0. EINLEITUNG 1
1. DEFINITION UND THEORIE DER FAMILIE 1
1.1. EHE UND FAMILIE UND IHRE SOZIALE STRUKTUR 2
1.2. VERBREITUNG, BEDEUTUNG UND INSTITUTIONALISIERUNG DER FAMILIE 4
1.3. REGELN DER PARTNERWAHL UND FAMILIENGRÜNDUNG 6
1.4. FAMILIE, VERWANDTSCHAFT UND GESELLSCHAFT 8
2. PROBLEMFELDER UND PROBLEMBEDINGUNGEN FAMILIALER SOZIALISATION
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2.1. GRUNDLEISTUNGEN DER FAMILIE IM SOZIALISATIONSPROZEß IHRER KINDER 10
2.2. DIE GESELLSCHAFTLICHE ISOLIERUNG DER FAMILIE 13
2.3. ROLLENPROBLEME DER MUTTER 14
2.4. SCHICHTUNGSPROBLEME FAMILIALER SOZIALISATION 16
2.4.1. FAMILIENEFFEKTE SOZIALER UNGLEICHHEIT 16
2.4.2. PROBLEME VON UNTERSCHICHTENKINDERN 17
3. FAZIT 19
4. LITERATURVERZEICHNIS 2 2
0. Einleitung
Die Familie gilt als Inbegriff des Privaten, als ein sozialer Raum, in dem es sich auf sehr persönliche Weise leben läßt. Allerdings bleibt auch beim Gegenstand der Familie die Gesellschaft nicht draußen. Nur deshalb ist es schließlich auch möglich, Familiensoziologie zu betreiben, die versucht, „ die Macht des Gesellschaftlichen aufzuspüren“ (Neidhardt 1975a, S. 7). Es gilt nun zu zeigen, daß die gesellschaftlichen Zusammenhänge und Abhängigkeiten in den Raum der Familie hineinreichen. Zwar ist die Familie heute relativ privat, aber selbst diese Tatsache ist gesellschaftlich bedingt. So ist der einzelne in der Familie nicht frei von sozialen Normen und geregeltem Rollenspiel.
Erstens nehmen die Mitglieder der Familie soziale Positionen ein, die gesellschaftlich definiert sind und in einem bestimmten geregelten Zusammenhang stehen. Die Struktur, d.h. die Rechte und Pflichten der einzelnen Positionen, und wie sie gegeneinander abgegrenzt und aufeinander bezogen sind, stellen das System der Familie aus strukturanalytischer Sicht dar. Zweitens interessieren die Ursachen und Bedingungen verschiedener Familienstrukturen (Faktorenanalyse). Soziologisch bedeutsam sind die Einwirkungen der sozialen Umwelt. So verändert der gesellschaftliche Wandel auch die Stellung, Struktur und Leistung der Familie. Drittens stellt sich die Frage nach der Leistung der Familie für die Gesellschaft, also ihrer eigenen sozialen Wirkungen (Funktionsanalyse).
In der Bundesrepublik Deutschland wurde die Familiensoziologie relativ früh etabliert, dennoch sind Umfang und Qualität der empirischen Sozialforschung noch nicht hinreichend ausgebildet. Auch die Familie selbst hat sich durch Industrialisierungs- und Demokatisierungsvorgänge und durch Kriegs- und Nachkriegswandlungen stark verändert. Die umfassendsten deutschen Familienuntersuchungen der 50er Jahre beschäftigen sich eben mit diesen Zuständen und Anpassungsvorgängen, die mittlerweile abgeschlossen sind. Heutige Tendenzen und Entwicklungen sind nur vereinzelt untersucht worden, so daß noch viel empirische Arbeit bzgl. innerfamilialer Beziehungen, Familienstörungen, Familienpolitik etc. zu tun ist.
