Gliederung
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Gliederung II
1. Einleitung 1
2. Ablauf des Teilprojekts „impairment of financial assets“ 2
3. Bilanzierung von Kreditrisiken nach IAS 39 3
3.1 Darstellung und Kritikpunkte der Bilanzierung im Rahmen der
Kategorie „loans and receivables“ 5
3.2 Darstellung und Kritikpunkte der Bilanzierung im Rahmen von
„available-for-sale“ und „at fair value through profit and loss“ 9
4. Wesentliche Diskussionspunkte um alternative Wertminderungs-
modelle 11
4.1 Abbildung von Kreditverlusten über das „expected cashflow“
Modell 11
4.2 Abbildung von Kreditverlusten über das „fair value“
Modell 16
4.3 Abbildung von Kreditverlusten über das „dynamic
provisioning “ Modell 17
4.4 Vergleich der einzelnen Wertminderungsmodelle 19
5. Diskussionsbezüge zur bankaufsichtsrechtlichen Behandlung. 21
6. Schlussbemerkung 23
Literaturverzeichnis 24
II
1. Einleitung
Die Kreditrisikovorsorge nach den internationalen Rechnungslegungsstandards (IAS 39) steht seit vielen Jahren in der Kritik. Zum einen wird neben der Intransparenz der Auslösetatbestände von Wertminderungstests auch das zeitliche
Auseinanderfallen der Vereinnahmung von Risikoprämie und Risikoaufwand bemängelt. 1 Zum anderen führt das in der Kategorie „loans and receivables“ angewendete „incurred loss“ Prinzip zu einer relativ späten Berücksichtigung von Kreditrisiken. Darüber hinaus wird im Zuge der seit 2007 stattfindenden Finanzkrise die prozyklische Wirkung der Rechnungslegungsnormen auf die Konjunktur kritisiert, die zwar im Wesentlichen auf die „fair value“ Bewertung von Finanzmarktinstrumenten abzielt, aber auch auf teilweise immense Verluste durch Wertminderungstests zutrifft. 2 Den Standardsetzern, zu denen auch das IASB gehört, wird im Abschlussbericht der G20 Arbeitsgruppe im März 2009 daher empfohlen, den bilanziellen Ansatz von Kreditverlustvorsorgen zu stärken und die Prozyklizität durch einschlägige Standards abzumildern. 3
Seit dem Jahr 2004 beschäftigt sich das IASB mit einer umfassenden Restrukturierung des Standards IAS 39 für Finanzinstrumente und fokussiert sich seit Juni 2009, neben anderen Teilprojekten, im speziellen auf Wertminderung von Finanzinstrumenten („impairment of financial assets“). Während dieser Zeit wurden durch zahlreiche Diskussionsrunden auf die Mängel des derzeitigen Standards aufmerksam gemacht und neue Konzepte vorgestellt. Mitte des Jahres 2009 hat sich das IASB auf das „expected cashflow“ Modell festgelegt und die Adressaten daraufhin um Stellungnahme gebeten. 4
Ziel dieser Seminararbeit ist das Aufzeigen der wesentlichen Diskussionspunkte dieses Teilprojekts mit Konzentration auf die Defizite der geltenden Vorschriften, der Wahl des künftigen Wertminderungsmodells sowie möglichen Schnittmengen zur bankaufsichtsrechtlichen Behandlung von Kreditverlusten. Nach einer kurzen Skizzierung des Ablaufs des Projekts sollen die bislang geltenden Regelungen zur
1 Vgl. IAS Plus (2009b), S. 1 und Gebhardt, Strampelli (2005), S. 520.
2 Vgl. Schütte (2009), S. 1 und Gebhardt, Strampelli (2005), S. 507.
3 Vgl. G20 (2009), S. 14 und S. 40.
4 Vgl. IASB (2009a), S. 2.
1
Bilanzierung von Kreditforderungen behandelt und auf wesentliche Kritikpunkte eingegangen werden. Im Anschluss wird mit dem „expected cash flow“, dem „fair value“ und dem „dynamic provisioning“ Modell verschiedene innerhalb des IASB diskutierte Konzepte vorgestellt und über ihre Vor- und Nachteile zum aktuellen Modell erläutert. Zum Abschluss soll mit der bankaufsichtsrechtlichen Behandlung zur Kreditverlustsorge innerhalb von Basel 2 ein weiterer Diskussionspunkt beschrieben und Unterschiede zur externen Rechnungslegung erörtert werden.
