Kriminalität definieren oder bekämpfen will, muss man die Ursachen und Bedingungen kennen 13 , um richtige Schlussfolgerungen zu treffen und ggf. Präventionsmaßnahmen, z.B. durch Familienpolitik, Schulpolitik oder Sozialpolitik, zu ermöglichen 14 . Jedoch kann man im Kosovo keinen allgemeingültigen Maßstab ansetzen, da die Ursachen der Kriminalität für die unterschiedlichen Nationalitäten sich anders darstellen. Somit wird das Erklären von Verhaltensweisen erschwert.
Haesler erhebt sogar den Anspruch darauf, dass die Erklärung einer Verhaltensweise eines Menschen die Kenntnis von drei Generationen bedürfe. Somit würden Eltern und Großeltern in die Erklärung mit eingebunden werden. Denn die Menschen würden von den vorhergehenden Generationen geprägt werden. Die Erziehung eines Menschen beginne mindestens in der vorhergehenden Generation, da die genetische Veranlagung den Menschen physisch als auch psychisch bestimmen würde 15 .
11 Vgl. Estermann, Josef, „Kriminelle Karrieren von Gefängnisinsassen“, Frankfurt am Main, 1986, S. 19
12 Vgl. Bajgora, Ali, L., „Disa Karakteristika të Kriminalitetit në Kosovë”, Prishtinë, 2001, S. 24 (eigene Übersetzung)
13 Vgl. Latifi, Vesel, „Politika Kriminale“, Prishtina, 2003, S. 15 (eigene Übersetzung)
14 Vgl. Schwind, Hans-Dieter, „Kriminologie“, 3. Aufl., Kriminalistik Verlag, Heidelberg, 1990, S. 12
15 Vgl. Haesler, T. Walter „Möglichkeiten der Kriminalitätsvorbeugung“, Hrsg. Gustav Nass, Verl. Gesellschaft für vorbeugende Verbrechensbekämpfung, Kassel, 7. Folge, 1979, S. 37
9
Somit kann man annehmen, dass geschichtliche Geschehnisse die Ansichten und Verhaltensweisen eines Menschen beeinflussen.
1.1 POLITISCH MOTIVIERTE KRIMINALITÄT
Im letzten Jahrhundert entstanden auf dem Balkan mehrere politisch motivierte Terror-Organisationen. Am 28 Juni 1914 ermordete der serbisch-nationalistische Student Gavrilo Princip, ein Mitglied der serbischen terroristischen Organisation „Neues Bosnien“, den Erzherzog Franz Ferdinand, woraufhin der erste Weltkrieg ausbrach. 16 . Eine der bekanntesten Organisationen, die WMRO - die Innere Mazedonische Revolutionäre Organisation, die mit der Gründung Jugoslawiens im Jahr 1918 nicht zufrieden war, verübte in Marseille im Jahr 1934 ein Attentat auf König Alexander. Im Jahre 1972 versuchte die rechtsextreme kroatische Organisation „Kroatische revolutionäre Bruderschaft“ einen Volksaufstand hervorzurufen. Die „Ustascha-Bewegung“, die nach der Zerschlagung Jugoslawiens mit Hilfe der deutschen Wehrmacht in Kroatien ein mörderisches Regime errichtete, überlebte den Zweiten Weltkrieg als Geheimbund von Emigranten 17 . Gemäß §100 StGB der ehemaligen Jugoslawischen Sozialistischen Föderalen Republik verübt derjenige eine politisch motivierte Straftat, „wer eine Handlung begeht, die darauf abzielt, die Herrschaft des arbeitenden Volkes durch Gewalt oder auf andere verfassungswidrige Art zu stürzen oder gewählten, durch die Verfassung festgesetzten Vertretungskörper des Bundes, der Republiken, der Autonomen Länder oder die Lokalen Vertretungskörper sowie ihre Vollzugsorgane zu beseitigen, oder wer eine Handlung begeht, die darauf abzielt, die wirtschaftliche Grundlage des sozialistischen Aufbaues zu untergraben, oder wer eine Handlung begeht, die darauf abzielt, die Einheit der Nationen Jugoslawiens zu sprengen oder die föderative Staatsordnung durch Gewalt oder auf andere verfassungswidrige Art abzuändern“ 18 .
Die Veränderungen der politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Situation im ehemaligen Jugoslawien und der dortige Zusammenbruch des sozialistisch- kommunistischen Systems seit Milosevics Machtübernahme brachten für die Bevölkerung dieser Regionen
16 Mazower, Mark, „Der Balkan“, Berliner Taschenbuch Verlag, 2002, S. 43
17 Vgl. Mappes-Niediek, Norbert, „Balkan-Mafia“, 1. Auflage, März 2003, Christoph Links Verlag-Links Druck GmbH, Berlin, S. 24
18 Jescheck, Hans- Dietrich, Uni Freiburg; Kielwein, Gerhard, Uni Saabrücken, „Das Jugoslawische Strafgesetz- Buch vom 2 März 1951“, 2. Auflage, Berlin 1961, Walter de Gruyter& Co, S. 50
10
weitgehende Konsequenzen mit sich, die ihre Lebenssituationen stark beeinflussten. Diese gewaltigen Veränderungen gelten als Störung der Stabilität, des Gleichgewichts und der Leistungsfähigkeit einer Gesellschaft, die früher unter der „Titoära“ bestanden hatte. In einem solchen Klima von Gewalt und Diskriminierungen nahm die politisch motivierte Kriminalität in Ex-Jugoslawien eine gewisse Normalität an.