„ Um empirische Ergebnisse nun aber sowohl sinnvoll ermitteln als auch systematisch interpretieren zu können, bedarf es eines theoretischen Bezugsrahmens, der mehr als bisher die Familie als Teil des gesamtgesellschaftlichen Systems begreift“ (vgl. Neidhardt 1975a, S. 7-9). In meinem Referat werde ich mich nun zunächst der Definition und Theorie der Familie zuwenden und im zweiten Kapitel auf die Problemfelder und Problembedingungen familialer Sozialisation eingehen.
1. Definition und Theorie der Familie
„Es gibt keinen Prototyp von Familie und keine natürliche Urform. Die Familienformen korrespondieren jeweils eng mit den historischen, gesellschaftlichen, sozialstrukturellen und subkulturellen Rahmenbedingungen in denen sie auftreten. Pluralität und Wandel familialer Lebensformen sind daher ebenso selbstverständlich wie gesellschaftliche Differenziertheit und Dynamik“ (Schneider 1994, S.14).
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Die Familie, eine der weitverbreitetsten Erscheinungen gesellschaftlichen Lebens, ist in ihrer Größe und Zusammensetzung, in ihrer Eheordnung, Herrschaftsstruktur, Stabilität und Leistung sowie in ihrer gesellschaftlichen Stellung und Bedeutung wandelbar und durch Wirtschaft, Technik, Religion etc. bedingt (vgl. Neidhardt 1975a, S.9). Die verschiedenen Definitionen von Familie reichen vom katholischen Familienleitbild, das auf der Überzeugung von gottgestifteter Ehe und Familie basiert, über den bürgerlichen Familienbegriff, der auf dem Ideal einer legalen lebenslangen Ehe mit gemeinsamen Kindern basiert bis hin zum allgemeinen Gegenwartsverständnis von Familie in der BRD: Es vereinigt das Zusammenspiel von Ehe, Haushalt, Elternschaft und Verwandtschaft. Der statistische Familienbegriff besagt, daß Familie stets Haushaltsgemeinschaft ist, Ehe hinreichende Bedingung für Familie ist und nicht verheiratete Alleinerziehende, die mit ihren Kindern eine Haushaltsgemeinschaft bilden auch als Familie gelten. Allgemein läßt sich sagen, zur Familie gehört, wer subjektiv dazugerechnet wird (vgl. Schneider 1994, S. 14-19).
1.1. Ehe und Familie und ihre soziale Struktur
Die Gesellschaft beruht auf der Paarung der Geschlechter und deren dauerhafter Gemeinschaft, mit dem Vorsatz, die geborenen Kinder als die eigenen zu legitimieren. In diesem Fall spricht man von einer Ehe, die in den meisten Gesellschaften als eine Institution behandelt, als wertvoll anerkannt und geschützt, aber auch geregelt und oft erzwungen wird. „Hauptzielsetzung der Familienpolitik in der Bundesrepublik ist, die Familie als autonome Institution zu schützen, zu fördern und zu unterstützen, damit sie ihre Aufgaben in eigener Verantwortung bestmöglich erfüllen kann“ (Schneider 1994, S.59).
Ihre Besonderheit ist der öffentliche, rituelle und kultische Vorgang der Eheschließung. Aus der Ehe wird eine Familie, wenn die Ehepartner biologisch abstammende oder adoptierte Kinder als eigene anerkennen und bei sich aufnehmen. Die Kernfamilie besteht aus den Eltern, die mit ihren eigenen Kindern zusammenleben. Vollständig ist sie, wenn beide Elternteile vertreten sind. Fehlt aufgrund von nichtehelicher Geburt, Trennung oder Verwitwung einer der beiden, handelt es sich um eine unvollständige Kernfamilie.
