Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung 1
2 Gesinnungsethik 2
2.1 Grundlage: Die Gesinnung. 2
2.2 Erläuterung der Gesinnungsethik. 2
2.3 Kritik an der Gesinnungsethik. 3
3 Verantwortungsethik. 6
3.1 Der Begriff Verantwortung. 6
3.2 Erläuterung einer Verantwortungsethik. 6
3.3 Kritik an der Verantwortungsethik. 7
4 Gesinnungs- vs. Verantwortungsethik: Tatsächlich unvereinbar? 9
Literatur 12
1 Einleitung
Verantwortungsethik und Gesinnungsethik - in der Literatur werden diese beiden Begriffe zumeist als miteinander unvereinbar gegenübergestellt. Zumeist ausgehend von dem von Max Weber im Jahr 1919 gehaltenen Vortrag 'Politik als Beruf' werden die beiden Ethiken oft unhinterfragt als grundlegend verschiedene Ansätze angesehen.In der vorliegenden Studienarbeit werden die beiden Begriffe zunächst beschrieben, um darauf aufbauend deren Unvereinbarkeit miteinander genauer zu überprüfen.
In Kapitel 2 wird zunächst auf die Gesinnungsethik eingegangen. Sie basiert auf dem von Kant entwickelten kategorischen Imperativ, nachdem jegliches moralisches Handeln auf eine Maxime, also dem handelnden Menschen innewohnende Gesinnung zurückgehen muss. Der moralisch handelnde Mensch müsse es als seine Pflicht ansehen, zuallererst nach dieser Maxime zu entscheiden und an diesem von Kant vorausgesetzten „guten Willen“ alle seine Entscheidungen zu messen. Die zugrunde liegende Haltung, die Intention, ist somit viel wichtiger als das aus der Handlung resultierende Ergebnis. Der von der Maxime vorgegebene Handlungsrahmen kann nicht verlassen werden, ohne die moralischen Grundsätze zu verletzen und dadurch letztenendes das gesamte System zu korrumpieren.
Die Verantwortungsethik, die in Kapitel 3 genauer diskutiert wird, geht dagegen davon aus, dass der Handelnde das Ergebnis seines Handelns als primäres Kriterium zur moralischen Bewertung ansieht. Der Weg oder das Motiv, mit dem dieses Ergebnis erzielt wird, ist dabei zunächst von geringerer Bedeutung. Natürlich sieht auch die Verantwortungsethik einen Werte-und Normenrahmen vor, innerhalb dessen die Handlungen stattfinden; sie ist keinesfalls frei von moralischen Grundsätzen. Allerdings können diese Grenzen der Handlungsfreiheit in der Ver-antwortungsethik überschritten oder (vorübergehend) ausgedehnt werden. Allein an diesen kurzen Beschreibungen wird bereits deutlich, dass der Widerspruch zwischen Gesinnungs- und Verantwortungsethik zunächst logisch scheint. Überspitzt formuliert ist für den Gesinnungsethiker „der Weg das Ziel“, während die Handlung für den Verantwortungsethiker eher „Mittel zum Zweck“ ist.
Dieser oft als gegeben angesehene Gegensatz ist kontrovers diskutiert worden. Es schließt sich deshalb in Kapitel 4 eine Diskussion über die tatsächlichen Differenzen an, in der versucht wird, den scheinbar unüberwindbare Gegensatz aufzulösen.
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2 Gesinnungsethik
In diesem Kapitel wird zunächst der Begriff 'Gesinnung' erläutert. Die Gesinnung ist die handlungsleitende Instanz des Gesinnungsethikers, also die Basis seiner Entscheidungsfindung, und scheint deshalb an dieser Stelle einer gesonderten Betrachtung zu bedürfen. Darauf aufbauend wird in Kapitel 2.2 auf den Begriff der Gesinnungsethik eingegangen. Diese Ethik baut auf einer Intention auf, die ausschließlich durch die individuelle Gesinnung bestimmt ist. Da sich besonders zur Gesinnungsethik vielfältige Kritikpunkte in der Literatur finden, schließt sich am Ende des zweiten Kapitels noch ein Abschnitt über die an der Gesinnungsethik geäußerte Kritik an.