Nach Meinung von Roland Eckert entsteht politisch motivierte Gewalt an „gesellschaftlichen Konfliktlinien“, deren Einschränkung und Regelung institutionell misslungen sei 19 . Die staatlichen Institutionen die nach dem zweiten Welt Krieg im ehemaligen Jugoslawien entwickelt worden waren, wurden innerhalb kurzer Zeit zerstört. Ab 1990 herrschten im ehemaligen Jugoslawien rechtswidrige Zustände.
Durch die Aufhebung der Autonomie des Kosovo und das Fehlen von staatlichen Institutionen und eines klaren Rechtssystems wurde der Kosovo zu einem Nährboden für Kriminalität. Die Albaner, die die Mehrheitsbevölkerung darstellten, litten unter einer systematischen Repression seitens der serbischen Polizei und der lokalen serbischen Milizen.Regelmäßig auftretende Schießereien,Menschenrechtsverletzungen und
Einschüchterungsmaßnahmen waren an der Tagesordnung.
Durch einen ökonomischen Notstand und durch den politischen Druck seit der gewaltsamen Machtübernahme Belgrads mittels der Aufhebung der Autonomie waren viele junge Kosovaren gezwungen, in westeuropäische Länder zu flüchten. Während des Milosevisregimes wurden überwiegend die jungen Leute aus dem Kosovo vertrieben, die allerdings für die Wirtschaft unverzichtbar waren, da sich unter ihnen viele Fachleute und Experten befanden. 20
Der Beschluss der Konferenz der Innenminister und -senatoren des Bundes und der Länder (IMK) gibt eine weitere Definition, die besagt, dass eine Tat erst dann politisch motiviert sei, „wenn die Umstände der Tat oder Einstellung des Täters darauf schließen lassen, dass sie sich gegen eine Person aufgrund ihrer politischen Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Herkunft, sexuellen Orientierung, Behinderung oder ihres äußeren Erscheinungsbildes bzw. ihres gesellschaftlichen Status richten“ 21 .
Nach der Aufhebung der Autonomie am 28. März 1998 war der Kosovo bis zum Einmarsch der NATO-Truppen, der KFOR, im Juni 1999 eine Autonome Provinz Serbiens wie auch die
19 http://www.lpb.bwue.de/aktuell/bis/1_03/politik.htm, 21.2.2004
20 Vgl. http://www.kosova.de/archiv/politik/auswanderung/bg1.htm, 21.2.2004
21 http://www.drehscheibe.org/leitfaden-artikel.html?LeitfadenID=234, 22.4.2004
11
Provinz Woiwodina. Doch die Autonomie des Kosovo war in der Praxis nicht existent, da der albanischen Bevölkerung eine Reihe von Grundrechten vorenthalten wurden.,. Eine Tatsache, die später zum Guerillakrieg der Kosovo-Befreiungsarmee UÇK führte 22 . “Im Gegensatz zu Allgemeinkriminalität werden durch politisch motivierte Straftaten nicht nur regelmäßige Rechtsgüter von höchstem Wert verletzt, sondern auch die demokratischen Grundlagen des Gemeinwesens bedroht“ 23 . Als Milosevic 1987 in den Kosovo reiste, versprach er, die Menschenrechte dort zu beschützen. Dadurch betrachtete er die Außerkraftsetzung der Verfassung des „Völkerbundes“ Jugoslawien als ausreichend legitimiert.
Ziel solcher politischen Kriminalität ist es, “durch Androhung und Anwendung von Gewalt, die Verbreitung von Angst und Schrecken, die Schaffung eines Klimas der tiefen Verunsicherung und Bedrohung die bestehende politische und gesellschaftliche Ordnung zu destabilisieren und damit den Boden für eine grundlegende politisch-gesellschaftliche Umwälzung zu bereiten“ 24 .
1.2 STAATLICHE KRIMINALITÄT
Um Diskriminierung bei bestimmten ethnischen Gruppen zu erreichen, wenden Regierungen politische, wirtschaftliche, demografische, kulturelle und rechtsadministrative Maßnahmen an. Unter diesen Maßnahmen sind Torturen, Tötungen, Deportationen, Repressalien und andere Formen der staatlichen repressiven Gewalt zu verstehen. Das Motiv dieser Repressionen, die oft eine Form von Genozid annehmen, ist die territoriale Säuberung eines von vielen Völkern beanspruchten Gebietes. 25
Diskriminierungen die gegen ethnische Gruppen gerichtet sind, bedeuten eine Ungleichbehandlung auf der Grundlage ethnischer Merkmale und können mehr oder weniger institutionalisiert erfolgen, und wenn dies so geschieht, sind diese diskriminierenden Handlungen nach Normen des Staates legal 26 .
