Nach dem humanistischen Weltbild zufolge ist das Bemühen um eine der Menschenwürde und freien Persönlichkeitsentfaltung entsprechende Gestaltung des Lebens und der Gesellschaft Grundprinzip. Dies soll geschafft werden durch die dafür notwendigen Lebens- und Umweltbedingungen ohne ideologische Selbstbeschränkungen. Wie sieht das aus in der Umsetzbarkeit hinsichtlich der Aufgaben und Ziele der neurologischen Rehabilitation? Was spielen die teilhabeorientierten Interventionsformen für eine Rolle? Rückblickend kann gesagt werden, dass unter anderem auch, wie im vorliegenden Text von W. Fries(2005)aufgegriffen, das bestehende Ziel der rehabilitativen Behandlung in der Vergangenheit darin bestand, die aus der Hirnschädigung resultierenden Funktionsstörungen zu verbessern oder zu beseitigen. Es wurde folglich der Schluss gezogen, jedoch auch im Text als unbewiesen dargestellt, dass sich durch die Verbesserung der Funktionen die Gesundheitsstörungen beseitigen lassen. Vorrangig galt dies als Ziel der gesetzlichen Krankenkassen. Im Vergleich dazu sind die Ziele heute Erhaltung, Wiederherstellung und Besserung der Gesundheit. Die Zielstellung der gesetzlichen
Rentenversicherung hat sich im Vergleich zu früher nicht verändert, Priorität hat die Wiedererlangung der Erwerbstätigkeit und damit verbundene Wiedereingliederung ins Erwerbsleben, sowie die Überwindung und Auswirkung einer Krankheit oder Behinderung auf die Erwerbstätigkeit. Der darin bestehende Auftrag, die Teilhabe am Leben zu verbessern oder zu ermöglichen, soll durch ein Instrumentarium, welches diese Teilhabe am sozialen Leben versucht zu beschreiben und zu dokumentieren, unterstützt werden. Doch was genau wird unter Teilhabe verstanden? Das funktionelle Teilhaben, was dem Menschen an sich ermöglicht, etwas zu tun? Oder die Möglichkeit, Teilhabe nach seinen eigenen ideologischen Wertvorstellungen zu definieren und auszuüben? Umgesetzt werden soll dies, indem nicht nur die Funktionsstörungen erfasst werden, sondern auch die Handlungen und Aktivitäten im sozialen Kontext. Aus dieser Erweiterung geht hervor, dass sich
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das Verständnis von Teilhabe verändert hat. Sie bezieht sich nunmehr auch auf die Umweltfaktoren, die sie wesentlich beeinflussen( zum Beispiel „ physikalische Barrieren“, Fries, W. (2005)), die Interaktionsfaktoren mit Familie und Freunde und den internen Kontextfaktoren. Darunter sind die individuelle Biografie und die innerpsychischen Vorgänge zu verstehen. Im vorliegenden Text wird beschrieben, dass ein neuer Ausgangspunkt der Analyse sei, zu hinterfragen und festzustellen, was behindert ist und folglich therapiert werden soll. Das beinhaltet auch die Frage, welche Aktivitäten des sozialen Lebens eingeschränkt sind. Hierbei treten zwei sich anschließende Kerngedanken auf: 1. Wer bestimmt, was die Behinderung des Betroffenen ausmacht und wie weit sie reicht? Der Betroffene selbst oder der Therapeut? 2. Woran ist die erworbene Einschränkung durch die Funktionsstörung zu messen? An der gelebten Teilhabe vor der Erkrankung des Betroffenen oder an allgemeinen Richtwerten? Fakt ist, ein Auftrag besteht darin, die Funktionsstörungen festzustellen, sie zu verändern, zumindest so, dass eine Teilhabe im Sinne von Wiedergewinnung am sozialen Leben möglich ist, jedoch ist es nicht Auftrag, dass die Rehabilitation dem Betroffenen mehr Teilhabe ermöglicht, als vor der Erkrankung. Wobei auch hier ungeklärt ist, was eigentlich unter Teilhabe genau zu verstehen ist. Wie engstirnig darf der Begriff gesehen werden? Was ist, wenn bereits vor der Erkrankung Defizite bestanden, die zu Einschränkungen geführt haben und vielleicht den Aufbau einer intakten, sozialen Interaktion verhindert haben. Was ist, wenn es vorher bereits aufarbeitungswürdige Probleme gab, die aus unterschiedlichen Gründen weder erkannt, noch aufgegriffen wurden, die aber im Nachhinein durch ihr bereits früheres Wirken zu noch größeren Einschränkungen führen? In dem Text wird zwar dargestellt, was der rehabilitative Auftrag beinhaltet und was nicht, aber mir fehlt die Betrachtungsweise, die auch Patienten einschließt, die eben nicht aus idealen Verhältnissen stammen, und dort wieder ansetzen sollen, um so gut es geht, wiederhergestellt zu werden. Es ist nicht abzustreiten, dass eine
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Arbeit zitieren:
Yvonne Kohl, 2008, Aufgaben und Ziele in der neurologischen Rehabilitation, München, GRIN Verlag GmbH
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