2
2. Ablauf des Teilprojekts „impairment of financial assets“
Im September 2004 wird vom IASB für das Gebiet „Finanzinstrumente“ eine siebzehnköpfige Arbeitsgruppe ernannt, deren Aufgabe es ist, den IASB bei der Reform des Standards IAS 39 fachlich zu beraten. 5 Der Inhalt dieses Projekts ist die Überprüfung der Vereinbarkeit des Standards mit den Leitlinien des Rahmenkonzepts mit dem Ziel der Verbesserung, Vereinfachung und letztlich der Schaffung eines neuen Standards unter Berücksichtigung des Konvergenzprozesses zu US-GAAP. Die wesentlichen Gründe für die Einrichtung dieses Projekts liegen unter anderem in Unterschieden und Unvereinbarkeiten zu US-GAAP, zahlreichen Wahlrechten, aber auch in der Komplexität des „Mischmodells“ aus der Bewertung von Finanzinstrumenten zum beizulegenden Zeitwert oder zu fortgeführten Anschaffungskosten. IAS 39 wird somit für die Vermittlung entscheidungsrelevanter Informationen zur Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage als auch für die Anforderung der Verständlichkeit der im Abschluss enthaltenen Informationen als unzureichend angesehen. Als Ziele der Reform werden auf der IASB Sitzung im April 2007 folgende Punkte formuliert:
- Zwang der Bilanzierung einer höheren Anzahl von Finanzinstrumenten zum beizulegenden Zeitwert.
- Reduktion der Komplexität des Standards.
- Minderung von Bilanzierungswahlrechten sowie Einschränkung bilanzpolitischer Maßnahmen durch das Management. 6
Wertminderungsmodelle spielen bis zu diesem Zeitpunkt keine große Rolle, da „impairments“ bei der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert grundsätzlich nicht nötig sind.
Dies ändert sich mit Ausbruch der Finanzkrise. Im Jahr 2007 geraten neben der Zeitwertbewertung zunehmend die verschiedenen Wertminderungsmodelle des IAS 39 in die Kritik, so dass dieses Thema auch innerhalb des Projekts „Finanzinstrumente“ im November 2008 zum ersten Mal behandelt wird. Während
5 Die Informationen dieses Kapitels entstammen im Wesentlichen aus IAS Plus (2009a), S. 1.
6 Gerade bei der Einordnung von finanziellen Vermögenswerten genießen die Kreditinstitute
einen großen Spielraum, so dass die Vergleichbarkeit der Periodenergebnisse nur
eingeschränkt möglich ist. Siehe hierzu KPMG (2008), S. 45f.