In der Geschichte sind viele Diktaturen bekannt, wie z.B. die Herrschaft von Franco in Spanien, der besonders gegen die Basken Gewalt anwendete. Zu den bekanntesten Diktaturen
22 http://www.asyl.net/Magazin/Docs/2003/M-3/3402kos.pdf, 28.2.2004
23 http://www.mainzer-initiative-fuer-toleranz.de/downloads/pol_mot_krim.pdf, 27.02.2004
24 http://www.uc3m.es/uc3m/gral/ES/ESHU/TerrorismusdefinitionEncarta.doc, 1.03.2004
25 Vgl. Demolli, Haki, «Terrorizmi », Prishtinë, tetorë 2002, Shtypshkronja Leoprint, S. 106 (eigene Übersetzung)
26 Vgl. Robertson- Wensauer, Caroline Y., „Multikulturalität- Interkulturalität?“, Baden- Baden: Nomos Verl.- Ges., 1993,1. Aufl.1993, S. 49
12
wird auch das kommunistische Regime Stalins gezählt, welches ebenfalls Maßnahmen gegen ethnische Minderheiten in der ehemaligen Sowjetunion ergriff. Schließlich kann auch Milosevics Diktatur unter dem Deckmantel der Demokratie im ehemaligen Jugoslawien dazu gerechnet werden.
Während des Milosevicregimes im Kosovo gehörten Mord, Folter, Vergewaltigung, Entführung, Gefangennahme von Zivilisten, Plünderungen und Zerstörungen von Häusern und Dörfern sowie die Vertreibung der Einwohner unter Waffengewalt zum Alltag der Bevölkerung.
Im ehemaligem Jugoslawien war es bekannt, dass in den frühen siebziger Jahren der jugoslawische Geheimdienst UDBA - „Unutrasnje drzavne bezbednosti“(Staatssicherheitsdienst) Personen, die eine kriminelle Vergangenheit hatten, engagierte, um aus politischen Gründen ins Ausland geflohene Emigranten zu töten. So wurden zum Beispiel folgende politische Flüchtlinge von diesem Geheimdienst ermordet: der kroatische Emigrant Bruno Busic, ein ehemaliger politischer Gefangener, im Oktober 1978 in Paris; Nikola Milicevivic im Februar 1980 in Frankfurt, nachdem die deutsche Regierung die Petition der jugoslawischen Regierung auf Auslieferung abgelehnt hatte; die albanischen Emigranten Jusuf und Bardhosh Gervalla und Kadri Zeka aus dem Kosovo im Januar 1983 in Stuttgart sowie der Kroate Stjepan Djurekovic im Juli 1983 in München 27 . Am 23. Juli 1981 verurteilte das Landgericht Saarbrücken die beiden bundesdeutschen Bürger Adam Lapcevic und Friedrich Huber und den Jugoslawen Dragan Barac zu Gefängnisstrafen von jeweils 8, 14 bzw. 13 Jahren wegen versuchten Mordes an dem Emigranten Franjo Goreta im Dezember 1980. Das im Verhandlungsverlauf vorgelegte Beweismaterial zeigte, dass die Angeklagten vom UDBA 100 000 DM erhalten hatten, um Goreta, der selbst ehemaliger UDBA-Agent war, zu töten. Auch der versuchte Mordanschlag im Mai 1984 von Zorica Aleksic und Iso Dautovski an dem albanischen Emigranten Rasim Zenelaj aus dem Kosovo wurde aufgedeckt. Nach diesem Gerichtsverfahren, in dem die Täter zu siebeneinhalb bzw. 13 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt wurden, beantwortete der vorsitzende Richter die Frage, ob solche Tötungshandlungen in Zukunft vermieden werden könnten, mit der folgenden Bemerkung: „Nein, ich fürchte, dass wir einen Geheimdienst, der zum Erreichen seiner Ziele Morde ausführt, nicht abschrecken können“ 28 .
27 Vgl. « Jugoslawien, amnesty international publication », 29. Mai 1985, London, S. 12 Herausgeber für Deutschland: amnesty international, Sektion der BR Deutschland e. V. Bonn.
28 Vgl. « Jugoslawien, amnesty international publication », 29. Mai 1985, London, S. 12f. Herausgeber für Deutschland: amnesty international, Sektion der BR Deutschland e.V. Bonn.
13
Es gibt auch hinreichende Beweise, wie ordinäre Kriminelle während der ethnischen und ideologischen Konflikte in Jugoslawien in die Dienste der Regierung eintraten und dafür auf unterschiedliche Weise, bis hin zur völligen Amnestierung, entlohnt worden sind. So berichtet auch der Leiter des Belgrader Instituts für kriminologische und soziologische Forschungen, Dobrivoje Radovanovic: “In der Zeit des Milosevic-Regimes schlossen sich die Menschen, die ihr Leben in westlichen Gefängnissen verbracht haben, dem Milosevicregime an“ 29 .
