Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis I
Abk ürzungsverzeichnis II
Abbildungsverzeichnis III
1 Einleitung 1
2 Welthandelsorganisation WTO 1
2.1 Grundlegendes 1
2.2 Entstehungsgeschichte der WTO 2
2.3 Tragende Säulen und Prinzipien der WTO 3
2.4 Organe der WTO. 4
2.5 Kritik an der WTO 5
3 Chinas Beitritt zur WTO 5
3.1 Geschichte der Beitrittsverhandlungen 5
3.2 Chinas strategische Beweggründe für den Beitritt zur WTO 6
3.3 Status Quo 6
3.3.1 Stand der Realisierung der strategischen Überlegungen Chinas 7
3.3.2 Stand der Umsetzung der vereinbarten Reformen, Zusagen und
Zugest ändnisse 7
3.3.3 Aktuelle Probleme 8
4 Implikationen des chinesischen Beitritts zur WTO für ausländische Unternehmen 8
4.1 Allgemeine Implikationen 9
4.1.1 Auswirkungen im Bereich Außenhandel 9
4.1.2 Auswirkungen im Bereich ausländischer Direktinvestitionen 9
4.1.3 Auswirkungen auf die Rechtssicherheit 10
4.2 Branchenspezifische Implikationen 10
5 Fazit: Überwiegend positive Folgen durch den chinesischen WTO-Beitritt 11
Literaturverzeichnis 13
Internet-Adressenverzeichnis 15
I
Abkürzungsverzeichnis
BIP Bruttoinlandsprodukt DSB Dispute Settlement Body (Streitschlichtungsorgan) DSP Dispute Settlement Procedure (Streitschlichtungsverfahren) GATS General Agreement on Trade in Services (Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen) GATT General Agreement on Trade and Tariffs (Allgemeines Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen) ITO International Trade Organisation MFN Most favoured nation TBT Technical Barriers to Trade (Nicht-tarifäre Handelshemmnisse) TRIPS Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights (Abkommen über handelsbezogene Aspekte des geistigen Eigentums) TRIMS Trade-Related Investment Measures (Grenzüberschreitende Investitionen) WTO World Trade Organisation
II
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Überblick über die GATT-Verhandlungsrunden.
Abb. 2: Organigramm der WTO.
III
1 Einleitung
Vor vier Jahren (2001) ist mit dem kommunistisch-sozialistisch geprägten China das bevölkerungsreichste Land, die sechstgrößte Volkswirtschaft und die drittgrößte Handelsnation der Erde (vgl. www.auswaertiges-amt.de/www/de/ 2005) der marktwirtschaftlich geprägten Welthan-delsorganisation beigetreten, die sich die Liberalisierung des Welthandels zur Aufgabe gemacht hat. Wie relevant diese Thematik derzeit wieder ist (August 2005), zeigt u. a. der gegenwärtige Streit um Exportquoten für Textilien zwischen der EU bzw. den USA auf der einen und China auf der andern Seite. Auf Grund seiner WTO-Mitgliedschaft hat sich China inzwischen zu Zugeständnissen bereiterklärt und seine Exportzölle für Textilien deutlich erhöht.
Wie es zu dieser Mitgliedschaft kam, mit welchen Absichten sie von China verfolgt wurde und welche Implikationen sich daraus für ausländische Unternehmen ergeben, ist Gegenstand dieser Arbeit. Dazu wird in Kapitel 2 zunächst ein Blick auf die Institution „WTO“ geworfen, um das nötige Grundverständnis für die Thematik zu schaffen. Kapitel 3 beleuchtet die langwierige Beitrittsgeschichte, Chinas Beweggründe für die Mitgliedschaft und den aktuellen Stand des Reformprozesses. Im anschließenden Abschnitt wird auf die allgemeinen und branchenspezifischen Auswirkungen für ausländische Unternehmen eingegangen. Das Fazit beschließt die Arbeit mit einer kritischen Würdigung der Folgen des Beitritts.