3
die Anwender die unterschiedlichen Auswirkungen der verschiedenen Wertminderungsmodelle auf das Ergebnis als auch die Transparenz der Auslösetatbestände von Wertminderungen bemängeln, wird von politischer Seite auf die destabilisierenden Effekte der geltenden Bilanzierung von Kreditrisiken und der mangelnde Ansatz von Kreditverlustvorsorgen verwiesen. 7 Die allgemeine Kritik gegenüber einer „full fair value“ Bilanzierung führt schließlich dazu, 8 dass das IASB von diesem Ziel Abstand nimmt, sich verstärkt mit der Verbesserung der fortgeführten Anschaffungskostenmethode befasst und sich im März 2009 dazu entschließt, ein Teilprojekt mit dem Namen „impairment of financial assets“ zu starten. Nachdem das „expected cashflow“ Modell Mitte 2009 als mögliches zukünftiges Wertminderungsmodell vorgestellt wird, sind an Jahresabschlüssen beteiligte Personen daraufhin aufgefordert worden Stellungnahme zu beziehen. 9 Ein erster Standardentwurf zu diesem Modell ist Anfang November 2009 erschienen. Das Inkrafttreten der Vorschriften ist für das Jahr 2013 geplant. 10
3. Bilanzierung von Kreditrisiken nach IAS 39
Gemäß IAS 32.11 fallen unverbriefte Kreditforderungen unter die Definition des Begriffs „Finanzinstrument“, so dass Ansatz und Bewertung dieser über die Regelungen des Standards IAS 39 erfolgen. Beim erstmaligen Ansatz von finanziellen Vermögenswerten ist zu unterscheiden, ob diese zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden oder nicht: 11 Bei Finanzinstrumenten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden, sind beim erstmaligen Ansatz die direkt zurechenbaren Transaktionskosten den Anschaffungskosten hinzuzuziehen, wohingegen bei Finanzinstrumenten, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, Transaktionskosten nicht zu den Anschaffungskosten zählen und sofort als Aufwand verbucht werden. 12
7 Vgl. G20 (2009), S. 14 und S. 40.
8 Vgl. o.V., Handelsblatt vom 29. Juli 2009, Nr. 143, S. 27.
9 Vgl. IASB (2009a), S. 2.
10 Vgl. o.V., Handelsblatt vom 06. November 2009, Nr. 215, S. 36.
11 Vgl. IAS 39.43.
12 Ansonsten müsste bei der ersten Folgebewertung ein Aufwand in Höhe der
Transaktionskosten gebildet werden. Siehe hierzu Wagenhofer (2009), S. 246.
4
Hinsichtlich der Folgebewertung werden Kreditforderungen laut IAS 39.9 in eine der vier Kategorien eingeordnet:
- “financial instruments at fair value through profit or loss”
- “held-to-maturity investments”
- “loans and receivables”
- “available-for-sale financial assets”
In den nun folgenden Unterkapiteln soll auf die Auswirkungen der jeweiligen Kategorie auf die Bewertung von Finanzinstrumenten eingegangen werden. Da es für unverbriefte Kreditforderungen in der Regel keinen aktiven Markt gibt und dies eine Voraussetzung für die Eingruppierung in „held-to-maturity investments“ ist, 13 wird auf Erläuterungen zu dieser Kategorie verzichtet.
3.1 Darstellung und Kritikpunkte der Bilanzierung im Rahmen der Kategorie „loans and receivables“
Gemäß IAS 39.9 dürfen in diese Kategorie nur finanzielle Vermögenswerte eingruppiert werden, die keine Derivate darstellen, feste und bestimmbare Zahlungen aufweisen und nicht auf einem aktiven Markt gehandelt werden. Diese Anforderungen treffen grundsätzlich auf unverbriefte Kreditforderungen zu, so dass eine Zuordnung in diese Kategorie möglich ist. Hinsichtlich der Folgebewertung werden „loans and receivables“ zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet, 14 d.h. es erfolgt zu jedem Stichtag eine Barwertermittlung mittels des internen Zinsfußes, der bei Zugang der Forderung ermittelt wird. 15 Darüber hinaus hat ein Unternehmen an jedem Bilanzstichtag zu überprüfen, ob objektive Hinweise auf eine Wertminderung des finanziellen Vermögenswerts oder einer Gruppe von finanziellen Vermögenswerten hindeuten. 16 Finanzielle Vermögenswerte gelten dann als wertgemindert, wenn aufgrund von vergangenen Ereignissen, die nach dem Erstansatz eingetreten sind, objektive Hinweise auf eine Minderung künftiger Cashflows schließen lassen. 17
13 Vgl. IAS 39.9.
14 Vgl. IAS 39.46(a).
15 Vgl. Ruhnke (2008), S. 409ff.
16 Vgl. IAS 39.58.
17 Vgl. IAS 39.59.
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Arbeit zitieren:
Diplom-Ökonom Florian Becker, 2009, Impairment of Financial Assets, München, GRIN Verlag GmbH
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