Aufgrund verschiedener Fällen ist bekannt, dass unterdrückte Minderheiten versuchen, alle verfügbaren Maßnahmen zu ergreifen, um eine Unterdrückung zu beenden. In den Fällen, in denen jedoch die ethnischen Gruppen nicht stark genug sind, einen Kampf zu führen. So versuchen unterschiedliche Organisationen und Bewegungen sich für eine tatsächliche Umsetzung der erklärten der Verfassungsrechte einzusetzen; dies unter der Verwendung von mehr oder weniger legaler Mittel.
Anfangs werden häufig friedliche Mittel angestrebt, um eine Lösung für die ethnischen Konflikte zu erreichen. Oft werden friedliche Proteste oder Versammlungen organisiert. Wenn diese friedlichen Mittel keine konkreten Ergebnisse erbringen, dann folgen daraus Frustration und Resignation, der unterdrückten Minderheiten. Dadurch wird der Weg geebnet für illegale, gewaltsame Mittel der Konfliktlösung, da die Betroffenen sich durch die Regierung bezüglich ihrer Anforderungen ignoriert fühlen.
1.3 ALLGEMEINE KRIMINALITÄT
Unter der „allgemeinen Kriminalität“ sollen hier Deliktsbereiche wie gehören u.a. Mord, Körperverletzung, schwere Körperverletzung, Raub, Raub unter erschwerenden Umständen, Diebstahl, räuberischer Diebstahl, Wirtschaftskriminalität, Eigentums-und
Vermögenskriminalität, Bandenkriminalität, organisierte Kriminalität, Nötigung, Betrug, Bestechung, Korruption, Geldwäscherei, Urkundenfälschung, Geiselnahme, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, Brandstiftung, gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr verstanden werden. Solche Delikte werden in den Strafgesetzbüchern sanktioniert. Viele Ursachen und Voraussetzungen für die Entstehung solcher Delikte werden diskutiert. Manche Faktoren und Umstände sind besonders förderlich für kriminelle Handlungen. Zu diesen
29 Vgl. Mappes-Niediek, Norbert, „Balkan- Mafia“, 1. Aufl. März 2003, Christoph Links Verlag, Berlin, S. 26f. und S. 32
14
zählen unter anderem auch ethnische Konflikte, die durch langfristige Unterdrückung einer Minderheit oder einer bestimmten ethnischen Gruppe zustande kommen können. Neben den ethnischen Konflikten und den mit ihnen zusammen hängenden kriminellen Taten im ehemaligen Jugoslawien entstanden auch andere Formen der Kriminalität. Mappes-Niediek vertritt die Meinung, dass besonders der ethnische Konflikt für kriminelle Gruppierungen einen Nährboden darstellt, und sagt folgendes: „Das allerschönste, was eszynisch gesagt - für eine kriminelle Gruppe geben kann, ist ein offener Konflikt. Und die allerbeste Variante davon ist der ethnische Konflikt“ 30 . Nach dem Zusammenbruch der staatlichen Ordnung in Albanien im März 1997, als in Albanien bürgerkriegsähnliche Zustände bestanden, versank das Land in Chaos und Anarchie. Banden und Clans breiteten sich aus und schufen eigene Machtbereiche. Man brach sogar in Justizvollzugsanstalten ein und befreite Schwerverbrecher. Kasernen wurden ausgeplündert, um notwendige Waffen zu besorgen und teilweise ins Ausland zu verkaufen. In einer solchen Situation bestehen kaum Hindernisse für die Entstehung von organisierter Kriminalität. Diese Vorteile nutzt auch die Mafia aus und weitet ihre kriminellen Handlungsfelder wie z.B. Prostitution, Drogenhandel, Waffenschmuggel, Geldwäscherei etc, immer stärker aus. Infolgedessen wird die Konsolidierung staatlicher Strukturen beinahe unmöglich. Diese Instabilität liegt im Interesse der Mafia und anderer krimineller Gruppen. Die kriminellen Organisationen im Kosovo sind vorwiegend nicht multiethnisch, aber es gibt auch Ausnahmen wie z.B. im Menschenhandel oder beim Waffenschmuggel, bei denen die Partner häufig serbischer Herkunft sind. Zum Beispiel stellte die serbische Firma Junko in Vranje die Uniformen für die von der serbischen Regierung als illegal bezeichnete UÇK, die Befreiungsarmee des Kosovo, her 31 .
Die Kriminalität breitete sich während des Bürgerkriegs im ehemaligen Jugoslawien zunächst auf dem Balkan aus, dann auch in fast ganz Europa. Länder wie Italien, Griechenland, Deutschland und die Schweiz waren häufig Anlaufstellen für kosovo-albanische Kriminelle.
