Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung. 3
2 Begriffsbestimmung 4
3 Ursachen. 6
4 Formen der Kinderarbeit 7
Inakzeptable Kinderarbeit in armen Ländern. 7
Akzeptable Kinderarbeit in Deutschland. 9
Inakzeptable Kinderarbeit in Deutschland 9
Akzeptable Kinderarbeit in armen Ländern 10
5 Ausblick 11
6 Resümee 13
7 Literaturverzeichnis 15
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1 Einleitung
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit dem Thema „Kinderarbeit- Abschaffen besser als Anschaffen?“.
Mit der Wahl dieses provokativen Titels wollen wir den Konflikt aufzeigen, der sich ergibt, wenn man sich mit dem Thema Kinderarbeit auseinandersetzt. Kinderarbeit kann ein Problem darstellen, jedoch ist nicht zugleich die Abschaffung eine Lösung dafür.
Um den Zugang zu Thema zu erleichtern haben wir für zunächst beschrieben, was Kinderarbeit bedeutet und hierzu drei gängige Begriffe geklärt: Kinderarbeit, die zum Erziehungsprozess dazu gehört; Kinderarbeit, die zur Existenzsicherung der Familie notwendig ist und die ausbeuterische Kinderarbeit (Kapitel 2). Kapitel 3 beschäftigt sich mit den Ursachen für Kinderarbeit, wozu hauptsächlich die Armut gehört.
Daran anschließend kommen wir zu den unterschiedlichen Formen der Kinderarbeit (Kapitel 4). Hierfür haben wir unsere eigene Einteilung vorgenommen: akzeptable und inakzeptable Formen werden vorgestellt. Inakzeptable Arten in der dritten Welt sind diejenigen, welche meist als die „Kinderarbeit“ verstanden wird. Wir aber möchten auch Formen in Deutschland vorstellen, die akzeptabel aber auch inakzeptabel sind. Des Weiteren ist es uns wichtig die akzeptablen Formen in den Entwicklungsländern aufzuzeigen.
Damit möchten wir verständlich machen, warum wir denken, dass es diese positiven Formen gibt und sie nicht abgeschafft werden sollen, dürfen und können (Kapitel 5). Zudem möchten wir einen kleinen Ausblick geben, was zu tun ist, um die Existenzen der Kinder, die in diesem Sektor arbeiten, zu verbessern und zu sichern.
Abschließend folgt ein Resümee der Arbeit im letzten Kapitel (Kapitel 6).
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2 Begriffsbestimmung
Die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen versteht unter Kinderarbeit Tätigkeiten, „die Gefahren mit sich bringen, die Erziehung des Kindes behindern oder die Gesundheit des Kindes oder seine körperliche, geistige, seelische sittliche oder soziale Entwicklung schädigen können“ (Deutsches Kinderhilfswerk e.V., 1992, S. 11).
Diese Forderung macht deutlich, dass nicht jede Form der Beschäftigung von Kindern grundsätzlich abzulehnen ist.
Nach Pollmann (1999, S. 11ff) ist es eine verantwortungsbewusste Erziehung und ein sinnvoller Lernprozess, wenn die Kinder nach und nach in die Lebens- und Arbeitswelt der Erwachsenen eingeführt werden. Durch ihre Mitarbeit erwerben die Kinder Fähigkeiten und Fertigkeiten, die für ihr weiters Leben wichtig sind. So können Mädchen beispielsweise die Arbeiten im Haushalt kennen lernen und gelangen zu nützlichem Wissen. Solange die Arbeiten den Kindern genügend Zeit für Spiel und Schule lassen (vgl. Bischöfliches Hilfswerk Misereor e.V., 1999, S. 14) ist diese Form nicht der anstößigen Art von Kinderarbeit zuzuordnen. Ein weiterer Typus der Kinderarbeit ist diejenige, die armen Familien keine Wahl lässt. Um die Existenz zu sichern ist es dringend erforderlich, dass auch die Kinder beschwerliche und zeitaufwendige Tätigkeiten, zum Beispiel in der Landwirtschaft, im Haushalt oder im familiären Handwerk verrichten. Diese Arbeit ist zwar kein Idealzustand, weil sie den Kindern die Kindheit raubt und keine oder wenig Schulbildung zulässt. Jedoch kann man den Familien keine Ausbeutung unterstellen, weil sie eben nur dadurch überleben können. An den Pranger zustellen wäre höchstens die Gesellschaft, die es zulässt, dass Menschen in eine solche Zwangslage geraten und keine anderen Verhältnisse möglich sind (vgl. ebd.).
Eine dritte Kategorie der Kinderarbeit bildet zugleich die schlimmste Form: die ausbeuterische Kinderarbeit. Hierunter versteht man arbeitende Kinder, die als die billigsten Arbeitskräfte in Bergwerken, Steinbrüchen, Fabriken und ähnlichem missbraucht werden. Unter unmenschlichen Bedingungen werden sie wie Sklaven
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von Unternehmern, des Profits wegen, angestellt. Häufig sind die Arbeitszeiten extrem lang, die Bedingungen gefährlich und schlecht und dafür erhalten die Kinder bestenfalls Minimallöhne.
Die Internationale Arbeitsorganisation ILO definiert in der Konvention 182 gegen die schlimmsten Formen der Kinderarbeit Ausbeutung folgendermaßen (terre des hommes Deutschland e.V., 2005, S. 4): - „Arbeit von Kindern unter 13 Jahren.“
- „Arbeit von Kindern zwischen zwölf und 14 Jahren, die länger als 14 Stunden dauert.“
- „Arbeit von Kindern unter 18 Jahren, die gefährlich ist. […]“ Die schlimmsten Formen der Kinderarbeit sind gemäß den Dokumenten der ILO (vgl. ebd.)
1) Alle Formen der Sklaverei, wie Kinderverkauf, -handel, Schuldknechtschaft, Leibeigenschaft und Zwangsarbeit ebenso wie die Zwangsrekrutierung von Kindern.
2) Das Heranziehen von Kindern, zur Prostitution oder zur Herstellung von Pornographie.
3) Unerlaubte Tätigkeiten, besonders zur Gewinnung von Drogen, die von Kindern verrichtet werden.
4) Alle Arbeiten, die schädlich für die Gesundheit, Sicherheit oder Sittlichkeit der Kinder sind.
Diese Form der Kinderarbeit wird als menschenverachtend und Kindersklaverei verurteilt und ist „durch nichts zu rechtfertigen“ (Bischöfliches Hilfswerk Misereor e.V., 1999, S. 15).
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Arbeit zitieren:
Benjamin Dorner, Ina Niedrich, 2007, Kinderarbeit, München, GRIN Verlag GmbH
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