2.1 Grundlage: Die Gesinnung
Unter Gesinnung versteht man das individuelle Wissen und Wollen einer Person, die nach den Maßstäben ihres Gewissens, also der ihr eigenen Vorstellung von Gut und Schlecht handelt. Die Gesinnung ist damit ein individuelles Phänomen; im Gegensatz dazu steht etwa die Moral, die zum kulturellen Erbe jedes Menschen gehört. Gesinnung wird dagegen nicht ererbt, sondern entwickelt sich im Laufe des Lebens; die Bewertungsinstanz, an der sich die auf Basis der Gesinnung getroffenen Entscheidungen messen, ist das ebenfalls individuell im Laufe des Lebens entwickelte Gewissen [Schöpf 1997: 103f.].
Die Handlungen und Urteile einer Person werden durch Wissen, Willen und Gefühle geleitet, das heißt durch ausschließlich innere Motivation, die Handlungen und Urteilen einen Sinn und eine Bedeutung verleihen. Die Handlungsmotivation bezieht zwar auch Umgebungs- und Körperwahrnehmungen mit ein, die das individuelle Wissen, Werte, Normen und Gefühle beeinflussen und prägen. Allerdings werden die daraus folgenden Handlungen immer von der Gesinnung als „sittlicher Grundhaltung“ [Die Zeit 2005: Band 6, 438] abhängig gemacht.
2.2 Erläuterung der Gesinnungsethik
Wie im Kapitel zuvor erläutert, determiniert die „Gesinnung als (...) innere Disposition“ [Schöpf 1997: 103] in Entscheidungssituationen die weitere Handlung und damit nur indirekt das Ergebnis, das deshalb nicht als primäres Kriterium bei der Entscheidungsfindung dient. Vielmehr rückt die Gesinnungsethik die „intentio“ [Reiner 2007: 539], also die Absicht in den Vordergrund. Allerdings ist auch die strikte Entscheidung nach gesinnungsethischen Maßstäben niemals komplett autonom aus dem Gewissen des Entscheidenden heraus getroffen: Wie in Kapitel 2.1 beschrieben werden auch Werte und Normen mit einbezogen, die ein Produkt äußerlicher Einflüsse sind.
Nach Hegel wird bei jeder Entscheidung, sei diese bewusst oder unbewusst, zwischen den be-
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sonderen Wünschen und Bedürfnissen des Einzelnen (Vorsatz), und den Ansprüchen der Allgemeinheit (allgemeine Absicht), die in den Normen und Werten verinnerlicht sind [Hegel 1972: §115-§140], verglichen. In Hegels Formulierung einer 'Absicht' steckt erneut das für die Gesinnungsethik prägende Element einer Bestimmung des jeweiligen Willens [Kirchner 1907], das die möglichen Folgen einer Handlung im Extremfall zunächst außer Acht lässt. Grundlage der Entscheidung ist, dass das Gewissen als oberste Entscheidungsinstanz in jeder Situation unbedingt das Gute bejaht und das Schlechte verneint, und zwar ungeachtet der Folgen in der gesellschaftlichen Wirklichkeit [Schöpf 1997: 104]. Der Gesinnungsethiker 'kann also nicht anders', als die Maximen seines Gewissens immer zu befolgen, auch wenn die Folgen eines einmaligen Grenzübertritts die moralischen 'Kosten' eigenlich aufwiegen würden. Als Beispiele für Gesinnungsethik in der Geschichte nennt Reiner [Reiner 2007: 539f.]:
• Platon erklärt den Versuch der guten Handlung als gut
• Aristoteles: Beim Geben kommt es nicht auf die Größe der Gabe an, sondern auf die Art der zugrunde liegenden Haltung
• Augustinus: Es kommt nicht darauf an, was der Mensch tut, sondern in welcher Gesinnung er es tut. Entscheidend ist allein die Absicht ('intentio').
• Abaelard knüpft an Augustinus an: Die intentio und nicht der 'effectus' macht macht eine Handlung gut
• Die stoische Ethik basiert auf der Maxime dass man sich von der Pflicht zur Zielerreichung völlig frei machen müsse, um tugendhaft zu leben.
• Und vor allem wird Kant als Vertreter einer Gesinnungsethik genannt [vgl. z.B. Köhl 1990: 2]
Nach Kant kann eine Handlung anhand dreier Dimensionen auf ihren moralischen Wert hin beurteilt werden [Köhl 1990: 2]:
• Die Absicht des Handelnden, sein Wille
• Maximen als individuelle Handlungsgrundsätze
• Die Beweggründe des Handelnden, also seine Motive
Diese drei Punkte sind für Kant unter der 'Gesinnung' zusammengefasst.