2 Welthandelsorganisation WTO
2.1 Grundlegendes
Die Welthandelsorganisation (WTO) ist eine am 01.01.1995 mit Sitz in Genf gegründete Son-derorganisation der Vereinten Nationen (vgl. Mildner 2004), der 148 Staaten (Stand: 16.02.2005, vgl. WTO 2003, 8 - 9) angehören. Ziel der WTO ist es, den internationalen Güteraustausch durch kollektiven Abbau von tarifären und nicht-tarifären Handelshemmnissen zu intensivieren, um so zur Erhöhung des Lebensstandards, der Förderung von wirtschaftlichem Wachstum und Beschäftigung und der Steigerung des Realeinkommens beizutragen (vgl. Mildner 2004). Grundlage hierfür sind multilaterale, von Reziprozität geprägte Handelsabkommen (siehe Abschnitt 2.3). Ihren Ursprung hat die WTO im 1948 in Kraft getretenen GATT.
Der WTO kann jeder souveräne Staat beitreten, sofern er bereit ist, einen an seinem Welthandelsvolumen bemessenen Beitrag zu entrichten und sofern Zweidrittel der bisherigen Mitglieder dem Beitritt zustimmen (vgl. Mildner 2004). Die durch die Mitgliedschaft besiegelten Zugeständnisse und Verpflichtungen zum Abbau von Handelshemmnissen werden dabei im Beitrittsprotokoll bzw. in detaillierten Verzeichnissen schriftlich festgehalten und bei der WTO
1
hinterlegt (vgl. Pouncey / van den Hende / Smith 2005, 12). Ein Austritt aus der WTO ist mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten jederzeit möglich.
Beschlussfassungen innerhalb der WTO erfolgen nach dem Konsensprinzip, wobei jedes Land eine Stimme hat. Konsens ist dann erreicht, wenn kein Land in der Versammlung deutlich gegen einen Beschluss stimmt (vgl. Mildner 2004). Bei Fragen der Auslegung eines Vertragstextes und der Aussetzung von Vertragspflichten ist allerdings eine Dreiviertelmehrheit erforderlich, ebenso wie bei der Änderung von Vertragstexten außerhalb der Bereiche Meistbegünstigung und Verfahrensweise. Geht es um Änderungen innerhalb dieser Bereiche, ist Einstimmigkeit notwendig (vgl. Senti 2000, 130).
2.2 Entstehungsgeschichte der WTO
Die Gründung einer Internationalen Handelsorganisation (ITO) zur Liberalisierung des Welt-handels, der Bekämpfung von Monopolen und dem Ausgleich von Konjunkturschwankungen geht maßgeblich auf die Bemühungen der USA zurück (vgl. Prieß / Berrisch 2003, 2). Während mit dem 1948 in Kraft getretenen Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (GATT) die Grundlage für einen liberaleren Welthandel geschaffen wurde, scheiterten die Bemühungen zur Gründung der ITO am Kongress der USA, der die sog. Havanna Charta nicht ratifizierte. Einem Teil der Kongressmitglieder schien die Charta auf Grund der vielen Ausnahmeregelungen nicht ausreichend, andere sahen dagegen die Souveränität der USA gefährdet (vgl. Mildner 2004).
Übrig geblieben ist ein Provisorium in Form des GATT, das weder eine juristische Person, noch eine internationale Institution war (vgl. Yüksel 1996, 38), sondern lediglich ein multilaterales Abkommen, dessen 23 Unterzeichner deshalb auch nicht als Mitglieder, sondern als Vertragsparteien bezeichnet wurden. (vgl. Mildner 2004). Dennoch ist es gelungen, auf dieser Grundlage in acht Verhandlungsrunden und über mehrere Jahrzehnte hinweg das durchschnittliche Zollniveau von 40 auf vier Prozent zu reduzieren (vgl. www.bmaa.gv.at/ 2005). Abb. 1 gibt hierzu einen Überblick:
Abb. 1: Überblick über die GATT-Verhandlungsrunden.
Quelle: In Anlehnung an: Mildner 2004.
2
Arbeit zitieren:
Florian Riedel, 2005, Der Beitritt Chinas zur WTO: Geschichte, Status Quo und Implikationen für ausländische Unternehmen, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Grundprinzipien des Rechts der Welthandelsorganisation (WTO)
Seminararbeit, 21 Seiten
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