Die Kernfamilie als Zentralbegriff ist im folgenden auch gemeint, wenn nur von Familie die Rede ist. Sie unterscheidet sich von anderen Gruppen durch die besondere Art ihrer Mitglieder. Die sozialen Positionen heißen: Vater, Mutter, Sohn und Tochter. Sie weichen im Hinblick auf ihr Geschlecht und ihre Generation voneinander ab. Diese Differenzierungen sind immer vorhanden und für die Familie konstitutiv. Sie ist geprägt durch typische Begegnungen von Geschlechtern und Generationen. Diese beiden primären Elemente sind biologisch begründet. Das Geschlecht der Ehepartner, die Gebärfreudigkeit der Frau und die hilflosen Kinder sind natürliche Vorgegebenheiten. Sozialkulturelle Einwirkungen, wie die moralische Regulierung der Geschlechterbeziehung, die Bedeutung der Mutterschaft oder die Elternabhängigkeit der Kinder, verdrängt nicht die biologischen Tatsachen der Familie. Man spricht von einer biologisch- sozialen Doppelnatur der Familie.
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Ein weiteres Merkmal ist das Zusammenleben, gekennzeichnet durch ständige Begegnungen aller Mitglieder, welche relativ viele Interessen- und Daseinsbereiche menschlichen Lebens umfassen. Viele Themen werden in der Familie gestellt und besprochen, so daß sie eine totale Gruppe darstellt. Der Haushalt ist das räumliche Zentrum, in der sich die Kernfamilie vereinigt. Sind die Kinder erwachsen, verlassen sie die Abstammungsfamilie, um eine eigene Zeugungsfamilie zu gründen. Von einer Großfamilie spricht man, wenn nicht nur die Mitglieder der Kernfamilie in einem Haushalt leben. Es handelt sich hierbei um eine Verwandtschaftsfamilie oder um eine Kommune. Die Kernfamilie ist dagegen mit der Haushaltsgruppe identisch.
In der Familiensoziologie kam es immer wieder durch unklar definierte Familienbegriffe zu falsch beobachteten Veränderungen der Familie, wo eigentlich nur das Verwandtschaftssystem betroffen war.
Die Familie erscheint aufgrund ihrer biologischen Grundierung und der Totalität der sozialen Beziehungen als Intimgruppe. Die Alltäglichkeit ihres Zusammenseins bringt es mit sich, daß ständig in der Öffentlichkeit tabuierte Zonen berührt werden. Zwar sind Ausmaß und Art der Intimitäten innerhalb der Familie sehr verschieden, aber sie ist überall voller Vertraulichkeiten, was die sozialen Beziehungen als einmalig, besonders und gefühlvoll erscheinen läßt. Die Familie ist also eine soziale Kleinstgruppe der besonderen Art, die durch Generation und Geschlecht ihrer Mitglieder typisch bestimmt ist. Im folgenden sollen nun die allgemeinen Grundmuster der sozialen Beziehungen innerhalb der Kernfamilie betrachtet werden. Die Inhaber der sozialen Grundpositionen (Vater, Mutter, Sohn und Tochter) sind durch zahlreiche Beziehungen gekennzeichnet, denen drei Eigenschaften zugrundeliegen:
1. Sie sind umfassend und schließen verschiedene Aspekte des Lebens ein.
2. Sie sind gefühlvoll und affektiv und durchdringen den individuellen Intimbereich
3. Sie sind für die Angehörigen einzigartig und werden mit keinem außerhalb der Kernfamilie derart geteilt.
Die Kernfamilie setzt sich von ihrer sozialen Umwelt ab und bildet eine soziale Einheit. Diese Absonderungstendenz ist unterschiedlich stark ausgeprägt, wobei ein Mindestmaß sozialer Abgrenzung Voraussetzung für die Besonderheit der Familie ist. Diese Merkmale sind in ihrer Ausprägung abhängig von wechselnden Umweltbedingungen. Die soziale Struktur der Kernfamilie ist nur dann bestimmbar, wenn man bedenkt, daß die sozialen Positionen nach Geschlechts- und Generationsmerkmalen differenziert sind. Die mindestens sechs Elementarbeziehungen wirken sich besonders in den beiden grundlegenden Differenzierungssystemen, der Arbeits- und Autoritätsteilung aus. Das System der innerfamilialen Arbeitsteilung ist geprägt von der primären Aufgabe der Kinderpflege- und aufzucht, für die Eltern verantwortlich sind. Aber auch die Kinder erbringen Leistungen für die Eltern, indem ihnen mit zunehmenden Alter mehr Haushaltsaufgaben zugewiesen werden. Durch ihre einfache Anwesenheit und ihr kindliches Verhalten vermitteln sie den Eltern zudem wichtige Erlebnisse und Erfahrungen.