2.3 Kritik an der Gesinnungsethik
Die Fixierung auf die Innerlichkeit einer moralischen Entscheidungsfindung allein anhand der Gesinnung kritisiert Hegel: das Gute zu erkennen sei jedem Individuum nur zu dem Teil mög-
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lich, den es weiß, will und fühlt. Ergo basiere die Entscheidung über eine Handlung nicht auf dem wirklich 'Guten', sondern auf der individuellen Auffassung von Gut [Hegel 1972: §115-§140]. Er spricht daher der Gesllschaft das Recht zu, die Gesinnung Einzelner durch Sitte und Übereinkunft korrigieren zu dürfen. Andererseits müsse die Gesellschaft auch das Individuum schützen, so dass die Gesinnung vom geltenden Recht berücksichtigt werden müsse [Schöpf 1997:104].
Auch Scheler kritisiert, dass moralisches Handeln zwar „aus der Gesinnung herausfließt und von ihr innerlich regiert wird“, es aber immer auch „auf die Verwirklichung eines bestimmten Wertes gerichtet“ sein muss. Eine „falsche Gesinnung“ sei es deshalb, wenn ausschließlich sie als „der einizige Träger der sittlichen Werte“ betrachtet werde. Scheler kritisiert somit Kants Auffassung einer „fast bis zur Absurdität gesteigerten“ [Scheler 1913, zitiert aus Reiner 2005: 539] Pflichtethik, die er bei Kant erkennt („Eine Handlung ist nur dann gut, wenn sie aus Pflicht geschehen ist“ [Köhl 1990: 5]).
Das unbedingte Handeln nach einem moralischen Gesetz impliziert, dass der freie Wille einem gebietenden Anspruch unterliegt, der den eigenen Trieben und Wünschen entgegengesetzt sein kann [Forscher 1997: 229]. Scheler geht in seiner Kritik noch weiter: Pflicht könne keine Grundlage für eine Ethik sein, da sie eine Nötigung und einen Zwang darstellt, der individuelles Wollen unterdrückt und damit sogar eher (moralische) Blindheit statt Einsicht fördere [Schleißheimer 2003: 113]; Reiner spricht in diesem Zusammenhang von Gehorsam [Reiner 2005: 540]. Auch bei Max Weber findet sich Kritik an einer reinen Gesinnungsethik, die sich vor allem auf das Christentum bezieht:
„(...) Wenn die Folgen einer aus reiner Gesinnung fließenden Handlung üble sind, so gilt ihm
(Anm. d. Verf.: dem Gesinnungsethiker) nicht der Handelnde, sondern die Welt dafür
verantwortlich, die Dummheit der Menschen oder - der Wille Gottes, der sie so schuf“ [Weber 1987: 58]
Die Taten des Gesinnungsethikers können deshalb allenfalls „exemplarischen Wert“ [Weber 1987: 53] haben, zum Beispiel als Vorbild für andere. Er merkt außerdem an, dass der Gesinnungsethiker in der Realität nur so lange nach der eigenen Gesinnung handelt, wie ihm diese auch zupass kommt; die „ethische Irrationalität der Welt“ [Weber 1987: 59] würde ihn seine hehren Maximen irgendwann vergessen lassen.
Für das Verhalten entlang einer moralischen Maxime wie bei Kant oder religiösen Gesetzen im Sinne einer reinen Gesinnungsethik sind viele Konflikte vorstellbar. So hätte gesinnungsethisch gesehen jede Person die Pflicht, immer die Wahrheit zu sagen, auch wenn dadurch Dritte in Gefahr gebracht würden. In streng religiösen Gesellschaften kann das Leben nach den religiösen Geboten gelegentlich fundamentalistische Anzeichen zeigen. Eine Gesinnung, die einem
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das Handeln quasi von oben herab auferlegt, so dass jegliches Verhalten bereits determiniert ist, trägt fatalistische Züge und kann zur Rechtfertigung von Verbrechen missbraucht werden (Beispiele sind etwa die christlichen Kreuzzüge mit der Motivation der „Befreiung des heiligen Landes“, oder Terroroperationen die durch einen propagierten „Heiligen Krieg“ gerechtfertigt werden).
