Abweichungen vom Original
Gegenüber der tatsächlich eingereichten und benoteten Version wurden folgende Änderungen
vorgenommen:
- Die Seitenzählung beginnt bereits mit dem Titelblatt und schließt auch die Seite mit
Grafik ein.
- In Fußnote 17 (auf Seite 11) wurden zwei Wortendungen korrigiert. (Im Original heißt
es dort: „... ist durch die Menge der Spieler, einer Strategienmenge für jeden Spieler und
einer Auszahlungsfunktion für jeden Spieler gegeben ...“.)
- Auch in Fußnote 24 (auf Seite 13) wurde eine Wortendung korrigiert. (Im Original
heißt es dort: „... Beschränkung auf nachverhandlungsstabile Alternative ...“.)
F auf Seite 27 wurde eine Wortendung korrigiert. (Im - Auch in der Definition von W
Original heißt es dort: „es existiert eine Funktionen ...“.)
- Im ersten Satz des letzten Absatzes auf Seite 36 steht „die vertraglichen
€
Vereinbarungen“ statt „die Alternativen“.
- Im dritten Satz des letzten Absatzes auf Seite 42 steht „vor der Ausübung der Option“
statt „vor Partei O“.
F mit - Im letzten Absatz des Anhangs (auf Seite 45) steht „Es existiert auch ein w ∈ W
F mit w 1 (θ ) + w 2 (θ ) = γ(θ)“ statt „Es existiert auch ein z 1 (θ) + z 2 (θ ) = γ(θ)“ . w ∈ W
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G l i e d e r u n g
1 Einleitung. 4
1. 1 Allgemeine Einleitung. 4
1. 2 Fragestellung. 4
2 Analysemethode. 7
2. 1 Bestandteile des Mechanism Design. 7
2. 2 Das Informationsumfeld. 9
2. 3 Mechanismen und Revelationsprinzip. 11
3 Kann man Nachverhandlungen ausschließen? 13
4 Zahl der Vertragsparteien und Nachverhandlungskosten. 16
5 Das Modell von Maskin und Moore. 17
5. 1 Lotterien im Mechanismus. 17
5. 2 Die Nachverhandlungsfunktion. 19
5. 3 Ergebnis. 20
6 Das Modell von Watson. 22
6. 1 Eine andere Durchsetzungsform. 22
6. 2 Vertragsform und Nachverhandlungen. 24
6. 3 Die Wertfunktion. 25
6. 4 Forcing Contracts. 25
6. 5 Charakterisierung der Mengen implementierbarer Wertfunktionen. 26
6. 6 Verhältnisse der Mengen zueinander. 33
7 Diskussion der Modellunterschiede. 35
7. 1 Watsons Einwand gegen das Modell von Maskin und Moore. 35
7. 2 Die Durchsetzungsform. 35
7. 3 Forcing Contracts und der Ansatz von Maskin und Moore. 36
7. 4 Die Relevanz des Unterschieds im Beispiel. 37
7. 5 Serranos Einwände gegen Watsons Position. 41
7. 6 Dauerhafte Handelsmöglichkeiten. 43
8 Zusammenfassung. 44
Anhang. 45
Literaturverzeichnis 46
1 E i n l e i t u n g
1. 1 Allgemeine Einleitung
Einvernehmen vorausgesetzt, können Vertragsparteien ihre Vereinbarungen grundsätzlich jederzeit ändern. Rationale Individuen werden solche Nachverhandlungen antizipieren und ihr Verhalten an den erwarteten Ergebnissen (und somit nur indirekt am ursprünglichen Vertrag) ausrichten. Bei der Bestimmung der Anreizstruktur eines Vertrages muss die Möglichkeit von Nachverhandlungen also berücksichtigt werden. Die Vertragstheorie hat sich damit besonders in Folge der Arbeit von Hart und Moore (1988) 1 auseinandergesetzt. Dabei entstanden mehrere Arbeiten, die zum Teil mit geringfügigen Unterschieden in der Modellstruktur zu konträren Ergebnissen kommen. So haben beispielsweise Nöldeke und Schmidt (1995) gezeigt, dass die Nachverhandlungen im Rahmen des Modells von Hart und Moore (1988) keine Einschränkung mehr bedeuten, wenn für eine der Vertragsparteien verifizierbar ist, ob sie ein Angebot zur Transaktion gemacht hat. Andererseits negieren Che und Hausch (1999) für eine bestimmte Klasse von Problemen den Wert jedes Vertragsschlusses.
Der Schwerpunkt dieser Diplomarbeit liegt auf der Analyse von Nachverhandlungen im Rahmen des Mechanismus-Design-Ansatzes. Nach einer allgemeinen Darstellung dieser Methode wird die Kritik von Watson (2003) am Standardwerk von Maskin und Moore (1999) diskutiert. Außerdem wird die Frage beleuchtet, ob es möglich ist, Nachverhandlungen auszuschließen.