2. HISTORISCHE HINTERGRÜNDE
Es besteht bis heute Uneinigkeit zwischen den albanischen und den serbischen Historikern über die erste Besiedlung im Kosovo. Eben wegen dieser Uneinigkeit erheben auch heute
30 http://www.dw-world.de/german/0,3367,1473_A_889774_1_A,00.html, 02.04.2004
31 http://www.dw-world.de/german/0,3367,1473_A_889774_1_A,00.html, 02.04.2004
15
noch beide Nationalitäten Anspruch auf den Kosovo. Die Albaner vertreten mit der Kontinuitätstheorie die Meinung, dass sie die Nachkommen der Illyrier sind, die in der Antike auf dem ganzen Territorium des ehemaligen Jugoslawiens gelebt haben. Die Serben verwenden die Invasionstheorie, welche besagt, dass die Niederlage in der Schlacht auf dem Amselfeld im heutigen Kosovo am 28.06.1389, welche von dem serbischen Prinzen Lazar gegen das osmanische Reich geführt wurde, zu der Flucht der Serben aus dem Gebiet führte. So erklären sie ihr Anrecht auf das Gebiet des heutigen Kosovo. Die Serben bezeichnen den Kosovo als ihr „heiliges Land“, und deswegen proklamierte Milosevic, 600 Jahre nach der Schlacht auf dem Amselfeld, am 28.06.1989 in Gazi Mestan, in der Nahe von Prishtina, das Anrecht auf den Kosovo und begründete dies, indem er auf historische Rechte der Serben zurückgriff. Auf dieser Grundlage erklärte Milosevic der albanischen Bevölkerung im Kosovo den Krieg.
Slobodan Milosevic hatte die Vorstellung von einer serbischen Herrschaft auf dem ganzen Gebiet des ehemaligen Jugoslawiens. Als jedoch die Autonomie von Kroatien und Slowenien 1992 weltweit anerkannt wurde, strebte Milosevic nur noch ein Groß-Serbien oder einen Bund serbischer Staaten an 32 . Folglich waren außer Serbien Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Woiwodina, Mazedonien und Montenegro von seinem Vorhaben betroffen.
In seiner Ansprache an das serbische Volk sagte er: „Heute, sechshundert Jahre später, stehen wir wieder in Kämpfen und vor Kämpfen. Sie sind nicht bewaffnet, obwohl auch solche nicht auszuschließen sind. Aber wie immer diese Kämpfe sein mögen, sie können nicht gewonnen werden ohne Entschiedenheit, Mut und Opferbereitschaft” 33 .
Wenn man so seine Anrechte auf Gebiete rechtfertigen will, die vor mehreren Jahrhunderten in ihrem Besitz waren, dann hätte theoretisch Italien Anspruch auf das damalige römische Reich, Griechenland auf damalige byzantinische Territorien und die Türkei auf das osmanische Reich. Die heutige Länderstruktur wäre dadurch komplett aufgebrochen. Jedoch lässt sich selbst durch Milosevics Begründung keine Alleinberechtigung ermitteln, da sowohl der Krieg als auch die Schlacht auf dem Amselfeld nicht allein von den Serben gegen die Türken geführt wurde. Es war ein gemeinsamer Krieg der balkanischen Völker. Serben, Albaner, Bulgaren, Bosnier, Polen und Ungarn waren von diesem Konflikt betroffen. In diesem Krieg wurde nicht nur um den Kosovo gekämpft, wie die Serben behaupten, sondern
32 Vgl. Wolfgang, Libal, „Das Ende Jugoslawiens“, Wien; Zürich; Europaverlag, 1993, S. 166
33 http://www.eaue.de/SO-Europa/so-eur04.htm, 04.04.2004
16
man versuchte sich gemeinsam gegen den türkischen Einfluss und die Ausweitung des Islams auf dem Balkan zu verteidigen.
Diese Schlacht fand in der Nähe der von Prishtina, der Hauptstadt des Kosovo, statt. In dieser Koalition sahen auch mehrere albanische Feudalherren wie z.B. Fürst Gjergj Balshaj II, Theodor Muzakaj II und Gjergj Kastrioti, der Großvater Skanderbegs, die Rettung unter Leitung des serbischen Prinzen Lazar und haben sich ihm angeschlossen 34 . Es wird die Meinung vertreten, dass bei dieser Schlacht die Albaner und Serben als Alliierte gegen die Türken gekämpft haben 35 .
Ein weiterer Streitpunkt zwischen Albanern und Serben besteht in der Zugehörigkeit des Attentäters Milos Obilic (serbisch) bzw. Milosh Kopili (albanisch, benannt nach einem Dorf), der für die Ermordung des Sultans Murad verantwortlich war. Milosh Kopili war ein albanischer Fürst aus dem Gebiet Drenica. Er kämpfte mit zweitausend Soldaten aus Drenica auf dem Amselfeld 1389 gegen die türkische Armee 36 .
Es gab einen stürmischen Angriff der christlichen Alliierten, der die verwirrten Türken vorübergehend in arge Bedrängnis brachte. Doch die Entschlossenheit des Thronfolgers Bayazit I rettete noch einen verlustreichen türkischen Sieg. Der greise Fürst Lazar geriet mit seinem Gefolge in Gefangenschaft 37 , und Murads Sohn und Nachfolger Bayazit I ließ den Attentäter aus Rache für den Tod an seinem Vater hinrichten. 38 .