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3 Verantwortungsethik
In diesem Kapitel geht es um den Begriff der Verantwortungsethik. Der Aufbau gleicht dem des zweiten Kapitels: Zunächst wird der Begriff Verantwortung erläutert, die in drei Stufen eingeteilt werden kann. Darauf aufbauend wird auf die Verantwortungsethik eingegangen, die auf den ersten Blick einen elementaren Gegensatz zur Gesinnungethik aus Kapitel 2 bildet, da sie nicht die Handlung an sich, sondern deren Effekt moralisch beurteilt.. Den Abschluss bildet eine Kritik an der Verantwortungsethik, die verscheidene Kritikansätze aufgreift und einander gegenüberstellt.
3.1 Der Begriff Verantwortung
Verantwortung aus ethischer Perspektive ist ein mehrstufiger Begriff [Höffe 1997: 314f]: 1. Primärverantwortung wird direkt von einer Person getragen. Sie unterteilt sich weiter in eine spezifische Aufgabenverantwortung (z.B. für Rollen, Funktionen, Ämter) und eine Handlungsverantwortung, das heißt die Zuständigkeit für die Folgen und Nebenfolgen des eigenen Tuns und Lassens.
2. Sekundärverantwortung ist die Rechenschaftverantwortung, zu der man gezogen werden kann: Sie enthält eine Verdächtigung oder Anschuldigung, dass Zuständigkeiten verletzt worden sind.
3. Tertiärverantwortung besteht im „Gradestehen“, also der Haftung für die Verletzung von Zuständigkeit. Das kann etwa Schadenersatz oder Strafe sein. Die Zuschreibung der Haftung muss in „enger kausaler Verbindung mit der Tat“ stehen und darf sich nicht im „Unvorhersehbaren“ verlieren [Jonas 1984: 172].
Rechenschafts-, Handlungs- und Aufgabenverantwortung stehen in einer dreistelligen Beziehung: Personen sind für Aufgaben zuständig, die sie vor einer Instanz entlang bestimmter Kriterien verantworten müssen. Diese Instanz kann ein weltliches Gericht oder die Mitmenschen, aber auch das eigene Gewissen oder Gott sein [Höffe 1997: 315].
3.2 Erläuterung einer Verantwortungsethik
Nach moralischen Maßstäben bedeutet die Übernahme von Verantwortung, wenn man sich für seine Mitmenschen, die Welt und sich selbst verantwortlich einsetzt. Damit steht die Verantwortung im Gegensatz zu dem natürlichen Selbstinteresse des Menschen [Höffe 1997: 315f.]. Eine Verantwortungsethik meint nach Weber, der den Begriff in seinem Aufsatz 'Politik als Beruf' geprägt hat, ein Einstehen für die Mittel sowie für das Ergebnis der eigenen Handlungen [Mieg
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2007: 575], „dass man für die (voraussehbaren) Folgen seines Handelns aufzukommen hat“ [Weber 1987: 58]. An dieser Stelle wichtig ist besonders das von Weber auch bemerkte 'voraussehbare' Handeln, an dem sich auch ein wichtiger Kritikpunkt der Verantwortungsethik festmacht ('Anwendungsproblem', s. Kapitel 3.3).
Die Verantwortungsethik rechnet also mit explizit mit den Verfehlungen des Menschen, in Webers Worten mit den „durchschnittlichen Defekten der Menschen“ [Weber 1987: 58]; man könne nicht Güte oder Vollkommenheit voraussetzen, und man könne ebenso wenig die Folgen des Handelns auf andere abwälzen (z.B. Gott), um sich selbst von der Verantwortung zu befreien. Dies ist auch der Kern von Webers Argumentation: Der Gesinnungsethiker fühle sich nicht ver-antwortlich für die Folgen seiner Handlungen, solange er nur seine Grundsätze verfolgen würde; dagegen sei der Verantwortungsethiker „nicht in der Lage, die Folgen eigenen Tuns, soweit er sie voraussehen konnte, auf andere abzuwälzen“ [Weber 1987: 58]. Er fühlt sich für die Folgen seiner Handlungen verantwortlich.