1. 2 F r a g e s t e l l u n g
Nachverhandlungen werden von der Literatur weitgehend im Rahmen des Modells der beziehungsspezifischen Investitionen betrachtet. In einer einfachen Version dieses Modells soll hier daher die Fragestellung dieser Diplomarbeit entwickelt werden. Gegeben seien zwei rationale Parteien A und B, die ihr Vermögen maximieren. Ihnen biete
investiert hat. Andere Einnahmen oder Ausgaben fallen weder bei A noch bei B an 2 .
Ist es den Parteien möglich, beliebige bindende Vereinbarungen einzugehen, so können sie
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von dieser Handelsmöglichkeit profitieren, indem sie den folgenden Vertrag schließen: die Transaktion findet genau dann statt, wenn A investiert hat; außerdem zahlt B an A in diesem Fall einen Betrag t mit c < t < v . A wird nun investieren, da sie sicher sein kann, dadurch einen Überschuss von t − c > 0 zu erhalten; die Transaktion wird stattfinden, und beide Parteien werden bessergestellt als ohne Investition und Transaktion. € €
Fraglich ist jedoch, wie die unterstellte Bindung an den Vertrag sichergestellt wird.
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Üblich ist hier das Hinzuziehen einer dritten Partei, die mit Zwangsmitteln ausgestattet istdes Staates in Form von Gerichten, Polizei und Justizvollzug. Damit aber unterliegt die Bindung Beschränkungen durch das Verhalten dieser dritten Partei (die ich im Folgenden als Gericht oder Staat bezeichne). So sind beispielsweise sittenwidrige Verträge und Verpflichtungen zu Straftaten nicht gerichtlich durchsetzbar, da der Staat diese nicht fördern will 3 .
Im Falle der Nachverhandlungen sind es zwei Eigenschaften der Gerichte, die gemeinsam für eine Einschränkung der möglichen Vertragsbindung sorgen. Zum einen handelt es sich um deren Unvermögen, bestimmte Sachverhalte wahrzunehmen und bei ihrer Entscheidung zu berücksichtigen 4 , zum anderen um die übliche Bestimmung, jeweils die letzte Vereinbarung zwischen Vertragspartnern als verbindlich zu betrachten - also die Möglichkeit von Nachverhandlungen selbst.
Wären lediglich Nachverhandlungen möglich, das Gericht aber allwissend, so ließen sich Verträge stets so formulieren, dass für jede mögliche Entwicklung der Vertragsbeziehung und ihrer Umgebung eindeutig eine paretooptimale Kombination gegenseitiger Ansprüche
Vereinbarungen notwendigerweise mindestens einen der beiden Partner schlechterstellen und dieser ihnen daher seine Zustimmung verweigern würde. Der obige Vertrag ist ein Beispiel dafür.
Können hingegen zwar die Parteien, nicht aber das Gericht die Investitionsentscheidung beobachten, so ist dieser Vertrag nicht mehr durchsetzbar. Solange Nachverhandlungen ausgeschlossen sind, kann in diesem Fall jedoch folgendes Vorgehen glaubhaft vereinbart werden: nach der Investitionsentscheidung annonciert B, ob A investiert hat; die Transaktion und die Zahlung von t erfolgen genau dann, wenn B angibt, A habe investiert. B wird bei dieser Regelung stets die Wahrheit sagen.
Sind nun allerdings Nachverhandlungen möglich und können diese nicht ausgeschlossen
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werden 6 , so führt auch dieser komplexere Vertrag unter Umständen nicht mehr zum gewünschten Ergebnis, da nicht mehr ohne weiteres sichergestellt ist, dass B die Wahrheit sagen wird - denn dies ist nicht mehr notwendigerweise die einzige Möglichkeit von B, sich Einnahmen von mindestens v − t zu sichern. Erwartet sie, in Nachverhandlungen durchsetzen zu können, dass sie an A bei Durchführung der Transaktion nur t ʹ′ < t zahlt, so
würde sie lügen und Nachverhandlungen initiieren. Erwartet A eine Einigung in
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Nachverhandlungen auf t ʹ′ < c , so würde sie freilich gar nicht erst investieren 7 .
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Ob dies tatsächlich der Fall ist, hängt von der weiteren Spezifikation des Modells ab. Beispielsweise ist natürlich von zentraler Bedeutung, wie die Nachverhandlungen ablaufen.
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Das Beispiel wird daher in Abschnitt 7.4 wieder aufgegriffen. Ziel dieser Arbeit ist, in allgemeinerem Rahmen darzustellen, welche Restriktionen die Möglichkeit von Nachverhandlungen Vertragsparteien bei der Verteilung des Surplus aus ihrer Beziehung auferlegt. Im betrachteten Beispiel (einschließlich des betrachteten
entsteht, bleibt dabei unberücksichtigt (da sie gar nicht modelliert wird).