Das christliche Heer unterlag in der Schlacht, obwohl es einen bitteren Widerstand gegen die Türken leistete. Das serbische Reich des Mittelalters war zerschlagen. Den Türken stand der Weg nach Norden und Westen offen 39 . Die Türken herrschten auf dem Balkan bis zum ersten Weltkrieg.
Weiterhin kann auch widerlegt werden, dass die Serben die einzigen gewesen sind, die das Christentum gegen die Türken verteidigt haben.
Der albanischer Kämpfer Georg Kastriot Skanderbeg, ein Fürstensohn, wurde mit seinen beiden Brüdern an den Hof des Sultans geschickt. Dort wurde er zwangsweise islamisiert und erhielt die ritterliche Erziehung eines künftigen Janitscharenführers. Dank seiner Reputation
34 Vgl. Gashi, Ramadan; Steiner, Ingrid, „Albanien“, Promedia, 1994, Wien, S. 54
35 Vgl.http://www.uniweimar.de/architektur/e+gel1/projekte/kosovo/Seminare/Holzrichter/Holzrichter.htm, 05.04.2004
36 Vgl. Dobra, Islam, „Lufta e drenices 1941-1945 dhe n d sh deri 1947“, Prishtinë, 1997, S. 17 (eigene Übersetzung)
37 Vgl. Hösch, Edgar, „Geschichte der Balkanländer“, W. Kohlhammer Verlag, Stuttgart, 1968, S. 73
38 Vgl. Libal, Wolfgang, „Kosovo: gordischer Knoten des Balkan“, Europaverlag, Wien- Zürich, 1993, S. 28
39 Kohl, Christine Von /Libal, Wolfgang, „Kosovo: gordischer Knoten des Balkan“, Europaverlag, Wien - Zürich, 1992, S. 16
17
bei den Kämpfen der türkischen Armee, erhielt er von Sultan Murad II den Rufnamen Iskinder (Alexander), den Titel eines Beg. Als Iskinder-Beg (Skanderbeg) im Jahre 1443 vom Sultan gegen die ungarische Armee zum Kampf geschickt wurde, kehrte er mit anderen albanischen Kämpfern der türkischen Armee nach Albanien zurück um gegen die türkische Herrschaft zu kämpfen. Inzwischen hatten die osmanischen Heere ganz Südosteuropa überflutet. Bis zu seinem Todestag dem 17 Januar 1468 widerstand Skanderbeg in seiner kleinen Bergfestung Krujë in den Jahren 1450, 1466 und 1467 den Belagerungsstürmen zweier Sultane 40 .
Sein Beiname Kastrioti kommt aus dem albanischen Dorf Kastrat der Region Has des heutigen Albaniens. 41 „Durch Skanderbegs 25 Jahre währenden Abwehrkampf gegen die Türken ist das Volk der Albaner in Europa erst richtig bekannt geworden; er galt als der Türkenkämpfer und fand ein literarisches Nachleben in der Dichtung fast aller europäischen Völker“ 42 .
Die Kämpfe des Skanderbegs brachten ihm ein hohes Ansehen sowohl bei den albanischen Feudalherren als auch bei den christlichen Staaten in Europa. Es wurde bewundert, wie so eine kleine Armee fähig war, einer Supermacht den Weg nach Westen zu sperren 43 . Nach dem Tode Skanderbegs besetzten wieder Türken albanische Territorien. Dann begannen massive Tötungen, Verfolgungen; Gebiete wurden durch Brandstiftung verwüstet, Kirchen zerstört und historische Dokumente vernichtet. Mitte des 17. Jahrhunderts begann eine wirkliche Islamisierung der Albaner, die teils gezwungen, teils freiwillig stattfand 44 . Die Türken schafften es aber trotzdem nicht, alle Albaner zu islamisieren, besonders diejenigen nicht, die im Gebirge lebten. Viele Albaner waren damals geflüchtet, vor allem nach Italien. Einige Nachkömmlinge leben noch heute im Süden Italiens, sprechen Altalbanisch und nennen sich Arbëresh. Zur Zeit Skanderbegs schloss Albanien fast alle albanischen Gebiete ein. Die ungefähr 500 Jahre andauernde türkische Herrschaft hinterließ bei den Albanern zwar tiefe orientalische Spuren, die heute noch deutlich feststellbar sind,
40 Vgl. Ließ, Otto, R, „Südosteuropa“, Wollzeilen Verlag, 1968 by Buchhandlung und Zeitungsbüro Morawa& Co, Wien, S. 13f.