Die Verantwortungsethik taucht schon früh in der Geschichte auf: Als 'Tyrannenmord' wird die vorsätzliche Tötung eines Herrschers bezeichnet, der sein Volk illegitim unterdrückt. Die Frage ist, ob es moralisch vertretbar ist, den Herrscher zu töten, wenn die Folgen dieser (für sich allein unethischen) Tat für das gesamte Volk gut wären [Die Zeit 2005: Band 15, 167]. Gleiches manifestiert sich im Widerstandsrecht des Grundgesetzes (Artikel 20) [Die Zeit 2005: Band 16, 249f.], das einer gewaltsame Absetzung einer illegitimen Herrschaft zur Wiederherstellung einer Rechtsordnung zumindest nicht widerspricht und das damit eine verantwortungsethische Position in der Frage des Tyrannenmord-Problems vertritt.
3.3 Kritik an der Verantwortungsethik
Auch an der Verantwortungsethik gibt es einige Kritikpunkte [Mieg 2007: 575]: 1. Zum eine stellt sich ein Bewertungsproblem: Ohne Normen und Werte lässt sich kaum moralisch Handeln, deshalb braucht es als Grundlage der Handlungen sehr wohl eine Art von 'Gesinnung'. Der von Weber postulierte Gegensatz von Gesinnungs- und Verant-wortungsethik ist somit nicht aufrecht zu erhalten, es handelt sich vielmehr um Ergänzungen.
2. Zum anderen stellen sich massive Anwendungsprobleme: Kann es zum Beispiel kollektive Verantwortung geben? Wie sollen die Handlungsfolgen richtig abgeschätzt werden, wenn die Folgen jeder Handlung ins Unendliche gehen können [Waas 1995: 40f.]? Mit zunehmender Technisierung tauchen wichtige weitergehende Fragen auf: Wer trägt beispielsweise die Verantwortung für institutionalisierte oder automatisierte Handlungen,
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etwa von Maschinen oder Computern [Kreß 1997: 104]?
Vor allem der zweite Punkt stellt sich vermehrt seit der Diskussion um Technikfolgen und Umweltverschmutzung: Handlungsfolgen haben teilweise weitreichende Konsequenzen, die vom Handelnden gar nicht abgeschätzt werden können, es kann deshalb auch kein Moralurteil gefällt werden [Lin 2003: 57f.].
Jonas betont, dass „schon das unmittelbar Gelungene und erst recht sein Weiterwirken im unabsehbaren Fluss der Dinge wirklich das dann noch Erwünschte sein wird, das kann bei allem, was das Handeln sich selbst zutraut, immer nur eine Hoffnung sein“ [Jonas 1984: 391]. Auch wenn diese Folgen nicht abschätzbar sind, plädiert Jonas für eine aktive Verantwortung ('Zukunftsethik'), die er in Gestalt einer zum Handeln auffordernden Furcht (der Begriff der Furcht ist in Jonas' Zukunftsethik ausdrücklich positiv zu vestehen) vor den Folgen des eigenen Nichthandelns sieht [Jonas 1984: 392f.].
Waas berichtet, dass auch Weber den eigenen Text von 'Politik als Beruf' bei erneuter Durchsicht als argumentativ ungenügend beurteilt habe [Waas 1995: 35]. Die wenigen, dürren Sätze von Weber als Grundlage für eine der kantischen Gesinnungsethik gegenüberzustellenden Ver-antwortungsethik zu begreifen fällt daher schwer, auch wenn viele Autoren diesen Kontrast voraussetzen.
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4 Gesinnungs- vs. Verantwortungsethik: Tatsächlich unvereinbar?
Es wurde bereits betont, dass die Verantwortungsethik zumeist als Gegensatz zur Gesinnungsethik gesehen und beschrieben wird, Ausgangspunkt ist Webers Unterscheidung in 'Politik als Beruf': „At first sight it would appear that Weber is pressing for a strict separation between both elements“ [Verstraeten 1995: 180]. Kant und Weber gelten dann meist als die argumentativen Gegenspieler der beiden Ansätze, deren Gegensatz oft als gegeben vorausgesetzt wird [Hirsch 1995: 147].