2 Analysemethode
2. 1 Bestandteile des Mechanism Design
Verträge werden geschlossen, um das Verhalten mehrerer Personen zu koordinieren. Die Mechanismus-Design-bzw. Implementierungs-Literatur 8 formuliert dieses
Koordinationsproblem als Entscheidungsproblem einer Gruppe und untersucht, welche Restriktionen sich für die Entscheidung dieser Gruppe aus der Verteilung der relevanten, öffentlich aber nicht verfügbaren Information auf ihre Mitglieder (bei gegebenen Präferenzen dieser Mitglieder) ergeben, in welcher Weise eine Gruppe also Entscheidungen auf das nicht verifizierbare Wissen ihrer Mitglieder konditionieren kann. In einem Mechanismus-Design-Modell hat entsprechend eine Gruppe von Akteuren aus einer Menge an Alternativen eine auszuwählen. Für eine politische Körperschaft kann das Problem beispielsweise in der Frage bestehen, an welchem Standort ein Flughafen gebaut werden soll. Neben der technisch vorgegebenen eigentlichen Wahlentscheidung besteht allerdings die Möglichkeit, zusätzlich Zahlungen zwischen den Parteien zu vereinbaren. Auch diese sind Bestandteil einer Alternative. Der Alternativenraum ist daher unendlich groß. Es wird im Folgenden jedoch unterstellt, dass die Anzahl der technisch unterschiedlichen Alternativen (also der bei Vernachlässigung von Zahlungen unterschiedlichen Alternativen) endlich ist 9 . Bei quasilinearen Präferenzen der Akteure (siehe Abschnitt 6.1) stellt diese Annahme sicher, dass es in jedem Zustand eine paretooptimale Alternative gibt 10 . Maskin und
Moore (1999; S. 39) unterstellen stattdessen, dass der Alternativenraum selbst endlich ist. Im Folgenden bezeichnet A den Alternativenraum.
Typischerweise wird die Entscheidung der Gruppe von vielen Variablen abhängen,
darüberhinaus vermutlich unter anderem von den Baukosten an den jeweiligen Standorten und der Nachfragestruktur. Diese Variablen können unterschiedliche Ausprägungen haben. In einem Mechanismus-Design-Modell spielen verifizierbare Informationen über derartige Variablen keine Rolle, da diese problemlos vertraglich genutzt werden können. Die nicht verifizierbaren Informationen hingegen werden in den möglichen „Zuständen der Welt“ formalisiert. Ein Zustand ist dabei eine vollständige Beschreibung der
beziehungsrelevanten (und nicht verifizierbaren) Aspekte der Realität einschließlich der Präferenzen der Akteure, nicht aber ihres Verhaltens im Entscheidungsprozess der Gruppe. Diese Beschreibung muss nicht wahr sein. Vielmehr ist jede denkbare Beschreibung ein eigener Zustand. Im Folgenden bezeichnet Θ die Menge der Zustände (den Zustandsraum).
Ein Mechanismus-Design-Problem besteht außer aus diesen beiden Elementen - Menge der Alternativen und Zustandsraum - noch aus der Menge der Akteure und der bereits
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erwähnten Informationsverteilung. Die Menge der Akteure wird im Rahmen dieser Diplomarbeit natürlich die Menge der Vertragsparteien sein. Die Informationsverteilung ist dadurch definiert, welche Zustände jeder einzelne Akteur unterscheiden kann, besteht formal also aus je einer Partition des Zustandsraumes für jeden Akteur 11 . Auf sie wird im nächsten Abschnitt näher eingegangen.
Das Gruppenverhalten lässt sich in dieser Formulierung als Korrespondenz beschreiben, die jedem Zustand eine Teilmenge von A zuordnet. Sie gibt damit für jeden Zustand an,
welche Alternativen die Gruppe mit positiver Wahrscheinlichkeit wählt, wenn der Zustand wahr ist. Eine solche Korrespondenz wird im Folgenden als gemeinschaftliche
€
Die GER kann als Ergebnis eines Entscheidungsprozesses der Gruppe (in Abhängigkeit vom Zustand) interpretiert werden. Nicht für jede beliebige GER lässt sich aber notwendigerweise ein entsprechender Entscheidungsmechanismus konstruieren. Ob dies möglich, die GER also implementierbar ist, hängt vielmehr von der Informationsverteilung und den Präferenzen der Gruppenmitglieder ab. Die Menge der implementierbaren GER zu bestimmen, ist Ziel der Analyse 13 .
2. 2 Das Informationsumfeld
Wie in Abschnitt 1.2 wird im Folgenden als Informationsverteilung unterstellt, dass der Zustand θ allen Vertragsparteien bekannt ist. Gleichwohl ist er vor Gericht nicht verifizierbar (und dem Gericht auch nicht per se bekannt) - dies entspricht ebenfalls der Annahme in Abschnitt 1.2 und dem Standard in Mechanismus-Design-Modellen. Wie oben
€
erläutert sind Nachverhandlungen ohne zusätzliche Einschränkung unproblematisch. Diese muss aber natürlich nicht in gerade dieser speziellen Annahme an das Informationsumfeld
Arbeit zitieren:
Jan Thienken, 2004, Implementierung bei antizipierten Nachverhandlungen, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
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