41 Vgl. Frashëri, Kristo, Georges Kastriote-Scanderbeg, „Heros National des Albanais, Entreprise Deditions de L´ etat: “Naim Frasheri““, Tirana, 1962, S. 13 (eigene Übersetzung)
42 Bartl, Peter, „Albanien Vom Mittelalter bis zur Gegenwart“, Verlag Friedrich Pustet Regensburg, Südosteuropa-Gesellschaft München, 1995, S. 43
43 Vgl. Academie Bulgare des Sciences, Georges Kastriote Scanderbeg, Serie „Balkans“ No. 2, Sofia 1970, S. 21 (eigene Übersetzung)
44 Vgl. http://www.histinst.rwth-aachen.de/default.asp?documentId=111, 26.02.2004
18
konnte aber die albanische Identität nicht im wesentlich beeinträchtigen, denn die Albaner bewahrten hartnäckig ihre nationalen Besonderheiten 45 .
2.1 HERKUNFT DER ALBANER
Nach den meisten bisherigen historischen Erkenntnissen werden die Albaner als die Nachkommen der Illyrer bezeichnet 46 , die bereits vor den Slawen seit mehr als 2000 Jahren 47 große Teile der Balkanhalbinsel bevölkerten 48 . Sie verwendeten eine indogermanische Sprache 49 , heutzutage benutzen die Albaner lateinische Buchstaben 50 . Die alten Illyrier lebten in verschiedenen Stämmen getrennt. Einige von ihnen waren Albaner (von denen später die Namen Albaner und Albanien hergeleitet wurden), Dardanier (alb. Dardanët), die die Ureinwohner des Kosovo waren (alb. Kosova). Der Name Dardan stammt vermutlich von dem Illyrischen Wort „dardhë“, was auf Deutsch Birne heißt. Kosovo hieß damals Dardanien, weil es im Kosovo viele Birnenbäume gab 51 . Die Dardanier galten als die kriegerischsten unter den illyrischen Stämmen. Ihr Staat befand sich auf dem Territorium des heutigen Kosovo 52 und einem Teil des heutigen Mazedonien. Skopje galt als Zentrum der Dardanier 53 und Ulpiana (heute Prishtina) war die zweitgrößte Stadt 54 . Die albanische Historiographie vertritt die These, dass die Albaner die direkten Nachfahren der alten Illyrier sind, die den südwestlichen Teil der Balkan-Halbinsel seit der Antike bewohnten 55 . Nach dieser Auffassung sind die Albaner von der Antike bis heute ununterbrochen auf diesem Gebiet anwesend gewesen, sie sind also die autochthonen Bewohner dieses Raumes. Diese Ansichten werden von einem Großteil der internationalen Wissenschaftler vertreten, obwohl die serbische Geschichtswissenschaft diese Ansichten
45 http://www.kosova.de/archiv/geschichte/kosova.html, 08.03.2004
46 Vgl. Kaser, Karl, „Freundschaft und Feindschaft auf dem Balkan“, Wieser Verlag, Klagenfurt/ Celovec, 2001, S. 237
47 Vgl. SoZ-Sozialistische Zeitung Nr.08 vom 15.04.1999, S. 17, „Green Left Weekly“ (Sydney), Nr. 353, 17.3.1999
48 Vgl. Weithmaann, Michael, „Der Ruhelose Balkan“, November 1993, München, DTV, S. 176
49 Vgl. Gashi, Dardan/ Steiner, Ingrid; „Albanien, Archaisch Orientalisch Europäisch“, Wien, 1994 Promedia Druck, S. 40
50 Vgl. Kohl, Christine Von; Libal, Wolfgang, „Kosovo: gordischer Knoten des Balkan“, Wien; Zürich: Europaverlag, 1992, S. 11
51 Vgl. http://www.kosova.de/archiv/geschichte/kosova.html, 08.03.2004
52 Vgl. Gashi, D/ Steiner; I, „Albanien, Archaisch Orientalisch Europäisch“, Wien, 1994, S. 43, Promedia Druck.
53 Vgl. Libal, Wolfgang, „Mazedonien zwischen den Fronten“, Europaverlag Wien, Zürich: 1993, S. 13
54 Vgl. Schramm, Gottfried, „Anfänge des albanischen Christentums“, 1994, Rombach GmbH Druck- und Verlagshaus, Freiburg im Breisgau, S. 248
55 Hasaj, Idriz, „Shqiptarët kanë qenë në Ballkan kur nga Kaukazi erdhi një popull tjeter“ In Koha Ditore vom 09.11.2002, S. 11 (eigene Übersetzung)
19
bestreitet, Was den Verdacht nahe legen könnte, dass es sich hierbei um eine Strategie handelt den Albanern auf der einen Seite ihre politische Ansprüche und auf der anderen Seite das Territorium abzusprechen 56 .
Weder Römer noch Slawen konnten später der ethnisch-kulturellen Einheit einen Bruch zufügen. Ihre Verwaltung besaß außerhalb der Städte und Bischofssitze keine Autorität. Einige Autoren behaupten sogar, dass auch die städtischen Zentren eine illyrisch-albanischen Kultur aufwiesen. In allem, selbst in der Volkstracht und in der Keramik, bestand eine gewisse Übereinstimmung zwischen Illyrern und Albanern 57 .