Ausgangspunkt dieser Argumentation ist meist der bekannte Absatz aus 'Politik als Beruf', in dem Weber von einem „abgrundtiefen Gegensatz“ und „zwei voneinander grundverschiedenen, unaustragbar gegensätzlichen Maximen“ [Weber 1987: 57f.] spricht. Das mag auf den ersten Blick korrekt erscheinen, liegt der Fokus beider Ansätze doch auf unterschiedlichen Entscheidungskriterien. Während ein Gesinnungsethiker ausschließlich anhand einer Maxime handelt und den Fokus auf die Einhaltung des von der Gesinnung gesetzten Rahmens legt, beachtet der Verantwortungsethiker nur die erwartbaren Folgen seiner Handlungen, rückt also das Ergebnis in den Vordergrund.
Allerdings relativiert Weber seine Aussage im gleichen Absatz wieder: „Nicht daß Gesinnungsethik mit Verantwortungslosigkeit oder Verantwortungsethik mit Gesinnungslosigkeit zu tun hätte. Davon ist natürlich keine Rede.“ [Weber 1987: 57].
Das bedeutet im Umkehrschluss, dass nach Weber auch einer Verantwortungsethik eine Gesinnung zugrundeliegen muss, nach der zwar nicht primär die Handlung, aber doch das Ergebnis beurteilt werden muss. Und können diese beiden zugrundeliegenden Maximen, das heißt die der Gesinnungs- und die der Verantwortungsethik, wirklich so unterschiedlich sein, dass es für eine völlige Unvereinbarkeit reicht? Oder handelt es sich, wie es doch durchaus logisch erscheint, um ein- und dieselbe Maxime, die nur zwei verschieden „Anwendungsbereiche“ hat [Lin 2003: 22]? Gleiches lässt sich in dem bereits in Kapitel 3.3 angesprochenen Bewertungsproblem der Verantwortungsethik erkennen: „Wie lassen sich - ohne Rücksicht auf gesinnungsethische Normen und Werte - die Mittel und Folgen von Handlungen qualifizieren?“ [Mieg 2007: 575].
Die beiden „Anwendungsbereiche“, wie sie Weber gemeint zu haben scheint, sollen im folgenden kurz skizziert werden.
Für die Seite der Gesinnungsethik geht er davon aus, dass diese eine Vollkommenheit des Menschen voraussetzt [Lin 2003: 22]. Seine Kritik bezieht sich also nicht auf die Gesinnungsethik, sondern auf deren Undurchführbarkeit in der realen Welt [Lin 2003: 23], als Beispiel führt er das evangelische Gebot an: „(...) gib her was du hast - alles schlechthin“; der reine Gesin-
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nungsethiker müsse „(...) ein Heiliger sein, zumindest dem Wollen nach, muss leben wie Jesus Christus, die Apostel, der heilige Franz und seinesgleichen, dann ist die Ethik sinnvoll und Ausdruck einer Würde.“ [Weber 1987: 56]. Nach Webers Auffassung ist es also kaum möglich, eine Gesinnungsethik im Alltag auch zu leben.
Als Gegensatz zu einer reinen Gesinnungsethik führt er die Politik an. Dort sei die Forderung nach einer Gesinnungsethik eine „sozial sinnlose Zumutung, solange es nicht für alle durchgesetzt wird“ [Weber 2003: 56], und Weber ist Realist genug um zu wissen, dass diese soziale Gleichheit nicht stattfindet. Er hält es für unausweichlich, dass sich die Politik manchmal „sittlich bedenklicher oder zumindest gefährlicher Mittel“ [Lin 2003: 23] bedienen müsse, um Gutes zu erreichen. Aber erst die Verantwortung für dieses Handeln mache aus uns einen „reifen“ oder „echten“ Menschen:
„(...) wenn da plötzlich die Gesinnungspolitiker massenhaft in das Kraut schießen mit der
Parole: 'Die Welt ist dumm und gemein, nicht ich; die Verantwortung für die Folgen trifft nicht
mich, sondern die andern, in deren Dienst ich arbeite, und deren Dummheit oder Gemeinheit
ich ausrotten werde', so sage ich offen (…) Das interessiert mich menschlich nicht sehr und
erschüttert mich ganz und gar nicht. Während es unermeßlich erschütternd ist, wenn ein
reifer Mensch - einerlei ob alt oder jung an Jahren -, der diese Verantwortung für die Folgen
real und mit voller Seele empfindet und verantwortungsethisch handelt, an irgendeinem
Punkte sagt: 'ich kann nicht anders, hier stehe ich'. Das ist etwas, was menschlich echt ist
und ergreift. Denn diese Lage muß freilich für jeden von uns, der nicht innerlich tot ist,
irgendwann eintreten können. Insofern sind Gesinnungsethik und Verantwortungsethik nicht
absolute Gegensätze, sondern Ergänzungen, die zusammen erst den echten Menschen
ausmachen, den, der den ´Beruf zur Politik ´ haben kann . Weber 1987: 65f.