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Zwischen den Eltern existiert eine geschlechtsbedingte Rollendifferenzierung: Der Mann und Vater ist für die außerhäuslichen, sozialen, wirtschaftlichen und politischen Aufgaben zuständig, während die Frau, bedingt durch ihre Schwangerschaft und ihre natürlichen Funktionen bei der Kinderpflege- und aufzucht ins Haus verwiesen wird. Ihre Arbeitsbereiche sind der Gartenbau, die Regelung des Konsums, die Kindererziehung und der Ausgleich innerfamilialer Spannungen. Das Ausmaß dieser Rollendifferenzierung ist unterschiedlich groß und heute sehr im Fluß.
Generations- und geschlechtsbestimmte Rollendifferenzierungen beeinflussen stark die Autoritätsstruktur, wobei die Kinder untergeordnet und extrem abhängig von ihren Eltern sind. Zwischen Mann und Frau ist es ein komplexes Phänomen. Die meisten Gesellschaften sind durch ein Patriarchat geprägt, da bei der weitverbreiteten Arbeitsteilung der Mann für die Sicherung des Lebensunterhalts zuständig ist, und die Frau so von ihm abhängt. Ihre Herrschaftschance wächst mit der Übernahme wirtschaftlicher Versorgung und sozialem Status. Aber auch militärische, politische und ideologische Gegebenheiten wirken sich auf die Machtverteilung zwischen den Geschlechtern. Sie begünstigen meistens den Status des Mannes und Vaters. Ein eindeutiges Matriarchat ist keine verbreitete Erscheinung. Dennoch ist die Frau zwar formell unfrei, aber materiell selbständig, da ihr ein Teilbereich des Familienlebens untersteht. Die Reichweite des männlichen Einflusses ist also begrenzt. Es liegt eine Kompetenz- und Herrschaftsspaltung zwischen den Geschlechtern vor (vgl. Neidhardt 1975a, S. 9-14).
1.2. Verbreitung, Bedeutung und Institutionalisierung der Familie
Die Kernfamilie ist in ihrer Grundstruktur fast universell. Diese universale menschliche Sozialgruppe existiert entweder als gesonderte und stark funktionale Gruppe oder als zentrale Einheit, von der her komplexere Familienformen aufgebaut sind.
„Die vollständige Kernfamilie hat in der Bundesrepublik ihren Jahrzehnte währenden Status als die weitaus verbreitetste Lebensform verloren. Zwischen 1972 und 1990 verringerte sich die Zahl vollständiger Kernfamilien von 9,6 auf 8,8 Millionen“ (Schneider 1994, S.114). Gleichzeitig wächst die Bedeutung alternativer Lebensformen, wie z.B. Alleinleben, nichteheliche Lebensgemeinschaft etc. (vgl. Schneider 1994, S. 114-140). In kollektivistischen Gemeinschaften übernehmen die öffentlichen Einrichtungen die zentralen Familienleistungen (Kibbuzim in Israel). In diesen landwirtschaftlichen Kollektiven gibt es kein Privateigentum und die Kinder werden gemeinschaftlich in Kinderhäusern aufgezogen. Die Funktionen der Kernfamilie sind sehr beschränkt und dennoch von sozialer Bedeutung. In einigen mutterrechtlichen Gesellschaften laufen die Verwandtschaftsbeziehungen nur über die Herkunftsfamilie der Mutter. Der Ehegatte hat nur einen symbolischen Wert und ist nicht für das Kind verantwortlich. Die Kindererziehung und Versorgung ist ausschließlich Aufgabe der Mutter und ihrer Verwandten.
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Quote paper:
Laura Dahm, 1997, Die Familie in Deutschland nach Neidhardt, Munich, GRIN Publishing GmbH
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