Die römische Kolonialisierung begann im dritten Jahrhundert v. Chr. und brachte allmählich das gesamte Balkangebiet unter ihre Herrschaft. Die Lage auf dem Balkan, wo im 4. und 5. Jahrhundert Thracier, Illyrier, Römer und Griechen lebten, veränderte sich durch die Völkerwanderung. Im 6. Jahrhundert kamen slawische Bauermassen, die sich niederließen. Die slawischen Stämme kamen aus verschiedenen Gebieten Mittelrusslands 58 .Im 8. Jh. war ihre Einwanderung abgeschlossen; sie übernahmen die griechisch-römische Kultur und den christlichen Glauben.
2.2 HERKUNFT DER SERBEN
Die Serben werden als die Nachkommen des südslawischen Volkes angesehen, das im frühen Mittelalter aus dem Osten auf die Balkanhalbinsel 59 in den unwegsamen Gebieten der damaligen Zeta und der Raska (Raszien) 60 in etwa um die heutige Stadt Novi Pazar vordrang 61 .
“Im14 Jh. erreichte das feudale Serbien unter dem Zaren Stefan Dusan (1331-1335) seine politische, wirtschaftliche und kulturelle Blüte und wurde zum bedeutendsten Balkanstaat. Der Zar dehnte sein Reich bis Albanien und den Epiros aus und wollte die Kaiserkrone von
56 http://www.bebi.ch/webseiten/seminare/Krieg%20im%20Kosvo.pdf, 20.04.2004
57 Vgl. Bartl, Peter; „Albanien, vom Mittelalter bis zur Gegenwart“, Regensburg, 1995, Verlag Friedrich Pustet, S. 21
58 Vgl. Bonac, Wladimir, „Jugoslawien, 1968 und 1976“, Fackelträger-Verlag Schmidt- Künster GmbH, Hannover, S. 12
59 Vgl. Kind, Christian, „Krieg auf dem Balkan, Geschichte, Hintergründe, Motive“, Verlag Neue Zürcher Zeitung, Zürich 1994, S. 19
60 Vgl. Ludat, Herbert; „Jugoslawien, Zwischen West und Ost“, Wilhelm Schmitz Verlag Giesen 1963, S. 15
61 Vgl. Kohl, Christine Von, Libal, Wolfgang, „Kosovo gordischer Knoten des Balkan“, Europaverlag, Wien, Zürich, 1992, S. 19
Arbeit zitieren:
LL.M., Can. Dr.Iur. Islam Qerimi, 2004, Eine Analyse der Kriminalitätsentwicklung im Kosovo zwischen 1989 und 2000/2002 unter Berücksichtigung der geschichtlichen und politischen Fakten , München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Formatvorlage (Microsoft Word) für eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Ha...
Für MS Word 2003 - Update 2010
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 25 Seiten
Formatvorlage (OpenOffice) für eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Hausar...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 35 Seiten
Formatvorlage / Vorlage zur Erstellung einer Diplomarbeit, Bachelorarb...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 15 Seiten
Formatvorlage / Vorlage für eine Diplomarbeit / Hausarbeit
Für MS Word 2007 - dotx
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 25 Seiten
Anleitung zum Erstellen schriftlicher Arbeiten: Der Aufbau einer wisse...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 20 Seiten
Erstellen einer schriftlichen Hausarbeit
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Hausarbeit, 14 Seiten
Grundtechniken wissenschaftlichen Arbeitens
Bibliografieren - Reden - Schr...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Skript, 46 Seiten
Ratgeber zur Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten. Diplomarbeiten - ...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 39 Seiten
Ilir Qerimi folgt nun Eine Analyse der Kriminalitätsentwicklung im Kosovo zwischen 1989 und 2000/2002 unter Berücksichtigung der geschichtlichen und politischen Fakten
Ferdinand Strausser hat den Text Eine Analyse der Kriminalitätsentwicklung im Kosovo zwischen 1989 und 2000/2002 unter Berücksichtigung der geschichtlichen und politischen Fakten kommentiert
Islam Qerimi gefällt Eine Analyse der Kriminalitätsentwicklung im Kosovo zwischen 1989 und 2000/2002 unter Berücksichtigung der geschichtlichen und politischen Fakten
Durchblick 7/8. Geschichte, Politik, Erdkunde. Hauptschule. Niedersach...
Schülerband Geschichte / Polit...
Durchblick 1. 7./8. Schuljahr. Geschichte/Politik. Für Realschulen in ...
Geschichtlich-soziale Weltkund...
Der lange Weg zum Frieden. Mit...
Wolfgang Petritsch, Robert Pichler, Martin Prochazka
Mythen, Daten, Fakten. Mit dem...
Wolfgang Petritsch, Karl Kaser, Robert Pichler
Optimierung von Austrocknungsprozessen hochwassergeschädigter Bauteile...
Frank Otto, Marc Klatecki, Martin Schäfers
Ferdinand Strausser
Hallo ihr alle!
Ich habe dieses Buch vor einer kurzen Zeit gelesen und ich kann es nur Empfehlen.
Eines der interessantesten Buecher die ich bisher gelesen habe.
Mfg. Pro. Dr. Ferdinand Strausser
am Thursday, February 24, 2011-