Weber vermischt in seinem Aufsatz also Wissenschaft und Politik bzw. die reale Welt, und bewegt sich keinesfalls auf einem abstrakten wissenschaftlichen Argumentationsstrang [Verstraeten 1995: 182], sondern er fordert von den Politikern Verantwortung, Augenmaß, Hingabe und Urteilskraft. Dabei ist die Verantwortungsethik nicht nur auf die Handlungen fixiert, sondern muss sich ebenfalls an übergeordneten Maßstäben, oder Maximen, orientieren [Verstraeten 1995: 183]. Die Motivation, die Inspiration für die Übernahme von Verantwortung ist im besten Falle deren Wirkung auf das eigene Gewissen, verantwortungsvolles Handeln heißt nach den eigenen Wertmaßstäben, der Gesinnung zu handeln [Jonas 1984: 174]. Das könnte zum Beispiel die Inspiration oder das übergeordente Handlungsziel 'Weltfrieden/Pazifismus' sein - eine Maxime, der auch ein Gesinnungsethiker wie etwa Ghandi unbedingt zugestimmt hätte. Genau diese erwähnte Urteilskraft fordert auch Kant als der prominenteste Vertreter einer Gesinnungsethik ein: „Konstitutiv für die Sittlichkeit ist danach die bestimmende Urteilskraft, die das Besondere als Fall des Allgemeinen erkennt“ [Hirsch 1995: 153] Und weiter: „Die reflektierende Urteilskraft kommt aber insofern auch zum Zuge, als die Überprüfung der Maxime auf ihre Eignung, zum Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung zu dienen, vom vorgegebenen Ein-
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zelfall ausgehen muss“ [Hirsch 1995: 153f.].
Kant sieht also eine Überprüfung des Einzelfalles vor, um von diesem dann Kraft des eigenen Urteilsvermögens auf die übergeordnete Maxime schließen und nach dieser handeln zu können - womit sich der Kreis zur Weberschen Forderung nach dem Urteilsvermögen des Politikers und der Verantwortungsethik schließt.
Handlung und Verantwortung können sich, und da sind sich Weber und Kant einig, niemals ausschließen:
„Die Situation, in der eine moralisch relevante Entscheidung zu treffen ist, schließt die
Voraussicht auf die Alternative, u.d.h. (sic!) den Blick auf mögliche Folgen ein; und da
moralisch relevantes Tun immer ein Handeln von Menschen mit Menschen ist, ist die
Verantwortung, die ich mit meiner Entscheidung übernehmen muß, ob ich will oder nicht, der
Entscheidung immanent“ [Hirsch 1995: 154f.]
Es kann also nicht von einem ausdrücklichen Gegensatz, wie er in Webers Arbeit oft hineininterpretiert wird, gesprochen werden. Vielmehr handelt es sich um eine „wechselseitige Ergänzung“ [Hirsch 1995: 168].
Ohne Maxime kann der Verantwortungsethiker nicht handeln - und ohne eine Portion Realismus wird der Gesinnungsethiker schnell an seine Grenzen stoßen.
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Literatur
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Verstraeten, Johan (1995): The tension between 'Gesinnungsethik' and 'Verantwortungsethik'. A critical interpretation of the position of Max Weber in 'Politik als Beruf'. In: Ethical Perspectives, Jg. 2, H. 4, S. 180-187.
Waas, Lothar (1995): Max Weber und die Folgen. Die Krise der Moderne und der moralisch-politische Dualismus des 20. Jahrhunderts. Frankfurt am Main: Campus-Verl.
Weber, Max (1987): Politik als Beruf. 8. Aufl., unveränd. Nachdr. der 7. Aufl. Berlin: Duncker & Humblot. Zeitverlag Gerd Bucerius Gmbh & Co. KG; Bibliographisches Institut Mannheim (Hg.) (2005): Die Zeit. Das Lexikon in 20 Bänden. Hamburg: Zeitverl. Bucerius.
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Nikolai Worms, 2009, Gesinnungsethik und Verantwortungsethik, München, GRIN Verlag GmbH
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